Gudrun Lukin
Fragestunde
Schönen Dank, Herr Präsident. Laut Artikel in der Tageszeitung „Ostthüringer Zeitung“ vom 18. April 2024 wird der jetzige Bürgermeister und Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt nach der Beendigung seiner Amtszeit im Februar 2025 Geschäftsführer der Ernst-Abbe-Stiftung in Jena. In der Zeitung wird angedeutet, dass er bereits ab Mai 2024, nach Ausscheiden des bisherigen Geschäftsführers, in der Stiftung aktiv werden könnte. Ich frage die Landesregierung: 1. Können kommunale Amtsträger wie Bürgermeister und Dezernenten neben ihrer hauptamtlichen Tätigkeit in einer Stiftung wirksam werden, deren Geschäftsfelder gleichliegende kommunale Aufgaben tangieren? 2. Bedarf es für die Ausübung von hauptamtlichen bzw. ehrenamtlichen Tätigkeiten im Auftrag einer Stiftung während der Amtszeit eines kommunalen Wahlbeamten einer Beschlussfassung durch den Stadtrat oder einer Genehmigung durch den Oberbürgermeister? 3. Muss ein hauptamtlicher Bürgermeister oder Dezernent bei Übernahme einer artverwandten Tätigkeit oder Funktion nach seiner Amtszeit eine Karenzzeit durchlaufen?
