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Dorothea Marx

SPD 26.04.2024 Sitzungen 7/135

staats Thüringen – Einführung des Europabezuges

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste auf der Tribüne, liebe Schülerinnen und Schüler und liebe Zuschauenden am Livestream, ich glaube, wir brauchen jetzt erst noch mal ein kleines Brush-up: Was sind eigentliche Grundrechte, was bedeuten die und in welchem Zusammenhang stehen wir hier als Abgeordnete mit den Grundrechten? Die Grundrechte sind Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger dieses Staates. Und die Bürgerinnen und Bürger sind es, die sich eine Verfassung geben, und wir hier sind Abgeordnete, Abgeordnete auf Zeit, die dazu da sind, den Willen der Bürgerinnen und Bürger, die uns hier in dieses Parlament gewählt haben, zum Tragen zu bringen. Das bedeutet auch, dass wir, wenn es eine Verfassungsdebatte gibt, die wir nicht am grünen Tisch erfunden haben, sondern die auch von den Bürgerinnen und Bürgern kommt, die sagen, wir wollen die Verfassung dieses Landes in bestimmten Punkten erneuert und modernisiert haben, dass wir dann die Verpflichtung haben, das ernsthaft zu prüfen und das auch aufzunehmen. Das ist unsere Aufgabe hier. Wir sind Abgeordnete, wir sind hier nicht in eigenen Angelegenheiten unterwegs. Und so ist gerade diese Forderung nach dem Ehrenamt eine ganz massive Forderung von den Ehrenamtlern gewesen. Und wenn es dann Herr Braga jetzt tatsächlich geschafft hat, durch lauter Kurven, die er da in seine Ausführungen eingebaut hat, auch noch die Ehrenamtsförderung letztlich zum Ideologieprojekt von irgendwelchen Mehrheiten in diesem Hause zu diskreditieren, (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das hat er nicht gesagt!) dann ist das eigentlich nicht nur wenig sachgerecht, sondern auch eine sehr große Verachtung gegenüber den handelnden Personen. Dass die Ehrenamtsförderung etwa nur irgendwelchen wohlwollenden Projekten zuteilwerden würde, das haben Sie schon so angedeutet, dass das damit dann letztlich verfolgt würde und die Fördermittelindustrie dann verstärkt wird. Das ist ein ziemlicher Schlag ins Gesicht der zivilgesellschaftlichen Organisationen, die uns hier gerade dieses Ehrenamt besonders als Aufgabe für die Verfassungskommission in unser Auftragsbuch geschrieben haben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Dann haben wir verschiedene Formen von Grundrechten, die in der Verfassung drinstehen: einmal die klassischen Grundrechte, das sind die sogenannten Individualgrundrechte. Die hat man früher immer als Abwehrrecht gegen den Staat bezeichnet, aber heute binden sie auch die Gesetzgebung, das Verhältnis von Bürgerinnen und Bürger untereinander und sind dann einklagbar. Dazu gehören Dinge, die schon lange und schon immer selbstverständlich in der Verfassung stehen, wie die Menschenwürde, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, der freie und gleiche Zugang zur Bildung, aber auch in Thüringen der Schutz und die Förderung des Sports und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Das steht auch schon lange hier drin. Wie gesagt, wir sind dazu da zu schauen, was haben unsere Bürgerinnen und Bürger sich noch gewünscht oder was wünschen sie sich und was dürfen sie erwarten von einem Staat, der sich demokratisch, sozial und frei nennt, was muss dann da vielleicht noch in die Verfassung herein. Natürlich kann man dann an der einen oder anderen Formulierung sagen, das ist vielleicht erst mal ein bisschen unpräzise und da muss dann noch Butter bei die Fische. Aber Staatsziele sind keine Sonntagsreden und natürlich aber auch keine konkreten Handlungsgesetze. Da kann man nicht irgendwie Fördersummen reinschreiben oder so, das wäre ja absurd. Aber sie bilden den Rahmen, um den uns Bürgerinnen und Bürger gebeten haben. Und für die sitzen wir hier und in deren Auftrag und zu deren Nutzen ändern wir heute hoffentlich mit der erforderlichen Mehrheit die Verfassung in wichtigen Grundprinzipien. Darauf bin ich stolz, wenn wir das hier heute schaffen. Die Sachen, auf die wir uns jetzt einigen konnten, sind jede für sich alleine wichtig genug, um eine Verfassung zu ändern. Das haben wir in der letzten Veranstaltung noch mal gesagt bekommen, auch vom Thüringer Bündnis für die Verfassungsreform, dem ich zum Beispiel neben dem Feuerwehrverband ganz herzlich hier explizit danken will dafür, wie intensiv sie sich hier eingebracht und uns herausgefordert haben. Das klassische Grundrecht bei den ersten Artikeln in der Verfassung, da nehmen wir ein Verbot der Altersdiskriminierung neu auf. Altersdiskriminierung heißt dann nicht nur gegen Altersdiskriminierung, dass so alte Frauen wie ich nicht diskriminiert werden dürfen. Altersdiskriminierung betrifft auch junge Menschen, also auch aufgrund von Jugend darf nicht diskriminiert werden, ebenso wenig wie im Alter. Das ist schon eine wichtige Sache, da wir in einer Gesellschaft leben, bei der es auch immer mal Generationenkonflikte gibt, die auch auf eine demokratische und freiheitliche Art und Weise und eine achtungsvolle Weise ausgetragen werden müssen. „Menschen mit Behinderungen“ statt „Behinderte“: Das scheint Ihnen vielleicht eine kleine Änderung zu sein, aber es ist sehr wichtig, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr durch die alte Bezeichnung als defizitär benannt werden. Das ist eine Sache, die uns auch die Betroffenen sehr nahegebracht haben und wo ich immer gesagt habe: Wenn wir es heute nur geschafft hätten, über diesen einzigen Satz abzustimmen, dann wäre es auch wichtig gewesen. Allein auch das wäre es heute wert gewesen, dass wir hier eine Verfassungsreform beschließen. (Beifall SPD) Ich freue mich sehr, dass genau diese scheinbar kleine, aber doch sehr wichtige Änderung geklappt hat, die zeigt, was wir für ein Menschenbild haben sollten. Dann kommen wir zu den Staatszielen. Wie gesagt, man hat dann immer versucht, in der Debatte zu sagen: Na ja, das ist eher symbolisch, solche Staatsziele kann man da reinschreiben, aber damit ist ja erst mal nichts verbunden. Da haben wir dann das Ehrenamt, da haben wir die Nachhaltigkeit und haben die gleichwertigen Lebensverhältnisse. Aber das ist ja nicht so, dass das einfach nur was Symbolisches ist, sondern das steht jetzt im Hausaufgabenheft von handelnden Politikerinnen und Politikern drin, von Landesregierungen, aber auch von Gerichten, Institutionen, Verbänden. Deswegen ist das in Ordnung, dass wir das ins Hausaufgabenheft aufnehmen. Dass wir das dann nicht präzise bis ins Letzte hier ausformulieren können, das liegt wieder an einer Verfassung, die eben nur den Titel beschreibt und das Hausaufgabenheft auf die Titelseite schreibt, und die Ausfüllung, die nehmen wir dann zusammen vor. Natürlich liegt da auch noch das Gesetz der CDU auf dem Tisch des Landtags. Aber es ist weder Aufgabe, diese Gesetzeseinzelheiten in die Verfassung zu schreiben, noch Aufgabe, oder es wäre auch nicht richtig zu sagen, die Verfassung brauchen wir nicht, die kann weg, wir können doch allgemeine Gesetze machen. Denn die Verfassung – das wurde hier auch schon gesagt – soll uns über den Tag hinaus binden und nicht nur für ein paar Wochen oder ein paar Monate jetzt dieser auslaufenden Legislaturperiode, sondern eben für länger, wie wir das mit den anderen Verfassungsgrundsätzen auch gemacht haben. Deswegen kann man dann eigentlich fast schon wieder nur darüber lächeln oder es aber auch ein bisschen sehr merkwürdig finden, wenn Herr Braga dann ausführt, die Staatsziele können dann auch noch richtig gefährlich werden, wenn sich dann auch noch Gerichte damit beschäftigen und da auch noch irgendwelche Hausaufgaben machen und die Wissenschaft bemühen, die hier für Sie auch irgendwie fragwürdig ist. Also, wir haben ein anderes Verfassungsverständnis. Das überrascht uns nicht, das überrascht Sie nicht. Aber Sie als Bürgerinnen und Bürger sollten da auch mal genau hinschauen, wie hier die Verfassung be- oder geachtet wird und wie nicht. Deswegen sind diese wichtigsten Änderungen im Rahmen der Grundrechte und der Staatsziele das besonders Gute, denke ich, an unserer heutigen Verfassungsänderung, die wir hoffentlich auch beschließen werden. Kommen wir jetzt zum Instrumentenkasten. Das sind jetzt sozusagen die Handwerkzeuge, die auch in der Verfassung geregelt werden, wie ein Staatsaufbau zu erfolgen hat, damit wir das alles ordentlich umsetzen können. Tatsächlich gab es eine lange Debatte – das möchte ich durchaus noch mal kurz aufnehmen –, ob wir nicht auch bei der Ministerpräsidentenwahl noch ein bisschen was zur Klarstellung beitragen könnten. Der Verfassungsausschuss hat sich nochmals mit der Frage beschäftigt, auf welche Mehrheit es nach geltendem Recht ankommt, wenn bei der Ministerpräsidentenwahl im dritten Wahlgang nur ein Kandidat kandidiert. Dazu haben wir mehrere Experten gehört. Fünf der Sachverständigen sozusagen aus der klassischen Rechtswissenschaft haben ausgeführt, dass es nur auf die für einen Kandidaten abgegebenen Stimmen ankäme. Ich nenne noch mal die Namen dieser renommierten Rechtswissenschaftler: Das waren Prof. Pestalozza, Prof. Vanberg, Prof. Payandeh, Prof. Morlok und Prof. Blanke. Zwei Sachverständige haben dagegen dargelegt, dass ein Bewerber ohne Gegenkandidaten mehr Ja- als Neinstimmen auf sich vereinen müsse: Prof. Austermann, Prof. Zeh. Prof. Blanke hat in der mündlichen Anhörung auch noch mal darauf hingewiesen, dass die Auffassung, es kommt nicht auf die Neinstimmen an, die herrschende Meinung im deutschen Staatsrecht sei. Das deckt sich dann auch mit den Ergebnissen unserer Anhörung, dass doch die breitere und größere Mehrheit – fünf zu zwei – gesagt hat: Fürstimmen sind Fürstimmen und auf die Neinstimmen kommt es nicht an. Man hätte das jetzt noch mal in der Verfassung klarstellen können, aber es ist nicht so, dass wir eine unklare Verfassungsrechtslage haben. Wir haben uns nicht auf eine gänzlich abweichende Änderung einigen können. Das wäre auch noch möglich gewesen zu sagen: Du machst das jetzt aber ganz anders, als die Rechtswissenschaftler sagen. Das war auch nicht gewollt. Jetzt noch mal etwas Technisches: Worum geht es dem Landtag bei der Verfassungsänderung „Konnexität“? Da wurde jetzt von Herrn Braga das Wortspiel gebracht, das sei nicht konkret genug. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das sagen die Spitzenverbände!) Ja, aber die Verfassung beschreibt wieder den Handlungsauftrag und nicht die Umsetzung im allerkleinsten Teil. Wir haben aber trotzdem einen großen Fortschritt hier in dem Bereich, denn wir ändern die Regeln zur Konnexität. Ich wiederhole noch mal: Es geht darum, dass die Kommunen finanziell entschädigt werden, wenn der Staat ihnen Aufgaben überträgt. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Jetzt schon!) An der bisherigen – genau – ändert sich nichts. An der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zum Ausgleich von Mehrbelastungen bei den vom Staat übertragenen Aufgaben ändern wir auch nichts, dieser Teil wird nicht angetastet. Neu in der Verfassung ist, dass die Kommunen nun auch von Verfassungs wegen entschädigt werden, wenn der Staat in ihrem eigenen Aufgabenbereich, also da, wo die Kommunen im eigenen Pflichtenbereich tätig werden, neue Pflichtaufgaben einführt oder wenn er Standards erhöht. Wenn wir also hier im Landtag den Kommunen, den Gebietskörperschaften, den Landkreisen vorschreiben, wie sie etwas zu machen haben, und das zu Kostenerhöhungen führt, dann muss das ausgeglichen werden. Das gab es bisher auch schon, das haben wir im Finanzausgleichsgesetz ausgeglichen, und jetzt gibt es eine Verfassungsregelung dazu. Das ist eine wichtige Neuerung, die man nicht kleinreden sollte. Am Ende möchte ich noch mal darauf zurückkommen, was eine Verfassung ist. Beschäftigen Sie sich gern auch noch mal näher damit. Ich hatte mal vor einigen Jahren die große Ehre und durfte eine Podiumsdiskussion moderieren. Da waren renommierte Rechtswissenschaftler und Experten. Da ging es auch um die Geburtshelfer der ersten Thüringer Verfassung nach der Vereinigung. Und am Schluss haben wir alle noch mal gefragt: Was ist nun Ihr persönliches Lieblingsstückchen, wenn Sie selbst die Verfassung ändern könnten? Da gab es eine Antwort, das ist bestimmt schon zehn Jahre her. Da hat eine Professorin gesagt: Für mich wäre ganz wichtig, dass die Bindung an Europa noch viel stärker in der Verfassung verankert wird. Darauf möchte ich jetzt auch noch mal hier besonders Bezug nehmen und auch der FDP dafür danken, dass sie uns hier in diesem Bereich auch noch mal besonders auf die Spur gesetzt und auf die Sprünge geholfen hat. Thüringen ist ein Teil der Europäischen Union. Das ist gut so, das ist wichtig so und so soll es auch bleiben. Dass wir jetzt auch den Europabezug Thüringens, der so wichtig für uns ist, in unserer Verfassung noch mal ausweiten und konkretisieren wollen, ist etwas ganz Wichtiges. Denn wir sind hier nicht auf der grünen Wiese ganz allein in unserem Weltenrund, wir haben uns auch umeinander zu kümmern, aufeinander acht zu geben. Die Wertschätzung, die wir uns hier im Hohen Haus gegenseitig ganz persönlich entgegenbringen, gilt auch im starken Verbund in Europa und auch für die universellen Menschen und Grundrechte. Der Europabezug ist auch Teil dieser Einheit im Recht und in den Grundrechten und in den Menschenrechten, denen wir uns hier gemeinsam verpflichtet fühlen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Alle Reden von Dorothea Marx Protokoll ↗