Donata Vogtschmidt
Fragestunde
Stromerzeuger in den dezentralen Katastrophenschutzlagern des Landes Die Landesregierung und der Landtag haben eine Vielzahl von Maßnahmen zur weiteren Optimierung des Katastrophenschutzes angestoßen, so etwa im Kontext der Novellierung der Thüringer Katastrophenschutzverordnung, aber auch mit erheblichen Investitionen. Allein der Haushalt für das Jahr 2024 weist für den Beschaffungstitel für Spezialausrüstungen, die das Land im Rahmen seiner Landesaufgabe nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 des Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetzes in den dezentralen Landeskatastrophenschutzlagern vorhält, eine Rekordsumme von 3,5 Millionen Euro auf. Gerade Stromerzeuger von 9 oder 13 Kilovoltampere (kVA) sind dabei ein wirksames Mittel, um vor allem kurzfristig Defizite in der Energieversorgung zu überbrücken. Einerseits lehren dies die Erfahrungen beim Hochwasser im Ahrtal, andererseits auch die Auswirkungen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, wo insbesondere im April 2024 erneut systematisch die Energieversorgung attackiert wurde und der Bedarf an Unterstützung weiter zunimmt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stromerzeuger welcher kVA-Klasse wurden in den Jahren 2022 und 2023 als zusätzliche Vorhaltungen zu den Lagerbeständen der Landkreise und kreisfreien Städte für die Landeskatastrophenschutzlager neu oder als Ersatz beschafft? 2. Wie viele Stromerzeuger welcher kVA-Klasse wurden im laufenden Haushaltsjahr 2024 als zusätzliche Vorhaltung zu den Lagerbeständen der Landkreise und kreisfreien Städte für die Landeskatastrophenschutzlager neu oder als Ersatz beschafft und wie viele weitere werden im Jahr 2024 noch beschafft? 3. Kann die Landesregierung bereits eine Prognose hinsichtlich etwaiger Beschaffungen von Stromerzeugern für die Jahre 2025/2026 abgeben bzw. in welcher Größenordnung wird sich diese bewegen? 4. Wie hoch ist der Gesamtbestand an eingelagerten Stromerzeugern in den Landeskatastrophenschutzlagern?
