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Mario Voigt

CDU 26.04.2024 Sitzungen 7/135

staats Thüringen – Einführung des Europabezuges

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute eine ehrenvolle Aufgabe. Wir beschließen darüber, wie das höchste Gesetz Thüringens behutsam, verantwortungsvoll weiterentwickelt und modernisiert wird. Dass wir das in einer großen, breiten Einmütigkeit machen, zeigt auch, wie handlungsfähig wir sein können, wenn wir das Ziel dessen im Blick haben, was die Bürgerinnen und Bürger wollen. Carlo Schmid hat, als es um die Verabschiedung des Grundgesetzes ging, gesagt: „Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und Inhalte seiner politischen Existenz.“ Dass wir nach 20 Jahren, weil die letzte Novelle 2004 stattgefunden hat, jetzt einen Vorschlag auf dem Tisch haben, der, glaube ich, genau das im Blick hat, was die Verfassungsväter und Verfassungsmütter unseres Freistaats auch 1993 im Blick hatten, nämlich dass eine Verfassung auch ein Zeugnis für die Weisheit, Heimatliebe und Weitsicht einer Bevölkerung ist, dass wir das heute gemeinschaftlich hier verabschieden, halte ich für eine große Errungenschaft. (Beifall CDU) Das ist ein Zeichen der gemeinsamen Arbeit, die auch mühevoll war, aber es hat sich gelohnt. Wenn wir uns anschauen, auf welche Prinzipien wir uns verständigt haben, dann gilt zuerst natürlich, dass wir den Menschen gerade auch bei den Staatszielbestimmungen sagen: Wir sehen dich mit deinem Anliegen. Wir sehen das Ehrenamt, wie du dich einbringst für unsere Gesellschaft. Wir sehen dich als Kommune und wissen, wenn wir Standards verteilen, dann müssen wir auch das Geld mitliefern – wenn das Land bestellt, muss es auch bezahlen. Auch bei der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen sagen wir: Wir sehen dich, denn egal ob du in der Stadt, in einem kleinen Dorf, in einer kleinen Stadt oder in einer größeren Stadt wohnst, wir wollen die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen. Das ist ein Grundprinzip, was uns heute antreibt, hier diese Verfassung zu beschließen. Und da sind klare Prinzipien dahinter. Ich habe gedacht, Herr Braga, dass es sich zumindest auch noch mal lohnt, Ihrem intellektuellen Streusand, den Sie hier auszukippen versucht haben, zumindest etwas entgegenzusetzen. Denn ich glaube, dass die Frage, wie eine Verfassung zu bewerten ist, ganz klar in eine Normenhierarchie eingebunden ist. Das wissen Sie, Sie haben Jura studiert. Sie haben Politikwissenschaften studiert, das wissen Sie. Sie wissen auch, dass eine Verfassung einen Rahmen setzt, der nie zu eng sein darf, sondern er muss eine Weite haben, er muss bestimmte Prinzipien definieren. Und dann gibt es nachrangige Fragestellungen – Gesetze, Verordnungen, Satzungen –, die regeln das dann konkret. Sie haben versucht zu begründen, warum Sie bei den Dingen, die wir hier als wichtige Prinzipien für die Bürger dieses Landes formuliert haben, nicht mitmachen wollen. Aber dann hätten Sie wenigstens auch das Rückgrat haben sollen, es in der Sache zu begründen und nicht auf so eine formale Art und Weise. Ich sage Ihnen das: Die Idee von Normenhierarchie ist, dass es eine Verfassung gibt und dass dann ein Landesgesetzgeber, nämlich ein Parlament, die Einschätzungshoheit darüber hat, wie das zu konkretisieren ist. Das nennt sich repräsentative Demokratie. Das ist genau das, was in einem Parlament passiert. Jetzt gibt es in einer Verfassung zwei unterschiedliche Aspekte. Das eine sind die individuellen Schutzrechte des Bürgers gegenüber dem Staat, gemeinhin als Grundrechte bekannt. Das andere, das sind im Zweifelsfall die Staatszielbestimmungen, die Zweck und Ziel eines Staates regeln. Und Verfassung: Die schöne deutsche Sprache bietet uns als „Verfassung“ nicht nur einen rechtlichen Normentext, sondern auch an, dass „Verfassung“ bedeuten kann: den eigenen geistigen und körperlichen Zustand. Das ist nämlich auch in der deutschen Sprache „Verfassung“. Und ich finde, wenn man sich Ihre Rede genau anhört, dann weiß man, in welcher Verfassung Sie und Ihre Fraktion sind. Der entscheidende Punkt besteht nämlich darin: Was sind denn die Staatsziele des Grundgesetzes? Die Staatsziele des Grundgesetzes werden in Artikel 20 geregelt. Wir sind eine Demokratie, wir sind ein Bundesstaat, wir sind ein Rechtsstaat. Dass Sie mit all diesen drei Dingen Probleme haben, das habe ich schon häufiger festgestellt. (Beifall CDU) Aber es gibt weitere Staatsziele im Grundgesetz, nämlich die Verwirklichung eines einheitlichen Europas. Dass Sie in ihrem Wahlprogramm den Ausstieg aus der Europäischen Union wollen, das wissen wir mittlerweile auch. Deswegen sage ich Ihnen: Ich verstehe, warum Sie gegen Staatsziele sind. (Unruhe AfD) Aber dann sagen Sie es wenigstens auch und verstecken Sie sich nicht hinter intellektuellem Treibsand, Herr Braga. (Unruhe AfD) (Beifall CDU) Übrigens: Auch ein Staatsziel des Grundgesetzes ist die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Da ich mir Ihr Wahlprogramm sehr genau angesehen habe, weiß ich: Das ist auch nicht Ihr Staatsziel. Genau aus dem Grund, glaube ich, ist es billig gewesen, was Sie hier gemacht haben. Ich würde Sie einladen, mal einen Schritt hinter Ihre parteitaktischen Kleinigkeiten zurückzutreten, (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Meine?) sich das ehrenvolle Engagement anzuschauen und diese Verfassungsänderung mit auf den Weg zu bringen. (Unruhe AfD) Das, was Sie hier ablehnen, ist zum Beispiel die Frage der Konnexität bei der Finanzierung unserer Kommunen. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das lehnen wir nicht ab!) (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ist schon ewig eine Forderung von uns!) Das ist eine Forderung von Ihnen, schon ewig? Dann stimmen Sie doch bitte schön heute zu. Der Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund haben in ihrer Stellungnahme formuliert – Zitat –: „kommen […] uneingeschränkt zu dem Ergebnis, dass die beiden Änderungsanträge im Vergleich zum bisherigen verfassungsrechtlichen Status quo eine deutliche Verbesserung darstellen.“ Deswegen lohnt es sich vielleicht zuzustimmen. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Dann machen wir eine getrennte Abstimmung!) Ich will Ihnen auch sagen, warum das konkret wichtig ist für die Kommunen: weil die Kommunen in Ihrem übertragenen Wirkungskreis ungefähr 400 Millionen Euro oder mehr Geld zur Verfügung haben. Im eigenen Wirkungskreis reden wir weit über 2 Milliarden Euro. Deswegen ist das eine substanzielle Weiterentwicklung dessen, was die kommunalen Finanzbeziehungen angeht. Wir werden als CDUFraktion die Reform des kommunalen Finanzausgleichs auch zu unserem Ziel machen, damit das jetzt nicht nur in der Verfassung steht, sondern dass tatsächlich auch etwas vor Ort ankommt und dass es etwas Substanzielles ist. Ich freue mich darauf. (Beifall CDU) Wir haben bald Kommunalwahlen. Ich sage Ihnen: Ich werde in jeder einzelnen Kommunalwahlveranstaltung sagen, die AfD möchte nicht, dass die Kommunen ordentlich ausfinanziert werden, sonst hätte sie dem Konnexitätsprinzip zugestimmt. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das ist eine Lüge!) Ich sage Ihnen noch etwas – Zweitens –: Ich werde bei jedem Sportverein, bei jedem Feuerwehrverein sagen, dass Ihnen das Staatsziel „Ehrenamt“ nicht wichtig ist, dass für Sie diejenigen, die sich – 800.000 Leute in diesem Land – bemühen, nicht relevant sind. Das werden Sie ins Stammbuch geschrieben bekommen, weil Indifferenz geht nicht. (Unruhe AfD) (Beifall CDU) Das zusammengenommen, glaube ich, ist lohnenswert. Wir haben hier etwas gemeinsam erreicht. Ich lade alle ein zuzustimmen. Ich weiß, jeder hat ein bisschen was preisgeben müssen, aber das Gesamtwerk ist ein wirklich bedeutender Schritt in der Verfassungsgeschichte Thüringens. Ich glaube, das ist ein guter Tag für unser Land. Schönen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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