Dirk Bergner
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Videoüberwachung an gefährlichen Orten
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, auch ich kann hier nahtlos anknüpfen an das, was ich zum vorherigen Tagesordnungspunkt gesagt habe. Die Union betont regelmäßig gern die Freiheit und dann kommen Sie mit einem solchen Gesetzentwurf um die Ecke. Sie wollen wieder mal mehr Videoüberwachung ermöglichen, nicht mehr nur an Orten, an denen Straftaten begangen werden, nein, Sie wollen dies auch bei Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung. Allein die Begrifflichkeit: Was sind denn bitte „Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung“? Woran wollen Sie das festmachen? Am Rechtsgut? Da hat doch der Bundesgesetzgeber bereits Entscheidungen getroffen. Wenn das Rechtsgut eine erhebliche Bedeutung hat, dann ist seine Verletzung nämlich eine Straftat. Wollen Sie das an der Bußgeldhöhe festmachen? Die höchsten Bußgelder gibt es im Kartell- und Datenschutzrecht. Viel Spaß, wenn Sie diese Ordnungswidrigkeiten mit Videoüberwachung bekämpfen wollen! Dann arbeiten Sie in Ihrem Gesetzentwurf mit dem Begriff der „drohenden Gefahr“. Es ist heute schon ein paarmal gesagt worden: Den gibt es bisher im Thüringer PAG gar nicht. Den wollen Sie auch bei den Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung einführen. Was ist denn die „drohende Gefahr“? Auch das war bereits Thema. Wenn man sich am bayerischen PAG orientiert, ist eine drohende Gefahr, wenn gerade noch keine hinreichend konkretisierten Tatsachen vorliegen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und bei ungehindertem Geschehensablauf zu einem Schaden für ein geschütztes Rechtsgut führen, sprich: Der Begriff fasst unglaublich weit und öffnet damit der Massenüberwachung Tür und Tor. Aber vielleicht ist es ja genau das, was Sie gerade wollen. Ihre Kommissionspräsidentin hätte bereits gern eine Chatkontrolle, Ihre Fraktionsvorsitzende brilliert mit verwirkbaren Social-Media-Lizenzen. Sie wollen einen gläsernen Bürger schaffen und dann erzählen Sie den Menschen, Sie würden sich für ihre Freiheit einsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, wissen Sie denn überhaupt, wie man „Freiheit“ buchstabiert?
(Beifall AfD)
Wir kommen wieder zum Gesetzentwurf: Ich kann Ihnen die Punkte, die gegen die Videoüberwachung sprechen, gern noch mal aufzählen, es wurde heute einiges gesagt: Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger, Datenschutz und Transparenzprobleme, Anfälligkeit für Hackerangriffe. Videoüberwachung hilft nur bei der Aufklärung. Zur Abschreckung von Straftaten ist diese meist nicht so erfolgreich; die Verdrängung von Straftaten in nicht überwachte Bereiche ist bereits genannt worden, liebe Kollegen. Nehmen wir mal eine so extrem videoüberwachte Stadt wie London. Selbst dort hat es nicht geholfen, in irgendeiner Weise die schlimmen Attentate damals auf die U-Bahnen zu verhindern. Das sollte man an solchen Stellen immer wieder auch klar und deutlich sagen, wenn man das Kind so mit dem Bad ausschütten will, wie Sie das hier tun wollen. Was für uns als Freie Demokraten aber am schwersten wiegt, ist, dass jeder, der sich dort aufhält, erfasst wird. Sie filmen damit Leute, die mal unbemerkt in der Nase bohren, Sie filmen Jugendliche bei ihrer ersten Verabredung. In einem anderen Kontext würde man dafür mehr als nur mal einen Klaps auf die Finger bekommen. Das ist für uns als Freie Demokraten absolut nicht tragbar. Wir werden aus kollegialen Gründen sicherlich der Ausschussüberweisung zustimmen. Aber, meine Damen und Herren, wir wollen Polizeipräsenz statt Placebopolitik. Uns geht es um Sicherheit in Freiheit anstatt gefühlter Sicherheit aufgrund von Kameras. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
