Heike Werner
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, eigentlich wollte ich nur zur kleinen Krankenhausnovelle reden, aber nun hat Herr Zippel wieder das alte Lied angestimmt und Sie werden erlauben, dass ich zumindest an der einen oder anderen Stelle darauf und auch auf die Wortbeiträge des Abgeordneten Montag eingehen möchte. Zunächst noch mal zum Krankenhausplan, nur damit das für alle noch mal transparent wird: Wir haben tatsächlich in der letzten Legislatur, nämlich 2017, den 7. Landeskrankenhausplan auf den Weg gebracht. Ich will dazu sagen: Das ist eine Entscheidung, die wir dort beispielsweise getroffen haben, nämlich Strukturvorgaben, nämlich die Einführung der Facharztquote. Da haben Sie, Herr Zippel, muss ich sagen, sich mit den Geschäftsführern gemeinsam darüber beschwert, sie hätten, glaube ich, lieber Mengenvorgaben gehabt. Wir haben gesagt, es braucht Strukturvorgaben, denn das Wichtigste in der medizinischen Versorgung sind genügend Ärztinnen und Ärzte, die für Patientinnen und Patienten, Angehörige da sein können. Also hier haben wir sehr wohl Entscheidungen getroffen, die den Krankenhäusern auch wehgetan haben, die auch zu Veränderungen geführt haben, nämlich in den Krankenhäusern, und das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Bei Dutzen-
den Ausnahmen, die Sie genehmigt haben! Sehr schmerzhaft!) Natürlich, genau, da gab es auch Ausnahmen, das haben wir gemeinsam erarbeitet, weil natürlich in bestimmten Bereichen, im Bereich der Dermatologie oder beim Röntgen, diese Facharztquote augenscheinlich nicht unbedingt notwendig gewesen ist. Wir haben Ausnahmen eingeführt, um zu ermöglichen, wenn beispielsweise eine Ärztin schwanger geworden ist, und das deutet sich nicht immer lange an, oder wenn beispielsweise klar war, dass demnächst ein Arzt/eine Ärztin dann in das Krankenhaus kommen wird, das entsprechend begrenzte, befristete Ausnahmen auch möglich sind. Also wie gesagt, 2017 wurde dieser Krankenhausplan von uns, von mir auf den Weg gebracht, und ein Krankenhausplan wird regulär alle sechs Jahre fortgeschrieben und die Fortschreibung hätte nach diesem Plan am 1. Januar 2023 erfolgen müssen. Aber schon 2021 hat die Landeskrankenhausgesellschaft sich mit der Bitte an uns gewandt, die Regellaufzeit des Plans zu verlängern. Als Begründung wurden die außerordentlichen Belastungen der Kliniken durch die Coronapandemie angeführt. Die außerordentlichen Belastungen werden Sie, denke ich, nicht leugnen. Es war auch, das muss man noch mal sagen, im zweiten Halbjahr 2021 nicht absehbar, wie die Pandemie sich weiterentwickeln wird. Sie wissen, es gab da Mutationen, Veränderungen. Jede abgeschlossene Welle hat zu einer neuen Welle geführt. Das heißt, 2021 waren die Kliniken hier vor allem durch Krankheitsausfälle des eigenen Personals sehr betroffen. Wie 2020 war auch 2021 davon gekennzeichnet, dass es drastische Falleinbrüche in den Krankenhäusern gab, dass es eine unnormale Verschiebung des stationären Leistungsgeschehens gab. Von einer Regelversorgung konnte also nicht die Rede sein. Das heißt, schon vor einem Jahr, vor Verlängerung des Krankenhausplans, vor Ende der Regellaufzeit, hat sich der Krankenhausplanungsausschuss einvernehmlich darauf verständigt – mit allen Akteuren, Kassen, der Landesärztekammer, der Krankenhausgesellschaft, Kommunen –, diesen Krankenhausplan um ein weiteres Jahr zu verlängern in der Hoffnung, dass die pandemische Phase dann beendet ist und dass man dann eine verlässliche Datengrundlage hat, um in die Aufstellung des neuen Krankenhausplans zu gehen, denn die letzte belastbare Datenbasis wäre 2019 gewesen. Trotz dieser Verlängerung hat die Landesregierung bereits Anfang 2022 – also zwei Jahre vor Ablauf der Planlaufzeit – mit den Arbeiten am 8. Thüringer Krankenhausplan begonnen. Es wurde schon gesagt, es war ein neuartiges Beteiligungsformat: Werkstatt ZUKUNFT.GESUNDHEIT.THÜRINGEN.2030. Ja, Herr Zippel, Herr Montag, Sie waren mit eingeladen. Sie hätten sich beteiligen können. Ich kann Ihnen sagen, dass auch bedauert wurde, dass Sie sich dieser Beteiligung entzogen haben. Man kann von der Seitenlinie immer schön reinrufen. Aber, okay, das ist halt der Fall, damit muss man umgehen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das kann ich verstehen, dass Sie enttäuscht waren!) Der Gesundheitsausschuss – und das will ich an dieser Stelle auch ganz deutlich sagen – wurde über die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt immer wieder informiert. Wir haben im Ausschuss gemeinsam mit den Akteuren des Zielbildes – also der Landesärztekammer, den Vertretern der Kassen, der Landeskrankenhausgesellschaft – die Ergebnisse des Werkstattprozesses vorgestellt. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, dort zu diskutieren und ins Gespräch zu kommen. Und Herr Plötner, ich habe düster in Erinnerung, dass es kaum Diskussionen gegeben hat. Das war nämlich auch etwas enttäuschend für die Akteure. Aber auch die Jacke müssen Sie sich anziehen, nicht ich.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wenn es jetzt um die Veränderung auf Bundesebene geht, Herr Montag und auch Herr Zippel, wenn Sie sagen: Das Problem der Krankenhäuser hier in Thüringen, dass jetzt ein Schutzschirm aufgespannt werden muss, liegt an den Ländern. Das liegt eben nicht an den Ländern, denn das Problem der Insolvenzen haben Krankenhäuser deutschlandweit.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Ja, das habe ich doch gesagt, dass das an den Ländern liegt!) Das liegt an den gestiegenen Energiekosten. Diese Energiekosten wurden zum Teil – aber eben nur zum Teil – von der Bundesregierung kompensiert. Es liegt an erhöhten Tarifen, die nur für das Pflegepersonal refinanziert werden. Ich muss das hier mal sagen, weil das vielen auch nicht bekannt ist: Für die Betriebskostenrefinanzierung sind die Kassen zuständig, und was dann Grundlage dafür ist, das beschließt die Bundesregierung. Deswegen gab es auch – weil die Frage gestellt wurde – im Bundesrat einen Antrag, der von allen Ländern unterstützt wurde und
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Landesbasisfallwert! Davon kann man abweichen!) mit dem die Bundesregierung aufgerufen wurde, den Landesbasisfallwert anzupassen und auch die entsprechenden Erhöhungen im Bereich der Betriebskosten rückwirkend und nicht nur für 2024 für einen kleinen Teil zu refinanzieren. Es ist so, dass die erhöhten Tarife für Pflege für 2024 refinanziert werden, aber zum Beispiel für die Tariferhöhungen bei Ärztinnen und bei Ärzten, beim Funktionspersonal, bei technischem Verwaltungspersonal nicht. Das sind Kosten, auf denen die Krankenhäuser sitzen bleiben. Die bezahlt niemand und dafür hat das Land auch keine Verantwortung. Wir sind für Investitionen zuständig. Da sind wir in den letzten Jahren, denke ich, unserer Rolle und unserer Aufgabe gerecht geworden. Aber diese Probleme, die die Krankenhäuser jetzt haben, liegen an der verfehlten Finanzierung der Krankenhäuser. Das muss auf Bundesebene geändert werden.
(Beifall DIE LINKE)
Zum Glück passiert da etwas. Und ich muss sagen, die SPD – es ist nicht immer friedlich zwischen mir und Karl Lauterbach, aber er hat zumindest das Problem nicht nur erkannt, sondern hat auch begonnen, eine Lösung zu finden. Das haben die Regierungen davor nicht getan. Dass wir jetzt die Probleme haben, liegt an der verfehlten Finanzierung.
(Beifall DIE LINKE)
Ein Problem ist auch, dass – ich habe es eben beschrieben – die Fälle in den letzten Jahren aufgrund der Coronapandemie zurückgegangen sind.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Dabei haben Sie auch eine Kompensation beschlossen!) Das Problem ist, dass die Krankenhäuser nur nach Fällen finanziert werden. Trotz alledem muss jedes Krankenhaus OP-Säle vorhalten, es muss Energie vorhalten, es muss das Personal vorgehalten werden, es müssen die technischen Voraussetzungen vorgehalten werden.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Wofür sie ausreichend kompensiert wurden!) Und wenn nur nach Fall finanziert wird, dann wird diese Vorhaltevergütung eben nicht ausreichend refinanziert. Das ist das Ziel des Gesetzes auf Bundesebene. Die FDP ist auf Bundesebene zumindest dabei und bestätigt auch, dass hier eine Veränderung der Finanzierung notwendig ist. Das soll auf Bundesebene passieren, dass es eine Vorhaltevergütung gibt – zumindest 60 Prozent –, damit die Krankenhäuser dann eine bessere Finanzierung haben. Wie gesagt, für Investitionen, die Länder, da haben wir in den letzten Jahren viel getan. Aber für die Betriebskosten, das ist die Aufgabe des Bundes, und das können sie nicht einfach so wegschieben. Die Frage nach dem Gutachten: Ich habe Ihnen im letzten Ausschuss, Herr Zippel, versprochen, dass wir im Ausschuss das Gutachten vorstellen werden, und dass wir das gemeinsam auch diskutieren. Ich weiß gar nicht, wie Sie jetzt darauf kommen, dass das nicht der Fall wäre.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Im letzten Ausschuss der Legislatur, na super!) Welche Fragen wir dem Gutachter stellen werden, das haben wir im Ausschuss vorgestellt. Das war nämlich ein Ergebnis des Werkstattprozesses. Ich weiß nicht, ob Sie sich das angeschaut oder angehört haben, aber Sie hätten da auch Fragen formulieren können. Das haben Sie aber nicht gemacht. Jetzt zur Krankenhausnovelle: Wichtig wird sein, mit der neuen Krankenhausfinanzierung auf Bundesebene wird nach neuen Strukturen geplant werden. Das heißt, momentan ist es ja sehr unterschiedlich, wie die Planungen vorangehen: Manche machen mit Betten, manche ohne Betten, viele mit Fachbereichen. Und bisher ist es nur NordrheinWestfalen, das den Krankenhausplan nach Leistungsgruppen aufgestellt hat. Und Sie wissen, dass Nordrhein-Westfalen dadurch seine Probleme hat, nämlich diesen Prozess der Konzentration umzusetzen. Das hängt mit der fehlenden Finanzierung zusammen. Natürlich sagt auch der Gesundheitsminister aus Nordrhein-Westfalen, ich kann in einem Krankenhaus nicht die einzige Abteilung wegnehmen, die einigermaßen Profit, Dividende – nennen Sie es, wie Sie wollen – bringt, weil sonst das Krankenhaus wirtschaftlich nicht tragbar ist. Deswegen braucht es diese Veränderung der Finanzierung, damit diese Kooperation funktionieren kann, damit die Konzentration gelingen kann und damit auch kleine Krankenhausstandorte in ländlichen Räumen eine Zukunft haben. Und nicht nur unser Planer, sondern auch die Kommission auf Bundesebene sagt: Die ostdeutschen Bundesländer haben ihre Hausaufgaben gemacht. Wir haben kaum Krankenhäuser, die unter 100 Patientinnen und Patienten sind. Die können beispielsweise sektorenübergreifende Versorgung gewähren. Dafür gibt es aber noch keine Gesetzesgrundlage. Deswegen scheuen sich die Häuser, diesen Weg zu gehen. Wir haben die Konzentrationsprozesse zum Großteil hier auch in Thüringen schon vorgenommen. Also für uns wird vor allem die neue Finanzierung wichtig sein. Dazu braucht es die Leistungsgruppen. Wenn wir den Prozess jetzt schnell angehen mit der Zuweisung von Leistungsgruppen, dann wird Thüringen eines der ersten Länder sein, das tatsächlich von der neuen Vergütung profitieren kann. Jetzt steht natürlich noch einiges auf Bundesebene aus: Auswirkungsanalyse, Kosten-Folgen-Abschätzung usw. Ich glaube aber, dass wir mit der Novelle in einem guten Prozess sind und bedanke mich trotz alledem für die konstruktive Diskussion im Ausschuss und hoffe jetzt sehr, dass Sie zustimmen werden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
