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Madeleine Henfling

GRÜNE 26.04.2024 Sitzungen 7/135

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Spannende, liebe Schülerinnen und Schüler, an diesem Tagesordnungspunkt ist, dass es ganz unterschiedliche Auffassungen gibt von den Leuten hier im Raum und den Fraktionen, egal ob sie der Regierung angehören oder nicht. Das passiert hier nicht so häufig, deswegen versuche ich das noch mal ganz anders anzugehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme die Aufregung wahr. Frau Tasch hat ja recht, das ist ein wichtiges Thema. Wenn es Ihnen aber so wichtig wäre, dann hätten Sie in den letzten Jahren mehr in diesem Bereich gemacht. Und das, finde ich, ist schon ein Punkt, den man hier mal anbringen kann. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wer hat denn das PAG geändert?) Sie bringen im Wahlkampf hier ein Thema an, das es nicht wert ist, eben mal so ganz kurz vor nackig noch abzufrühstücken. Und es ist auch so komplex, dass ich sagen muss, dass ich das wirklich extrem schwierig finde. Ich will aber mal aufmachen, worüber wir hier eigentlich gerade sprechen: Wir haben die Situation, dass wir viele Frauen auch in Thüringen haben, die in ihrem alltäglichen Leben von häuslicher Gewalt betroffen sind. Es gibt auch einige Männer, die das sind. Aber – Herr Walk hat es angeführt – der Großteil der Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sind Frauen und ihre Kinder. Die Kinder sind hier gerade noch gar nicht erwähnt worden. – Das ist das eine. Was wir also in dieser Diskussion gegeneinander abwägen müssen, ist aus meiner Perspektive das Recht von Frauen, in ihrer eigenen Wohnung verbleiben zu können, wenn denn der Täter dann endlich ausgewiesen ist. Ich will noch mal festhalten: Bis wir an dem Punkt sind, dass Frauen wirklich in der Lage sind, ihre gewalttätigen Partner und Expartner zu Hause rauszuschmeißen, vergehen teilweise Jahrzehnte. (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Ach!) Ach ja, genau. Da ist der AfD wieder aufgefallen – ja, stimmt, Männer sind ja nicht gewalttätig in Ihrer Welt, das habe ich vergessen. Sie mögen das ja, Sie finden das ja super, diese patriarchale Situation. Also wir reden davon, dass Frauen und ihre Kinder teilweise einem jahrelangen Martyrium ausgesetzt sind, bis wir überhaupt an dem Punkt sind, dass wir über Annäherungsverbote etc. pp. sprechen. Was wir abwägen müssen, ist die Freiheit der Frauen und ihrer Kinder, sich einigermaßen frei bewegen und in ihrer eigenen Wohnung verbleiben zu können, gegen andere Rechte von Expartnerinnen und Expartnern. Was nicht geht, finde ich, ist, dass wir einfach sagen: Die Polizei kann entscheiden, dass jemand eine Fußfessel bekommt oder nicht. Das geht nicht! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Da müssen wir aus meiner Sicht bei einem Richtervorbehalt bleiben. Da geht es um schwerwiegende rechtliche Abwägungen. Sie merken, ich spreche nicht grundlegend gegen die Fußfessel. Der Kollege Bilay hat aber auch einen Punkt angesprochen. Worum geht es denn bei dem Nutzen einer Fußfessel oder eines elektronischen Armbands? Fußfessel klingt immer so ein bisschen mittelalterlich, reden wir mal über eine elektronische Überwachung, in welcher Form auch immer die stattfindet. Es geht ja darum, den Frauen die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig gewarnt zu sein bei einem Annäherungsversuch, damit sie sich beispielsweise auch in Sicherheit bringen können. Es gibt Länder, die machen das schon. Unter anderem in Spanien ist das der Fall. Da wird eben nicht die Polizei benachrichtigt, wenn ein Umkreis von – in dem Fall sind es, glaube ich – 500 Meter überschritten wird, sondern die Frauen werden benachrichtigt. Das heißt also, sie können dann Folgendes machen: Sie können die Tür zuschließen, sie können sich in ihre Wohnung begeben und sie können die Polizei verständigen. Wenn wir jetzt darauf abstellen, dass eine elektronische Überwachung die Polizei informiert, dann bin ich in der ländlichen Region wie Thüringen bei dem Kollegen Bilay, da haben wir nicht viel gekonnt. Wir wissen alle, wie lange unsere Dienstwagen in den Kreisen brauchen. Und wenn wir von Annäherungsverboten sprechen, reden wir teilweise von wenigen Hundert Metern. Und ich weiß nicht, wie schnell Sie laufen, aber 500 Meter in zwanzig Minuten schaffen eigentlich fast alle. Der Dienstwagen ist in der Zeit im Ernstfall nicht so schnell da. Das heißt also: Worüber reden wir konkret, wenn wir von der elektronischen Überwachung reden? Worauf ich mich einlassen würde, ist zu sagen, wir führen eine elektronische Überwachung mit einem richterlichen Vorbehalt ein, mit einer klar definierten – also nicht einfach nur, weil jemand eventuell mal straffällig wird –, also keiner präventivelektronischen Überwachung. Da muss aus meiner Sicht was passiert sein, da muss eine Straftat vorliegen bzw. muss ein Richter ein Annäherungsverbot in irgendeiner Art und Weise auch ausgesprochen haben. Dann können wir darüber sprechen, ob man vor allen Dingen auch eine Warnung an die Frau und die Polizei – das kann man ja auch beides machen – tatsächlich rausgibt. Technisch wäre das nicht das große Problem. Die Frage ist: Wie weit wollen wir in die Freiheitsrechte der einen eingreifen, um die Freiheitsrechte anderer zu schützen? Da bin ich jetzt Feministin durch und durch; in dem Fall sage ich: Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sind mir in dem Fall tatsächlich wichtiger als die Freiheitsrechte von schlagenden Männern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist jetzt ein bisschen plakativ und vielleicht populistisch, aber das ist meine Abwägungslinie, auf der ich mich bewege. Deswegen habe ich ja auch von vornherein gesagt: Über die elektronische Überwachung, finde ich, kann man reden, aber – da bin ich bei der Gruppe der FDP und beim Kollegen Bilay – es muss im engen rechtsstaatlichen Rahmen passieren und es muss klar sein, dass es auch nur für diese Fälle gilt. Eine elektronische Überwachung im Polizeiaufgabengesetz eingeführt, die dann einfach beliebig ausgeweitet werden kann, ist mit uns nicht zu machen, das heißt also für diesen konkreten Fall und vor allen Dingen auch praktisch anwendbar. Das sind die Kriterien, die ich anlege. Deswegen, wir können das im Ausschuss gern weiter diskutieren. Ansonsten empfehle ich der CDU aber auch, stimmen Sie den Sachen zu, die auch Frauen vor häuslicher Gewalt schützen, die hier schon liegen. Auch das wäre ein wichtiger Schritt. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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