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Plenarprotokoll 7/69

17.12.2021 · 206 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (26)Die Linke (18)FDP (15)AfD (12)SPD (5)GRÜNE (5)

Keller

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, ich heiße Sie alle ganz herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Wir haben heute Geburtstagskinder, nämlich Herrn Abgeordneten Christoph Zippel. Herzlichen Glückwunsch, alles Gute, bleiben Sie gesund! (Beifall im Hause) Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kennen Sie die wandelnde Geschäftsordnung? Das ist Herr Gehrke, und Herr Gehrke hat auch heute Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch an Herrn Gehrke, alles Gute! Bleiben auch Sie gesund! (Beifall im Hause) Wir erinnern uns sicher, dass Sie mit dem damaligen Präsidenten des Landtags, Herrn Müller, bei der Unterzeichnung der Verfassungsurkunde auf der Wartburg dabei waren. Das Bild hat ja historische Bedeutung erlangt. Also alles Gute! Und wenn wir einmal dabei sind: Wenn das Leben sauer ist, streu Zucker darauf! – ein kleiner Gruß der Präsidentin auf Ihrem Tisch, etwas, um das Leben zu versüßen und (Beifall im Hause) nach unserer heutigen Sitzung vielleicht ein bisschen in Richtung Weihnachten zu denken. Dann wollen wir mal wieder in den Alltag zurückfinden zu unserer heutigen Plenarsitzung. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Reinhardt. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Gottweiss. Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Abgeordneter Thrum, Frau Abgeordnete Dr. Wagler, Herr Abgeordneter Worm, Herr Minister Maier, Frau Ministerin Siegesmund entschuldigt; auch noch heute Morgen gemeldet: Herr Abgeordneter Walk und Herr Abgeordneter Höcke. Einige Hinweise zur Tagesordnung: Zu dem neuen Tagesordnungspunkt 8 a wurde eine Neufassung des Alternativantrags in der Drucksache 7/4534 verteilt. Gemäß den Festlegungen zur Tagesordnung sollen heute in folgender Reihenfolge aufgerufen werden: der Tagesordnungspunkt 32 als erster Punkt, der Tagesordnungspunkt 8 a als zweiter Punkt, der Tagesordnungspunkt 3 als dritter Punkt, der Tagesordnungspunkt 8 als vierter Punkt, da dieser vor der Mittagspause aufgerufen werden soll. Weiterhin sollen folgende Tagesordnungspunkte aufgerufen werden: die Tagesordnungspunkte 9 bis 13 aufgrund der Regelung in § 55 Abs. 2 der Geschäftsordnung, die Tagesordnungspunkte 4, 6 sowie 14 und 15. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 18, 20, 23, 24 und 25 werden heute nach der Mittagspause erneut aufgerufen. Während der Auszählung der Stimmen wird die Fragestunde fortgesetzt. Nach dem derzeitigen Stand der Abarbeitung der Tagesordnung erscheint es möglich, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle Punkte zum Aufruf werden kommen können. Um diesen Zielkonflikt zu lösen, gehe ich davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen bzw. Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden müssten, heute aber nicht mehr aufgerufen werden können. Darf ich davon ausgehen? Erhebt sich Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann frage ich an der Stelle: Wird der vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das kann ich nicht erkennen. Dann verfahren wir entsprechend dieser Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4172 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/4585 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Emde.

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Volker Emde CDU

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Danke, Frau Präsidentin. Ich bin schon mal nach vorn gelaufen, damit es schnell geht. Wir wollen heute ja einiges schaffen. Ich hoffe, den Tagesordnungspunkt 6 schaffen wir auf alle Fälle, (Beifall CDU) denn ich habe den Haushaltsausschuss schon mal für Mittag eingeladen. Wir schaffen mindestens einen Vorratsbeschluss, damit dann die entsprechende Anhörung für den Zuschlag für die Beamten erfolgen kann. Das ist kommunalrelevant, deswegen müssen wir anhören. Ich bin jetzt aber hier vorn, um die Beschlussempfehlung zur Beratung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes zu geben. Wir haben das im Haushalts- und Finanzausschuss insgesamt dreimal beraten. Es wurde auch in die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände gegeben. Ihnen liegt jetzt die Beschlussempfehlung in Drucksache 7/4585 vor. Wie Sie sehen, hat der Gesetzentwurf doch eine Veränderung erfahren. Die Landesregierung hatte bloß um die Verlängerung um ein Jahr gebeten. Wir haben jetzt diesen Corona-Pandemie-Hilfefonds per Beschlussempfehlung nicht nur um ein Jahr verlängert, sondern auch die Rahmenbedingungen etwas verändert. Wir haben uns auch entsprechend an dem Gerichtsurteil des Verfassungsgerichtshofs in Hessen orientiert. Es gab dazu auch ein Gutachten unseres Wissenschaftlichen Dienstes. Wir haben jetzt also versucht, zum einen den Verwendungszweck etwas enger einzugrenzen. Das wird uns dann auch noch mal ereilen, wenn wir den neuen Wirtschaftsplan beraten. Die Finanzministerin will uns den zeitnah zum Beginn des Jahres vorlegen. Auch dort wird darauf zu achten sein, dass sich der Verwendungszweck unmittelbar an der Bekämpfung der Pandemiefolgen orientiert. Wir werden also Anfang des kommenden Jahres auch eine Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses zu diesem Zwecke haben, damit die übertragenen Mittel – ca. 50 Millionen Euro werden wohl ins nächste Jahr übertragen werden können – dann entsprechend verwandt werden können. Es ging außerdem darum, die Beteiligung des Parlaments an der Verausgabung der Mittel, an der Bereitstellung der Mittel zu stärken. Deswegen wird der Haushaltsund Finanzausschuss zu diesem Thema und zu dem Wirtschaftsplan in öffentlicher Sitzung tagen. Er wird nicht nur über den Wirtschaftsplan des Sondervermögens beschließen, sondern ihn auch beraten. Wir bitten um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und zum Gesetz. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD)

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Keller

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Kowalleck für die CDU-Fraktion. (Beifall CDU)

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Maik Kowalleck CDU

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mich gerade für die süßen Weihnachtsgeschenke revanchiert, als Saalfelder natürlich mit einem Saalfelder Bier – vielleicht nicht unbedingt am Morgen, aber zum Feierabend bietet sich das dann durchaus an. (Beifall CDU) Also, Frau Präsidentin, vielen Dank Ihnen und schon mal ein frohes Fest! Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Corona-Pandemie stellt uns vor große Aufgaben. Das sehen wir im Gesundheitsbereich, bei der Bildung, in der Wirtschaft, dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und insbesondere bei den finanziellen Herausforderungen. Wir beschäftigen uns mittlerweile seit vielen Monaten mit diesen Herausforderungen. Das war auch ein wichtiges Thema in den bisherigen Debatten der aktuellen Landtagssitzung. Durch die vorliegenden Änderungen soll die Laufzeit des Sondervermögens auf das Ende des Jahres 2022 verlängert werden. Ziel ist damit, für die betroffenen Maßnahmen eine realistische und zeitnahe Umsetzung zu ermöglichen. Die Investitionen sollen damit auch zur Wiederbelebung und nachhaltig zur Stabilisierung der Wirtschaft in Thüringen beitragen. Sie wissen, wir haben gerade auch im aktuellen Sondervermögen wichtige Dinge auf den Weg gebracht, erst in dieser Woche gerade in Richtung der Testung für Kindergärten mehr Geld zur Verfügung gestellt und auch für unsere Kommunen für die Kurorte wichtige finanzielle Mittel freigegeben, ebenso über das gesamte Jahr – das wissen Sie – gerade im Bereich Bildung und Wirtschaft unterstützt. Das ist eine Aufgabe, der wir uns weiterhin stellen. Das zeigt auch der vorliegende Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, die späte Einbringung des Haushalts 2022 durch die Landesregierung führte dazu, dass wir in Thüringen eben keine Flexibilität im Januar und Februar Anfang dieses Jahres haben. Das war ein wichtiges Anliegen für uns, dass gerade auch mit dem Haushalt Gelder zur Verfügung stehen. Aufgrund der Zeitschiene – das habe ich gesagt – ist das nun nicht der Fall und wir sind gezwungen, das Sondervermögen somit bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. (Beifall SPD) Für uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass dieser Termin festgesetzt wurde und das Sondervermögen nicht darüber hinaus zur Verfügung steht. Wir sagen auch: Die finanziellen Mittel sind für uns im Landtag im Landeshaushalt zur Verfügung zu stellen und aufgrund der momentanen Situation – das ist klar – müssen wir dieses Sondervermögen erweitern. Wir haben der Verlängerung im Vorfeld auch schon zugestimmt, weil es für uns wichtig ist, hier die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Trotzdem haben wir gesagt, wir müssen die Erkenntnisse aus Hessen nicht außer Acht lassen und haben dazu eine gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen des Urteils des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen über das Sondervermögen nachgefragt. Der Wissenschaftliche Dienst hat uns auch auf den Weg gegeben, dass wir gerade die Beteiligung des Parlaments im Sondervermögen insbesondere beachten müssen. Das war für uns ein wichtiges Anliegen, (Beifall CDU) dass gerade auch das Parlament beteiligt wird – der Vorsitzende des Ausschusses hat es gesagt –, indem wir in der Sitzung die Punkte öffentlich behandeln. Es ist transparenter geworden. Das Gutachten hat eben auch kritisiert, dass der Landtag keine vollständige Kontrolle über die Mittelverwendung hat, aber für uns ist es wichtig, dass über den Haushalts- und Finanzausschuss diese Dinge auf den Weg gebracht und dann auch regelmäßig beraten werden. Wir begrüßen, dass es dadurch auch gelungen ist, im Änderungsantrag klarzustellen, dass die Sitzungen öffentlich stattfinden. Wichtig ist für uns insbesondere, dass auch bei Auflösung des Bestands die Tilgung in den Landeshaushalt fließt und somit im Vorfeld klar ist, wohin diese Mittel fließen. Ich denke, für uns alle ist wichtig, dass wir in den nächsten Monaten intensiv darüber beraten, wo finanzielle Mittel notwendig sind und wo wir in diesem Land helfen können, denn es ist ganz klar, dass wir als Landesparlament hier in den verschiedenen Bereichen – Bildung, Wirtschaft, Gesundheitsbereich – unterstützen müssen. Dieser Aufgabe stellen wir uns, und deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. Danke sehr. (Beifall CDU)

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Keller

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Das Wort hat für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Merz.

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Janine Merz SPD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Guten Morgen, Frau Präsidentin, guten Morgen, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Es ist tatsächlich schon am 31.12. dieses Jahres fast zwei Jahre her oder zwei Jahre her, dass uns die erste Nachricht über dieses neuartige Coronavirus aus Wuhan ereilt hat. Seitdem haben Thüringen, Deutschland und weltweit Länder, Gesellschaften versucht, gegen dieses Virus anzukämpfen. Wir wissen, uns stehen mit der neuen Omikron-Variante schon wieder neue und weitere Herausforderungen bevor. Seit fast zwei Jahren mussten also Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen ergriffen und auch viele zusätzliche Mittel von Bund und Ländern aufgewendet werden, auch eben in den Haushalten oder – wie auch in Thüringen – in einem Sondervermögen. Bundesweit wurden bis heute rund 9 Milliarden Euro für Masken und Impfstoffe sowie 3,7 Milliarden für Bürgertests ausgegeben. Die Unterstützung und Hilfen für die Wirtschaft, zum Beispiel durch die Soforthilfen, Überbrückungshilfen und den Wirtschaftsstabilisierungsfonds werden aktuell mit rund 120 Milliarden Euro beziffert. Für Kurzarbeitergeld flossen 41,3 Milliarden Euro. In all diesen Zahlen sind viele, teilweise durch die Länder selbst getragene Maßnahmen noch gar nicht enthalten, die Kosten für den Betrieb der Impfzentren oder die Kompensationsleistungen für ausgesetzte Kita-Beiträge beispielsweise. Wenn wir uns die bisher vorliegenden Informationen zu der neuen Variante anschauen, kommen wir alle schnell zu der Erkenntnis: Diese Pandemie ist noch immer nicht vorüber. Sie wird also weiter auch unsere finanziellen Anstrengungen erfordern. Schon allein aus diesem Grund unterstützen wir die Fortschreibung des Thüringer Corona-Sondervermögens bis Ende 2022. Mitten in der vierten Welle, die wir derzeit erleben, wäre es nicht nur ein falsches Signal an die Bevölkerung und die Wirtschaft, das Vermögen aufzulösen. Es wäre darüber hinaus grob fahrlässig, ein erprobtes Instrument für schnelle und flexible Hilfen fallen zu lassen, obwohl jedem bewusst ist, dass Corona-Tests an Kitas und Schulen, Impfkampagnen und zahlreiche Unterstützungsleistungen weiterhin gebraucht werden. Speziell für die Tests in den Bildungseinrichtungen haben wir die Mittel im Sondervermögen in diesem Jahr in mehreren Schritten von anfänglich 12 Millionen auf zuletzt 61 Millionen Euro aufgestockt. (Beifall SPD) Schätzungsweise werden von der Errichtung des Vermögens vor etwa anderthalb Jahren bis zum Ende 2021 rund 1,42 Milliarden Euro für verschiedenste Maßnahmen aus dem Vermögen geflossen sein. In diesem Zusammenhang kann ich den Schritt der Finanzministerin nur unterstützen, die prognostizierten Steuermehreinnahmen im kommenden Jahr dem Sondervermögen für die weitere Pandemiebewältigung zuzuführen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Verlängerung des Sondervermögens wie auch bereits seine Errichtung sind nicht gänzlich ohne Kritik geblieben. Kollege Kowalleck hat es eben genannt. Der Wissenschaftliche Dienst des Thüringer Landtags hat dazu kurzfristig ein Gutachten vorgestellt, in dem insbesondere auf die Vorgänge in Hessen Bezug genommen wird. Dort hatte das Verfassungsgericht das Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ der schwarz-grünen Landesregierung als nicht verfassungskonform eingestuft. Das hessische Sondervermögen muss zwar nicht aufgelöst und rückabgewickelt werden, aber in seiner Ausgestaltung überarbeitet werden. Jetzt ist zwar aus unserer Sicht die Situation in Hessen mit der unsrigen gar nicht eins zu eins vergleichbar. Die hessische Verfassung zum Beispiel kennt den Begriff „Sondervermögen“ gar nicht. In Hessen wurde ein Sondervermögen mit einem Umfang von 12 Milliarden inklusive Kreditaufnahmeermächtigung über vier Jahre aufgelegt. In Thüringen war es bisher nicht mal zwei Jahre gültig, hatte keine Kreditermächtigung und einen Rahmen von maximal rund 1,5 Milliarden Euro. Aber es lassen sich eben aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Thüringer Landtags mehrere sehr nachvollziehbare Punkte entnehmen, unter anderem, dass die Kontrolle durch die parlamentarischen Gremien sowie die Transparenz der Bewirtschaftung deutlicher hergestellt werden müssen, die Verwendung der Mittel klarer am Zweck des Vermögens ausgerichtet und eine Verwendung möglicher Restmittel bei Auflösung des Vermögens mit Blick auf die ursprüngliche Bereitstellung aus dem Landeshaushalt fiskalisch klar geregelt werden muss. Diese Punkte haben wir auch mit einem gewissen Selbstverständnis als Haushaltsgesetzgeber aufmerksam registriert und in unseren Änderungsantrag zum Errichtungsgesetz des Sondervermögens einfließen lassen, immer unter dem Aspekt, dass dieses Vermögen seinen Zweck der schnellen Hilfen in der Pandemie auch weiterhin erfüllen kann. Der bisherige Zustimmungsvorbehalt des Haushalts- und Finanzausschusses wurde durch ein erweitertes Beratungs- und Beschlussrecht ersetzt und der Ausschuss soll das Vermögen ab sofort in der Regel öffentlich behandeln. Weiterhin wurden die bestehenden Berichtspflichten der Landesregierung noch mal nachgeschärft. Als wesentliche Änderung wurde eine Tilgungsverpflichtung eingefügt, mit der die nicht zweckgebundenen Restmittel in dem Vermögen bei dessen Auflösung im Landeshaushalt eben zur Schuldentilgung herangezogen werden sollen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, dass das Sondervermögen ein wichtiges Element bei der Bekämpfung und Bewältigung der Corona-Pandemie in Thüringen ist, ist nicht nur meine Meinung oder die meiner Fraktion. Die Abstimmung der Beschlussempfehlung im letzten Haushaltsund Finanzausschuss hat gezeigt, dass die überwiegende Mehrheit des Thüringer Landtags gewillt und fähig ist, in diesen wichtigen Fragen parteiübergreifend Lösungen zu finden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bis auf eine Fraktion, die diese Pandemie mit bisher knapp 107.000 Toten in Deutschland lediglich als politische Brandmunition betrachtet, hat es für die Verlängerung eine sehr breite Zustimmung gegeben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit kann ich dem Hohen Haus guten Gewissens die Empfehlung aussprechen, dieser Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Für die Fraktion der AfD erhält Herr Abgeordneter Kießling das Wort.

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Olaf Kießling AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Schönen guten Morgen auch von meiner Seite! Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer an den Bildschirmen, „politische Brandmunition“ wurde hier gerade von der SPD formuliert. Ich glaube, Sie meinen sich selber. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Kießling, bleiben Sie mal locker!) Dass wir Hilfe leisten für alle Corona-Geschädigten, darüber sind wir uns sicherlich einig – wir haben jetzt schon viel gehört von meinen Vorrednern, darauf will ich jetzt nicht im Detail eingehen –, aber eins ist Fakt: Alle, die von Corona oder Corona-Maßnahmen geschädigt sind, sollen natürlich auch ihre Hilfe bekommen, dafür steht auch die AfD-Fraktion. Deswegen bitte mal hier nicht irgendwas falsch formulieren. Aber ich will vielleicht mal ein bisschen mehr auf das Urteil und die entsprechenden Auswirkungen eingehen, denn es geht ja heute hier um die Anpassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes. Das Sondervermögen wurde, wie bereits bekannt ist, im Frühjahr 2020 zur Kompensation direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie errichtet, so ist es auch im Gesetzentwurf der Landesregierung nachzulesen. Richtigerweise könnte man auch sagen, dass der Hilfefonds für Corona-Maßnahmen- und Corona-Zwangsmaßnahmengeschädigte seit dem 25.06.2020 in Kraft ist. Da die Corona-Maßnahmen auch über das Ende des Jahres 2021 hinaus weitergehen, so geht es in der Drucksache 7/4172 nun auch um die Verlängerung des Sondervermögens um ein Jahr auf den 31.12.2022, denn ohne die Änderung des Gesetzes wäre am 31.12.2021 Schluss mit den Hilfezahlungen, so wie es jetzt in dieser Form bisher gewährt worden ist. Im ursprünglichen Gesetz wurden jedoch nicht nur die finanziellen Hilfen in Sachen Corona veranschlagt, welche sich aus den direkten Auswirkungen durch die Corona-Maßnahmen ergeben, sondern auch andere investive Maßnahmen zur wirtschaftlichen Tätigkeit abgebildet. So heißt es im Gesetz in § 2 zum Beispiel – unter Punkt 7 kann man dann nachlesen –: „Maßnahmen zur Etablierung verbindlicher Standards für den Distanzunterricht im Zuge der Corona-Pandemie, zur Schaffung digitaler Lernvoraussetzungen für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler und Bereitstellung professioneller Online-Lehrangebote“, (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Es gibt eine Handreichung dazu!) was sehr gut ist, aber leider sind diese verstärkenden Maßnahmen eben dort geplant worden und die sollten auch zügig umgesetzt werden. Die Digitalisierung ist schon lange auf der Tagesordnung und ist eigentlich auch Chefsache unseres Wirtschaftsministers Tiefensee, doch leider, wie wir jetzt in der Corona-Pandemie feststellen, bisher von geringem Erfolg gezeichnet. Der mangelhafte digitale Ausbau der zurückliegenden Jahre macht sich nun umso mehr eben auch bemerkbar. Warum erwähne ich das extra? So hat der Hessische Staatsgerichtshof in seinem Urteil 2783/2827 zum Corona-Sondervermögen des Landes Hessen, dessen Klage von 40 Mitgliedern des Landtags und der Fraktion der AfD im hessischen Landtag auf den Weg gebracht wurde, am 27.10.2021 Recht gesprochen. In der Summe wurde das hessische Corona-Sondervermögen, was ähnlich dem Thüringer Sondervermögen gelagert ist, für verfassungswidrig erklärt, da es in großen Teilen für unvereinbar mit der Verfassung befunden wurde. Hier wurde im Urteil extra ausgeführt, dass Maßnahmen nur genehmigt, finanziert werden dürfen, wenn sie einen eindeutigen direkten Bezug zur Corona-Pandemie aufweisen. Ich frage Sie, was hat die Digitalisierung nun unmittelbar und direkt mit dem Virus und der davon ausgelösten Erkrankung zu tun? Nichts. Hier wurden in Thüringen aber zum Beispiel bei den Zuweisungen für Investitionen in den Breitbandausbau für 2020 23 Millionen Euro angesetzt und für 2021 22,5 Millionen Euro für unbestritten notwendige Maßnahmen, die aber nicht im direkten Zusammenhang mit dem Virus stehen. Ein anderes Beispiel: So hat die rot-rot-grüne Landesregierung in ihrem Corona-Gesetz 12 Millionen Euro in 2020 und 11,5 Millionen Euro für Investitionen in den Klimaschutz angesetzt. Oder: 13,5 Millionen Euro für 2020 und 6,4 Millionen Euro für 2021 wurden für Investitionen und Verbesserungen der Unterbringungssituation von sogenannten Geflüchteten in Kommunen als Präventionsmaßnahme veranschlagt. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie sich mal angesehen, wie das in der Vergangenheit war?) Sie können gern nachher hier reden. Die Beispiele für Ausgaben, Herr Müller, die eben keinen direkten Corona-Bezug haben, könnte ich noch weiter fortführen – Staatsgerichtshof: verfassungswidrig – und, wie gesagt, ich kann hier noch eine Weile erzählen. Auch wurde vom Staatsgerichtshof im Urteil die unzureichende Begründung im Gesetzgebungsverfahren zur Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit der im Corona-Sicherungsgesetz genannten Krisenbewältigungsmaßnahmen wie auch zum erforderlichen Veranlassungszusammenhang kritisiert. So hat der Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren eine Begründungsobliegenheit. Dies gilt auch für das Thüringer Sondervermögen. Denn was zum Beispiel die Million für die Verbesserung der Flüchtlingsunterkünfte für die Gesamtsituation im Freistaat in Sachen Corona für die Bürger Positives bringen soll, wurde eben nicht dargelegt, meine Damen und Herren. Da sind wir schon bei einem weiteren Punkt, welcher vom Staatsgerichtshof für unzulässig befunden wurde, nämlich der Beschneidung des Parlaments, über solche Investitionen und Maßnahmen in Gänze entscheiden zu können. Denn diese Entscheidung wurde in Hessen wie auch in Thüringen eben nicht von allen gewählten Abgeordneten getroffen, da sie keine Möglichkeit hatten, und somit wurde das Budgetrecht des Landtags unzulässigerweise beschnitten. Auch der Wille zur Einsparung im Haushalt und die Nichtheranziehung der Rücklagen bei der Aufstellung des Gesetzes 2020 wurden im Urteil kritisiert, so wie es auch die AfD-Fraktion damals durch meine Person bei der Auflegung des Thüringer Corona-Sondervermögens getan hat. Es gibt noch weitere negative Punkte im Urteil, welche ich jetzt hier nicht alle anführen möchte, weil die Zeit da wieder nicht reicht. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Thüringer Landtags ist in seinem Gutachten 15/21 auf einige Parallelen aus dem Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs zum Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds eingegangen und hat auf die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken hingewiesen. Mit dem Änderungsantrag der rot-rot-grünen Fraktionen und der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/4585 wurde nun versucht, einen Teil der erheblichen verfassungsrechtlichen Fehler zu heilen. Es wurde mit den Änderungen im Gesetz dem Ganzen sozusagen ein anderes Etikett aufgeklebt, doch der Inhalt ist größtenteils geblieben. So ist beispielsweise Absatz 1 Satz 1 neu und man erklärt dort, das Sondervermögen dient zur Kompensation der Folgen der Corona-Pandemie und soll bis zum Ablauf des 31.12.2022 errichtet werden. Doch die Investitionsentscheidungen – Digitalisierung, Flüchtlingsunterkünfte als Beispiel – bleiben. Auch wird mit der Gesetzesänderung nun ein vierteljährlicher Bericht der Landesregierung im HuFA zur Verwendung der Mittel verbindlich eingeführt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass dem Parlament in Gänze das Recht der Investitionsentscheidung genommen wurde. Würde das Sondervermögen in den Kernhaushalt überführt und dort ganz normal im Haushaltsplan abgebildet werden, was die AfDFraktion auch gefordert hatte, so würde wieder der Haushaltsgrundsatz der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit gelten. Auch würde mit der Überführung des Sondervermögens in den Kernhaushalt das Mitwirkungsrecht aller Abgeordneten gemäß Artikel 53 der Thüringer Verfassung gelten, was uns aber mit der Fortführung als externes Sondervermögen bewusst genommen wird. (Beifall AfD) Daher und aus weiteren erwähnten Gründen können wir der mehrheitlichen Beschlussempfehlung des HuFA nebst Antrag der Landesregierung so in dieser Form leider nicht zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Herr Abgeordneter Müller das Wort. Nein, zieht zurück. Dann rufe ich für die Gruppe der FDP Herrn Abgeordneten Kemmerich auf. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Zuhörer, Zuschauer an den diversen Endgeräten und vor allen Dingen alle Betroffene in jeder Hinsicht! Die Corona-Krise beschäftigt uns schon mehr als anderthalb Jahre. Nach dem aktuellen Stand wird sie auch das Jahr 2022 prägen und eine Herausforderung für uns alle sein. Das sogenannte Corona-Sondervermögen wurde im Frühjahr 2020 zur Kompensation direkter und indirekter Folgen der CoronaPandemie errichtet. Schwerpunkte des Vermögens waren insbesondere die Beschaffung von Gesundheitsausstattung, persönlicher Schutzausrüstung, Maßnahmen zur Existenzsicherung von Unternehmen und gesellschaftlichen Einrichtungen sowie der Ausgleich unbilliger persönlicher Härten. So wurden im Jahr 2021 erhebliche finanzielle Mittel aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Krise vorgesehen, unter anderem 37 Millionen Euro für die Beschaffung von Testungen, 26 Millionen Euro für den Erwerb von Verbrauchsmaterial und Ausrüstungsgegenständen, 29 Millionen Euro allein für die Stabilisierung von Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise, 1,4 Millionen Euro auch für die Mindereinnahmen zum Ausgleich bei Festivals, 190 Millionen Euro für Erstattungen im Rahmen des Krankenhausentlastungsgesetzes usw. usf. – eine große Summe Geld, die der Freistaat hier hat aufwenden müssen, wollen und letztlich auch in die Hand genommen hat, um – wie gesagt – die Folgen in den Griff zu bekommen. Ich komme zu der gutachterlichen Stellungnahme, die die CDU in Auftrag gegeben hat im Zusammenhang mit der Entscheidung des Staatsgerichtshofs in Hessen und der Diskussion, die wir soeben gehört haben. Diese Stellungnahme bestätigt grundsätzlich die Kritik der Gruppe der Freien Demokraten an dem Corona-Sondervermögen, weil es tatsächlich die Gefahr birgt, hier einen sogenannten Schattenhaushalt aufzubauen, die Schuldenbremse umgangen werden könnte, der Einfluss des Parlaments beschnitten wird und die Gelder nicht zielsicher eingesetzt werden. So haben letztlich die gemeinsamen Anstrengungen aller beteiligten Fraktionen von Rot-Rot-Grün, CDU und auch der Gruppe der Freien Demokraten die Änderungen herbeigeführt, die wir heute auch hier beraten und beschließen. Es bleibt aber trotzdem kritikfähig, dass wir im Sondervermögen 11,5 Millionen Euro an Zuweisungen für den Klimaschutz und 2 Millionen Euro für die Herstellung von Barrierefreiheit vorgesehen haben, was an sich nicht zu beanstanden ist, aber dort nichts zu suchen hat. Insofern mahnen wir hier an, dass eine klare Trennung vorgenommen wird. (Beifall Gruppe der FDP) Für das Jahr 2022 ist keine weitere Kreditfinanzierung in diesem Sondervermögen vorgesehen und es ist eine enge Absprache mit dem Haushaltsund Finanzausschuss vorgesehen. Deshalb begrüßen wir die Änderungen und begrüßen vor allen Dingen, dass auch auf unser Zuwirken die Änderungsanträge wirksam geworden sind, dass ein eventueller Überschuss zur Tilgung der Schulden des Haushalts eingesetzt wird, auch wenn keine Kredite in dem Zusammenhang aufgenommen worden sind – oder sie sind im Zusammenhang dessen aufgenommen worden, aber nicht zur Bildung des Sondervermögens. Was wir auch begrüßen, ist, dass eventuelle Steuermehreinnahmen – zurzeit Planung von 82 Millionen Euro – in das Sondervermögen einfließen, denn leider werden die Folgen wahrscheinlich noch nicht einmal damit zu beseitigen sein. Wir wissen nicht, wie es kommt. Wir wollen auch nicht das Schlechteste denken, aber wir müssen vorbereitet sein. Das halte ich für ganz wichtig. Da danke ich auch der Finanzministerin, dass sie diese Vorsicht teilt. (Beifall Gruppe der FDP) Ein paar Dinge, die uns aber wichtig bleiben, damit wir auch schon mal die Möglichkeiten nicht aus den Augen verlieren, uns selbst zu helfen. Ich komme noch mal auf die Impfkampagnen. Es ist unheimlich wichtig, dass wir jetzt alle Mittel einsetzen, um zu gewährleisten, dass jeder, der eine Impfung ganz schnell braucht, die auch ganz schnell erhält. Ich bleibe dabei: Ich spreche mich gegen eine allgemeine Impfpflicht aus. Aber es ist ganz wichtig, dass wir die Richtigen schnell impfen und uns da nicht bei falschen Prioritätensetzungen verdaddeln. (Beifall Gruppe der FDP) Wir müssen es denen ermöglichen, die mit ausreichenden Hygienekonzepten heute schon in der Lage sind, sich etwas mehr selbst zu helfen. Wir kennen das Gerichtsurteil des OVG in Niedersachsen, die sagen, 2G im Einzelhandel ist nicht angemessen, ist übertrieben. Davon geht kein Infektionsschutz aus. Deshalb sollten wir diesen Teilnehmern am Wirtschaftsleben auch ermöglichen, sich möglichst schnell wieder selbst helfen zu können. (Unruhe DIE LINKE) Es geht darum, dass wir auch mal Geld nicht dafür einsetzen, etwas Unsinniges zu verlängern, sondern den Leuten Hilfe zur Selbsthilfe ermöglichen und sie nicht einfach in die Wand sperren. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wir machen Gesundheitsschutz!) Das ist auch eine psychologische Sache. Wir müssen nicht alles mit den alten Konzepten wieder gleichmachen. Wenn ein Oberverwaltungsgericht hier Recht spricht – körpernahe Dienstleistungen und Einzelhandel –, dann müssen wir das auch ernst nehmen. Dafür haben wir Gewaltenteilung. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das ist doch Quatsch!) Da wird es endlich auch mal Zeit, den Leuten das Signal zu geben, dass wir das akzeptieren, ihre Nöte, die Entscheidung von Gerichten, und deshalb hier agieren. Insofern – meine Redezeit ist leider zu Ende. Es gibt viele Bereiche, wo wir mehr zulassen können, ohne andere zu gefährden. Das mahnen wir auch hier an. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Mir liegt hier nichts vor. Dann erhält für die Landesregierung Frau Ministerin Taubert das Wort. Bitte schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte mich zunächst bei allen bedanken, auch vom Haushalts- und Finanzausschuss. Wir haben eine sehr umfangreiche Diskussion gehabt, die zu einzelnen Teilen durchaus auch sehr kritisch war, und so stelle ich mir eben demokratische Diskussionen vor. (Beifall im Hause) Wir müssen nicht alle eine Meinung haben, aber wir müssen an einem Ziel arbeiten. Also dafür ganz herzlichen Dank und ich danke auch dem Ausschussvorsitzenden, dass er immer darauf achtet, dass wir uns in diesem Meinungsstreit zwar, wie gesagt, auch manchmal hitzig, aber dennoch immer vernünftig und gegenseitig wertschätzend verhalten. Das finde ich sehr gut. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Meine Damen und Herren, ich möchte gar nichts weiter zu dem Sondervermögen machen, als dafür zu danken, dass wir das jetzt verlängern können. Wir werden natürlich auch die Dinge, die sich aus dem hessischen Urteil ergeben, für unser Sondervermögen beachten. Das ist nicht die Frage. Da bitte ich dann aber auch darum, dass wir das gemeinsam hinbekommen. Wenn einzelne Maßnahmen aus dem Sondervermögen herausfallen sollen, dann müssen wir sehen, dass wir die im Haushalt 2022 auch unterbekommen. Ich teile auch die Meinung von Herrn Kemmerich, dass es möglicherweise nicht reicht, diese 82 Millionen Euro, im Vergleich zu dem, was wir bereits drin haben. Also müssen wir uns da, bevor wir den Haushalt 2022 verabschieden, einfach noch einmal dazu verständigen, was wir glauben, was wir benötigen. Ich will aber auch sagen, dass wir eben nicht die Fehler der hessischen Landesregierung gemacht haben, von Anfang nicht, weil wir gesagt haben, wir machen keine Kreditfähigkeit im Sondervermögen. Auch das war ja nicht ganz einfach gewesen, da gab es auch unterschiedliche Meinungen und ich glaube, das ist ein entscheidender Unterschied. Also insofern können wir nicht sagen, dass es ein ähnliches Sondervermögen ist, sondern es gibt maßgebliche Bestandteile, die das hessische Sondervermögen hatte, die wir gar nicht erst eingeführt haben. (Beifall SPD) Auch, was die Frage der Höhe, der Länge, der Dauer und auch der Tilgung betrifft, wissen Sie, dass auch das sehr strittig im Landtag ist, weil das die nächsten Haushalte schon belastet. Auch das ist diskutiert worden. Aber, ich glaube, wir sind da auf einem sehr guten Weg. Das wollen wir auch für das Jahr 2022 tun. Wir wissen nicht, wie lange wir diese Unterstützung brauchen, aber ich teile auch die Auffassung, die hier angesprochen worden ist, dass wir allen helfen müssen, durch diese Pandemie zu kommen, denn – das sage ich jetzt mal als Finanzministerin – es nützt mir nichts, wenn irgendwo jemand pleitegeht. Den habe ich als Steuerzahler am Ende nicht mehr, den haben wir als Steuerzahler nicht mehr, und das verhindert natürlich auch, dass wir andere Maßnahmen, die wir gemeinsam auf den Weg bringen wollen, nicht bezahlen können. (Beifall SPD, Gruppe der FDP) Also insofern herzlichen Dank, dass das jetzt gelingen kann, auch mit den Veränderungen, die wir natürlich als Landesregierung sehr gut akzeptieren können. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Keller

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung wird nur über die Neufassung des Gesetzentwurfs abgestimmt, da die Beschlussempfehlung eine Neufassung des Gesetzentwurfs enthält. Wir stimmen über die Neufassung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Drucksache 7/4585 in zweiter Beratung ab. Wer sich der Neufassung des Gesetzentwurfs anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, der zwei fraktionslosen Abgeordneten und der Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen? Bei 1 Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten ist der Gesetzentwurf bestätigt. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer sich dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung anschließt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und zwei fraktionslose Abgeordnete. Vielen Dank. Dann bitte ich, sich bei Gegenstimmen von den Plätzen zu erheben. Das ist die Fraktion der AfD. Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen. Das ist ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den neuen Tagesordnungspunkt 8 a *) Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1124 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/4551 dazu: Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen, um die pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung landesweit sicherzustellen Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4534 Neufassung Das Wort erhält Frau Abgeordnete Pfefferlein aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung. Bitte schön, Frau Pfefferlein, Sie haben das Wort.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Einen schönen guten Morgen! Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Durch den Beschluss des Landtags in seiner 44. Sitzung in der 7. Wahlperiode wurde am 23. April 2021 der Antrag der FDP, Pharmazeutische und zahnmedizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen, mit der Drucksachennummer 7/1124 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am 27. Mai 2021, in seiner 28. Sitzung am 4. Juni 2021, in seiner 32. Sitzung am 15. Juli 2021 und in seiner 41. Sitzung am 9. Dezember 2021 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Im Anschluss an die umfänglichen Beratungen und die Auswertung der zahlreichen schriftlichen Stellungnahmen zum Antrag kam der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Empfehlung, den Antrag abzulehnen. Diese Beschlussempfehlung trägt die Drucksachennummer 7/4551. Für dieses Plenum wurde ein Alternativantrag mit dem Titel „Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen, um die pharmazeutische und zahnmedizinische Versorgung landesweit sicherzustellen“ mit der Drucksachennummer 7/4534 von der Parlamentarischen Gruppe der FDP sowie den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingereicht, den wir nun hier beraten. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Wird das Wort zur Begründung des Alternativantrags gewünscht? Ja, das ist der Fall. Herr Abgeordneter Montag, bitte, Sie haben das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Frau Präsidentin, vielen Dank, dass ich die Möglichkeit habe, den vorliegenden Alternativantrag zu begründen. Und dass ich das tue, das sehen Sie sicherlich an den Antragstellern, an denjenigen, die diesen Antrag gemeinsam tragen, ist etwas Besonderes. Es hat weniger mit der vorweihnachtlichen Zeit zu tun, sondern es hat damit etwas zu tun, dass sich ganz unterschiedliche Fraktionen und ganz unterschiedliche politische Grundpositionen trotzdem vereinen lassen, wenn es darum geht, sachorientiert gute und richtige Entscheidungen für das Land zu treffen. Gerade bei der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, gerade dann, wenn es darum geht – und das haben wir auch in der Corona-Krise insbesondere gemerkt –, die Strukturen nicht nur für heute oder morgen, sondern auch für übermorgen sicherzustellen, darf Parteipolitik allein keine Rolle spielen, denn es geht am Ende des Tages nur um eines, dass wir gemeinsam Probleme lösen. (Beifall Gruppe der FDP) Diese besondere Konstellation findet sich hier wieder. Deswegen möchte ich mich zunächst mal bedanken für diese sehr sachliche Diskussion im Gesundheitsausschuss. Auch wenn wir bei anderen Themen sehr leidenschaftlich miteinander ringen, auch ganz unterschiedliche Positionen und Lösungsvorschläge haben, hier haben sich die Partner zusammengefunden, um etwas Gutes, Richtiges und Wichtiges zu tun. Lassen Sie mich deswegen kurz noch mal die Problemlage beschreiben. Wir haben in Thüringen die älteste Bevölkerung mit einem ganz besonders hohen nicht stationären, aber vor allen Dingen ambulanten Versorgungsbedarf. Wir haben in Thüringen die älteste Ärzteschaft bundesweit, wir haben die älteste Zahnärzteschaft und wir wissen – auch das ist in der Anhörung mehrfach angeklungen –, dass auch die Pharmazeutinnen und Pharmazeuten, also die, die die Apothekenversorgung sicherstellen, mit zu den Ältesten gehören und sich die Apothekenanzahl reduziert. Wir reden hier häufig gemeinsam über die Notwendigkeit, qualitativ hochwertige, wohnortnahe Gesundheitsversorgung sicherzustellen, wir reden davon, dass wir keine Unterschiede in dieser zentralen Frage zulassen wollen zwischen urbanen Räumen und ländlichen Räumen. (Beifall Gruppe der FDP) Hier haben wir eine Lösung vorgelegt, die deutschlandweit einmalig ist, denn wir haben hier ein Förderinstrument entwickelt, das nicht nur bestehende Wettbewerbslücken, also Nachteile für den Freistaat Thüringen in dieser Frage aufzuholen sucht, sondern das einen Schritt weitergeht, weil es erstmalig entlang der gesamten Versorgungskette versucht, Menschen dafür zu gewinnen, sich nicht nur in Thüringen niederzulassen, in diesem wunderschönen Land, sondern auch unsere Patientinnen und Patienten sicher und wohnortnah zu versorgen. Die Debatte, die hiermit zumindest zu einem vorfristigen Abschluss kommt, ist lang. Auch die, die sich nicht mit Gesundheitspolitik beschäftigten, hören sie dann und wann heraus. Es ist nicht nur die Frage der Medizinstudienplätze gewesen, wo auch dieses Haus in dem Punkt zusammengefunden hat, als es darum ging, Sachpolitik zu machen, sondern eben auch und gerade bei der Frage, wissenschaftliche Erkenntnisse zu nutzen und innenpolitisches Handeln umzusetzen. Zukünftig – und das wissen wir ja – heben wir also nicht nur die Fördersummen an – das kann man gut oder schlecht finden –, aber wir fördern entlang der Versorgungskette, weil wir wissen, dass erstens eine gute, wohnortnahe Versorgung immer den Niedergelassenen braucht, immer auch einen Zahnarzt in der Nähe braucht und auch eine Apotheke, denn fehlt eines dieser entscheidenden Kettenglieder, dann können wir nicht mehr – weder kurzfristig noch langfristig – die Versorgung sicherstellen. Ich glaube, wir werden nachher auf die einzelnen Förderinstrumente sicherlich noch eingehen. Ich möchte mich an dieser Stelle aber beschränken aufgrund der Zeit und Danke sagen an alle, die ganz aktiv mitgearbeitet haben, dass wir heute einen solchen Antrag vorliegen haben. Ich wünsche diesem eine Mehrheit, das ist das richtige Zeichen an die Bürgerinnen und Bürger, dass dieser Landtag arbeits- und entscheidungsfähig ist. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Dann eröffne ich die Aussprache. Ich rufe auf für die Fraktion Die Linke Herrn Abgeordneten Plötner. Bitte.

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Ralf Plötner Die Linke

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörende, zunächst einmal lassen Sie mich auch noch mal den Dank an die Gruppe der FDP formulieren, dass sie dieses Thema hier parlamentarisch platziert hat (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) und dass wir in einem wirklich sehr guten Diskussionsprozess der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen und der Gruppe der FDP hier vorangekommen sind und dieser gemeinsame Alternativantrag heute ins Plenum eingebracht werden kann. Dementsprechend auch ein Dank an die wirklich hohe Kompromissbereitschaft der an diesem Prozess beteiligten Menschen. Lassen Sie mich auch gern voranstellen, dass wir in Thüringen eine recht hohe Dichte an Ärztinnen und Ärzten haben und die Erreichbarkeit der Apotheken auch eine hohe Zufriedenheit in der Thüringer Bevölkerung genießt. Aber nicht immer ist diese Versorgung wohnortnah gegeben, gerade in strukturschwächeren Regionen. Und – das muss uns alle alarmieren – es drohen Versorgungsprobleme. Aufgabe der Politik ist es, hier vorausschauend zu handeln, und genau das passiert mit diesem vorliegenden Antrag. Bei der Niederlassung von Fachärztinnen/-ärzten und der zahnmedizinischen Versorgung und bei Apotheken geht es um die Versorgungsqualität in Thüringen. Der hohe Altersdurchschnitt – der ist schon angesprochen worden – und die absehbaren Eintritte in den verdienten Ruhestand müssen die Politik handeln lassen. Das Durchschnittsalter, meine sehr geehrten Damen und Herren, der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Thüringen beträgt über 54 Jahre und bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten ist es so dramatisch, dass von den rund 1.770, die wir noch im Freistaat haben, in den nächsten zehn Jahren die Hälfte in den Ruhestand gehen wird. Ebenso sehen wir auch bei den Apotheken einen kontinuierlichen Rückgang der Standorte. Auch sie müssen sich mit einem verschärften Personalbedarf auseinandersetzen, da auch hier viele in den kommenden Jahren in den verdienten Ruhestand gehen werden. Wir haben uns im Hohen Haus schon mehrfach mit der Frage beschäftigt, wie Anreize für Ärztinnen und Ärzte sowie für Apothekerinnen und Apotheker gesteigert werden können, um sich mit einer Praxis niederzulassen. Daher ist es ein richtiger Schritt, auch die zahnmedizinische und pharmazeutische Versorgung mit in die Förderrichtlinie aufzunehmen. Der Antrag stellt sich auch einer Herausforderung, die immer öfter zu meistern ist, und zwar, dass viele aus der Ärzteschaft lieber in ein Angestelltenverhältnis gehen, sich in einem Versorgungszentrum beispielsweise anstellen, als sich auf eigenes Risiko selbstständig niederzulassen. Daher sind stärkere Anreize sicherlich nicht verkehrt. Die Förderung zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum ist darauf ausgerichtet, die Entscheidung für eine Niederlassung idealerweise außerhalb der Ballungsräume und innerhalb eines geöffneten Planungsbereichs zu befördern. Gleiches gilt hier auch für die zahnärztlichen Praxen und Apotheken. Trotzdem ist es richtig, hier die Grenze der Zahl der Einwohner für die Förderfähigkeit zu erhöhen. Die Entscheidung für eine Niederlassung hängt sicherlich nicht allein von der Höhe der Fördermittel ab. Medizinerinnen und Mediziner sowie Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sind in ihrer eigenen Praxis selbstständig tätig, das heißt, sie tragen das wirtschaftliche Risiko ihrer Niederlassung selbst. Demzufolge ist es auch unabdingbar, dass der Ort der Niederlassung insbesondere die Gewähr dafür bieten muss, dass sich eine Praxis auch trägt. Und wenn es aus Sicht der Bürger sicherlich sehr schmerzlich ist, ist es besser, im städtischen Bereich eine Praxis zu haben als gar keine. Auch wenn so eine Entscheidung nicht allein von der Förderhöhe abhängt, ist es richtig, diese zu erhöhen, wenn man sich zum Beispiel vergegenwärtigt, dass für die Neueröffnung einer Zahnarztpraxis rund eine halbe Million Euro benötigt wird. Es muss uns gelingen, die Lücken in der Versorgung, auf die wir sehenden Auges zulaufen würden, zu schließen. Natürlich braucht es noch weitere Instrumente wie zum Beispiel ausgebaute ScoutProgramme, wo erkundet wird, welche Menschen bereit sind, ihre Zukunft in Thüringen zu planen und die Aufgabe einer eigenen Niederlassung in einer Praxis anzunehmen. Dass dies funktionieren kann, wird schon bei der Ärzteschaft bewiesen. Werte Zuhörende, natürlich ist es auch wichtig, dass die Standortfaktoren dazu in Gänze stimmen. Dabei ist es wichtig, dass die soziale Infrastruktur stimmt, die Grundversorgung, gute kostenfreie Bildungsangebote und Freizeitmöglichkeiten und ein guter öffentlicher Nahverkehr – kurzum: Gebiete mit hoher Lebensqualität. Wenn diese stimmt, dann sind auch Menschen bereit, sich niederzulassen. Und wenn sie dabei gut gefördert werden, umso besser. Ich werbe um Zustimmung für diesen Antrag, damit ein wichtiger Baustein der Förderung für Niederlassungen von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten und eben von den Apothekerinnen und Apothekern gestärkt wird und die Qualität der medizinischen Versorgung in Thüringen gesichert wird. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)

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Keller

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass wir im nächsten Tagesordnungspunkt den Tagesordnungspunkt 8 bearbeiten, weil wir uns entschlossen haben, den als vierten aufzurufen. Dazu liegt aus der Parlamentarischen Gruppe der FDP ein Entschließungsantrag vor in der Drucksache 7/4614. Wir hatten vereinbart, wenn wir den in Papierform vorlegen, finden Sie ihn hier. Ich will die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen also aufmerksam machen, dass der hier bereitsteht und elektronisch natürlich im Abgeordneteninformationssystem zur Verfügung steht. Damit setze ich in der Aussprache dieses Tagesordnungspunkts 8 a fort. Ich rufe für die Fraktion der CDU Herrn Abgeordneten Zippel auf.

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Christoph Zippel CDU

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag aus dem Juni 2020 hat einen langen Weg durch das Parlament hinter sich. Es gibt nun auch einen Alternativantrag und man höre und staune – das wurde ja auch schon betont vom Kollegen Montag –: von Rot-Rot-Grün und der FDP, respektive der Ampelkoalition mit den Linken als Juniorpartner. Es ist wohl der Thüringer Versuch der Ampel, einer LinksAmpel mit zwei roten Lichtern – wie auch immer, mir würde da vieles einfallen. Aber Scherz beiseite. Das Thema der Apotheken oder auch Zahnmediziner, vor allem im ländlichen Raum, haben wir hier schon mehrmals besprochen, ein Thema, wo wir – denke ich – uns doch alle einig sind, dass wir hier aktiv werden müssen. Meine Fraktion hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode den Antrag eingebracht „Die Apotheke vor Ort erhalten – Flächendeckende Versorgung durch Apotheken in Thüringen für die Zukunft sichern“. Dieser Antrag hatte schon viel von dem enthalten, worüber wir heute auch reden. Der Antrag wurde damals leider von Rot-Rot-Grün hier im Plenum abgelehnt. Die Probleme sind bekannt, ich wiederhole sie an dieser Stelle auch nicht noch mal. Im Alternativantrag steht auch ohne Zweifel einiges Richtiges und Wichtiges, wie: Absolventen für Tätigkeiten im ländlichen Raum motivieren, Niederlassungen finanziell fördern, Zahnärztescout, Weiterentwicklung der Ausbildung im Hinblick auf Digitalisierung. Aber im Detail gibt es doch einige Punkte, die fragwürdig oder zumindest problematisch sind. Beispiel Punkt IV: Die Ausweitung der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung im ländlichen Raum auf Apotheker und Zahnärzte ist meines Erachtens in der Form rechtlich nicht möglich. Das wurde so auch von den Apothekern in der Anhörung zum Antrag meiner Fraktion mit dem Titel „Garantiert gut versorgt“ betont. Zumindest darf die Stiftung nur bei der Förderung von Ärzten tätig werden. Hier sollte man zumindest rechtlich prüfen, ob das auch für die Richtlinie gilt, und gegebenenfalls eine eigene Richtlinie in Anlehnung an die Ärzterichtlinie schaffen. Der zweite Kritikpunkt, ebenfalls Punkt IV: die Förderung von Zahnarztpraxen in Gemeinden von bis zu 45.000. Sie schreiben in der Begründung, dass auch in Städten der Größe von Nordhausen oder Mühlhausen Probleme bei der zahnmedizinischen Versorgung zu erwarten sind. Das können Sie doch aber nicht allen Ernstes als ländlichen Raum bezeichnen. Wenn 45.000 Einwohner die Oberbegrenze sind, wäre die Niederlassung in allen Thüringer Städten außer Erfurt, Jena, Gera, Weimar und Gotha förderfähig. Das kann man machen, nur, jeder kann sich an fünf Fingern ausrechnen, dass die Anträge vor allem für die Mittelzentren gestellt werden und dass für den eigentlichen ländlichen Raum hier wieder einmal nichts übrig bleiben wird. Unser großer Kritikpunkt sowohl im Original als auch im Alternativantrag: Das Thema „Erhöhung der Studienplatzzahl sowohl für die Pharmazeuten als auch für Zahnmediziner“ fehlt völlig. Wenn ich aber weiß – und Sie schreiben es ja in der Begründung –, dass in den nächsten Jahren rund die Hälfte der Zahnärzte in den Ruhestand geht, der Versorgungsbedarf aber gleichbleibt, dann muss ich doch auch schauen, wie ich diese Lücke füllen kann. Wenn der Personalpool, aus dem ich schöpfe, immer kleiner wird, dann kann ich doch motivieren und finanzieren, wie ich will, irgendwo wird immer Knappheit herrschen. Deswegen haben wir als CDU-Fraktion auch immer gesagt, dass man die Studienplatzerhöhung und die Personalsteuerung immer nur zusammen denken kann und dass es nicht zielführend ist, diese beiden Lösungsansätze auseinanderzureißen. Es hat lange genug gedauert, bis die Landesregierung auch bei der Thematik der Notwendigkeit der Erhöhung der Studienplatzanzahl zum Beispiel bei Medizinern überhaupt reagiert hat, das erkannt hat. Und einen ebenso langen Weg werden wir auch bei der ganzen Thematik des Neubaus für die Apotheker in Jena haben. Das Wissenschaftsministerium hat hier auch lange gewartet, nach dem Dafürhalten doch vieler Parlamentarier auch zu lange gewartet und auch gebremst. Wie man es besser macht, zeigt unser Antrag „Garantiert gut versorgt“, der wahrscheinlich im Januar ins Plenum kommen wird. Dieser Antrag ist deutlich breiter aufgestellt und umfasst neben der Nachwuchsgewinnung unter anderem auch die Themen „Hausärzte“, „Rettungsdienst“ und „Telemedizin“. Die vorliegenden Anträge, auch der Alternativantrag, gehen zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, nicht umsonst haben wir als CDU-Fraktion diese Themen schon vor langer Zeit besetzt, aber wie ausgeführt, sind einige Fragen für uns noch offen, und das große Thema „Studienplätze“ fehlt völlig. Deshalb wird sich meine Fraktion bei beiden Anträgen enthalten. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Vielen Dank. Weil es einige Irritationen gab: Wir rufen also hiernach den TOP 3 und dann den TOP 8 auf, so wie vereinbart. Nur wollte ich auf den Entschließungsantrag für TOP 8 aufmerksam machen. Damit rufe ich jetzt Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf, bitte schön.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Gäste, auch ich bin sehr froh darüber, dass wir heute diesen Antrag beraten. Ich bedanke mich auch noch mal bei der FDP, dass wir das gemeinsam hinbekommen haben. Ich bedauere es ausdrücklich, Herr Zippel, dass die CDU daran nicht beteiligt ist. Ich glaube, wir hätten das hinbekommen, davon bin ich überzeugt. Herr Plötner hat vorhin schon gesagt, wir haben viele Kompromisse gemacht, und ich glaube, mit noch dreimal reden hätten wir das auch gemeinsam hinbekommen. Das wollte ich nur noch mal sagen, dass ich das an der Stelle für dieses wichtige Thema sehr bedauere. Die Sicherung der künftigen medizinischen Versorgung ist generell ein wirklich wichtiges Thema, das wir angehen müssen. Hier muss man auch in der zahnmedizinischen und pharmazeutischen Versorgung in Thüringen etwas machen. Denn es kann eben nicht nur die Förderung von Medizinstudienplätzen und attraktiven Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte sein. Zur immer geforderten Sicherstellung einer gut erreichbaren und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung gehört eben mehr. Deshalb ist in diesem Antrag die Rede von kurzfristig bereitstellbaren Instrumenten, die den drohenden Praxisschließungen und Apothekenaufgaben etwas entgegensetzen. Klar können wir auch immer mehr Studienplätze fordern, doch wer garantiert dann, dass die in Thüringen ausgebildeten Personen auch in Thüringen bleiben? Besser direkt ansetzen und die Leute in die Regionen mit den attraktiven Angeboten aufs Land locken. Wir brauchen junge Leute für die Niederlassung in den drohend unterversorgten Regionen. Die Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum läuft Ende des Jahres aus. So bietet es sich an, diese zu verlängern und auch um die Förderung von Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie von Apothekerinnen und Apothekern zu erweitern. Bereits jetzt herrscht in einigen Regionen ein großer Mangel an Interessierten, die bereit sind, eine frei werdende Praxis oder Apotheke zu übernehmen. Andererseits steigt der Bedarf an medizinischer Versorgung durch das immer höhere Durchschnittsalter der Bevölkerung. Mit dem Älterwerden werden auch die Zipperlein nicht weniger. Die Vor-Ort-Apotheken gehören zum medizinischen Netzwerk ebenso gut wie erreichbare Zahnarztpraxen in ausreichender Zahl. Derzeit ist die Zahn- und Mundgesundheit der Bevölkerung relativ gut. Das ist erfreulich und spricht für die hohe Wertigkeit der zahnärztlichen Prävention. Das hat viel Aufklärung und Arbeit gekostet. Es ist das Ergebnis von ständiger Prophylaxe, Aufklärung und verbesserter Mundhygiene. Um das nicht zu gefährden, brauchen wir genügend zahnmedizinische Praxen in der Fläche, die diese Arbeit leisten und allen Menschen Termine für die halbjährliche Prophylaxe, ebenso wie für die schnelle Schmerzbehandlung und Zahnreinigung, garantieren können. Hierbei müssen wir die Arbeitssituation der zahnmedizinischen Versorgerinnen und Versorger wahrnehmen und ernst nehmen. So ist zu vernehmen, dass in den kommenden zehn Jahren voraussichtlich 50 Prozent der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Thüringen in Rente gehen werden. Auch bei den Apotheken sieht es nicht gut aus. Die Zahl der Apotheken ist gerade im ländlichen Raum Thüringens seit Jahren rückläufig. Mag sein, dass es kein Problem ist, die Halsschmerztabletten online zu besorgen. Aber wenn ich Beschwerden habe, dann möchte ich eine vernünftige Beratung in einer Apotheke vor Ort, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und wenn es darum geht, ein Rezept einzulösen, dann erst recht. Wenn auch nicht nur, aber gerade für die Alten der Bevölkerung müssen Apotheken in zumutbarer Entfernung und barrierefrei erreichbar sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In der ambulanten ärztlichen Versorgung existieren bereits Förderinitiativen, zu wenig aber werden bisher zahnmedizinische und pharmazeutische Versorgung berücksichtigt. Auch in der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum ist eine Niederlassungsförderung von Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern nicht vorgesehen. Da diese Richtlinie zum 31.12.2021 ausläuft, sollte die Verlängerung auch die Aufnahme dieser Berufsgruppen in die Förderung aufnehmen. Einen Vorschlag, wie das aussehen kann, finden Sie in unserem Antrag. Wir schlagen differenzierte und der tatsächlichen Situation angemessene Förderbedingungen vor, um der drohenden Unterversorgung, gerade im ländlichen Raum, entgegenzuwirken. Wir haben Vorschläge für die Förderung gemacht, die Neugründungen ebenso wie Übernahmen und die Schaffung von Barrierefreiheit berücksichtigen. Es geht um neue Konzepte für die Begleitung von Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern zu Fördermöglichkeiten, die dazu beraten, neue Lehrinhalte mit dem Fokus auf den ländlichen Raum legen und auch die ambulante Versorgung der Bevölkerung in den Blick nehmen. Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der sich abzeichnenden pharmazeutischen und zahnmedizinischen Unterversorgung in strukturschwachen ländlichen Regionen braucht es diesen gemeinsamen Antrag. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns als Rot-RotGrün zusammen mit der Gruppe der FDP diesen gesundheitspolitischen Herausforderungen stellen und gemeinsame Vorschläge zur Lösung im Sinne einer bedarfsgerechten und wohnortnahen medizinischen Versorgung erarbeitet haben. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Keller

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Für die Gruppe der FDP erhält das Wort Herr Abgeordneter Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will direkt einsteigen und zwei Punkte hier auch noch mal voranstellen. Dieser Antrag atmet einen Geist, dem ich persönlich gerade im politischen Bereich sehr, sehr nahestehe, nämlich echte Probleme tatsächlich sehr substantiiert und sehr differenziert nicht nur zu betrachten, sondern ihnen auch die entsprechenden komplexen Lösungen angedeihen zu lassen. Realitäten sind nie unterkomplex, deswegen dürfen es politische Lösungen auch nicht sein. Schön und richtig, gut und wichtig, dass wir heute zeigen, dass wir als Thüringer Landtag keine Angst davor haben. Deswegen, lieber Christoph Zippel, vielleicht noch zwei Hinweise: Dieses geflügelte Wort, dass der ländliche Raum vergessen wird, ist natürlich gerade in diesem Bereich nicht der Fall, weil wir gemerkt und gesehen haben, dass die Förderinstrumente bisher keinen Erfolg gezeigt haben, weil sie eben zu kleinteilig und begrenzt gewesen sind. Damit meine ich nicht die finanzielle Begrenzung, sondern die Niederlassungsbegrenzung bei der Einwohnerzahl in der Richtlinie. Und warum ist es richtig, das auch anzuheben? Das ist einfach eine Erkenntnis aus der Versorgungsforschung. Dort nennt man das, was Sie beklagen – was du beklagst, lieber Christoph, wir sind ja ansonsten sehr einig in vielen Dingen –, sogenannte Mitversorgereffekte, denn wir wissen, dass die Menschen mobil sind, dass sie dorthin gehen, dass sie sich dort ärztlich versorgen lassen, wo sowieso das Zentrum ist. Es ist heute einfach auch nicht mehr darstellbar, weil sich die Grundbedingungen einer Niederlassung geändert haben, weil die technische Ausstattung heute eine andere sein muss, weil die Leistungsbreite heute eine ganz andere ist, dass es eben leider nicht mehr nur im kleinen Dorf ist, sondern zumeist eben doch zumindest im Mittelzentrum stattfindet. Das macht aber gerade für das Umfeld nichts, weil man sowieso – und das wissen wir – dort ein- und auspendelt. Deswegen macht es Sinn, hier diese Einwohnerzahlengrenze deutlich nach oben zu setzen, denn am Ende muss man sagen: Lieber jemand, der versorgt, als keiner, der versorgt. Was haben wir hier noch getan? Die Frage der Medizinstudienplätze ist im Übrigen ja durchaus schon hier im Haus behandelt worden auch mit dem Fokus und mit Beschluss, sogar auch mit dem Fokus der Zahnmedizin, auch mit dem Fokus, zumindest Prüfung der Voraussetzungen für die Apothekerinnen und Apotheker, also der Pharmazie in Jena. Deswegen finde auch ich es persönlich ein Stück weit schade, dass die CDU hier nicht mit draufgehen kann, weil ich glaube, inhaltlich sind wir so weit voneinander gar nicht entfernt. Die Dramatik haben die Kollegen vor mir auch noch mal dargestellt: Wir haben einfach ein demografisches Problem und ein Problem, das direkt auf die Bevölkerung durchschlägt, auf das, was wir sonst immer beschrieben haben, auch diskutiert haben gestern beim Thüringen-Monitor, wie zufrieden sind die Menschen eigentlich hier in Thüringen mit ihrem Wohn- und Lebensumfeld. Auch wenn mir das die Kollegen manchmal an dieser Stelle, aber auch an anderer Stelle nicht glauben mögen, dass ich persönlich die Gesundheitspolitik für eines der zentralen Felder halte, ist es nämlich im Umkehrschluss ganz einfach so, dass die Erfahrung jeder macht: Gesundheitspolitik und gute und richtige, aber auch falsche gesundheitspolitische Entscheidungen betreffen jeden. Und gerade wenn es darum geht, Menschen zu begeistern, sich hier in unserem schönen Land niederzulassen, dann geht es eben darum, frühzeitig die Weichen richtig zu stellen. (Beifall Gruppe der FDP) Die Frage, inwieweit sich nicht nur die Einwohnerzahlen – Mitversorgereffekt, ich habe es genannt – erhöhen müssen, sondern auch die Förderkriterien sich ändern müssen, auch das ist in der Anhörung deutlich beschrieben worden, denn nicht nur weil Ausbildung lange dauert, wir also nicht nur bei den Ausbildungskapazitäten ansetzen können, sondern – Babette Pfefferlein hat das gesagt – die Frage ganz konkret stellen müssen: Wie schaffen wir es eigentlich, junge Menschen hier in Thüringen dann auch zu halten? Denn das ist eigentlich eines der zentralen Probleme, die wir hier haben. Und die Versorgungslage wird dramatisch werden, wenn wir uns die Altersstruktur der Versorgenden anschauen. Es ist schon angesprochen worden: In den nächsten zehn Jahren gehen 50 Prozent der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Rente. Da müssen wir uns schon als Politik die Frage stellen: Was können wir überhaupt tun, damit man auch, ich könnte jetzt sagen in Anlehnung an einen alten Werbespruch: „morgen noch kraftvoll zubeißen“ kann? Ich glaube, die Punkte, die wir hier ansprechen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind sehr klar, sie sind lösungsorientiert, sie haben ihren Grund nicht nur in den gemachten Erfahrungen, sondern auch in wissenschaftlichen Erkenntnissen. Und ich glaube, das zusammenzuführen, das ist gute Politik hier heute und auch morgen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Keller

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Frau Abgeordnete Herold, bitte schön, Mikro auf der Tribüne.

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Corinna Herold AfD

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer im Netz, wir dürfen hier heute über Anträge sprechen, die sich mit einem der drängendsten Probleme in Thüringen befassen, nämlich den Mitteln und Wegen zur Förderung der Übernahme von Arzt- und Zahnarztpraxen und Apotheken durch junge Kollegen aus dem medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs. Seit 20 Jahren ist dieses Problem bekannt, und wie mir die einschlägigen Fachvertreter und Kollegen aus den Fachverbänden glaubwürdig vermittelt haben, stehen die seit 20 Jahren im Sozialministerium, bei der Landesregierung bittend, fast bettelnd vor der Tür und sagen: Bitte tut endlich was Substantiiertes, was Nützliches, was wirklich Helfendes, etwas, was diesem Problem in einer angemessenen Art und Weise begegnet. An die Adressen der hier bisher Regierenden gerichtet, kann ich nur schlussfolgern aus dem Gehörten und Gesagten: Es ist bisher wenig und von dem Wenigen auch noch zu wenig oder an manchen Stellen und Bereichen gar nichts passiert. (Beifall AfD) Die Altersstruktur der Ärzte und Zahnärzte und auch der Apotheker ist seit ungefähr 20 Jahren bekannt. Diese Grafiken sind so einfach und eindrucksvoll, die versteht auch jemand ohne abgeschlossene akademische Ausbildung. Wir haben nicht feststellen können, dass dem oft vorgetragenen Wunsch nach zum Beispiel einer Erhöhung der Ausbildungskapazitäten in Jena wirklich Rechnung getragen wurde. Es wurde noch nicht einmal in Erwägung gezogen. Die Landesregierung gefällt sich darin, den Anzuhörenden oder den Angehörten zu antworten und zu schreiben: Ja, die Erhöhung der Ausbildungsplätze in der Pharmazie würde 720.000 Euro pro Jahr zusätzlich kosten und das geht nun gar nicht. Also, das Geld ist wahrscheinlich einfach nicht da. Es ist an anderen Stellen da, wird mit vollen Händen zum Fenster rausgeworfen, für sinnfreie Testungen an Schulen zum Beispiel. (Beifall AfD) Aber für die Ausbildung, für eine echte Investition in Zukunft, um Thüringen auch als Bildungsstandort zu stärken, wo wir wirklich Kapazitäten hätten, wo wir Mittel und Möglichkeiten hätten, wo wir einen guten Ruf haben, da wird einfach gespart bzw. gesagt, nein, das Geld wollen wir nicht ausgeben. Das ist ein Armutszeugnis allerersten Ranges. Die Bedarfsermittlung der Berufsverbände hat zum Beispiel ergeben, dass die Verdopplung der Ausbildungszahlen bei den Zahnärzten durchaus möglich wäre. Jena hat die Mittel und Möglichkeiten, und mit entsprechender Werbung würden sich auch die Lehrkräfte für einen solchen Ausbildungsstandort finden. Aber wir schauen lieber zu, wie hier – schon oft angesprochen – in den nächsten Jahren 50 Prozent der Thüringer Kollegen in den Ruhestand gehen – gerade auch meiner Kollegen –, und wir werden es – die meisten von uns sind ja noch jung genug – erleben, dass Zahnarzttermine wieder gegen Päckchen Kaffee und andere Gratifikationen unter der Hand gereicht werden, wie damals in der DDR. Das kann sich jetzt auch Rot-Rot-Grün auf die Fahne schreiben, denn die regieren ja nun hier mehr oder weniger dilettantisch seit sieben Jahren. Passiert ist bisher nichts. (Beifall AfD) Was wir hier bei den vorgelegten Anträgen vermissen, ist eine wirklich fundierte Behandlung des Gesamtproblems. Nachwuchsmangel im ländlichen Raum. Es reicht nicht, hier mal 40.000 Euro für eine Altpraxis zur Verfügung zu stellen oder die Barrierefreiheit zu fördern, was ja – wie aus verschiedenen Zuschriften und Stellungnahmen hervorging – nur wirklich sinnvoll ist, wenn es sich um eine selbstgenutzte Immobilie des jeweiligen Freiberuflers handelt oder um einen geringen Beitrag zur Förderung einer Hospitation eines jungen Kollegen. Auch die zukünftigen Änderungen an der Zulassungsordnung oder an der Studienordnung für Zahnärzte mit Famulatur und Praktika müssten viel großzügiger gefördert werden. Die bereitgestellten Beträge für eine Hospitation oder für ein Praktikum in Minimal-Euro für 50 oder 200 Euro für drei, vier, fünf Wochen oder ein ganzes Vierteljahr Praktikum. Das ist einfach nicht ausreichend. Aber hier zeigt sich auch die Kleingeistigkeit und Kleinteiligkeit der gerade zuständigen Verantwortlichen. Die können einfach nicht in großen Zusammenhängen denken und den großen Wurf fördern. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber Sie, oder was?) Wir vermissen auch ein flankierendes Konzept zur Förderung des ländlichen Raums. Es fehlt einfach an klaren Strukturen. Es muss nicht nur die Kirche im Dorf bleiben, sondern auch die Schule, die Arztpraxis, die Zahnarztpraxis, der Geldautomat und der Kindergarten. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber was anderes haben sie ja nicht!) Wir reden über Mangel an Betreuungsplätzen für unsere Jüngsten, und es tut sich – wenn irgendwo mal ein guter Vorschlag auftaucht, dann kommt nichts oder es heißt, es geht nicht, dafür ist kein Geld da. Das können wir so schon gar nicht mehr hören. Alle vorgeschlagenen Mittel und Maßnahmen hier sind ein zaghafter Anfang, noch dazu lückenhaft. Trotzdem, in Summe, auch wenn das wirklich ein Armutszeugnis ist – und gerade von der FDP, die ja mittlerweile praktisch zu fast jedem passt, der gerade an der Regierung ist. Das zeigt sich ja auch in Berlin, und in Erfurt wird diese Linie jetzt fortgesetzt. Die FDP macht gemeinsame Sache mit den Feinden der Freiheit, um irgendwelche Ziele zu verkaufen. Ich frage mich – die ehemalige Partei der Freiberufler, der Zahnärzte, der Ärzte, der Anwälte, der Apotheker –, wie Sie das Ihrer ehemaligen Klientel verkaufen wollen, dass Sie hier einen so dürftigen Kompromiss mittragen. Aber selbst das, was hier vorgeschlagen und eingeführt werden soll, ist besser als nichts, wenn der Patient schwer krank ist, und er ist schwer krank, und wir werden das noch erleben. Wie gesagt, in zehn Jahren wird die Versorgungssicherheit in Thüringen zusammenbrechen. Aus diesem Grund stimmen wir dem hier vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog zu, denn wenn der Patient schwer krank ist, ist ein bisschen Medizin besser als gar keine. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen … Herr Abgeordneter Hartung, bitte schön.

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Thomas Hartung SPD

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, das war jetzt richtig lustig. Erst alles in Bausch und Bogen kritisieren, dann zustimmen, das ist eine Pirouette, sehr angemessen den politischen Grundlagen der AfD. Ich will nur zwei, drei Sachen aus dem Vortrag eben aufgreifen, zum einen das mangelnde Geld. Ich finde es spannend, vor ein paar Jahren waren es immer die Ausländer, wo das Geld ausgegeben wurde, jetzt sind es die Corona-Tests. Es ist kein Problem zu komplex, um nicht von der AfD auf eine ganz einfache minimale Lösung runtergebrochen zu werden. Das hat auch etwas mit Durchdringungsfähigkeit zu tun. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Aber was anderes haben sie ja nicht! Oder?) Ja, eben. Das ist ja das Problem. Ich will nur kurz darauf hinweisen, die finanziellen Mittel für die Förderung sind im vorliegenden Haushalt vervierfacht worden. Wenn das nichts ist, dann möchte ich mal wissen, was sich die AfD eigentlich vorstellt. Eine Vervierfachung ist doch kein kleines bisschen, es ist doch deutlich mehr als ein kleines bisschen. Aber wie auch immer. Ich will nur ein paar Sachen noch mal hier herausheben. Vieles ist schon gesagt worden, ich muss das nicht alles wiederholen. Ich möchte zwei Dinge herausgreifen. Das eine ist die Schaffung des Zahnärztescouts. Das ist mal die Übertragung eines bewährten Mittels aus einem anderen Bereich, nämlich des Ärztescouts, auf einen weiteren Fachbereich. Hier können wir wirklich auf Erfahrungen der letzten Jahre zurückgreifen. Es ist richtig gut, dass wir uns dieses Instruments auch jetzt bei den Zahnärzten bedienen. Ich will noch einen zweiten Punkt herausgreifen, das ist die Weiterentwicklung der Curricula zur Digitalisierung. Das finde ich richtig, das finde ich gut. Aber die meisten Probleme bei der Digitalisierung liegen nicht im Bereich der Apotheken, sie liegen unter anderem da, dass wir für die überschaubare Zahl von Arztpraxen in Thüringen etwa 800 Softwareanbieter in Thüringen haben. Allein das Erstellen der Schnittstellen lässt das eine oder andere gute Digitalisierungsprojekt der Krankenkassen, beispielsweise zur Vernetzung von Hausarztpraxen oder Arztpraxen mit Apotheken scheitern, weil die Schnittstellenerstellung relativ komplex ist. Aber trotzdem ist jeder Schritt Richtung weitere Digitalisierung ein guter Schritt. Ich will noch eine Sache sagen, auch noch mal in Replik auf meine Vorrednerin: Hier wird immer gesagt, das Problem ist seit 20 Jahren bekannt. Das stimmt nicht. Es ist seit 30 Jahren bekannt. Wir haben vor 30 Jahren den Grundstein für das heutige Problem gelegt, nämlich indem wir in einer sehr kurzen Zeit das DDR-System mit angestellten Ärzten in Polikliniken, in Notaufnahmen usw. usf. in ein System von niedergelassenen Ärzten nach dem Muster der Altbundesrepublik entwickelt haben. Das bedeutet zweierlei, zum einen, die ehemalige DDR ist bei der Gesundheitsversorgung zu einem Abbild Westdeutschlands geworden, aber es bedeutet eben auch, dass die allermeisten Ärzte, die sich damals niedergelassen haben, ungefähr in einem Alter waren. Das bedeutet, sie gehen relativ gleichzeitig alle in Rente. Das ist ein Problem, das war bekannt. Man kann dieses Problem eben nicht dadurch lösen, dass man sagt, jetzt müssen wir 30 Jahre lang genügend Ärzte ausbilden, denn der Nachwuchs wird dann auch wieder in einem relativ eng umgrenzten Zeitraum gewonnen werden müssen, nämlich wieder dann innerhalb von fünf oder zehn Jahren, wenn nämlich die nächste Generation in Rente geht. Da übernehmen doch nicht die Leute eine Praxis von einem 65- oder 67-jährigen Arzt, die dann 60 sind, es übernehmen die eine Praxis, die dann 35 sind oder 40 vielleicht noch. Das ist doch der Punkt. Und jetzt kommen wir zu der einen Lösung, die hier so ein bisschen immer mal verteufelt wird, das sind die medizinischen Versorgungszentren. Ja, wir haben einen Webfehler. Sie werden überwiegend von Krankenhäusern erstellt mit einem Interesse, sie an bestimmten Orten zu haben. Es gibt auch andere Beispiele. Ich verweise immer gern auf Bad Salzungen mit dem dezentralen MVZ in kleinen Ortschaften. Das ist ein kommunales Krankenhaus, (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ja!) das dort im Prinzip durch den Träger aufgefordert worden ist, die dezentrale Versorgung aufrechtzuerhalten. Das wäre die Blaupause für Thüringen. Das ist die Blaupause für Thüringen. Da sehen wir, was MVZ leisten können. Die können noch etwas leisten. (Beifall DIE LINKE) Sie können nämlich immer dann, wenn Ärzte interessiert sind an ambulanter Tätigkeit, unabhängig von ihrem jeweiligen Alter, unabhängig vom wirtschaftlichen Risiko, vielleicht mit 45 in die Niederlassung zu gehen und dann eben die Kredite abzahlen zu müssen, sich etablieren zu müssen usw., sie können immer wieder Ärzten die Möglichkeit geben, ambulant tätig zu sein. Das ist die Stärke von medizinischen Versorgungszentren. Das ist etwas off-topic hier zu diesem jetzigen Antrag, aber wir sollten immer die Dinge gerade bei komplexen Problemen weiterdenken. Die sind nicht mit diesem Antrag abgeschlossen, weder bei den Apotheken noch bei den Zahnärzten und schon gar nicht bei der medizinischen Versorgung insgesamt. Hier müssen wir immer noch eine Runde weiterdrehen, immer noch auf den nächsten Antrag schauen. Insofern bitte ich um Zustimmung für das vorliegende Papier. Und ich gehe davon aus, dass es nicht das letzte Mal ist, dass wir über die Zukunft der medizinischen Versorgung in Thüringen geredet haben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Frau Abgeordnete Herold, bitte. 1 Minute und 30 Sekunden noch.

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Corinna Herold AfD

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Dr. Hartung, das Problem ist seit 30 Jahren bekannt – in der Tat. Ich darf darauf hinweisen, dass in Thüringen viele Jahre lang die Große Koalition mit einer Gesundheitsministerin der SPD regiert hat. Auch da ist nichts passiert, gar nichts. (Beifall AfD) Wir hätten die Weichenstellung längst vornehmen können und auch Ihre Partei, Ihre Ministerin haben es einfach verschlafen, vor sich hergeschoben, im besten Sinne mit Prokrastination behandelt, das heißt „Aufschieberitis“ – Sie wissen schon, was ich meine. Es ist ein Armutszeugnis, dass heute hier so getan wird, als ob jetzt plötzlich die großen Lösungen wirklich angegangen und parteiübergreifend verkauft werden. In der Vergangenheit haben die Altparteien auch hier wieder ein weiteres Mal völlig versagt. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Eine weitere Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Hartung. Noch 1 Minute haben Sie.

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Thomas Hartung SPD

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Frau Herold, wieder zeigen Sie, wie wenig Sie das eigentliche Problem durchdringen. Es ist doch nicht so, dass sich dieses Problem plötzlich und unerwartet über 30 Jahre aufgebaut hat. Nein, es hat sich mit einem einzigen Tag etabliert, dieses Problem, und das war die Verkündung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum Thema „Arbeitszeiten“. Das ist der Punkt gewesen, an dem plötzlich nicht mehr jeder Arzt so viel arbeiten konnte, wie sein Arbeitgeber ihm oder wie er selber sich abverlangt hat – 60, 80, 100 Stunden die Woche –, indem die Arbeitszeit begrenzt worden ist. Und das war Anfang der 2000er-Jahre. Und Sie können nicht einfach den Schalter umlegen und sagen, wir brauchen jetzt dreimal so viel Ärzte wie vorher, die sind jetzt auf einmal da. Die sind nicht da, das braucht erst mal eine Zeit. Und ja, wir haben relativ lange gebraucht, Medizinstudienplätze aufzustocken. Das hat auch etwas damit zu tun, dass wir erstens zielgenau fördern wollten. Das hat in einem zweiten Punkt damit zu tun, dass über lange Zeit Ärzte aus dem deutschen Gesundheitswesen geflüchtet sind, nicht nur aus Thüringen, aus allen Bundesländern. Sie sind in andere Länder gegangen. Sie sind dahin gegangen, wo man schneller mehr Geld verdient hat, und sind weggeblieben. Ich hoffe, das ändert sich jetzt. Aber komplizierte Probleme auf so einfache Lösungen herunterzubrechen, das ist der Sache völlig unangemessen. Ich würde mal ein bisschen Ernsthaftigkeit erwarten. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann hat für die Landesregierung Frau Ministerin Werner das Wort. Bitte.

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Heike Werner

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst mal kurz, Frau Herold, auf Sie reagierend: Ehrlich gesagt hatte ich jetzt so ein bisschen den Eindruck, dass Sie da oben auf der Tribüne prokrastinieren. Sie haben keine Lust, sich mit Inhalten, mit Sachfragen zu beschäftigen, und gehen ans Rednerpult und schauen mal, wo es sich so hinredet, und das halte ich schon für nicht sehr fair. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Lassen Sie mich zumindest auf ein Argument oder auf zwei – ich komme nachher noch mal darauf zurück – eingehen. Uns ist hier allen klar, dass, wenn es darum geht, Fachkräfte zu sichern, natürlich dazugehört, dass wir insgesamt die Unterschiede zwischen Stadt und Land abbauen müssen, dass es darum geht, den sozialen Zusammenhalt gerade auch in den ländlichen Räumen wieder zu fördern. Da ist in den letzten Jahren so viel passiert. Lassen Sie mich wenige Stichpunkte nennen: Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, da geht es um Familien; das Azubi-Ticket, damit unsere Jugendlichen gut aktiv sein können, und ein ganz wichtiges Programm – ich habe gerade noch mal meine Kollegin gefragt – das Programm zur Dorferneuerung, hier wurde ein neuer Förderschwerpunkt gelegt in Richtung sozialer Zusammenhalt. Da wird richtig viel Geld reingegeben in den Bereich der Dorferneuerung, um eben das Leben dort wieder lebenswerter zu gestalten und die Menschen dort zu halten oder auch zurückzugewinnen. Das sollten Sie endlich mal zur Kenntnis nehmen und nicht einfach hier am Pult irgendwelche Dinge in den Raum stellen, die einfach nicht stimmen! Deswegen hier an dieser Stelle das noch einmal ganz deutlich gesagt. Ich bin auf Ihre Änderungsanträge im Haushalt gespannt, wo wir dann wiederfinden, wie Sie sich um den großen Zusammenhalt kümmern. Das wird wirklich spannend werden. Insofern will ich an dieser Stelle herzlichen Dank sagen an Herrn Montag und an die Gruppe der FDP, weil es doch etwas ganz anderes ist, wenn man sich gemeinsam mit Sachargumenten auseinandersetzt, wenn man bei einer Anhörung dabei ist und versucht, die Erkenntnisse aus einer Anhörung zusammenzutragen und daraus erste Schwerpunkte zu gewinnen, wie man hier Probleme, die es natürlich auch gibt – und das wurde jetzt schon ausreichend benannt –, wie man diese sicherstellen kann und ich will es hier noch einmal ausführen. Die Krankenkassen haben beispielsweise zu Recht darauf hingewiesen, dass junge Zahnärztinnen und Zahnärzte heute ganz andere Ansprüche an das Leben haben. Das ist nicht mehr wie früher, sondern sie wollen gern Beruf und Familie vereinbaren, sie wollen Lebensqualität haben und sie wollen ihre Niederlassungsentscheidung nicht nur daran knüpfen, ob irgendwo eine Praxis frei ist. Das sind ganz wichtige Kriterien, die für sie dazugehören. Zu solchen Bedingungen, die dazugehören, gehören neben einer finanziellen Förderung auch die Ermöglichung einer ökonomisch nachhaltigen Praxistätigkeit und das Vorhandensein guter Lebensbedingungen – also wohnortnahe Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, wie Kindergärten und Grund- und weiterführende Schulen und die Möglichkeit der Beschäftigung für Ehe- und Lebenspartnerinnen und ‑ partner. Das ist von hoher Bedeutung, und da passiert hier in Thüringen doch sehr viel. Wenn wir über diese steuernde Förderung beraten, müssen wir uns dieser Tatsachen bewusst sein. Ich will es hier auch an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen: Es geht um eine steuernde Förderung. Wir müssen erreichen, dass die Ballungsräume, die weniger von der Niederlassung betroffen sind als die ländlichen Räume, dann die ländlichen Räume auch unbedingt mitversorgen. Die Krankenkassen führten ebenfalls richtig aus, dass im zahnärztlichen Bereich das Steuerungsinstrument der Zulassungsbeschränkung fehlt. Jedoch besteht die Möglichkeit der Steuerung in ländlichen Räumen auch durch finanzielle Anreize, und hier dürfen wir durch die Maßnahmen des Landes nicht den Eindruck erwecken – und Frau Herold, das müssen Sie sich schon anhören –, dass die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen aus der Verantwortung des Sicherstellungsauftrags und dabei aus den zu ergreifenden Maßnahmen entlassen werden kann. Das gehört dazu. Der Sicherstellungsauftrag, der liegt bei ihnen, der liegt bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten. (Beifall SPD) Die Länder wollen das gern mit begleiten und unterstützen. Das wurde auch immer wieder angesprochen. Aber es geht auch darum, dass hier ein Nachrangigkeitsprinzip besteht. Das heißt, zuallererst muss die Kassenzahnärztliche Vereinigung hier tätig werden, muss hier mit Förderinstrumenten in die Vorhand gehen, und dann kann das Land das Ganze auch mit begleiten und mitsteuern. Sehr beispielhaft gelingt es ja bereits seit vielen Jahren mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. Hier wurden durch die Mittel des Strukturfonds vielfältige Maßnahmen nutzbringend umgesetzt. Sie führt selbst in ihrer Stellungnahme aus, dass die Niederlassungsförderung Thüringens eine sinnvolle Ergänzung zu den Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen darstellt, nämlich niederlassungswillige Ärztinnen, insbesondere im ländlichen Raum, anzusiedeln. Das ist es, was die Niederlassungsförderung auch in der zahnärztlichen Versorgung leisten kann. Ein ergänzendes Angebot sind Sicherstellungsmaßnahmen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Der Bundesgesetzgeber hat dazu mit der Möglichkeit der Einrichtung eines Strukturfonds nun die finanziellen Voraussetzungen geschaffen. Er hat auch ausdrücklich im Gesetz festgehalten, dass aus Mitteln des Strukturfonds in den Jahren 2021 und 2022 eine Förderung von in den Jahren 2019 bis 2021 neu niedergelassenen Praxen vorgesehen werden kann. Die von den Krankenkassen genannten Maßnahmen zur Nutzung der Mittel des Strukturfonds im zahnärztlichen Bereich sind aus meiner Sicht ein guter Anfang. Es gilt jedoch, diesen Weg zügig weiterzugehen. Wenn wir über die Bedingungen diskutieren, steht neben der Höhe der Förderung auch die Definition dieser Räume im Mittelpunkt. Das hat vorhin schon eine Rolle gespielt, denn mit der Festlegung von Obergrenzen für die Bevölkerungszahlen in Gemeinden und Städten wird nicht selten auch der Niederlassungsort definiert, und er muss nicht zuletzt auch für die Patientinnen und Patienten erreichbar sein. Die Förderung von Zahnarztpraxen in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu 45.000 erfolgt unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorgaben, der Ausübung des Sicherstellungsauftrags der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen und der beabsichtigten Steuerungswirkung zur Stärkung der ländlichen Räume. Es gilt dabei, Fehlanreize zu vermeiden, welche die Versorgung im ländlichen Raum und die Erreichbarkeit der zahnärztlichen Versorgung für immobile Bevölkerungsteile in den ländlichen Räumen Thüringens schwächen könnte. Die Höhe der Förderung soll sich an den Bedarfen ausrichten. Eine Anhebung der Förderbeträge wurde bereits im Rahmen der Haushaltsplananmeldung berücksichtigt. Ein Betrag von bis zu 40.000 Euro wird dabei einen echten Anreiz darstellen. Die Landesregierung stimmt mit der Feststellung überein, dass sich insbesondere die Digitalisierung bei der Arzneimittelversorgung mit der Einführung des E-Rezeptes ab dem kommenden Jahr auf die regionale Arzneimittelversorgung auswirken wird. Vor allem aus dem Wettbewerb zwischen dem zulässigen Versandhandel mit Arzneimitteln und Apotheken wird sich zeigen, ob es zu spürbaren Marktverschiebungen kommt. Hier ist nach der Einführung des Boniverbots für gesetzlich Versicherte eine Berichterstattung durch den Bund verankert worden. Die Forderung des Antrags nach Anreizen für eine Gründung von Apotheken ist im Zusammenspiel mit dem aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene zu prüfen. Da haben Sie ja nun beste Beziehungen. Die Koalitionäre auf der Bundesebene haben sich darauf verständigt, die Arzneimittelversorgung durch Apotheken in integrierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten zu verbessern. Zugleich ist beabsichtigt, das Gesetz zur Stärkung der VorOrt-Apotheken zu novellieren, um pharmazeutische Dienstleistungen besser zu honorieren und Effizienzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems nutzen zu können. Es wäre jetzt noch viel zu sagen. Ich denke, das meiste war jetzt auch in der Diskussion schon von Ihnen zu hören, deshalb möchte ich das an der Stelle beenden. Ich bedanke mich noch mal sehr herzlich bei den Koalitionsfraktionen und der Gruppe der FDP für diesen Änderungsantrag. Wir sind gespannt und freuen uns darauf, den gemeinsam umzusetzen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich kann keine weiteren Wortmeldungen sehen. Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren ein. Herr Abgeordneter Montag, bitte.

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Robert-Martin Montag FDP

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Verehrte Frau Präsidentin, ich möchte den ursprünglichen Antrag, zu dem auch Berichterstattung stattgefunden hat, hiermit, weil es auch obsolet ist, zurückziehen, damit wir uns eine Abstimmung ersparen können an der Stelle. Danke sehr.

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Keller

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Vielen Dank. Dann treten wir in die Abstimmung wie folgt ein. – Entschuldigung. Bitte, Herr Abgeordneter Möller.

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Stefan Möller AfD

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Frau Präsidentin, ich beantrage für meine Fraktion eine Überlegungspause von 30 Minuten.

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Keller

Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen

Im Vorfeld der Abstimmung? Dann 30 Minuten Pause. Das passt auch in die Lüftungspause, wir würden die dann sogleich machen. 11.05 Uhr fahren wir fort. Entschuldigung, man sollte eben doch richtig zur Uhr gucken. Um 11.15 Uhr ist die Lüftungspause zu Ende. Wir setzen unsere Beratung fort. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns in der Abstimmung im Tagesordnungspunkt 8a. Die Gruppe der FDP hat ihren Antrag in der Drucksache 7/1124 zurückgezogen, sodass wir abstimmen über den Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4534 in der Neufassung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der Fraktion der AfD. Die Stimmenthaltungen, bitte. Das sind die Fraktion der CDU und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Alternativantrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3386 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/4595 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung.

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Volker Emde CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Frau Präsidentin, liebe Kollegen, ich berichte zur Beratung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes. Es ging im Kern darum, den Fachleitern eine Zulage zu gewähren. Fachleiter sind Lehrer, die angehenden Lehrern dabei helfen, sie im Schulalltag auszubilden. Es ging darum, eben diesen Kollegen eine zusätzliche, dem Aufwand angemessene Entschädigung und auch eine motivierende Zulage zu gewähren. Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss, der federführend beauftragt war, in drei Sitzungen beraten, mussten allerdings auch ein paar Sitzungen auslassen mit der Beratung, weil es immer noch keine Einigung in der Sache gab. Aber Ende gut, alles gut. Sie sehen in der Vorlage 7/3124 unsere Beschlussempfehlung. Sie ist ja dann am Ende sehr detailliert, weil in der Anlage auch immer die jeweiligen Beträge für die Bediensteten dann ausgewiesen sein müssen. Das Gesetz soll zum 1. August 2021 in Kraft treten, das heißt, die Kollegen erhalten dann natürlich auch die entsprechenden Zahlungen rückwirkend. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und zum Gesetz. (Beifall CDU)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Kießling. Bitte.

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Olaf Kießling AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer an den Bildschirmen, liebe Lehrerinnen und Lehrer! Heute nun geht es ja in zweiter Beratung um die Zulage für Fachleiter, die die Funktionsstelle Seminarrektor eben nicht innehaben und nicht hälftig verwendet werden, jedoch in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern in Thüringen tatsächlich tätig sind, was ja auch wirklich notwendig ist. Der Gesetzentwurf zum Besoldungsgesetz wurde bereits im Juniplenum eingebracht. Herr Emde hat es ja gerade alles ausgeführt. Und, Herr Emde, Sie haben recht, Ende gut, alles gut. Der Gesetzentwurf war notwendig, da mit der Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes vom 21.12.2020 die Zulagen für Fachleiter ersatzlos gestrichen wurden. Damit wurde auch die Motivation gestrichen, sich nachhaltig um die Ausbildung der dringend benötigten Lehrer, um den Nachwuchs hier in Thüringen kümmern zu können. Auch konnten durch die Streichung der Zulage die anfallenden Reisekosten der Fachleiter nur zum geringen Teil kompensiert werden. Die Intention des Gesetzes konnte von vielen Anzuhörenden in der Anhörung geteilt werden, die Umsetzung im ersten Entwurf wurde aber massiv kritisiert. Nun gibt es nach intensiver Beratung in den Ausschüssen den zweiten Entwurf mit einer abgestuften Zulage je nach Aufwand bzw. zu betreuenden Lehramtsanwärtern für die Fachleiter, die nicht mindestens acht Lehramtsanwärter für ein Fach ausbilden und deshalb kein Funktionsamt innehaben. Uns als AfD-Fraktion ist es wichtig, dass Lehrer, die Zusatzaufgaben übernehmen, auch entsprechend ihrer Leistung entlohnt werden. Auch die Schaffung von Funktionsstellen ist richtig. Unser Gedanke an Prämien für Lehrer, die bereit sind, im ländlichen Raum tätig zu werden oder Mangelfächer zu unterrichten, fand bisher leider keine mehrheitliche Unterstützung. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das steht im Gesetz, gucken Sie mal rein!) Laut Besoldungsgesetz können zwar Zulagen gewährt werden, wie zum Beispiel für Mangelfächer oder für den Einsatz in Bedarfsregionen. Jedoch wird von dieser Möglichkeit vom Ministerium bisher wenig oder gar kein Gebrauch gemacht. Jetzt könnte man davon ausgehen, dass die massive Kritik im Rahmen der Anhörung zum ersten Gesetzentwurf dazu geführt hätte, dass man sich der Sache inhaltlich tiefgreifender widmet. Doch dem ist leider nicht ganz so. Im Haushaltsausschuss konnten viele Fragen nicht beantwortet werden, da darauf verwiesen wurde, dass eine Diskussion im Bildungsausschuss dazu geführt werden müsse. Dennoch sind wir froh, dass mit der Vorlage 7/3124 aus dem HuFA die offenen Punkte in der Lehrerbesoldung befriedet sein dürften. Doch ich frage mich, was mit den anderen Beamten ist. Haben ein Grundschuldirektor und ein Regierungsdirektor wirklich eine gleichwertige Ausbildung, Qualifikation, Tätigkeit und Verantwortungsbereich? Unsere Grundschullehrer und ‑ direktoren sind essenziell für unser Land. Wir werden ihre Bedeutung nicht schmälern. Aber es geht nicht einfach nur um die Zahlen, es geht auch um Besoldungsrecht, es geht um Kriterien, die für alle Beamten gelten müssen. Ich möchte hier nun mal an meine Kleine Anfrage 257 erinnern, Drucksache 7/4192, in der es um die leistungsgerechte Beamtenbesoldung in Thüringen und um das Zulagensystem für Beamte in Wartestellung geht. Denn beim Fehlen einer leistungsgerechten Besoldung ist in Thüringen immer wieder der Kampf um die besten Köpfe nicht wettbewerbsfähig. Aus den Antworten der Landesregierung mit der tabellarischen Darstellung geht hervor, dass Tausende Beamte seit Jahren auf eine ihrem Dienstposten entsprechende Besoldung warten, da keine Beförderungen ausgebracht werden. Hier besteht noch immer Handlungsbedarf vonseiten der Regierung. Bei den nun anstehenden Abstimmungen bezüglich der Fachleiter können wir nun der geänderten Version vom 10.12.2021 in der Vorlage 7/3124 sehr gern zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Für die Gruppe der FDP erhält Frau Abgeordnete Baum das Wort.

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Franziska Baum FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Endgeräten, ich sage es gleich vorab, wir werden uns so wie auch im Haushaltsund Finanzausschuss bei der Abstimmung zu dieser Änderung im Besoldungsgesetz enthalten. Das hat weniger damit zu tun, dass wir nicht der Meinung sind, dass es Beförderungsstellen für Fachleiter geben sollte und dass Fachleiter für die Aufgabe, die sie im Schulsystem wahrnehmen, entsprechend entlohnt werden sollen, sondern es hat damit zu tun, dass wir den Ansatz, der hier umgesetzt worden ist, für nicht sonderlich strukturiert halten, in Abgrenzung des Beförderungssystems hier für die Lehrerinnen und Lehrer so eine Sonderkonstellation einzubauen. Der Einsatz für die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern ist eine herausgehobene Aufgabe – da sind wir uns völlig einig – und die sollte auch in der Besoldung genauso bewertet werden. Deswegen ist die Beförderungsstruktur auch wieder eingeführt worden. Wir hatten aber damals auch schon bei der Debatte dazu gewarnt, dass es vielleicht ein bisschen ein Schnellschuss wird, wenn das jetzt einfach kurz vor Haushaltsentscheidung durchgeschoben wird. Es zeigte sich im Nachgang der Gesetzesänderung, dass es noch Probleme gibt an der Stelle, die jetzt mit Zulagen nachgebessert werden sollen. Verstehen Sie mich nicht falsch, wir haben keine Einwände, Zulagen für zusätzliche Aufgaben zu zahlen, die im Rahmen des Schuldienstes wahrgenommen werden müssen, aber in dem Fall der Fachleiterinnen und Fachleiter hatten Sie sich jetzt eigentlich für ein Beförderungssystem entschieden. Vielleicht noch mal zur Einordnung, wie Fachleiter in anderen Bundesländern einsortiert werden. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel gibt es eine Zulage ab einer Viertelverwendung, also ein Viertel der Arbeitszeit wird dafür verwendet. Da gibt es eine Zulage, die ist übrigens zweistellig. In Bayern gibt es ein sehr ausstrukturiertes Beförderungssystem. Da gibt es auch verschiedene Aufgaben in der zweiten Lehrerausbildungsphase. Zum Beispiel wird unterschieden in Lehrbeauftragte am Studienseminar und Fachleiter in der Schule usw. Baden-Württemberg zum Beispiel zahlt eine ziemlich kleine Zulage und Fachleiter kriegen Anrechnungsstunden, wie das auch hier ist. In Sachsen ist es ein Beförderungsamt für die Fachleiter und für die Lehrbeauftragten am Studienseminar. In Thüringen ist jetzt dieses Beförderungsamt neu, was wir mit der letzten Gesetzesänderung eingeführt haben. Das gilt für die in hälftiger Verwendung. Hier hat sich dann ein Problem herausgestellt. Nämlich als dann nachgeschaut wurde, welche Beförderungsstellen jetzt ausgebracht wurden, stellte sich heraus, dass das Ministerium gar nicht so genau weiß, wie viele Fachleiterinnen und Fachleiter in hälftiger Verwendung sind. Beim Nachzählen hat sich dann herausgestellt, es ist gerade mal die Hälfte. Das bringt natürlich ein Problem, weil natürlich diejenigen, die das bisher gemacht haben und dafür eine Zulage erhalten haben, auf die jetzt ungern verzichten wollen. Ich möchte aber vielleicht noch mal fürs Verständnis in den Kontext bringen, wie Fachleiterinnen und Fachleiter in Thüringen betrachtet werden. Fachleiterinnen und Fachleiter erfüllen die Aufgaben, Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen zu betreuen. Dafür haben sie – anders als die Kolleginnen und Kollegen – 24 Lehrerwochenstunden Unterricht zu leisten. Also das ist das, was an Unterricht noch notwendig ist. Dann werden ihnen für jeden Lehramtsanwärter anderthalb Lehrerwochenstunden anerkannt. Für eine hälftige Verwendung sind das dann acht Lehramtsanwärter, zwölf Lehrerwochenstunden, die sie mindestens brauchen, um eine Beförderung zu kriegen. Vier Lehrerwochenstunden muss ein Fachleiter sowieso noch im Unterricht bringen, was ja Sinn macht, denn sie sollen auch noch wissen, was im Unterricht vor Ort ist, und sollen auch mal Hospitationsstunden gewährleisten. Für eine Beförderungsstruktur ist es dann eben so, dass festgelegt werden muss, nach welchen Kriterien diese Beförderungsstellen ausgegeben werden, welche im System notwendig sind. Und da muss man schauen: Ergeben sich daraus irgendwelche Lücken? Es haben sich Lücken ergeben, die abgefangen werden müssen, weil jetzt eben die Fachleiterinnen und Fachleiter da sind, die nicht hälftig verwendet werden, aber trotzdem in dem Bereich sind. Und hier wäre unheimlich viel Potenzial gewesen, sich das System grundsätzlich mal anzuschauen und zu schauen: Müssen wir es vielleicht einfach neu aufstellen, müssen wir es neu strukturieren? (Beifall Gruppe der FDP) Aber nein, wir entschuldigen uns jetzt mit Zulagen bei denen, die diese Zulagen eigentlich – und das muss man schon auch noch mal sagen – auch rein rechtlich vorher nicht hätten erhalten dürfen. Eine hohe Wertschätzung von unsererseits für diejenigen, die sich in der Lehrerbildung einbringen, und als herausgehobene Aufgabe verdient diese auch eine Beförderung. Es ist aber aus unserer Sicht ein falsches Signal, Lehrkräfte immer genau für die Aufgaben zu entlohnen, die nicht im Klassenzimmer stattfinden. Das sei nebenbei noch gesagt. Wir enthalten uns, aber aus unserer Sicht bauen Sie hier ein System auf, das keiner mehr versteht, das den Eindruck vermittelt, dass man es als Lehrer nur dann geschafft hat, wenn man nicht mehr im Klassenzimmer steht. Und das größte Manko daran ist, dass es nicht systematisch gedacht wird, sondern Sie wollen etwas Neues begründen, ein Beförderungssystem, ohne das bestehende Zulagensystem aufzugeben. Das ergibt aus unserer Sicht keinen Sinn. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Noch mal der Hinweis: Auch oben auf der Tribüne gilt Maskenpflicht, bitte berücksichtigen Sie das. Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Wolf.

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Torsten Wolf Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Na, Frau Baum, da haben Sie aber jetzt eben ganz schön Wildwasserslalom gegen die Fließrichtung hingelegt. (Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Dann liegt es vielleicht an dem System!) Denn tatsächlich, wenn Ihnen die besonderen Aufgaben, die auch die Zukunft beinhalten, in den Lehrerzimmern etwas wert wären, würden Sie heute zustimmen. Sie können ja andere Ideen zum Besoldungsgesetz haben und die können Sie hier auch gern einbringen, Sie können aber von uns nicht erwarten, dass wir Ihre Vorstellungen ins Gesetz einfach mal gießen, die wir im Übrigen nicht kennen, da sie ja noch nie eingebracht worden sind. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der demografische Wandel in den Klassenzimmern ist zu gestalten. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Demografi- scher Wandel!) Demografischer Wandel – was haben Sie verstanden? (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Demokra- tisch!) Vielleicht bei den Lehrkräften, die Ihrer Partei nahestehen. (Beifall SPD) Die besoldungsrechtliche Verbesserung im Schulbereich ist durch Rot-Rot-Grün und auch zuletzt 2020 mit der CDU zusammen beherzt angegangen worden. Das ist wichtig, damit wir jedem Lehrer, jeder Lehrerin, die wir hier in Thüringen dringend brauchen, auch eine entsprechende Perspektive bieten. Und nach dem, was Kollegin Baum gerade ausgeführt hat, scheint es mir doch so – und das machen ja auch die Zahlen deutlich –, dass wir deutlich stärker auch als Magnet für ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen fungieren in der Einstellung, dass Thüringen als Dienstherr und damit auch in der Besoldung mittlerweile als attraktiv gilt. Dafür auch mein Dank an alle Beteiligten, insbesondere im Finanzministerium. (Beifall DIE LINKE) In der Runde 2017 haben wir unter anderem – und das gehört auch zur Stärkung der Förderschulen – alle an den Förderschulen tätigen Lehrerinnen und Lehrer mit mindestens einer Lehrbefähigung in einem förderpädagogischen Lehramt in die A13 gehoben und wir haben den Einstieg für die Regelschullehrer in die A13 unternommen, die wir dann 2013 als Regelschullehrer – auch das ist die Stärkung der Regelschule – in die A13 alle gehoben haben. 2020 haben wir auf Vorschlag der CDU – das ist an der AfD völlig vorbeigegangen – die Zulagen zur Attraktivität des Lehrerinnenberufs, die jetzt natürlich auch dringend umgesetzt werden müssen, ins Gesetz genommen. Und wir haben dort neben der A13 für Grundschullehrerinnen auch das Amt des Fachleiters/der Fachleiterin wiedereingeführt, eine langjährige Forderung. Ja, und es gehört dazu, dass wir dann festgestellt haben – darauf ist Kollegin Baum schon eingegangen –, wie es sich mit denjenigen Fachleiterinnen und Fachleitern verhält, die nicht auf die hälftige Verwendung kommen und noch nicht das Amt haben. Da gab es den Vorschlag der CDU im Juni oder Juli, Kollege Tischner, den haben wir lange diskutiert und schlagen heute einen Stufenplan bzw. eine Stufenregelung im Besoldungsgesetz vor, bei nichthälftiger Verwendung ab einem Referendar oder einer Referendarin 100 Euro Zulage, zwei bis vier in der Ausbildung zu Betreuende 200 und fünf bis sieben entsprechen 300. Ich will darauf hinweisen, diese 300 Euro, wenn man jetzt mal von A13 auf A14 in der Stufe 7 nimmt, entsprechen wieder in etwa den 80 Prozent, die wir schon als Zulage haben – auch hier eine besondere Wertschätzung, eine besondere Attraktivität. Das betrifft natürlich nicht nur die grundständig ausgebildeten Lehrkräfte, sondern auch diejenigen, die die in der Nachqualifizierung befindlichen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger betreuen. Diese Regelung ist nach unserer Meinung notwendig, wie schon ausgeführt, weil wir damit die entsprechende Lücke schließen, damit alle Fachleiterinnen und Fachleiter, die diese Aufgabe übernehmen, mit der Zulage auch die entsprechende Anerkennung bekommen. Bei denjenigen, die diese Zulage demnächst oder nach unserem Beschluss erhalten werden, bin ich mir sicher, dass viele von denen in den nächsten Jahren auch das Amt erreichen werden, weil einfach viele langjährige Fachleiterinnen und Fachleiter auch da mit dem demografischen Wandel ausscheiden werden und auch da wiederum Kapazitäten frei werden in der Verwendung, sodass wir ein Gesamtkonstrukt haben, was den Herausforderungen gerecht wird und was das Thüringer Bildungssystem auch stärkt. Letztens: Ich möchte mich in dem gesamten Prozess, wo viele beteiligt waren, auch das Ministerium in der Beratung, insbesondere beim Kollegen Stefan Schuhmacher von der SPD-Fraktion bedanken, der Referent, der immer präzise und immer auf den Punkt die entsprechenden Vorlagen parat hatte. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das macht eben auch gute Arbeit aus, dass wir uns insgesamt in einem guten Miteinander mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befinden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und für das gesamte Verfahren und bin mir sicher, dass die Fachleiterinnen und Fachleiter in Thüringen diesen Gesetzentwurf insbesondere wertschätzen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Tischner.

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Christian Tischner CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in einer Debatte, wo viel Konsens herrscht, ist es für den letzten Redner immer besonders schwer, weil irgendwie allen gedankt und alles gesagt wurde. Ich will es deswegen nur noch einmal kurz bekräftigen, zuallererst einen großen Dank an die Fachleiterinnen und Fachleiter in unserem Land, die eine der wichtigsten Aufgaben machen, nämlich den Nachwuchs qualifizieren, den wir so dringend brauchen. Man muss es so deutlich sagen. (Beifall CDU) Deswegen wollen wir auch was Gutes tun für die Fachleiterinnen und Fachleiter. Es sind die Besten der besten Lehrer, die wir haben, die ihr Wissen, ihr Können, ihre Erfahrung an die jungen Kollegen weitergeben. Deswegen war es uns letztes Jahr schon wichtig, mit dem Haushalt und dem Besoldungsgesetz, das Funktionsamt einzuführen – die Vorredner sind darauf eingegangen. Leider war uns letztes Jahr eben nicht bekannt, dass die Regelung, die das Parlament getroffen hat, nur ungefähr die Hälfte aller Kolleginnen und Kollegen umfasst hätte. Das ist nun geklärt mit dem Zulagensystem von 100, 200 oder 300 Euro. Ich möchte auch wirklich den Dank noch mal an das Finanzministerium geben. Es kommt ja nicht so oft vor, dass die Bildungspolitiker mit dem Finanzministerium – ich sage es mal so auf Deutsch – gemeinsame Sache machen und gemeinsam überzeugt sind, dass man da einen vernünftigen Weg gehen kann. Wir hätten uns alle gewünscht – ich glaube, fraktionsübergreifend –, dass wir eher vom Bildungsministerium gewusst hätten, wie viele Kolleginnen und Kollegen tatsächlich Fachleiter sind, welchen Arbeitsaufwand diese Kolleginnen und Kollegen haben und vor allem, wie viele Lehramtsanwärter von den einzelnen Kollegen betreut werden. Das hat sehr lange gedauert, was dazu geführt hat, dass wir erst heute diese Entscheidung treffen können. Aber die Entscheidung kommt rechtzeitig zum Weihnachtsfest und ist damit, glaube ich, auch ein wichtiges Signal an die Kolleginnen und Kollegen gerade in den kleinen Fächern, die uns so wichtig sind, in den Mangelfächern, aber auch für die Kollegen, die an den Berufsschulen den Lehrernachwuchs ausbilden. In dem Sinne, glaube ich, haben wir nun eine gute, vernünftige Lösung gefunden und wir wünschen uns sehr, dass nun eine zügige Umsetzung des Gesetzes passiert. Das liegt dann ja nicht mehr im Finanzministerium. Jetzt ist Minister Holter gerade mal raus, aber die große Bitte an Minister Holter: Ich hoffe mal, der Befreiungsschlag ist am Mittwoch geglückt und er kann jetzt zügig und schnell vieles auf den Weg bringen, was wir im Parlament schon vor Monaten beschlossen haben und auch heute beschließen werden, damit in Thüringen und an unseren Schulen Bestes geschieht. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor – jawohl, es gibt eine Wortmeldung. Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns einig, dass die 360 Fachleiterinnen und Fachleiter im Schulbereich überaus wichtige und auch vielfältige Aufgaben übernehmen, auch und gerade bei der Ausbildung unserer angehenden Lehrerinnen. Dass wir diese ganz dringend brauchen, auch das ist, glaube ich, allen bewusst, denen es hier um die Sache geht. Die Fachleiterinnen betreuen die Lehramtsanwärterinnen in pädagogischen, fachdidaktischen und auch fachmethodischen Fragen, sie wirken an den Lehramtsprüfungen mit, sie erteilen zum Beispiel den Ausbildungsunterricht, sie begleiten Schulpraktika und übernehmen auch fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Aufgaben. Deswegen ist und war es auch wichtig, dass wir für mehr Attraktivität dieser wichtigen Aufgaben für die Fachleiterinnen im Besoldungsgesetz das Beförderungsamt Seminarrektor A14 geschaffen haben. Voraussetzung – und darüber haben wir sehr lange diskutiert – für die Beförderung ist jedoch eine mindestens hälftige Verwendung der Lehrkräfte in ihrer Funktion als Fachleiterinnen. Allerdings kann etwa die Hälfte der Fachleiterinnen diese Voraussetzung gar nicht erfüllen, da sie weniger als acht Lehramtsanwärterinnen betreuen, und daran sind ja nicht sie – in Anführungszeichen – schuld, sondern das Problem ist, dass es einfach zu wenige Lehramtsanwärterinnen gab und gibt, gerade in den Mangelfächern. Das können wir aber nicht denen anlasten, die diese Aufgabe übernehmen. Damit erfüllen sie aber die formale Voraussetzung der hälftigen Verwendung schlicht nicht und gehen damit faktisch leer aus. Die CDU hatte dann zur Lösung des Problems vorgeschlagen, diese – ich nenne es jetzt mal – Ungerechtigkeit mit einer pauschalen Funktionszulage in Höhe von 200 Euro für die betroffenen Lehrkräfte auszugleichen, und diesen Vorschlag haben wir auch sehr intensiv in den Ausschüssen, aber auch in vielen anderen Beratungen diskutiert und uns dann gemeinsam auf einige Änderungen verständigt. Ich will sie noch einmal ganz kurz nennen. So soll es zukünftig eine gestaffelte Zulage für die Fachleiterinnen geben. Diese richtet sich tatsächlich nach der Anzahl der zu betreuenden Lehramtsanwärterinnen. Wer also eine Lehramtsanwärterin betreut, erhält 100 Euro Zulage, bis vier Lehramtsanwärterinnen und ‑ anwärter 200 Euro und ab fünf soll es eine Zulage von 300 Euro geben. Zudem haben wir sichergestellt, dass auch für die Zeit eines Besetzungsverfahrens Zulagen weitergezahlt werden können, also keine Lücke entsteht, weil das auch immer noch ein Problem gewesen ist. Insgesamt sehen wir dies als eine gute und pragmatische Lösung an und hoffen, dass damit die Attraktivität der Fachleiterinnentätigkeit auf Dauer und möglichst lange gesichert ist. Ich möchte mich noch mal im Namen aller, die dies mitverhandelt haben, und bei den Fachleiterinnen und Fachleitern für ihre Geduld bedanken und wünsche mir, dass sie auch weiterhin diese wichtige Aufgabe gern und verantwortungsbewusst wahrnehmen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall, dann hat für die Landesregierung Frau Ministerin Taubert das Wort. Bitte schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Dass ich auch mit Herrn Holter als zuständigem Minister für die Lehrerinnen und Lehrer immer mal über Kreuz liege, was die Besoldung betrifft, das hat einfach damit zu tun, dass er für sein Haus streitet und ich dafür zuständig bin, das Besoldungsrecht vor unklugen Entscheidungen zu bewachen, zumindest zu warnen – ich kann es ja nicht verhindern. Dass mir in dem Zusammenhang auch manchmal persönlich unterstellt wird, ich hätte keine Wertschätzung für eine Beamtinnen- oder Beamtengruppe, das schmerzt mich schon. Ich möchte noch mal darauf verweisen: Es geht bei der Besoldung um Eignung und Befähigung. Eignung, Leistung und Befähigung. Und das bedeutet, wenn eine Beamtin, ein Beamter eine bestimmte Besoldungsgruppe erhält und eine weitere Aufgabe übernimmt, dass man bewerten muss, ob diese Aufgabe zu einem erheblichen Teil – und das ist nun mal die Hälfte – höherwertig ist. Das wird uns bei den Zulagen, die vom Parlament noch gefordert wurden, noch echtes Kopfzerbrechen bringen. Insofern geht es – und das will ich noch mal klar und deutlich sagen –, nicht darum, einer Berufsgruppe, die im Beamtenverhältnis steht, etwas Gutes zu tun. Das ist einfach der falsche Begriff, weil er unterstellt, dass den anderen in dem Zusammenhang nichts Gutes getan wird. Das ist das, was mich bei der gesamten Diskussion darüber – Sie kennen ja meine Meinung dazu – beschwert hat. (Beifall Gruppe der FDP) Die Landesregierung hat versucht, jetzt zu helfen, damit man – wie man so schön sagt – die Kuh vom Eis bekommt, aber das wird uns in einem weiteren Beschluss nicht helfen, den Sie gefasst haben, dass wir das Besoldungsrecht neu gestalten sollen. Denn es wird immer komplizierter, und die Ausnahmen, die kann ich in einem neuen Besoldungsrecht gar nicht unterbringen. Insofern will ich deutlich sagen, Frau Baum – nicht nur, weil Sie eine Frau sind –, Sie haben mir aus dem Herzen gesprochen. Herzlichen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit können wir in die Abstimmung eintreten. Sie wissen, wir stimmen direkt über die Neufassung des Gesetzentwurfs ab, da die Beschlussempfehlung eine Neufassung enthält. Wir stimmen ab über die Neufassung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/4595 in zweiter Beratung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Das sind alle drei Stimmen der fraktionslosen Abgeordneten und der Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen in die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Es stehen alle Abgeordnete der Fraktionen. Vielen Dank. Die Gegenstimmen? Es erhebt sich niemand. Die Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmenthaltungen der Gruppe der FDP und der drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist abgestimmt über die Schlussabstimmung und ich darf den Tagesordnungspunkt 3 an der Stelle beenden. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4521 dazu: Für starke Förderschulen und hochwertigen gemeinsamen Unterricht Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4614 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Tischner, bitte schön.

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Christian Tischner CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gesetzesinitiative ist das Ergebnis unzähliger Gespräche mit Pädagogen, Schülervertretern, aber vor allem mit Familien in unserem Freistaat – Familien und Eltern, die unglücklich sind, Kinder, die im Schulalltag scheitern und auf der Strecke bleiben. Mit Blick auf diese vielen Gespräche ist es naheliegend gewesen, dass wir unsere heutige Initiative unter das Motto gestellt haben: Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung des Elternbilds. (Beifall CDU; Abg. Dr. Bergner, fraktionslos) Gut zehn Jahre sind vergangen, dass Thüringen begonnen hat, den gemeinsamen Unterricht zu stärken. Gut zehn Jahre sind vergangen, um Erfahrungen zu sammeln. Schlimm genug, dass es erst praktischer Versuche bzw. Feldexperimente bedarf, um viele in der Wissenschaft und Pädagogik lang bekannte und zwingend nötige Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht zu erkennen, um jetzt festzustellen: Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben und wurden auch nie geschaffen. Jeder, der ehrlich und ohne Ideologie auf diese zehn Jahre zurückschaut, der weiß, gemeinsamer Unterricht ist nie voraussetzungslos. (Beifall CDU) Es braucht qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen, es braucht zusätzliche Lernunterstützer und Lernbegleiter, es braucht zusätzliche Hilfsmittel und Hilfsangebote, es braucht vielfach bauliche und investive Voraussetzungen. Jeder, der ehrlich auf diese zehn Jahre zurückschaut, muss sogar erkennen, dass die Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht nicht besser geworden sind, nein, sie sind schlechter geworden, allein wenn man auf das Lehrer-Schüler-Verhältnis an den Grund- oder an den Regelschulen schaut. Statt die Ausgangssituation und die Bedingungen in unseren Schulen zu bewerten, haben Linke, SPD und Grüne in der letzten Wahlperiode den Vorrang des gemeinsamen Unterrichts sogar noch in das Gesetz geschrieben und die Kompetenz der staatlichen Schulämter, (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das gilt seit 2003!) also des Staates, über das Elternrecht gestellt. (Beifall CDU) Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit und Bildungserfolge sind seither für viele Schülerinnen und Schüler nicht besser geworden. Im Gegenteil: Wir haben mehr Schüler ohne Schulabschluss, wir haben mehr Schüler, die das Klassenziel in den Doppeljahrgangsstufen nicht erreichen, (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Alles nicht wahr! Alles falsch!) wir haben mehr Kinder, die Schulangst und Schuldistanz haben. Böse Zungen sagen bei Schuldistanz, das sind Schulschwänzer, aber ich glaube, dieser Begriff passt an dieser Stelle nicht, weil es wirklich Kinder sind, die traumatisiert sind. In Anerkennung der Realität und der tiefen Überzeugung, dass Schulentwicklung und schülerorientierte Inklusion nicht gegen Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleitungen und Schulverwaltungen gelingen können, schlagen wir folgende wesentliche Änderungen vor, die keineswegs – das will ich noch mal deutlich sagen – alle Beschlüsse von 2018 revidieren sollen: Wir wollen den Vorrang des gemeinsamen Unterrichts mit der Förderschule gleichstellen. (Beifall CDU) Wir wollen die Förderschulen nicht zu Schulen ohne Schüler entwickeln, sondern wir wollen, dass Förderschulen klar da sind, um Unterricht für Kinder und Jugendliche in bester Qualität zu gewährleisten, (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Zeigen Sie mir mal ein Gesetz, in dem das steht!) insbesondere dann den Unterricht an Förderschulen zu gewährleisten, wenn die Ressourcen im gemeinsamen Unterricht nicht vorhanden sind und – das ist das Allerwichtigste – wenn die Eltern dies wünschen. Wir wollen den gemeinsamen Unterricht nach Maßgabe der vorhandenen oder mit vertretbarem Aufwand zu schaffenden, personellen, sächlichen, räumlichen Voraussetzungen gestalten. Wir wollen nichts ändern am Feststellungsverfahren, aber wir wollen was ganz Wesentliches ändern, nämlich dass der Staat nicht mehr festlegt, wo das Kind lernen darf. (Beifall CDU; Abg. Dr. Bergner, fraktionslos) Wir möchten, dass im Gesetz in Zukunft steht: Das Schulamt empfiehlt den Eltern einen Lernort auf Grundlage eines Gutachtens im gemeinsamen Unterricht oder der Förderschule und am Ende entscheiden die Eltern. Es geht uns weiter in dem Gesetz darum, dass wir die Gemeinschaftsschulen tatsächlich zu dem entwickeln, was sie sind, nämlich zu einem Ort des längeren gemeinsamen Lernens. Längeres gemeinsames Lernen von der 1. bis zur 10. oder 12. Klasse. Ihr Gesetz sieht vor, dass Gemeinschaftsschulen ab der fünften Klasse beginnen können. Das sind in Thüringen die Regelschulen. Das hat mit längerem gemeinsamen Lernen nichts zu tun. (Beifall CDU) Wir möchten die Möglichkeit eröffnen, auch an Regelschulen und Hauptschulen Klassenbildungen zuzulassen. Das ist ein kleineres Detail, aber sehr wichtig für die Schüler, die es betrifft. Für uns ist es wichtig, dass Gemeinschaftsschulen im Miteinander mit den Schulträgern entstehen, nicht im Gegeneinander. Ein letzter Punkt, Frau Präsidentin: Uns ist es wichtig, dass die Versetzungsentscheidung in allen Klassen ab Klassenstufe 2 wieder eingeführt wird, um weniger Bildungsverlierer zu produzieren, und wir wollen, dass Eltern wieder entscheiden können, wann ihr Kind eingeschult wird – ob mit sechs oder mit sieben –, weil wir fest davon überzeugt sind, die Eltern können das am besten einschätzen. (Beifall CDU) Ich freue mich auf die Debatte und bin gespannt, (Unruhe DIE LINKE) ob die Worte des Ministerpräsidenten von gestern, sich auf Kompromiss und Gemeinsamkeit im Sinne der Menschen zu orientieren, heute tatsächlich eine Rolle spielen werden. Danke schön. (Beifall CDU)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Wird von der Gruppe der FDP das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann darf ich hier die Aussprache eröffnen. Zunächst erhält für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Jankowski das Wort. Bitte schön.

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Denny Jankowski AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream! Der Antrag der CDU zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes trägt den Titel „Rückkehr zur guten Bildung und Stärkung der Elternrechte“. Hinter diesem hochtrabenden Titel verbirgt sich ein buntes Sammelsurium an Änderungen rund um das Thüringer Schulgesetz. Eins kann ich schon mal vorwegnehmen: Der Antrag gefällt uns insgesamt recht gut. (Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die CDU schreibt im Antrag mehrmals, dass sie Änderungen am Schulgesetz aus der letzten Legislatur kritisiert und teilweise rückgängig machen will. Ja, in der letzten Legislatur wurde sehr viel am Schulgesetz rumgedoktert, aber leider kam dabei nichts Vernünftiges heraus. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schauen Sie sich doch mal das Schulgesetz an, bevor Sie solchen Schwachsinn erzählen!) Ihr Antrag greift allerdings auch Punkte auf, die deutlich weiter zurückliegen und die nun korrigiert werden sollen. Herr Müller, Sie können nachher noch ans Pult gehen, Sie haben bestimmt auch noch ein bisschen Redezeit. Die CDU greift ja auch Punkte auf, die noch weiter zurückliegen – hier beispielhaft nur mal die Abschaffung der Versetzungsentscheidung nach der 5. und 7. Klasse. Die wurde schon von der CDU-geführten Landesregierung 2011 eingeführt. Übrigens von der gleichen CDU-geführten Regierung, die in ihrer Amtszeit viel zu wenig Lehrer eingestellt hat und die damit in einem nicht unbedeutenden Maße für die derzeitige katastrophale Personalsituation an den Thüringer Schulen verantwortlich ist. (Beifall AfD) Aber, liebe CDU, das eigene Versagen dokumentiert man in den eigenen Anträgen anscheinend nicht so gern. Nichtsdestotrotz ist es richtig, wenn Sie schreiben, dass zukünftig wieder ab der 2. Klasse in jeder Klasse eine Versetzungsentscheidung getroffen werden muss. Die Aussetzung der Versetzungsentscheidung in einigen Klassenstufen war ein Fehler, und es wird Zeit, dass dieser endlich wieder korrigiert wird. (Beifall AfD) Aber schon allein dieser Aspekt Ihres Antrags hätte eigentlich das Potenzial, hier stundenlang zu debattieren. Ich weiß, dass insbesondere die Grünen dieses sogenannte Sitzenbleiben in der Vergangenheit immer ganz abschaffen wollten. Als Begründung wird dann bestimmt wieder angeführt, dass angeblich ein unnötiger Leistungsdruck aufgebaut wird, dass angeblich die Wiederholung einer Klasse nichts bringen würde (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt ganz viele Studien!) und individuelle Fördermaßnahmen viel effizienter wären. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann müssen Sie die Studien lesen!) Ja, Sie können nachher noch Ihre Punkte bringen, Frau Rothe-Beinlich, kein Problem. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mache ich auch!) (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Realität sieht nur leider anders aus. In der Realität fehlen für individuelle Fördermaßnahmen, (Unruhe AfD) die speziell auf das Können und das Wissen der Einzelnen zugeschnitten sind, einfach die personellen Ressourcen. Schon jetzt kann der reguläre Schulbetrieb nur noch auf Biegen und Brechen gerade noch so aufrechterhalten werden. In der Realität ist durch das Aussetzen der Versetzungsentscheidung in den anderen Klassenstufen die Zahl der Sitzenbleiber in die Höhe geschnellt. In der Realität liegt Thüringen bei der Anzahl der Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen, mit über 9 Prozent leider auf einem Spitzenplatz. Nur in Sachsen-Anhalt, Bremen und Berlin ist die Schulabbrecherquote höher. Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, dass gerade Berlin und Bremen für unser Bildungssystem in Thüringen nicht als Maßstab dienen sollten. (Beifall AfD) Das Aussetzen der Versetzungsentscheidung hat augenscheinlich dafür gesorgt, dass Lernrückstände nur verschleppt und nicht zeitnah aufgeholt werden, und weil sie nicht zeitnah aufgeholt werden, die Lernrückstände nur noch größer werden. Zudem brauchen Schüler auch eine klare Rückmeldung über ihren Leistungsstand. Dafür dient nun mal auch die Versetzungsentscheidung am Ende eines Schuljahrs. Zudem kann ein gewisser Leistungsdruck auch zur Erhöhung der Lernmotivation führen. Deswegen ist die Forderung im Antrag, dass ab der Klassenstufe 2 wieder in jeder Klasse eine Versetzungsentscheidung getroffen werden muss, richtig und wichtig. Die Aussetzung der Versetzungsentscheidung war ein Experiment, und dieses Experiment ist gescheitert und muss nun wieder korrigiert werden. (Beifall AfD) Auch der Thüringer Lehrerverband, der Landeselternverband und die GEW plädieren mittlerweile dafür. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Ein Or- gan des Fortschritts, der Lehrerverband!) Ein weiterer wichtiger Punkt, den die CDU-Fraktion im Antrag aufgreift und der auch einen Hauptteil der Begründung ausmacht, ist die verfehlte Inklusionspolitik dieser Landesregierung. Die Förderschulen sollen gestärkt werden und die momentane Inklusion mit der Brechstange soll endlich beendet werden. Ich verrate kein Geheimnis: Damit rennen Sie bei uns von der AfD-Fraktion offene Türen ein. Bereits 2016 brachten wir einen Antrag mit dem Titel „Das Förderschulnetz erhalten – Förderschulen stärken – für eine erfolgreiche Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ ein. Aber wie nicht anders zu erwarten war, wurde der Antrag hier im Haus wieder komplett abgelehnt. Deswegen bin ich froh, dass die CDU dieses Thema jetzt wieder aufgreift. Rot-Rot-Grün hat mit Änderungen am Schulgesetz ihren Wunschträumen so ein wenig freien Raum gelassen und treibt die Inklusion ohne Bezug zur Realität weiter voran, ohne dass dafür vorher die sächlichen und räumlichen und vor allem personellen Voraussetzungen geschaffen wurden. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Lesen ist nicht Ihre Stärke, oder?) Das sonderpädagogische Fachpersonal für den gemeinsamen Unterricht fehlt größtenteils an den Schulen, die Lehrer werden mit Inklusionsproblemen oftmals alleingelassen und zusätzlich zum Personalmangel noch weiter belastet und der Lehrerberuf wird immer unattraktiver. Wir brauchen ein differenziertes Schulsystem in Thüringen und nicht, wie Rot-Rot-Grün es so gern hätte, eine Einheitsschule mit Einheitslehrern und vielleicht noch, wie Herr Wolf gern wünscht, mit Einheitsschülern. (Beifall AfD) Jede Schulform verfolgt ein bestimmtes Ziel, und durch die verschiedenen Zielsetzungen, die unterschiedlichen Lehrpläne und unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen kann jedes Kind nach seinen Interessen und Begabungen bestmöglich auf den weiteren Lebensweg vorbereitet werden. Für Kinder mit Beeinträchtigungen sind dabei die Förderschulen der Dreh- und Angelpunkt für individuelle Fördermaßnahmen, für erfolgreiches Lernen und für soziale und berufliche Integration, die gerade Kinder, die mit Beeinträchtigungen zu kämpfen haben, so dringend brauchen. Deswegen sagen wir als AfD-Fraktion schon seit der letzten Legislatur immer ganz klar Ja zur Förderschule, Ja zur individuellen Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen, Ja zur freien Entscheidung der Eltern, ob ihr Kind eine Förderschule besuchen soll oder nicht, und Nein zur derzeitigen Inklusionspolitik dieser Landesregierung. (Beifall AfD) Das ist nur kurz meine Einschätzung zu einigen Teilaspekten des hier vorliegenden Antrags. Wie anfangs schon gesagt, der Antrag enthält ein buntes Sammelsurium von Änderungen rund um das Thüringer Schulgesetz und wirft auch noch viele interessante andere Fragen auf. So zum Beispiel zur zukünftigen Rolle des Mobilen Sonderpädagogischen Diensts, die Frage, ob Gemeinschaftsschulen schon mit der Grundschule beginnen sollten oder auch müssen, oder aber auch zur Rolle der Schulkonferenzen, ob zukünftig die einzelnen Vertreter, Lehrer, Schüler und Eltern immer noch ein Vetorecht haben sollten. Auch zu jedem dieser Punkte könnte man eigentlich hier eine stundenlange Debatte lostreten. Wir werden einer Ausschussüberweisung auf jeden Fall zustimmen und ich freue mich, wenn es denn so weit kommen sollte, auf ein spannendes Anhörungsverfahren, auf eine spannende Diskussion dazu auch im Ausschuss, obwohl ich befürchten muss nach den Kommentaren, die man ja von Rot-RotGrün in den vergangenen Tagen in den sozialen Netzwerken lesen konnte, dass es nicht so weit kommen wird. Nur noch mal kurz ein paar Worte zum Entschließungsantrag von der FDP, der ja nun etwas eilig eingereicht wurde. Sie greifen ja vor allem das Hauptthema „Förderschulen und Inklusion“ raus. Es ist also nicht ganz so ein breites Sammelsurium wie der CDU-Antrag. Die Probleme, die Sie im Inklusionskurs der Landesregierung mehr oder weniger im Antrag auch benennen, sind auch richtig. Das Thema wird aber, wie man es von der FDP kennt, so ein bisschen – ich sage mal – flauschiger formuliert und auch angegangen. Zudem wird auch auf die Schülerbeförderung eingegangen und auf das Thema der Beförderung zur Wahlschule. Insgesamt ist der Antrag für uns okay und auch da werden wir, wenn es beantragt ist, einer Ausschussüberweisung zustimmen. Zum Schluss hätte ich noch eine Frage an Herrn Tischner: Wie soll es denn mit dem Schulgesetz nun eigentlich weitergehen? Nehmen wir an, es kommt in den Ausschuss, es gibt ein Anhörungsverfahren, aber was dann? Denn eines ist klar, der Gesetzentwurf stößt bei Rot-Rot-Grün nicht unbedingt auf große Gegenliebe, das haben wir schon durch Kommentare durch Reinrufen durch Herrn Wolf gehört, und deswegen befürchte ich, dass der Antrag am Ende das gleiche Schicksal erleiden wird wie Ihr Antrag „Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken“, der nun schon seit fast zwei Jahren im Ausschuss verrottet, und das nicht, weil er von anderen blockiert wird, sondern weil Sie selbst ihn jedes Mal zurückziehen, nicht weil Sie der Meinung sind, dass er vielleicht nicht mehrheitsfähig ist, ganz im Gegenteil, sondern, weil Sie vielmehr fürchten, dass er Mehrheiten im Parlament finden könnte, die Sie unter Umständen in Erklärungsnöte bringen würden. Ich bin auf jeden Fall gespannt, ob dieser Antrag zum Schulgesetz hier irgendwann, falls er in den Ausschuss kommt, auch ins Plenum kommt, oder ob er auch im Ausschuss verrotten wird wie Ihr Regelschulantrag, weil Sie sich nicht trauen, ihn hier abschließend im Ausschuss behandeln zu lassen aus Angst vor Mehrheitskonstellationen hier im Plenum. (Beifall AfD) Ich persönlich würde es sehr schade finden, wenn er dieses Schicksal erleiden würde, denn wie gesagt, der Antrag zum Schulgesetz, den Sie eingereicht haben, ist großteils für uns sehr gut und wir werden auf jeden Fall einer Ausschussüberweisung zustimmen und freuen uns auf eine angeregte Diskussion. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wolf von der Fraktion Die Linke.

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Torsten Wolf Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, als Erstes möchte ich mich – weil das, denke ich, vor der Weihnachtspause und damit vor dem Jahreswechsel die letzte Gelegenheit ist, als Bildungspolitiker zu reden – für die Arbeit und das Vertrauen aller Lehrerinnen und Lehrer, aller Erzieherinnen und Erzieher nicht nur in den Schulen, sondern auch in den Kindergärten, der Eltern auch und insbesondere im Lockdown und natürlich auch der Schüler bedanken. Ich denke, das war ein schwieriges Jahr für uns alle, aber insbesondere für die Bildungseinrichtungen. Und das, was wir gemeinsam erfahren und lernen mussten, wird uns auch weiter prägen. Wie gesagt, auch das Vertrauen darin, dass die richtigen Entscheidungen getroffen worden sind – auch da noch mal mein Dank an das Ministerium. Das sollte uns tragen, das Bildungswesen weiterentwickeln, sollte uns allen Ansporn sein. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Also, vielen Dank allen von dieser Seite. Die Thüringer Schulen durchlaufen verschiedene Herausforderungen, denen sich Rot-Rot-Grün in seiner Schulgesetznovelle 2019 gestellt hat und damit beste Bildung für alle unabhängig ihrer Herkunft, ihrer Fähigkeiten, Begabungen, ihres Wohnorts oder ihres sozialen Status zu gestalten. Zu nennen wäre hier der Auftrag für die inklusive Beschulung und die Integration, kurz: der Umgang mit Heterogenität, der Lehrermangel, und dies insbesondere im ländlichen Raum, und die Digitalität. Neu hinzugekommen ist die Herausforderung der Gestaltung von Bildungsprozessen in der Pandemie. Unser Gesetz hat seine Wirkung zum 01.08.2021 voll erreicht, also fünf Monate. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Zehn Jah- re!) Ja, vor zehn Jahren war Ihr Gesetz, jetzt reden wir über unser Gesetz. Die CDU hat im gesamten Gesetzgebungsprozess 2019 bis auf Verschleppung und Polemik genau einen Entschließungsantrag zum Schluss eingebracht mit dem Kerngehalt des gegliederten Trennschulsystems. Heute legt die CDU einen Gesetzentwurf vor, welcher nach meiner Einschätzung keine der Herausforderungen, vor denen die Schulen stehen, aufgreift, sondern Sie wollen das überholte und von den meisten Thüringer Eltern abgelehnte gegliederte Trennschulsystem, wie es in den 90erJahren existierte, wieder implementieren. Ich sage dazu, das ist eine bildungspolitische Geisterbahnfahrt, für die Sie von meiner Fraktion keine einzige Stimme bekommen werden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die vergiftete Hand, die Ihnen gerade ausgestreckt worden ist, spricht ja schon Bände. (Unruhe CDU) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir lehnen die Vorschläge der CDU nicht unbegründet ab, sondern – wie Prof. Voigt sagen würde – evidenzbasiert und aus tiefster Überzeugung, dass sich die Bildungsaussichten und Entwicklungschancen vieler Schülerinnen dadurch massiv verschlechtern würden. Lassen Sie mich dies mit folgenden Punkten begründen. Die Zweckmäßigkeit des Gesetzentwurfs wird mit der hohen Anzahl an Schulabgängern ohne Abschluss begründet. Schaut man in die tatsächlichen Zahlen des Statistischen Landesamts stellt man fest, 2008/2009 – das sind immer die Schuljahre, nicht wundern –, also CDU-Alleinregierung, Anteil 7 Prozent, 2013/2014 im letzten Regierungsjahr von CDU/SPD 7,1 Prozent und im Jahr 2018/2019 unter Rot-Rot-Grün 7,3 Prozent. Nicht, dass wir uns da falsch verstehen, das ist eine hohe Herausforderung; 7 Prozent, das treibt uns alle um. Und gerade in der ESF-Förderung haben wir dort den Schwerpunkt. Aber hier und insbesondere dies mit einer Inklusionsquote zu verbinden, wo wir wissen, dass die Schulträger, die es gut umsetzen, die niedrigsten Abgängerzahlen ohne Abschluss haben, das ist schon erstaunlich. Zweitens: Inklusion ist kein Selbstzweck. Sie ist an Voraussetzungen gebunden. Wir nennen sie Gelingensbedingung und haben sie in unser Gesetz aufgenommen. Die CDU will nach fünf Monaten die personellen, sächlichen, räumlichen Voraussetzungen, die wir erstmals im Gesetz 2019 aufgenommen haben, wieder der Beliebigkeit preisgeben. Ich will das mal rekapitulieren, was Kollege Tischner in seiner Pressekonferenz (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Lesekom- petenz!) gesagt hat – ich zitiere –: „Es kommt der CDU nicht auf die Ausgestaltung von Inklusion an, sondern einzig und allein auf den Elternwillen.“ Damit haben Sie deutlich gemacht, Kollege Tischner, dass Sie keine Inklusion wollen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: … So ein Quatsch!) Das – sage ich Ihnen – ist das Trennschulsystem, welches Sie implementieren wollen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Der Elternwille ist heute schon implementiert in §§ 3 und 8a des Thüringer Schulgesetzes. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein Theoretiker!) – Gern mal nachlesen. Damit haben die Eltern die Bestimmungskompetenz über die Schullaufbahn, und auf Antrag der Eltern wird das Fördergutachten als Voraussetzung für die förderpädagogische Förderung geschrieben. Schulen ohne Schüler – Kollege Tischner, das stand im Entwurf der Landesregierung, das ist auf Änderungsantrag von Rot-RotGrün rausgenommen worden. Ich weiß gar nicht, worüber Sie hier reden. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Da müs- sen Sie sich mal die Schülerzahlen anschauen!) (Beifall DIE LINKE) Wer allerdings nach dem Gutachten – erstellt von hochkompetenten Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen – den Eltern das letzte Entscheidungsrecht geben will, der missachtet grob die fachliche Kompetenz der Pädagoginnen und Pädagogen. Wir aber respektieren insbesondere diese pädagogische Kompetenz der Fachlehrerinnen und Fachlehrer und wollen die besten Bedingungen für die Beschulung aller Kinder. (Beifall DIE LINKE) Wo stehen wir nun im Bereich Inklusion? Ich kann es hier gern noch mal hochhalten, insbesondere für diejenigen, die irgendwann auch noch mal des Lesens mächtig werden: den „Entwicklungsplan Inklusion“ – fortgeschrieben durch die Landesregierung und beschlossen vom Kabinett – für 2021. Alle Schulträger sind hier mit beteiligt als Grundlage der Planung mit den Schulträgern, nicht nur, wo wir stehen, sondern wo wir hinwollen. Vielen Dank, Minister Holter, an Ihr Ministerium und auch an die Schulträger für diese umfangreiche Arbeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Einfach mal lesen. Die Inklusionsquote in Thüringen ist stetig gestiegen. Sie lag 2011/2012 bei 27,8, im Jahre 2018/2019 bei 43,5, im Jahre 2020/2021 bei 45,6. Sie ist aber auch regional sehr unterschiedlich. Wir wissen, dass Jena einen Spitzenplatz einnimmt, aber auch der Landkreis Eichsfeld mit 45 Prozent ist nach diesen Daten sehr gut aufgestellt. Nun kann man sich natürlich fragen, warum die Landkreise Saale-Holzland oder Greiz – also die Wahlkreise von Prof. Voigt und von Herrn Tischner – mit 33, 35 Prozent besonders schlecht dastehen. Damit können Sie sich gern selbst beschäftigen. Wer Inklusion will, der schafft auch die Voraussetzungen, auch in den Landkreisen. Zum Thema „Versetzungsentscheidung“: Die Regelungen sollen hier so verändert werden, dass ab Klassenstufe 2 wieder die volle Versetzungsentscheidung gilt. Ich möchte den Kollegen Tischner einfach mal an seine eigene Kleine Anfrage erinnern – das macht ja schon langsam Spaß, Kollege Tischner –, in der Drucksache 7/584. Sie haben wahrscheinlich vergessen, dass Sie die gestellt haben. Ich möchte gern mal die Realität – also evidenzbasiert argumentieren, und nicht wie die CDU. Tatsächlich ist es so: Nach Klassenstufe 4 werden jetzt – also der Übergang 3 zu 4 – 0,2 Prozent aller Schülerinnen und Schüler nicht versetzt, also nach der Schuleingangsphase. Deswegen unterhalten wir uns ja. 0,2 Prozent – das ist schon ein starkes Stück. Nach der Klassenstufe 6 sind es dann – wir liegen insgesamt in Thüringen bei 2,9 Prozent, absolut deutscher Schnitt, das können Sie beim Statistischen Bundesamt nachschauen – 2,2 und nach der Klassenstufe 8 4,8 Prozent. Ja, 4,8 Prozent, da müsste man sehen, was da zur Verdoppelung führt. Aber deswegen – eine kluge Entscheidung – Ich will hier auch mal an die Studien erinnern, Kollege Tischner, von Prof. Klemm – lesen Sie sie einfach mal –, (Unruhe CDU) wie pädagogisch und volkswirtschaftlich unsinnig das Hängenbleiben in der entsprechenden Klassenstufe ist. Deswegen hier das Gesetz zu ändern – das machen wir nicht mit. Letztes, die Frage der Entwicklung an den Gemeinschaftsschulen: Hier sollen das letzte Entscheidungsrecht wieder die Landrätinnen und Landräte – na klar, mit CDU-Parteibuch – bekommen. Die haben es bis 2019 ja so gut gemacht. Die haben nämlich alles, was die Schulkonferenzen verantwortungsvoll entschieden haben, in der Ablage P verschwinden lassen. Und das wollen Sie wieder einführen. Das ist keine Entwicklung, sondern das ist eine Stagnation der Gemeinschaftsschule. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie dann auch noch reinschreiben ...

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Herr Kollege Wolf, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Torsten Wolf Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Ja, mache ich. Wenn Sie dann auch noch reinschreiben, dass die Horte an den Gemeinschaftsschulen nicht mehr geführt werden sollen, sondern nur noch an den Grundschulen – das schlägt dann wirklich dem Fass den Boden aus.

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Torsten Wolf Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Letzter Satz. Sie argumentieren hier anhand eines abgewandelten Zitats, nämlich: Vorwärts nimmer, rückwärts immer. Liebe Kollegen der CDU, das machen wir nicht mit. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe CDU)

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Tischner von der CDU-Fraktion das Wort.

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Christian Tischner CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme all die Kritik, all die Vorwürfe, Herr Wolf, all die Beleidigungen mal wieder von Ihnen an. Ich nehme sie stellvertretend an, liebe Kollegen von Rot-Rot-Grün, für die vielen Familien in diesem Freistaat, die unter Ihrer Gesetzgebung leiden. (Beifall CDU) (Heiterkeit DIE LINKE) Und gleichzeitig, meine Damen und Herren, ziehe ich daraus meine, unsere Motivation und Kraft, genau dafür zu kämpfen, wofür unser Gesetzentwurf steht. Unterrichtsgarantie und Schulfrieden sind zwei große Worte und zwei noch größere Vorhaben dieser Landesregierung. Und eigentlich sind es auch zwei große Vorhaben von uns Bildungspolitikern, allen, hier im Haus. Aber leider müssen wir feststellen, dass wir von beiden Zielen weit entfernt sind und die gemeinsamen Kraftanstrengungen immer wieder ein Kraftakt bleiben. Meiner Fraktion geht es mit dem heutigen Gesetzentwurf darum, das Miteinander im Thüringer Schulsystem wieder zu stärken. Die Rede von Herrn Wolf hat es ja genau gerade belegt, dass er das Gegeneinander sieht, das Gegeneinander von Schulträgern, das Gegeneinander von Schulamt und Eltern – und das ist nicht unser Anspruch. In Anerkennung der Realität und der tiefen Überzeugung, dass Schulentwicklung und schülerorientierte Inklusion nicht gegen Schüler, nicht gegen Eltern, nicht gegen Lehrer, Schulleitungen und auch nicht gegen Schulverwaltung gelingen kann, setzt unser Gesetzentwurf fünf Schwerpunkte. Das eine ist, das Recht der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu stärken, über den Lernort und den Einschulungstermin ihrer Kinder zu entscheiden. Zweitens wollen wir den Erhalt unserer Förderschulen als wirklichen Lernort für Schülerinnen und Schüler. Und wer sich die Zahlen anschaut, wie die Schülerzahlen an den Förderschulen nach unten sausen, der sieht genau, was die wirkliche Strategie Ihres bestehenden Gesetzes ist. Wir wollen die Anerkennung und die Stärkung pädagogischer Kompetenz bei Bildungsempfehlungen und Versetzungsentscheidungen. Das ist übrigens der Widerspruch: Auf der einen Seite schreien Sie, die Bildungsempfehlung ist wichtig, das machen kompetente Lehrer, aber wenn es um die Versetzungsentscheidung geht, dann lässt man den Kollegen die Kompetenz nicht. Und wir wollen die klare Aufgabenbeschreibung der Bildungspartner im Gesetz festschreiben, also sprich: Was machen MSD und sonderpädagogische Dienste und die Erzieherinnen, Erzieher. Das sind alles Formulierungen, das haben Sie vielleicht verglichen, die bereits schon einmal Gesetzeslage waren. Die CDU-Landtagsfraktion steht für Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit, und für uns gilt das, was Wilhelm von Humboldt einmal gesagt hat, nämlich: Bildung ist die Anstrengung „aller Kräfte des Menschen, damit diese sich über die Aneignung der Welt entfalten und zu einer sich selbst bestimmenden Individualität und Persönlichkeit führen.“ (Beifall CDU) Nicht Gleichheit und Uniformität, sondern Individualität und Vielfalt gilt es anzuerkennen und zum Ausgangspunkt des Lernens und Lehrens zu machen, Selbstständigkeit und Mündigkeit durch Fördern und Fordern mit Fachlichkeit und mit Motivation von Schülern und Lehrern. Und das garantiert dann auch Lernerfolge bei unseren Schülerinnen und Schülern und beste Bildung. Was mussten wir uns nicht heute und in den letzten Tagen von Rot-Rot-Grün alles vorwerfen lassen: Geisterbahn, Irrfahrten in die 90er, ein Rollback der Inklusion. Ganz ehrlich: Mit diesem Theaterdonner haben wir gerechnet und das haben wir auch nicht groß überrascht zur Kenntnis genommen. Aber überrascht und gestärkt haben uns die vielen Zuschriften und Erzählungen der Betroffenen, der Familien, der Eltern und letztlich der Kinder, die uns auch gerade in den letzten Tagen in unserem Wahlkreisbüro erreicht haben. Ich danke für die zustimmenden Worte aus den Reihen der Elternschaft. Ich danke für die Zustimmung durch die Kirchen und ich danke vielen freien Schulträgern. (Beifall CDU) Ich danke für jede einzelne Wortmeldung. Gleichzeitig sind diese Schicksale berührend und ich möchte einige dieser Schicksale auch heute hier vortragen. Da schreibt die Mutti des kleinen Niklas, dass ihr Sohn große Lern- und Konzentrationsprobleme hat. Schon im Kindergarten hat sich gezeigt, dass er nicht ein vergleichbares Entwicklungstempo wie die anderen Kinder hat. Erfahrene Erzieher und die Familie nehmen sich Zeit für besondere Förderung, aber Niklas fällt es schwer. Niklas wurde mit gerade einmal sechs Jahren trotzdem in die Grundschule eingeschult. Seit zwei Jahren sind es nicht die Lernerfolge die seinen Alltag begleiten, sondern die Misserfolge. Seine Mutti schildert uns unter Tränen im Wahlkreisbüro, wie ihr Kind seine frühere Heiterkeit vielfach verliert. Das Schulamt verweigert der Familie mit Verweis auf das Gesetz weiterhin den Besuch einer Förderschule und zeigt auch auf Nachfragen keinen Weg dahin auf. Da ist Chris, acht Jahre und in der zweiten Klasse. Das Lernen und längeres Konzentrieren fallen ihm schwer. Diese Konzentrations- und Lernprobleme kompensiert er dadurch, dass er seine Mitschüler gern lautstark ablenkt. Wenn die Lehrerin ihn zur Mitarbeit auffordert, wird er mehr und mehr verbal ausfällig. Immer häufiger wirft er auch mit seinen Schulsachen auf Lehrer und Mitschüler. Zu Hause, so schildert seine Adoptivmutti, ist sie nicht in der Lage, den fehlenden Schulstoff nachzuarbeiten. Sie stellte den Antrag über die Schule auf Beschulung an einem Förderzentrum. Das Schulamt lehnte ab. Erst mit intensiven Rechtsmitteln und einem richterlichen Vergleich lenkte das Schulamt nach anderthalb Jahren ein. Heute ist Chris zehn. Beispiel drei: Eine freie Förderschule stellt beim Ministerium den Antrag, ihr Bildungsangebot um eine inklusive Grundschule zu erweitern. Die Beamten des Ministeriums lehnen nach einem langen Schriftwechsel und vielen Gesprächen schließlich ab. Parallel zum Antragsverfahren kommt eines Tages das Schulamt in die Schule und verlangt die Herausgabe aller Schülerakten und sonderpädagogischen Gutachten. Das Schulamt stellt fest: 20 Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung würden nicht an diese Schule gehören. Es folgt ein zweijähriger Rechtsstreit der Eltern und des Trägers mit dem Bildungsministerium und dem Schulamt über den Verbleib der Kinder an ihrem Lernort in der Förderschule. Nachdem das Schulamt in der Zwischenzeit selbst bei einigen Schülern seine Fehleinschätzung eingeräumt hatte, wurden die letzten sieben Fälle vor Gericht entschieden. Nach zwei Jahren Ungewissheit für Thüringer Familien und ihre Kinder mit geistiger Behinderung wurde festgestellt: Alle Schülerinnen und Schüler sind zu Recht an der Förderschule gewesen (Beifall CDU) und die beabsichtigte Zwangsinklusion im gemeinsamen Unterricht war rechtswidrig. Viertes Beispiel: Chantal ist zwölf Jahre alt und leidet an einer Autismus-Spektrum-Störung. Sie lebt in einem Kinderheim. Seit Längerem hat sie in der Schule in fast allen Fächern große Lerndefizite aufgebaut. Diese führen zu vielen schlechten Leistungen. Chantal ist massiv misserfolgsmotiviert und hat große Selbstzweifel. Ihre Heimerzieher können kaum mit ihr reden und machen sich große Sorgen. Sie würden sich mehr Erfolgserlebnisse für Chantal an einer Förderschule wünschen. Zweimal hat sie bereits Suizidgedanken geäußert. Einen Termin bei einem Psychologen gibt es nun Gott sei Dank im Januar. Die Erzieher hoffen auf Unterstützung für einen Schulartwechsel von der Regelschule in die Förderschule. Alles Schicksale und alles Familien, die nicht gegen Inklusion sind, aber die für eine gelingende, für eine schülerorientierte Inklusion sind. Meine Damen und Herren, ich möchte und wollte mit meiner Rede vor allem den Betroffenen von der aktuellen Gesetzgebung das Wort geben. Ich habe hier noch eine ganze Menge an Zahlen, die auch alles im Grunde belegen könnten bzw. widerlegen könnten, was Herr Wolf hier hin und her und umgedreht hat. Ich greife mal nur noch eine Zahl heraus, weil mir leider die Zeit wegläuft, Frau Präsidentin – genau, es blinkt schon. Eine Zahl, die aber ganz deutlich zeigt, dass die Ressourcen eben nicht vorhanden sind. Während sich die Schülerzahlen an den Förderschulen innerhalb von zehn Jahren von 2009 bis 2019 um ungefähr 40 Prozent deutlich reduziert haben, sind sie an den Regelschulen deutlich gestiegen. Aber das Personal an den Regelschulen, was sich um diese gestiegenen Inklusionsfälle kümmern sollte, hat sich fast halbiert. (Beifall CDU) Wir sind der Meinung, Sie sind auf dem falschen Weg.

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Der Schlusssatz war schon ziemlich lang. Kommen Sie bitte zum Ende!

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Christian Tischner CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Wir sind der Meinung, Sie sind auf einem falschen Weg und sollten im Sinne des Ministerpräsidenten – und ich möchte es wirklich noch mal zitieren, es ist nur ein halber Satz –:

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Sie haben bereits 30 Sekunden überschritten, da bitte ich Sie, Herr Tischner, zu enden.

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Christian Tischner CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

„Wer etwas ausdenkt, kann falschliegen, wer handelt, kann Fehler machen. Es kommt auf das Erkennen an, auf die Fähigkeit zum Korrigieren“ – sagt der Ministerpräsident – „und darauf, das Gemeinsame in der Gesellschaft zusammenzuführen.“ Danke schön. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hartung für die Fraktion der SPD.

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Thomas Hartung SPD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Tischner, Ihnen fällt aber selber auf, dass die Fälle, die Sie aufgeführt haben, alle nicht unter der jetzt geltenden Gesetzgebung passiert sind. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Unruhe CDU) Nein, sind sie nicht. Sie haben selber gesagt, zweieinhalb Jahre Gerichtsprozess – Sie haben vor zweieinhalb Jahren das Gesetz erst beschlossen. Also das ist nicht die Wahrheit. Herr Tischner, das ist nicht die Wahrheit. (Beifall DIE LINKE) Und da sind wir jetzt schon bei der positiven Nachricht des Tages. Vor fast genau zweieinhalb Jahren, also fast auf den Tag genau haben wir das neue Schulgesetz beschlossen. Herr Tischner, damals haben Sie uns schon gesagt, alles schlecht, Sie haben viel bessere Ideen, aber auf das Papier haben Sie damals keinen einzigen Änderungsantrag gebracht. Mittlerweile haben Sie offenkundig Ihre Schreibblockade überwunden und nach zweieinhalb Jahren Wartezeit legen Sie auch hier was vor. Aber ich muss feststellen: Das Warten hat sich irgendwie nicht gelohnt. Das, was uns die CDU hier vorlegt, ist eben nicht nur das Zurückdrehen der Bildungslandschaft um zweieinhalb Jahre, sondern, ich würde mal eher so sagen, um 10, 15 Jahre. Und genau das ist es, was wir eigentlich nicht wollen. Wir wollen eine Entwicklung des Schulsystems, eine Entwicklung der Schullandschaft und eben nicht die Rolle rückwärts, nur, weil bestimmte Regelungen jetzt erst geändert worden sind und vorher schlechter waren. Daran haben Sie auch mit Verantwortung getragen. Die Frage, die wir uns stellen müssen, wenn wir uns das Gesetz anschauen, ist: Was wird bezweckt? Das haben Sie in Ihrer Pressekonferenz relativ gut oder für Sie gut dargelegt. Sie sprechen vom Klassenverband auf der einen Seite und Migrationsund Inklusionskindern auf der anderen Seite, als müssten die einen vor den anderen separiert werden. Der Spruch „separate but equal“ wird Ihnen möglicherweise nichts sagen – googeln Sie ihn! Ich glaube, wir sollten hier eben genau das nicht wollen. Wir wollen eine inklusive Beschulung, wir wollen die Integration aller Schüler, weil wir der Überzeugung sind, dass die allermeisten Schüler von einer gemeinsamen Beschulung profitieren. Und wo es nicht so ist, da ist immer noch die Förderschule möglich. (Unruhe CDU) Es ist nicht wahr, dass das nicht so ist. Lieber Mario Voigt, du weißt genau – wir haben lange genug zusammengearbeitet –, dass für mich Ideologie nicht das Erste ist. (Unruhe CDU) Deswegen, lieber Mario, guck in das Schulgesetz § 3 Abs. 1 Satz 1, § 8a Abs. 3 Satz 4, da sind genau die Regularien festgelegt für Elternwillen. Das, was hier vorgetragen wird, ist genau der Klamauk, den wir vor zweieinhalb Jahren in einer denkwürdigen Anhörung hier erlebt haben – mit Pfiffen, mit Buhrufen von den Tribünen, von einem Vorsitzenden des Ausschusses nicht unterbrochen. Ich glaube, der Abgeordnete Wolf wird sich an die persönlichen Angriffe durch eine CDU-Landrätin noch sehr gut erinnern, die ihm die demokratische Legitimation abgesprochen hat usw. Solche Klamaukveranstaltungen sind das, was wir damals erlebt haben, Änderungsanträge aber nicht. Genau das ist das Problem dabei. (Unruhe CDU) Und wenn wir jetzt mal von der Inklusion weggehen zum Thema „Gemeinschaftsschule“: Auch da wieder die Rolle rückwärts. Hier soll eine Organisationsänderung vorgenommen werden, die das Wachsen der Gemeinschaftsschule im ländlichen Raum praktisch ausschließt, indem wir sagen: Es muss unbedingt von der 1. bis zur 12. Klasse sein und alles andere geht nicht. In dem Moment führen wir im Prinzip das Modell ad absurdum, denn längeres gemeinsames Lernen kann auch Regelschule und Gymnasium umfassen. Das ist doch der Punkt. Wenn wir uns die Ergebnisse anschauen, dann sollten wir uns das Abitur 2021 mal anschauen, wie die Gemeinschaftsschulen dabei abgeschlossen haben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Was Sie auch noch wollen, ist, dass jetzt wieder die Landräte das Letztentscheidungsrecht haben. Da können Sie wieder die Beschlüsse der Schulkonferenzen und Ähnliches einfach ignorieren, (Unruhe DIE LINKE, CDU) das Gründen von Gemeinschaftsschulen aussitzen und damit im Prinzip dem Eltern-, dem Schülerwillen, dem Lehrerwillen einfach nicht Rechnung tragen. Genau das ist das, was wir nicht wollen. (Unruhe DIE LINKE, CDU) Was Ihnen Demokratie an Schulen bedeutet, sehen wir an Ihren angestrebten Änderungen der §§ 28 – Klassenrat – und 38 – Schulkonferenz –. Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, diese Rolle rückwärts in die Vergangenheit können Sie hier nicht durchsetzen. Das können Sie nur mit Nazis und Faschisten machen. Und wenn Sie das tatsächlich wollen, (Unruhe CDU, AfD) wenn Sie mit denen da verantwortliche Politik gestalten wollen, dann wünsche ich gute Reise. Mit uns wird es nicht gehen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Herr Abgeordneter Hartung, „Nazis und Faschisten“ ist ein Werturteil. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Aber ein richtiges!) Das können Sie außerhalb des Parlaments vertreten. Wir haben uns mal darauf geeinigt, dass wir uns hier in diesem Haus nicht mit diesen Ausdrücken belegen wollen und deswegen rüge ich Sie dafür. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Aber Höcke darf man als Faschisten bezeichnen! Er gehört zu dieser Fraktion!) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wen hat er denn angesprochen?) (Unruhe DIE LINKE) Es gibt hier einen bestimmten Sprachstil im Haus, und den bitte ich einfach einzuhalten von allen Seiten. (Zwischenruf aus dem Hause: Was ist durch die gerichtliche Legitimierung?) Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Baum von der Gruppe der FDP das Wort. (Zwischenruf Abg. Rudy, AfD: Ein Richter ist davon nicht frei! Ihr seid es halt!) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Ge- troffene Hunde bellen! Das war schon immer so!) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wer mit sei- nen Kumpels Leute an der Grenze erschossen hat, sollte mal die Fresse halten!) (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE, AfD) Also, Herr Abgeordneter Möller, „Fresse halten“ ist auch etwas, was mit dem Sprachstil dieses Hauses nicht vereinbar ist. Auch Sie fordere ich auf, ein gewisses Niveau nicht zu unterschreiten. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das geht ja gar nicht bei der AfD!) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Er hat keine Leute erschossen, das ist eine Verleumdung! Das ist eine Verleumdung, die Herr Möller hier gerade gerufen hat!) (Unruhe DIE LINKE)

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Franziska Baum FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Ich warte mal noch. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ich fände es auch gut, wenn es da noch mal eine Erklärung gäbe!) (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Er hätte eigentlich wissen müssen, was er tut! Er hat es aber getan – bewusst!)

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Ich bitte jetzt um Ruhe im Rund des Parlaments, weil ich jetzt Frau Abgeordneter Baum das Wort erteilt habe und nicht glaube, dass sie schon vor dem Beginn ihrer Rede von Zwischenrufen unterbrochen werden muss. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Franziska Baum FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich hatte meine Rede nicht so kontrovers angelegt, dass die notwendig wären. Ich wusste auch nicht, dass nur, weil Schulgesetz auf der Tagesordnung steht, dass man hier irgendwie die schlimmsten …

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Entschuldigen Sie, Frau Kollegin, aber Herr Abgeordneter Blechschmidt meldet sich zur Geschäftsordnung.

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André Blechschmidt Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Ja, ich entschuldige mich auch bei der Rednerin, dass ich die Hand vielleicht zu spät gehoben habe, aber dieser Vorgang mit dem Zwischenruf vom Abgeordneten Möller veranlasst uns zur sofortigen Einberufung des Ältestenrats. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Dem ist zu entsprechen, wenn eine Fraktion darum bittet, aber eigentlich hatte ich Frau Baum schon aufgerufen, deswegen ist die Frage, ob Frau Baum ihre Rede vielleicht noch halten soll. Oder verzichten Sie freiwillig und fangen noch einmal neu an?

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Franziska Baum FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Ich fange noch einmal neu an.

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Okay, Frau Baum fängt noch einmal neu an. Damit berufe ich den Ältestenrat ein im Raum F 101, nehme ich an. In 5 Minuten trifft sich dort der Ältestenrat. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, weiter geht es, wir sind im Tagesordnungspunkt 8 und die aufgerufene Rednerin kommt jetzt zu ihrem Wortbeitrag. Frau Kollegin Baum, bitte. (Beifall Gruppe der FDP)

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Franziska Baum FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Recht herzlichen Dank, Frau Präsidentin, ich kenne das aus dem Moderationsseminar, Störungen gehen immer vor, damit jetzt alle konzentriert bei der Sache sein können. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es geht – nur noch mal zur Erinnerung – um den Vorschlag der CDU-Fraktion, das Schulgesetz zu ändern. Ich versuche es mal ein bisschen diplomatisch. Wir teilen grundsätzlich die kritische Beobachtung, dass sich Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in dem aktuellen Schulsystem in Thüringen teilweise nicht wiederfinden. Wir Freien Demokraten sind davon überzeugt, dass der Elternwille, also das freie Schulwahlrecht der Eltern, eine entscheidende Säule dafür ist, dass Bildung und Schule im Zusammenklang mit den Elternhäusern funktionieren. Das gilt ganz besonders natürlich für die Entscheidung, auf welche Schule mein Kind geht, das eine ganz besondere Anforderung hat und einen ganz besonderen Förderbedarf aufweist. (Beifall Gruppe der FDP) Wir teilen die Ansicht, dass für ein vielfältiges und umfassendes Bildungsangebot die Angebote der Förderschulen unabdingbar sind. (Beifall Gruppe der FDP) Ebenso teilen wir aber auch die Bestrebungen der Kultusministerkonferenz in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, Kinder so lange in einer Grundschule, Gemeinschaftsschule, Regelschule oder auch auf dem Gymnasium zu unterrichten, solange die behinderungsspezifischen Einschränkungen ein erfolgreiches Lernen genau an dieser Schule möglich machen und die Schulen den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden können. (Beifall Gruppe der FDP) Ihrer Beschreibung des Problems, liebe CDU, unter A kann ich mich zumindest in Teilen anschließen. Allerdings behandelt Ihr Regelungsentwurf jetzt so viele andere Themen zusätzlich, dass ich mich wirklich frage, warum Sie nicht den Mut hatten, sich tatsächlich auf dieses Förderschulthema zu konzentrieren und das Thema auf den Prüfstand zu bringen. Das würde zumindest den Kindern und Familien gerecht werden. (Beifall Gruppe der FDP) Das ist auch der Grund, weshalb wir zu diesem Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag in dieses Haus einbringen, der sich nämlich genau alleinig mit diesem Thema beschäftigt. Denn wir wollen wissen, wie die aktuelle Unterrichtssituation in den Förderschulen und im gemeinsamen Unterricht ist. Wir wollen da genauer hinschauen und vor allem noch mal analysieren, was die Gelingensbedingungen sind, die wir für den gemeinsamen Unterricht brauchen. Das ist auch in der Anhörung damals zum Schulgesetz noch nicht klar festgelegt worden, auf was wir uns da eigentlich beziehen. Diese Chance müssen wir nutzen. Wir müssen natürlich die Stimmen von den Familien hören, die sagen, wir fühlen uns nicht berücksichtigt und dass das – und das steht auch so in unserem Entschließungsantrag – flächendeckend, schulämterübergreifend, also in allen Schulämtern gleichermaßen gehandelt wird.

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Herr Kemmerich, würden Sie bitte Ihre Maske wieder aufsetzen? Danke schön.

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Franziska Baum FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Wir wollen wissen, wie denn tatsächlich die Praxis aussieht, und zwar tatsächlich vom Feststellungsverfahren bis zum Schulabschluss. Welche Probleme gibt es für Familien und gibt es Regelungslücken? Oder ist es vielleicht auch einfach eher wie oft in Thüringen ein Umsetzungsproblem? Wir beauftragen mit unserem Antrag die Landesregierung, über den Entwicklungsplan hinaus noch mal genauer auf die Gelingensbedingungen von gemeinsamem Unterricht zu schauen und dann dafür zu sorgen, dass die Schulen entsprechend für den gemeinsamen Unterricht ausgestattet sind. Da geht es natürlich um die Fragen der baulichen Barrierefreiheit, für die die Schulträger Geld brauchen, da geht es aber auch um personelle Ausstattung und Ausstattung mit digitalen Hilfsmitteln, die da unterstützen können. Sie sehen, es gibt ganz viele Punkte, zu denen wir gern mit Ihnen diskutieren, um die Situation der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und mit sonderpädagogischem Förderbedarf, aber auch die Situation der Lehrkräfte, Erzieher und sonderpädagogischen Fachkräfte und Eltern zu verbessern, denn dieser Unterricht erfordert von allen ein unheimliches Maß an Engagement. (Beifall Gruppe der FDP) Dafür müssen wir aber nicht, wie in Ihrem Gesetzentwurf vorgesehen, den Paragrafen zur Definition der Schulstufen rausschmeißen, denn damit schaffen Sie die Festlegung der Kultusministerkonferenz und der Wissenschaft zu den Schulstufen nicht ab. Wir müssen auch nicht das aufschiebende Vetorecht in der Schulkonferenz für die Schülerinnen und Schüler streichen. (Beifall Gruppe der FDP) Wir müssen auch nicht streichen, dass sich Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Klassenrats in der Unterrichtsplanung einbringen. Wir müssen auch nicht in diesem Schulgesetz an einer Stelle regeln, dass Versetzung ab Klasse 2 einzuführen ist, die am Ende nicht greift, weil sie nicht ausformuliert ist und dann sowieso die Schulordnung greift, und die legt etwas anderes fest. Gerade das letzte Beispiel zeigt, dass Ihr Entwurf teilweise sehr schlampig gemacht ist. Das muss ich Ihnen leider sagen. Ich bin auch nicht der Meinung, dass es von besonderem Modernisierungswillen spricht, Paragrafen aus früheren Gesetzesständen und nicht mehr geltenden Gesetzen eins zu eins zu übernehmen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Ihr Entwurf ist an ganz vielen Stellen das, was Sie in der Überschrift schreiben: eine Rückkehr. Ich weiß nur nicht wirklich, wohin. Daher stellt sich für mich auch ganz persönlich die Frage: Was genau soll im Bildungsausschuss mit diesem Entwurf geschehen? Sowohl die Mehrheitsverhältnisse in diesem Haus als auch die Situation in den Schulen in Thüringen aktuell bieten aus meiner Sicht gerade keine Grundlage, hier den Schulfrieden aufzukündigen, von dem Sie selbst immer sprechen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Gruppe der FDP) Glauben Sie nicht, dass wir aktuell andere Aufgaben haben, als uns über Thesen zu streiten, von denen wir jetzt schon wissen, dass wir so unterschiedlicher Meinung sind, dass es keinen Kompromiss dazu geben wird? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Kollegin.

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Franziska Baum FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Ich bin gespannt, welchen Verlauf dieser Entwurf nimmt und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Vielen Dank. Nächste Rednerin in der Debatte ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU ist mit einer Provokation in dieses Plenum gegangen. Das war ihr auch bewusst, das haben Sie ja auch gesagt, und ich bedauere das ausdrücklich. Denn wenn es Ihnen ernst gewesen wäre, hätten Sie wenigstens einmal im Vorfeld das Gespräch mit der FDP gesucht, aber auch mit Rot-Rot-Grün. Das hätte uns heute hier viele Schaufensterreden erspart. Sie wollen eine Zeitreise zurück in die 90er-Jahre, und die wird es mit uns nicht geben, das will ich Ihnen ganz deutlich sagen. Ich bedauere ausdrücklich, dass Sie dafür so einen schlecht gemachten Gesetzentwurf vorgelegt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Thüringen soll zurück in eine längst überwundene Zeit, in der die Kinder, die von Behinderung betroffen sind, separiert von anderen Schülerinnen und Schülern in Förderschulen unterrichtet werden. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Die sollen gefördert werden!) Und ich sage Ihnen ganz offen: Die Beispiele, die Sie gebracht haben, sind alles Einzelschicksale. Aber es handelt sich um anekdotische Evidenz – das muss man ganz klar sagen – mit schwacher argumentativer Aussagekraft. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn ich bin bei Ihnen, dass wir uns jeden Einzelfall anschauen müssen. Aber ich könnte jetzt genauso viele Einzelfälle vortragen, (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Peinlich! Hoffentlich hören das die Familien!) wo Eltern sich dafür stark machen, dass ihre Kinder gemeinsam lernen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte Sie noch mal auf die UN-Behindertenrechtskonvention hinweisen. Da heißt es nämlich, dass alle Menschen das Recht auf inklusive Bildung haben – übrigens nicht nur Menschen mit Behinderung. Alle Menschen sollen Zugang zu (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Inklusives Bildungssystem!) qualitativ hochwertiger Bildung haben. – Hören Sie mal zu, das ist gerade eine Bildungsrede, Herr Tischner! Alle Menschen sollen Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung haben und ihre Potenziale entwickeln, gleichberechtigt und frei von Diskriminierung. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ja, gleich- berechtigt und frei!) Das Recht auf inklusive Bildung ist in Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben. Und ganz wichtig: Dieses Recht steht den Lernenden als einzelnen Rechtssubjekten zu, nicht etwa den Eltern oder den Fürsorgepersonen. Das muss man ganz klar sagen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Aber auch nicht dem Staat!) Auch nicht dem Staat. Der Staat soll es auch gar nicht allein entscheiden. Und dass Sie das behaupten, nehme ich Ihnen übel. Denn wenn Sie es ernst gemeint hätten, hätten Sie ins Schulgesetz geschaut. Der ganz wichtige Punkt, um den wir ganz lange in diesem Schulgesetz gerungen haben, war die Frage des Elternwillens. Diese ist ganz klar geregelt. Das will ich einfach nur ganz deutlich sagen. Die Förderbereiche bleiben bestehen, und auch das Elternwahlrecht ist eindeutig in § 8 Abs. 3 formuliert. Da heißt es nämlich, dass mit der Berücksichtigung des Elternwillens ein Besuch der Förderschule möglich ist. Hören Sie auf mit Ihrer ideologischen Angstmache von Eltern, von Kindern, die es sowieso schon schwerer haben! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jedes Kind hat das Recht auf die Förderung, die für dieses Kind genau richtig ist. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Zitieren Sie doch mal vollständig!) Das hat unser Gesetz auf den Weg gebracht. Thüringens Schulen sind längst weiter. Ein Rollback, wie Sie es wollen, werden wir nicht zulassen. Außerdem kommt der Gesetzentwurf zu einer wahren Unzeit. Das hat Franziska Baum eben auch schon gesagt. Schließlich haben die Schulen, die Lehrkräfte, die Eltern, die Verantwortlichen in den Verbänden, Gewerkschaften, Kommunen in der Politik in der jetzigen Phase der Pandemie ganz sicher Wichtigeres zu tun, als über Ihre verstaubten Schaufensteranträge zu diskutieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So reden Sie über Menschen!) Und Sie tragen einmal mehr die Mythen vor, die Sie seit 2019 ständig wiederholen. Sie behaupten, wir hätten die Förderschullandschaft zerschlagen und das Wahlrecht der Eltern eingeschränkt, (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ist es!) den besten Lernort auszuwählen. Jetzt hören Sie doch erst einmal zu, das Gegenteil ist der Fall! Und der Minister – davon gehe ich aus – wird in seiner Rede sicher noch darauf eingehen, wie sich die Schülerzahlen und auch die Inklusionsquoten entwickelt haben. Beim Blick auf die Zahlen zeigt sich nämlich, dass sich weder die Anzahl der Förderschulen, noch die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschulen verringert hat. Von einem rücksichtslosen Vorantreiben der Inklusion kann also keine Rede sein, sondern wir gehen mit dem Menschenrecht auf Inklusion sehr, sehr behutsam und sensibel um. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Gegenteil zu dem, was Sie behaupten, haben wir ein zeitgemäßes, inklusives Schulgesetz. Wie gesagt: Alle Förderbereiche sind bestehen geblieben. Mit Ihrer Forderung, das Sitzenbleiben bereits in der Grundschule ab Klasse 3 massiv zu forcieren, verabschieden Sie sich außerdem vom Paradigma der individuellen Förderung, und statt zusätzlicher Förderung sollen sich die Schüler nun bei schlechten Noten einfach in der Warteschleife wiederfinden, die nichts bringt. Schauen Sie einfach mal in die Studien von Klemm und vielen anderen, das haben wir ja auch schon umfangreich diskutiert. Völlig außer Acht lassen Sie vor allem aber die Tatsache, dass unsere Lehrpläne auf jeweils zwei Schuljahre ausgerichtet sind. Es macht also auch überhaupt gar keinen Sinn, nach einem Jahr die Erreichung von Lernzielen von zwei Jahren zu beurteilen, das ist fachfremd und lehnen wir jedenfalls ab. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein Quatsch!) Ganz besonders zynisch ist aber der Vorschlag – hören Sie mir zu! – Schülerinnen mit Fluchthintergrund ab 16, die ihre Schulpflicht noch nicht erfüllt haben, in die Volkshochschulen abzuschieben. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Auch die Volkshochschulen! Auch! Lesen Sie mal richtig!) Das ist nicht nur ausgrenzend, das ist schon nahe an der Menschenverachtung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schließlich gilt das Recht auf Bildung für jedes Kind, unabhängig von der Herkunft. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist Populismus!) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf begibt sich die CDU auf ein absolut …

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Herr Tischner, es gibt ein Recht zum Zwischenruf, aber nicht ein Recht zur dauernden Zwischenrede, das ist ein Unterschied. Jetzt lassen Sie mal die Kollegin ausreden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Die 10 Sekunden bekomme ich jetzt aber bitte wieder zurück. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf begibt sich die CDU auf einen zutiefst ideologischen Weg, der leider alles andere als einen Schulfrieden im Land erreichen kann. Und ich will es noch mal sagen mit Blick auf die FDP: Ich hätte mir gewünscht, dass Sie Ihren Antrag selbstbewusst, eigenständig hier ins Plenum einbringen, weil es da wirklich um ein Thema geht, um das man streiten kann, da können wir auch unterschiedliche Auffassungen haben. Aber ich glaube, es lohnt sich, in der Sache darum zu streiten. Jetzt haben Sie sich zum Anhängsel eines verstaubten Gesetzentwurfs der CDU gemacht, den wir jedenfalls nicht überweisen werden. Ich will es so deutlich sagen: Ich bedauere das, ich wünsche mir aber, dass wir die fachlich-sachliche Diskussion zu dem Thema, was Ihnen tatsächlich am Herzen liegt, auch sachlich, fachlich im richtigen Ausschuss führen. Das funktioniert aber leider nicht über dieses Gesetz. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es keine weiteren Redemeldungen. Es erhält das Wort der Minister für Bildung, Jugend und Sport. Herr Holter, bitte.

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Holter

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, Thomas Hartung hatte in seiner Rede schon an die Anhörung im Sommer 2019 erinnert. Auch ich möchte daran erinnern. Und der Aufstellung des Schulgesetzes, welches damals hier angehört wurde und dann mit der Mehrheit des damaligen Parlaments verabschiedet wurde, ging natürlich eine intensive Diskussion voraus. Es begann alles im ersten Halbjahr 2017 mit der Expertenkommission „Zukunft Schule“, die genau diese Empfehlungen ausgesprochen hat. Und in einem landesweiten Diskussionsprozess mit Familien, mit Eltern, mit Schülerinnen- und Schülervertretern sind wir zu der Erkenntnis gekommen, dieses Schulgesetz genauso zu gestalten, wie wir es gestaltet haben. Dass diese Diskussion emotional lief und unterschiedliche Interessen aufeinandergeprallt sind – kann man sagen, Thomas, aufeinandergeprallt sind –, das liegt in der Natur der Sache, weil es natürlich auch ein Paradigmenwechsel war. Aber an dem Diskussionsprozess in der Kommission Schule, da war die CDU eingeladen. Herr Tischner, Sie werden sich erinnern, da haben Sie nicht teilgenommen. Sie haben an dem gesamten Dialogprozess nicht teilgenommen, Sie haben sich ausgeklinkt aus diesem Prozess (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und kommen jetzt zweieinhalb Jahre später mit Ihren Ideen. Aber ob die was mit Zukunft zu tun haben, da habe ich schon so meine Zweifel, und das ist noch eine diplomatische Formulierung, die ich jetzt gewählt habe. Denn insbesondere bei Fragen der Inklusion oder auch bezüglich des Sitzenbleibens wollen Sie das Rad zurückdrehen. Die Rednerinnen und Redner der Koalition haben das zum Ausdruck gebracht. Sie müssen sich mal mit moderner Pädagogik, mit den modernen Erziehungswissenschaften beschäftigen, was die empfehlen. Die empfehlen nämlich, vom Sitzenbleiben abzusehen, sondern individuell jeden einzelnen Schüler und jede einzelne Schülerin so zu fördern, wie der jeweilige Lernfortschritt ist. Und das hat eben mit dem Übergang zu den einzelnen Klassenstufen weniger zu tun. Sie müssen sich mal mit den Fragen der Inklusion auseinandersetzen, so wie das auch nicht nur die UN-Behindertenrechtskonvention vorschreibt, sondern wie das auch im Allgemeinverständnis vom allgemeinen Menschenrecht in der Thüringer Bevölkerung verstanden wird. Und wenn ich mir dann Ihre Textstellen anschaue – mein Gott noch mal, ich war nicht in den 90erJahren hier in Thüringen, aber alle, die in den 90erJahren in Thüringen, Astrid Rothe-Beinlich, hier gearbeitet haben, werden sich erinnern. Diese Gesetze sind längst überholt, nicht nur, weil sie aus den 90er-Jahren sind, sondern weil auch die Wissenschaft, auch die gesellschaftspolitische Diskussion insgesamt weitergegangen ist. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Lieber Herr Tischner, wenn das Ihre Vorstellung von Schule im 21. Jahrhundert ist, dann frage ich mich, wo Sie dann Ihre Vorstellung von Zukunft für die Gesellschaft und für die Schule eigentlich hernehmen. Das ist keine Entwicklung, das ist kein Fortschritt. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist ein Recht der Kinder!) Das ist überhaupt kein Mehr an Chancen für Kinder und Jugendliche, die Sie mit Ihrem vorgelegten Gesetzentwurf hier vermitteln wollen. Das funktioniert so nicht. Deswegen bin ich der Überzeugung – ich war auch Oppositionsführer und Oppositionspolitiker –, in diesem Fall – und das erlaube ich mir zu sagen – sollte der Gesetzentwurf der CDUOpposition das Schicksal von Gesetzentwürfen der Opposition finden – nämlich dort, wo er hingehört, nicht in den Ausschuss, sondern tatsächlich abgelehnt. Das ist meine Position, die ich hier deutlich formulieren will. (Beifall DIE LINKE, SPD) Zur Inklusion: Ich kann nicht alle Punkte hier aufgreifen, meine Redezeit erlaubt es nicht. Aber ich will bei der Inklusion noch mal sagen: Ist Ihnen wirklich bewusst, dass das Recht auf Bildung von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf die Chancengleichheit in einem inklusiven Bildungssystem auf der Basis des Thüringer „Entwicklungsplans Inklusion“ umgesetzt wird? Herr Wolf hatte das hier vorgeführt, also hatte das Dokument gezeigt, welches wir hier erarbeitet haben. 2012 – darauf ist eingegangen worden – hat die UN die Behindertenrechtskonvention verabschiedet, und damals hat das CDU-geführte Kabinett genau diesen Weg eingeleitet. Das haben Sie kurz angetippt Herr Tischner, habe ich zur Kenntnis genommen. Zur Erinnerung: Die Inklusionsquote ist seit dem Schuljahr 2010/2011 kontinuierlich jährlich um durchschnittlich zwei Prozentpunkte gestiegen. Zuletzt hat sich der Anstieg etwas verlangsamt. Die Inklusionsquote lag im Schuljahr 2020/2021 bei 45,6 Prozent, verlangsamt deswegen, weil wir uns im Schulgesetz – und Sie erinnern sich an die Debatte – entschieden haben, als wir über die Schularten gesprochen haben, dass wir die Förderschule als Schulart explizit aufgenommen haben. Das, was Sie hier vermitteln, Schulen ohne Schüler – ja, das stand mal im Entwurf, aber in dem Diskussionsprozess ist das genau verschwunden, weil wir uns gesellschaftspolitisch hier mit allen Beteiligten geeinigt haben: Förderschulen haben ein Recht auf Fortbestand in Thüringen. So ist das auch im Gesetz verankert. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das können Sie nicht infrage stellen. Das ist einfach gesetzliche Grundlage. Der „Entwicklungsplan Inklusion“, dessen Fortschreibung seit 2019 fest im Schulgesetz verankert ist, bildet genau die Ziele und die Einzelmaßnahmen aus dem Bereich der schulischen Bildung ab. Der aktuelle „Entwicklungsplan Inklusion 2021 bis 2025“ wurde gerade im Juni 2021, also dieses Jahr, vom Kabinett beschlossen. Ich gehe mal davon aus, Sie haben sich damit auseinandergesetzt. Das zentrale Instrument zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an den Thüringer Schulen, um den gleichberechtigten Zugang zu den Bildungsangeboten sicherzustellen, ist genau dieser Entwicklungsplan. Noch eines dazu: Die Rahmenbedingungen schulischer Inklusion werden in Thüringen mit allen Beteiligten so sorgfältig erfasst und diskutiert wie in keinem anderen Bundesland. Wir sind da wirklich beispielgebend, weil wir tatsächlich alle einbeziehen. Das, was Sie hier vermitteln, Herr Tischner, stimmt einfach nicht. Die Schulträger machen mit und ich kann Ihnen sagen, dass die Schulträger in den vergangenen Jahren, und zwar in allen Gebietskörperschaften, Anstrengungen unternommen haben, die geforderten räumlichen und sächlichen Bedingungen für Inklusion zu schaffen. Im Schuljahr 2020/2021 waren bereits 43 Prozent aller staatlichen Schulen mindestens teilweise barrierefrei. Im Vertrauen auf eine stabile schulpolitische Entwicklung wurden Planungen gemacht. Im Jahr 2025 sollen 56 Prozent aller staatlichen Schulen mindestens teilweise barrierefrei sein. 14 Prozent aller Schulen sind derzeitig vollständig barrierefrei. Meint also, an diesen Schulen können Schülerinnen und Schüler mit jeglichem Förderbedarf unterrichtet werden. Das ist ein Fortschritt, den wir erreicht haben. Das kann man nicht kleinreden. Das widerspricht genau dem, Herr Tischner, was Sie argumentiert haben, wie es an den Schulen in Thüringen konkret aussieht. Und in diesem Jahr werden es 21 Prozent sein. Also 14 Prozent waren es vor Kurzem noch und 2021 werden es 21 Prozent aller staatlichen Schulen sein, die diese Bedingungen erfüllen. In der Planung bis 2025 wird für alle Schularten eine weitere Verbesserung der räumlichen Barrierefreiheit angestrebt. In der Summe – da haben alle Rednerinnen und Redner recht – ist die Inklusion eine herausfordernde und anspruchsvolle Aufgabe, die einer gemeinschaftlichen Beteiligung aller Bildungsakteure sowie eines hohen Grades an Professionalität, Verantwortungsbewusstsein und Weitblick bedarf. Sie, meine Damen und Herren der CDU, wollen davon aber nichts wissen. Wer die Inklusion so grundsätzlich infrage stellt, wie es die CDU-Fraktion tut, stellt ein völkerrechtlich verankertes Grundrecht von Menschen mit Behinderungen infrage, und das ist Ihr falscher politischer Ansatz, meine Damen und Herren, Herr Prof. Voigt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein Quatsch! Als Minister muss man auch mal zuhören!) Wir als Koalition und wir als Regierung, stehen zu diesem völkerrechtlich verankerten Grundrecht und für die Umsetzung. In Deutschland hat sich der Bundestag dazu verpflichtet. Wir als Thüringen haben uns auch dazu verpflichtet, und wir werden es umsetzen. Jetzt will ich, meine Damen und Herren Abgeordneten und liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, etwas zum Gesetzentwurf nicht im Detail sagen, denn ich möchte etwas zu den Förderschulen sagen. Wir haben schon darüber geredet – Schulen, Förderschulen ohne Schülerinnen und Schüler, das stimmt einfach nicht. Ja, Frau Rothe-Beinlich, Astrid hat es angesprochen. Nehmen wir die Zahlen: Im Schuljahr 2019/2020 wurden in den Thüringer Förderschulen 6.623 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Jetzt im aktuellen Schuljahr sind es 6.818. Also 2019/2020 6.623 und jetzt 6.818. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Und in zehn Jahren die Hälfte!) Wenn Sie hier behaupten, die Zahlen gehen zurück, widersprechen die Zahlen aus der Schulpraxis dem, was Sie hier verkünden, Herr Tischner. Sie müssen schon die Wahrheit sagen, wenn Sie hier auftreten! Ihre Zahlen sind einfach falsch. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um es noch anschaulicher zu machen: Bei der prozentualen Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf die Schularten entfielen im Schuljahr 2019/2020 55,5 Prozent auf die Förderschulen, in diesem aktuellen Schuljahr sind es 54,7 Prozent.

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Herr Minister, möchten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Tischner beantworten?

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Holter

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Bitte am Ende, weil ich auch die Redezeit beachten muss. – Da kann doch wohl niemand behaupten, dass hier keine Schülerinnen und Schüler vor Ort sind. Richtig ist, in Thüringen ist dem gemeinsamen Unterricht gesetzlich der Vorrang vor der Beschulung in Förderschulen eingeräumt worden. Das war der politische Wille – ich halte den auch für richtig –, und alles andere ist ein Abweichen von dem, was uns die UN-Behindertenkonvention genau vorgeschrieben hat. (Beifall DIE LINKE) Und trotzdem – der Besuch einer Förderschule ist auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens möglich. Es ist auch nicht so, wie die CDU darstellt, dass die Eltern keine Wahlmöglichkeit haben – die Rednerinnen und Redner der Koalition sind darauf eingegangen, das muss ich jetzt hier nicht noch mal zitieren –. Es bleibt bei dem Prinzip: Das Kind wird bei der örtlich zuständigen Grundschule angemeldet, dabei gibt es die umfassende Beratung, in welche Schule das Kind gehen soll. Aber wir haben das lange diskutiert – die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen werden sich erinnern –, ob wir das Elternwahlrecht einfügen. Wir haben uns dann auch nach dieser Anhörung, von der wir gesprochen haben, entschieden, ja, das Elternwahlrecht wird eingebunden. Hierbei hilft der Mobile Sonderpädagogische Dienst, der inzwischen bei den staatlichen Schulämtern angegliedert ist. Ich möchte aber, meine Damen und Herren, davor warnen, und zwar eindringlich davor warnen, den MSD – also den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst – und die hochengagierte Arbeit der Kolleginnen und Kollegen dort infrage zu stellen. Sonderpädagogische Diagnostik ist schwierig und findet oft in einem Spannungsfeld statt. – Darüber ist hier gesprochen worden. – Ich schätze die Arbeit dieser Kolleginnen und Kollegen sehr, denn sie ist sehr professionell und im Sinne der Kinder und Familien. Wir haben vieles dafür getan, dass diese Arbeit gelingen kann und dass sie gelingt. Und weil Herr Tischer auch über die Schulen in freier Trägerschaft gesprochen hat: Ich bin der Überzeugung, die Trägerschaft der Schule sollte nicht darüber entscheiden, welches Kind welche Diagnose bekommt. Es ist eine Frage der Fairness und der Chancengleichheit, hier einheitliche Standards zu haben. Genau das haben wir in Thüringen eingeführt. Sie wissen, dass der Mobile Sonderpädagogische Dienst für alle Schulen zuständig ist. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Und das ist genau der Punkt: Chancengleichheit für alle und gleiche Kriterien für alle. Ich möchte mich auch, meine Damen und Herren, bei den sonderpädagogischen Fachkräften bedanken, bei diesen insbesondere. Natürlich gilt der Dank allen Lehrkräften und allen Erzieherinnen und allen, die an Schulen arbeiten, das versteht sich von selbst. Aber ich möchte hier mal die sonderpädagogischen Fachkräfte herausstellen, Erzieherinnen und Erzieher, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Heilerziehungspflegerinnen und pfle‑ ger. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sind diejenigen, die dazu beitragen, dass die Kinder und Jugendlichen unabhängig davon, welche Interessen sie haben, welche Talente sie haben, welche Hindernisse oder Beeinträchtigungen sie haben, bestmöglich aufwachsen können und sich entwickeln können. Dafür ganz großen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Meine Damen und Herren, abschließend habe ich festgestellt, dass sich aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Veränderungen auch die Rahmenbedingungen schulischer Inklusion laufend wandeln. Deshalb müssen wir natürlich professionell immer wieder neue Lösungsansätze finden, Ideen entwickeln, um auf Herausforderungen und Hürden angemessen reagieren zu können. Mit der klugen Begleitung und Gestaltung dieses fortdauernden schulischen und gesellschaftlichen Inklusionsprozesses durch den „Entwicklungsplan Inklusion“ verstärkt die Thüringer Landesregierung die Basis für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Zukunft. Herr Tischner, es geht um den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es geht nicht um Selektion und Trennung. Es geht um das Menschenrecht, dass alle gemeinsam am gleichen Ort die gleiche Chance haben. Das ist für mich die Inklusion, und darum geht es am Ende genau bei diesem Punkt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist mehr als der gemeinsame Unterricht. Es ist ein gesellschaftliches Prinzip, welches diese Regierung vertritt. Und ich weiß auch, dass die Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer genau diese Regelung, diese Idee unterstützt. Es ist gesagt worden, dass es um eine Rückabwicklung geht, und ich denke, wenn man in die Gesetze von Juli 1992 schaut oder in das Schulgesetz von 1993, dann ist das keine Rückkehr zu guter Bildung, sondern es ist eine Rückkehr zum Schulrecht des letzten Jahrhunderts. Und das ist mit Links und der rot-rot-grünen Koalition in Thüringen nicht zu machen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Wollen Sie jetzt noch eine Frage zulassen von Herrn Tischner? Ihre Redezeit ist ja immer unbegrenzt, die kommt dann nur bei den anderen wieder drauf.

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Holter

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Genau, Frau Präsidentin, danke.

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Dann, Herr Tischner, bitte, Ihre Frage.

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Christian Tischner CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Vielen Dank, Herr Minister. Geben Sie uns recht, dass Ihre Zahlen sehr selektiv waren in der Entwicklung der Förderschulen? Wir hatten 2009 über 11.000 Schülerinnen und Schüler, fünf Jahre später – 2014 – 7.300 Schülerinnen und Schüler und jetzt – Sie haben es selbst gesagt – 6.500 Schülerinnen und Schüler. Es ist also eine deutliche Entwicklung nach unten an den Förderschulen, die weitergeht. Geben Sie uns auch recht, dass im gleichen Zeitraum die Lehrer an den Regelschulen, die ja die Inklusion machen sollen, um 40 Prozent gesunken sind? (Beifall CDU)

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Holter

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Sehr geehrter Herr Tischner, ich gebe Ihnen nicht recht. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen zurückgegangen ist, ist doch logisch und selbstverständlich, weil wir den Vorrang des gemeinsamen Unterrichts eingeführt haben. Wir haben von einer Inklusionsquote von 45,6 Prozent gesprochen. Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden beschult. Sie wollen, dass sie alle an der Förderschule unterrichtet werden, und das wollen wir nicht, und darin unterscheiden wir uns doch. Deswegen: Ich kann Ihnen nicht recht geben. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der Redezeitüberschreitung in der Regelredezeit und auch der zugelassenen weiteren Frage haben jetzt alle Fraktionen noch mal 4 Minuten obendrauf, wenn Sie das Recht wahrnehmen möchten. Herr Tischner hat sich bereits gemeldet. Bitte schön.

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Christian Tischner CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe natürlich verstanden, dass es nicht gewollt ist, über die Schicksale der Familien der Kinder vertieft zu beraten und – ich sage es noch mal – das aufzunehmen, was uns gestern der Ministerpräsident empfohlen hat, nämlich auch Kompromisse zu suchen. Wir hätten uns sehr gewünscht, dass mit … (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE) Lassen Sie doch mal! Ja, und warum kann man denn den Wettbewerb der Ideen nicht im Ausschuss durchdiskutieren, um dann einmal auch eine Lösung zu finden für die Schülerinnen und Schüler, für die Eltern in diesem Land? Ich will an dieser Stelle noch mal mit einer Mär aufräumen, scheinbar hat man unseren Gesetzentwurf im Bildungsministerium und auch bei den Koalitionsfraktionen nicht richtig gelesen, vielleicht auch nicht verstanden oder – ich glaube auch eher – nicht verstehen wollen. Es geht uns gerade nicht darum – wie es der Minister jetzt im letzten Satz hier vor der versammelten Öffentlichkeit behauptet –, alle Schülerinnen und Schüler in die Förderschule zu stecken – so ein Quatsch –, wir wollen das Wahlrecht, das Entscheidungsrecht der Eltern stärken, indem in § 8a Abs. 3 stehen soll: Das Schulamt empfiehlt – und legt nicht fest – einen Lernort. Und die Eltern können dann der Empfehlung folgen oder nicht. Wir wollen auch nicht an den MSD ran, das ist der Absatz 2, kein Wort dazu, das bleibt. Wir wollen das Feststellungsverfahren. Wir sind dafür, dass Pädagogen, die das können und Ahnung haben, auch eine ordentliche Empfehlung geben, aber am Ende muss es uns doch darum gehen, dass die Eltern entscheiden. Und das lassen Sie nicht zu. (Beifall CDU) Dann noch mal zu der Mär – das kommt ja von den Grünen, da ist ja klar, dass das kommt, aber dass das jetzt auch das Bildungsministerium behauptet, das ist schon mehr als frech –, dass wir nicht auf dem Boden der UN-Behindertenrechtskonvention stehen. Ich weiß nicht, ob sich mal einer von den linken Politikern hier im Hause die Mühe gemacht hat, diese Konvention auch tatsächlich zu lesen. Dort steht drin, dass es ein Bildungssystem – keine einzelne Schule, keine Gemeinschaft, sondern ein Bildungssystem – geben muss, dass inklusiv ist, dass allen Kindern gerecht wird. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, genau!) Wir haben doch heute Beispiele gehört – die habe ich Ihnen doch vorgetragen –, wie die Kinder baden gehen im gemeinsamen Unterricht. (Beifall CDU) Und Sie verwehren diesen Kindern das Recht auf eine ordentliche Bildung, Sie verstoßen gegen die UN, nicht wir mit unserem Gesetz. Vielen Dank. (Beifall CDU) (Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Gibt es weitere Redewünsche aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, nehme ich an. Ich sehe keinen Widerspruch. Dann stimmen wir darüber ab. Wer dafür ist, dass der Gesetzentwurf der CDU in der Drucksache 7/4521 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen wird, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der CDU-Fraktion. Ein Antrag zur Geschäftsordnung.

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Andreas Bühl CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Ich wollte die namentliche Abstimmung zur Überweisung beantragen.

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Kann ein Überweisungsantrag namentlich abgestimmt werden? Nein, kann er nicht, tut mir leid. Dann werden wir ganz normal hier auszählen. Noch mal bitte die Hand heben, wer die Überweisung wünscht. Das ist die Gruppe der FDP, das sind die Mitglieder der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion, inklusive drei Mitgliedern der AfD-Fraktion auf der Tribüne. Dann müsste man schon mal zählen, denke ich. Es gibt auch noch einige Lücken im Hause. Wir haben 36 gezählt. Wer ist dagegen? Nach mehrmaligem Zählen gibt es 37 Gegenstimmen und damit ist der Antrag auf Ausschussüberweisung abgelehnt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit ist die Beratung, da es sich um einen Gesetzentwurf handelt, für heute geschlossen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wir wollen noch mal auszählen!) Noch mal auszählen. Wir haben hier wirklich mehrfach nachgezählt. Auch wenn jetzt eine Kollegin neu den Raum betreten hat und das Ergebnis dann 37 zu 37 wäre, wäre die Ausschussüberweisung auch abgelehnt bei Stimmengleichheit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich hatte das Ergebnis der Abstimmung bereits bekannt gegeben, aber wenn es angezweifelt wird, muss ich die Auszählung wiederholen. Das ist so parlamentarische Gepflogenheit. Wir haben doch Zeit, die Sonne scheint, wir sind alle glücklich. Deswegen bitte ich noch mal alle, die den Antrag auf Beratung des Gesetzentwurfs der CDU an den Ausschuss überweisen wollen, jetzt um das Handzeichen. Dann zählen wir noch mal. Es sind jetzt 38 Jastimmen. Jetzt kommen noch einmal die Gegenstimmen. Bei den Gegenstimmen ist es bei 37 Stimmen geblieben. Damit ist jetzt die Ausschussüberweisung angenommen. (Beifall AfD, CDU) Möchte es jemand zum dritten Mal ausgezählt haben? Ja, der Bildungsausschuss hat dann eben einen Tagesordnungspunkt mehr. Der Gesetzentwurf kommt ja sowieso wieder hierher zurück. Was ist denn jetzt wieder? Wenn eine Auszählung angezweifelt wird, wird sie wiederholt, und das habe ich eben gemacht. In der Zeit gab es offenbar noch Zugänge von außen und deswegen haben wir jetzt ein anderes Ergebnis. Wird das jetzt erneut angezweifelt? Wir haben das Problem hier im Thüringer Landtag, dass der sogenannte Hammelsprung nicht vorgesehen ist, und die namentliche Abstimmung gibt es auch nicht nach der Geschäftsordnung. Soll dann jetzt das dritte Mal ausgezählt werden? Sehe ich das als Antrag? Aller guten Dinge sind drei. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Ja!) So, dann klingele ich jetzt mal – mache den Gong, dass eine Abstimmung ist. So. Wobei es eigentlich so ist, dass man die Abstimmung mit denen wiederholt, die im Raum gewesen sind und nicht mit denen, die mal rausgehen und reinkommen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So, dann machen wir jetzt Folgendes: Sie sehen die Türen, die sind zu, und jetzt zählen wir nur die mit, die jetzt hier im Raum sind. Also – es bleibt bei den Jastimmen, 3 Stimmen von der Tribüne, nein – nur noch zwei, also wiederhole ich jetzt zum dritten Mal die Abstimmung, aber dann ist auch gut. Wir stimmen noch einmal über die Ausschussüberweisung ab, ein drittes Mal. Wer stimmt der Ausschussüberweisung zu? Herr Sesselmann, Sie haben nur einen Arm, den wir mitzählen können. Ich habe jetzt noch einmal einen Vorschlag zur Güte, auch wenn wir gerade noch das dritte Mal zählen, es gibt tatsächlich eine Vorschrift in der Geschäftsordnung, die erlaubt, wenn das Abstimmungsergebnis zweifelhaft ist, dass man dann in analoger Anwendung tatsächlich eine namentliche Abstimmung durchführen kann, und das scheint mir jetzt die beste Lösung zu sein. (Beifall CDU) Dann mache ich das jetzt. Wir lassen jetzt aufgrund der Unklarheit des Ergebnisses namentlich über die Ausschussüberweisung abstimmen. Ich bitte die Schriftführer, ihre Plätze einzunehmen und die Urnen bereitzuhalten, auch eine Urne nach oben auf die Tribüne zu bringen, und dann haben wir das ein für alle Mal geklärt. – Die Urne ist auf dem Weg nach oben, Sie werden nicht vergessen. Die sportliche Übung ist beendet und die Urne von der Tribüne ist auch wieder hier mit im Saal. Hatten alle Kolleginnen und Kollegen Gelegenheit zur Stimmabgabe? Denn dieses Mal ist es die letzte Möglichkeit, über diese Ausschussüberweisung zu befinden. Ja, ich sehe keinen Widerspruch. Damit können wir dann die Auszählung vornehmen lassen. Ich bitte um Auszählung. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es bleibt weiter interessant hier in diesem Haus. Ich darf das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt geben. Es wurden abgegeben 76 Stimmen. Davon waren 4 ungültig. Jastimmen waren 35, Neinstimmen waren 37. Die Ausschussüberweisung ist mit Mehrheit abgelehnt. Aber ich erkläre Ihnen jetzt auch noch etwas zu den ungültigen Stimmen. Und das ärgert mich jetzt wirklich. Ich bin ja schon seit zwölf Jahren hier in diesem Haus, aber irgendwann reicht es auch mal. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Wir haben vier Karten als ungültig wieder aus dem Pool herausgenommen, weil es zwei Abgeordnete gegeben hat, die zwei Stimmkarten offenbar eingeworfen haben. Das waren Abgeordnete Corinna Herold und Abgeordneter Dieter Laudenbach von der AfD. Des Weiteren haben wir in den Urnen zwei Stimmkarten des Abgeordneten Torben Braga vorgefunden, der heute hier nicht anwesend ist. Der Abgeordnete Stefan Möller hat uns dann zwar erklärt, das sei ein Versehen, weil er auf dem Platz von Herrn Braga gesessen habe, habe er aus Versehen die Karten von Herrn Braga gegriffen. Aber das erklärt ja auch nicht, warum er dann zwei einwirft. Deswegen kommen wir zu 4 ungültigen Stimmen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Stopp mal!) (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nicht „stopp mal“!) Deswegen kommen wir zu 4 ungültigen Stimmen und haben von drei Abgeordneten hier praktisch die Stimmen nicht gezählt, die hier vorgefunden worden sind als Doppelstimmen. Einmal Corinna Herold, kann nur einmal abstimmen, auch Herr Laudenbach kann nur einmal abstimmen und Herr Braga war nicht da, und deswegen haben wir uns entschieden, dass wir diese beiden Stimmkarten insgesamt herausnehmen. Am Ergebnis hätte das auch nichts geändert, wenn wir den Herrn Stefan Möller alias Torben Braga einmal gezählt hätten. Ich finde diesen Vorgang ziemlich empörend. Nur die Tatsache, dass wir jetzt schon so lange auf die Mittagspause warten, hindert mich daran, den Ältestenrat einzuberufen. Oder möchten Sie das jetzt selbst, Herr Möller?

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Stefan Möller AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Nein, Frau Präsidentin, ich möchte nur zu Protokoll geben, dass ich lediglich eine Karte eingeworfen habe. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber eine falsche!) (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und Ihre Unterstellungen, die können Sie hier gern in den Raum werfen, aber die haben null Beweiswirkung. (Unruhe im Hause)

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Bleiben Sie alle ruhig!

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Stefan Möller AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Im Übrigen würde ich gern beide Karten sehen da vorne.

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Ja, hier sind Sie. Das können Sie gern einsehen. Es wird ja öffentlich ausgezählt und die Karten liegen jetzt hier. Können wir jetzt wieder zurücknehmen. (Zwischenruf aus dem Hause: Lügner und Betrüger!) (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Eine Schande!) (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Schämt euch!) (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Können wir die nicht rausschmeißen?) Gut, wenn Herr Möller nur aus Versehen eine Braga-Karte eingeworfen hat, das kann ich hier nicht klären. Das mag so gewesen sein. Aber in jedem Fall ist Herr Braga heute hier nicht anwesend, und deswegen waren von den 76 abgegebenen Stimmen vier ungültig. Also ich glaube, es ist ein ziemlich einmaliger Vorgang hier in der Parlamentsgeschichte. Wir wundern uns alle hier. Also wer hier zwei Karten einwirft und denkt, es fällt nicht auf – also ich möchte es nicht weiter kommentieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das können Sie in Weißrussland machen, aber nicht hier!) Wenn das gleich auch von mehreren passiert, dann mag man auch erst recht nicht an ein bedauerliches Versehen glauben. Jetzt haben wir ein Ergebnis, die Ausschussüberweisung ist abgelehnt worden in namentlicher Abstimmung und wir haben jetzt noch eine Abstimmung in diesem Tagesordnungspunkt, nämlich es gibt noch den Entschließungsantrag der FDP. Soll der auch überwiesen werden? Ja, dann stimmen wir jetzt noch mal über die Überweisung des Entschließungsantrags der FDP ab. Zur Geschäftsordnung, Herr Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Frau Präsidentin, der Antrag ist ja direkt zum Gesetzentwurf der CDU gewesen, deswegen verzichten wir darauf und werden den entsprechend noch mal als eigenständigen Antrag einbringen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Herzlichen Dank, Herr Montag. Das erleichtert hier das Prozedere, und wir kommen jetzt um 14.20 Uhr zu unserer Mittagspause. Die endet um 14.50 Uhr und danach ist der Tagesordnungspunkt Wahlen wieder auf unserem Programm. Deswegen bitte ich Sie, pünktlich zu erscheinen. Wahlen, mehrere Wahlgänge, danach gibt es dann die Fragestunde. Da gibt es auch noch zehn Fragen, die wird entsprechend auch Zeit beanspruchen. So, jetzt können wir alle mal tief Luft holen. Ich fange jetzt mal an, und zunächst – bevor wir zu den Wahlen kommen – erhält Abgeordneter Henke das Wort zu einer kurzen persönlichen Erklärung. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Herr Henke, erklären Sie jetzt, dass Sie zählen können?)

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Jörg Henke AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Herr Hartung, ich erkläre jetzt, wie das zustande gekommen ist. Ich habe auf dem falschen Platz gesessen. Mein neuer Platz ist jetzt hier, links außen von Ihnen gesehen. Ich entschuldige mich dafür, dass ich die verkehrte Karte eingeworfen habe, denn wenn das nicht gewesen wäre, hätte ich es bis jetzt nicht gemerkt, dass ich auf dem falschen Platz sitze. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Herr Henke, haben Sie sich mit Herrn Möller einen Platz geteilt?)

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Herr Hartung, bitte, seien Sie mal still.

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Jörg Henke AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Ich wollte mich dafür entschuldigen, dass mir das passiert ist, und es wird mir auch nicht wieder passieren. Vielen Dank. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Welche Karten haben Sie denn eingeworfen?)

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Dorothea Marx

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Also, der Herr Henke … (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt nur einmal Karten!) Nein, es gibt zweimal Karten. Also das kann ja die Verwaltung nicht feststellen, wer hier wo Platz nimmt, wer sich im Laufe eines Tages testen lässt oder wer sich überhaupt testen lässt und wer nicht, und deswegen gibt es zweimal Karten, oben und unten. So, wir haben jetzt die Erklärung gehört, und ich kann nur noch mal an die hier anwesenden oder auch abwesenden Kolleginnen und Kollegen appellieren: Bevor man, wenn eine namentliche Abstimmung ist, seine Stimmkarte einwirft, sollte man sich tunlichst noch einmal vergewissern, ob es auch eine Stimmkarte ist, wo der eigene Name draufsteht. Dann würde vieles etwas leichter gehen, und doppelte Einwürfe sind natürlich auch zu vermeiden. Wir kommen jetzt zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 18, 20, 23, 24 und 25 . Das sind noch einmal fünf Wahlgänge. Zunächst der Tagesordnungspunkt 18 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4566 Vorgeschlagen ist erneut Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Die Wahl wird ohne Aussprache durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ebenfalls erneut rufen wir heute auf den TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4571 Vorgeschlagen ist erneut Herr Abgeordneter René Aust. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wünscht jemand hierzu eine Aussprache? Das sehe ich nicht. Dann geht es weiter mit der Wahl im TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4565 Und auch hier ist erneut Herr Abgeordneter Thomas Gröger vorgeschlagen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Wird hier eine Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann Tagesordnungspunkt 24 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4570 Vorgeschlagen ist erneut Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Gewählt ist hier, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wünscht hier jemand eine Aussprache? Das ist nicht der Fall. Und dann wird noch eine weitere Wahl vorzunehmen sein. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4567 Vorgeschlagen ist erneut Herr Abgeordneter Birger Gröning. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Gibt es hierzu einen Wunsch nach Aussprache? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt gleich zum Namensaufruf. Nach Ihrem Namensaufruf erhalten Sie jeweils fünf Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferin und als Wahlhelfer sind Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Beier und Herr Abgeordneter Denny Möller eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Jonas Urbach CDU

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ich bin mal gespannt, wer jetzt vorgeht!) Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Bergner

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

So, meine Damen und Herren, hatten alle die Gelegenheit, die Stimme abzugeben? Es erhebt sich dazu kein Widerspruch, dann schließe ich damit den Wahlgang. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen den Tagesordnungspunkt 27, die auf. Ich gebe noch mal den Hinweis: Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, zwei Zusatzfragen zu stellen, zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. Als Erstes rufe ich Herrn Abgeordneten Kowalleck mit der Drucksache 7/4542 auf. Bitte schön, Herr Kowalleck, Sie haben das Wort.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Aktuelle Pandemiesituation im Landkreis SaalfeldRudolstadt Über die aktuelle Pandemiesituation im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt berichten momentan deutschlandweit verschiedene Medien. Insbesondere die Berichte über 28 Bewohner, die seit dem 10. November 2021 in einem Seniorenheim in RudolstadtCumbach verstorben sind, machen viele Menschen betroffen. Andererseits bringen Pflegekräfte vor den Thüringen-Kliniken in Saalfeld und Teilnehmer sogenannter Hygienespaziergänge ihren Unmut über Auflagen zur Eindämmung der Pandemie zum Ausdruck. Gerade bei den sogenannten Hygienespaziergängen wurde bisher oftmals auf das Tragen von Masken verzichtet und es wurden Hygienevorgaben ignoriert. Die Landesregierung plant indes weitere Einschränkungen für Hotspots wie den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich nach Erkenntnissen der Landesregierung das aktuelle Infektionsgeschehen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt dar? 2. Welche Maßnahmen wurden und werden von der Landesregierung bzw. vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet, um das Infektionsgeschehen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt einzudämmen? 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Situation in dem Seniorenheim in RudolstadtCumbach? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Durchführung von sogenannten Hygienespaziergängen oder ähnlichen Treffen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt vor dem Hintergrund der aktuell geltenden landesrechtlichen Corona-Regelungen?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Kowalleck. Bitte schön, Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.

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Beer

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Mit Datenstand vom 14.12. wurden vom Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in den letzten sieben Tagen 1.473 COVID-19-Fälle gemeldet. Mit dieser sich daraus ergebenden 7-Tage-Inzidenz von 1.442,2 Fällen pro 100.000 Einwohner befindet sich der Landkreis thüringenweit an zweiter und deutschlandweit an dritter Stelle der Kreise mit den höchsten 7-Tage-Inzidenzen. Seit der 44. Meldewoche wurden vom Gesundheitsamt insgesamt 16 Geschehen mit insgesamt 217 Fällen gemeldet. Darunter sind sieben Pflegeheime, fünf familiäre Häufungen, zwei Kitas und zwei Wohnheime. In der täglichen Lagemeldung, aktuell der vom 13.12., sind verschiedene Häufungsschwerpunkte beschrieben. Hervorgehoben wurden insbesondere das Pflegeheim in Probstzella, der Kindergarten „Sonnenkäfer“ in Teichel und die Regelschule in Gräfenthal. Die Lageeinschätzung des Landkreises legt somit nahe, dass es sich um ein diffuses und hochdynamisches Infektionsgeschehen handelt und das zuständige Gesundheitsamt die Vorwärts- und Rückwärtsermittlung der Fälle nicht mehr vollumfänglich gewährleisten kann. Zu Frage 2: Am 06.12.2021 wurde eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung öffentlicher und kultureller Veranstaltungen mit Festlegung einer Personenobergrenze in geschlossenen Räumen von maximal 50 Personen und außerhalb geschlossener Räume von maximal 100 Personen erlassen. Am 14.12.2021 ist eine verschärfte Allgemeinverfügung in Kraft getreten und diese betrifft inhaltlich weitergehende Kontaktbeschränkungen, zusätzliche Anordnungen zur Verwendung von FFP2-Masken, weitere Regelungen zur maximalen Kapazitätsauslastung und Personenobergrenzen für öffentliche frei oder gegen Entgelt zugängliche sowie kulturelle Veranstaltungen und Personenobergrenzen für nicht öffentliche Veranstaltungen, erweiterte Verkaufsflächenregelungen im Einzelhandel, erweiterte 3G-Zugangsbeschränkungen sowie erweiterte 2G- und 2G-plus-Zugangsbeschränkungen, Untersagung von Sportveranstaltungen und zeitliche Beschränkungen des Alkoholausschanks und öffentlichen Alkoholkonsums. Zu Frage 3: Vom Gesundheitsamt wurde am 02.11.2021 ein Erkrankungsgeschehen im Pflegeheim K&S in Rudolstadt-Cumbach gemeldet. Insgesamt sind dort seitdem mindestens 95 Personen im Alter von 17 bis 100 Jahren positiv auf SARSCoV-2 getestet worden. Für 75 Prozent der Personen wurde angegeben, dass sie Symptome einer COVID-19-Erkrankung zeigten. 73 Prozent werden anhand ihres Alters zu den Bewohnenden gezählt, die restlichen 26 Nachweise entfallen auf das Personal. Rund 62 Prozent der Mitarbeiter waren ungeimpft; von 93 Betroffenen, von denen Daten zur Impfung vorliegen, verfügten lediglich 47 Prozent über einen vollständigen Impfschutz. Von diesen hatten 37 Personen zwei Impfungen erhalten, nur sieben waren mit Auffrischungsimpfungen geboostert. Laut Meldedaten sind 21 Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb dieser Häufung verstorben, von diesen waren 17 ungeimpft und vier zweimal geimpft. Laut Bericht der Heimaufsicht ist die Zahl der Todesfälle inzwischen auf 28 Personen gestiegen. Die bislang letzte Erkrankung wurde für den 26.11.2021 gemeldet. Allerdings teilte das Gesundheitsamt mit, dass die Eingaben zur Häufung noch nicht abgeschlossen wären. Es treten weiterhin Einzelfälle auf, die sukzessive nacherfasst werden. Die Daten zeigen recht eindringlich, dass der nicht ausreichende Impfschutz eines Großteils der Bewohnerinnen und Bewohner sowie des Personals eine Hautpursache für die dramatische Situation in der Einrichtung mit vielen zu beklagenden Todesfällen darstellt. Zu Frage 4: Seit mehreren Woche ist eine deutliche Zunahme der Durchführung von sogenannten Hygienespaziergängen im gesamten Freistaat zu verzeichnen. Vor dem Hintergrund der aktuell sehr hohen Infektionszahlen in Thüringen und der starken Belastung der intensivmedizinischen Versorgung können die derzeit geltenden Vorgaben für Versammlungen in § 19 der Thüringer SARS-CoV-2Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nur durch ein äußerst konsequentes Handeln aller beteiligten Behörden, insbesondere der Versammlungsbehörden und der Polizei durchgesetzt werden, für deren Einsatz die Landesregierung sehr dankbar ist. Um dies zu gewährleisten, hat Herr Minister Maier am 10. Dezember 2021 in einer Handreichung des Thüringer Innenministeriums für den Monat Dezember 2021 die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Auflösung einer Versammlung nach § 19 der eben genannten Thüringer SARS-CoV-2Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und § 15 Abs. 3 Versammlungsgesetz skizziert. Darin wird insbesondere ausgeführt, dass die Ausnahmeregelung nach § 19 Abs. 5 in jedem Fall restriktiv anzuwenden ist. Grundsätzlich wird klargestellt, dass jede unangemeldete Versammlung, die nicht den Vorgaben des eben genannten § 19 Abs. 2 entspricht und bei der Verstöße einer überwiegenden Anzahl von Teilnehmern gegen das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske sowie das Fehlen einer verantwortlichen Person oder eines Versammlungsleiters vorliegen, als rechtswidrig anzusehen ist. Auf der Rechtsfolgeebene ist in der Folge die Versammlung sodann aufzulösen. Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und in den Blick zu nehmen sind dabei auf der einen Seite insbesondere das Recht auf Leben und Gesundheit für die Versammlungsteilnehmer und Dritte, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens sowie die Meinungsfreiheit. Auf der anderen Seite sind bei der Auflösungsentscheidung die Prognose über den weiteren Verlauf der Versammlung und die polizeiliche Einsatzlage und die Kräftesituation zu berücksichtigen. In diesem genannten Spannungsfeld, aber immer vor dem Hintergrund, dass die geltenden Regeln auch durchgesetzt werden müssen, haben die Versammlungsbehörden bzw. die Polizei zu agieren.

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Bergner

Fragestunde

Es gibt Nachfragen. Bitte, Herr Kowalleck.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Zunächst einmal vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung der Anfrage. Ich habe zwei Nachfragen, zunächst die erste Nachfrage: Wie beurteilt die Landesregierung die momentane Pandemielage in den Schulen und Kindergärten des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt?

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Beer

Fragestunde

Das würden wir Ihnen nachreichen bzw. vermutlich dann das Bildungsministerium.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Danke schön. Dann komme ich gleich zur zweiten Nachfrage: Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Schließung der Gastronomie und des Einzelhandels im Landkreis SaalfeldRudolstadt?

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Beer

Fragestunde

Auch das würden wir Ihnen nachreichen bzw. ist das ja dann im Zweifel wahrscheinlich basierend auf Ihrer Landratsentscheidung.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Es ging mir darum, weil es ja da offensichtlich unterschiedliche Auffassungen von Land und Landkreis gibt. Der Landkreis ist der Meinung, weiterhin auch Gastronomie offenzuhalten. Deswegen wollte ich gern noch mal nachfragen, wie das die Landesregierung jetzt aktuell sieht.

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Beer

Fragestunde

Aktuell befinden wir uns in der Erstellung der neuen Verordnung und die wird dann am 18. verkündet. Darin werden ab dann auch die entsprechenden Maßnahmen zu finden sein.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Danke schön.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen aus der Mitte des Hauses sehe ich nicht. Damit kommen wir zur zweiten Anfrage von Herrn Abgeordneten Schubert in der Drucksache 7/4545. Bitte schön, Herr Schubert, Sie haben das Wort.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Rechtmäßigkeit einer Nachzahlung als Ausgleichszahlung der Stadt Gera an den Landkreis Greiz Auf Antrag des für Finanzen zuständigen Dezernenten der Stadt Gera beschloss der Haushaltsund Finanzausschuss der Stadt Gera am 27. September 2021 eine Nachzahlung als Ausgleichszahlung der Stadt Gera an den Landkreis Greiz in Höhe von 298.454,70 Euro. Als Begründung wurde die beihilferechtliche Abrechnung der Zweckvereinbarung über die kommunale Gemeinschaftsarbeit auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs für das Jahr 2020 angeführt. In § 4 Abs. 1 – Kostenerstattung – der Zweckvereinbarung heißt es wie folgt: „Sofern die öffentlichen Personenverkehrsdienste, die auf Grundlage dieser Vereinbarung eingerichtet werden sollen, nicht eigenwirtschaftlich im Sinne des § 8 Abs. 4 Satz 2 Personenbeförderungsgesetz erbracht werden können, gewährt der Landkreis Greiz dem Betreiber nach Maßgabe der Bestimmungen der Verordnung (EG) 1370/2007 auf Grundlage eines noch abzuschließenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags einen wertmäßig begrenzten Ausgleich. Die Ausgleichsleistung wird gemäß Art. 4 (1) und 6 sowie dem Anhang der VO (EG) 1370/2007 anhand zuvor in objektiver und transparenter Weise aufgestellter Parameter als Differenz der Soll-Aufwendungen und Soll-Erlöse zuzüglich eines Wagniszuschlags berechnet (nachfolgend als ‚Soll-Ausgleich‘ bezeichnet). […]“ Ich frage vor diesem Hintergrund die Landesregierung: 1. Unter welchen Voraussetzungen sind Ausgleichsleistungen, die für Verkehrsdienstleistungen laut Verordnung (EG) 1370/2007 im Voraus zu bestimmen sind, auch unter Berücksichtigung des europäischen Vergabe- und Beihilferechts im Nachhinein zulässig? 2. Vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass auf Grundlage der in der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Gera und dem Landkreis Greiz zugrunde gelegten Bedingungen eine Nachzahlungspflicht für die Stadt Gera für das Jahr 2020 besteht und wenn ja, wie begründet sie dies? 3. Welches unternehmerische Risiko trägt der Betreiber bzw. Dienstleister der öffentlichen Personenverkehrsdienste, der die Zweckvereinbarung erfüllt, wenn zusätzlich zu einem vorab berechneten Ausgleichsbetrag – inklusive Wagniszuschlag – vom Landkreis Greiz im Nachhinein eine Nachzahlung von der Stadt Gera verlangt wird? 4. Sind der Landesregierung weitere Fälle bekannt, wo auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags erst im Nachhinein ein endgültiger Ausgleichsbetrag für den Erbringer der Verkehrsleistungen festgelegt und abgerechnet wurde und wenn ja, welche Orte bzw. Dienstleister können diesbezüglich genannt werden?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Kollege Schubert, und vielen Dank, Frau Staatssekretärin Schenk, dass Sie schon den Platz eingenommen haben. Sie haben das Wort.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Bevor ich jedoch auf die gestellten Einzelfragen eingehe, lassen Sie mich bitte kurz zu den konkreten Vertragsverhältnissen ausführen, die diesen Fragen zugrunde liegen. Wir haben hier zunächst eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Gera und dem Landkreis Greiz. Es handelt sich dabei um eine Zweckvereinbarung nach dem Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit. Absicht dieser Zweckvereinbarung ist es, die Gewährleistung des ÖPNV, für den sowohl die Stadt als auch der Landkreis in dem jeweiligen Gebiet zuständig sind, besser zu gestalten. Dafür haben Stadt und Landkreis vereinbart, dass sie auf Teilstrecken des Liniennetzes in Gera den ÖPNV nicht doppelt anbieten wollen. In bestimmten Stadtgebieten soll daher das Verkehrsangebot allein durch den Landkreis sichergestellt werden. Für diese Sicherstellung des Verkehrsangebots kann der Landkreis Greiz seinerseits sogenannte öffentliche Dienstleistungsaufträge an Verkehrsunternehmen vergeben. Im Bereich des ÖPNV gelten hierfür besondere Bestimmungen, zu denen insbesondere auch die mit den in den Fragen angesprochenen Verordnungen Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnung Nr. 1191/69 und 1107/70 des Rates gehören. Die öffentlichen Dienstleistungsaufträge des Landkreises Greiz mit den beauftragten Verkehrsunternehmen stehen also neben der genannten Zweckvereinbarung mit der Stadt Gera. Sie dienen unter anderem der Erfüllung der Pflichten, die der Landkreis mit der Zweckvereinbarung übernommen hat. Nun zu Ihren Fragen im Einzelnen: Zu Frage 1: Grundsätzlich gilt seit der richtungsweisenden sogenannten Altmark-Trans-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass die Parameter für etwaige Ausgleichsleistungen in der Regel spätestens mit Erfüllung der gemeinsamen Verpflichtung festgelegt werden müssen. Die Vorgaben der Entscheidung gelten als erfüllt, wenn ein Verlustausgleich im Nachhinein ausgeschlossen ist. Eine scheinbare Ausnahme gilt bei unvorhergesehenen und unbeeinflussbaren Kostenfaktoren. Unvorhersehbare Kosten können nach der Entscheidung der EU-Kommission vom 26. November 2008 in Situationen anfallen – ich zitiere –, „die vom Management der Unternehmen nicht beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen, staatliche Preisinterventionen, Umschichtung und Änderung bei Verbrauchssteuern, Mehrwertsteuern usw.“. Nachforderungen müssen daher am jeweiligen Text und Geist des öffentlichen Dienstleistungsauftrags geprüft und entsprechend bezahlt werden. Zu Frage 2: Zur Frage, ob eine Nachzahlungsverpflichtung der Stadt Gera für das Jahr 2020 besteht, darf ich noch einmal auf die verschiedenen bestehenden Rechtsverhältnisse hinweisen. Unabhängig davon, wie der Landkreis Greiz seinerseits die öffentlichen Dienstleistungsaufträge an Verkehrsunternehmen vergibt, besteht mit der Zweckvereinbarung zwischen Stadt und Landkreis ein Regelwerk, das die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus der Übertragung der sogenannten ÖPNV-Aufgaben auf den Landkreis Greiz, und damit auch etwaige Zahlungsverpflichtungen der Stadt, bestimmt. Es ist rechtlich zulässig, in eine Zweckvereinbarung eine Regelung zu einem etwaigen Kostenersatz aufzunehmen. Nach § 9 Abs. 3 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit kann ein angemessener Kostenersatz auf die Erfüllung der übertragenen Aufgaben vorgesehen werden. Er darf höchstens so bemessen sein, dass der nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung berechnete Aufwand gedeckt wird. Die geschlossene Zweckvereinbarung enthält in § 4 eine solche Regelung zur Kostenerstattung. Neben einer jährlichen Verwaltungskostenpauschale haben die beiden Vertragspartner darin auch vereinbart, dass etwaig notwendige Ausgleichszahlungen an die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag gebundenen Verkehrsunternehmen von Stadt und Landkreis nach dem Territorialprinzip getragen werden. Die Aufteilung soll sich dabei an den Fahrplankilometern orientieren. Die Stadt Gera hätte sich also an Ausgleichsleistungen an das Verkehrsunternehmen entsprechend der auf sie bzw. auf ihr Gebiet entfallenden Fahrplankilometer zu beteiligen. Es ist somit Aufgabe der beiden Vertragspartner, also der Stadt und des Landkreises, zu prüfen, ob die konkrete Abrechnung dem vertraglich Vereinbarten entspricht. Dies ist meines Wissens auch geschehen. Nach dem mir bekannten Sachverhalt hat der Landkreis Greiz der Stadt eine Berechnung des endgültigen Ausgleichsbetrags für das Jahr 2020 vorgelegt. Die Stadt Gera hat bereits im Haushalts- und Finanzausschuss einen Beschluss zu überplanmäßigen Aufwendungen für die Nachzahlung von Ausgleichszahlungen an den Landkreis aufgrund von beihilferechtlichen Abrechnungen gefasst. Zu Frage 3: Diese Frage spielt letztlich wieder auf das Vertragsverhältnis des Landkreises Greiz mit dem Verkehrsunternehmen an, das Partner des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist. Inwieweit sich aus diesem Vertrag für das Verkehrsunternehmen ein unternehmerisches Risiko ergibt und wie hoch dieses gegebenenfalls ist, ist eine Frage der konkreten Vertragsgestaltung. Sie kann also nicht allgemein beantwortet werden. Sie dürfte außerdem neben den vertraglichen Voraussetzungen von den konkreten Geschäftsentwicklungen abhängen und auch insoweit kaum von hier aus zu beantworten sein. Allgemein lässt sich lediglich festhalten, dass die von den Aufgabenträgern gewährten Ausgleichszahlungen zur Deckung der Kosten, die durch die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen verursacht werden, so berechnet werden sollen, dass übermäßige Ausgleichsleistungen vermieden werden. Die Aufgabenträger und die Betreiber haben zu beweisen, dass eine übermäßige Ausgleichsleistung vermieden wurde, indem sie allen Auswirkungen der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in den im Anhang der VO 1370/2007 enthaltenen Berechnungsmodellen gebührend Rechnung tragen. Das unternehmerische Risiko ergibt sich dann aus der Berechnungsmethode gemäß Anhang der EG VO 1370/2007, die keinen – ich zitiere – „Vollausgleich“, sondern die Feststellung der Ausgleichsleistung unter Berücksichtigung des sogenannten finanziellen Nettoeffekts vorsieht. Ich komme abschließend zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Da es sich bei der Beauftragung von Verkehrsdienstleistungen um eine eigene Aufgabe des Aufgabenträgers des Straßenpersonennahverkehrs handelt, sind der Landesregierung weder die Inhalte der abgeschlossenen öffentlichen Dienstleistungsaufträge noch das darin festgelegte Finanzierungsprozedere bekannt. Soweit es sich dabei um die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen handelt, geht die Landesregierung davon aus, dass die Vorgaben der VO 1370/2007, insbesondere Artikel 4 und 6, einschließlich des Anhangs durch die Aufgabenträger eingehalten werden. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Der Fragesteller hat bereits Nachfragen signalisiert.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die umfangreiche Einhegung der Antworten. Ich habe jetzt noch mal eine Nachfrage: Sie hatten mit Beantwortung der Frage 1 auf den Europäischen Gerichtshof und die Urteilsbegründung aus dem Jahr 2008 abgehoben. Dort sind die möglichen Ausnahmen mit den Adjektiven „unbeeinflussbar“ und „unvorhersehbar“ beschrieben worden. Sie hatten dafür auch beispielhaft Sachverhalte genannt, die dieses Kriterium erfüllen. Ist es denn tatsächlich so, dass Sie auch mit Berücksichtigung Ihrer Antwort auf Frage 2 jetzt aus Sicht der Landesregierung konstatieren, dass die zugrunde gelegten Abrechnungsbedingungen für diese Nachzahlung, die jetzt der Stadt Gera ins Haus geflattert ist, diesen beiden Kriterien tatsächlich Erfüllung verschaffen, wenn wir davon ausgehen, dass es ja um die Aufteilung von Erlösen aus dem VMT – Verbundticketverkauf – ging, die sozusagen jetzt maßgeblich gewesen sind, auch hier noch mal eine Nachberechnung vonseiten des Landkreises Greiz vorzunehmen? Deswegen würde ich noch mal konkret nachfragen: Sind tatsächlich mit Blick auf dieses europäische Urteil unbeeinflussbare und unvorhersehbare Tatbestände hier definiert worden, die diesen Ausnahmetatbestand zur nachträglichen Berechnung von Ausgleichszahlungen aus Sicht der Landesregierung hier erfüllen?

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Schenk

Fragestunde

Ich habe die Beispiele quasi nicht ad hoc genannt, sondern es sind zitierte Beispiele aus der von mir zitierten Entscheidung der Kommission vom 26. November 2008. Und ob das da in dem konkreten Fall vorliegt, müsste man sicherlich einer tieferen Prüfung unterziehen.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Da würde ich die zweite Nachfrage gleich anschließen, wenn das möglich ist.

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Bergner

Fragestunde

Moment, Moment, aber ich möchte daran erinnern, dass die Nachfrage nach Geschäftsordnung auch konkret und kurz sein sollte.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Konkret und kurz: Würde das, falls das Prüfurteil negativ wäre, dann noch mal grundsätzlich die Rechtmäßigkeit dieser Nachzahlung infrage stellen?

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Schenk

Fragestunde

So pauschal kann ich das nicht beantworten. Es hängt davon ab, wie das Prüfergebnis ausfällt. Dafür liegen mir gegenwärtig nicht alle relevanten Informationen vor, und natürlich müsste man dann auch die konkrete zugrundliegende Zweckvereinbarung und die ganzen Rahmenbedingungen mit ins Gewicht bringen. Wenn das natürlich gänzlich nicht gegeben ist, wird sicherlich das Urteil auch entsprechend ausfallen. Deswegen hatte ich am Anfang die Vertragsverhältnisse noch mal sehr konkret eingeordnet, um deutlich zu machen, dass dafür sehr viele Indikatoren relevant sind.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen aus der Mitte des Hauses sehe ich nicht. Damit kommen wir zur dritten Anfrage, eine vom Herrn Abgeordneten Gottweiss in der Drucksache 7/4547. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, wenn das dann so weit ist. Erst die Anfrage vom Herrn Abgeordneten Gottweiss.

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Thomas Gottweiss CDU

Fragestunde

Corona-Überbrückungshilfe III für schweinehaltende Betriebe Im Thüringer Landtag wurde im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten am 20. Mai 2021 auf Antrag der Fraktion der CDU die schwierige Situation der schweinehaltenden Betriebe in Thüringen thematisiert. Betont wurden im Rahmen der Anhörung insbesondere die gravierenden wirtschaftlichen Probleme im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Pandemiebedingte Absatzschwierigkeiten – Schließung Schlachthäuser und Gastronomie – wirken auf die gesamte Kette der Stufenproduktion zurück – Ferkel, Läufer, Mast, Zucht –. Beim Schweinegipfel im Bundeslandwirtschaftsministerium am 15. September 2021 wurde auf die Corona-Überbrückungshilfe III verwiesen, um die Situation der Schweinehalter zu verbessern. Die Ankündigung, die Antragsfrist für Corona-Überbrückungshilfen bis Ende Dezember zu verlängern, begründet sich darauf. Einzelne schweinehaltende Betriebe berichten nun über Probleme in der Antragsbearbeitung durch die Thüringer Aufbaubank. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie fließen die wirtschaftlichen Zusammenhänge in der gesamten Kette der Stufenproduktion bei der Bewertung der pandemiebedingten Betroffenheit im Rahmen der Überbrückungshilfe Ill ein? 2. Welche Nachweise müssen die Schweinehalter für die wirtschaftliche Betroffenheit als Fördervoraussetzung für die Überbrückungshilfe III erbringen? 3. Wie begründet die Landesregierung die restriktive Vorgehensweise im Hinblick auf eine Unterscheidung zwischen corona- und ASP-bedingten Erlösausfällen? 4. Wie kann die Landesregierung die Thüringer Schweinehalter beim Nachweis der Fördervoraussetzungen für die Überbrückungshilfen unterstützen?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Und jetzt, Herr Staatssekretär, haben Sie bitte das Wort.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gottweiss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die wirtschaftlichen Zusammenhänge in der gesamten Kette der Stufenproduktion fließen bei der Bewertung der Pandemiebetroffenenheit ein. Hierbei werden, wie durch den Bund vorgegeben, die individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Falls berücksichtigt. Die Herausforderung dabei ist, zu unterscheiden, welche wirtschaftlichen Faktoren zu den angegebenen Umsatzeinbußen jedes Einzelnen in bestimmten Monaten geführt haben. Dabei ist nicht nur der Schweinepreis zu berücksichtigen, sondern auch der Umstand, dass bei mehrwöchigen Produktionsrhythmen die Schweineverkäufe sich nicht als kontinuierlich darstellen und die Umsätze unterschiedlich ausfallen. Da aber der Umsatzeinbruch zum Referenzzeitraum im Jahr 2019 entscheidend für die Förderhöhe ist, sind individuelle Erklärungen und Nachweise durch den Antragsteller oder die Antragstellerin unumgänglich. Zu Frage 2: Grundsätzlich muss der antragstellende prüfende Dritte, das heißt, ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin, eine Wirtschaftsprüferin oder ein Wirtschaftsprüfer, eine vereidigte Buchprüferin oder vereidigter Buchprüfer oder eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, den coronabedingten Umsatzeinbruch vor Antragstellung prüfen und als plausibel bestätigen. Dazu sind dem prüfenden Dritten bereits entsprechende Unterlagen vorzulegen, welche dann von diesem plausibilisiert geprüft werden. Da bei Schweinehalterinnen und Schweinehaltern neben der Corona-Pandemie unbestritten noch andere Gründe für Umsatzeinbußen vorliegen wie beispielsweise die Afrikanische Schweinepest, die durch den Bund explizit als nicht coronabedingt eingestuft wurde, ist durch den prüfenden Dritten auf diese Abgrenzung besonderes Augenmerk zu legen, um die Corona-Betroffenheit individuell zu prüfen. Als Nachweis der individuellen Betroffenheit wurden bislang beispielsweise Mitarbeiterinnenquarantänen, signifikante krankheitsbedingte Mitarbeiterinnenausfälle und coronabedingte Schließungen von Schlachthöfen anerkannt sowie entsprechender Schriftverkehr mit Behörden bzw. Kundinnen und Kunden und Lieferantinnen und Lieferanten akzeptiert, aus welchen hervorgeht, dass der Abverkauf oder die Lieferung nicht plangemäß durchgeführt wurde und es coronabedingt zu Störungen kam. Und zu Frage 3: Der Bund hat diesbezüglich klare Vorgaben gemacht. Es besteht aus seiner Sicht kein Zweifel daran, dass Schweinehalterinnen und Schweinehalter neben Corona mit weiteren harten Umständen wie dem chinesischen Importstopp für deutsches Schweinefleisch oder der Afrikanischen Schweinepest zu kämpfen haben. Die daraus resultierenden Umsatzeinbrüche sieht der Bund allerdings nicht als coronabedingt an. Diese erlauben daher auch keine Förderung durch Überbrückungshilfen. Die Bewilligungsstellen der Länder sind durch den Bund explizit dazu angehalten worden, Anträge auf Überbrückungshilfe zu prüfen und dafür zu sorgen, dass eine Fixkostenerstattung nur für coronabedingte Umsatzeinbußen erfolgt. Unabhängig davon ist der Bund den Bedürfnissen der Schweinehalterinnen und Schweinehalter bereits entgegengekommen, indem die starken Schwankungen im Geschäftsumfeld von Schweinehalterinnen und Schweinehaltern als außergewöhnliche betriebliche Umstände anerkannt wurden. Dadurch können die Betriebe alternative Vergleichszeiträume zur Berechnung von coronabedingten Umsatzeinbrüchen heranziehen. Zudem werden Aufwendungen für Futter- und Tierarztkosten als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt. Das hat zur Folge, dass viele Schweinehalterinnen und Schweinehalter einen deutlich höheren Zuschuss erhalten, als dies sonst möglich gewesen wäre. Zu Frage 4: Für Anträge, bei denen die Antragstellerin oder der Antragsteller durch fehlende Dokumentation von Liefer- und Abnahmemengen den individuellen coronabedingten Umsatzeinbruch nicht belegen konnte, gibt es nun eine unterstützende fachliche Einschätzung durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Diese besagt, dass der gravierende Schweinestau und der damit verbundene Notierungsrückgang für Mastschweine und nachfolgend der für Ferkel in Deutschland und auch in Thüringen, konkret in Thüringen, in den Monaten November 2020 bis März 2021 weitestgehend auf die direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie zurückzuführen sind. Verbunden mit dieser Einschätzung übermittelte das TMIL eine entsprechende Empfehlung bezüglich der Zulässigkeit der Auszahlungen der Überbrückungshilfe. Die fachliche Einschätzung des TMIL stützt sich auf die Fachinformationen zur Antragstellung der Überbrückungshilfe – Fragestellung, welchen Einfluss der ASP-Ausbruch auf die Umsätze in Veredelungsbetrieben hat – der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Münster. Die Bewilligungsstelle wird dieser Empfehlung folgen. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage.

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Thomas Gottweiss CDU

Fragestunde

Herr Staatssekretär, zunächst einmal herzlichen Dank. Ihre Antwort auf die Frage 4 ist der eigentliche Knackpunkt gewesen, und auch die Hilfe für die schweinehaltenden Betriebe. Jetzt würde für mich natürlich relevant sein, wie sich das auf das Verfahren auswirkt. Also, ist es durchgestellt an die Thüringer Aufbaubank? Und wirkt sich das auch auf die Fristen aus? Weil die Ende Dezember auslaufen und das deswegen für die Antragsteller eine besondere Schwierigkeit darstellt. Also werden die Fristen eventuell noch mal ins nächste Jahr verschoben, dass man das dann klären kann?

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Weil

Fragestunde

Also zum ersten Teil kann ich klar sagen: Wir sind da im Dialog und im Austausch mit der Thüringer Aufbaubank. Ich habe selbst eine Telefonkonferenz zum Thema durchgeführt, wo wir genau darüber gesprochen haben, sodass ich davon ausgehe, dass das aufgrund unserer fachlichen Einschätzung auch entsprechend berücksichtigt wird. Und ich habe da auch deutlich gemacht, auch gegenüber dem Thüringer Bauernverband, dass, wenn es da in Einzelfällen Probleme gibt, ich mich da auch noch mal dahinterklemme. Zum zweiten Teil der Frage bin ich jetzt insofern unsicher, als dass ich das nicht wirklich sicher weiß und jetzt beantworten kann. Das würde ich aber noch mal nachliefern, ob die Fristenfrage in unserem Herrschaftsbereich liegt oder in dem des Bundes. Dann hätten wir natürlich keinen Einfluss darauf. Das lasse ich aber noch mal klären und leite Ihnen die Antwort zu.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere – doch da gibt es noch eine Nachfrage aus der Mitte des Hauses. Herr Abgeordneter Henke.

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Jörg Henke AfD

Fragestunde

Vielen Dank. Herr Staatssekretär, eine kurze Nachfrage. Können Sie sagen, wie viele Betriebsaufgaben es bei den Schweinehaltern dieses Jahr gab und wie Sie das in der Erwartung sehen? Was erwartet uns noch in Thüringen, wie viele Firmen aufgeben müssen, weil sie wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sind, zu wirtschaften? Vielen Dank.

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Weil

Fragestunde

Also, die konkreten Zahlen liefere ich gern nach. Wir haben das ja auch regelmäßig im Ausschuss als Thema auf der Tagesordnung. Aber im Allgemeinen lässt sich – denke ich – sagen, dass die Schweinehaltung in Thüringen vor erheblichen Herausforderungen steht, unter massivem ökonomischen Druck steht und dass daraus bedingt natürlich auch der eine oder andere seinen Betrieb wird aufgeben können. Aber sehen Sie es mir nach, die konkreten Zahlen liefere ich gern nach.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit komme ich zur vierten Anfrage, nämlich von Frau Abgeordneter Vogtschmidt in der Drucksache 7/4548. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Donata Vogtschmidt Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank. Notfallbetreuung und Versorgung bei Katastrophenereignissen Das Ahrtal-Hochwasser im Sommer 2021 hat vor Augen geführt, wie schnell in kurzer Zeit eine Vielzahl von plötzlich obdachlosen Menschen auf eine Unterstützung im Ernstfall angewiesen sein kann. Insbesondere durch die Betreuungszüge des Katastrophenschutzes in Thüringen und auch unter Rückgriff auf die vier Katastrophenschutzlager können Verpflegung, Unterkünfte und Betreuung zügig realisiert werden, auch Thüringer Feuerwehren bzw. Hilfsorganisationen verfügen teilweise über entsprechende Vorhaltungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Entstanden den Thüringer Katastrophenschutzzügen, Hilfsorganisationen, Feuerwehren und den Thüringer Katastrophenschutzlagern im Zusammenhang mit den Hochwassereinsätzen im Sommer 2021 in Nordrhein-Westfalen und RheinlandPfalz Defizite bei der Ausstattung und Ausrüstung – etwa durch Überlassung von Sandsäcken und Einmalkleidung, Verschleiß von Geräten etc. – und wenn ja, inwieweit wurden diese bisher durch Wieder- bzw. Ersatzbeschaffungen ausgeglichen? 2. Für wie viele betroffene Menschen könnten gegenwärtig in einer Katastrophensituation in Thüringen, beispielsweise bei einem Hochwasser in einem einzelnen Thüringer Landkreis, durch existierende Vorhaltungen bei allen Thüringer Katastrophenschutzzügen, Hilfsorganisationen, Feuerwehren und Katastrophenschutzlagern jeweils wie viele Feldbetten, Einmalbettwäschen und Notfallbekleidungen zur Verfügung gestellt werden? 3. Für wie viele betroffene Menschen aus dem in Frage 2 geschilderten Szenario ist eine Unterbringung in jeweils wie vielen Zelten der Thüringer Katastrophenschutzzüge, der Hilfsorganisationen, der Feuerwehren bzw. aller Katastrophenschutzlager möglich? Und 4. Für wie viele betroffene Menschen aus dem in Frage 2 geschilderten Szenario ist eine Versorgung mit Essen durch wie viele mobile Küchen bzw. Gerätefahrzeuge zur Verpflegung über welchen Zeitraum möglich? Danke schön.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales. Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Vogtschmidt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Für die materielle Sicherstellung des länderübergreifenden Katastrophenschutzeinsatzes im Juli und August 2021 wurde teilweise Ersatzbekleidung für die Thüringer Einsatzkräfte aus den Katastrophenschutzlagern entnommen. Dies umfasst insbesondere Trainingsanzüge, Gummistiefel, Latzhosen und Schutzhandschuhe. Diese wurden von den Einsatzkräften als Ersatz für die eigenen Ausrüstungsgegenstände verwendet. Darüber hinaus wurden auch Hygienesets und Transportmaterialien, wie zum Beispiel Europaletten, aus den Lagern entnommen. Diese Güter werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt im Rahmen der Bewirtschaftung der Katastrophenschutzlager ersatzbeschafft. Erste Ersatzbeschaffungen werden derzeit bereits durchgeführt, weitere noch fehlende Ausrüstungsgegenstände sollen im Jahr 2022 wiederbeschafft werden. Die Ersatzbeschaffung der im Einsatz verwendeten Ausrüstungen der Katastrophenschutzhelferinnen und -helfer wird durch die jeweilige Organisation, zum Beispiel Feuerwehren und Hilfsorganisationen, in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Die Refinanzierung dieser Beschaffungen erfolgt aus Haushaltsmitteln des Landes durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Aufgrund der derzeit noch laufenden Nachbereitung des Einsatzes, welche auch die Kostenerstattung der Ausrüstung oder Geräte umfasst, kann derzeit noch keine detaillierte Darstellung erfolgen. Bei den Thüringer Katastrophenschutzeinheiten sind im Hinblick auf die materielle Einsatzbereitschaft keine Defizite vorhanden. Zu den Fragen 2 und 4 möchte ich einige Vorbemerkungen machen: Die gemäß der Thüringer Katastrophenschutzverordnung aufzustellenden Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes stellen einen Mindestbedarf dar. Durch die Landkreise und kreisfreien Städte können diese Einheiten zusätzlich durch eigene Komponenten ergänzt werden. Beispielhaft möchte ich hier die Vorhaltung von zusätzlichen Kühlanhängern in den Betreuungseinheiten nennen. Das Land betreibt zudem gemäß § 3 Abs. 2 der Thüringer Katastrophenschutzverordnung vier dezentrale Katastrophenschutzlager, welche verschiedenste Materialien und Ausstattungen für verschiedene Einsatzlagen bevorraten. Über ein festgelegtes Verfahren können diese Lagergüter durch die kommunalen Aufgabenträger über das TLVwA bei Bedarf angefordert werden. Die Hilfsorganisationen, Gemeinden, Städte und Landkreise betreiben darüber hinaus weitere Lagerhaltungen in eigener Zuständigkeit. In Auswertung der Ereignisse in RheinlandPfalz ist ein Abgleich der Lagerhaltung und der Lagerbestände zwischen den zentralen Landeslagern und den kommunalen Vorhaltungen geplant. Derzeit wird durch das TMIK eine umfassende Abfrage bei den kommunalen Aufgabenträgern und den Hilfsorganisationen vorbereitet. Dies betrifft insbesondere die vorgehaltenen Lagerbestände für die Sicherstellung der Betreuung und Unterkünfte von Personen. Über das Ergebnis dieser Abfrage sowie die daraus abzuleitenden Maßnahmen wird die Landesregierung den Innen- und Kommunalausschuss nach Auswertung der Abfrageergebnisse im nächsten Jahr informieren. Ich komme zu Frage 2: Anhand des in der Fragestellung genannten Beispiels könnten unter Rückgriff auf die 22 Katastrophenschutzbetreuungszüge insgesamt 1.100 Personen mit Bekleidung versorgt werden. Darüber hinaus können Feldbetten für bis zu 440 Personen einschließlich der notwendigen Zelte inklusive Zubehör bereitgestellt werden. In den vier Katastrophenschutzlagern stehen darüber hinaus vorbehaltlich der in Frage 1 genannten Ersatzbeschaffungen weitere Bekleidung für bis zu 400 Personen und weitere 1.200 Feldbetten zur Verfügung. Hinsichtlich der bei den Hilfsorganisationen und Feuerwehren vorgehaltenen Materialien liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Diese führten derartige Lagerhaltung von Ersatzkleidung oder Feldbetten in eigener Zuständigkeit durch, wie ich bereits dargestellt habe. Ich verweise diesbezüglich auf die bereits erwähnte Durchführung einer Abfrage durch das TMIK bei den kommunalen Aufgabenträgern und den Hilfsorganisationen. Zu Frage 3: Eine personengenaue Berechnung der zu versorgenden Personen ist aufgrund der Vielzahl der vorgehaltenen Zelttypen schwer möglich. Durch die Vorhaltung verschiedener Zelttypen soll ein flexibler und lagebezogener Einsatz je nach Anforderung erreicht werden. Für die in den Katastrophenschutzlagern vorhandenen Feldbetten stehen entsprechende Zeltunterkünfte aber ausreichend zur Verfügung. Ich möchte hierbei anmerken, dass in einer Lage zur Betreuung und Versorgung von Personen durch die zuständigen Einsatzleiterinnen und Einsatzleiter in erster Linie vorhandene Gebäude wie Schulen, Turnhallen und Mehrzweckgebäude zur Unterbringung von Personen genutzt werden. Für derartige Einsätze werden in den Gebietskörperschaften entsprechende Planungen und Konzepte vorgehalten. Hinsichtlich der bei den Hilfsorganisationen und Feuerwehren vorgehaltenen Materialien liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Diese führen derartige Lagerhaltung von Ersatzkleidung oder Feldbetten in eigener Zuständigkeit durch, auch zur Erhebung der Unterbringungskapazitäten verweise ich auf die bereits erwähnte Abfrage. Ich komme zu Frage 4: Die taktische Kochkapazität je Katastrophenschutzbetreuungszug umfasst insgesamt 250 zu verpflegende Personen. Die vorhandenen 23 Gerätewagen Verpflegung und 23 Feldkochherdanhänger sind somit rechnerisch in der Lage insgesamt 5.750 Personen zu verpflegen. Dabei können auch eine Verpflegungsvorbereitung und die Essensausgabe durch diese Einheiten sichergestellt werden. Voraussetzung für die jeweilige Einsatzdauer der Verpflegungsstellen ist dabei die sichergestellte Versorgung mit Kochzutaten sowie mit Verbrauchsgütern wie Brennstoff, Trinkwasser und Reinigungsmaterial. Dabei erfolgt der Einsatz der Verpflegungseinheit zunächst nicht unter der Prämisse der Schichtfähigkeit, sondern wenn eine durchgängige Versorgung hergestellt werden soll, müssen mehrere Einheiten landkreisübergreifend zusammenwirken bzw. eine organisationsinterne Schichtfähigkeit sicherstellen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt keine Nachfragen. Gut, danke schön. Damit kommen wir zur fünften Anfrage der heutigen Fragestunde, das ist die Anfrage des Abgeordneten Bühl in der Drucksache 7/4549. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Andreas Bühl CDU

Fragestunde

Touristischer Waldwegebau im südlichen Ilm-Kreis ThüringenForst ist nicht nur zuständig für die Instandhaltung von Wald- und Forstwegen, auch die Instandsetzung und Wartung von Wegen mit besonderer touristischer Bedeutung liegt seit dem Jahr 2018 in deren Aufgabenbereich. Zur Finanzierung dieser Aufgabe stellt das Wirtschaftsministerium jährlich bis zu 2 Millionen Euro aus seinem Etat zur Verfügung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viel Geld hat ThüringenForst in diesem Jahr und in den letzten zwei Jahren für den touristischen Wegebau erhalten und ausgegeben? 2. Welche konkreten Maßnahmen wurden im IlmKreis in diesem Jahr und in den letzten zwei Jahren umgesetzt – bitte nach Maßnahmen und Umfang auflisten –? 3. Wie wird die Fortsetzung dieser Förderung für die kommenden Jahre durch die Landesregierung bewertet und ist eine Ausweitung auf weitere Wege als bisher angedacht?

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Bergner

Fragestunde

Danke, Herr Abgeordneter. Herr Staatssekretär Feller steht schon bereit, um für die Landesregierung zu antworten.

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Feller

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl, CDU, wie folgt: Zu Frage 1: ThüringenForst erhielt für die touristische Wanderwegepflege in den Jahren 2019 und 2020 jeweils 2 Millionen Euro. In diesem Jahr hat ThüringenForst Mittel in Höhe von 1.793.471,06 Euro abgerufen. Zu Frage 2: In den Jahren 2019 bis 2021 konnten durch ThüringenForst im Ilm-Kreis insgesamt 22 Maßnahmen realisiert werden. Der damit verbundene Aufwand betrug insgesamt 251.244,97 Euro. Die erbetene Auflistung der Einzelmaßnahmen würde ich Ihnen im Nachgang zur Verfügung stellen. Zu Frage 3: Da es sich bei der Pflege und Unterhaltung des touristischen Wegenetzes um eine hoheitliche Aufgabe handelt, die im Thüringer Forstgesetz festgeschrieben ist, wird deren Finanzierung auch in den kommenden Jahren im Rahmen des § 12 Thüringer Forstgesetz fortgesetzt, das heißt in einem Umfang von bis zu 2 Millionen Euro jährlich aus dem Etat des für Tourismus zuständigen Ministeriums. Eine Ausweitung über die in der touristischen Wanderwegekonzeption Thüringens 2025 definierten landesweit bedeutsamen Wanderwege hinaus ist nicht vorgesehen und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auch nicht zu leisten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Ich sehe keine Nachfragen, auch nicht aus der Mitte des Raums. Nur für mich eine Verständnisfrage: Die nachgereichte Liste behalten wir dann auch für das Protokoll? Danke schön. Damit kommen wir zur sechsten Anfrage, das ist die Anfrage von Frau Kollegin Meißner in der Drucksache 7/4553. Bitte schön, Frau Meißner, Sie haben das Wort.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Impfung von nicht mobilen Menschen in häuslicher Pflege in Thüringen Pflegende Angehörige stehen durch die CoronaPandemie vor großen Herausforderungen. Während der mündlichen Anhörung zu den Alternativanträgen der CDU „Schutz des Lebens und seelischen Wohlbefindens von Senioren und anderen Risikogruppen während der Corona-Pandemie“ und der regierungstragenden Fraktionen „Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen auch in der Corona-Pandemie sichern“ im Sozialausschuss am 9. Dezember 2021 wurde in den Wortbeiträgen des Landesseniorenrats Thüringen und von „wir pflegen! in Thüringen e.V.“ deutlich, dass nicht mobile Menschen in häuslicher Pflege vielfach nicht in der Lage sind, die bestehenden Impfmöglichkeiten wahrzunehmen. Zudem gäbe es große Probleme im Fall der Verhinderung eines pflegenden Angehörigen zum Beispiel durch Erkrankung oder Quarantäne. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse über eine Impflücke bei Menschen in häuslicher Pflege liegen der Landesregierung vor? 2. Wie unterstützt die Landesregierung die Impfung von nicht mobilen Menschen in häuslicher Pflege? 3. Plant die Landesregierung weitere Sondermaßnahmen, um die Impfquote von speziell nicht mobilen Menschen in häuslicher Pflege zu erhöhen? 4. Wie wird die Pflege von nicht mobilen Menschen in häuslicher Pflege sichergestellt, deren pflegende Angehörige in Quarantäne oder selbst mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind und für die kein anderes Pflegepersonal vorhanden ist?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Meißner. Bitte schön, Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.

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Beer

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meißner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Hierzu liegen der Landesregierung leider keine Erkenntnisse vor. Derart detaillierte Auswertungen sind auf Grundlage des begrenzten Datensatzes des Impfquoten-Monitorings leider nicht möglich. Die Fragen 2 und 3 würde ich aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantworten: Bereits Anfang 2021 wurden die Landkreise und kreisfreien Städte in einem mit dem Landesseniorenrat abgestimmten Schreiben direkt darüber informiert, dass man bei älteren und nicht oder nur sehr eingeschränkt mobilen Personen, vor allem im ländlichen Raum, auch erhebliche Informationsund Mobilitätshürden hinsichtlich von Corona-Impfungen sieht. Im Zuge dessen wurde darüber informiert, dass hier Lösungen und deren Finanzierung auch im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, kurz LSZ, möglich sind. Lösungen vor Ort können zum Beispiel durch die Seniorenbüros und Beiräte sehr bedarfs- und passgenau gestaltet werden und neben Aspekten der Mobilität auch Hilfestellung zum Beispiel bei der Buchung von Terminen umfassen. Die Verantwortung konkreter Lösungsansätze vor Ort im Rahmen des LSZ und deren Umsetzung obliegt aber immer im LSZ ausschließlich den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten. Zudem können die im Rahmen der LSZ-geförderten Sozialplanerinnen und Sozialplaner durch die Vernetzung verschiedener Akteure, wie zum Beispiel Seniorenbüros, Seniorenbeiräte, Seniorenbeauftragte, ehrenamtliche Unterstützungssysteme, Dorfkümmerer und Mehrgenerationenhäuser, und die Organisation von Informationsflüssen aktiv an konkreten Lösungen vor Ort mitwirken, da diese die Bedarfe vor Ort sehr gut überblicken können. Zu Frage 4: Die derzeit pandemische Lage stellt wie in den vergangenen Corona-Wellen auch wieder die Pflege in der Häuslichkeit vor besondere Herausforderungen. Dabei steht an oberster Stelle, dass die Pflege der vulnerablen Gruppen weiterhin gesichert ist. Folgende Möglichkeiten stehen für die vorübergehende Sicherstellung der Pflege im Rahmen des SGB XI zur Verfügung, wenn Pflegepersonen durch eine Quarantäneanordnung oder Corona-Infektion die Pflege zeitweise nicht übernehmen können. Das sind zum einen die Kurzzeitpflege, das ist Verhinderungs- oder Ersatzpflege nach § 39 SGB XI und das ist das Pflegeunterstützungsgeld. Lassen Sie mich auf Letzteres noch mal ein bisschen detaillierter eingehen. Neben den bislang bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten wurde das Pflegeunterstützungsgeld coronabedingt erweitert. Beschäftigte haben nun aufgrund einer akut auftretenden Pflegesituation die Möglichkeit, bis zu 20 Arbeitstage von der Arbeit fernzubleiben. Das Ganze ist befristet derzeit bis 31.03.2022 und Voraussetzung ist, dass eine pandemiebedingte akute Pflegesituation besteht, die bewältigt werden muss. Diese wäre in dieser Situation gegeben, und gibt es weitere Familienangehörige, könnten diese die Pflege übernehmen und das Pflegeunterstützungsgeld nutzen. Zudem kann bei Anordnung von Quarantänemaßnahmen – das wäre jetzt quasi der vierte Punkt – bei dem zuständigen Gesundheitsamt angefragt werden, ob gegebenenfalls Ausnahmen, zum Beispiel für die pflegerische Versorgung der Angehörigen, analog zum Einsatz SARS-CoV-2-positiven Pflegepersonals in Einrichtungen der Pflege gemacht werden können.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Keine. Auch aus der Mitte des Hauses keine. Damit können wir zur nächsten Anfrage kommen, zur Anfrage des Abgeordneten Bilay, vorgetragen vom Abgeordneten Plötner, in der Drucksache 7/4554 – bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Ralf Plötner Die Linke

Fragestunde

Ja, so ist es, vielen Dank. Herstellung des Benehmens zur Tagesordnung in den Kommunen als Videokonferenz? Das Landesverwaltungsamt hat im Ergebnis eines Prüfverfahrens festgestellt, dass der Landrat des Wartburgkreises seit 15 Jahren gegen die geltenden Rechtsvorschriften zur Vorbereitung der Kreistagssitzung verstoßen hat. Konkret verstieß er gegen die Beteiligung des Kreisausschusses zur Herstellung des Benehmens für die Tagesordnung der Kreistagssitzung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 112 der Thüringer Kommunalordnung. Zur Heilung für die Zukunft hat der Landrat angekündigt, die Mitglieder des Kreisausschusses zu einer Videokonferenz einzuladen, den Entwurf der Tagesordnung zu beraten und das Benehmen in der formalen Sitzung des Kreisausschusses einen Tag vor der Sitzung des Kreistags herzustellen. § 36a der Thüringer Kommunalordnung soll hierbei nicht zur Anwendung kommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit hat das Herstellen des Benehmens zur Tagesordnung für den Kreistag in einer regulären Sitzung des Kreisausschusses unter Beachtung von Ladungsfrist, Angabe über Ort und Zeit der Sitzung des Kreisausschusses, Tagesordnung und Fertigung einer Niederschrift zu erfolgen und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? 2. Inwieweit ist es zulässig, die Beratung zur Tagesordnung des Kreistags in einer formlosen Videokonferenz durchzuführen und das förmliche Benehmen in einer Sitzung des Kreisausschusses einen Tag vor der Sitzung des Kreistags herzustellen, und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? 3. Inwieweit muss das Benehmen zur Tagesordnung in einer regulären Sitzung des Kreisausschusses vor der Ladung zur Sitzung des Kreistags erfolgen, und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, und für das Ministerium für Inneres und Kommunales steht Frau Staatssekretärin Schenk schon hier.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay, vorgetragen durch den Abgeordneten Plötner, beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Ich beantworte die Fragen 1 bis 3 zusammen. Der Landrat setzt die Tagesordnung der Kreistagssitzung nach § 112 in Verbindung mit § 35 Abs. 4 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung im Benehmen mit den Beigeordneten und dem Kreisausschuss fest. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse des Kreisausschusses sind in Sitzungen zu fassen, da die Bestimmungen für den Gemeinderat in den §§ 34 bis 43 der Thüringer Kommunalordnung auch für den Geschäftsgang der Ausschüsse des Kreistages gelten und somit der in § 36 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung geregelte Sitzungszwang auch für den Kreisausschuss gilt. Sitzungen in Form von Videokonferenzen oder Beschlüsse im Umlaufverfahren setzen voraus, dass der Landrat oder die Landrätin eine Notlage nach § 36a Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung feststellt. Deshalb wird das Benehmen zur Tagesordnung der Kreistagssitzung mit dem Kreisausschuss nicht wirksam hergestellt, wenn die Mitglieder des Kreisausschusses die Tagesordnung des Kreistags in einer Videokonferenz beraten, ohne dass der Landrat oder die Landrätin eine Notlage festgestellt und zu einer entsprechenden Sitzung des Kreisausschusses eingeladen hat. Der Beschluss des Kreisausschusses über das Benehmen zur Tagesordnung des Kreistages ist vor der Ladung zur Kreistagssitzung zu fassen. Dies ergibt sich daraus, dass der Landrat oder die Landrätin die Kreistagsmitglieder, die hauptamtlichen Beigeordneten und die sonstigen nach den Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung zu ladenden Personen nach § 112 in Verbindung mit § 35 Abs. 2 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung einlädt. Die Einladung setzt also eine festgelegte Tagesordnung und die vorherige Herstellung des Benehmens mit dem Kreisausschuss voraus. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Nachfragen sehe ich keine. Damit kommen wir dann zur Anfrage des Kollegen Plötner in der Drucksache 7/4555. Bitte schön, Sie haben erneut das Wort.

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Ralf Plötner Die Linke

Fragestunde

Schönen Dank. Schulnetzplan im Landkreis Altenburger Land Am 24. Juni 2020 beschloss der Kreistag des Landkreises Altenburger Land den Schulnetzplan für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land für den Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Juli 2025. In einer Presseberichterstattung vom 12. Dezember 2021 wurde öffentlich, dass das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport keine Genehmigung des vorgelegten Schulnetzplans erteilt und eine erneute Befassung des Kreistags nötig wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann und in welcher Form teilte das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport dem Landrat des Landkreises Altenburger Land mit, dass der vorgelegte Schulnetzplan keine Genehmigung erhalten kann? 2. Wann und in welcher Form teilte der Landrat des Landkreises Altenburger Land dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit, dass bei Bestandteilen des vorgelegten Schulnetzplans – unter anderem Neubau einer Grundschule im Bereich Oberes Sprottental/Nöbdenitz – kein Fortschritt erzielt wurde? 3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der eingereichte Schulnetzplan Genehmigungsfähigkeit erreicht? 4. Welche Konsequenz hätte es, wenn der Kreistag Altenburger Land keinen neuen Schulnetzplan mit Lösungswegen für gefährdete Schulstandorte bis zum neuen Schuljahr 2022/2023 beschließt? Danke.

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Bergner

Fragestunde

Bitte, Frau Staatssekretärin.

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Beer

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Plötner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Mit Schreiben vom 03.11.2021 hat das TMBJS den Landkreis Altenburger Land über das vorläufige Prüfergebnis informiert, die nicht genehmigungsfähigen Planungsinhalte benannt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zu Frage 2: Am 07.12. gab es zum vorliegenden Entwurf des Schulnetzplans eine gemeinsame Videokonferenz mit Vertretern des Landkreises, also dem Schulträger, des Schulamtes Ostthüringen und dem TMBJS. In dieser Videokonferenz wurde auch der Neubau einer Grundschule im Bereich Oberes Sprottental/Nöbdenitz thematisiert. Der Schulträger hat hierzu mitgeteilt, dass an dem Ziel eines gemeinsamen Schulstandorts der bisherigen Grundschule Thonhausen und Großstechau festgehalten werde. Als möglicher zentraler Standort scheine unter anderem Nöbdenitz geeignet. Aktuell erfüllen beide Grundschulen die Mindestschülerzahlen für die Schulart Grundschule. Zu Frage 3: Schulnetzpläne sowie ihre Fortschreibung bedürfen der Zustimmung des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums. Maßgeblich ist die Regelung in § 41 Abs. 4 Thüringer Schulgesetz. Hier ist auch geregelt, dass die Zustimmung zu versagen ist, wenn der vorgelegte Schulnetzplan den Anforderungen des § 41 Abs. 1 bis 3 sowie den in den §§ 41a bis e genannten Anforderungen nicht entspricht. Diese Anforderungen sind zum Beispiel Klassenbildung, Mindestschülerzahl und Zügigkeit sowie Ausnahmen für diese beiden Kriterien, Zeiten für den Schulweg und Kooperationsmodelle. Der Schulnetzplan muss mit einer zweckmäßigen Schulorganisation vereinbar sein und darf einer ordnungsgemäßen Gestaltung des Unterrichts nicht entgegenstehen. Zu Frage 4 möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass das Verfahren zur Prüfung des vom Schulträger Altenburger Land vorgelegten Schulnetzplans noch nicht abgeschlossen ist. Der Schulträger hat Gelegenheit, zu dem vom TMBJS als nicht genehmigungsfähig identifizierten Schulstandort Stellung zu nehmen. Über die Möglichkeit von Kooperationen nach Thüringer Schulgesetz, § 41e – Kooperationsmodelle –, hat das TMBJS informiert und unterstützende Beratung angeboten. Zum Prüfungsmaßstab und den Voraussetzungen für eine Zustimmung zum Schulnetzplan habe ich in der Antwort auf Frage 3 bereits ausgeführt. Es ist zu beachten, dass ohne eine Zustimmung des TMBJS der Schulträger nicht über die verbindliche Planungsgrundlage für sein Schulnetz verfügt. Für einzelne gefährdete Schulstandorte wäre zu prüfen, ob diese fortgeführt werden können. Dies wäre möglich, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nach § 41c Thüringer Schulgesetz oder für eine Kooperation nach § 41e Thüringer Schulgesetz vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so hätte der Schulträger bis spätestens 31. März einen Antrag auf eine schulorganisatorische Maßnahme für das in dem Jahr beginnende Schuljahr, anders formuliert, einen Antrag auf Aufhebung der Schule zu stellen. Andernfalls kann diese schulorganisatorische Maßnahme durch das für das Schulwesen zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium, das die Kommunalaufsicht hat, vorgenommen werden. Der Schulträger ist allerdings vorher anzuhören.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Nachfragen sehe ich keine. Dann kommen wir zur Anfrage von Frau Kollegin König-Preuss in der Drucksache 7/4556. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Impfquote bei der Thüringer Polizei Thüringer Polizistinnen und Polizisten kommen gerade im Vollzugsdienst mit vielen Menschen in Kontakt. Das betrifft die täglichen Aufgaben, besonders aber auch Maßnahmen, bei denen naturgemäß ein Mindestabstand immer wieder unterschritten wird, wie etwa bei Ingewahrsamnahmen oder Durchsuchungen innerhalb geschlossener Räume. Zunehmend sind die Beamtinnen und Beamten auch bei unangemeldeten Versammlungslagen aus dem Bereich der Corona-Skeptiker bzw. ‑ Leugner und Querdenker vor allem von COVID-19-Ungeimpften gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Zurück auf der Dienststelle könnte es zu SARS-CoV-2-Übertragungen auch gegenüber Bediensteten im Innendienst, Verwaltungsbeamten und ‑ beamtinnen und Tarifbeschäftigen kommen. Gemäß der 3G-Regelungen am Arbeitsplatz haben Bedienstete nur Zutritt, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche COVID-19-Impfquote kann für den Bereich der Thüringer Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten insgesamt angegeben werden – alternativ: hilfsweise in Form belastbarer Schätzungen? 2. Wie hoch ist die COVID-19-Impfquote aller Tarifbeschäftigten, Verwaltungsbeamtinnen und ‑ beamten sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und ‑ beamten zusammen für die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche LKA, LPI, Bereitschaftspolizei, die Polizeiinspektionen Nordhausen, Gotha, Suhl, Erfurt, Saalfeld, Jena und Gera sowie die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei – alternativ: hilfsweise in Form belastbarer Schätzungen? 3. Sofern die Fragen 1 oder 2 nicht ausreichend belastbar beantwortet werden können: Wie viele Bedienstete haben insgesamt zum Stichtag 8. Dezember 2021 die Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei nach der 3G-Regel aufgesucht bzw. ihre Arbeit angetreten und wie viele wurden getestet?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Kollegin. Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt – gestatten Sie mir, dass ich die Fragen 1 und 2 zusammengefasst beantworte: Zu Fragen 1 und 2: Auch nach der Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz besteht für die Bediensteten der Thüringer Polizei keine Auskunftspflicht über ihren Impfstatus. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt hierzu explizit aus, dass die Kontrollpflichten des Arbeitgebers und das Recht zur Verarbeitung der erhaltenen Gesundheitsdaten der Beschäftigten nicht mit einem umfänglichen Auskunftsrecht des Arbeitgebers über den Impf- oder Genesungsstatus verbunden sind. Es ist genesenen oder geimpften Beschäftigten weiterhin freigestellt, auch aktuelle Testnachweise anstelle von Impf- oder Genesungsnachweisen mitzuführen und bei Zugangskontrollen des Arbeitgebers vorzulegen. Darüber hinaus gilt der datenschutzrechtliche Grundsatz der Zweckbindung. Die im Zuge der 3G-Regel erhobenen Daten dürfen nur zum Zweck der Nachweiskontrolle für den Zugang zur Arbeitsstätte und für die Anpassung der betrieblichen Hygienekonzepte verwendet werden. Vor diesem Hintergrund ist die Darstellung einer Impfquote im Sinne der Frage 1 ausschließlich für die Thüringer Polizeivollzugsbeamten und ‑ beamtinnen nicht möglich. Aus den Daten der Zugangskontrollen ergibt sich jedoch eine Gesamtschau auf alle Bediensteten der Thüringer Polizei ohne Differenzierung in Tarifbeschäftigte, Verwaltungsbeamtinnen und ‑ beamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der 3G-Status in den Behörden und Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei beispielsweise aufgrund längerer Abwesenheit oder Tätigkeiten im Homeoffice, noch nicht für alle Bediensteten erhoben ist und sich dadurch kein hinreichend umfassendes Bild ergibt. Zudem ist einem Teil der Bediensteten mit Genesenen-Status der Zugang zur Impfung – den Empfehlungen der STIKO folgend – im Abstand von sechs Monaten nach Infektion empfohlen. Vor diesem Hintergrund sind folgende Informationen, die aus den bereits vorliegenden freiwilligen Angaben der Bediensteten zum Impfstatus erhoben wurden, nur eingeschränkt belastbar, weshalb statt einer Quote die jeweilige Anzahl der Geimpften angegeben wird: Landespolizeidirektion – Ist-Stärke: 541, geimpft: 402; Landespolizeiinspektion Erfurt – Ist-Stärke: 709, geimpft: 528; Gera – Ist-Stärke: 694, geimpft: 450; Gotha – 639, geimpft: 393; Jena – Ist-Stärke: 653, geimpft: 434; Nordhausen – Ist-Stärke: 705, geimpft: 462; Saalfeld – Ist-Stärke: 549, geimpft: 342; Suhl – Ist-Stärke: 582, geimpft: 369; Autobahnpolizeiinspektion – Ist-Stärke: 279, geimpft: 169; Bereitschaftspolizei – Ist-Stärke: 576, geimpft: 361; Landeskriminalamt – Ist-Stärke: 696, geimpft: 600. Durch die Beantwortung der Fragen 1 und vor allem 2 erübrigt sich die Antwort auf die Frage 3. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Ich sehe eine Nachfrage. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Danke schön erst mal für die Antworten. Mich würde interessieren, inwieweit es Regelungen gibt, ob nicht geimpfte oder auch genesene Polizeibeamtinnen vom Außendienst, gerade in Bezug auf Kontrollen der 2G-Regel, derzeit ausgenommen und an anderen Orten, beispielsweise im Innendienst, eingesetzt werden.

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Schenk

Fragestunde

Das würden wir schriftlich beantworten.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Ihr Einverständnis voraussetzend, würde ich noch die Frage aufrufen, wo der Fragesteller anwesend ist, nämlich die des Kollegen Dr. König in Drucksache 7/4557.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Fragestunde

Lückenschluss des Südeichsfeld-Radwegs im Streckenbereich Ershausen-Geismar Der von Martinfeld kommende, straßenbegleitende Radweg entlang der L1007 endet in der Ortslage Ershausen und findet erst auf halber Strecke Richtung Geismar, Höhe Abzweig Wilbich, seine Fortsetzung. Mit einem Lückenschluss dieses Radwegs könnten viele Bürger der Gemeinde Schimberg elementare Einrichtungen, wie zum Beispiel Lebensmittelmarkt, Hofladen, Gemeindeverwaltung, Arzt, Apotheke und Gärtnerei, mit dem Rad wesentlich gefahrloser erreichen. Die aktuelle Situation birgt ein enormes Gefahrenpotenzial für Radfahrer. Überdies könnte mit dem Radweg ein nachhaltiger Beitrag für den Klima- und Umweltschutz geleistet werden. Unter touristischen Aspekten wäre die Maßnahme eine bedeutsame Ergänzung des von Heilbad Heiligenstadt bis Schwebda verlaufenden Südeichsfeld-Radwegs und würde gleichzeitig die Anbindung an den hochfrequentierten Kanonenbahnradweg ermöglichen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung unter infrastrukturellen und touristischen Gesichtspunkten misst die Landesregierung dem Lückenschluss des Radwegs zwischen Ershausen und Geismar zu? 2. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Planungsstand für das Vorhaben? 3. Wann ist der Beginn der Baumaßnahme Radweg-Lückenschluss geplant und bis wann kann mit der Fertigstellung gerechnet werden? 4. Für wann ist der Ausbau bzw. die Sanierung der L1007 zwischen Martinfeld und Ershausen final geplant?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. König beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der angesprochene Streckenabschnitt stellt einen möglichen Lückenschluss des Südeichsfeld-Radwegs dar. Zwischen Großtöpfer und dem Gewerbegebiet Geismar sowie zwischen Ershausen und Martinfeld wird der Radweg als straßenbegleitender Alltagsradweg geführt. Mit dem geplanten Ausbau der Landesstraße 1007 zwischen der Gaststätte Kressenhof am Ortsausgang Ershausen und dem Gewerbegebiet Geismar soll parallel zur Fahrbahn ein Rad- und Gehweg auf der östlichen Fahrbahnseite hergestellt und die bestehende Lücke geschlossen werden. Zu Frage 2: Für das Vorhaben liegt ein Ingenieurvertrag für die Straßenplanung bis zur Leistungsphase 4, also der Genehmigungsplanung, vor. Im IV. Quartal 2021 wurde die Entwurfsvermessung durchgeführt. Auf dieser Grundlage ist vorgesehen, im Zuge der Entwurfsplanung die Entwurfstradierung der Fahrbahn, der L1007 und des straßenbegleitenden Radwegs fortzuschreiben. Die Entwurfsplanung bildet die Grundlage der Genehmigungsplanung, die mit der Planfeststellung abgeschlossen wird. Innerhalb des Planungsabschnitts befindet sich eine Brücke mit eingeschränkter Tragfähigkeit, hier ist ein Ersatzneubau der Brücke notwendig. Bei der zukünftigen Planung des Bauwerks werden die Belange des Rad- und Fußverkehrs berücksichtigt. Zu Frage 3: Unter Beachtung der erforderlichen einzelnen Planungsschritte und der gesetzlichen Fristen im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens ist mit einer Baureife der Maßnahme in einem Zeithorizont von nicht unter drei Jahren zu rechnen. Für die anschließende bauliche Umsetzung der Maßnahme einschließlich des Knotenpunktes der Landesstraße 1007 mit der Kreisstraße 126, dem Ersatzneubau einer Brücke sowie der Anlage eines Radwegs auf ca. 900 Meter Länge, wird mit einem erforderlichen Zeitraum von zwei Jahren gerechnet. Der Lückenschluss des Südeichsfeld-Radwegs im Bereich zwischen Ershausen und Geismar kann nur im Zusammenhang mit der baulichen Anpassung der Landesstraße 1007, einschließlich Brückenneubau erfolgen. Dies ist unter anderem der schwierigen Topographie des Planungsraums mit dem Gewässer Rossoppe und einem Mühlgraben geschuldet. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme zwischen Ershausen und Geismar kann erst nach der Fertigstellung der Landesstraße 1007 im Abschnitt zwischen Martinfeld und Ershausen begonnen werden, da neben finanziellen und personellen Voraussetzungen auch die Erreichbarkeit der Ortslage Ershausen über das klassifizierte Straßennetz sicherzustellen ist. Zu Frage 4: Der Um- und Ausbau der Landesstraße 1007 zwischen Martinfeld und Ershausen wird seitens der Straßenbauverwaltung kurzfristig angestrebt. Der Planfeststellungsbeschluss durch das Thüringer Landesverwaltungsamt als Planfeststellungsbehörde steht allerdings noch aus. Nach Erstellung der Ausführungsplanung kann die Bauleistung schnellstmöglich ausgeschrieben werden. Die dafür erforderlichen Planungs- und Baumittel sind im Haushalt bereits eingeplant. Ein Baubeginn 2023 ist nach gegenwärtigem Stand als realistisch anzusehen. Vielen herzlichen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich sehe eine Nachfrage.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Fragestunde

Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Staatssekretär. Ich hätte noch mal eine Nachfrage. Und zwar haben Sie gesagt, dass mit einer Planungsdauer von ca. drei Jahren zu rechnen ist und danach noch mal zwei Jahre Umsetzung. Also hieße das von heute gerechnet, dass in 2026 die Umsetzung ansteht. Wenn das so sein sollte, sehen Sie eine Möglichkeit, diesen Prozess zu beschleunigen?

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Weil

Fragestunde

Na ja, ich habe das ja angedeutet, das ist faktisch gerade beim Planfeststellungsverfahren die realistische Zeitorientierung, bei der ich jetzt keineswegs sehe, dass das schneller zu ermöglichen sein wird, weil das eben ein sehr komplexes Vorhaben ist, eine Brücke ist zu planen. Von daher, denke ich, sind drei Jahre ein realistischer Planungszeitraum.

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Bergner

Fragestunde

Noch eine Nachfrage? Nein. Dann sehe ich keine weiteren Nachfragen. Mit Blick auf die Uhr schließe ich jetzt die Fragestunde. Die verbleibende Mündliche Anfrage ist demzufolge gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 18, 20, 23, 24 und 25 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4566 Ich bitte mal um ein bisschen Ruhe. Das ist hier ein sehr unangenehmer Geräuschpegel. Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 18 Jastimmen, 53 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4571 Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 23 Jastimmen, 48 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Meine Damen und Herren, ich darf jetzt wirklich noch mal um ein bisschen darum bitten, den Geräuschpegel etwas zu dimmen. Es wäre einfach schön, wenn wir die letzte Zeit heute hier noch einigermaßen in Ruhe miteinander zustande bringen würden, denn es ist wirklich schwierig, wenn man von allen Seiten hier Schall hat. Also, ich komme zum Tagesordnungspunkt 23 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4565 Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 16 Jastimmen, 57 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4570 Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 24 Jastimmen, 48 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Und ich komme zum Tagesordnungspunkt 25 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4567 Abgegebene Stimme 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 20 Jastimmen, 50 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Das waren die Wahlen, und vereinbarungsgemäß machen wir jetzt weiter mit dem TagesordnungsGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4358 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/4544 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Vogtschmidt aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Donata Vogtschmidt Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Herzlichen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste, die sich heute elektronisch zu uns schalten, in der 64. Plenarsitzung am 18. November 2021 wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes in Drucksache 7/4358 in erster Lesung im Thüringer Landtag beraten, das im Grunde einen zentralen Gegenstand hat, nämlich: Beschlüsse der Personalräte können ausnahmsweise auch mittels Umlaufverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon- und Videokonferenz erfolgen. Dafür ist durch das erste CoronaMaßnahmen-Mantelgesetz vom 11. Juni 2020 eine Übergangsfrist auf den 31.12.2021 veranschlagt worden, welche ohne diesen Gesetzentwurf in zwei Wochen auslaufen würde. Mit dem Entwurf wird die Geltungsdauer dieser Frist in § 37 Abs. 5 nun erneut, diesmal um zwei weitere Jahre, auf den 31.12.2023 verlängert, da die Corona Pandemie ‑ auch in den nächsten Monaten maßgeblich das Handeln prägen wird. In der Plenarsitzung am 18. November wurde das Gesetz an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen, wo bereits am 19. November die schriftliche Anhörung beschlossen wurde. Alle zehn Anzuhörenden, die dankenswerterweise kurzfristig Stellungnahmen an den Landtag abgegeben haben, haben dieser Regelung im Gesetzentwurf zugestimmt. Am 9. Dezember 2021 trat der Ausschuss zu einer Auswertung zusammen. Seitens der FDP wurde ein Änderungsantrag vorgestellt, andere Ausschussmitglieder bemängelten ein kurzfristiges Zugehen des Änderungsantrags und verwiesen auf die Notwendigkeit einer zügigen Beschlussfassung und Inkrafttreten des Fristablaufs 31. Dezember 2021 ohne Zeitverlust. Das Ministerium für Inneres und Kommunales sicherte zu, dass das Anliegen der FDP im anstehenden Evaluationsprozess zum Personalvertretungsgesetz mit berücksichtigt werde. Eine endgültige Entscheidung zur Aufnahme alternativer Formen der Gremienzusammenkünfte kann natürlich erst nach Bewältigung der Corona-Pandemie abschließend erfolgen. Digitale Angebote sollten keinesfalls Präsenzzusammenkünfte gänzlich ersetzen. Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss dem Landtag mehrheitlich, den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Kollegin. Es liegt mir eine Wortmeldung von Herrn Urbach für die CDU-Fraktion vor.

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Jonas Urbach CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass wir jetzt zum Tagesordnungspunkt 4 am Freitagnachmittag kommen können. Die durch die Corona-Pandemie gebotene Reduzierung der zwischenmenschlichen Kontakte führte dazu, dass nach alternativen Wegen der Zusammenarbeit in Gremien gesucht werden musste. Dies betraf auch die Tätigkeit der Personalvertretungen. Hier wurde auch die Möglichkeit geschaffen, mittels Umlaufbeschlussverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon- und Videokonferenzen – zunächst befristet bis 31.12.2020, dann 2021 – Entscheidungen zu treffen. Jetzt geht es darum, dass wir das Ganze noch bis zum Ende des Jahres 2023 verlängern, was wir sehr sinnvoll finden. Und die schriftliche Anhörung im Innen- und Kommunalausschuss hat auch ergeben, dass das von allen Anzuhörenden begrüßt wird. Der Gemeinde- und Städtebund beispielsweise äußert sich dahin gehend, dass die verschiedenen Möglichkeiten, die man hier bietet, als sinnvoll erachtet werden. Ich zitiere aus der Stellungnahme: „Dabei haben die Gremien in den kleineren Kommunalverwaltungen gute Erfahrungen vor allem mit Beschlussfassungen über Telefonkonferenzen gemacht. Die Personalvertretungen größerer Verwaltungen (z.B. kreisfreie Stadt) haben die Möglichkeit von digitalen Sitzungen durchaus genutzt und auch Beschlüsse per Videokonferenz gefasst.“ Aber – und das ist ein Punkt, den wir hier bei aller Einmütigkeit noch einmal vielleicht betrachten sollten – der Gemeinde- und Städtebund macht deutlich: „Die größte praktische Herausforderung stellt tatsächlich die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln dar, die für die Nutzung alternativer Möglichkeiten zwingend notwendig sind. Dies gilt vor allem mit Blick auf die finanzielle Ausstattung des kommunalen Bereiches.“ Eine Stellungnahme auch aus dem Bereich der Polizei weist darauf hin, dass es grundsätzlich natürlich gut ist, dass man das so machen kann, aber der Hinweis erfolgt, dass die Arbeitsplätze unter anderem im Geschäftsbereich der Thüringer Polizei flächendeckend nicht über eine personenbezogene Internetanbindung verfügen. Weiter heißt es dort: „Problematisch stellte sich die technische Ausstattung dar. Gerade die notwendigen Voraussetzungen für Videokonferenzen sind oft nicht vorhanden. Als Voraussetzung für eine Nutzung digitaler Formate über die Pandemie hinaus muss allen Personalräten bzw. deren Mitgliedern auch tatsächlich der Zugang zu den notwendigen Arbeitsmitteln zur Verfügung gestellt werden.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem der vorliegende Gesetzentwurf bereits im Innenausschuss abgestimmt wurde, werden wir auch heute hier natürlich zustimmen, da die Verlängerung und die Reduzierung von Kontakten aus unserer Sicht zur Bekämpfung der Pandemie natürlich sehr sinnvoll sind. Aber auch an dieser Stelle wird einmal mehr deutlich, dass sowohl die Thüringer Kommunen als auch die Thüringer Sicherheitsbehörden vernünftig ausgestattet werden müssen. Dafür kämpfen wir seit Jahren und werden auch bei den kommenden Haushaltsberatungen dafür eintreten und darauf achten, dass hier tatsächlich diese Defizite abgestellt werden können. Ich bedanke mich im Namen meiner Fraktion. (Beifall CDU)

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Bergner

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Urbach. Für die Gruppe der FDP wurde die Wortmeldung zurückgezogen. Damit habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Ich schaue noch mal in die Richtung der Landesregierung. Auch keine Wortmeldung. Das bedeutet, wir treten in die Abstimmungen über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/4358 ein. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus allen Fraktionen und der Gruppe der FDP. Ach so, die fraktionslosen Abgeordneten waren für mich gerade verdeckt. Auch Zustimmung von Frau Dr. Bergner – für das Protokoll, Entschuldigung, das habe ich jetzt gerade erst aus der Blickrichtung schlecht gesehen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist dieses Gesetz angenommen. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Ich bitte also alle Kolleginnen und Kollegen, die dem Gesetz zustimmen, sich von den Plätzen zu erheben. Damit haben wir wieder die Zustimmung aus allen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? Gut. Dann würde ich tatsächlich alle bitten, die noch im Raum stehen, sich hinzusetzen oder den Raum zu verlassen. Enthaltungen? Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, damit rufe ich auf den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4522 ERSTE BERATUNG Dieser wird vom Abgeordneten Hande von der Fraktion Die Linke eingebracht. Herr Kollege, jetzt haben Sie das Wort.

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Ronald Hande Die Linke

Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann und werde das auch relativ kurzfassen. Wie Sie alle wissen, haben die Tarifgemeinschaft der Länder und die Gewerkschaften am 29. November eine Vereinbarung über die Zahlung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung bzw. ‑ Prämie getroffen. Darin geht es um die Zahlung von 1.300 Euro an alle Tarifbeschäftigten bzw. 650 Euro an die Auszubildenden und dual Studierenden. Die rot-rot-grüne Koalition möchte diesen Ansatz, diese Zahlung nun auch auf die Beamtinnen und Beamten unseres Freistaats übertragen und wir möchten diese Übertragung inhaltsgleich vollziehen. Das heißt, alle Beamtinnen und Beamten, deren Dienstverhältnis am 29.11. bestand und die mindestens an einem Tag zwischen dem 1. Januar und dem 29. November Anspruch auf Bezüge hatten, sollen diese 1.300 Euro erhalten, Anwärterinnen und Anwärter dann dementsprechend 650 Euro. Das würde für den Landeshaushalt eine Mehrbelastung in 2022 von 35,4 Millionen Euro bedeuten und, da es auch kommunale Beamtinnen und Beamte betrifft, für die kommunale Ebene ca. 3,5 Millionen Euro. Wir möchten diese Anpassung, Umsetzung auch zeitgleich vollziehen. Das heißt, zeitgleich mit den Sonderzahlungen an die Tarifbeschäftigten, die bis Ende März vollzogen werden soll, um auch noch steuerfrei gemäß Einkommensteuergesetz ausgezahlt werden zu können, sollen auch die Beamtinnen und Beamten zum Ende März diese Beträge erhalten, damit sie dann mit den Bezügen für April ausgezahlt werden können. Das macht es notwendig, dass wir im Februarplenum über diesen Gesetzentwurf abschließend befinden müssten. Da eben auch die kommunale Ebene berührt ist, müssen wir – wie es der Kollege Emde heute früh ja auch schon angekündigt hat – dort entsprechend in eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände eintreten. Um das natürlich vollziehen zu können, sollte – und ich bitte auch darum – der Gesetzentwurf an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen werden. Dort haben wir heute Mittag in vorauseilendem Gehorsam schon eine entsprechende Anhörung beschlossen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie sehr, damit wir das nicht umsonst gemacht haben, dann den Gesetzentwurf zu überweisen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Vielen Dank, Herr Kollege. Als Ausschussüberweisung war das jetzt gerade an den HuFA? Okay, danke. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen. Deswegen, Frau Ministerin Taubert, haben Sie das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mich dafür bedanken, dass die Fraktionen diese Zusage, die die Landesregierung bereits auch gegeben hat – als die einzelnen Kundgebungen zum Thema „Tarifabschluss“ gewesen sind und die Forderung auch von den Gewerkschaften aufgemacht wurde, hatten wir das schon zugesagt. Also herzlichen Dank, dass Sie das übernommen haben, und ich hoffe, dass wir das rechtzeitig hinbekommen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit dürfen wir jetzt über die beantragte Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abstimmen. Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aller Fraktionen, der Gruppe der FDP und der zwei anwesenden fraktionslosen Abgeordneten. Ich frage nach Gegenstimmen. Sehe keine. Enthaltungen sehe ich auch keine. Damit ist also dieser Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Gab es noch irgendwo einen Einspruch? Nein. Wir treten jetzt ein in eine Lüftungspause – ja, als Mediziner sollte man sich über jede Lüftungspause freuen, Herr Kollege – (Beifall DIE LINKE) und wir sehen uns hier wieder um 17.06 Uhr. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren fort mit der Beratung und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 *) Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3448 und ich frage die Antragsteller, ob Begründung gewünscht wird. Ja. Frau Abgeordnete Baum, Sie haben das Wort. Frau Kollegin, bevor Sie das Wort ergreifen, mal der Hinweis in das Rund, dass die Masken ordnungsgemäß aufzusetzen sind. Meine Damen und Herren, für die letzte Stunde schaffen wir das auch noch. Danke schön. Und jetzt Frau Kollegin Baum – nein, Sie beim Einbringen selbstverständlich nicht –, Sie haben das Wort.

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Franziska Baum FDP

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen

Vielen Dank, ich hätte sonst auch noch mal einfach vorgeführt, wie das geht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen

Auf die Vorführung verzichten wir gern.

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Franziska Baum FDP

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen

Kleiner Spaß am Abend. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Richterinnen und Richter, liebe Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, es ist mir eine große Freude, unseren Antrag einbringen zu dürfen, in dem es uns einfach darum geht, noch mal genaues Augenmerk darauf zu legen, ob unsere Thüringer Justiz so ausgestattet ist, dass sie die Zukunft gut erreicht. Gerade in Zeiten wie jetzt merken wir ja, wie wichtig auch eine stabile und sichere Justiz ist, die uns auch dabei hilft, die Demokratie aufrechtzuerhalten. Der Antrag liegt jetzt hier schon eine Weile und ich möchte auch ausdrücklich sagen, dass ich durchaus in Thüringen einige Bewegung sehe, was den Justizbereich angeht. Das hält uns als Parlament natürlich nicht davon ab, wachsam darauf zu schauen und unterstützend mitzuwirken, dass wir das auch weiterhin sicherstellen. (Beifall Gruppe der FDP) Ich will einfach ganz grob zusammenfassen, um was es uns in unserem Antrag geht. Wir beschäftigen uns einmal mit dem Thema, das ja auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes eine starke Rolle spielt, nämlich das Thema des Fachkräftemangels und der Pensionierungswelle. Da ist für uns gerade an der Stelle, wo es um Vorsitzende Richter geht, immer die Frage, wie wir einen gelungenen Wissenstransfer ermöglichen können und es schaffen, dass die jungen Richter, die neu eingestellt werden, auch sicher und kompetent die Ämter der vorangegangenen erfahrenen Hasen übernehmen können. Uns geht es aber auch darum sicherzustellen, dass die Qualität in der Justiz aufrechterhalten bleibt und somit die Einstellungsvoraussetzungen sich nicht aufgrund des Mangels zu sehr absenken und die Qualität in der Justiz gefährden. Unabhängig von der Personalausstattung, die gerade in den Justizvollzugsanstalten immer wieder mal Grund für Ärgernis bietet, geht es aber auch darum, genau zu analysieren wie die Aufgabenbereiche aktuell in den einzelnen Justizbereichen verteilt sind, wo sie vielleicht optimiert werden können, wo auch Digitalisierung Einzug hält und somit Prozesse verändert werden müssen, wie sind sie infrastrukturell ausgestattet und von der Sachausstattung bedacht, dass in allen Bereichen der Thüringer Justiz kompetent, qualitativ hochwertig gearbeitet werden kann. Gerade die Pandemie hat da für die Digitalisierung einen enormen Schub gebracht und auch ein Umdenken bewirkt. Innerhalb kurzer Zeit mussten zur Kompensation gerade auch der Kontakteinschränkungen viele Entscheidungen hin zur digitalen Lösung getroffen und auch umgesetzt werden. Wir haben jetzt in kurzer Zeit neue digitale Möglichkeiten anzuwenden gelernt, Videokonferenzen etc., und wer von uns vor zwei Jahren mit Videokonferenzen gerade im Justizbereich gearbeitet hätte, das hätte – glaube ich – durchaus für Amüsement gesorgt an der Stelle. Heute gehören sie zum Tagesgeschäft. Diese neuen digitalen Welten, die schaffen natürlich neue Arbeitsprozesse, neue rechtliche Problemstellungen und neue Aufgabengebiete, darunter auch notwendige neue Kompetenzen, bis hin auch zu Spezialisten, die es braucht, um gerade im Bereich digitale Kriminalität – ich nenne das jetzt mal so – diesen Herausforderungen gewappnet zu sein. Diese und noch einige andere Problemstellungen haben uns zu diesem Antrag bewogen. Wir haben diese umfangreich abgesprochen mit denen, die jeden Tag in der Justiz zu tun haben. Ich bin mir sicher, Sie hier im Rund können auch Weiteres beitragen. Deswegen werben wir Freie Demokraten um ein gemeinsames Beraten im Justizausschuss. Wir werden sicher nicht jedes Problem angehen können, aber wir können gemeinsam Verbesserungen bewirken und ich freue mich auf eine gute Debatte und dann einen guten Austausch. Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Bergner

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen

Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Damit eröffne ich die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich für die CDU-Fraktion Abgeordneter Schard.

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Stefan Schard CDU

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Baum, liebe Gruppe der FDP, vieles, was in Ihrem Antrag eingebracht wird, ist aus meiner Sicht, aus unserer Sicht in der Tat erörterungswürdig. Ich bin aber dafür, dass wir an einigen Stellen das Kind nicht gleich mit dem Bade ausschütten und bei einer derart wichtigen Grundlage unserer Demokratie – nämlich einer unabhängigen und souveränen Justiz – auch mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl und auch einer gewissen Präzision vorgehen. Positiv zu bemerken ist, dass der Antrag ein Gesamtbild über alle Teilbereiche der Justiz abgibt. Positiv ist auch, dass keine Zersplitterung in viele Miniteilanträge vorgenommen wird. Auch das haben wir in der Vergangenheit von der FDP durchaus mal anders kennenlernen dürfen. Der Antrag spricht aber auch Themen und Probleme an, die tatsächlich existieren und an denen gearbeitet werden muss. Dies ist wichtig, damit wir auch in Zukunft noch eine starke Justiz haben. Deshalb lohnt es sich, intensiv darüber zu reden, und um das Ergebnis vorwegzunehmen, wir werden einer Ausschussüberweisung mit Sicherheit zustimmen. (Beifall Gruppe der FDP) Einige Punkte des Antrags müssen aber auch kritisch hinterfragt werden. Die Abschaffung des Weisungsrechts – so wie es bei Ihnen formuliert ist – ist so ein Punkt, über den nicht vorschnell hinweggegangen werden darf. Hier gibt es grundsätzliche Fragen, aber auch Bedenken, ob solch ein radikaler Schritt überhaupt und auch in dieser Form erforderlich ist. Auch die Frage der Einstellungsreserve klingt erst einmal gut, aber ob es so, wie es formuliert ist, realistisch ist, das sollten wir ebenfalls unbedingt tiefer besprechen. Ebenso die Passage zu den angemessenen Einstellungsvoraussetzungen – das ist sehr allgemein erst mal auf den ersten Blick formuliert, dass es mir schwerfällt mir vorzustellen, was letztlich damit alles gemeint ist und was damit genau alles erreicht werden soll. Vorstellbar ist nach den Formulierungen mitunter vieles, von Noten bis hin zu Persönlichkeitsfragen, was den Punkt wiederum unbedingt erläuterungsbedürftiger macht und im Interesse einer objektiven, unparteiischen und unabhängigen Justiz erfolgen muss. Dass diese Fragen und diese Bedenken, die ich gerade formuliert habe, aktuell sind, zeigt auch die jüngere Vergangenheit hier im Hause. Der Versuch, politisch auf die Justiz Einfluss zu nehmen, muss schon in seinen Anfängen drastisch abgewehrt werden, da ansonsten unser Rechtsstaat diesen Namen nicht mehr verdienen würde, meine Damen und Herren. Reden sollten und müssen wir in der Tat auch über die Ausstattung und über die Infrastruktur der Justiz. Reden sollten wir auch über die Ausbildung und Nachwuchsgewinnung, denn nur, wenn wir die Besten, insbesondere für die Richterstellen, gewinnen, ist gewährleistet, dass wir eine gute und gerechte Rechtsprechung haben. Insbesondere die homogene Altersstruktur, bedingt durch die Einstellungen in den 90er-Jahren, führt jetzt zu einer großen Pensionierungswelle, die nun auch entsprechende Neueinstellungen nach sich zieht. Deutschland und Thüringen haben ein sehr gutes, anspruchsvolles System, was breit ausgebildete und breit einsatzfähige Juristenpersönlichkeiten hervorgebracht hat, aufgebaut. Dies hat sich über viele Jahrzehnte hinweg bewährt, auch das müssen wir im Auge haben und bedenken, wenn wir über die Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung sprechen wollen. Gut finde ich, dass auch der Justizvollzug mit aufgegriffen wird. Hier ist es auch aus unserer Sicht wichtig zu prüfen, ob dieser Berufsbereich derzeit benachteiligt wird und bessergestellt werden muss. Summa summarum, meine Damen und Herren, lässt sich sagen, dass Ihr Antrag viele Dinge aufgreift, die es nicht nur wert sind, darüber zu beraten. Bei einigen lässt sich eine gewisse Reformbedürftigkeit nicht verhehlen, bei anderen empfehle ich vorsichtiges Vorgehen. Dies sollte uns im Sinne einer insgesamt guten Justiz aber nicht davon abhalten, dass wir uns mit den aufgeworfenen Fragen und Anregungen im Ausschuss beschäftigen. Mir persönlich ist das auch ein sehr wichtiges Thema, weswegen ich mich über eine sehr intensive Besprechung und auch Beratung und Bearbeitung im entsprechenden Ausschuss sehr freuen würde. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Bergner

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen

Vielen Dank, Herr Kollege Schard. Für die SPDFraktion hat sich Frau Abgeordnete Marx zu Wort gemeldet.

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Dorothea Marx SPD

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen

Verehrter Herr Landtagspräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich sehr, dass wir jetzt am Abend noch mal zu dem zurückkommen, was uns eigentlich hier auszeichnen sollte, nämlich eine konstruktive Zusammenarbeit und eine konstruktive Debatte über Parteigrenzen hinweg, (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) in der man in einem Landtagsplenum durch eine Diskussion und am Ende mit notwendiger Mehrheitsbildung und Kompromissnotwendigkeit so arbeitet, wie das die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten, sowohl in der Regierungsmehrheit – oder der Regierungsminderheit, wie immer Sie es sehen wollen – als auch in der Opposition. Ihr Antrag, sehr geehrte Kollegin Baum und Mitglieder der Gruppe der FDP, ist ein gutes Beispiel dafür, wie man hier arbeiten sollte. Sie haben viele Punkte angesprochen und auch in Ihrem Eingangsstatement schon aufgeführt, da können wir eigentlich in toto vieles mit unterschreiben: bessere Bezahlung, richterliche und staatsanwaltschaftliche Unabhängigkeit, eine Vorsorge für Nachwuchs an Gerichten, in der Staatsanwaltschaft und im Justizvollzug und eine bessere digitale Arbeit und Ausstattung. Zu moderner Ausbildung gehört allerdings noch ein bisschen mehr vielleicht als nur die technische Ausstattung. Wir Juristinnen und Juristen müssen auch eine Kenntnis davon haben, was sich hinter der Technik verbirgt, wie also auch die Funktionsweise im Einzelnen zu bewerten ist und wo sich Gefahren auftun, denn wir haben ja beispielsweise jetzt die Sicherheitslücke in Java gehabt, die auch das Anwaltspostfach lahmgelegt hat. Das ist dann sehr schwer, denn wir haben in Form des digitalen Arbeitens natürlich mehr und mehr auch mit der drängenden Frage der Sicherheit sogenannter sensibler Systeme zu tun, die zu gewährleisten ist, und wo es also nicht nur darum geht, dass keine Daten verloren gehen und nicht nur einfach eine Funktionsunfähigkeit eintritt, sondern auch darum, dass nicht einfach sensible Daten abgegriffen werden. Da stellen sich halt auch vollkommen neue Fragen, mit denen man sich früher nicht so beschäftigen musste: Wer ist in Haftung zu nehmen, wenn Daten verloren gehen oder persönliche Daten von Dritten dann eben in falsche Hände geraten? Die vielen, von Ihnen auch zu Recht angesprochenen und aufgeworfenen Fragen im Bereich der Justiz sind allerdings nicht neu, sie beschäftigen auch die Landesregierung und den Landtag – uns alle hier – in den justizpolitischen Kreisen schon seit längerer Zeit. Zu denken wäre etwa an das Personalentwicklungskonzept im Justizvollzug – das hatten wir schon in der letzten Legislatur – und den Generationenwechsel in der Justiz. Es wäre jetzt falsch, aus den Punkten, die Sie mit dem Antrag aufgeworfen haben, zu schließen, dass da bisher nichts passiert sei, denn wir haben uns schon sehr viele Gedanken gemacht, auch um die Besoldung. Allerdings können wir nicht nur allein mit der Besoldung mehr Beschäftigte finden, denn den Lohnpreiswettbewerb kann man sich weder mit anderen Ländern richtig gut leisten, vor allen Dingen nicht mit der freien Wirtschaft, in die es viele junge Kolleginnen in unserem Juristenjob mit Prädikatsexamen auch gern hinzieht. Wir haben deswegen auch hier in der Justiz schon den Notenschnitt ein bisschen abgesenkt und nicht nur auf das Prädikatsexamen geschaut, sondern auf die sogenannten Soft Skills, die ebenso wichtig sind. Auch gerade, um den Nachwuchs, den wir jetzt in sehr großem Ausmaß brauchen, sicherzustellen, wurden hier sogenannte Quereinsteiger/-innen jetzt vermehrt, auch zum Beispiel für Richterstellen geworben. Das ist auch sehr gut, weil sich dann nicht nur Berufsbildung, sondern auch Lebenserfahrung in einer guten Waage befinden. Es gab dann auch auf der Bundesebene bereits in der letzten Bundeslegislatur das Projekt „Pakt für den Rechtsstaat“. Damit konnten wir auch hier in Thüringen sehr viel mehr zusätzliche Stellen schaffen, als das sonst gelungen wäre. Weil wir jetzt nun gemeinsam eine Ampelregierung im Bund haben, hoffe ich dann auch darauf, dass wir das fortsetzen können und der Generationenwechsel dadurch erleichtert wird. Ihre Forderungen nach Teilzeit sind auch schon in Teilen umgesetzt. Im Juni 2021 ist eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes beschlossen worden. Wir haben jetzt auch die Möglichkeit des Teilzeitreferendariats in der Ausbildung. Das Referendariat, das bisher auf zwei Jahre in Vollzeit festgelegt ist, kann man nun auf 30 Monate verlängern. Dann haben wir auch die Möglichkeit, elektronische Klausuren zu schreiben. Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits das E-Examen erfolgreich durchgeführt und gute Erfahrungen damit gesammelt. Man sieht es tatsächlich, weil Ihr Antrag schon ein halbes Jahr alt ist, hat sich sogar schon in dieser relativ kurzen Zeit einiges verbessert von dem, was Sie dort anmahnen. Das ist aber sicherlich trotzdem kein Grund, nicht nach weiteren Verbesserungen zu schauen. Wie gesagt, die Sicherheit des digitalen Arbeitens, das wäre unser Punkt, ein Aspekt, den wir hier noch ergänzen sollten. Sie haben schon zu Recht darauf hingewiesen, dass wir da im elektronischen Arbeiten durch die Corona-Pandemie schon einen deutlich großen Schritt weitergekommen sind, auch im Bereich der konservativen Juristinnen und Juristen, als das vor kurzer Zeit noch denkbar war. Zur Gesamtheit der Materie gehört allerdings auch, dass das Rechtswesen am Ende fast ausschließlich auf Bundesgesetzgebung beruht und die Änderungsmöglichkeiten Thüringens gar nicht so groß sind, wie zum Beispiel beim Teilzeitbeispiel eben deutlich geworden sein könnte. Dennoch, sehr geehrte Frau Kollegin Baum, können wir den Antrag auch aus unserer Sicht – der Koalition – sehr gern im Ausschuss besprechen. Wir sind gespannt auf die uns gemeinsam einfallenden Lösungen. Herzlichen Dank. (Beifall SPD, Gruppe der FDP)

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Bergner

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Für die AfD-Fraktion hat sich Abgeordneter Sesselmann zu Wort gemeldet.

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Robert Sesselmann AfD

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Frau Marx, Frau Baum, Herr Schard, Sie haben im Wesentlichen schon die Punkte aufgegriffen, die wir hier auch sehen. Es ist letztlich so, dass – um es vorwegzunehmen – wir auch zustimmen werden und im Ausschuss auf diese Einzelfragen noch mal konkret eingehen. Wenn ich mir den Antrag so anschaue, dann stelle ich fest, dass Sie unter anderem auch schreiben, dass es der Freistaat Thüringen versäumt hat, entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Thüringer Justiz zu ergreifen. Da hat Frau Marx schon einiges angebracht. So ist es direkt nicht. Herr Dr. Poppenhäger hatte sich auch schon im Vorfeld Gedanken gemacht, wie man entsprechendes Personal akquiriert durch die Pensionierungswelle, die jetzt demnächst eintreten wird, und hatte da auch bei den ausgebildeten Juristen außerhalb des Justizdienstes geworben. Das ist einer der Wege, Anwälte zum Beispiel einzustellen. Frau Marx hatte jetzt gerade die Thematik „Soft Skills“ angesprochen. Die weichen Voraussetzungen, die man noch braucht, also nicht nur die Ausbildung, die Sie jetzt mit Prädikatsexamen anstreben, ist das A und O, sondern auch die Erfahrungswerte, die man mit einbeziehen muss. Aus den Ausschüssen, aus den entsprechenden Wahlausschüssen wissen wir, es gibt Richter oder vorhergehende Studenten, die sieben Jahre studiert haben, also 14 Semester. Ich glaube, man muss hier auch den Schwerpunkt darauf legen, wie lange eigentlich so ein Studium gedauert hat. Wenn das Studium mit Freischuss beendet wird und das nach sieben oder acht Semestern beendet wird, dann darf man die Erfordernisse an die Punktebewertung nicht so hoch ansetzen. Ich glaube, Zusatzqualifikationen und Lebenserfahrung sollten auf jeden Fall Berücksichtigung finden. Was auch wichtig ist, ist die Synchronisation der Systeme. Das ist auch von Frau Marx ein bisschen angeklungen, was jetzt die Frage des beA angeht, diese derzeitige Virenproblematik. Aber wir haben ja auch das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach, was als eBO bezeichnet wird. Dann haben wir das besondere elektronische Postfach beispielsweise, was die Steuerberater nutzen, und hier bedarf es einer Synchronisation. Das heißt, es bedarf Schnittstellen zwischen den verschiedenen Systemen und natürlich auch, wie Frau Marx zu Recht angesprochen hat, einer entsprechenden IT-Sicherheit. Da haben wir auch im Haushaltsausschuss hier unter dem EP 05 eingestellte Positionen gehabt. Das reicht natürlich noch nicht aus, Frau Baum, da haben Sie recht, da muss noch mehr geschehen. Das sehen wir genauso. Also IT-Sicherheit und IT-ler müssen hier entsprechend eingestellt werden, um das zu gewährleisten. Summa summarum: Ihr Antrag ist in vielen Punkten zustimmungsbedürftig. Wir haben Probleme mit dieser kritischen Aufgabenanalyse, die Sie hier ansprechen, weil ich glaube, ich hatte die letzten Gespräche mit dem Richter und habe gefragt: Soll ich mich mal vorstellen, was wäre denn aus Ihrer Sicht wichtig? Und da hat er zwei Punkte angesprochen: mehr Personal, mehr Geld. Das waren so die zwei wichtigen Positionen, die mir übermittelt worden sind. (Zwischenruf aus dem Hause) Ja, ich arbeite nebenher noch als Rechtsanwalt und deswegen habe ich auch bei Gericht zu tun. Dann, was die moderne Sachausstattung angeht, bitte ich zu bedenken und richte mich insoweit an den zuständigen Justizminister: Wir haben zum Januar 2026 die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und es gibt auch hier entsprechende Testläufe, beispielsweise beim Oberlandesgericht in Hamm. Da gibt es den Herrn Dr. Gregor Gundlach, der da einen entsprechenden Test vorgenommen hat. Das ist nachzulesen in der Deutschen Richterzeitung, das Heft 2 aus 2020, Blatt 48 ff. Da können Sie noch mal nachlesen und sehen, was als wichtig erachtet wird, wenn man eine elektronische Akte einführt, und welche elektronischen oder welche Hardware-Voraussetzungen hier denn notwendig sind. Das ist, denke ich, wichtig, wenn die Justiz ausgestattet werden soll, Herr Minister, dass man gleich bedenkt, 2026 ist die Umstellung auf die elektronische Akte und dass man das mit einbezieht. Was den Altersruhestand angeht, so stimme ich Herrn Schard fast zu; also die Einstellungsreserve brauchen wir aus unserer Sicht auch nicht. Aber was man vielleicht machen könnte, ist, den Eintritt in das Pensionsalter freiwillig nach hinten verschieben, sofern hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Und im Wesentlichen halten wir es auch für sinnvoll – und deswegen auch die Überweisung an den Ausschuss –, die Berufsverbände und Interessenvertretungen entsprechend zu fragen zu den Punkten, die Sie angesprochen haben, Frau Baum. Ich glaube, die geben uns dann auch noch mal einen entsprechenden Einblick. Wichtig aus unserer Sicht: Synchronisation der Systeme. Wichtig, Herr Minister, ist auch noch, hier auch mit den anderen Ministern zu sprechen, dass also auch die länderübergreifende Synchronisation der Systeme funktioniert, was beispielsweise in den Strafverfahren aus unserer Sicht sehr wichtig ist. Sie haben auch die Schnittstellenprobleme jetzt derzeit im öffentlichen Dienst, gerade zwischen Staatsanwälten und Richtern. Da haben Sie auf der einen Seite die Nutzung des sogenannten web.sta und auf der anderen Seite bei den Richtern in der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Nutzung des forumSTAR. Wenn Sie beispielsweise als Staatsanwaltschaft einen Haftbefehlsantrag vorformulieren, möchten den Haftbefehlsantrag dem Ermittlungsrichter übertragen, so müssen Sie das erst in Word speichern und dann rübergeben. Das ist im Freistaat Sachsen bereits viel besser gelöst. Da gibt es die Schnittstelle zwischen web.sta und forumSTAR und da kann die Staatsanwaltschaft den entsprechenden Haftbefehlsantrag hier rüberschicken und die Richter können es gleich in ihrem forumSTAR einarbeiten – viel einfacher. Ich glaube, da besteht noch Nachholbedarf seitens des Ministeriums. Viele andere Punkte sind schon benannt, auch was den Justizvollzug angeht. Das ist alles interessant und ich glaube, darauf lässt sich im Ausschuss noch tiefer eingehen. Ich möchte die Zeit auch nicht überbeanspruchen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Bergner

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen

Vielen Dank, Herr Kollege Sesselmann. Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Frau Abgeordnete Baum.

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Franziska Baum FDP

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank. Ich wollte eigentlich sagen, es wird auch nicht lang, aber bei 5 Minuten Redezeit ist es eh nie besonders lang. Vielen Dank für die Ausführungen an die Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte vielleicht gleich vorab sagen: Einen Zweck, den dieser Antrag erfüllen sollte, den haben wir schon damit erfüllt, dass wir hier einfach mal laut und deutlich über die Justiz sprechen. Das ist immer so ein Bereich, der funktioniert irgendwie. Es ist eigentlich ein bisschen wie Schulen, nur, dass über Schulen permanent gesprochen wird. Insofern freuen sich vielleicht auch die Angestellten im Justizbereich, dass wir uns mit den Themen beschäftigen. Ich würde ganz kurz auf ein paar Kritikpunkte eingehen, die die Kolleginnen und Kollegen angebracht haben, und dann noch auf mein Lieblingsthema, was hier noch nicht angeklungen ist. Ganz kurz, Herr Schard, zu der Frage mit dem Weisungsrecht für die Staatsanwälte. Der Hintergrund, der uns dazu veranlasst hat, dieses Thema unabhängig davon aufzugreifen, dass das die Freien Demokraten schon ein bisschen länger als Thema haben, dass diese Unabhängigkeit der Staatsanwälte gestärkt werden muss, hängt auch mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zusammen. Das bereitet in Deutschland Probleme für europäische Haftbefehle, die aktuell nur von Richtern vollzogen werden können, weil die Staatsanwälte von der Europäischen Union nicht als unabhängig anerkannt werden. Das ist so ein Thema, um da – Frau Marx hat schon recht, viele Themen davon sind Bundesthemen, da kommen wir nicht ran – mal zu schauen, inwieweit wir da entgegengehen können. Die gleiche Thematik betrifft auch die Unabhängigkeit der Richter in den Beurteilungs- und Beförderungsfragen. Wir haben dazu im Richter- und Staatsanwältegesetz jetzt eine Anpassung vorgenommen. Der Richterbund selbst regt schon länger an, dass es tatsächlich für die Beurteilungssystematik der Richter und Staatsanwälte ein eigenes Beurteilungsgremium geben soll. Ich fände es spannend, mit dem Richterbund zu diskutieren, wie das ausgestaltet werden sollte und inwieweit das aus unserer Sicht dann mit tragbar ist. Vielleicht zu der Kritik von Herrn Sesselmann, was die Aufgabenanalyse angeht. Ich finde, kritische Aufgabenanalyse ist gerade bei der Frage Digitalisierung, wie binden wir das in Strukturen ein, relevant. Geld und Personal werden von den Richtern sicher immer als ein Thema genannt, wenn es darum geht, was gebraucht wird. Aber man hört durchaus auch kritische Töne, wenn wir über das PEBB§Y reden, wenn wir darüber reden, welche Aufgaben jetzt an welcher Stelle bearbeitet werden. Also, an der Stelle eine Aufgabenanalyse zu machen, halte ich durchaus für sinnvoll. Mein Lieblingsthema, es ist eine eher kleinere Gruppe, aber eine, die mir mittlerweile einfach auch durch die vielen Gespräche ans Herz gewachsen ist, hier geht es um die Gerichtsvollzieher, die sich natürlich fragen: Könnt ihr nicht bei dem Thema „Aus- und Fortbildung“ was machen, wie soll sich das weiterentwickeln, wie wird unsere Rolle aussehen, gerade wenn ganz viel auch digital per Knopfdruck geht? Das ist ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt, da auch zu überlegen, ob sich mit anderen Bundesländern gemeinsam gerade für das Thema „Ausbildung von Gerichtsvollziehern“ eine Entwicklung voranbringen lässt. Ansonsten danke ich recht herzlich und freue mich auf den Austausch im Ausschuss. Vielen Dank.

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Bergner

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen

Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr vorliegen, aber ich habe gehört, der Minister hat uns einiges dazu zu sagen. Darauf freuen wir uns. Danke schön.

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Dirk Adams

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, an einer Stelle möchte ich der FDP danken, nämlich, dass sie es mit diesem Antrag möglich gemacht hat, dass wir uns hier einmal ganz ausführlich und umfangreich mit der Thüringer Justiz, die ja eine sehr vielfältige Arbeitsweise, sehr vielfältige Teilbereiche hat, auseinandersetzen können. Das ist auch in meinem Haus so gewertet worden. Insofern ist ein außerordentlich umfangreicher Sprechzettel zu den einzelnen Aspekten, die die FDP aufgerufen hat, hier zusammengestellt worden. Mit Blick auf die Zeit, aber auch auf Ihren Arbeitsplan und mögliche Tagesordnungspunkte, die heute eventuell noch aufgerufen werden müssen, werde ich versuchen, dies etwas zu kürzen und auf einige Fragestellungen zuzuspitzen, die hier erarbeitet wurden. Ich darf aber vor allen Dingen den umfangreichen Sprechzettel und das umfangreiche Material, das in meinem Haus von allen Abteilungen zusammengestellt wurde, zum Anlass nehmen, mich hierfür einmal zu bedanken. Vielleicht kann das Parlament das auch mit einem Applaus würdigen, dass vom Justizprüfungsamt über die Abteilung 4, die für den Justizvollzug zuständig ist, die Abteilung 3, in der unsere Staatsanwaltschaften stecken, die Abteilung 2, die das Verfassungsrecht verantwortet, die Abteilung 1, die in jedem Ministerium für die Personalfragen zuständig ist, alle zusammengearbeitet haben. Ich glaube, das ist einen Applaus wert. (Beifall im Hause) Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch den hier in Rede stehenden Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP wird jedoch der unzutreffende Eindruck erweckt, die Thüringer Justiz sei auf die künftigen Herausforderungen …

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Bergner

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen

Entschuldigen Sie bitte, Herr Minister. Meine Damen und Herren, das ist jetzt doch nicht sehr freundlich gegenüber dem Justizminister, welchen Lautstärkepegel es hier gibt. Ich habe Verständnis dafür, dass wir kurz vor der Weihnachtszeit sind, aber jetzt arbeiten wir bitte noch und ich bitte um Ruhe. Bitte, Herr Minister. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dirk Adams

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich hatte gerade ausgeführt, dass der unzutreffende Eindruck erweckt worden ist, die Justiz sei auf die künftigen Herausforderungen, die insbesondere mit den verstärkten Pensionierungen, die bis zum Jahr 2035 zu bewältigen sind, nicht genügend vorbereitet und die Juristenausbildung würde eben nicht mehr den Anforderungen entsprechen. Dies ist ein unzutreffender Eindruck, der hier möglicherweise erweckt wurde oder erweckt werden könnte. Dies ist, wie gesagt, keinesfalls der Fall. Ich will das an einigen Punkten noch einmal kurz darstellen. Als Erstes war die FDP-Gruppe darauf eingegangen, dass es eine kritische Aufgabenanalyse sämtlicher Justizbereiche geben muss. Ich glaube, das wurde hier in dem Raum auch schon gesagt: Da, wo wir über Gericht und Staatsanwaltschaften reden, haben wir natürlich eine nahezu hundertprozentige bundesgesetzliche Vorgabe und auch eine bundesgesetzliche Kompetenz und keine Landeskompetenzen, hier etwas zu regeln. Die Arbeitsweise unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften ist bundesgesetzlich geregelt. Insofern würde es sich nicht anbieten, hier einzugreifen, insbesondere natürlich auch, weil man immer wieder in die Nähe der richterlichen Unabhängigkeit kommen würde, und das verbietet sich an dieser Stelle auf jeden Fall. Ich hoffe auch, dass die FDP-Gruppe dies nicht im Blick hatte, in die Arbeitsweise unserer Gerichte eingreifen zu wollen. Insofern Sie darüber gesprochen haben, dass unsere Justizstandorte effektiver sein sollten, muss man eines noch mal sehr deutlich sagen: Unsere wesentlichen Justizstandorte, an denen wir unterschiedliche Fachgerichtsbarkeiten zusammengezogen haben und auch mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit zusammenarbeiten, sind Standorte und Justizzentren, an denen wir schon hocheffektiv arbeiten, weil wir in diesen Justizzentren immer einer Gerichtsbarkeit, einem Gericht all das übergeben, was sonst jedes einzelne Gericht machen müsste. So ist an den Justizstandorten immer einer dafür verantwortlich, die Bibliothek, den Einsatz der Justizwachtmeister, die Hausverwaltung und Ähnliches zu organisieren. Dieses Zusammenziehen zu Justizzentren war schon ein wichtiger Schritt, unsere Standorte effektiver zu machen und auch die Arbeit in der Justiz hocheffektiv zu machen. Insofern Sie noch mal auf die Frage eingegangen sind – ich glaube, das haben Ihre Fragen auch so ein bisschen berührt –, ob es einen Bedarf einer aufgabenorientierten anderen Personalbemessung geben soll, kann ich darauf verweisen: Alle im Justizausschuss kennen das sogenannte PEBB§Y-Verfahren, in dem ermittelt wird, wie viele Richter-/-innenstellen man benötigt, um an einem Gericht mit dem Anfall x an Fällen und Verfahren gut klarzukommen. Dieses System ist nicht nur in Thüringen durch unser Ministerium errechnet oder geleitet worden, sondern es ist in ständiger Fortschreibung und auch über die Ländergrenzen hinweg gemeinsam entwickelt worden und ermöglicht hier besondere Vergleichsmöglichkeiten und damit auch eine Qualitätssicherung innerhalb der Justiz. Auch da sind wir auf gutem Weg und unsere Personalbedarfsplanung ist auf dieses – ich denke – immer wieder umstrittene, aber doch mathematisch belastbare PEBB§Y-System ausgerichtet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hinsichtlich der seitens der Gruppe der FDP geforderten Schaffung moderner Sachausstattung und Infrastruktur für Justizbedienstete, die sich in ihrer Begründung im Wesentlichen auf die Schaffung von Möglichkeiten für mobiles Arbeiten mittels mobiler Arbeitsgeräte und Datenzugängen über VPNToken konzentriert, habe ich bereits im Rahmen einer Kleinen Anfrage und zuletzt im Justizausschuss am 16. April 2021 umfassend Stellung genommen. Daraus ergibt sich, dass die von Ihnen geforderte moderne Sachausstattung in weiten Teilen bereits vorhanden ist, weshalb ich im Wesentlichen darauf Bezug nehme und hier lediglich auf die seit Mitte April eingetretenen Entwicklungen eingehe. Bezüglich der mobilen Endgeräte ist zu sagen, dass seit Anfang Dezember dieses Jahres auch alle Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit – das war die einzige Fachgerichtsbarkeit, die noch nicht ausgestattet war – mit Notebooks ausgestattet sind. Damit verfügen nun alle Thüringer Richterinnen und Richter sowie alle Thüringer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte über Notebooks, mit denen aus dem Homeoffice auch ohne Anbindung an das Landesnetz in Officeprogrammen gearbeitet werden kann sowie Literaturrecherchen in den umfassend bereitgestellten Datenbanken von juris und beck-online durchgeführt werden können. Für den mittleren und gehobenen Dienst konnte in den letzten Monaten eine Rahmenvereinbarung zum mobilen Arbeiten mit dem Hauptpersonalrat abgeschlossen werden. Auch hier sind wir also auf dem Weg zu guten Lösungen. Die für den mittleren und gehobenen Dienst erforderlichen Notebooks sind bestellt worden und sollen noch in diesem Jahr – so habe ich auch vor der Sitzung des Parlaments hier noch mal nachgefragt – angeschafft und verteilt werden können. Ich will ganz kurz noch mal auf den Beitrag der AfD eingehen, wo man empfohlen hat, sich das anzugucken, bei der Einführung der elektronischen Akte auch immer die Sachausstattung im Blick zu haben. Sie wissen ja, dass wir schrittweise schon die E-Akte einführen. Im letzten Jahr 2020 haben wir am Landgericht in Meiningen – dort für die erstinstanzlichen Zivilsachen – begonnen, haben es dann an das zweitgrößte Landgericht in Gera Anfang dieses Jahres gebracht, haben dann den Instanzenzug abbildend auch am OLG in Zivilsachen, in der zweiten Instanz, die E-Akte eingeführt und haben Anfang November auch die erste Fachgerichtsbarkeit, nämlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit, mit in die E-Akte hineingenommen und haben am Verwaltungsgericht in Weimar – ich habe mir das kürzlich ansehen können – die E-Akte eingeführt. Das geht immer einher mit einer noch mal verbesserten Ausstattung am Richterarbeitsplatz, und immer geht es auch mit einer Ausstattung der Verhandlungsräume einher, die dann natürlich auch elektronisch den Anwälten und Richterinnen und Richtern sowie allen Verfahrensbeteiligten alle Möglichkeiten geben sollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, insgesamt 500 Token sind noch zusätzlich angeschafft worden – auch das war eine tolle Zusammenarbeit mit dem Landesrechenzentrum –, sodass wir heute einen hohen Ausstattungsgrad haben. Seit Beginn der Pandemie – das ist, glaube ich, immer noch mal wichtig, dass man so eine einfache Zahl hat – ist die Ausstattung mit Online-Zugängen in der Thüringer Justiz verfünffacht worden. Ich glaube, das ist eine großartige Leistung für das TMMJV und die Kollegen im Thüringer Finanzministerium, hier speziell im Landesrechenzentrum. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gruppe der FDP spricht in ihrem Antrag auch das für die Thüringer Justiz äußerst relevante Thema der kommenden stark zunehmenden Pensionierungen an, allerdings in Verkennung der in diesem Bereich bereits geleisteten Arbeit. Man hat sich vor vielen Jahren – das muss man sehr deutlich sagen – schon darauf vorbereitet, dass man mit Ruhestandseintritten insbesondere um die Mitte dieses Jahrzehnts und zum Ende dieses Jahrzehnts rechnen muss. Dies hat ermöglicht, dass wir eine Einstellungsreserve bilden konnten und nun ganz engagiert dabei sind, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier Vorkehrungen zu treffen, was man auch an einigen Zahlen noch mal ganz deutlich machen kann. Während zwischen 2000 und 2014, also in 15 Jahren, lediglich 102 Einstellungen in die Thüringer Justiz festgestellt werden konnten, ist ab dem Jahr 2015 eine signifikant höhere Anzahl von Einstellungen von Richterinnen und Richtern zunächst einmal auf Probe ermöglicht worden und es sind seit 2015 238 junge Richterinnen und Richter auf Probe eingestellt worden, davon allein in diesem Jahr 53, und so, wie ich mir berichten lassen habe, sind auch für das nächste Jahr schon über zehn Neueinstellungen an Richterinnen und Richtern vorbereitet und werden zügig durchgeführt werden können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die FDP hat auch die Einstellungsvoraussetzungen angesprochen. Hierzu kann ich nur sagen – ich glaube, Frau Kollegin Marx hatte das schon angesprochen –, man ist, glaube ich, mit gutem Grund davon abgegangen, dass man an der Stelle nur auf die Zensuren schaut und hat deshalb hier die Gesamtsumme der Punkte, die in beiden Staatsexamen zu erzielen sind, herabgesetzt. Das ist auch gerechtfertigt dadurch, dass wir einen viel größeren Fokus auf die strukturierten Bewerberinterviews gelegt haben. Das findet über mehrere Stunden statt mit einer Bewerberin oder einem Bewerber für das Richteramt auf Probe, an dem auch immer die Oberpräsidenten, also zum Beispiel die Präsidentin der Landesarbeitsgerichtsbarkeit oder der ordentlichen Gerichtsbarkeit, teilnehmen und diese einzelnen Bewerber in einem langen, intensiven Gespräch prüfen, ob sie die Voraussetzungen, auch die persönlichen Voraussetzungen – das sieht auch das Deutsche Richtergesetz vor – für eine solche Arbeit haben. Das ist vor allen Dingen auch deswegen gerechtfertigt, weil unsere Richterinnen und Richter während der Probezeit – Sie wissen das – außerordentlich oft, nämlich nach 9, 15, 21 und 33 Monaten, noch einmal von erfahrenen Richterinnen und Richtern bewertet werden. Insofern haben wir da die Möglichkeit, mit guter Zuversicht darauf zu schauen, dass diejenigen, die wir auswählen, auch den Anforderungen gerecht werden können. Ich reiße nur ganz kurz an: In der Juristenausbildung haben wir ganz oft die Frage gestellt bekommen, wann wir dort elektronische Klausuren schreiben können werden. Ich glaube, es hatte auch jemand hier angesprochen, dass das in mehreren Bundesländern schon möglich war. Wir haben in Thüringen Ende Oktober auch schon eine Testklausur geschrieben, ein digitales Examen als Test durchgeführt. Das war ein sehr guter Weg, und wenn Sie die Haushaltsmittel ermöglichen, dann werden wir das ab dem nächsten Jahr auch einführen können. Ich glaube, auch schon angesprochen wurde die Forderung der FDP, dass man Teilzeitreferendariate ermöglichen sollte. Diese Teilzeitreferendariate sind nun möglich, nachdem der Deutsche Bundestag am 19. Juni das Deutsche Richtergesetz geändert hat. Das Justizausbildungsgesetz ist bei uns in Arbeit. Das Kabinett hat darüber schon beraten. Relativ bald werden wir es im Kabinett in einer zweiten Fassung beschließen, dann hier im Landtag einbringen und mit Ihnen diskutieren können. Die Gerichtsvollzieher, die mir sehr am Herzen liegen, sind schon angesprochen worden. Ich glaube – das wird auch die Debatte im Ausschuss zeigen –, dass es nicht unbedingt hilfreich ist, hier die Fachschulausbildung – wie von der FDP gefordert – einzuführen, denn wir brauchen vor allen Dingen lebensältere und justizerfahrene Menschen. Das spricht dafür, dass nicht ein Fachschulstudium dazu qualifizieren sollte, sondern dass man vor allen Dingen mit Erfahrung in der Justiz, auch als lebensälterer Mensch, diese manchmal gefährliche und enorm anspruchsvolle Tätigkeit durchführen kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch ganz kurz auf den Justizvollzug eingehen. Hier hatten wir noch vor fünf Jahren eine desolate Stellenbesetzung zu verzeichnen und konnten durch enorme Anstrengung in der Ausbildung schaffen, dass wir alle Stellen wieder besetzen, dass wir auch die altersbedingten Abgänge durch Neueinstellungen, durch eine vermehrte intensive Ausbildung ausgleichen können. Insofern sind wir dort auf einem sehr guten Weg. Wir werden alle Stellen besetzen können. Das merken die Kollegen derzeit auch im Justizvollzug und sehen, dass sie die Unterstützung bekommen. Wichtig ist, darüber nachzudenken, ob möglicherweise ein sogenannter Anwärterzuschlag hilfreich wäre, um auch weiterhin, in den nächsten zehn Jahren, die wir hier aufholen müssen, hinreichend gute Bewerber finden zu können. Zuletzt möchte ich kurz darauf eingehen, dass die FDP-Gruppe gefordert hatte, die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften zu stärken und das Weisungsrecht gänzlich abzuschaffen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass schon mein Vorgänger Leitlinien zur Ausübung des Weisungsrechts festgelegt hat, an die ich mich halte. Sie sichern unserer Staatsanwaltschaft in ihrer Tätigkeit eine maximale Unabhängigkeit. Es ist, glaube ich, anekdotisch, wenn man sagt – es ist schnell gefordert, dass Staatsanwaltschaften unabhängig sein sollen. Und dann gibt es doch immer wieder Augenblicke, wo unterstellt wird, dass die Staatsanwaltschaften nicht unabhängig sind und das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften doch wieder ausgeübt werden soll. Ich glaube, wir haben hier in Thüringen einen guten Weg. Ich freue mich darauf, dass wir diese Debatte, die wir in der letzten Stunde führen konnten, intensiv im Justizausschuss fortführen können. Ich freue mich auf die Debatte zum Wohle der Thüringer Justiz, in der ein toller Job gemacht wird. Sie haben das alle mitbekommen. Im Thüringen-Monitor haben wir in diesem Jahr beim Vertrauen in die Thüringer Justiz den zweithöchsten Wert feststellen können. Das ist, glaube ich, noch mal einen Applaus ihrerseits wert. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen

Vielen Dank, Herr Minister. Ich komme zu der Feststellung, dass sich eine Redezeitverlängerung ergeben hat. Ich gehe aber davon aus, dass Sie davon keinen Gebrauch machen, weil alle ihre Redezeit nicht ausgeschöpft haben. Damit komme ich, da ich keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt sehe, zur Abstimmung. Es wurde Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen will, denn bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich sehe Zustimmung aus allen Fraktionen, der Gruppe der FDP und seitens aller fraktionslosen Abgeordneten. Trotzdem frage ich noch nach den Gegenstimmen. Keine. Enthaltungen erwartungsgemäß ebenfalls keine. Damit ist dieser Antrag an den Ausschuss überwiesen. Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, noch den Tagesordnungspunkt 15 aufzurufen Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/4516 Wird seitens der Landesregierung das Wort gewünscht? Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.

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Beer

Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen hier: Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für die Landesregierung bitte ich um Zustimmung des Landtags zu Tätigkeiten von Frau Ministerin Karawanskij sowie Herrn Minister Tiefensee in landesnahen Unternehmen, die in dem vorliegenden Antrag genannt sind. Dies begründet sich durch Amtswechsel. Zum einen sind – wie Sie wissen – mit Ausscheiden der Staatssekretärin im TMWWDG Frau Kerst die von ihr wahrgenommenen Mandate im Aufsichtsgremium neu zu ordnen. Infolgedessen ist unter anderem vorgesehen, dass Minister Tiefensee in den Aufsichtsrat der Messe Erfurt eintritt und dort den Vorsitz übernimmt. Zum anderen wurde Frau Staatssekretärin Karawanskij zwischenzeitlich Ministerin. Im Ergebnis ist daher die Weiterführung der Mandate im Aufsichtsrat der GWB „Elstertal“ sowie im Aufsichtsrat der Landesentwicklungsgesellschaft und im Aufsichtsrat der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH vorgesehen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen. Sie dient der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der jeweiligen Gesellschaft. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen hier: Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Ich sehe, das ist auch nicht der Fall, damit stimmen wir direkt über diesen Antrag ab. Wer dem Antrag der Landesregierung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung aus allen Fraktionen, der fraktionslosen Abgeordneten und der Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Ich sehe keine. Es gibt auch keine Enthaltungen. Damit ist das … Entschuldigung. Da muss ich jetzt noch mal fragen. Die Fraktion der AfD enthält sich komplett? Es hatten sich nämlich welche gemeldet. Also bitte noch mal die Enthaltungen. Dann für das Protokoll: Bei einigen wenigen Enthaltungen ist das angenommen. Ich bedanke mich und übergebe jetzt an Kollegin Marx für einen zu klärenden Punkt. Ich bedanke mich für die ganz hervorragende Zusammenarbeit am heutigen Tag. Ich wünsche Ihnen allen – wenn durch Frau Kollegin Marx beendet wurde – ein frohes Weihnachtsfest. Danke schön. (Beifall im Haus)

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Dorothea Marx

Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen hier: Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es gab noch einen Punkt. Wir haben heute Mittag eine Sitzung des Ältestenrats gehabt. Da ging es um den Nachvollzug erteilter Zwischenrufe und hier im Haus gefallener Äußerungen. Es kommt bei Ordnungsrufen immer darauf an, ob ein Anwurf persönlich an einen Kollegen hier im Haus adressiert ist oder ob man nur allgemein überzieht. Das markiert den Übergang von der Rüge zum Ordnungsruf. Die Äußerung, um die es ging, die vom Herrn Abgeordneten Möller getätigt wurde, die lautete im Wortlaut – ich habe jetzt hier den Zwischenrufauszug –: „Wer mit seinen Kumpels Leute an der Grenze erschossen hat, sollte mal die Fresse halten!“ Davor hatte der Abgeordnete Kalich, Die Linke, gerufen: „Getroffene Hunde bellen, das war schon immer so!“ Deswegen ist die Replik darauf durch den Abgeordneten Möller als ein persönlicher Anwurf zu werten. Ich erteile dem Abgeordneten Möller zwei Ordnungsrufe. Zwei Ordnungsrufe deshalb, weil es ein strafrechtlicher Vorwurf ist, der an den Kollegen Kalich gerichtet wurde: „Wer mit seinen Kumpels Leute an der Grenze erschossen hat …“ – also als Fakt. Und „sollte mal die Fresse halten“, das ist der zweite Tatbestand. Dafür erteile ich zwei Ordnungsrufe. Damit endet die Sitzung. Ich wünsche Ihnen fröhliche Weihnachten und ein friedliches 2022. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ende 18.01 Uhr

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