Dorothea Marx
Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen hier: Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es gab noch einen Punkt. Wir haben heute Mittag eine Sitzung des Ältestenrats gehabt. Da ging es um den Nachvollzug erteilter Zwischenrufe und hier im Haus gefallener Äußerungen. Es kommt bei Ordnungsrufen immer darauf an, ob ein Anwurf persönlich an einen Kollegen hier im Haus adressiert ist oder ob man nur allgemein überzieht. Das markiert den Übergang von der Rüge zum Ordnungsruf. Die Äußerung, um die es ging, die vom Herrn Abgeordneten Möller getätigt wurde, die lautete im Wortlaut – ich habe jetzt hier den Zwischenrufauszug –: „Wer mit seinen Kumpels Leute an der Grenze erschossen hat, sollte mal die Fresse halten!“ Davor hatte der Abgeordnete Kalich, Die Linke, gerufen: „Getroffene Hunde bellen, das war schon immer so!“ Deswegen ist die Replik darauf durch den Abgeordneten Möller als ein persönlicher Anwurf zu werten. Ich erteile dem Abgeordneten Möller zwei Ordnungsrufe. Zwei Ordnungsrufe deshalb, weil es ein strafrechtlicher Vorwurf ist, der an den Kollegen Kalich gerichtet wurde: „Wer mit seinen Kumpels Leute an der Grenze erschossen hat …“ – also als Fakt. Und „sollte mal die Fresse halten“, das ist der zweite Tatbestand. Dafür erteile ich zwei Ordnungsrufe. Damit endet die Sitzung. Ich wünsche Ihnen fröhliche Weihnachten und ein friedliches 2022.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ende 18.01 Uhr
