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Olaf Kießling

AfD 17.12.2021 Sitzungen 7/69

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer an den Bildschirmen, liebe Lehrerinnen und Lehrer! Heute nun geht es ja in zweiter Beratung um die Zulage für Fachleiter, die die Funktionsstelle Seminarrektor eben nicht innehaben und nicht hälftig verwendet werden, jedoch in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern in Thüringen tatsächlich tätig sind, was ja auch wirklich notwendig ist. Der Gesetzentwurf zum Besoldungsgesetz wurde bereits im Juniplenum eingebracht. Herr Emde hat es ja gerade alles ausgeführt. Und, Herr Emde, Sie haben recht, Ende gut, alles gut. Der Gesetzentwurf war notwendig, da mit der Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes vom 21.12.2020 die Zulagen für Fachleiter ersatzlos gestrichen wurden. Damit wurde auch die Motivation gestrichen, sich nachhaltig um die Ausbildung der dringend benötigten Lehrer, um den Nachwuchs hier in Thüringen kümmern zu können. Auch konnten durch die Streichung der Zulage die anfallenden Reisekosten der Fachleiter nur zum geringen Teil kompensiert werden. Die Intention des Gesetzes konnte von vielen Anzuhörenden in der Anhörung geteilt werden, die Umsetzung im ersten Entwurf wurde aber massiv kritisiert. Nun gibt es nach intensiver Beratung in den Ausschüssen den zweiten Entwurf mit einer abgestuften Zulage je nach Aufwand bzw. zu betreuenden Lehramtsanwärtern für die Fachleiter, die nicht mindestens acht Lehramtsanwärter für ein Fach ausbilden und deshalb kein Funktionsamt innehaben. Uns als AfD-Fraktion ist es wichtig, dass Lehrer, die Zusatzaufgaben übernehmen, auch entsprechend ihrer Leistung entlohnt werden. Auch die Schaffung von Funktionsstellen ist richtig. Unser Gedanke an Prämien für Lehrer, die bereit sind, im ländlichen Raum tätig zu werden oder Mangelfächer zu unterrichten, fand bisher leider keine mehrheitliche Unterstützung. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das steht im Gesetz, gucken Sie mal rein!) Laut Besoldungsgesetz können zwar Zulagen gewährt werden, wie zum Beispiel für Mangelfächer oder für den Einsatz in Bedarfsregionen. Jedoch wird von dieser Möglichkeit vom Ministerium bisher wenig oder gar kein Gebrauch gemacht. Jetzt könnte man davon ausgehen, dass die massive Kritik im Rahmen der Anhörung zum ersten Gesetzentwurf dazu geführt hätte, dass man sich der Sache inhaltlich tiefgreifender widmet. Doch dem ist leider nicht ganz so. Im Haushaltsausschuss konnten viele Fragen nicht beantwortet werden, da darauf verwiesen wurde, dass eine Diskussion im Bildungsausschuss dazu geführt werden müsse. Dennoch sind wir froh, dass mit der Vorlage 7/3124 aus dem HuFA die offenen Punkte in der Lehrerbesoldung befriedet sein dürften. Doch ich frage mich, was mit den anderen Beamten ist. Haben ein Grundschuldirektor und ein Regierungsdirektor wirklich eine gleichwertige Ausbildung, Qualifikation, Tätigkeit und Verantwortungsbereich? Unsere Grundschullehrer und ‑ direktoren sind essenziell für unser Land. Wir werden ihre Bedeutung nicht schmälern. Aber es geht nicht einfach nur um die Zahlen, es geht auch um Besoldungsrecht, es geht um Kriterien, die für alle Beamten gelten müssen. Ich möchte hier nun mal an meine Kleine Anfrage 257 erinnern, Drucksache 7/4192, in der es um die leistungsgerechte Beamtenbesoldung in Thüringen und um das Zulagensystem für Beamte in Wartestellung geht. Denn beim Fehlen einer leistungsgerechten Besoldung ist in Thüringen immer wieder der Kampf um die besten Köpfe nicht wettbewerbsfähig. Aus den Antworten der Landesregierung mit der tabellarischen Darstellung geht hervor, dass Tausende Beamte seit Jahren auf eine ihrem Dienstposten entsprechende Besoldung warten, da keine Beförderungen ausgebracht werden. Hier besteht noch immer Handlungsbedarf vonseiten der Regierung. Bei den nun anstehenden Abstimmungen bezüglich der Fachleiter können wir nun der geänderten Version vom 10.12.2021 in der Vorlage 7/3124 sehr gern zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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