Christoph Zippel
Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag aus dem Juni 2020 hat einen langen Weg durch das Parlament hinter sich. Es gibt nun auch einen Alternativantrag und man höre und staune – das wurde ja auch schon betont vom Kollegen Montag –: von Rot-Rot-Grün und der FDP, respektive der Ampelkoalition mit den Linken als Juniorpartner. Es ist wohl der Thüringer Versuch der Ampel, einer LinksAmpel mit zwei roten Lichtern – wie auch immer, mir würde da vieles einfallen. Aber Scherz beiseite. Das Thema der Apotheken oder auch Zahnmediziner, vor allem im ländlichen Raum, haben wir hier schon mehrmals besprochen, ein Thema, wo wir – denke ich – uns doch alle einig sind, dass wir hier aktiv werden müssen. Meine Fraktion hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode den Antrag eingebracht „Die Apotheke vor Ort erhalten – Flächendeckende Versorgung durch Apotheken in Thüringen für die Zukunft sichern“. Dieser Antrag hatte schon viel von dem enthalten, worüber wir heute auch reden. Der Antrag wurde damals leider von Rot-Rot-Grün hier im Plenum abgelehnt. Die Probleme sind bekannt, ich wiederhole sie an dieser Stelle auch nicht noch mal. Im Alternativantrag steht auch ohne Zweifel einiges Richtiges und Wichtiges, wie: Absolventen für Tätigkeiten im ländlichen Raum motivieren, Niederlassungen finanziell fördern, Zahnärztescout, Weiterentwicklung der Ausbildung im Hinblick auf Digitalisierung. Aber im Detail gibt es doch einige Punkte, die fragwürdig oder zumindest problematisch sind. Beispiel Punkt IV: Die Ausweitung der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung im ländlichen Raum auf Apotheker und Zahnärzte ist meines Erachtens in der Form rechtlich nicht möglich. Das wurde so auch von den Apothekern in der Anhörung zum Antrag meiner Fraktion mit dem Titel „Garantiert gut versorgt“ betont. Zumindest darf die Stiftung nur bei der Förderung von Ärzten tätig werden. Hier sollte man zumindest rechtlich prüfen, ob das auch für die Richtlinie gilt, und gegebenenfalls eine eigene Richtlinie in Anlehnung an die Ärzterichtlinie schaffen. Der zweite Kritikpunkt, ebenfalls Punkt IV: die Förderung von Zahnarztpraxen in Gemeinden von bis zu 45.000. Sie schreiben in der Begründung, dass auch in Städten der Größe von Nordhausen oder Mühlhausen Probleme bei der zahnmedizinischen Versorgung zu erwarten sind. Das können Sie doch aber nicht allen Ernstes als ländlichen Raum bezeichnen. Wenn 45.000 Einwohner die Oberbegrenze sind, wäre die Niederlassung in allen Thüringer Städten außer Erfurt, Jena, Gera, Weimar und Gotha förderfähig. Das kann man machen, nur, jeder kann sich an fünf Fingern ausrechnen, dass die Anträge vor allem für die Mittelzentren gestellt werden und dass für den eigentlichen ländlichen Raum hier wieder einmal nichts übrig bleiben wird. Unser großer Kritikpunkt sowohl im Original als auch im Alternativantrag: Das Thema „Erhöhung der Studienplatzzahl sowohl für die Pharmazeuten als auch für Zahnmediziner“ fehlt völlig. Wenn ich aber weiß – und Sie schreiben es ja in der Begründung –, dass in den nächsten Jahren rund die Hälfte der Zahnärzte in den Ruhestand geht, der Versorgungsbedarf aber gleichbleibt, dann muss ich doch auch schauen, wie ich diese Lücke füllen kann. Wenn der Personalpool, aus dem ich schöpfe, immer kleiner wird, dann kann ich doch motivieren und finanzieren, wie ich will, irgendwo wird immer Knappheit herrschen. Deswegen haben wir als CDU-Fraktion auch immer gesagt, dass man die Studienplatzerhöhung und die Personalsteuerung immer nur zusammen denken kann und dass es nicht zielführend ist, diese beiden Lösungsansätze auseinanderzureißen. Es hat lange genug gedauert, bis die Landesregierung auch bei der Thematik der Notwendigkeit der Erhöhung der Studienplatzanzahl zum Beispiel bei Medizinern überhaupt reagiert hat, das erkannt hat. Und einen ebenso langen Weg werden wir auch bei der ganzen Thematik des Neubaus für die Apotheker in Jena haben. Das Wissenschaftsministerium hat hier auch lange gewartet, nach dem Dafürhalten doch vieler Parlamentarier auch zu lange gewartet und auch gebremst. Wie man es besser macht, zeigt unser Antrag „Garantiert gut versorgt“, der wahrscheinlich im Januar ins Plenum kommen wird. Dieser Antrag ist deutlich breiter aufgestellt und umfasst neben der Nachwuchsgewinnung unter anderem auch die Themen „Hausärzte“, „Rettungsdienst“ und „Telemedizin“. Die vorliegenden Anträge, auch der Alternativantrag, gehen zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, nicht umsonst haben wir als CDU-Fraktion diese Themen schon vor langer Zeit besetzt, aber wie ausgeführt, sind einige Fragen für uns noch offen, und das große Thema „Studienplätze“ fehlt völlig. Deshalb wird sich meine Fraktion bei beiden Anträgen enthalten. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
