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Franziska Baum

FDP 17.12.2021 Sitzungen 7/69

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Endgeräten, ich sage es gleich vorab, wir werden uns so wie auch im Haushaltsund Finanzausschuss bei der Abstimmung zu dieser Änderung im Besoldungsgesetz enthalten. Das hat weniger damit zu tun, dass wir nicht der Meinung sind, dass es Beförderungsstellen für Fachleiter geben sollte und dass Fachleiter für die Aufgabe, die sie im Schulsystem wahrnehmen, entsprechend entlohnt werden sollen, sondern es hat damit zu tun, dass wir den Ansatz, der hier umgesetzt worden ist, für nicht sonderlich strukturiert halten, in Abgrenzung des Beförderungssystems hier für die Lehrerinnen und Lehrer so eine Sonderkonstellation einzubauen. Der Einsatz für die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern ist eine herausgehobene Aufgabe – da sind wir uns völlig einig – und die sollte auch in der Besoldung genauso bewertet werden. Deswegen ist die Beförderungsstruktur auch wieder eingeführt worden. Wir hatten aber damals auch schon bei der Debatte dazu gewarnt, dass es vielleicht ein bisschen ein Schnellschuss wird, wenn das jetzt einfach kurz vor Haushaltsentscheidung durchgeschoben wird. Es zeigte sich im Nachgang der Gesetzesänderung, dass es noch Probleme gibt an der Stelle, die jetzt mit Zulagen nachgebessert werden sollen. Verstehen Sie mich nicht falsch, wir haben keine Einwände, Zulagen für zusätzliche Aufgaben zu zahlen, die im Rahmen des Schuldienstes wahrgenommen werden müssen, aber in dem Fall der Fachleiterinnen und Fachleiter hatten Sie sich jetzt eigentlich für ein Beförderungssystem entschieden. Vielleicht noch mal zur Einordnung, wie Fachleiter in anderen Bundesländern einsortiert werden. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel gibt es eine Zulage ab einer Viertelverwendung, also ein Viertel der Arbeitszeit wird dafür verwendet. Da gibt es eine Zulage, die ist übrigens zweistellig. In Bayern gibt es ein sehr ausstrukturiertes Beförderungssystem. Da gibt es auch verschiedene Aufgaben in der zweiten Lehrerausbildungsphase. Zum Beispiel wird unterschieden in Lehrbeauftragte am Studienseminar und Fachleiter in der Schule usw. Baden-Württemberg zum Beispiel zahlt eine ziemlich kleine Zulage und Fachleiter kriegen Anrechnungsstunden, wie das auch hier ist. In Sachsen ist es ein Beförderungsamt für die Fachleiter und für die Lehrbeauftragten am Studienseminar. In Thüringen ist jetzt dieses Beförderungsamt neu, was wir mit der letzten Gesetzesänderung eingeführt haben. Das gilt für die in hälftiger Verwendung. Hier hat sich dann ein Problem herausgestellt. Nämlich als dann nachgeschaut wurde, welche Beförderungsstellen jetzt ausgebracht wurden, stellte sich heraus, dass das Ministerium gar nicht so genau weiß, wie viele Fachleiterinnen und Fachleiter in hälftiger Verwendung sind. Beim Nachzählen hat sich dann herausgestellt, es ist gerade mal die Hälfte. Das bringt natürlich ein Problem, weil natürlich diejenigen, die das bisher gemacht haben und dafür eine Zulage erhalten haben, auf die jetzt ungern verzichten wollen. Ich möchte aber vielleicht noch mal fürs Verständnis in den Kontext bringen, wie Fachleiterinnen und Fachleiter in Thüringen betrachtet werden. Fachleiterinnen und Fachleiter erfüllen die Aufgaben, Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen zu betreuen. Dafür haben sie – anders als die Kolleginnen und Kollegen – 24 Lehrerwochenstunden Unterricht zu leisten. Also das ist das, was an Unterricht noch notwendig ist. Dann werden ihnen für jeden Lehramtsanwärter anderthalb Lehrerwochenstunden anerkannt. Für eine hälftige Verwendung sind das dann acht Lehramtsanwärter, zwölf Lehrerwochenstunden, die sie mindestens brauchen, um eine Beförderung zu kriegen. Vier Lehrerwochenstunden muss ein Fachleiter sowieso noch im Unterricht bringen, was ja Sinn macht, denn sie sollen auch noch wissen, was im Unterricht vor Ort ist, und sollen auch mal Hospitationsstunden gewährleisten. Für eine Beförderungsstruktur ist es dann eben so, dass festgelegt werden muss, nach welchen Kriterien diese Beförderungsstellen ausgegeben werden, welche im System notwendig sind. Und da muss man schauen: Ergeben sich daraus irgendwelche Lücken? Es haben sich Lücken ergeben, die abgefangen werden müssen, weil jetzt eben die Fachleiterinnen und Fachleiter da sind, die nicht hälftig verwendet werden, aber trotzdem in dem Bereich sind. Und hier wäre unheimlich viel Potenzial gewesen, sich das System grundsätzlich mal anzuschauen und zu schauen: Müssen wir es vielleicht einfach neu aufstellen, müssen wir es neu strukturieren? (Beifall Gruppe der FDP) Aber nein, wir entschuldigen uns jetzt mit Zulagen bei denen, die diese Zulagen eigentlich – und das muss man schon auch noch mal sagen – auch rein rechtlich vorher nicht hätten erhalten dürfen. Eine hohe Wertschätzung von unsererseits für diejenigen, die sich in der Lehrerbildung einbringen, und als herausgehobene Aufgabe verdient diese auch eine Beförderung. Es ist aber aus unserer Sicht ein falsches Signal, Lehrkräfte immer genau für die Aufgaben zu entlohnen, die nicht im Klassenzimmer stattfinden. Das sei nebenbei noch gesagt. Wir enthalten uns, aber aus unserer Sicht bauen Sie hier ein System auf, das keiner mehr versteht, das den Eindruck vermittelt, dass man es als Lehrer nur dann geschafft hat, wenn man nicht mehr im Klassenzimmer steht. Und das größte Manko daran ist, dass es nicht systematisch gedacht wird, sondern Sie wollen etwas Neues begründen, ein Beförderungssystem, ohne das bestehende Zulagensystem aufzugeben. Das ergibt aus unserer Sicht keinen Sinn. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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