Franziska Baum
Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank. Ich wollte eigentlich sagen, es wird auch nicht lang, aber bei 5 Minuten Redezeit ist es eh nie besonders lang. Vielen Dank für die Ausführungen an die Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte vielleicht gleich vorab sagen: Einen Zweck, den dieser Antrag erfüllen sollte, den haben wir schon damit erfüllt, dass wir hier einfach mal laut und deutlich über die Justiz sprechen. Das ist immer so ein Bereich, der funktioniert irgendwie. Es ist eigentlich ein bisschen wie Schulen, nur, dass über Schulen permanent gesprochen wird. Insofern freuen sich vielleicht auch die Angestellten im Justizbereich, dass wir uns mit den Themen beschäftigen. Ich würde ganz kurz auf ein paar Kritikpunkte eingehen, die die Kolleginnen und Kollegen angebracht haben, und dann noch auf mein Lieblingsthema, was hier noch nicht angeklungen ist. Ganz kurz, Herr Schard, zu der Frage mit dem Weisungsrecht für die Staatsanwälte. Der Hintergrund, der uns dazu veranlasst hat, dieses Thema unabhängig davon aufzugreifen, dass das die Freien Demokraten schon ein bisschen länger als Thema haben, dass diese Unabhängigkeit der Staatsanwälte gestärkt werden muss, hängt auch mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zusammen. Das bereitet in Deutschland Probleme für europäische Haftbefehle, die aktuell nur von Richtern vollzogen werden können, weil die Staatsanwälte von der Europäischen Union nicht als unabhängig anerkannt werden. Das ist so ein Thema, um da – Frau Marx hat schon recht, viele Themen davon sind Bundesthemen, da kommen wir nicht ran – mal zu schauen, inwieweit wir da entgegengehen können. Die gleiche Thematik betrifft auch die Unabhängigkeit der Richter in den Beurteilungs- und Beförderungsfragen. Wir haben dazu im Richter- und Staatsanwältegesetz jetzt eine Anpassung vorgenommen. Der Richterbund selbst regt schon länger an, dass es tatsächlich für die Beurteilungssystematik der Richter und Staatsanwälte ein eigenes Beurteilungsgremium geben soll. Ich fände es spannend, mit dem Richterbund zu diskutieren, wie das ausgestaltet werden sollte und inwieweit das aus unserer Sicht dann mit tragbar ist. Vielleicht zu der Kritik von Herrn Sesselmann, was die Aufgabenanalyse angeht. Ich finde, kritische Aufgabenanalyse ist gerade bei der Frage Digitalisierung, wie binden wir das in Strukturen ein, relevant. Geld und Personal werden von den Richtern sicher immer als ein Thema genannt, wenn es darum geht, was gebraucht wird. Aber man hört durchaus auch kritische Töne, wenn wir über das PEBB§Y reden, wenn wir darüber reden, welche Aufgaben jetzt an welcher Stelle bearbeitet werden. Also, an der Stelle eine Aufgabenanalyse zu machen, halte ich durchaus für sinnvoll. Mein Lieblingsthema, es ist eine eher kleinere Gruppe, aber eine, die mir mittlerweile einfach auch durch die vielen Gespräche ans Herz gewachsen ist, hier geht es um die Gerichtsvollzieher, die sich natürlich fragen: Könnt ihr nicht bei dem Thema „Aus- und Fortbildung“ was machen, wie soll sich das weiterentwickeln, wie wird unsere Rolle aussehen, gerade wenn ganz viel auch digital per Knopfdruck geht? Das ist ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt, da auch zu überlegen, ob sich mit anderen Bundesländern gemeinsam gerade für das Thema „Ausbildung von Gerichtsvollziehern“ eine Entwicklung voranbringen lässt. Ansonsten danke ich recht herzlich und freue mich auf den Austausch im Ausschuss. Vielen Dank.
