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Christian Tischner

CDU 17.12.2021 Sitzungen 7/69

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe natürlich verstanden, dass es nicht gewollt ist, über die Schicksale der Familien der Kinder vertieft zu beraten und – ich sage es noch mal – das aufzunehmen, was uns gestern der Ministerpräsident empfohlen hat, nämlich auch Kompromisse zu suchen. Wir hätten uns sehr gewünscht, dass mit … (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE) Lassen Sie doch mal! Ja, und warum kann man denn den Wettbewerb der Ideen nicht im Ausschuss durchdiskutieren, um dann einmal auch eine Lösung zu finden für die Schülerinnen und Schüler, für die Eltern in diesem Land? Ich will an dieser Stelle noch mal mit einer Mär aufräumen, scheinbar hat man unseren Gesetzentwurf im Bildungsministerium und auch bei den Koalitionsfraktionen nicht richtig gelesen, vielleicht auch nicht verstanden oder – ich glaube auch eher – nicht verstehen wollen. Es geht uns gerade nicht darum – wie es der Minister jetzt im letzten Satz hier vor der versammelten Öffentlichkeit behauptet –, alle Schülerinnen und Schüler in die Förderschule zu stecken – so ein Quatsch –, wir wollen das Wahlrecht, das Entscheidungsrecht der Eltern stärken, indem in § 8a Abs. 3 stehen soll: Das Schulamt empfiehlt – und legt nicht fest – einen Lernort. Und die Eltern können dann der Empfehlung folgen oder nicht. Wir wollen auch nicht an den MSD ran, das ist der Absatz 2, kein Wort dazu, das bleibt. Wir wollen das Feststellungsverfahren. Wir sind dafür, dass Pädagogen, die das können und Ahnung haben, auch eine ordentliche Empfehlung geben, aber am Ende muss es uns doch darum gehen, dass die Eltern entscheiden. Und das lassen Sie nicht zu. (Beifall CDU) Dann noch mal zu der Mär – das kommt ja von den Grünen, da ist ja klar, dass das kommt, aber dass das jetzt auch das Bildungsministerium behauptet, das ist schon mehr als frech –, dass wir nicht auf dem Boden der UN-Behindertenrechtskonvention stehen. Ich weiß nicht, ob sich mal einer von den linken Politikern hier im Hause die Mühe gemacht hat, diese Konvention auch tatsächlich zu lesen. Dort steht drin, dass es ein Bildungssystem – keine einzelne Schule, keine Gemeinschaft, sondern ein Bildungssystem – geben muss, dass inklusiv ist, dass allen Kindern gerecht wird. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, genau!) Wir haben doch heute Beispiele gehört – die habe ich Ihnen doch vorgetragen –, wie die Kinder baden gehen im gemeinsamen Unterricht. (Beifall CDU) Und Sie verwehren diesen Kindern das Recht auf eine ordentliche Bildung, Sie verstoßen gegen die UN, nicht wir mit unserem Gesetz. Vielen Dank. (Beifall CDU) (Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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