Christian Tischner
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme all die Kritik, all die Vorwürfe, Herr Wolf, all die Beleidigungen mal wieder von Ihnen an. Ich nehme sie stellvertretend an, liebe Kollegen von Rot-Rot-Grün, für die vielen Familien in diesem Freistaat, die unter Ihrer Gesetzgebung leiden.
(Beifall CDU)
(Heiterkeit DIE LINKE)
Und gleichzeitig, meine Damen und Herren, ziehe ich daraus meine, unsere Motivation und Kraft, genau dafür zu kämpfen, wofür unser Gesetzentwurf steht. Unterrichtsgarantie und Schulfrieden sind zwei große Worte und zwei noch größere Vorhaben dieser Landesregierung. Und eigentlich sind es auch zwei große Vorhaben von uns Bildungspolitikern, allen, hier im Haus. Aber leider müssen wir feststellen, dass wir von beiden Zielen weit entfernt sind und die gemeinsamen Kraftanstrengungen immer wieder ein Kraftakt bleiben. Meiner Fraktion geht es mit dem heutigen Gesetzentwurf darum, das Miteinander im Thüringer Schulsystem wieder zu stärken. Die Rede von Herrn Wolf hat es ja genau gerade belegt, dass er das Gegeneinander sieht, das Gegeneinander von Schulträgern, das Gegeneinander von Schulamt und Eltern – und das ist nicht unser Anspruch. In Anerkennung der Realität und der tiefen Überzeugung, dass Schulentwicklung und schülerorientierte Inklusion nicht gegen Schüler, nicht gegen Eltern, nicht gegen Lehrer, Schulleitungen und auch nicht gegen Schulverwaltung gelingen kann, setzt unser Gesetzentwurf fünf Schwerpunkte. Das eine ist, das Recht der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu stärken, über den Lernort und den Einschulungstermin ihrer Kinder zu entscheiden. Zweitens wollen wir den Erhalt unserer Förderschulen als wirklichen Lernort für Schülerinnen und Schüler. Und wer sich die Zahlen anschaut, wie die Schülerzahlen an den Förderschulen nach unten sausen, der sieht genau, was die wirkliche Strategie Ihres bestehenden Gesetzes ist. Wir wollen die Anerkennung und die Stärkung pädagogischer Kompetenz bei Bildungsempfehlungen und Versetzungsentscheidungen. Das ist übrigens der Widerspruch: Auf der einen Seite schreien Sie, die Bildungsempfehlung ist wichtig, das machen kompetente Lehrer, aber wenn es um die Versetzungsentscheidung geht, dann lässt man den Kollegen die Kompetenz nicht. Und wir wollen die klare Aufgabenbeschreibung der Bildungspartner im Gesetz festschreiben, also sprich: Was machen MSD und sonderpädagogische Dienste und die Erzieherinnen, Erzieher. Das sind alles Formulierungen, das haben Sie vielleicht verglichen, die bereits schon einmal Gesetzeslage waren. Die CDU-Landtagsfraktion steht für Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit, und für uns gilt das, was Wilhelm von Humboldt einmal gesagt hat, nämlich: Bildung ist die Anstrengung „aller Kräfte des Menschen, damit diese sich über die Aneignung der Welt entfalten und zu einer sich selbst bestimmenden Individualität und Persönlichkeit führen.“
(Beifall CDU)
Nicht Gleichheit und Uniformität, sondern Individualität und Vielfalt gilt es anzuerkennen und zum Ausgangspunkt des Lernens und Lehrens zu machen, Selbstständigkeit und Mündigkeit durch Fördern und Fordern mit Fachlichkeit und mit Motivation von Schülern und Lehrern. Und das garantiert dann auch Lernerfolge bei unseren Schülerinnen und Schülern und beste Bildung. Was mussten wir uns nicht heute und in den letzten Tagen von Rot-Rot-Grün alles vorwerfen lassen: Geisterbahn, Irrfahrten in die 90er, ein Rollback der Inklusion. Ganz ehrlich: Mit diesem Theaterdonner haben wir gerechnet und das haben wir auch nicht groß überrascht zur Kenntnis genommen. Aber überrascht und gestärkt haben uns die vielen Zuschriften und Erzählungen der Betroffenen, der Familien, der Eltern und letztlich der Kinder, die uns auch gerade in den letzten Tagen in unserem Wahlkreisbüro erreicht haben. Ich danke für die zustimmenden Worte aus den Reihen der Elternschaft. Ich danke für die Zustimmung durch die Kirchen und ich danke vielen freien Schulträgern.
(Beifall CDU)
Ich danke für jede einzelne Wortmeldung. Gleichzeitig sind diese Schicksale berührend und ich möchte einige dieser Schicksale auch heute hier vortragen. Da schreibt die Mutti des kleinen Niklas, dass ihr Sohn große Lern- und Konzentrationsprobleme hat. Schon im Kindergarten hat sich gezeigt, dass er nicht ein vergleichbares Entwicklungstempo wie die anderen Kinder hat. Erfahrene Erzieher und die Familie nehmen sich Zeit für besondere Förderung, aber Niklas fällt es schwer. Niklas wurde mit gerade einmal sechs Jahren trotzdem in die Grundschule eingeschult. Seit zwei Jahren sind es nicht die Lernerfolge die seinen Alltag begleiten, sondern die Misserfolge. Seine Mutti schildert uns unter Tränen im Wahlkreisbüro, wie ihr Kind seine frühere Heiterkeit vielfach verliert. Das Schulamt verweigert der Familie mit Verweis auf das Gesetz weiterhin den Besuch einer Förderschule und zeigt auch auf Nachfragen keinen Weg dahin auf. Da ist Chris, acht Jahre und in der zweiten Klasse. Das Lernen und längeres Konzentrieren fallen ihm schwer. Diese Konzentrations- und Lernprobleme kompensiert er dadurch, dass er seine Mitschüler gern lautstark ablenkt. Wenn die Lehrerin ihn zur Mitarbeit auffordert, wird er mehr und mehr verbal ausfällig. Immer häufiger wirft er auch mit seinen Schulsachen auf Lehrer und Mitschüler. Zu Hause, so schildert seine Adoptivmutti, ist sie nicht in der Lage, den fehlenden Schulstoff nachzuarbeiten. Sie stellte den Antrag über die Schule auf Beschulung an einem Förderzentrum. Das Schulamt lehnte ab. Erst mit intensiven Rechtsmitteln und einem richterlichen Vergleich lenkte das Schulamt nach anderthalb Jahren ein. Heute ist Chris zehn. Beispiel drei: Eine freie Förderschule stellt beim Ministerium den Antrag, ihr Bildungsangebot um eine inklusive Grundschule zu erweitern. Die Beamten des Ministeriums lehnen nach einem langen Schriftwechsel und vielen Gesprächen schließlich ab. Parallel zum Antragsverfahren kommt eines Tages das Schulamt in die Schule und verlangt die Herausgabe aller Schülerakten und sonderpädagogischen Gutachten. Das Schulamt stellt fest: 20 Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung würden nicht an diese Schule gehören. Es folgt ein zweijähriger Rechtsstreit der Eltern und des Trägers mit dem Bildungsministerium und dem Schulamt über den Verbleib der Kinder an ihrem Lernort in der Förderschule. Nachdem das Schulamt in der Zwischenzeit selbst bei einigen Schülern seine Fehleinschätzung eingeräumt hatte, wurden die letzten sieben Fälle vor Gericht entschieden. Nach zwei Jahren Ungewissheit für Thüringer Familien und ihre Kinder mit geistiger Behinderung wurde festgestellt: Alle Schülerinnen und Schüler sind zu Recht an der Förderschule gewesen
(Beifall CDU)
und die beabsichtigte Zwangsinklusion im gemeinsamen Unterricht war rechtswidrig. Viertes Beispiel: Chantal ist zwölf Jahre alt und leidet an einer Autismus-Spektrum-Störung. Sie lebt in einem Kinderheim. Seit Längerem hat sie in der Schule in fast allen Fächern große Lerndefizite aufgebaut. Diese führen zu vielen schlechten Leistungen. Chantal ist massiv misserfolgsmotiviert und hat große Selbstzweifel. Ihre Heimerzieher können kaum mit ihr reden und machen sich große Sorgen. Sie würden sich mehr Erfolgserlebnisse für Chantal an einer Förderschule wünschen. Zweimal hat sie bereits Suizidgedanken geäußert. Einen Termin bei einem Psychologen gibt es nun Gott sei Dank im Januar. Die Erzieher hoffen auf Unterstützung für einen Schulartwechsel von der Regelschule in die Förderschule. Alles Schicksale und alles Familien, die nicht gegen Inklusion sind, aber die für eine gelingende, für eine schülerorientierte Inklusion sind. Meine Damen und Herren, ich möchte und wollte mit meiner Rede vor allem den Betroffenen von der aktuellen Gesetzgebung das Wort geben. Ich habe hier noch eine ganze Menge an Zahlen, die auch alles im Grunde belegen könnten bzw. widerlegen könnten, was Herr Wolf hier hin und her und umgedreht hat. Ich greife mal nur noch eine Zahl heraus, weil mir leider die Zeit wegläuft, Frau Präsidentin – genau, es blinkt schon. Eine Zahl, die aber ganz deutlich zeigt, dass die Ressourcen eben nicht vorhanden sind. Während sich die Schülerzahlen an den Förderschulen innerhalb von zehn Jahren von 2009 bis 2019 um ungefähr 40 Prozent deutlich reduziert haben, sind sie an den Regelschulen deutlich gestiegen. Aber das Personal an den Regelschulen, was sich um diese gestiegenen Inklusionsfälle kümmern sollte, hat sich fast halbiert.
(Beifall CDU)
Wir sind der Meinung, Sie sind auf dem falschen Weg.
