Thomas Gottweiss
Fragestunde
Corona-Überbrückungshilfe III für schweinehaltende Betriebe Im Thüringer Landtag wurde im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten am 20. Mai 2021 auf Antrag der Fraktion der CDU die schwierige Situation der schweinehaltenden Betriebe in Thüringen thematisiert. Betont wurden im Rahmen der Anhörung insbesondere die gravierenden wirtschaftlichen Probleme im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Pandemiebedingte Absatzschwierigkeiten – Schließung Schlachthäuser und Gastronomie – wirken auf die gesamte Kette der Stufenproduktion zurück – Ferkel, Läufer, Mast, Zucht –. Beim Schweinegipfel im Bundeslandwirtschaftsministerium am 15. September 2021 wurde auf die Corona-Überbrückungshilfe III verwiesen, um die Situation der Schweinehalter zu verbessern. Die Ankündigung, die Antragsfrist für Corona-Überbrückungshilfen bis Ende Dezember zu verlängern, begründet sich darauf. Einzelne schweinehaltende Betriebe berichten nun über Probleme in der Antragsbearbeitung durch die Thüringer Aufbaubank. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie fließen die wirtschaftlichen Zusammenhänge in der gesamten Kette der Stufenproduktion bei der Bewertung der pandemiebedingten Betroffenheit im Rahmen der Überbrückungshilfe Ill ein? 2. Welche Nachweise müssen die Schweinehalter für die wirtschaftliche Betroffenheit als Fördervoraussetzung für die Überbrückungshilfe III erbringen? 3. Wie begründet die Landesregierung die restriktive Vorgehensweise im Hinblick auf eine Unterscheidung zwischen corona- und ASP-bedingten Erlösausfällen? 4. Wie kann die Landesregierung die Thüringer Schweinehalter beim Nachweis der Fördervoraussetzungen für die Überbrückungshilfen unterstützen?
