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Volker Emde

CDU 17.12.2021 Sitzungen 7/69

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Frau Präsidentin, liebe Kollegen, ich berichte zur Beratung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes. Es ging im Kern darum, den Fachleitern eine Zulage zu gewähren. Fachleiter sind Lehrer, die angehenden Lehrern dabei helfen, sie im Schulalltag auszubilden. Es ging darum, eben diesen Kollegen eine zusätzliche, dem Aufwand angemessene Entschädigung und auch eine motivierende Zulage zu gewähren. Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss, der federführend beauftragt war, in drei Sitzungen beraten, mussten allerdings auch ein paar Sitzungen auslassen mit der Beratung, weil es immer noch keine Einigung in der Sache gab. Aber Ende gut, alles gut. Sie sehen in der Vorlage 7/3124 unsere Beschlussempfehlung. Sie ist ja dann am Ende sehr detailliert, weil in der Anlage auch immer die jeweiligen Beträge für die Bediensteten dann ausgewiesen sein müssen. Das Gesetz soll zum 1. August 2021 in Kraft treten, das heißt, die Kollegen erhalten dann natürlich auch die entsprechenden Zahlungen rückwirkend. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und zum Gesetz. (Beifall CDU)

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