Thomas L. Kemmerich
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Zuhörer, Zuschauer an den diversen Endgeräten und vor allen Dingen alle Betroffene in jeder Hinsicht! Die Corona-Krise beschäftigt uns schon mehr als anderthalb Jahre. Nach dem aktuellen Stand wird sie auch das Jahr 2022 prägen und eine Herausforderung für uns alle sein. Das sogenannte Corona-Sondervermögen wurde im Frühjahr 2020 zur Kompensation direkter und indirekter Folgen der CoronaPandemie errichtet. Schwerpunkte des Vermögens waren insbesondere die Beschaffung von Gesundheitsausstattung, persönlicher Schutzausrüstung, Maßnahmen zur Existenzsicherung von Unternehmen und gesellschaftlichen Einrichtungen sowie der Ausgleich unbilliger persönlicher Härten. So wurden im Jahr 2021 erhebliche finanzielle Mittel aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Krise vorgesehen, unter anderem 37 Millionen Euro für die Beschaffung von Testungen, 26 Millionen Euro für den Erwerb von Verbrauchsmaterial und Ausrüstungsgegenständen, 29 Millionen Euro allein für die Stabilisierung von Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise, 1,4 Millionen Euro auch für die Mindereinnahmen zum Ausgleich bei Festivals, 190 Millionen Euro für Erstattungen im Rahmen des Krankenhausentlastungsgesetzes usw. usf. – eine große Summe Geld, die der Freistaat hier hat aufwenden müssen, wollen und letztlich auch in die Hand genommen hat, um – wie gesagt – die Folgen in den Griff zu bekommen. Ich komme zu der gutachterlichen Stellungnahme, die die CDU in Auftrag gegeben hat im Zusammenhang mit der Entscheidung des Staatsgerichtshofs in Hessen und der Diskussion, die wir soeben gehört haben. Diese Stellungnahme bestätigt grundsätzlich die Kritik der Gruppe der Freien Demokraten an dem Corona-Sondervermögen, weil es tatsächlich die Gefahr birgt, hier einen sogenannten Schattenhaushalt aufzubauen, die Schuldenbremse umgangen werden könnte, der Einfluss des Parlaments beschnitten wird und die Gelder nicht zielsicher eingesetzt werden. So haben letztlich die gemeinsamen Anstrengungen aller beteiligten Fraktionen von Rot-Rot-Grün, CDU und auch der Gruppe der Freien Demokraten die Änderungen herbeigeführt, die wir heute auch hier beraten und beschließen. Es bleibt aber trotzdem kritikfähig, dass wir im Sondervermögen 11,5 Millionen Euro an Zuweisungen für den Klimaschutz und 2 Millionen Euro für die Herstellung von Barrierefreiheit vorgesehen haben, was an sich nicht zu beanstanden ist, aber dort nichts zu suchen hat. Insofern mahnen wir hier an, dass eine klare Trennung vorgenommen wird.
(Beifall Gruppe der FDP)
Für das Jahr 2022 ist keine weitere Kreditfinanzierung in diesem Sondervermögen vorgesehen und es ist eine enge Absprache mit dem Haushaltsund Finanzausschuss vorgesehen. Deshalb begrüßen wir die Änderungen und begrüßen vor allen Dingen, dass auch auf unser Zuwirken die Änderungsanträge wirksam geworden sind, dass ein eventueller Überschuss zur Tilgung der Schulden des Haushalts eingesetzt wird, auch wenn keine Kredite in dem Zusammenhang aufgenommen worden sind – oder sie sind im Zusammenhang dessen aufgenommen worden, aber nicht zur Bildung des Sondervermögens. Was wir auch begrüßen, ist, dass eventuelle Steuermehreinnahmen – zurzeit Planung von 82 Millionen Euro – in das Sondervermögen einfließen, denn leider werden die Folgen wahrscheinlich noch nicht einmal damit zu beseitigen sein. Wir wissen nicht, wie es kommt. Wir wollen auch nicht das Schlechteste denken, aber wir müssen vorbereitet sein. Das halte ich für ganz wichtig. Da danke ich auch der Finanzministerin, dass sie diese Vorsicht teilt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ein paar Dinge, die uns aber wichtig bleiben, damit wir auch schon mal die Möglichkeiten nicht aus den Augen verlieren, uns selbst zu helfen. Ich komme noch mal auf die Impfkampagnen. Es ist unheimlich wichtig, dass wir jetzt alle Mittel einsetzen, um zu gewährleisten, dass jeder, der eine Impfung ganz schnell braucht, die auch ganz schnell erhält. Ich bleibe dabei: Ich spreche mich gegen eine allgemeine Impfpflicht aus. Aber es ist ganz wichtig, dass wir die Richtigen schnell impfen und uns da nicht bei falschen Prioritätensetzungen verdaddeln.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir müssen es denen ermöglichen, die mit ausreichenden Hygienekonzepten heute schon in der Lage sind, sich etwas mehr selbst zu helfen. Wir kennen das Gerichtsurteil des OVG in Niedersachsen, die sagen, 2G im Einzelhandel ist nicht angemessen, ist übertrieben. Davon geht kein Infektionsschutz aus. Deshalb sollten wir diesen Teilnehmern am Wirtschaftsleben auch ermöglichen, sich möglichst schnell wieder selbst helfen zu können.
(Unruhe DIE LINKE)
Es geht darum, dass wir auch mal Geld nicht dafür einsetzen, etwas Unsinniges zu verlängern, sondern den Leuten Hilfe zur Selbsthilfe ermöglichen und sie nicht einfach in die Wand sperren.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wir
machen Gesundheitsschutz!) Das ist auch eine psychologische Sache. Wir müssen nicht alles mit den alten Konzepten wieder gleichmachen. Wenn ein Oberverwaltungsgericht hier Recht spricht – körpernahe Dienstleistungen und Einzelhandel –, dann müssen wir das auch ernst nehmen. Dafür haben wir Gewaltenteilung.
(Beifall Gruppe der FDP)
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
ist doch Quatsch!) Da wird es endlich auch mal Zeit, den Leuten das Signal zu geben, dass wir das akzeptieren, ihre Nöte, die Entscheidung von Gerichten, und deshalb hier agieren. Insofern – meine Redezeit ist leider zu Ende. Es gibt viele Bereiche, wo wir mehr zulassen können, ohne andere zu gefährden. Das mahnen wir auch hier an. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
