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Andreas Schubert

Die Linke 17.12.2021 Sitzungen 7/69

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die umfangreiche Einhegung der Antworten. Ich habe jetzt noch mal eine Nachfrage: Sie hatten mit Beantwortung der Frage 1 auf den Europäischen Gerichtshof und die Urteilsbegründung aus dem Jahr 2008 abgehoben. Dort sind die möglichen Ausnahmen mit den Adjektiven „unbeeinflussbar“ und „unvorhersehbar“ beschrieben worden. Sie hatten dafür auch beispielhaft Sachverhalte genannt, die dieses Kriterium erfüllen. Ist es denn tatsächlich so, dass Sie auch mit Berücksichtigung Ihrer Antwort auf Frage 2 jetzt aus Sicht der Landesregierung konstatieren, dass die zugrunde gelegten Abrechnungsbedingungen für diese Nachzahlung, die jetzt der Stadt Gera ins Haus geflattert ist, diesen beiden Kriterien tatsächlich Erfüllung verschaffen, wenn wir davon ausgehen, dass es ja um die Aufteilung von Erlösen aus dem VMT – Verbundticketverkauf – ging, die sozusagen jetzt maßgeblich gewesen sind, auch hier noch mal eine Nachberechnung vonseiten des Landkreises Greiz vorzunehmen? Deswegen würde ich noch mal konkret nachfragen: Sind tatsächlich mit Blick auf dieses europäische Urteil unbeeinflussbare und unvorhersehbare Tatbestände hier definiert worden, die diesen Ausnahmetatbestand zur nachträglichen Berechnung von Ausgleichszahlungen aus Sicht der Landesregierung hier erfüllen?

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