thueringer-landtag.de ↗

Holter

17.12.2021 Sitzungen 7/69

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Bitte am Ende, weil ich auch die Redezeit beachten muss. – Da kann doch wohl niemand behaupten, dass hier keine Schülerinnen und Schüler vor Ort sind. Richtig ist, in Thüringen ist dem gemeinsamen Unterricht gesetzlich der Vorrang vor der Beschulung in Förderschulen eingeräumt worden. Das war der politische Wille – ich halte den auch für richtig –, und alles andere ist ein Abweichen von dem, was uns die UN-Behindertenkonvention genau vorgeschrieben hat. (Beifall DIE LINKE) Und trotzdem – der Besuch einer Förderschule ist auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens möglich. Es ist auch nicht so, wie die CDU darstellt, dass die Eltern keine Wahlmöglichkeit haben – die Rednerinnen und Redner der Koalition sind darauf eingegangen, das muss ich jetzt hier nicht noch mal zitieren –. Es bleibt bei dem Prinzip: Das Kind wird bei der örtlich zuständigen Grundschule angemeldet, dabei gibt es die umfassende Beratung, in welche Schule das Kind gehen soll. Aber wir haben das lange diskutiert – die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen werden sich erinnern –, ob wir das Elternwahlrecht einfügen. Wir haben uns dann auch nach dieser Anhörung, von der wir gesprochen haben, entschieden, ja, das Elternwahlrecht wird eingebunden. Hierbei hilft der Mobile Sonderpädagogische Dienst, der inzwischen bei den staatlichen Schulämtern angegliedert ist. Ich möchte aber, meine Damen und Herren, davor warnen, und zwar eindringlich davor warnen, den MSD – also den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst – und die hochengagierte Arbeit der Kolleginnen und Kollegen dort infrage zu stellen. Sonderpädagogische Diagnostik ist schwierig und findet oft in einem Spannungsfeld statt. – Darüber ist hier gesprochen worden. – Ich schätze die Arbeit dieser Kolleginnen und Kollegen sehr, denn sie ist sehr professionell und im Sinne der Kinder und Familien. Wir haben vieles dafür getan, dass diese Arbeit gelingen kann und dass sie gelingt. Und weil Herr Tischer auch über die Schulen in freier Trägerschaft gesprochen hat: Ich bin der Überzeugung, die Trägerschaft der Schule sollte nicht darüber entscheiden, welches Kind welche Diagnose bekommt. Es ist eine Frage der Fairness und der Chancengleichheit, hier einheitliche Standards zu haben. Genau das haben wir in Thüringen eingeführt. Sie wissen, dass der Mobile Sonderpädagogische Dienst für alle Schulen zuständig ist. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Und das ist genau der Punkt: Chancengleichheit für alle und gleiche Kriterien für alle. Ich möchte mich auch, meine Damen und Herren, bei den sonderpädagogischen Fachkräften bedanken, bei diesen insbesondere. Natürlich gilt der Dank allen Lehrkräften und allen Erzieherinnen und allen, die an Schulen arbeiten, das versteht sich von selbst. Aber ich möchte hier mal die sonderpädagogischen Fachkräfte herausstellen, Erzieherinnen und Erzieher, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Heilerziehungspflegerinnen und pfle‑ ger. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sind diejenigen, die dazu beitragen, dass die Kinder und Jugendlichen unabhängig davon, welche Interessen sie haben, welche Talente sie haben, welche Hindernisse oder Beeinträchtigungen sie haben, bestmöglich aufwachsen können und sich entwickeln können. Dafür ganz großen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Meine Damen und Herren, abschließend habe ich festgestellt, dass sich aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Veränderungen auch die Rahmenbedingungen schulischer Inklusion laufend wandeln. Deshalb müssen wir natürlich professionell immer wieder neue Lösungsansätze finden, Ideen entwickeln, um auf Herausforderungen und Hürden angemessen reagieren zu können. Mit der klugen Begleitung und Gestaltung dieses fortdauernden schulischen und gesellschaftlichen Inklusionsprozesses durch den „Entwicklungsplan Inklusion“ verstärkt die Thüringer Landesregierung die Basis für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Zukunft. Herr Tischner, es geht um den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es geht nicht um Selektion und Trennung. Es geht um das Menschenrecht, dass alle gemeinsam am gleichen Ort die gleiche Chance haben. Das ist für mich die Inklusion, und darum geht es am Ende genau bei diesem Punkt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist mehr als der gemeinsame Unterricht. Es ist ein gesellschaftliches Prinzip, welches diese Regierung vertritt. Und ich weiß auch, dass die Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer genau diese Regelung, diese Idee unterstützt. Es ist gesagt worden, dass es um eine Rückabwicklung geht, und ich denke, wenn man in die Gesetze von Juli 1992 schaut oder in das Schulgesetz von 1993, dann ist das keine Rückkehr zu guter Bildung, sondern es ist eine Rückkehr zum Schulrecht des letzten Jahrhunderts. Und das ist mit Links und der rot-rot-grünen Koalition in Thüringen nicht zu machen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗