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Schenk

17.12.2021 Sitzungen 7/69

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Vogtschmidt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Für die materielle Sicherstellung des länderübergreifenden Katastrophenschutzeinsatzes im Juli und August 2021 wurde teilweise Ersatzbekleidung für die Thüringer Einsatzkräfte aus den Katastrophenschutzlagern entnommen. Dies umfasst insbesondere Trainingsanzüge, Gummistiefel, Latzhosen und Schutzhandschuhe. Diese wurden von den Einsatzkräften als Ersatz für die eigenen Ausrüstungsgegenstände verwendet. Darüber hinaus wurden auch Hygienesets und Transportmaterialien, wie zum Beispiel Europaletten, aus den Lagern entnommen. Diese Güter werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt im Rahmen der Bewirtschaftung der Katastrophenschutzlager ersatzbeschafft. Erste Ersatzbeschaffungen werden derzeit bereits durchgeführt, weitere noch fehlende Ausrüstungsgegenstände sollen im Jahr 2022 wiederbeschafft werden. Die Ersatzbeschaffung der im Einsatz verwendeten Ausrüstungen der Katastrophenschutzhelferinnen und -helfer wird durch die jeweilige Organisation, zum Beispiel Feuerwehren und Hilfsorganisationen, in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Die Refinanzierung dieser Beschaffungen erfolgt aus Haushaltsmitteln des Landes durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Aufgrund der derzeit noch laufenden Nachbereitung des Einsatzes, welche auch die Kostenerstattung der Ausrüstung oder Geräte umfasst, kann derzeit noch keine detaillierte Darstellung erfolgen. Bei den Thüringer Katastrophenschutzeinheiten sind im Hinblick auf die materielle Einsatzbereitschaft keine Defizite vorhanden. Zu den Fragen 2 und 4 möchte ich einige Vorbemerkungen machen: Die gemäß der Thüringer Katastrophenschutzverordnung aufzustellenden Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes stellen einen Mindestbedarf dar. Durch die Landkreise und kreisfreien Städte können diese Einheiten zusätzlich durch eigene Komponenten ergänzt werden. Beispielhaft möchte ich hier die Vorhaltung von zusätzlichen Kühlanhängern in den Betreuungseinheiten nennen. Das Land betreibt zudem gemäß § 3 Abs. 2 der Thüringer Katastrophenschutzverordnung vier dezentrale Katastrophenschutzlager, welche verschiedenste Materialien und Ausstattungen für verschiedene Einsatzlagen bevorraten. Über ein festgelegtes Verfahren können diese Lagergüter durch die kommunalen Aufgabenträger über das TLVwA bei Bedarf angefordert werden. Die Hilfsorganisationen, Gemeinden, Städte und Landkreise betreiben darüber hinaus weitere Lagerhaltungen in eigener Zuständigkeit. In Auswertung der Ereignisse in RheinlandPfalz ist ein Abgleich der Lagerhaltung und der Lagerbestände zwischen den zentralen Landeslagern und den kommunalen Vorhaltungen geplant. Derzeit wird durch das TMIK eine umfassende Abfrage bei den kommunalen Aufgabenträgern und den Hilfsorganisationen vorbereitet. Dies betrifft insbesondere die vorgehaltenen Lagerbestände für die Sicherstellung der Betreuung und Unterkünfte von Personen. Über das Ergebnis dieser Abfrage sowie die daraus abzuleitenden Maßnahmen wird die Landesregierung den Innen- und Kommunalausschuss nach Auswertung der Abfrageergebnisse im nächsten Jahr informieren. Ich komme zu Frage 2: Anhand des in der Fragestellung genannten Beispiels könnten unter Rückgriff auf die 22 Katastrophenschutzbetreuungszüge insgesamt 1.100 Personen mit Bekleidung versorgt werden. Darüber hinaus können Feldbetten für bis zu 440 Personen einschließlich der notwendigen Zelte inklusive Zubehör bereitgestellt werden. In den vier Katastrophenschutzlagern stehen darüber hinaus vorbehaltlich der in Frage 1 genannten Ersatzbeschaffungen weitere Bekleidung für bis zu 400 Personen und weitere 1.200 Feldbetten zur Verfügung. Hinsichtlich der bei den Hilfsorganisationen und Feuerwehren vorgehaltenen Materialien liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Diese führten derartige Lagerhaltung von Ersatzkleidung oder Feldbetten in eigener Zuständigkeit durch, wie ich bereits dargestellt habe. Ich verweise diesbezüglich auf die bereits erwähnte Durchführung einer Abfrage durch das TMIK bei den kommunalen Aufgabenträgern und den Hilfsorganisationen. Zu Frage 3: Eine personengenaue Berechnung der zu versorgenden Personen ist aufgrund der Vielzahl der vorgehaltenen Zelttypen schwer möglich. Durch die Vorhaltung verschiedener Zelttypen soll ein flexibler und lagebezogener Einsatz je nach Anforderung erreicht werden. Für die in den Katastrophenschutzlagern vorhandenen Feldbetten stehen entsprechende Zeltunterkünfte aber ausreichend zur Verfügung. Ich möchte hierbei anmerken, dass in einer Lage zur Betreuung und Versorgung von Personen durch die zuständigen Einsatzleiterinnen und Einsatzleiter in erster Linie vorhandene Gebäude wie Schulen, Turnhallen und Mehrzweckgebäude zur Unterbringung von Personen genutzt werden. Für derartige Einsätze werden in den Gebietskörperschaften entsprechende Planungen und Konzepte vorgehalten. Hinsichtlich der bei den Hilfsorganisationen und Feuerwehren vorgehaltenen Materialien liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Diese führen derartige Lagerhaltung von Ersatzkleidung oder Feldbetten in eigener Zuständigkeit durch, auch zur Erhebung der Unterbringungskapazitäten verweise ich auf die bereits erwähnte Abfrage. Ich komme zu Frage 4: Die taktische Kochkapazität je Katastrophenschutzbetreuungszug umfasst insgesamt 250 zu verpflegende Personen. Die vorhandenen 23 Gerätewagen Verpflegung und 23 Feldkochherdanhänger sind somit rechnerisch in der Lage insgesamt 5.750 Personen zu verpflegen. Dabei können auch eine Verpflegungsvorbereitung und die Essensausgabe durch diese Einheiten sichergestellt werden. Voraussetzung für die jeweilige Einsatzdauer der Verpflegungsstellen ist dabei die sichergestellte Versorgung mit Kochzutaten sowie mit Verbrauchsgütern wie Brennstoff, Trinkwasser und Reinigungsmaterial. Dabei erfolgt der Einsatz der Verpflegungseinheit zunächst nicht unter der Prämisse der Schichtfähigkeit, sondern wenn eine durchgängige Versorgung hergestellt werden soll, müssen mehrere Einheiten landkreisübergreifend zusammenwirken bzw. eine organisationsinterne Schichtfähigkeit sicherstellen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗