Donata Vogtschmidt
Fragestunde
Vielen Dank. Notfallbetreuung und Versorgung bei Katastrophenereignissen Das Ahrtal-Hochwasser im Sommer 2021 hat vor Augen geführt, wie schnell in kurzer Zeit eine Vielzahl von plötzlich obdachlosen Menschen auf eine Unterstützung im Ernstfall angewiesen sein kann. Insbesondere durch die Betreuungszüge des Katastrophenschutzes in Thüringen und auch unter Rückgriff auf die vier Katastrophenschutzlager können Verpflegung, Unterkünfte und Betreuung zügig realisiert werden, auch Thüringer Feuerwehren bzw. Hilfsorganisationen verfügen teilweise über entsprechende Vorhaltungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Entstanden den Thüringer Katastrophenschutzzügen, Hilfsorganisationen, Feuerwehren und den Thüringer Katastrophenschutzlagern im Zusammenhang mit den Hochwassereinsätzen im Sommer 2021 in Nordrhein-Westfalen und RheinlandPfalz Defizite bei der Ausstattung und Ausrüstung – etwa durch Überlassung von Sandsäcken und Einmalkleidung, Verschleiß von Geräten etc. – und wenn ja, inwieweit wurden diese bisher durch Wieder- bzw. Ersatzbeschaffungen ausgeglichen? 2. Für wie viele betroffene Menschen könnten gegenwärtig in einer Katastrophensituation in Thüringen, beispielsweise bei einem Hochwasser in einem einzelnen Thüringer Landkreis, durch existierende Vorhaltungen bei allen Thüringer Katastrophenschutzzügen, Hilfsorganisationen, Feuerwehren und Katastrophenschutzlagern jeweils wie viele Feldbetten, Einmalbettwäschen und Notfallbekleidungen zur Verfügung gestellt werden? 3. Für wie viele betroffene Menschen aus dem in Frage 2 geschilderten Szenario ist eine Unterbringung in jeweils wie vielen Zelten der Thüringer Katastrophenschutzzüge, der Hilfsorganisationen, der Feuerwehren bzw. aller Katastrophenschutzlager möglich? Und 4. Für wie viele betroffene Menschen aus dem in Frage 2 geschilderten Szenario ist eine Versorgung mit Essen durch wie viele mobile Küchen bzw. Gerätefahrzeuge zur Verpflegung über welchen Zeitraum möglich? Danke schön.
