Heike Werner
Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst mal kurz, Frau Herold, auf Sie reagierend: Ehrlich gesagt hatte ich jetzt so ein bisschen den Eindruck, dass Sie da oben auf der Tribüne prokrastinieren. Sie haben keine Lust, sich mit Inhalten, mit Sachfragen zu beschäftigen, und gehen ans Rednerpult und schauen mal, wo es sich so hinredet, und das halte ich schon für nicht sehr fair.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Lassen Sie mich zumindest auf ein Argument oder auf zwei – ich komme nachher noch mal darauf zurück – eingehen. Uns ist hier allen klar, dass, wenn es darum geht, Fachkräfte zu sichern, natürlich dazugehört, dass wir insgesamt die Unterschiede zwischen Stadt und Land abbauen müssen, dass es darum geht, den sozialen Zusammenhalt gerade auch in den ländlichen Räumen wieder zu fördern. Da ist in den letzten Jahren so viel passiert. Lassen Sie mich wenige Stichpunkte nennen: Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, da geht es um Familien; das Azubi-Ticket, damit unsere Jugendlichen gut aktiv sein können, und ein ganz wichtiges Programm – ich habe gerade noch mal meine Kollegin gefragt – das Programm zur Dorferneuerung, hier wurde ein neuer Förderschwerpunkt gelegt in Richtung sozialer Zusammenhalt. Da wird richtig viel Geld reingegeben in den Bereich der Dorferneuerung, um eben das Leben dort wieder lebenswerter zu gestalten und die Menschen dort zu halten oder auch zurückzugewinnen. Das sollten Sie endlich mal zur Kenntnis nehmen und nicht einfach hier am Pult irgendwelche Dinge in den Raum stellen, die einfach nicht stimmen! Deswegen hier an dieser Stelle das noch einmal ganz deutlich gesagt. Ich bin auf Ihre Änderungsanträge im Haushalt gespannt, wo wir dann wiederfinden, wie Sie sich um den großen Zusammenhalt kümmern. Das wird wirklich spannend werden. Insofern will ich an dieser Stelle herzlichen Dank sagen an Herrn Montag und an die Gruppe der FDP, weil es doch etwas ganz anderes ist, wenn man sich gemeinsam mit Sachargumenten auseinandersetzt, wenn man bei einer Anhörung dabei ist und versucht, die Erkenntnisse aus einer Anhörung zusammenzutragen und daraus erste Schwerpunkte zu gewinnen, wie man hier Probleme, die es natürlich auch gibt – und das wurde jetzt schon ausreichend benannt –, wie man diese sicherstellen kann und ich will es hier noch einmal ausführen. Die Krankenkassen haben beispielsweise zu Recht darauf hingewiesen, dass junge Zahnärztinnen und Zahnärzte heute ganz andere Ansprüche an das Leben haben. Das ist nicht mehr wie früher, sondern sie wollen gern Beruf und Familie vereinbaren, sie wollen Lebensqualität haben und sie wollen ihre Niederlassungsentscheidung nicht nur daran knüpfen, ob irgendwo eine Praxis frei ist. Das sind ganz wichtige Kriterien, die für sie dazugehören. Zu solchen Bedingungen, die dazugehören, gehören neben einer finanziellen Förderung auch die Ermöglichung einer ökonomisch nachhaltigen Praxistätigkeit und das Vorhandensein guter Lebensbedingungen – also wohnortnahe Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, wie Kindergärten und Grund- und weiterführende Schulen und die Möglichkeit der Beschäftigung für Ehe- und Lebenspartnerinnen und ‑ partner. Das ist von hoher Bedeutung, und da passiert hier in Thüringen doch sehr viel. Wenn wir über diese steuernde Förderung beraten, müssen wir uns dieser Tatsachen bewusst sein. Ich will es hier auch an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen: Es geht um eine steuernde Förderung. Wir müssen erreichen, dass die Ballungsräume, die weniger von der Niederlassung betroffen sind als die ländlichen Räume, dann die ländlichen Räume auch unbedingt mitversorgen. Die Krankenkassen führten ebenfalls richtig aus, dass im zahnärztlichen Bereich das Steuerungsinstrument der Zulassungsbeschränkung fehlt. Jedoch besteht die Möglichkeit der Steuerung in ländlichen Räumen auch durch finanzielle Anreize, und hier dürfen wir durch die Maßnahmen des Landes nicht den Eindruck erwecken – und Frau Herold, das müssen Sie sich schon anhören –, dass die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen aus der Verantwortung des Sicherstellungsauftrags und dabei aus den zu ergreifenden Maßnahmen entlassen werden kann. Das gehört dazu. Der Sicherstellungsauftrag, der liegt bei ihnen, der liegt bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten.
(Beifall SPD)
Die Länder wollen das gern mit begleiten und unterstützen. Das wurde auch immer wieder angesprochen. Aber es geht auch darum, dass hier ein Nachrangigkeitsprinzip besteht. Das heißt, zuallererst muss die Kassenzahnärztliche Vereinigung hier tätig werden, muss hier mit Förderinstrumenten in die Vorhand gehen, und dann kann das Land das Ganze auch mit begleiten und mitsteuern. Sehr beispielhaft gelingt es ja bereits seit vielen Jahren mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. Hier wurden durch die Mittel des Strukturfonds vielfältige Maßnahmen nutzbringend umgesetzt. Sie führt selbst in ihrer Stellungnahme aus, dass die Niederlassungsförderung Thüringens eine sinnvolle Ergänzung zu den Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen darstellt, nämlich niederlassungswillige Ärztinnen, insbesondere im ländlichen Raum, anzusiedeln. Das ist es, was die Niederlassungsförderung auch in der zahnärztlichen Versorgung leisten kann. Ein ergänzendes Angebot sind Sicherstellungsmaßnahmen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Der Bundesgesetzgeber hat dazu mit der Möglichkeit der Einrichtung eines Strukturfonds nun die finanziellen Voraussetzungen geschaffen. Er hat auch ausdrücklich im Gesetz festgehalten, dass aus Mitteln des Strukturfonds in den Jahren 2021 und 2022 eine Förderung von in den Jahren 2019 bis 2021 neu niedergelassenen Praxen vorgesehen werden kann. Die von den Krankenkassen genannten Maßnahmen zur Nutzung der Mittel des Strukturfonds im zahnärztlichen Bereich sind aus meiner Sicht ein guter Anfang. Es gilt jedoch, diesen Weg zügig weiterzugehen. Wenn wir über die Bedingungen diskutieren, steht neben der Höhe der Förderung auch die Definition dieser Räume im Mittelpunkt. Das hat vorhin schon eine Rolle gespielt, denn mit der Festlegung von Obergrenzen für die Bevölkerungszahlen in Gemeinden und Städten wird nicht selten auch der Niederlassungsort definiert, und er muss nicht zuletzt auch für die Patientinnen und Patienten erreichbar sein. Die Förderung von Zahnarztpraxen in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu 45.000 erfolgt unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorgaben, der Ausübung des Sicherstellungsauftrags der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen und der beabsichtigten Steuerungswirkung zur Stärkung der ländlichen Räume. Es gilt dabei, Fehlanreize zu vermeiden, welche die Versorgung im ländlichen Raum und die Erreichbarkeit der zahnärztlichen Versorgung für immobile Bevölkerungsteile in den ländlichen Räumen Thüringens schwächen könnte. Die Höhe der Förderung soll sich an den Bedarfen ausrichten. Eine Anhebung der Förderbeträge wurde bereits im Rahmen der Haushaltsplananmeldung berücksichtigt. Ein Betrag von bis zu 40.000 Euro wird dabei einen echten Anreiz darstellen. Die Landesregierung stimmt mit der Feststellung überein, dass sich insbesondere die Digitalisierung bei der Arzneimittelversorgung mit der Einführung des E-Rezeptes ab dem kommenden Jahr auf die regionale Arzneimittelversorgung auswirken wird. Vor allem aus dem Wettbewerb zwischen dem zulässigen Versandhandel mit Arzneimitteln und Apotheken wird sich zeigen, ob es zu spürbaren Marktverschiebungen kommt. Hier ist nach der Einführung des Boniverbots für gesetzlich Versicherte eine Berichterstattung durch den Bund verankert worden. Die Forderung des Antrags nach Anreizen für eine Gründung von Apotheken ist im Zusammenspiel mit dem aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene zu prüfen. Da haben Sie ja nun beste Beziehungen. Die Koalitionäre auf der Bundesebene haben sich darauf verständigt, die Arzneimittelversorgung durch Apotheken in integrierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten zu verbessern. Zugleich ist beabsichtigt, das Gesetz zur Stärkung der VorOrt-Apotheken zu novellieren, um pharmazeutische Dienstleistungen besser zu honorieren und Effizienzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems nutzen zu können. Es wäre jetzt noch viel zu sagen. Ich denke, das meiste war jetzt auch in der Diskussion schon von Ihnen zu hören, deshalb möchte ich das an der Stelle beenden. Ich bedanke mich noch mal sehr herzlich bei den Koalitionsfraktionen und der Gruppe der FDP für diesen Änderungsantrag. Wir sind gespannt und freuen uns darauf, den gemeinsam umzusetzen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
