Holter
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, Thomas Hartung hatte in seiner Rede schon an die Anhörung im Sommer 2019 erinnert. Auch ich möchte daran erinnern. Und der Aufstellung des Schulgesetzes, welches damals hier angehört wurde und dann mit der Mehrheit des damaligen Parlaments verabschiedet wurde, ging natürlich eine intensive Diskussion voraus. Es begann alles im ersten Halbjahr 2017 mit der Expertenkommission „Zukunft Schule“, die genau diese Empfehlungen ausgesprochen hat. Und in einem landesweiten Diskussionsprozess mit Familien, mit Eltern, mit Schülerinnen- und Schülervertretern sind wir zu der Erkenntnis gekommen, dieses Schulgesetz genauso zu gestalten, wie wir es gestaltet haben. Dass diese Diskussion emotional lief und unterschiedliche Interessen aufeinandergeprallt sind – kann man sagen, Thomas, aufeinandergeprallt sind –, das liegt in der Natur der Sache, weil es natürlich auch ein Paradigmenwechsel war. Aber an dem Diskussionsprozess in der Kommission Schule, da war die CDU eingeladen. Herr Tischner, Sie werden sich erinnern, da haben Sie nicht teilgenommen. Sie haben an dem gesamten Dialogprozess nicht teilgenommen, Sie haben sich ausgeklinkt aus diesem Prozess
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und kommen jetzt zweieinhalb Jahre später mit Ihren Ideen. Aber ob die was mit Zukunft zu tun haben, da habe ich schon so meine Zweifel, und das ist noch eine diplomatische Formulierung, die ich jetzt gewählt habe. Denn insbesondere bei Fragen der Inklusion oder auch bezüglich des Sitzenbleibens wollen Sie das Rad zurückdrehen. Die Rednerinnen und Redner der Koalition haben das zum Ausdruck gebracht. Sie müssen sich mal mit moderner Pädagogik, mit den modernen Erziehungswissenschaften beschäftigen, was die empfehlen. Die empfehlen nämlich, vom Sitzenbleiben abzusehen, sondern individuell jeden einzelnen Schüler und jede einzelne Schülerin so zu fördern, wie der jeweilige Lernfortschritt ist. Und das hat eben mit dem Übergang zu den einzelnen Klassenstufen weniger zu tun. Sie müssen sich mal mit den Fragen der Inklusion auseinandersetzen, so wie das auch nicht nur die UN-Behindertenrechtskonvention vorschreibt, sondern wie das auch im Allgemeinverständnis vom allgemeinen Menschenrecht in der Thüringer Bevölkerung verstanden wird. Und wenn ich mir dann Ihre Textstellen anschaue – mein Gott noch mal, ich war nicht in den 90erJahren hier in Thüringen, aber alle, die in den 90erJahren in Thüringen, Astrid Rothe-Beinlich, hier gearbeitet haben, werden sich erinnern. Diese Gesetze sind längst überholt, nicht nur, weil sie aus den 90er-Jahren sind, sondern weil auch die Wissenschaft, auch die gesellschaftspolitische Diskussion insgesamt weitergegangen ist.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Lieber Herr Tischner, wenn das Ihre Vorstellung von Schule im 21. Jahrhundert ist, dann frage ich mich, wo Sie dann Ihre Vorstellung von Zukunft für die Gesellschaft und für die Schule eigentlich hernehmen. Das ist keine Entwicklung, das ist kein Fortschritt.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist ein
Recht der Kinder!) Das ist überhaupt kein Mehr an Chancen für Kinder und Jugendliche, die Sie mit Ihrem vorgelegten Gesetzentwurf hier vermitteln wollen. Das funktioniert so nicht. Deswegen bin ich der Überzeugung – ich war auch Oppositionsführer und Oppositionspolitiker –, in diesem Fall – und das erlaube ich mir zu sagen – sollte der Gesetzentwurf der CDUOpposition das Schicksal von Gesetzentwürfen der Opposition finden – nämlich dort, wo er hingehört, nicht in den Ausschuss, sondern tatsächlich abgelehnt. Das ist meine Position, die ich hier deutlich formulieren will.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Zur Inklusion: Ich kann nicht alle Punkte hier aufgreifen, meine Redezeit erlaubt es nicht. Aber ich will bei der Inklusion noch mal sagen: Ist Ihnen wirklich bewusst, dass das Recht auf Bildung von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf die Chancengleichheit in einem inklusiven Bildungssystem auf der Basis des Thüringer „Entwicklungsplans Inklusion“ umgesetzt wird? Herr Wolf hatte das hier vorgeführt, also hatte das Dokument gezeigt, welches wir hier erarbeitet haben. 2012 – darauf ist eingegangen worden – hat die UN die Behindertenrechtskonvention verabschiedet, und damals hat das CDU-geführte Kabinett genau diesen Weg eingeleitet. Das haben Sie kurz angetippt Herr Tischner, habe ich zur Kenntnis genommen. Zur Erinnerung: Die Inklusionsquote ist seit dem Schuljahr 2010/2011 kontinuierlich jährlich um durchschnittlich zwei Prozentpunkte gestiegen. Zuletzt hat sich der Anstieg etwas verlangsamt. Die Inklusionsquote lag im Schuljahr 2020/2021 bei 45,6 Prozent, verlangsamt deswegen, weil wir uns im Schulgesetz – und Sie erinnern sich an die Debatte – entschieden haben, als wir über die Schularten gesprochen haben, dass wir die Förderschule als Schulart explizit aufgenommen haben. Das, was Sie hier vermitteln, Schulen ohne Schüler – ja, das stand mal im Entwurf, aber in dem Diskussionsprozess ist das genau verschwunden, weil wir uns gesellschaftspolitisch hier mit allen Beteiligten geeinigt haben: Förderschulen haben ein Recht auf Fortbestand in Thüringen. So ist das auch im Gesetz verankert.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das können Sie nicht infrage stellen. Das ist einfach gesetzliche Grundlage. Der „Entwicklungsplan Inklusion“, dessen Fortschreibung seit 2019 fest im Schulgesetz verankert ist, bildet genau die Ziele und die Einzelmaßnahmen aus dem Bereich der schulischen Bildung ab. Der aktuelle „Entwicklungsplan Inklusion 2021 bis 2025“ wurde gerade im Juni 2021, also dieses Jahr, vom Kabinett beschlossen. Ich gehe mal davon aus, Sie haben sich damit auseinandergesetzt. Das zentrale Instrument zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an den Thüringer Schulen, um den gleichberechtigten Zugang zu den Bildungsangeboten sicherzustellen, ist genau dieser Entwicklungsplan. Noch eines dazu: Die Rahmenbedingungen schulischer Inklusion werden in Thüringen mit allen Beteiligten so sorgfältig erfasst und diskutiert wie in keinem anderen Bundesland. Wir sind da wirklich beispielgebend, weil wir tatsächlich alle einbeziehen. Das, was Sie hier vermitteln, Herr Tischner, stimmt einfach nicht. Die Schulträger machen mit und ich kann Ihnen sagen, dass die Schulträger in den vergangenen Jahren, und zwar in allen Gebietskörperschaften, Anstrengungen unternommen haben, die geforderten räumlichen und sächlichen Bedingungen für Inklusion zu schaffen. Im Schuljahr 2020/2021 waren bereits 43 Prozent aller staatlichen Schulen mindestens teilweise barrierefrei. Im Vertrauen auf eine stabile schulpolitische Entwicklung wurden Planungen gemacht. Im Jahr 2025 sollen 56 Prozent aller staatlichen Schulen mindestens teilweise barrierefrei sein. 14 Prozent aller Schulen sind derzeitig vollständig barrierefrei. Meint also, an diesen Schulen können Schülerinnen und Schüler mit jeglichem Förderbedarf unterrichtet werden. Das ist ein Fortschritt, den wir erreicht haben. Das kann man nicht kleinreden. Das widerspricht genau dem, Herr Tischner, was Sie argumentiert haben, wie es an den Schulen in Thüringen konkret aussieht. Und in diesem Jahr werden es 21 Prozent sein. Also 14 Prozent waren es vor Kurzem noch und 2021 werden es 21 Prozent aller staatlichen Schulen sein, die diese Bedingungen erfüllen. In der Planung bis 2025 wird für alle Schularten eine weitere Verbesserung der räumlichen Barrierefreiheit angestrebt. In der Summe – da haben alle Rednerinnen und Redner recht – ist die Inklusion eine herausfordernde und anspruchsvolle Aufgabe, die einer gemeinschaftlichen Beteiligung aller Bildungsakteure sowie eines hohen Grades an Professionalität, Verantwortungsbewusstsein und Weitblick bedarf. Sie, meine Damen und Herren der CDU, wollen davon aber nichts wissen. Wer die Inklusion so grundsätzlich infrage stellt, wie es die CDU-Fraktion tut, stellt ein völkerrechtlich verankertes Grundrecht von Menschen mit Behinderungen infrage, und das ist Ihr falscher politischer Ansatz, meine Damen und Herren, Herr Prof. Voigt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein
Quatsch! Als Minister muss man auch mal zuhören!) Wir als Koalition und wir als Regierung, stehen zu diesem völkerrechtlich verankerten Grundrecht und für die Umsetzung. In Deutschland hat sich der Bundestag dazu verpflichtet. Wir als Thüringen haben uns auch dazu verpflichtet, und wir werden es umsetzen. Jetzt will ich, meine Damen und Herren Abgeordneten und liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, etwas zum Gesetzentwurf nicht im Detail sagen, denn ich möchte etwas zu den Förderschulen sagen. Wir haben schon darüber geredet – Schulen, Förderschulen ohne Schülerinnen und Schüler, das stimmt einfach nicht. Ja, Frau Rothe-Beinlich, Astrid hat es angesprochen. Nehmen wir die Zahlen: Im Schuljahr 2019/2020 wurden in den Thüringer Förderschulen 6.623 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Jetzt im aktuellen Schuljahr sind es 6.818. Also 2019/2020 6.623 und jetzt 6.818.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Und in
zehn Jahren die Hälfte!) Wenn Sie hier behaupten, die Zahlen gehen zurück, widersprechen die Zahlen aus der Schulpraxis dem, was Sie hier verkünden, Herr Tischner. Sie müssen schon die Wahrheit sagen, wenn Sie hier auftreten! Ihre Zahlen sind einfach falsch.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Um es noch anschaulicher zu machen: Bei der prozentualen Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf die Schularten entfielen im Schuljahr 2019/2020 55,5 Prozent auf die Förderschulen, in diesem aktuellen Schuljahr sind es 54,7 Prozent.
