Babette Pfefferlein
Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufnehmen
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Gäste, auch ich bin sehr froh darüber, dass wir heute diesen Antrag beraten. Ich bedanke mich auch noch mal bei der FDP, dass wir das gemeinsam hinbekommen haben. Ich bedauere es ausdrücklich, Herr Zippel, dass die CDU daran nicht beteiligt ist. Ich glaube, wir hätten das hinbekommen, davon bin ich überzeugt. Herr Plötner hat vorhin schon gesagt, wir haben viele Kompromisse gemacht, und ich glaube, mit noch dreimal reden hätten wir das auch gemeinsam hinbekommen. Das wollte ich nur noch mal sagen, dass ich das an der Stelle für dieses wichtige Thema sehr bedauere. Die Sicherung der künftigen medizinischen Versorgung ist generell ein wirklich wichtiges Thema, das wir angehen müssen. Hier muss man auch in der zahnmedizinischen und pharmazeutischen Versorgung in Thüringen etwas machen. Denn es kann eben nicht nur die Förderung von Medizinstudienplätzen und attraktiven Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte sein. Zur immer geforderten Sicherstellung einer gut erreichbaren und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung gehört eben mehr. Deshalb ist in diesem Antrag die Rede von kurzfristig bereitstellbaren Instrumenten, die den drohenden Praxisschließungen und Apothekenaufgaben etwas entgegensetzen. Klar können wir auch immer mehr Studienplätze fordern, doch wer garantiert dann, dass die in Thüringen ausgebildeten Personen auch in Thüringen bleiben? Besser direkt ansetzen und die Leute in die Regionen mit den attraktiven Angeboten aufs Land locken. Wir brauchen junge Leute für die Niederlassung in den drohend unterversorgten Regionen. Die Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum läuft Ende des Jahres aus. So bietet es sich an, diese zu verlängern und auch um die Förderung von Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie von Apothekerinnen und Apothekern zu erweitern. Bereits jetzt herrscht in einigen Regionen ein großer Mangel an Interessierten, die bereit sind, eine frei werdende Praxis oder Apotheke zu übernehmen. Andererseits steigt der Bedarf an medizinischer Versorgung durch das immer höhere Durchschnittsalter der Bevölkerung. Mit dem Älterwerden werden auch die Zipperlein nicht weniger. Die Vor-Ort-Apotheken gehören zum medizinischen Netzwerk ebenso gut wie erreichbare Zahnarztpraxen in ausreichender Zahl. Derzeit ist die Zahn- und Mundgesundheit der Bevölkerung relativ gut. Das ist erfreulich und spricht für die hohe Wertigkeit der zahnärztlichen Prävention. Das hat viel Aufklärung und Arbeit gekostet. Es ist das Ergebnis von ständiger Prophylaxe, Aufklärung und verbesserter Mundhygiene. Um das nicht zu gefährden, brauchen wir genügend zahnmedizinische Praxen in der Fläche, die diese Arbeit leisten und allen Menschen Termine für die halbjährliche Prophylaxe, ebenso wie für die schnelle Schmerzbehandlung und Zahnreinigung, garantieren können. Hierbei müssen wir die Arbeitssituation der zahnmedizinischen Versorgerinnen und Versorger wahrnehmen und ernst nehmen. So ist zu vernehmen, dass in den kommenden zehn Jahren voraussichtlich 50 Prozent der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Thüringen in Rente gehen werden. Auch bei den Apotheken sieht es nicht gut aus. Die Zahl der Apotheken ist gerade im ländlichen Raum Thüringens seit Jahren rückläufig. Mag sein, dass es kein Problem ist, die Halsschmerztabletten online zu besorgen. Aber wenn ich Beschwerden habe, dann möchte ich eine vernünftige Beratung in einer Apotheke vor Ort,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und wenn es darum geht, ein Rezept einzulösen, dann erst recht. Wenn auch nicht nur, aber gerade für die Alten der Bevölkerung müssen Apotheken in zumutbarer Entfernung und barrierefrei erreichbar sein.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In der ambulanten ärztlichen Versorgung existieren bereits Förderinitiativen, zu wenig aber werden bisher zahnmedizinische und pharmazeutische Versorgung berücksichtigt. Auch in der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum ist eine Niederlassungsförderung von Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern nicht vorgesehen. Da diese Richtlinie zum 31.12.2021 ausläuft, sollte die Verlängerung auch die Aufnahme dieser Berufsgruppen in die Förderung aufnehmen. Einen Vorschlag, wie das aussehen kann, finden Sie in unserem Antrag. Wir schlagen differenzierte und der tatsächlichen Situation angemessene Förderbedingungen vor, um der drohenden Unterversorgung, gerade im ländlichen Raum, entgegenzuwirken. Wir haben Vorschläge für die Förderung gemacht, die Neugründungen ebenso wie Übernahmen und die Schaffung von Barrierefreiheit berücksichtigen. Es geht um neue Konzepte für die Begleitung von Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern zu Fördermöglichkeiten, die dazu beraten, neue Lehrinhalte mit dem Fokus auf den ländlichen Raum legen und auch die ambulante Versorgung der Bevölkerung in den Blick nehmen. Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der sich abzeichnenden pharmazeutischen und zahnmedizinischen Unterversorgung in strukturschwachen ländlichen Regionen braucht es diesen gemeinsamen Antrag.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns als Rot-RotGrün zusammen mit der Gruppe der FDP diesen gesundheitspolitischen Herausforderungen stellen und gemeinsame Vorschläge zur Lösung im Sinne einer bedarfsgerechten und wohnortnahen medizinischen Versorgung erarbeitet haben. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
