Franziska Baum
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte
Recht herzlichen Dank, Frau Präsidentin, ich kenne das aus dem Moderationsseminar, Störungen gehen immer vor, damit jetzt alle konzentriert bei der Sache sein können.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es geht – nur noch mal zur Erinnerung – um den Vorschlag der CDU-Fraktion, das Schulgesetz zu ändern. Ich versuche es mal ein bisschen diplomatisch. Wir teilen grundsätzlich die kritische Beobachtung, dass sich Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in dem aktuellen Schulsystem in Thüringen teilweise nicht wiederfinden. Wir Freien Demokraten sind davon überzeugt, dass der Elternwille, also das freie Schulwahlrecht der Eltern, eine entscheidende Säule dafür ist, dass Bildung und Schule im Zusammenklang mit den Elternhäusern funktionieren. Das gilt ganz besonders natürlich für die Entscheidung, auf welche Schule mein Kind geht, das eine ganz besondere Anforderung hat und einen ganz besonderen Förderbedarf aufweist.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir teilen die Ansicht, dass für ein vielfältiges und umfassendes Bildungsangebot die Angebote der Förderschulen unabdingbar sind.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ebenso teilen wir aber auch die Bestrebungen der Kultusministerkonferenz in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, Kinder so lange in einer Grundschule, Gemeinschaftsschule, Regelschule oder auch auf dem Gymnasium zu unterrichten, solange die behinderungsspezifischen Einschränkungen ein erfolgreiches Lernen genau an dieser Schule möglich machen und die Schulen den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden können.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ihrer Beschreibung des Problems, liebe CDU, unter A kann ich mich zumindest in Teilen anschließen. Allerdings behandelt Ihr Regelungsentwurf jetzt so viele andere Themen zusätzlich, dass ich mich wirklich frage, warum Sie nicht den Mut hatten, sich tatsächlich auf dieses Förderschulthema zu konzentrieren und das Thema auf den Prüfstand zu bringen. Das würde zumindest den Kindern und Familien gerecht werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das ist auch der Grund, weshalb wir zu diesem Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag in dieses Haus einbringen, der sich nämlich genau alleinig mit diesem Thema beschäftigt. Denn wir wollen wissen, wie die aktuelle Unterrichtssituation in den Förderschulen und im gemeinsamen Unterricht ist. Wir wollen da genauer hinschauen und vor allem noch mal analysieren, was die Gelingensbedingungen sind, die wir für den gemeinsamen Unterricht brauchen. Das ist auch in der Anhörung damals zum Schulgesetz noch nicht klar festgelegt worden, auf was wir uns da eigentlich beziehen. Diese Chance müssen wir nutzen. Wir müssen natürlich die Stimmen von den Familien hören, die sagen, wir fühlen uns nicht berücksichtigt und dass das – und das steht auch so in unserem Entschließungsantrag – flächendeckend, schulämterübergreifend, also in allen Schulämtern gleichermaßen gehandelt wird.
