Volker Emde
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Danke, Frau Präsidentin. Ich bin schon mal nach vorn gelaufen, damit es schnell geht. Wir wollen heute ja einiges schaffen. Ich hoffe, den Tagesordnungspunkt 6 schaffen wir auf alle Fälle,
(Beifall CDU)
denn ich habe den Haushaltsausschuss schon mal für Mittag eingeladen. Wir schaffen mindestens einen Vorratsbeschluss, damit dann die entsprechende Anhörung für den Zuschlag für die Beamten erfolgen kann. Das ist kommunalrelevant, deswegen müssen wir anhören. Ich bin jetzt aber hier vorn, um die Beschlussempfehlung zur Beratung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes zu geben. Wir haben das im Haushalts- und Finanzausschuss insgesamt dreimal beraten. Es wurde auch in die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände gegeben. Ihnen liegt jetzt die Beschlussempfehlung in Drucksache 7/4585 vor. Wie Sie sehen, hat der Gesetzentwurf doch eine Veränderung erfahren. Die Landesregierung hatte bloß um die Verlängerung um ein Jahr gebeten. Wir haben jetzt diesen Corona-Pandemie-Hilfefonds per Beschlussempfehlung nicht nur um ein Jahr verlängert, sondern auch die Rahmenbedingungen etwas verändert. Wir haben uns auch entsprechend an dem Gerichtsurteil des Verfassungsgerichtshofs in Hessen orientiert. Es gab dazu auch ein Gutachten unseres Wissenschaftlichen Dienstes. Wir haben jetzt also versucht, zum einen den Verwendungszweck etwas enger einzugrenzen. Das wird uns dann auch noch mal ereilen, wenn wir den neuen Wirtschaftsplan beraten. Die Finanzministerin will uns den zeitnah zum Beginn des Jahres vorlegen. Auch dort wird darauf zu achten sein, dass sich der Verwendungszweck unmittelbar an der Bekämpfung der Pandemiefolgen orientiert. Wir werden also Anfang des kommenden Jahres auch eine Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses zu diesem Zwecke haben, damit die übertragenen Mittel – ca. 50 Millionen Euro werden wohl ins nächste Jahr übertragen werden können – dann entsprechend verwandt werden können. Es ging außerdem darum, die Beteiligung des Parlaments an der Verausgabung der Mittel, an der Bereitstellung der Mittel zu stärken. Deswegen wird der Haushaltsund Finanzausschuss zu diesem Thema und zu dem Wirtschaftsplan in öffentlicher Sitzung tagen. Er wird nicht nur über den Wirtschaftsplan des Sondervermögens beschließen, sondern ihn auch beraten. Wir bitten um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und zum Gesetz.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD)
