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Weil

17.12.2021 Sitzungen 7/69

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. König beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der angesprochene Streckenabschnitt stellt einen möglichen Lückenschluss des Südeichsfeld-Radwegs dar. Zwischen Großtöpfer und dem Gewerbegebiet Geismar sowie zwischen Ershausen und Martinfeld wird der Radweg als straßenbegleitender Alltagsradweg geführt. Mit dem geplanten Ausbau der Landesstraße 1007 zwischen der Gaststätte Kressenhof am Ortsausgang Ershausen und dem Gewerbegebiet Geismar soll parallel zur Fahrbahn ein Rad- und Gehweg auf der östlichen Fahrbahnseite hergestellt und die bestehende Lücke geschlossen werden. Zu Frage 2: Für das Vorhaben liegt ein Ingenieurvertrag für die Straßenplanung bis zur Leistungsphase 4, also der Genehmigungsplanung, vor. Im IV. Quartal 2021 wurde die Entwurfsvermessung durchgeführt. Auf dieser Grundlage ist vorgesehen, im Zuge der Entwurfsplanung die Entwurfstradierung der Fahrbahn, der L1007 und des straßenbegleitenden Radwegs fortzuschreiben. Die Entwurfsplanung bildet die Grundlage der Genehmigungsplanung, die mit der Planfeststellung abgeschlossen wird. Innerhalb des Planungsabschnitts befindet sich eine Brücke mit eingeschränkter Tragfähigkeit, hier ist ein Ersatzneubau der Brücke notwendig. Bei der zukünftigen Planung des Bauwerks werden die Belange des Rad- und Fußverkehrs berücksichtigt. Zu Frage 3: Unter Beachtung der erforderlichen einzelnen Planungsschritte und der gesetzlichen Fristen im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens ist mit einer Baureife der Maßnahme in einem Zeithorizont von nicht unter drei Jahren zu rechnen. Für die anschließende bauliche Umsetzung der Maßnahme einschließlich des Knotenpunktes der Landesstraße 1007 mit der Kreisstraße 126, dem Ersatzneubau einer Brücke sowie der Anlage eines Radwegs auf ca. 900 Meter Länge, wird mit einem erforderlichen Zeitraum von zwei Jahren gerechnet. Der Lückenschluss des Südeichsfeld-Radwegs im Bereich zwischen Ershausen und Geismar kann nur im Zusammenhang mit der baulichen Anpassung der Landesstraße 1007, einschließlich Brückenneubau erfolgen. Dies ist unter anderem der schwierigen Topographie des Planungsraums mit dem Gewässer Rossoppe und einem Mühlgraben geschuldet. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme zwischen Ershausen und Geismar kann erst nach der Fertigstellung der Landesstraße 1007 im Abschnitt zwischen Martinfeld und Ershausen begonnen werden, da neben finanziellen und personellen Voraussetzungen auch die Erreichbarkeit der Ortslage Ershausen über das klassifizierte Straßennetz sicherzustellen ist. Zu Frage 4: Der Um- und Ausbau der Landesstraße 1007 zwischen Martinfeld und Ershausen wird seitens der Straßenbauverwaltung kurzfristig angestrebt. Der Planfeststellungsbeschluss durch das Thüringer Landesverwaltungsamt als Planfeststellungsbehörde steht allerdings noch aus. Nach Erstellung der Ausführungsplanung kann die Bauleistung schnellstmöglich ausgeschrieben werden. Die dafür erforderlichen Planungs- und Baumittel sind im Haushalt bereits eingeplant. Ein Baubeginn 2023 ist nach gegenwärtigem Stand als realistisch anzusehen. Vielen herzlichen Dank.

Protokoll ↗