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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 17.12.2021 Sitzungen 7/69

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns einig, dass die 360 Fachleiterinnen und Fachleiter im Schulbereich überaus wichtige und auch vielfältige Aufgaben übernehmen, auch und gerade bei der Ausbildung unserer angehenden Lehrerinnen. Dass wir diese ganz dringend brauchen, auch das ist, glaube ich, allen bewusst, denen es hier um die Sache geht. Die Fachleiterinnen betreuen die Lehramtsanwärterinnen in pädagogischen, fachdidaktischen und auch fachmethodischen Fragen, sie wirken an den Lehramtsprüfungen mit, sie erteilen zum Beispiel den Ausbildungsunterricht, sie begleiten Schulpraktika und übernehmen auch fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Aufgaben. Deswegen ist und war es auch wichtig, dass wir für mehr Attraktivität dieser wichtigen Aufgaben für die Fachleiterinnen im Besoldungsgesetz das Beförderungsamt Seminarrektor A14 geschaffen haben. Voraussetzung – und darüber haben wir sehr lange diskutiert – für die Beförderung ist jedoch eine mindestens hälftige Verwendung der Lehrkräfte in ihrer Funktion als Fachleiterinnen. Allerdings kann etwa die Hälfte der Fachleiterinnen diese Voraussetzung gar nicht erfüllen, da sie weniger als acht Lehramtsanwärterinnen betreuen, und daran sind ja nicht sie – in Anführungszeichen – schuld, sondern das Problem ist, dass es einfach zu wenige Lehramtsanwärterinnen gab und gibt, gerade in den Mangelfächern. Das können wir aber nicht denen anlasten, die diese Aufgabe übernehmen. Damit erfüllen sie aber die formale Voraussetzung der hälftigen Verwendung schlicht nicht und gehen damit faktisch leer aus. Die CDU hatte dann zur Lösung des Problems vorgeschlagen, diese – ich nenne es jetzt mal – Ungerechtigkeit mit einer pauschalen Funktionszulage in Höhe von 200 Euro für die betroffenen Lehrkräfte auszugleichen, und diesen Vorschlag haben wir auch sehr intensiv in den Ausschüssen, aber auch in vielen anderen Beratungen diskutiert und uns dann gemeinsam auf einige Änderungen verständigt. Ich will sie noch einmal ganz kurz nennen. So soll es zukünftig eine gestaffelte Zulage für die Fachleiterinnen geben. Diese richtet sich tatsächlich nach der Anzahl der zu betreuenden Lehramtsanwärterinnen. Wer also eine Lehramtsanwärterin betreut, erhält 100 Euro Zulage, bis vier Lehramtsanwärterinnen und ‑ anwärter 200 Euro und ab fünf soll es eine Zulage von 300 Euro geben. Zudem haben wir sichergestellt, dass auch für die Zeit eines Besetzungsverfahrens Zulagen weitergezahlt werden können, also keine Lücke entsteht, weil das auch immer noch ein Problem gewesen ist. Insgesamt sehen wir dies als eine gute und pragmatische Lösung an und hoffen, dass damit die Attraktivität der Fachleiterinnentätigkeit auf Dauer und möglichst lange gesichert ist. Ich möchte mich noch mal im Namen aller, die dies mitverhandelt haben, und bei den Fachleiterinnen und Fachleitern für ihre Geduld bedanken und wünsche mir, dass sie auch weiterhin diese wichtige Aufgabe gern und verantwortungsbewusst wahrnehmen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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