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Dorothea Marx

SPD 17.12.2021 Sitzungen 7/69

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen

Verehrter Herr Landtagspräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich sehr, dass wir jetzt am Abend noch mal zu dem zurückkommen, was uns eigentlich hier auszeichnen sollte, nämlich eine konstruktive Zusammenarbeit und eine konstruktive Debatte über Parteigrenzen hinweg, (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) in der man in einem Landtagsplenum durch eine Diskussion und am Ende mit notwendiger Mehrheitsbildung und Kompromissnotwendigkeit so arbeitet, wie das die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten, sowohl in der Regierungsmehrheit – oder der Regierungsminderheit, wie immer Sie es sehen wollen – als auch in der Opposition. Ihr Antrag, sehr geehrte Kollegin Baum und Mitglieder der Gruppe der FDP, ist ein gutes Beispiel dafür, wie man hier arbeiten sollte. Sie haben viele Punkte angesprochen und auch in Ihrem Eingangsstatement schon aufgeführt, da können wir eigentlich in toto vieles mit unterschreiben: bessere Bezahlung, richterliche und staatsanwaltschaftliche Unabhängigkeit, eine Vorsorge für Nachwuchs an Gerichten, in der Staatsanwaltschaft und im Justizvollzug und eine bessere digitale Arbeit und Ausstattung. Zu moderner Ausbildung gehört allerdings noch ein bisschen mehr vielleicht als nur die technische Ausstattung. Wir Juristinnen und Juristen müssen auch eine Kenntnis davon haben, was sich hinter der Technik verbirgt, wie also auch die Funktionsweise im Einzelnen zu bewerten ist und wo sich Gefahren auftun, denn wir haben ja beispielsweise jetzt die Sicherheitslücke in Java gehabt, die auch das Anwaltspostfach lahmgelegt hat. Das ist dann sehr schwer, denn wir haben in Form des digitalen Arbeitens natürlich mehr und mehr auch mit der drängenden Frage der Sicherheit sogenannter sensibler Systeme zu tun, die zu gewährleisten ist, und wo es also nicht nur darum geht, dass keine Daten verloren gehen und nicht nur einfach eine Funktionsunfähigkeit eintritt, sondern auch darum, dass nicht einfach sensible Daten abgegriffen werden. Da stellen sich halt auch vollkommen neue Fragen, mit denen man sich früher nicht so beschäftigen musste: Wer ist in Haftung zu nehmen, wenn Daten verloren gehen oder persönliche Daten von Dritten dann eben in falsche Hände geraten? Die vielen, von Ihnen auch zu Recht angesprochenen und aufgeworfenen Fragen im Bereich der Justiz sind allerdings nicht neu, sie beschäftigen auch die Landesregierung und den Landtag – uns alle hier – in den justizpolitischen Kreisen schon seit längerer Zeit. Zu denken wäre etwa an das Personalentwicklungskonzept im Justizvollzug – das hatten wir schon in der letzten Legislatur – und den Generationenwechsel in der Justiz. Es wäre jetzt falsch, aus den Punkten, die Sie mit dem Antrag aufgeworfen haben, zu schließen, dass da bisher nichts passiert sei, denn wir haben uns schon sehr viele Gedanken gemacht, auch um die Besoldung. Allerdings können wir nicht nur allein mit der Besoldung mehr Beschäftigte finden, denn den Lohnpreiswettbewerb kann man sich weder mit anderen Ländern richtig gut leisten, vor allen Dingen nicht mit der freien Wirtschaft, in die es viele junge Kolleginnen in unserem Juristenjob mit Prädikatsexamen auch gern hinzieht. Wir haben deswegen auch hier in der Justiz schon den Notenschnitt ein bisschen abgesenkt und nicht nur auf das Prädikatsexamen geschaut, sondern auf die sogenannten Soft Skills, die ebenso wichtig sind. Auch gerade, um den Nachwuchs, den wir jetzt in sehr großem Ausmaß brauchen, sicherzustellen, wurden hier sogenannte Quereinsteiger/-innen jetzt vermehrt, auch zum Beispiel für Richterstellen geworben. Das ist auch sehr gut, weil sich dann nicht nur Berufsbildung, sondern auch Lebenserfahrung in einer guten Waage befinden. Es gab dann auch auf der Bundesebene bereits in der letzten Bundeslegislatur das Projekt „Pakt für den Rechtsstaat“. Damit konnten wir auch hier in Thüringen sehr viel mehr zusätzliche Stellen schaffen, als das sonst gelungen wäre. Weil wir jetzt nun gemeinsam eine Ampelregierung im Bund haben, hoffe ich dann auch darauf, dass wir das fortsetzen können und der Generationenwechsel dadurch erleichtert wird. Ihre Forderungen nach Teilzeit sind auch schon in Teilen umgesetzt. Im Juni 2021 ist eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes beschlossen worden. Wir haben jetzt auch die Möglichkeit des Teilzeitreferendariats in der Ausbildung. Das Referendariat, das bisher auf zwei Jahre in Vollzeit festgelegt ist, kann man nun auf 30 Monate verlängern. Dann haben wir auch die Möglichkeit, elektronische Klausuren zu schreiben. Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits das E-Examen erfolgreich durchgeführt und gute Erfahrungen damit gesammelt. Man sieht es tatsächlich, weil Ihr Antrag schon ein halbes Jahr alt ist, hat sich sogar schon in dieser relativ kurzen Zeit einiges verbessert von dem, was Sie dort anmahnen. Das ist aber sicherlich trotzdem kein Grund, nicht nach weiteren Verbesserungen zu schauen. Wie gesagt, die Sicherheit des digitalen Arbeitens, das wäre unser Punkt, ein Aspekt, den wir hier noch ergänzen sollten. Sie haben schon zu Recht darauf hingewiesen, dass wir da im elektronischen Arbeiten durch die Corona-Pandemie schon einen deutlich großen Schritt weitergekommen sind, auch im Bereich der konservativen Juristinnen und Juristen, als das vor kurzer Zeit noch denkbar war. Zur Gesamtheit der Materie gehört allerdings auch, dass das Rechtswesen am Ende fast ausschließlich auf Bundesgesetzgebung beruht und die Änderungsmöglichkeiten Thüringens gar nicht so groß sind, wie zum Beispiel beim Teilzeitbeispiel eben deutlich geworden sein könnte. Dennoch, sehr geehrte Frau Kollegin Baum, können wir den Antrag auch aus unserer Sicht – der Koalition – sehr gern im Ausschuss besprechen. Wir sind gespannt auf die uns gemeinsam einfallenden Lösungen. Herzlichen Dank. (Beifall SPD, Gruppe der FDP)

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