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Beer

17.12.2021 Sitzungen 7/69

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Mit Datenstand vom 14.12. wurden vom Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in den letzten sieben Tagen 1.473 COVID-19-Fälle gemeldet. Mit dieser sich daraus ergebenden 7-Tage-Inzidenz von 1.442,2 Fällen pro 100.000 Einwohner befindet sich der Landkreis thüringenweit an zweiter und deutschlandweit an dritter Stelle der Kreise mit den höchsten 7-Tage-Inzidenzen. Seit der 44. Meldewoche wurden vom Gesundheitsamt insgesamt 16 Geschehen mit insgesamt 217 Fällen gemeldet. Darunter sind sieben Pflegeheime, fünf familiäre Häufungen, zwei Kitas und zwei Wohnheime. In der täglichen Lagemeldung, aktuell der vom 13.12., sind verschiedene Häufungsschwerpunkte beschrieben. Hervorgehoben wurden insbesondere das Pflegeheim in Probstzella, der Kindergarten „Sonnenkäfer“ in Teichel und die Regelschule in Gräfenthal. Die Lageeinschätzung des Landkreises legt somit nahe, dass es sich um ein diffuses und hochdynamisches Infektionsgeschehen handelt und das zuständige Gesundheitsamt die Vorwärts- und Rückwärtsermittlung der Fälle nicht mehr vollumfänglich gewährleisten kann. Zu Frage 2: Am 06.12.2021 wurde eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung öffentlicher und kultureller Veranstaltungen mit Festlegung einer Personenobergrenze in geschlossenen Räumen von maximal 50 Personen und außerhalb geschlossener Räume von maximal 100 Personen erlassen. Am 14.12.2021 ist eine verschärfte Allgemeinverfügung in Kraft getreten und diese betrifft inhaltlich weitergehende Kontaktbeschränkungen, zusätzliche Anordnungen zur Verwendung von FFP2-Masken, weitere Regelungen zur maximalen Kapazitätsauslastung und Personenobergrenzen für öffentliche frei oder gegen Entgelt zugängliche sowie kulturelle Veranstaltungen und Personenobergrenzen für nicht öffentliche Veranstaltungen, erweiterte Verkaufsflächenregelungen im Einzelhandel, erweiterte 3G-Zugangsbeschränkungen sowie erweiterte 2G- und 2G-plus-Zugangsbeschränkungen, Untersagung von Sportveranstaltungen und zeitliche Beschränkungen des Alkoholausschanks und öffentlichen Alkoholkonsums. Zu Frage 3: Vom Gesundheitsamt wurde am 02.11.2021 ein Erkrankungsgeschehen im Pflegeheim K&S in Rudolstadt-Cumbach gemeldet. Insgesamt sind dort seitdem mindestens 95 Personen im Alter von 17 bis 100 Jahren positiv auf SARSCoV-2 getestet worden. Für 75 Prozent der Personen wurde angegeben, dass sie Symptome einer COVID-19-Erkrankung zeigten. 73 Prozent werden anhand ihres Alters zu den Bewohnenden gezählt, die restlichen 26 Nachweise entfallen auf das Personal. Rund 62 Prozent der Mitarbeiter waren ungeimpft; von 93 Betroffenen, von denen Daten zur Impfung vorliegen, verfügten lediglich 47 Prozent über einen vollständigen Impfschutz. Von diesen hatten 37 Personen zwei Impfungen erhalten, nur sieben waren mit Auffrischungsimpfungen geboostert. Laut Meldedaten sind 21 Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb dieser Häufung verstorben, von diesen waren 17 ungeimpft und vier zweimal geimpft. Laut Bericht der Heimaufsicht ist die Zahl der Todesfälle inzwischen auf 28 Personen gestiegen. Die bislang letzte Erkrankung wurde für den 26.11.2021 gemeldet. Allerdings teilte das Gesundheitsamt mit, dass die Eingaben zur Häufung noch nicht abgeschlossen wären. Es treten weiterhin Einzelfälle auf, die sukzessive nacherfasst werden. Die Daten zeigen recht eindringlich, dass der nicht ausreichende Impfschutz eines Großteils der Bewohnerinnen und Bewohner sowie des Personals eine Hautpursache für die dramatische Situation in der Einrichtung mit vielen zu beklagenden Todesfällen darstellt. Zu Frage 4: Seit mehreren Woche ist eine deutliche Zunahme der Durchführung von sogenannten Hygienespaziergängen im gesamten Freistaat zu verzeichnen. Vor dem Hintergrund der aktuell sehr hohen Infektionszahlen in Thüringen und der starken Belastung der intensivmedizinischen Versorgung können die derzeit geltenden Vorgaben für Versammlungen in § 19 der Thüringer SARS-CoV-2Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nur durch ein äußerst konsequentes Handeln aller beteiligten Behörden, insbesondere der Versammlungsbehörden und der Polizei durchgesetzt werden, für deren Einsatz die Landesregierung sehr dankbar ist. Um dies zu gewährleisten, hat Herr Minister Maier am 10. Dezember 2021 in einer Handreichung des Thüringer Innenministeriums für den Monat Dezember 2021 die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Auflösung einer Versammlung nach § 19 der eben genannten Thüringer SARS-CoV-2Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und § 15 Abs. 3 Versammlungsgesetz skizziert. Darin wird insbesondere ausgeführt, dass die Ausnahmeregelung nach § 19 Abs. 5 in jedem Fall restriktiv anzuwenden ist. Grundsätzlich wird klargestellt, dass jede unangemeldete Versammlung, die nicht den Vorgaben des eben genannten § 19 Abs. 2 entspricht und bei der Verstöße einer überwiegenden Anzahl von Teilnehmern gegen das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske sowie das Fehlen einer verantwortlichen Person oder eines Versammlungsleiters vorliegen, als rechtswidrig anzusehen ist. Auf der Rechtsfolgeebene ist in der Folge die Versammlung sodann aufzulösen. Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und in den Blick zu nehmen sind dabei auf der einen Seite insbesondere das Recht auf Leben und Gesundheit für die Versammlungsteilnehmer und Dritte, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens sowie die Meinungsfreiheit. Auf der anderen Seite sind bei der Auflösungsentscheidung die Prognose über den weiteren Verlauf der Versammlung und die polizeiliche Einsatzlage und die Kräftesituation zu berücksichtigen. In diesem genannten Spannungsfeld, aber immer vor dem Hintergrund, dass die geltenden Regeln auch durchgesetzt werden müssen, haben die Versammlungsbehörden bzw. die Polizei zu agieren.

Protokoll ↗