Ralf Plötner
Fragestunde
Schönen Dank. Schulnetzplan im Landkreis Altenburger Land Am 24. Juni 2020 beschloss der Kreistag des Landkreises Altenburger Land den Schulnetzplan für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land für den Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Juli 2025. In einer Presseberichterstattung vom 12. Dezember 2021 wurde öffentlich, dass das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport keine Genehmigung des vorgelegten Schulnetzplans erteilt und eine erneute Befassung des Kreistags nötig wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann und in welcher Form teilte das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport dem Landrat des Landkreises Altenburger Land mit, dass der vorgelegte Schulnetzplan keine Genehmigung erhalten kann? 2. Wann und in welcher Form teilte der Landrat des Landkreises Altenburger Land dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit, dass bei Bestandteilen des vorgelegten Schulnetzplans – unter anderem Neubau einer Grundschule im Bereich Oberes Sprottental/Nöbdenitz – kein Fortschritt erzielt wurde? 3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der eingereichte Schulnetzplan Genehmigungsfähigkeit erreicht? 4. Welche Konsequenz hätte es, wenn der Kreistag Altenburger Land keinen neuen Schulnetzplan mit Lösungswegen für gefährdete Schulstandorte bis zum neuen Schuljahr 2022/2023 beschließt? Danke.
