Janine Merz
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Guten Morgen, Frau Präsidentin, guten Morgen, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Es ist tatsächlich schon am 31.12. dieses Jahres fast zwei Jahre her oder zwei Jahre her, dass uns die erste Nachricht über dieses neuartige Coronavirus aus Wuhan ereilt hat. Seitdem haben Thüringen, Deutschland und weltweit Länder, Gesellschaften versucht, gegen dieses Virus anzukämpfen. Wir wissen, uns stehen mit der neuen Omikron-Variante schon wieder neue und weitere Herausforderungen bevor. Seit fast zwei Jahren mussten also Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen ergriffen und auch viele zusätzliche Mittel von Bund und Ländern aufgewendet werden, auch eben in den Haushalten oder – wie auch in Thüringen – in einem Sondervermögen. Bundesweit wurden bis heute rund 9 Milliarden Euro für Masken und Impfstoffe sowie 3,7 Milliarden für Bürgertests ausgegeben. Die Unterstützung und Hilfen für die Wirtschaft, zum Beispiel durch die Soforthilfen, Überbrückungshilfen und den Wirtschaftsstabilisierungsfonds werden aktuell mit rund 120 Milliarden Euro beziffert. Für Kurzarbeitergeld flossen 41,3 Milliarden Euro. In all diesen Zahlen sind viele, teilweise durch die Länder selbst getragene Maßnahmen noch gar nicht enthalten, die Kosten für den Betrieb der Impfzentren oder die Kompensationsleistungen für ausgesetzte Kita-Beiträge beispielsweise. Wenn wir uns die bisher vorliegenden Informationen zu der neuen Variante anschauen, kommen wir alle schnell zu der Erkenntnis: Diese Pandemie ist noch immer nicht vorüber. Sie wird also weiter auch unsere finanziellen Anstrengungen erfordern. Schon allein aus diesem Grund unterstützen wir die Fortschreibung des Thüringer Corona-Sondervermögens bis Ende 2022. Mitten in der vierten Welle, die wir derzeit erleben, wäre es nicht nur ein falsches Signal an die Bevölkerung und die Wirtschaft, das Vermögen aufzulösen. Es wäre darüber hinaus grob fahrlässig, ein erprobtes Instrument für schnelle und flexible Hilfen fallen zu lassen, obwohl jedem bewusst ist, dass Corona-Tests an Kitas und Schulen, Impfkampagnen und zahlreiche Unterstützungsleistungen weiterhin gebraucht werden. Speziell für die Tests in den Bildungseinrichtungen haben wir die Mittel im Sondervermögen in diesem Jahr in mehreren Schritten von anfänglich 12 Millionen auf zuletzt 61 Millionen Euro aufgestockt.
(Beifall SPD)
Schätzungsweise werden von der Errichtung des Vermögens vor etwa anderthalb Jahren bis zum Ende 2021 rund 1,42 Milliarden Euro für verschiedenste Maßnahmen aus dem Vermögen geflossen sein. In diesem Zusammenhang kann ich den Schritt der Finanzministerin nur unterstützen, die prognostizierten Steuermehreinnahmen im kommenden Jahr dem Sondervermögen für die weitere Pandemiebewältigung zuzuführen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Verlängerung des Sondervermögens wie auch bereits seine Errichtung sind nicht gänzlich ohne Kritik geblieben. Kollege Kowalleck hat es eben genannt. Der Wissenschaftliche Dienst des Thüringer Landtags hat dazu kurzfristig ein Gutachten vorgestellt, in dem insbesondere auf die Vorgänge in Hessen Bezug genommen wird. Dort hatte das Verfassungsgericht das Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ der schwarz-grünen Landesregierung als nicht verfassungskonform eingestuft. Das hessische Sondervermögen muss zwar nicht aufgelöst und rückabgewickelt werden, aber in seiner Ausgestaltung überarbeitet werden. Jetzt ist zwar aus unserer Sicht die Situation in Hessen mit der unsrigen gar nicht eins zu eins vergleichbar. Die hessische Verfassung zum Beispiel kennt den Begriff „Sondervermögen“ gar nicht. In Hessen wurde ein Sondervermögen mit einem Umfang von 12 Milliarden inklusive Kreditaufnahmeermächtigung über vier Jahre aufgelegt. In Thüringen war es bisher nicht mal zwei Jahre gültig, hatte keine Kreditermächtigung und einen Rahmen von maximal rund 1,5 Milliarden Euro. Aber es lassen sich eben aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Thüringer Landtags mehrere sehr nachvollziehbare Punkte entnehmen, unter anderem, dass die Kontrolle durch die parlamentarischen Gremien sowie die Transparenz der Bewirtschaftung deutlicher hergestellt werden müssen, die Verwendung der Mittel klarer am Zweck des Vermögens ausgerichtet und eine Verwendung möglicher Restmittel bei Auflösung des Vermögens mit Blick auf die ursprüngliche Bereitstellung aus dem Landeshaushalt fiskalisch klar geregelt werden muss. Diese Punkte haben wir auch mit einem gewissen Selbstverständnis als Haushaltsgesetzgeber aufmerksam registriert und in unseren Änderungsantrag zum Errichtungsgesetz des Sondervermögens einfließen lassen, immer unter dem Aspekt, dass dieses Vermögen seinen Zweck der schnellen Hilfen in der Pandemie auch weiterhin erfüllen kann. Der bisherige Zustimmungsvorbehalt des Haushalts- und Finanzausschusses wurde durch ein erweitertes Beratungs- und Beschlussrecht ersetzt und der Ausschuss soll das Vermögen ab sofort in der Regel öffentlich behandeln. Weiterhin wurden die bestehenden Berichtspflichten der Landesregierung noch mal nachgeschärft. Als wesentliche Änderung wurde eine Tilgungsverpflichtung eingefügt, mit der die nicht zweckgebundenen Restmittel in dem Vermögen bei dessen Auflösung im Landeshaushalt eben zur Schuldentilgung herangezogen werden sollen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, dass das Sondervermögen ein wichtiges Element bei der Bekämpfung und Bewältigung der Corona-Pandemie in Thüringen ist, ist nicht nur meine Meinung oder die meiner Fraktion. Die Abstimmung der Beschlussempfehlung im letzten Haushaltsund Finanzausschuss hat gezeigt, dass die überwiegende Mehrheit des Thüringer Landtags gewillt und fähig ist, in diesen wichtigen Fragen parteiübergreifend Lösungen zu finden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bis auf eine Fraktion, die diese Pandemie mit bisher knapp 107.000 Toten in Deutschland lediglich als politische Brandmunition betrachtet, hat es für die Verlängerung eine sehr breite Zustimmung gegeben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Damit kann ich dem Hohen Haus guten Gewissens die Empfehlung aussprechen, dieser Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zuzustimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
