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Dirk Adams

17.12.2021 Sitzungen 7/69

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zukunftsfest aufstellen

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich hatte gerade ausgeführt, dass der unzutreffende Eindruck erweckt worden ist, die Justiz sei auf die künftigen Herausforderungen, die insbesondere mit den verstärkten Pensionierungen, die bis zum Jahr 2035 zu bewältigen sind, nicht genügend vorbereitet und die Juristenausbildung würde eben nicht mehr den Anforderungen entsprechen. Dies ist ein unzutreffender Eindruck, der hier möglicherweise erweckt wurde oder erweckt werden könnte. Dies ist, wie gesagt, keinesfalls der Fall. Ich will das an einigen Punkten noch einmal kurz darstellen. Als Erstes war die FDP-Gruppe darauf eingegangen, dass es eine kritische Aufgabenanalyse sämtlicher Justizbereiche geben muss. Ich glaube, das wurde hier in dem Raum auch schon gesagt: Da, wo wir über Gericht und Staatsanwaltschaften reden, haben wir natürlich eine nahezu hundertprozentige bundesgesetzliche Vorgabe und auch eine bundesgesetzliche Kompetenz und keine Landeskompetenzen, hier etwas zu regeln. Die Arbeitsweise unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften ist bundesgesetzlich geregelt. Insofern würde es sich nicht anbieten, hier einzugreifen, insbesondere natürlich auch, weil man immer wieder in die Nähe der richterlichen Unabhängigkeit kommen würde, und das verbietet sich an dieser Stelle auf jeden Fall. Ich hoffe auch, dass die FDP-Gruppe dies nicht im Blick hatte, in die Arbeitsweise unserer Gerichte eingreifen zu wollen. Insofern Sie darüber gesprochen haben, dass unsere Justizstandorte effektiver sein sollten, muss man eines noch mal sehr deutlich sagen: Unsere wesentlichen Justizstandorte, an denen wir unterschiedliche Fachgerichtsbarkeiten zusammengezogen haben und auch mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit zusammenarbeiten, sind Standorte und Justizzentren, an denen wir schon hocheffektiv arbeiten, weil wir in diesen Justizzentren immer einer Gerichtsbarkeit, einem Gericht all das übergeben, was sonst jedes einzelne Gericht machen müsste. So ist an den Justizstandorten immer einer dafür verantwortlich, die Bibliothek, den Einsatz der Justizwachtmeister, die Hausverwaltung und Ähnliches zu organisieren. Dieses Zusammenziehen zu Justizzentren war schon ein wichtiger Schritt, unsere Standorte effektiver zu machen und auch die Arbeit in der Justiz hocheffektiv zu machen. Insofern Sie noch mal auf die Frage eingegangen sind – ich glaube, das haben Ihre Fragen auch so ein bisschen berührt –, ob es einen Bedarf einer aufgabenorientierten anderen Personalbemessung geben soll, kann ich darauf verweisen: Alle im Justizausschuss kennen das sogenannte PEBB§Y-Verfahren, in dem ermittelt wird, wie viele Richter-/-innenstellen man benötigt, um an einem Gericht mit dem Anfall x an Fällen und Verfahren gut klarzukommen. Dieses System ist nicht nur in Thüringen durch unser Ministerium errechnet oder geleitet worden, sondern es ist in ständiger Fortschreibung und auch über die Ländergrenzen hinweg gemeinsam entwickelt worden und ermöglicht hier besondere Vergleichsmöglichkeiten und damit auch eine Qualitätssicherung innerhalb der Justiz. Auch da sind wir auf gutem Weg und unsere Personalbedarfsplanung ist auf dieses – ich denke – immer wieder umstrittene, aber doch mathematisch belastbare PEBB§Y-System ausgerichtet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hinsichtlich der seitens der Gruppe der FDP geforderten Schaffung moderner Sachausstattung und Infrastruktur für Justizbedienstete, die sich in ihrer Begründung im Wesentlichen auf die Schaffung von Möglichkeiten für mobiles Arbeiten mittels mobiler Arbeitsgeräte und Datenzugängen über VPNToken konzentriert, habe ich bereits im Rahmen einer Kleinen Anfrage und zuletzt im Justizausschuss am 16. April 2021 umfassend Stellung genommen. Daraus ergibt sich, dass die von Ihnen geforderte moderne Sachausstattung in weiten Teilen bereits vorhanden ist, weshalb ich im Wesentlichen darauf Bezug nehme und hier lediglich auf die seit Mitte April eingetretenen Entwicklungen eingehe. Bezüglich der mobilen Endgeräte ist zu sagen, dass seit Anfang Dezember dieses Jahres auch alle Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit – das war die einzige Fachgerichtsbarkeit, die noch nicht ausgestattet war – mit Notebooks ausgestattet sind. Damit verfügen nun alle Thüringer Richterinnen und Richter sowie alle Thüringer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte über Notebooks, mit denen aus dem Homeoffice auch ohne Anbindung an das Landesnetz in Officeprogrammen gearbeitet werden kann sowie Literaturrecherchen in den umfassend bereitgestellten Datenbanken von juris und beck-online durchgeführt werden können. Für den mittleren und gehobenen Dienst konnte in den letzten Monaten eine Rahmenvereinbarung zum mobilen Arbeiten mit dem Hauptpersonalrat abgeschlossen werden. Auch hier sind wir also auf dem Weg zu guten Lösungen. Die für den mittleren und gehobenen Dienst erforderlichen Notebooks sind bestellt worden und sollen noch in diesem Jahr – so habe ich auch vor der Sitzung des Parlaments hier noch mal nachgefragt – angeschafft und verteilt werden können. Ich will ganz kurz noch mal auf den Beitrag der AfD eingehen, wo man empfohlen hat, sich das anzugucken, bei der Einführung der elektronischen Akte auch immer die Sachausstattung im Blick zu haben. Sie wissen ja, dass wir schrittweise schon die E-Akte einführen. Im letzten Jahr 2020 haben wir am Landgericht in Meiningen – dort für die erstinstanzlichen Zivilsachen – begonnen, haben es dann an das zweitgrößte Landgericht in Gera Anfang dieses Jahres gebracht, haben dann den Instanzenzug abbildend auch am OLG in Zivilsachen, in der zweiten Instanz, die E-Akte eingeführt und haben Anfang November auch die erste Fachgerichtsbarkeit, nämlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit, mit in die E-Akte hineingenommen und haben am Verwaltungsgericht in Weimar – ich habe mir das kürzlich ansehen können – die E-Akte eingeführt. Das geht immer einher mit einer noch mal verbesserten Ausstattung am Richterarbeitsplatz, und immer geht es auch mit einer Ausstattung der Verhandlungsräume einher, die dann natürlich auch elektronisch den Anwälten und Richterinnen und Richtern sowie allen Verfahrensbeteiligten alle Möglichkeiten geben sollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, insgesamt 500 Token sind noch zusätzlich angeschafft worden – auch das war eine tolle Zusammenarbeit mit dem Landesrechenzentrum –, sodass wir heute einen hohen Ausstattungsgrad haben. Seit Beginn der Pandemie – das ist, glaube ich, immer noch mal wichtig, dass man so eine einfache Zahl hat – ist die Ausstattung mit Online-Zugängen in der Thüringer Justiz verfünffacht worden. Ich glaube, das ist eine großartige Leistung für das TMMJV und die Kollegen im Thüringer Finanzministerium, hier speziell im Landesrechenzentrum. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gruppe der FDP spricht in ihrem Antrag auch das für die Thüringer Justiz äußerst relevante Thema der kommenden stark zunehmenden Pensionierungen an, allerdings in Verkennung der in diesem Bereich bereits geleisteten Arbeit. Man hat sich vor vielen Jahren – das muss man sehr deutlich sagen – schon darauf vorbereitet, dass man mit Ruhestandseintritten insbesondere um die Mitte dieses Jahrzehnts und zum Ende dieses Jahrzehnts rechnen muss. Dies hat ermöglicht, dass wir eine Einstellungsreserve bilden konnten und nun ganz engagiert dabei sind, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier Vorkehrungen zu treffen, was man auch an einigen Zahlen noch mal ganz deutlich machen kann. Während zwischen 2000 und 2014, also in 15 Jahren, lediglich 102 Einstellungen in die Thüringer Justiz festgestellt werden konnten, ist ab dem Jahr 2015 eine signifikant höhere Anzahl von Einstellungen von Richterinnen und Richtern zunächst einmal auf Probe ermöglicht worden und es sind seit 2015 238 junge Richterinnen und Richter auf Probe eingestellt worden, davon allein in diesem Jahr 53, und so, wie ich mir berichten lassen habe, sind auch für das nächste Jahr schon über zehn Neueinstellungen an Richterinnen und Richtern vorbereitet und werden zügig durchgeführt werden können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die FDP hat auch die Einstellungsvoraussetzungen angesprochen. Hierzu kann ich nur sagen – ich glaube, Frau Kollegin Marx hatte das schon angesprochen –, man ist, glaube ich, mit gutem Grund davon abgegangen, dass man an der Stelle nur auf die Zensuren schaut und hat deshalb hier die Gesamtsumme der Punkte, die in beiden Staatsexamen zu erzielen sind, herabgesetzt. Das ist auch gerechtfertigt dadurch, dass wir einen viel größeren Fokus auf die strukturierten Bewerberinterviews gelegt haben. Das findet über mehrere Stunden statt mit einer Bewerberin oder einem Bewerber für das Richteramt auf Probe, an dem auch immer die Oberpräsidenten, also zum Beispiel die Präsidentin der Landesarbeitsgerichtsbarkeit oder der ordentlichen Gerichtsbarkeit, teilnehmen und diese einzelnen Bewerber in einem langen, intensiven Gespräch prüfen, ob sie die Voraussetzungen, auch die persönlichen Voraussetzungen – das sieht auch das Deutsche Richtergesetz vor – für eine solche Arbeit haben. Das ist vor allen Dingen auch deswegen gerechtfertigt, weil unsere Richterinnen und Richter während der Probezeit – Sie wissen das – außerordentlich oft, nämlich nach 9, 15, 21 und 33 Monaten, noch einmal von erfahrenen Richterinnen und Richtern bewertet werden. Insofern haben wir da die Möglichkeit, mit guter Zuversicht darauf zu schauen, dass diejenigen, die wir auswählen, auch den Anforderungen gerecht werden können. Ich reiße nur ganz kurz an: In der Juristenausbildung haben wir ganz oft die Frage gestellt bekommen, wann wir dort elektronische Klausuren schreiben können werden. Ich glaube, es hatte auch jemand hier angesprochen, dass das in mehreren Bundesländern schon möglich war. Wir haben in Thüringen Ende Oktober auch schon eine Testklausur geschrieben, ein digitales Examen als Test durchgeführt. Das war ein sehr guter Weg, und wenn Sie die Haushaltsmittel ermöglichen, dann werden wir das ab dem nächsten Jahr auch einführen können. Ich glaube, auch schon angesprochen wurde die Forderung der FDP, dass man Teilzeitreferendariate ermöglichen sollte. Diese Teilzeitreferendariate sind nun möglich, nachdem der Deutsche Bundestag am 19. Juni das Deutsche Richtergesetz geändert hat. Das Justizausbildungsgesetz ist bei uns in Arbeit. Das Kabinett hat darüber schon beraten. Relativ bald werden wir es im Kabinett in einer zweiten Fassung beschließen, dann hier im Landtag einbringen und mit Ihnen diskutieren können. Die Gerichtsvollzieher, die mir sehr am Herzen liegen, sind schon angesprochen worden. Ich glaube – das wird auch die Debatte im Ausschuss zeigen –, dass es nicht unbedingt hilfreich ist, hier die Fachschulausbildung – wie von der FDP gefordert – einzuführen, denn wir brauchen vor allen Dingen lebensältere und justizerfahrene Menschen. Das spricht dafür, dass nicht ein Fachschulstudium dazu qualifizieren sollte, sondern dass man vor allen Dingen mit Erfahrung in der Justiz, auch als lebensälterer Mensch, diese manchmal gefährliche und enorm anspruchsvolle Tätigkeit durchführen kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch ganz kurz auf den Justizvollzug eingehen. Hier hatten wir noch vor fünf Jahren eine desolate Stellenbesetzung zu verzeichnen und konnten durch enorme Anstrengung in der Ausbildung schaffen, dass wir alle Stellen wieder besetzen, dass wir auch die altersbedingten Abgänge durch Neueinstellungen, durch eine vermehrte intensive Ausbildung ausgleichen können. Insofern sind wir dort auf einem sehr guten Weg. Wir werden alle Stellen besetzen können. Das merken die Kollegen derzeit auch im Justizvollzug und sehen, dass sie die Unterstützung bekommen. Wichtig ist, darüber nachzudenken, ob möglicherweise ein sogenannter Anwärterzuschlag hilfreich wäre, um auch weiterhin, in den nächsten zehn Jahren, die wir hier aufholen müssen, hinreichend gute Bewerber finden zu können. Zuletzt möchte ich kurz darauf eingehen, dass die FDP-Gruppe gefordert hatte, die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften zu stärken und das Weisungsrecht gänzlich abzuschaffen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass schon mein Vorgänger Leitlinien zur Ausübung des Weisungsrechts festgelegt hat, an die ich mich halte. Sie sichern unserer Staatsanwaltschaft in ihrer Tätigkeit eine maximale Unabhängigkeit. Es ist, glaube ich, anekdotisch, wenn man sagt – es ist schnell gefordert, dass Staatsanwaltschaften unabhängig sein sollen. Und dann gibt es doch immer wieder Augenblicke, wo unterstellt wird, dass die Staatsanwaltschaften nicht unabhängig sind und das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften doch wieder ausgeübt werden soll. Ich glaube, wir haben hier in Thüringen einen guten Weg. Ich freue mich darauf, dass wir diese Debatte, die wir in der letzten Stunde führen konnten, intensiv im Justizausschuss fortführen können. Ich freue mich auf die Debatte zum Wohle der Thüringer Justiz, in der ein toller Job gemacht wird. Sie haben das alle mitbekommen. Im Thüringen-Monitor haben wir in diesem Jahr beim Vertrauen in die Thüringer Justiz den zweithöchsten Wert feststellen können. Das ist, glaube ich, noch mal einen Applaus ihrerseits wert. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Dirk Adams Protokoll ↗