Jonas Urbach
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass wir jetzt zum Tagesordnungspunkt 4 am Freitagnachmittag kommen können. Die durch die Corona-Pandemie gebotene Reduzierung der zwischenmenschlichen Kontakte führte dazu, dass nach alternativen Wegen der Zusammenarbeit in Gremien gesucht werden musste. Dies betraf auch die Tätigkeit der Personalvertretungen. Hier wurde auch die Möglichkeit geschaffen, mittels Umlaufbeschlussverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon- und Videokonferenzen – zunächst befristet bis 31.12.2020, dann 2021 – Entscheidungen zu treffen. Jetzt geht es darum, dass wir das Ganze noch bis zum Ende des Jahres 2023 verlängern, was wir sehr sinnvoll finden. Und die schriftliche Anhörung im Innen- und Kommunalausschuss hat auch ergeben, dass das von allen Anzuhörenden begrüßt wird. Der Gemeinde- und Städtebund beispielsweise äußert sich dahin gehend, dass die verschiedenen Möglichkeiten, die man hier bietet, als sinnvoll erachtet werden. Ich zitiere aus der Stellungnahme: „Dabei haben die Gremien in den kleineren Kommunalverwaltungen gute Erfahrungen vor allem mit Beschlussfassungen über Telefonkonferenzen gemacht. Die Personalvertretungen größerer Verwaltungen (z.B. kreisfreie Stadt) haben die Möglichkeit von digitalen Sitzungen durchaus genutzt und auch Beschlüsse per Videokonferenz gefasst.“ Aber – und das ist ein Punkt, den wir hier bei aller Einmütigkeit noch einmal vielleicht betrachten sollten – der Gemeinde- und Städtebund macht deutlich: „Die größte praktische Herausforderung stellt tatsächlich die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln dar, die für die Nutzung alternativer Möglichkeiten zwingend notwendig sind. Dies gilt vor allem mit Blick auf die finanzielle Ausstattung des kommunalen Bereiches.“ Eine Stellungnahme auch aus dem Bereich der Polizei weist darauf hin, dass es grundsätzlich natürlich gut ist, dass man das so machen kann, aber der Hinweis erfolgt, dass die Arbeitsplätze unter anderem im Geschäftsbereich der Thüringer Polizei flächendeckend nicht über eine personenbezogene Internetanbindung verfügen. Weiter heißt es dort: „Problematisch stellte sich die technische Ausstattung dar. Gerade die notwendigen Voraussetzungen für Videokonferenzen sind oft nicht vorhanden. Als Voraussetzung für eine Nutzung digitaler Formate über die Pandemie hinaus muss allen Personalräten bzw. deren Mitgliedern auch tatsächlich der Zugang zu den notwendigen Arbeitsmitteln zur Verfügung gestellt werden.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem der vorliegende Gesetzentwurf bereits im Innenausschuss abgestimmt wurde, werden wir auch heute hier natürlich zustimmen, da die Verlängerung und die Reduzierung von Kontakten aus unserer Sicht zur Bekämpfung der Pandemie natürlich sehr sinnvoll sind. Aber auch an dieser Stelle wird einmal mehr deutlich, dass sowohl die Thüringer Kommunen als auch die Thüringer Sicherheitsbehörden vernünftig ausgestattet werden müssen. Dafür kämpfen wir seit Jahren und werden auch bei den kommenden Haushaltsberatungen dafür eintreten und darauf achten, dass hier tatsächlich diese Defizite abgestellt werden können. Ich bedanke mich im Namen meiner Fraktion.
(Beifall CDU)
