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Christian Tischner

CDU 17.12.2021 Sitzungen 7/69

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gesetzesinitiative ist das Ergebnis unzähliger Gespräche mit Pädagogen, Schülervertretern, aber vor allem mit Familien in unserem Freistaat – Familien und Eltern, die unglücklich sind, Kinder, die im Schulalltag scheitern und auf der Strecke bleiben. Mit Blick auf diese vielen Gespräche ist es naheliegend gewesen, dass wir unsere heutige Initiative unter das Motto gestellt haben: Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung des Elternbilds. (Beifall CDU; Abg. Dr. Bergner, fraktionslos) Gut zehn Jahre sind vergangen, dass Thüringen begonnen hat, den gemeinsamen Unterricht zu stärken. Gut zehn Jahre sind vergangen, um Erfahrungen zu sammeln. Schlimm genug, dass es erst praktischer Versuche bzw. Feldexperimente bedarf, um viele in der Wissenschaft und Pädagogik lang bekannte und zwingend nötige Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht zu erkennen, um jetzt festzustellen: Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben und wurden auch nie geschaffen. Jeder, der ehrlich und ohne Ideologie auf diese zehn Jahre zurückschaut, der weiß, gemeinsamer Unterricht ist nie voraussetzungslos. (Beifall CDU) Es braucht qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen, es braucht zusätzliche Lernunterstützer und Lernbegleiter, es braucht zusätzliche Hilfsmittel und Hilfsangebote, es braucht vielfach bauliche und investive Voraussetzungen. Jeder, der ehrlich auf diese zehn Jahre zurückschaut, muss sogar erkennen, dass die Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht nicht besser geworden sind, nein, sie sind schlechter geworden, allein wenn man auf das Lehrer-Schüler-Verhältnis an den Grund- oder an den Regelschulen schaut. Statt die Ausgangssituation und die Bedingungen in unseren Schulen zu bewerten, haben Linke, SPD und Grüne in der letzten Wahlperiode den Vorrang des gemeinsamen Unterrichts sogar noch in das Gesetz geschrieben und die Kompetenz der staatlichen Schulämter, (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das gilt seit 2003!) also des Staates, über das Elternrecht gestellt. (Beifall CDU) Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit und Bildungserfolge sind seither für viele Schülerinnen und Schüler nicht besser geworden. Im Gegenteil: Wir haben mehr Schüler ohne Schulabschluss, wir haben mehr Schüler, die das Klassenziel in den Doppeljahrgangsstufen nicht erreichen, (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Alles nicht wahr! Alles falsch!) wir haben mehr Kinder, die Schulangst und Schuldistanz haben. Böse Zungen sagen bei Schuldistanz, das sind Schulschwänzer, aber ich glaube, dieser Begriff passt an dieser Stelle nicht, weil es wirklich Kinder sind, die traumatisiert sind. In Anerkennung der Realität und der tiefen Überzeugung, dass Schulentwicklung und schülerorientierte Inklusion nicht gegen Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleitungen und Schulverwaltungen gelingen können, schlagen wir folgende wesentliche Änderungen vor, die keineswegs – das will ich noch mal deutlich sagen – alle Beschlüsse von 2018 revidieren sollen: Wir wollen den Vorrang des gemeinsamen Unterrichts mit der Förderschule gleichstellen. (Beifall CDU) Wir wollen die Förderschulen nicht zu Schulen ohne Schüler entwickeln, sondern wir wollen, dass Förderschulen klar da sind, um Unterricht für Kinder und Jugendliche in bester Qualität zu gewährleisten, (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Zeigen Sie mir mal ein Gesetz, in dem das steht!) insbesondere dann den Unterricht an Förderschulen zu gewährleisten, wenn die Ressourcen im gemeinsamen Unterricht nicht vorhanden sind und – das ist das Allerwichtigste – wenn die Eltern dies wünschen. Wir wollen den gemeinsamen Unterricht nach Maßgabe der vorhandenen oder mit vertretbarem Aufwand zu schaffenden, personellen, sächlichen, räumlichen Voraussetzungen gestalten. Wir wollen nichts ändern am Feststellungsverfahren, aber wir wollen was ganz Wesentliches ändern, nämlich dass der Staat nicht mehr festlegt, wo das Kind lernen darf. (Beifall CDU; Abg. Dr. Bergner, fraktionslos) Wir möchten, dass im Gesetz in Zukunft steht: Das Schulamt empfiehlt den Eltern einen Lernort auf Grundlage eines Gutachtens im gemeinsamen Unterricht oder der Förderschule und am Ende entscheiden die Eltern. Es geht uns weiter in dem Gesetz darum, dass wir die Gemeinschaftsschulen tatsächlich zu dem entwickeln, was sie sind, nämlich zu einem Ort des längeren gemeinsamen Lernens. Längeres gemeinsames Lernen von der 1. bis zur 10. oder 12. Klasse. Ihr Gesetz sieht vor, dass Gemeinschaftsschulen ab der fünften Klasse beginnen können. Das sind in Thüringen die Regelschulen. Das hat mit längerem gemeinsamen Lernen nichts zu tun. (Beifall CDU) Wir möchten die Möglichkeit eröffnen, auch an Regelschulen und Hauptschulen Klassenbildungen zuzulassen. Das ist ein kleineres Detail, aber sehr wichtig für die Schüler, die es betrifft. Für uns ist es wichtig, dass Gemeinschaftsschulen im Miteinander mit den Schulträgern entstehen, nicht im Gegeneinander. Ein letzter Punkt, Frau Präsidentin: Uns ist es wichtig, dass die Versetzungsentscheidung in allen Klassen ab Klassenstufe 2 wieder eingeführt wird, um weniger Bildungsverlierer zu produzieren, und wir wollen, dass Eltern wieder entscheiden können, wann ihr Kind eingeschult wird – ob mit sechs oder mit sieben –, weil wir fest davon überzeugt sind, die Eltern können das am besten einschätzen. (Beifall CDU) Ich freue mich auf die Debatte und bin gespannt, (Unruhe DIE LINKE) ob die Worte des Ministerpräsidenten von gestern, sich auf Kompromiss und Gemeinsamkeit im Sinne der Menschen zu orientieren, heute tatsächlich eine Rolle spielen werden. Danke schön. (Beifall CDU)

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