Astrid Rothe-Beinlich
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU ist mit einer Provokation in dieses Plenum gegangen. Das war ihr auch bewusst, das haben Sie ja auch gesagt, und ich bedauere das ausdrücklich. Denn wenn es Ihnen ernst gewesen wäre, hätten Sie wenigstens einmal im Vorfeld das Gespräch mit der FDP gesucht, aber auch mit Rot-Rot-Grün. Das hätte uns heute hier viele Schaufensterreden erspart. Sie wollen eine Zeitreise zurück in die 90er-Jahre, und die wird es mit uns nicht geben, das will ich Ihnen ganz deutlich sagen. Ich bedauere ausdrücklich, dass Sie dafür so einen schlecht gemachten Gesetzentwurf vorgelegt haben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Thüringen soll zurück in eine längst überwundene Zeit, in der die Kinder, die von Behinderung betroffen sind, separiert von anderen Schülerinnen und Schülern in Förderschulen unterrichtet werden.
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Die sollen
gefördert werden!) Und ich sage Ihnen ganz offen: Die Beispiele, die Sie gebracht haben, sind alles Einzelschicksale. Aber es handelt sich um anekdotische Evidenz – das muss man ganz klar sagen – mit schwacher argumentativer Aussagekraft.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Denn ich bin bei Ihnen, dass wir uns jeden Einzelfall anschauen müssen. Aber ich könnte jetzt genauso viele Einzelfälle vortragen,
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Peinlich!
Hoffentlich hören das die Familien!) wo Eltern sich dafür stark machen, dass ihre Kinder gemeinsam lernen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich möchte Sie noch mal auf die UN-Behindertenrechtskonvention hinweisen. Da heißt es nämlich, dass alle Menschen das Recht auf inklusive Bildung haben – übrigens nicht nur Menschen mit Behinderung. Alle Menschen sollen Zugang zu
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Inklusives
Bildungssystem!) qualitativ hochwertiger Bildung haben. – Hören Sie mal zu, das ist gerade eine Bildungsrede, Herr Tischner! Alle Menschen sollen Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung haben und ihre Potenziale entwickeln, gleichberechtigt und frei von Diskriminierung.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ja, gleich-
berechtigt und frei!) Das Recht auf inklusive Bildung ist in Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben. Und ganz wichtig: Dieses Recht steht den Lernenden als einzelnen Rechtssubjekten zu, nicht etwa den Eltern oder den Fürsorgepersonen. Das muss man ganz klar sagen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Aber auch
nicht dem Staat!) Auch nicht dem Staat. Der Staat soll es auch gar nicht allein entscheiden. Und dass Sie das behaupten, nehme ich Ihnen übel. Denn wenn Sie es ernst gemeint hätten, hätten Sie ins Schulgesetz geschaut. Der ganz wichtige Punkt, um den wir ganz lange in diesem Schulgesetz gerungen haben, war die Frage des Elternwillens. Diese ist ganz klar geregelt. Das will ich einfach nur ganz deutlich sagen. Die Förderbereiche bleiben bestehen, und auch das Elternwahlrecht ist eindeutig in § 8 Abs. 3 formuliert. Da heißt es nämlich, dass mit der Berücksichtigung des Elternwillens ein Besuch der Förderschule möglich ist. Hören Sie auf mit Ihrer ideologischen Angstmache von Eltern, von Kindern, die es sowieso schon schwerer haben!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Jedes Kind hat das Recht auf die Förderung, die für dieses Kind genau richtig ist.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Zitieren
Sie doch mal vollständig!) Das hat unser Gesetz auf den Weg gebracht. Thüringens Schulen sind längst weiter. Ein Rollback, wie Sie es wollen, werden wir nicht zulassen. Außerdem kommt der Gesetzentwurf zu einer wahren Unzeit. Das hat Franziska Baum eben auch schon gesagt. Schließlich haben die Schulen, die Lehrkräfte, die Eltern, die Verantwortlichen in den Verbänden, Gewerkschaften, Kommunen in der Politik in der jetzigen Phase der Pandemie ganz sicher Wichtigeres zu tun, als über Ihre verstaubten Schaufensteranträge zu diskutieren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So reden
Sie über Menschen!) Und Sie tragen einmal mehr die Mythen vor, die Sie seit 2019 ständig wiederholen. Sie behaupten, wir hätten die Förderschullandschaft zerschlagen und das Wahlrecht der Eltern eingeschränkt,
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ist es!)
den besten Lernort auszuwählen. Jetzt hören Sie doch erst einmal zu, das Gegenteil ist der Fall! Und der Minister – davon gehe ich aus – wird in seiner Rede sicher noch darauf eingehen, wie sich die Schülerzahlen und auch die Inklusionsquoten entwickelt haben. Beim Blick auf die Zahlen zeigt sich nämlich, dass sich weder die Anzahl der Förderschulen, noch die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschulen verringert hat. Von einem rücksichtslosen Vorantreiben der Inklusion kann also keine Rede sein, sondern wir gehen mit dem Menschenrecht auf Inklusion sehr, sehr behutsam und sensibel um.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Im Gegenteil zu dem, was Sie behaupten, haben wir ein zeitgemäßes, inklusives Schulgesetz. Wie gesagt: Alle Förderbereiche sind bestehen geblieben. Mit Ihrer Forderung, das Sitzenbleiben bereits in der Grundschule ab Klasse 3 massiv zu forcieren, verabschieden Sie sich außerdem vom Paradigma der individuellen Förderung, und statt zusätzlicher Förderung sollen sich die Schüler nun bei schlechten Noten einfach in der Warteschleife wiederfinden, die nichts bringt. Schauen Sie einfach mal in die Studien von Klemm und vielen anderen, das haben wir ja auch schon umfangreich diskutiert. Völlig außer Acht lassen Sie vor allem aber die Tatsache, dass unsere Lehrpläne auf jeweils zwei Schuljahre ausgerichtet sind. Es macht also auch überhaupt gar keinen Sinn, nach einem Jahr die Erreichung von Lernzielen von zwei Jahren zu beurteilen, das ist fachfremd und lehnen wir jedenfalls ab.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein
Quatsch!) Ganz besonders zynisch ist aber der Vorschlag – hören Sie mir zu! – Schülerinnen mit Fluchthintergrund ab 16, die ihre Schulpflicht noch nicht erfüllt haben, in die Volkshochschulen abzuschieben.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Auch die
Volkshochschulen! Auch! Lesen Sie mal richtig!) Das ist nicht nur ausgrenzend, das ist schon nahe an der Menschenverachtung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Schließlich gilt das Recht auf Bildung für jedes Kind, unabhängig von der Herkunft.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist
Populismus!) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf begibt sich die CDU auf ein absolut …
