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Katharina König-Preuss

Die Linke 17.12.2021 Sitzungen 7/69

Fragestunde

Impfquote bei der Thüringer Polizei Thüringer Polizistinnen und Polizisten kommen gerade im Vollzugsdienst mit vielen Menschen in Kontakt. Das betrifft die täglichen Aufgaben, besonders aber auch Maßnahmen, bei denen naturgemäß ein Mindestabstand immer wieder unterschritten wird, wie etwa bei Ingewahrsamnahmen oder Durchsuchungen innerhalb geschlossener Räume. Zunehmend sind die Beamtinnen und Beamten auch bei unangemeldeten Versammlungslagen aus dem Bereich der Corona-Skeptiker bzw. ‑ Leugner und Querdenker vor allem von COVID-19-Ungeimpften gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Zurück auf der Dienststelle könnte es zu SARS-CoV-2-Übertragungen auch gegenüber Bediensteten im Innendienst, Verwaltungsbeamten und ‑ beamtinnen und Tarifbeschäftigen kommen. Gemäß der 3G-Regelungen am Arbeitsplatz haben Bedienstete nur Zutritt, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche COVID-19-Impfquote kann für den Bereich der Thüringer Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten insgesamt angegeben werden – alternativ: hilfsweise in Form belastbarer Schätzungen? 2. Wie hoch ist die COVID-19-Impfquote aller Tarifbeschäftigten, Verwaltungsbeamtinnen und ‑ beamten sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und ‑ beamten zusammen für die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche LKA, LPI, Bereitschaftspolizei, die Polizeiinspektionen Nordhausen, Gotha, Suhl, Erfurt, Saalfeld, Jena und Gera sowie die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei – alternativ: hilfsweise in Form belastbarer Schätzungen? 3. Sofern die Fragen 1 oder 2 nicht ausreichend belastbar beantwortet werden können: Wie viele Bedienstete haben insgesamt zum Stichtag 8. Dezember 2021 die Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei nach der 3G-Regel aufgesucht bzw. ihre Arbeit angetreten und wie viele wurden getestet?

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