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Denny Jankowski

AfD 17.12.2021 Sitzungen 7/69

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream! Der Antrag der CDU zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes trägt den Titel „Rückkehr zur guten Bildung und Stärkung der Elternrechte“. Hinter diesem hochtrabenden Titel verbirgt sich ein buntes Sammelsurium an Änderungen rund um das Thüringer Schulgesetz. Eins kann ich schon mal vorwegnehmen: Der Antrag gefällt uns insgesamt recht gut. (Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die CDU schreibt im Antrag mehrmals, dass sie Änderungen am Schulgesetz aus der letzten Legislatur kritisiert und teilweise rückgängig machen will. Ja, in der letzten Legislatur wurde sehr viel am Schulgesetz rumgedoktert, aber leider kam dabei nichts Vernünftiges heraus. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schauen Sie sich doch mal das Schulgesetz an, bevor Sie solchen Schwachsinn erzählen!) Ihr Antrag greift allerdings auch Punkte auf, die deutlich weiter zurückliegen und die nun korrigiert werden sollen. Herr Müller, Sie können nachher noch ans Pult gehen, Sie haben bestimmt auch noch ein bisschen Redezeit. Die CDU greift ja auch Punkte auf, die noch weiter zurückliegen – hier beispielhaft nur mal die Abschaffung der Versetzungsentscheidung nach der 5. und 7. Klasse. Die wurde schon von der CDU-geführten Landesregierung 2011 eingeführt. Übrigens von der gleichen CDU-geführten Regierung, die in ihrer Amtszeit viel zu wenig Lehrer eingestellt hat und die damit in einem nicht unbedeutenden Maße für die derzeitige katastrophale Personalsituation an den Thüringer Schulen verantwortlich ist. (Beifall AfD) Aber, liebe CDU, das eigene Versagen dokumentiert man in den eigenen Anträgen anscheinend nicht so gern. Nichtsdestotrotz ist es richtig, wenn Sie schreiben, dass zukünftig wieder ab der 2. Klasse in jeder Klasse eine Versetzungsentscheidung getroffen werden muss. Die Aussetzung der Versetzungsentscheidung in einigen Klassenstufen war ein Fehler, und es wird Zeit, dass dieser endlich wieder korrigiert wird. (Beifall AfD) Aber schon allein dieser Aspekt Ihres Antrags hätte eigentlich das Potenzial, hier stundenlang zu debattieren. Ich weiß, dass insbesondere die Grünen dieses sogenannte Sitzenbleiben in der Vergangenheit immer ganz abschaffen wollten. Als Begründung wird dann bestimmt wieder angeführt, dass angeblich ein unnötiger Leistungsdruck aufgebaut wird, dass angeblich die Wiederholung einer Klasse nichts bringen würde (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt ganz viele Studien!) und individuelle Fördermaßnahmen viel effizienter wären. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann müssen Sie die Studien lesen!) Ja, Sie können nachher noch Ihre Punkte bringen, Frau Rothe-Beinlich, kein Problem. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mache ich auch!) (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Realität sieht nur leider anders aus. In der Realität fehlen für individuelle Fördermaßnahmen, (Unruhe AfD) die speziell auf das Können und das Wissen der Einzelnen zugeschnitten sind, einfach die personellen Ressourcen. Schon jetzt kann der reguläre Schulbetrieb nur noch auf Biegen und Brechen gerade noch so aufrechterhalten werden. In der Realität ist durch das Aussetzen der Versetzungsentscheidung in den anderen Klassenstufen die Zahl der Sitzenbleiber in die Höhe geschnellt. In der Realität liegt Thüringen bei der Anzahl der Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen, mit über 9 Prozent leider auf einem Spitzenplatz. Nur in Sachsen-Anhalt, Bremen und Berlin ist die Schulabbrecherquote höher. Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, dass gerade Berlin und Bremen für unser Bildungssystem in Thüringen nicht als Maßstab dienen sollten. (Beifall AfD) Das Aussetzen der Versetzungsentscheidung hat augenscheinlich dafür gesorgt, dass Lernrückstände nur verschleppt und nicht zeitnah aufgeholt werden, und weil sie nicht zeitnah aufgeholt werden, die Lernrückstände nur noch größer werden. Zudem brauchen Schüler auch eine klare Rückmeldung über ihren Leistungsstand. Dafür dient nun mal auch die Versetzungsentscheidung am Ende eines Schuljahrs. Zudem kann ein gewisser Leistungsdruck auch zur Erhöhung der Lernmotivation führen. Deswegen ist die Forderung im Antrag, dass ab der Klassenstufe 2 wieder in jeder Klasse eine Versetzungsentscheidung getroffen werden muss, richtig und wichtig. Die Aussetzung der Versetzungsentscheidung war ein Experiment, und dieses Experiment ist gescheitert und muss nun wieder korrigiert werden. (Beifall AfD) Auch der Thüringer Lehrerverband, der Landeselternverband und die GEW plädieren mittlerweile dafür. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Ein Or- gan des Fortschritts, der Lehrerverband!) Ein weiterer wichtiger Punkt, den die CDU-Fraktion im Antrag aufgreift und der auch einen Hauptteil der Begründung ausmacht, ist die verfehlte Inklusionspolitik dieser Landesregierung. Die Förderschulen sollen gestärkt werden und die momentane Inklusion mit der Brechstange soll endlich beendet werden. Ich verrate kein Geheimnis: Damit rennen Sie bei uns von der AfD-Fraktion offene Türen ein. Bereits 2016 brachten wir einen Antrag mit dem Titel „Das Förderschulnetz erhalten – Förderschulen stärken – für eine erfolgreiche Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ ein. Aber wie nicht anders zu erwarten war, wurde der Antrag hier im Haus wieder komplett abgelehnt. Deswegen bin ich froh, dass die CDU dieses Thema jetzt wieder aufgreift. Rot-Rot-Grün hat mit Änderungen am Schulgesetz ihren Wunschträumen so ein wenig freien Raum gelassen und treibt die Inklusion ohne Bezug zur Realität weiter voran, ohne dass dafür vorher die sächlichen und räumlichen und vor allem personellen Voraussetzungen geschaffen wurden. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Lesen ist nicht Ihre Stärke, oder?) Das sonderpädagogische Fachpersonal für den gemeinsamen Unterricht fehlt größtenteils an den Schulen, die Lehrer werden mit Inklusionsproblemen oftmals alleingelassen und zusätzlich zum Personalmangel noch weiter belastet und der Lehrerberuf wird immer unattraktiver. Wir brauchen ein differenziertes Schulsystem in Thüringen und nicht, wie Rot-Rot-Grün es so gern hätte, eine Einheitsschule mit Einheitslehrern und vielleicht noch, wie Herr Wolf gern wünscht, mit Einheitsschülern. (Beifall AfD) Jede Schulform verfolgt ein bestimmtes Ziel, und durch die verschiedenen Zielsetzungen, die unterschiedlichen Lehrpläne und unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen kann jedes Kind nach seinen Interessen und Begabungen bestmöglich auf den weiteren Lebensweg vorbereitet werden. Für Kinder mit Beeinträchtigungen sind dabei die Förderschulen der Dreh- und Angelpunkt für individuelle Fördermaßnahmen, für erfolgreiches Lernen und für soziale und berufliche Integration, die gerade Kinder, die mit Beeinträchtigungen zu kämpfen haben, so dringend brauchen. Deswegen sagen wir als AfD-Fraktion schon seit der letzten Legislatur immer ganz klar Ja zur Förderschule, Ja zur individuellen Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen, Ja zur freien Entscheidung der Eltern, ob ihr Kind eine Förderschule besuchen soll oder nicht, und Nein zur derzeitigen Inklusionspolitik dieser Landesregierung. (Beifall AfD) Das ist nur kurz meine Einschätzung zu einigen Teilaspekten des hier vorliegenden Antrags. Wie anfangs schon gesagt, der Antrag enthält ein buntes Sammelsurium von Änderungen rund um das Thüringer Schulgesetz und wirft auch noch viele interessante andere Fragen auf. So zum Beispiel zur zukünftigen Rolle des Mobilen Sonderpädagogischen Diensts, die Frage, ob Gemeinschaftsschulen schon mit der Grundschule beginnen sollten oder auch müssen, oder aber auch zur Rolle der Schulkonferenzen, ob zukünftig die einzelnen Vertreter, Lehrer, Schüler und Eltern immer noch ein Vetorecht haben sollten. Auch zu jedem dieser Punkte könnte man eigentlich hier eine stundenlange Debatte lostreten. Wir werden einer Ausschussüberweisung auf jeden Fall zustimmen und ich freue mich, wenn es denn so weit kommen sollte, auf ein spannendes Anhörungsverfahren, auf eine spannende Diskussion dazu auch im Ausschuss, obwohl ich befürchten muss nach den Kommentaren, die man ja von Rot-RotGrün in den vergangenen Tagen in den sozialen Netzwerken lesen konnte, dass es nicht so weit kommen wird. Nur noch mal kurz ein paar Worte zum Entschließungsantrag von der FDP, der ja nun etwas eilig eingereicht wurde. Sie greifen ja vor allem das Hauptthema „Förderschulen und Inklusion“ raus. Es ist also nicht ganz so ein breites Sammelsurium wie der CDU-Antrag. Die Probleme, die Sie im Inklusionskurs der Landesregierung mehr oder weniger im Antrag auch benennen, sind auch richtig. Das Thema wird aber, wie man es von der FDP kennt, so ein bisschen – ich sage mal – flauschiger formuliert und auch angegangen. Zudem wird auch auf die Schülerbeförderung eingegangen und auf das Thema der Beförderung zur Wahlschule. Insgesamt ist der Antrag für uns okay und auch da werden wir, wenn es beantragt ist, einer Ausschussüberweisung zustimmen. Zum Schluss hätte ich noch eine Frage an Herrn Tischner: Wie soll es denn mit dem Schulgesetz nun eigentlich weitergehen? Nehmen wir an, es kommt in den Ausschuss, es gibt ein Anhörungsverfahren, aber was dann? Denn eines ist klar, der Gesetzentwurf stößt bei Rot-Rot-Grün nicht unbedingt auf große Gegenliebe, das haben wir schon durch Kommentare durch Reinrufen durch Herrn Wolf gehört, und deswegen befürchte ich, dass der Antrag am Ende das gleiche Schicksal erleiden wird wie Ihr Antrag „Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken“, der nun schon seit fast zwei Jahren im Ausschuss verrottet, und das nicht, weil er von anderen blockiert wird, sondern weil Sie selbst ihn jedes Mal zurückziehen, nicht weil Sie der Meinung sind, dass er vielleicht nicht mehrheitsfähig ist, ganz im Gegenteil, sondern, weil Sie vielmehr fürchten, dass er Mehrheiten im Parlament finden könnte, die Sie unter Umständen in Erklärungsnöte bringen würden. Ich bin auf jeden Fall gespannt, ob dieser Antrag zum Schulgesetz hier irgendwann, falls er in den Ausschuss kommt, auch ins Plenum kommt, oder ob er auch im Ausschuss verrotten wird wie Ihr Regelschulantrag, weil Sie sich nicht trauen, ihn hier abschließend im Ausschuss behandeln zu lassen aus Angst vor Mehrheitskonstellationen hier im Plenum. (Beifall AfD) Ich persönlich würde es sehr schade finden, wenn er dieses Schicksal erleiden würde, denn wie gesagt, der Antrag zum Schulgesetz, den Sie eingereicht haben, ist großteils für uns sehr gut und wir werden auf jeden Fall einer Ausschussüberweisung zustimmen und freuen uns auf eine angeregte Diskussion. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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