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Maik Kowalleck

CDU 17.12.2021 Sitzungen 7/69

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mich gerade für die süßen Weihnachtsgeschenke revanchiert, als Saalfelder natürlich mit einem Saalfelder Bier – vielleicht nicht unbedingt am Morgen, aber zum Feierabend bietet sich das dann durchaus an. (Beifall CDU) Also, Frau Präsidentin, vielen Dank Ihnen und schon mal ein frohes Fest! Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Corona-Pandemie stellt uns vor große Aufgaben. Das sehen wir im Gesundheitsbereich, bei der Bildung, in der Wirtschaft, dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und insbesondere bei den finanziellen Herausforderungen. Wir beschäftigen uns mittlerweile seit vielen Monaten mit diesen Herausforderungen. Das war auch ein wichtiges Thema in den bisherigen Debatten der aktuellen Landtagssitzung. Durch die vorliegenden Änderungen soll die Laufzeit des Sondervermögens auf das Ende des Jahres 2022 verlängert werden. Ziel ist damit, für die betroffenen Maßnahmen eine realistische und zeitnahe Umsetzung zu ermöglichen. Die Investitionen sollen damit auch zur Wiederbelebung und nachhaltig zur Stabilisierung der Wirtschaft in Thüringen beitragen. Sie wissen, wir haben gerade auch im aktuellen Sondervermögen wichtige Dinge auf den Weg gebracht, erst in dieser Woche gerade in Richtung der Testung für Kindergärten mehr Geld zur Verfügung gestellt und auch für unsere Kommunen für die Kurorte wichtige finanzielle Mittel freigegeben, ebenso über das gesamte Jahr – das wissen Sie – gerade im Bereich Bildung und Wirtschaft unterstützt. Das ist eine Aufgabe, der wir uns weiterhin stellen. Das zeigt auch der vorliegende Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, die späte Einbringung des Haushalts 2022 durch die Landesregierung führte dazu, dass wir in Thüringen eben keine Flexibilität im Januar und Februar Anfang dieses Jahres haben. Das war ein wichtiges Anliegen für uns, dass gerade auch mit dem Haushalt Gelder zur Verfügung stehen. Aufgrund der Zeitschiene – das habe ich gesagt – ist das nun nicht der Fall und wir sind gezwungen, das Sondervermögen somit bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. (Beifall SPD) Für uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass dieser Termin festgesetzt wurde und das Sondervermögen nicht darüber hinaus zur Verfügung steht. Wir sagen auch: Die finanziellen Mittel sind für uns im Landtag im Landeshaushalt zur Verfügung zu stellen und aufgrund der momentanen Situation – das ist klar – müssen wir dieses Sondervermögen erweitern. Wir haben der Verlängerung im Vorfeld auch schon zugestimmt, weil es für uns wichtig ist, hier die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Trotzdem haben wir gesagt, wir müssen die Erkenntnisse aus Hessen nicht außer Acht lassen und haben dazu eine gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen des Urteils des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen über das Sondervermögen nachgefragt. Der Wissenschaftliche Dienst hat uns auch auf den Weg gegeben, dass wir gerade die Beteiligung des Parlaments im Sondervermögen insbesondere beachten müssen. Das war für uns ein wichtiges Anliegen, (Beifall CDU) dass gerade auch das Parlament beteiligt wird – der Vorsitzende des Ausschusses hat es gesagt –, indem wir in der Sitzung die Punkte öffentlich behandeln. Es ist transparenter geworden. Das Gutachten hat eben auch kritisiert, dass der Landtag keine vollständige Kontrolle über die Mittelverwendung hat, aber für uns ist es wichtig, dass über den Haushalts- und Finanzausschuss diese Dinge auf den Weg gebracht und dann auch regelmäßig beraten werden. Wir begrüßen, dass es dadurch auch gelungen ist, im Änderungsantrag klarzustellen, dass die Sitzungen öffentlich stattfinden. Wichtig ist für uns insbesondere, dass auch bei Auflösung des Bestands die Tilgung in den Landeshaushalt fließt und somit im Vorfeld klar ist, wohin diese Mittel fließen. Ich denke, für uns alle ist wichtig, dass wir in den nächsten Monaten intensiv darüber beraten, wo finanzielle Mittel notwendig sind und wo wir in diesem Land helfen können, denn es ist ganz klar, dass wir als Landesparlament hier in den verschiedenen Bereichen – Bildung, Wirtschaft, Gesundheitsbereich – unterstützen müssen. Dieser Aufgabe stellen wir uns, und deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. Danke sehr. (Beifall CDU)

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