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20. Sitzung (WP7)

17.12.2020 · 144 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (36)Die Linke (21)GRÜNE (15)SPD (15)CDU (14)

Dr. Matthias Rößler

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir treten heute letzte in diesem außergewöhnlichen Jahr 2020. Als unser Landtag im Frühjahr mit seiner Arbeit durchstarten wollte, traf uns in Sachsen die globale Corona-Pandemie. Als Parlament haben wir unmittelbar darauf reagiert. Wir fanden einerseits unseren eigenen Modus Vivendi in der Pandemie, etwa durch konsequente Abstands- und Hygieneregeln, andererseits haben wir mit zentralen Beschlüssen die nötigen politischen Wege im Freistaat Sachsen frei gemacht. Ich erinnere besonders an die historische 8. Plenarsitzung des Landtags am Gründonnerstag, dem 9. April, im benachbarten Kongresszentrum. Die dort von uns einstimmig festgestellte außergewöhnliche Notsituation nach Artikel 95 unserer Verfassung ermöglichte uns die Aufnahme neuer Schulden zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen. Seither befassen wir uns als Parlament immer wieder intensiv mit der Pandemie und den Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung. Schließlich sind viele Menschen in ihrem Leben hart getroffen, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen für Sachsen sind gravierend. Zu Weihnachten befinden wir uns unverändert inmitten einer entbehrungsreichen Zeit, deren Ende zwar absehbar, aber noch längst nicht gekommen ist. Sprechen wir all jenen Mut zu, die es am nötigsten haben! Weihnachten ist das Fest der Nächstenliebe. Kümmern wir uns um unsere Mitmenschen! Schützen wir unsere Lieben! Bleiben wir stark und zuversichtlich! Liebe Kolleginnen und Kollegen, besonders in diesem Jahr ist Weihnachten eine Zeit der Besinnung. Erinnern wir uns derer, die einst Mitglieder dieses Parlaments waren und die 2020 für immer von uns gegangen sind: Andreas Hahn, Kurt Stempell, Christian Hauck, Prof. Dr. Cornelius Weiss. Weihnachten soll besonders in diesem Jahr eine Zeit des Dankes sein. Bereits an dieser Stelle möchte ich Ihnen, den Abgeordneten des Sächsischen Landtags, meinen Dank für Ihre politische und parlamentarische Arbeit aussprechen. Ich danke besonders jenen unter Ihnen, die in dieser für uns alle sehr herausfordernden Zeit vernünftig das persönliche Miteinander in diesem Hohen Haus ermöglichen. Ich danke darüber hinaus den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Wahlkreisen und Fraktionen für ihre Arbeit. Ebenso richtet sich mein großer Dank an alle Kolleginnen und Kollegen der Landtagsverwaltung sowie in den Verwaltungen des Freistaates. Ihnen und Ihren Familien wünsche ich schon einmal ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie einen ruhigen Jahreswechsel. Bitte bleiben Sie alle gesund! Bevor es jedoch so weit ist, steht noch die heutige 20. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags auf dem Programm, die ich hiermit eröffne. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Feiks, Frau Kuge, Frau Wissel, Herr Hartmann, Herr Panter und Herr Dr. Keiler. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 festgelegt: CDU 75 Minuten, AfD 60 Minuten, DIE LINKE 35 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 30 Minuten, SPD 25 Minuten, Staatsregierung 50 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD zur heutigen Tagesordnung vor. Es geht um die Absetzung von Tagesordnungspunkt 2, Zweite Beratung des Entwurfs Sächsisches Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform, Drucksache 7/4095. Gemäß § 79 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 kann der Landtag jederzeit auf Antrag einer Fraktion Gegenstände absetzen. Gibt es dazu Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Es liegt Ihnen auch alles vor. Ich darf Sie also gleich um Abstimmung bitten, ob Sie Tagesordnungspunkt 2 absetzen wollen. Wer das will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 2 angenommen. Ich kann jetzt gleich noch etwas zu den Redezeiten sagen, die sich nach Absetzung dieses Tagesordnungspunktes reduzieren: CDU 15 Minuten, AfD 12 Minuten, DIE LINKE 7 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 6 Minuten und SPD 5 Minuten. Der dann neue Tagesordnungspunkt 10, Kleine Anfragen, ist zu streichen. Ich sehe jetzt keine weiteren Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung genannter zweiter Beratung bestätigt. Wir müssen über die Tagesordnung nicht nochmals abstimmen. Wir werden die neue Tagesordnung bald vorliegen haben. Damit sind Sie auch über die nun verkürzte Tagesordnung ins Bild gesetzt. Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch einen Hinweis: Der Haushaltsentwurf 2021/2022 der Staatsregierung ist gestern elektronisch im Landtag eingegangen und somit über EDAS abrufbar. Die Drucksachennummern lauten 7/4900 und 7/4901. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz über den sozialen Drucksache 7/891, Gesetzentwurf Drucksache 7/4280, Beschlussempfehlung Zunächst hätte der Berichterstatter des Ausschusses das Wort. Er kann dann noch bei der Beratung der einzelnen Vorschriften vorrangig das Wort verlangen. – Ich sehe jetzt keine Wortmeldung von ihm. Deshalb erteile ich das Wort zur allgemeinen Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die einbringende Fraktion DIE LINKE ergreift jetzt Frau Nagel das Wort.

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Juliane Nagel Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Oh-Rufe von der AfD) DIE LINKE will, dass es in Sachsen endlich eine nennenswerte Wohnungspolitik gibt. (Zuruf von der AfD: Ihr Scheindemokraten!) Ein zentraler Bestandteil davon ist die soziale Wohnraumförderung. Schauen wir uns die Istsituation an. Der Bestand an Sozialwohnungen ist in Sachsen in den letzten Jahren auf ein Drittel – ich wiederhole noch einmal – auf ein Drittel geschrumpft, von 32 605 im Jahr 2014 auf 11 469 im Jahr 2019. Mit der erst 2017 wieder gestarteten finanziellen Unterstützung für den sozialen Wohnungsbau wurde das Defizit keineswegs kompensiert. Nur wenig mehr als 200 Wohnungen sind seitdem in den Großstädten Dresden und Leipzig real neu geschaffen worden. Das ist zu wenig. In Leipzig geben die Menschen im Schnitt 30 % ihres Einkommens für die Miete aus. Alleinerziehende und alleinstehende Rentnerinnen und Rentner sogar 36 %. In Dresden sieht es kaum anders aus. Die explodierenden Mieten belasten vor allem ältere Menschen sowie Geringverdienerinnen und Geringverdiener. Sie wissen, Sachsen ist ein Land des Niedriglohns. Das Problem verschärft sich zudem durch die grassierende Coronakrise weiter. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wohnraum ist ein elementares Bedürfnis und kann durch kein Ersatzgut substituiert werden. Die Wohnraumversorgung ist zentraler Bestandteil der Daseinsversorge und zählt zu den Kernaufgaben des Sozialstaates. Nach Artikel 7 Abs. 1 unserer Sächsischen Verfassung erkennt der Freistaat das Recht eines jeden Menschen auf angemessenen Wohnraum als Staatsziel an. In diesem Sinne wollen wir erreichen, dass der Freistaat endlich eine aktive und sozial orientierte Wohnungspolitik mit den Instrumenten, die die örtlichen des Entwurfs Wohnraum im Freistaat Sachsen der Fraktion DIE LINKE des Ausschusses für Regionalentwicklung Situationen erfordern, betreibt. Ja, wir haben in Sachsen – das will ich explizit an den Anfang stellen – verschiedene Entwicklungen im Wohnungswesen: Wohnungsnot und massiv steigende Mieten in Bestand und Neubau in den beiden Großstädten und zunehmend auch in den Speckgürteln auf der einen Seite und Wohnungsleerstand und Modernisierungs- und Sanierungsstau im übrigen Land. Doch der Mangel an bezahlbaren Wohnungen in den Großstädten lässt sich nicht mit Verweis auf die Situation im ländlichen Raum beheben. Das eine gegen das andere auszuspielen hilft keinem, sondern führt zu Stillstand, wie wir ihn wohnungspolitisch in Sachsen erleben. (Albrecht Pallas, SPD: Bitte?) – Ich werde das noch ausführen, Herr Kollege Pallas. – Wir können im Bereich der Landeswohnungspolitik auf ein Sammelsurium aus Förderrichtlinien und Verordnungen blicken. Eine systematische Grundlage oder Strategie fehlt. Selbst der von der rechten Seite dieses Parlaments gern zitierte Prof. Kofner plädierte in der Anhörung am 3. Juli dieses Jahres im Ausschuss für Regionalentwicklung für eine Konsolidierung der bestehenden Vorschriften in einem Wohnraumfördergesetz; (Zurufe von der AfD) denn Sachsen ist eines der wenigen Bundesländer, das nicht über ein Landeswohnraumfördergesetz verfügt. Stattdessen greifen wir auf das Bundesgesetz zurück. Uns ist klar, wir brauchen kein Gesetz um des Gesetzes willen. Aber wir können damit innovative Ziele formulieren, eine stabile Basis für ein Fördersystem und mehr Planungs- und Rechtssicherheit für Bauträger schaffen. Diese grundsätzlichen Erwägungen waren unter den verschiedenen Sachverständigen in der Anhörung hier am 3. Juli in diesem Plenarsaal Konsens. Dies schlagen wir Ihnen mit unserem Gesetz vor. Mit der gesetzlichen Verankerung von Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung wollen wir eine dauerhafte und stetige Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum erreichen und dies auch an Ziele, wie etwa die Förderung von ökologischen und ressourcenschonenden Bauweisen, knüpfen. Gefördert werden sollen Wohnungsneubau, aber auch der Erwerb von Bestandswohnraum zur Selbstnutzung oder – das ist neu und wurde in der Anhörung gelobt – Belegungsrechte an bestehendem Wohnraum, energetische Sanierung oder barrierefreier Umbau im Bestand sowie Pilot- und Modellprojekte. Die Förderung ist selbstverständlich an die Gewährleistung der Ziele sozialer Wohnraumförderung gebunden und daran, Haushalte mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, die das nicht aus eigener Kraft vermögen. Dies soll mit Belegungsund Mietbindungen geschehen. Wohnumfeld und Quartiersmaßnahmen sollen mit unserem Änderungsantrag – den ich jetzt mit einbringe – nur in Verbindung mit Belegungsbindung förderfähig sein. Hier nehmen wir uns der Kritik aus der Sachverständigenanhörung an, denn Hauptziel des Gesetzes ist und bliebt die Senkung der Mietbelastungsquoten. Dass wir neben den Darlehen und Zuschüssen auch preisvergünstigtes Bauland vorzugsweise im Erbbaurecht als Förderinstrument vorsehen, wurde vom Gros der Sachverständigen als durchaus innovativ und nachhaltig gelobt. Über die Vergabe von Baugrundstücken in Erbbaupacht kann die öffentliche Hand die Hoheit über Grund und Boden behalten und die Vergabe dauerhaft an soziale Kriterien binden und damit das Prinzip des sozialen Wohnungsbaus als faktisch zeitlich begrenzte Zwischennutzung endlich beenden. Wenn ich kurz einschieben darf: Die Förderrichtlinie „Mietpreisgebundener Wohnraum“ befindet sich anscheinend noch in der internen Anhörung. So wie wir den Entwurf kennen, schafft es die Überarbeitung dieser Förderrichtlinie nicht einmal, die 15 Jahre, die wir als Bindung festgeschrieben haben, auf die 20 Jahre zu erhöhen, wie es selbst im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Sie können mich gern eines Besseren belehren, aber wenn es dort scheitern wird, ist das ein Armutszeugnis für die Koalition. Ich empfehle auch aus diesem Grund, unserem Gesetzesentwurf zuzustimmen, weil wir hier tatsächlich eine nachhaltige dauerhafte Bindung an soziale Zwecke mit diesem Instrument der Erbbaupachtvergabe erreichen können. Wir wollen diesen Punkt noch einmal durch die explizite Erwähnung in § 6 Abs. 2 hervorheben. Von sozialer Wohnraumförderung sollen die profitieren, die ihn brauchen. In den Begriffsbestimmungen passen wir die Definition dessen, was Haushalte sind, an die Gegenwart an. Oder, wie Steffen Jäckel, der Geschäftsführer der kommunalen Dresdner WiD, in der Anhörung sagte: „Der überarbeitete Begriff der Bedarfsgemeinschaften wirkt passgenau ins 21. Jahrhundert. Wir leben nicht mehr nur in traditionellen Familien mit Mutti, Vati, Kind. Es gibt mittlerweile sehr viele Formen dazwischen.“ Auch die Einkommensgrenzen wollen wir mit dem Gesetz anpassen, damit noch mehr Menschen Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Wir haben uns hier der Kritik aus der Anhörung angenommen und orientieren uns mit dem Vorschlag im Änderungsvertrag an die Einkommensgrenzen des Landes Brandenburg, das in etwa eine ähnliche Einkommenssituation wie Sachsen vorweist. Dies würde nichtsdestotrotz zu einer Erweiterung des berechtigen Kreises führen. Zahlengenau wollen wir die geltenden Einkommensgrenzen von derzeit 13 800 Euro für einen Einpersonenhaushalt auf 15 600 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt von 20 700 Euro auf 22 000 Euro und für jede weitere Person im Haushalt auf 4 900 Euro heraufsetzen. Jährlich sollen die Einkommensgrenzen entsprechend dem Verbraucherindex automatisch angepasst werden. Wir haben die recht hohen Einkommensgrenzen – das noch einmal zur Erklärung – aus dem ursprünglichen Gesetzesentwurf wieder ein wenig herabgesetzt, damit wir der Gefahr aus dem Weg gehen, dass die angestellte Ärztin mit ihrer Partnerin, die Lehrerin ist, nicht mit einem alleinerziehenden Vater mit zwei Kindern um eine der knappen Sozialwohnungen konkurrieren muss. Wir können uns vorstellen, wer hier den Kürzeren ziehen würde. Wir sind gespannt darauf, was uns die Staatsregierung mit der angekündigten Einkommensgrenzenverordnung vorlegen wird, die diese Woche in der Kabinettspressekonferenz angekündigt wurde. Wir wollen an dieser Stelle festhalten: Links wirkt. (Beifall bei den LINKEN) Ein weiterer Punkt, den wir in unserem Gesetz vorsehen, ist das Berichtswesen. (Zurufe von der AfD und den LINKEN) Wir wollen mit unserem Gesetz einen jährlichen Wohnraumbericht einführen, mit dem das zuständige Ministerium zur Entwicklung der Versorgung der Bevölkerung in Sachsen mit leistbarem Wohnraum berichtet. Dieser soll auch statistische Daten zur Wohnungsnot, zur Wohnungslosigkeit, den Wohnungsbeständen, aber auch zur Mietentwicklung, Mietbelastung usw. enthalten. In Dresden und Leipzig gibt es bereits derartige Berichte. Auf Landesebene brauchen wir endlich diese Grundlage, um seröse Ableitungen für eine aktive soziale Wohnraumpolitik abzuleiten. Nicht nur das, ein solcher Bericht würde tatsächlich für die Öffentlichkeit einen Mehrwert bieten und die öffentliche Debatte in der Zivilgesellschaft und unter Expertinnen und Experten befeuern können. Wie Jonathan Diesselhorst von der IG Bau in der Anhörung sagte, ein Wohnungswesensbericht hätte auch demokratiepolitisch einen wahrlichen Mehrwert. Einen allerletzten Punkt unseres Änderungsantrages will ich jetzt auch ans Ende meiner Rede setzen: das liebe Geld. Wir haben hier die Empfehlung des Städte- und Gemeindetages durch den Änderungsantrag aufgenommen; denn wenn wir beim sozialen Wohnungsbau durchstarten wollen, braucht es mehr verlässliche finanzielle Bemühungen. Wir wollen an zentraler Stelle des Gesetzentwurfs darum eine Finanzierungsgarantie festschreiben. Es reicht nicht, die Bundesmittel weiterzureichen, obwohl wir froh sind, dass das seit geraumer Zeit überhaupt passiert, seit diesem Jahr auch mit zwingender Kofinanzierung des Landes. Aber wir wissen auch, die 50 bzw. 65 Millionen Euro per anno reichen sowohl für Dresden als auch für Leipzig und die darüber hinaus formulierten Bedarfe von Städten und Landkreisen nicht aus. In diesem Sinne: Beenden Sie den wohnungspolitischen Stillstand in Sachsen endlich und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Dies wäre gerade in den winterlichen Zeiten, in denen Menschen auch in Sachsen Mietschulden anhäufen oder räumungsbedroht sind, und in Zeiten der ökonomischen Einbußen durch die coronabedingten Einschränkungen ein wichtiges Signal. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Als Nächstes kommt die CDU-Fraktion zu Wort, und das Wort ergreift Herr Kollege Fritzsche.

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Oliver Fritzsche CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf wurde dem Ausschuss für Regionalentwicklung im Februar überwiesen. Wir haben uns sehr intensiv, unter anderem in einer öffentlichen Sachverständigenanhörung mit dem Entwurf auseinandergesetzt. Nach meiner Einschätzung wird er flankiert von der Drucksache 7/3270, Verbesserungen für den sozialen Wohnungsbau in Sachsen, ebenfalls eingebracht von der Fraktion DIE LINKE. Dieser ist heute allerdings nicht Gegenstand der Befassung hier im Hohen Haus, doch da wir diesen Antrag ebenfalls angehört haben, ist es aus meiner Sicht durchaus legitim, auf die Expertise aus dieser Anhörung ebenso zurückzugreifen. Der vorliegende Gesetzentwurf unterstellt dem Freistaat Sachsen erheblichen Nachholbedarf im Bereich der aktiven Wohnungspolitik. Als Begründung dafür werden vor allem das Fehlen eines einschlägigen Wohnraumfördergesetzes sowie – wie auch heute wieder verbal vorgetragen – einzelne Beispiele aus eher großstädtischen Milieus angeführt. Daher möchte ich Ihnen Folgendes erwidern: Aktive Wohnungspolitik bedeutet, flexibel, schnell und effektiv auf Belange reagieren und auch agieren zu können. Dazu benötigt es aus unserer Sicht kein Gesetz, sondern kreative und innovative Regelungen in Form von Förderrichtlinien, wie sie bereits im Freistaat Sachsen für verschiedene Anspruchsberechtigte und Akteure existieren. So gibt es zum Beispiel Förderrichtlinien für Familien, für sozial Schwache, Ältere oder auch Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Um das klar zu sagen: Uns ist die Schaffung von sozialem Wohnraum ein wichtiges Anliegen, dem wir auch nachkommen. Ich glaube, der Blick auf die Großstädte macht deutlich, dass wir gerade über die letzten zehn Jahre doch einen sehr dynamischen Wohnungsmarkt haben, und darauf richtig zu reagieren, kann mit Förderrichtlinien besser gelingen als mit einem Gesetz. Der vorliegende Gesetzentwurf ist sehr stark auf die beiden Großstädte Dresden und Leipzig zugeschnitten und lässt dabei den ländlichen Raum außer Acht. Dies haben verschiedene Sachverständige in der Anhörung zum Gesetzentwurf bemängelt. Als CDU-Fraktion haben wir jedoch den gesamten Freistaat im Blick, und dies gilt auch und besonders für unsere Wohnungspolitik. Was uns auf jeden Fall nicht weiterhilft, ist die einseitige Fokussierung auf den sozialen Wohnungsbau im großstädtischen Kontext. An dieser Stelle, Frau Nagel, sei mir erlaubt, darauf hinzuweisen: Sie haben die Belegungsbindung thematisiert. Auch das ist in einer der Anhörungen deutlich geworden, je höher der Zeitraum der Belegungsbindung ist, desto höher wird automatisch die Fehlbelegungsquote im sozialen Wohnungsbau. In der Anhörung wurde von Untersuchungen gesprochen, die teilweise bis zu 40 % Fehlbelegungsquote offenbaren, und ich denke, das kann man nur schwierig vor denen rechtfertigen, die einen echten Bedarf an sozialem Wohnraum haben. Der Blick auf den Bedarf an sozialem Wohnraum ist durchaus differenziert. So machen beispielsweise die Vertreter der Wohnungsgenossenschaften immer wieder deutlich, dass Wohnungsknappheit nur in einzelnen Marktsegmenten auftritt und dies nicht im Gegensatz von Stadt und Land, sondern eher mit Blick auf einzelne Stadtteile oder spezifische Wohnungsgrößen oder auch bestimmte Wohnungsgrößen in besonders beliebten Stadtteilen. Ich möchte dazu aus der Anhörung Sven Winkler vom Verband der sächsischen Wohnungsgenossenschaften zitieren: „Dresden und Leipzig sind etwas differenziert zu betrachten. Tatsächlich haben wir das Mietniveau bei Genossenschaftswohnungen, das ich hier beschrieben habe, sprich: 5,65 Euro pro Quadratmeter in Dresden, 5,13 Euro pro Quadratmeter in Leipzig, also relativ niedrig. Wir haben in beiden Städten Leerstände, in Dresden relativ geringe. Es ist recht nahe an der Fluktuationsreserve, aber auch hier gibt es Leerstände. Ich glaube, das Problem betrifft gar nicht so global den Gesamtwohnungsmarkt, sondern es sind einzelne Segmente. Wir haben Probleme in einzelnen Stadtteilen, die besonders gefragt sind, in der Neustadt oder sonst wo. Wir haben aber durchaus auch Kapazitäten in Stadtteilen, die vom Image her etwas hinten herunterfallen: Gorbitz, Prohlis usw.“ Zum Leipziger Wohnungsmarkt möchte ich ergänzen: In ihrer Auswertung zum Leipziger Wohnungsmarkt mahnen die Wohnungsgenossenschaften bereits bei der letzten Auswertung aus dem Jahr 2019 an, dass man die Lage am Leipziger Wohnungsmarkt nicht überspitzen und dramatisieren darf. In den Beständen der Leipziger Wohnungsgenossenschaften sind genügend Leerstände vorhanden, und sie stellen dies unter die Überschrift „Leipzig verfügt über einen bezahlbaren Wohnungsmarkt ohne Anspannung“. (Zurufe von den LINKEN) Dazu im Zitat Jörg Keim, Vorstandsvorsitzender der Wohnungsbaugenossenschaft Kontakt: „Es existiert eine gefühlte Marktanspannung, die durch unsere Daten nicht gedeckt ist.“ (Marco Böhme, DIE LINKE: Schauen Sie sich mal nach einer Wohnung in Leipzig um!) „Beliebte Lagen sind“ (Zurufe von den LINKEN) „immer und überall teuer. Dort für mehr Wohnungen zu sorgen senkt jedoch nicht die Nachfrage, sondern schwächt die Stadtteile mit niedrigeren Durchschnittsmieten, die dann aus dem Fokus geraten.“ (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Hört, hört!) „Natürlich hat sich der Wohnungsmarkt – am Beispiel Leipzig wird das deutlich – verändert. Bestimmte Stadtteile sind deutlich begehrter als früher. Auch das Mietniveau hat sich verändert, da lange Jahre kaum auskömmliche Mieten zu erzielen waren, aber eben doch ein Gewöhnungseffekt an niedrige Mieten eingetreten ist.“ Ich denke, es ist durchaus lohnend, auch hierfür einmal nach Ursachen und Gründen zu suchen und diese zu analysieren. Für mich wird beim Blick auf den Leipziger Wohnungsmarkt deutlich, dass es dort zum Beispiel im Jahr 2016 eine extrem euphorische Bevölkerungsvorausschätzung gab. Dies hat den Markt extrem befeuert, und wenn man weiß, wie Investoren im Bereich Wohnungsmarkt agieren, dann verwundert das auch nicht. Es gab städtebauliche Fehlentscheidungen, die dem Geschosswohnungsbau Potenzialflächen entzogen haben und für Einzel- und Doppelhäuser zur Verfügung gestellt wurden. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) In Leipzig nennt sich das Stadthaus. Es gibt diese Beispiele aber auch in Dresden. Es wurde nicht auf Erfordernisse im Bereich Wohnen oder im Bereich Wohnumfeld für bestimmte Stadtteile eingegangen bzw. konnten diese auch aufgrund finanzieller Ressourcen nur unzureichend erfüllt werden. Hinzu gekommen sind enorme Baukostensteigerungen und Baulandverteuerungen, was sich auch auf die Mieten niederschlägt. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es richtig, mit passenden Richtlinien auf die Erfordernisse des Wohnungsmarktes konkret auf die Wohnbedürfnisse der Menschen in Stadt und Land zu reagieren. Dies betrifft Fragen der Eigentumsbildung ebenso wie Fragen der Wohnraumanpassung bei Mobilitätseinschränkungen bis hin zur Verfügbarkeit von Wohnraum für sozial Schwache. Ihr Gesetzesvorschlag ist dafür aus unserer Sicht nicht geeignet. Wir werden ihn deshalb ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Der nächste Redner in dieser ersten Rederunde ist jetzt für die AfD-Fraktion Herr Kollege Thumm.

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Thomas Thumm AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Fritzsche von der CDU hat die Historie dieses Gesetzentwurfs gerade sehr gut beschrieben und auch die – fast einhellige – Expertenmeinung in den Ausschüssen ausgeführt. Somit ist es erstaunlich, worum sich die LINKEN vermeintlich alles kümmern möchten. Der Antrag zum sozialen Wohnungsbau ist wieder einmal ein schönes Beispiel für die Klientelpolitik der LINKEN in diesem Land. (André Barth, AfD: Genau!) Ihnen von der Linksfraktion geht es nämlich weder um soziale Gerechtigkeit noch um lebenswürdige Umstände für die Sachsen. Es geht Ihnen ausschließlich um die Zufriedenstellung Ihrer urbanen linksliberalen Wählerschaft. (Beifall bei der AfD – André Barth, AfD: Genau! – Zurufe von den LINKEN) Herr Kollege Gebhardt, Ihrem Gesetzentwurf merkt man doch an jeder Silbe an, dass er nicht für die Menschen in Gorbitz oder Grünau, Zwickau, Schwarzenberg, Bautzen, Görlitz oder Weißwasser geschrieben wurde. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Vor denen Sie Angst haben! – Zurufe von den LINKEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihr Gesetzentwurf enthält an wichtigen Stellen nur Wortschwurbelei. Ich zitiere aus § 4 Nr. 3. Dort schreiben Sie von Haushaltsangehörigen, die in Form einer – man höre und staune – Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft zusammenwohnen. Liebe Freunde von den LINKEN! Ich nehme an, das Wort, das Sie suchten, heißt Familie. (Beifall bei der AfD –

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Ivo Teichmann AfD

Das trifft den Nagel auf den Kopf!) Die Familie wird in Ihrem Gesetz nicht ein einziges Mal erwähnt. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Nehmen wir uns ein anderes Beispiel vor, nämlich § 3 Abs. 1 – ich zitiere –: „Der Freistaat Sachsen gewährleistet in Anerkennung des im Artikel 7 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen … verankerten Rechtes eines jeden Menschen auf angemessenen Wohnraum“. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) Liebe Linksfraktion! Meinen Sie hiermit auch die mehr als 13 000 vollziehbaren Ausreisepflichtigen, die sich entgegen dem Gesetz im Freistaat aufhalten und vor Gericht den angemessenen Wohnraum finanziert durch den Steuerzahler einklagen können? (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Natürlich muss man dazu Folgendes sagen: Erst das Versagen der Regierungsparteien, insbesondere der CDU, machen es Ihnen, Herr Kollege Gebhardt, möglich, diesen Gesetzentwurf zu stellen. Unter den Augen der CDU-Regierung unter Ministerpräsident Kretschmer haben sich Bezirke wie Gorbitz und Prohlis zu sozialen Brennpunkten entwickelt. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Nur weil der Einfall nicht europäischer Wirtschaftsmigranten in unseren Städten unübersehbar zunimmt, können Sie sich, die neue urbane und verstädterte LINKE, als Kämpfer für soziale Gerechtigkeit in diesem Hause inszenieren. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Sie haben wirklich keine Ahnung!) Vielleicht fühlen Sie sich auch durch die Krawalle, Ausschreitungen und Anschläge in Leipzig-Connewitz und anderswo in Sachsen beflügelt, wo die urbanen linksextremen Fußtruppen eine kleine Revolte aus dem vermeintlichen Grund der Wohnungsnot antäuschten. Doch zwischen „Wir haben Platz“ und „Lebenswertem Wohnraum für alle“ liegen Welten. Auf der Strecke bleiben alle Sachsen, die seit dem Jahr 1990 beständig an die Leistungsgesellschaft glaubten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, von Ihnen werden sie enttäuscht werden. Wir aber von der AfD machen dabei nicht mit. (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Um die Wohnbedürfnisse von Bürgern und Familien mit niedrigen Einkommen zu verbessern und attraktiver zu gestalten, fordern wir Verschiedenes. Erstens fordern wir eine Erhöhung des Wohngeldes. Nur mit diesem Instrument ist es möglich, flexibel auf die Bedürfnisse und Marktlage zu reagieren. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Zweitens fordern wir die Förderung von Eigentum für kleine und mittlere Einkommen, insbesondere für Familien. (Beifall bei der AfD) Drittens fordern wir die Stärkung der Infrastruktur im ländlichen Raum und den Ausbau der Verkehrsanbindung an die Großstädte. Lassen wir die Menschen auf dem Land nicht zurück, nur, weil die LINKEN ihre Wählerschaft in den Großstädten wittern. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Stimmt doch gar nicht! Lügen!) Viertens fordern wir die Besinnung auf die Familie als zentraler und sozialer Bezugspunkt und nicht die Einführung von fiktiven Geschlechtern und Lebensabschnittszufallsgemeinschaften. Verehrte Kollegen, die Identität und Tradition sind die Leitlinie für eine vernünftige soziale Politik. Nur so geht soziale Gerechtigkeit, nur so geht gelebte Solidarität. Liebe Genossen von der Linksfraktion, dabei haben Sie noch erheblichen Nachholbedarf. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen eine Zukunft für Sachsen, für unsere Kinder und Enkel. Dafür treten wir als AfD ein. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Oh Gott!) Daher ist dieser Gesetzesentwurf inklusive Änderungsantrag abzulehnen. Liebe Frau Nagel! (Juliane Nagel, DIE LINKE: Nein, ich bin nicht Ihre liebe Frau Nagel!) Frau Nagel! Im neuen Jahr werden wir Sie mit einem Gesetzentwurf, den wir hier in diesem Hohen Hause vorstellen werden, begeistern. Glauben Sie mir, Frau Nagel, Sie werden staunen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Als nächste Fraktion ist die Fraktion BÜNDNISGRÜNE an der Reihe. Ich erteile Herrn Kollegen Löser das Wort, bitte.

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Thomas Löser GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass die Linksfraktion diesen Gesetzentwurf über die Weiterentwicklung des sozialen Wohnraums und der zugehörigen Instrumente vorgelegt hat. Das Thema verdient nämlich sehr große Aufmerksamkeit. Laut einer Ende Oktober veröffentlichten Statistik für die Bundesrepublik Deutschland geben wir durchschnittlich 26 % unseres Einkommens für Wohnen aus. 14 % der Bevölkerung müssen mehr als 40 % ihres Einkommens für Wohnen aufwenden und gelten damit als überbelastet durch Wohnkosten. Im europäischen Vergleich liegt diese Überbelastungsquote – hören Sie zu – nur in Griechenland, Bulgarien und Dänemark noch höher. Schauen wir nach Sachsen in die Landeshauptstadt Dresden. Laut einer kürzlich veröffentlichten Stadtratsanfrage ist die Angebotsmiete im Zeitraum 2005 bis 2020 um 40 % gestiegen. Das ist fast eine Verdopplung in nur 15 Jahren. Im Jahr 2019 lag der Mittelwert der Angebotsmiete bei 7,95 Euro kalt pro Quadratmeter. Nun – das ist zu Recht gesagt worden – ist die Situation in den großen Städten in Sachsen eine andere als in den Mittelstädten oder auf dem Land. Diese Zahlen sollten aber schon aufhorchen lassen. Es ist deshalb wesentlich, mit einem ausreichenden Angebot an preisgünstigen Wohnungen dafür zu sorgen, dass jeder ein bezahlbares Zuhause haben kann. Die Koalition hat diese Problematik erkannt und ganz bewusst eine zweigleisige Strategie gewählt, die sowohl die großen Städte als auch den ländlichen Raum im Blick hat. Wir GRÜNE haben uns vor allem dafür stark gemacht, die Bundesmittel, die wir für den sozialen Wohnungsbau erhalten, so, wie vom Bund vorgesehen, in gleicher Höhe mit Landesmitteln zu ergänzen und damit dem Mangel an günstigem Wohnraum entgegenzuwirken bzw. ihm vorzubeugen. Der Koalitionsvertrag sieht im Bereich Wohnen die Fortschreibung oder Einführung einzelner Instrumente für eine aktive Wohnraumpolitik vor. Es ist erst einmal ein großer Erfolg, dass dem Bereich des sozialen Wohnungsbaus und der Wohnungspolitik nun ein größeres Augenmerk als in den vorangegangenen Legislaturen gilt. Dabei geht unser Dank auch an die Koalitionspartner von SPD und CDU. Ja, wir haben im Jahr 2020 nicht alles geschafft, was wir uns alles selbst ins Pflichtenheft geschrieben hatten. Wir werden den gemeinsam vereinbarten Weg weiterverfolgen. Einiges wie die Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung ist bereits erledigt. Anderes wie die Überarbeitung der Förderrichtlinie sozialer Wohnungsbau, die Einführung einer Mietpreisbremse oder die Möglichkeit für Kommunen, gegen die Wohnraumzweckentfremdung vorzugehen, ist in der Vorbereitung. Ebenfalls in der Vorbereitung ist eine Änderung der Sächsischen Einkommensgrenzenverordnung – die Erhöhung der Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein, also die Voraussetzung dafür, dass man in eine soziale Wohnung einziehen kann. Wir sind für eine Erhöhung, aber der Gesetzentwurf der Linksfraktion sieht diese Erhöhung in einem Maße vor, die wir nicht mittragen können. Daran ändert auch der Änderungsantrag nicht viel. Die derart umfangreichen Erweiterungen des Kreises der Anspruchsberechtigten verwischt die Grenze zwischen denen, die die staatliche Hilfe wirklich brauchen, und denen, die auf dem Markt eine Wohnung finden könnten. (Beifall des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Zudem befürchten wir eine Konkurrenz unter den Berechtigten, bei der Vermieter möglicherweise diejenigen Mieter bevorzugen würden, die innerhalb der Einkommensgrenzen höhere Einkommen haben. Das konterkariert das eigentliche Ansinnen. Das ist übrigens auch ein Argument, welches man von in kommunaler Verantwortung stehenden Politikern der LINKEN hören kann. Liebe Linksfraktion! Es ist richtig, in dieser Sache Druck zu machen. Ob es der richtige Weg ist, das mit einem Gesetzentwurf aus der letzten Legislatur zu tun, der 15 Seiten lang zu viele Dinge in einen Topf wirft, würde ich persönlich mit Nein beantworten. Auch die Anhörung des Gesetzentwurfes hat nicht ergeben, dass das Zusammenfassen vieler einzelner Regelungsbereiche einen besonderen Mehrwert hat. Das ändert auch der Änderungsantrag nicht. Meine Fraktion wird den Gesetzentwurf deshalb ablehnen. Wir werden uns aber dafür einsetzen, einige der Ideen – Frau Nagel hat darauf hingewiesen –, beispielsweise einen regelmäßigen Wohnungsmarktbericht, der auch von Sachverständigen in der Anhörung sehr begrüßt wurde, aufzugreifen und in die Diskussion innerhalb der Koalition einzubringen. Denn das steht unabhängig von den Verzögerungen durch die Corona-Pandemie fest: Die Umsetzung des Koalitionsvertrages im Themenbereich Wohnen ist ein Herzensanliegen von uns GRÜNEN, und wir werden genau darauf achten, dass es ein Gleichgewicht der Maßnahmen im Bereich Wohnen gibt und der soziale Wohnungsbau als Teil der grundlegenden Daseinsvorsorge gesichert ist. So weit meine offizielle Rede, und jetzt möchte ich noch auf meinen Vorredner erweitern. Herr Kollege von der AfD, ich finde Ihren Vortrag – ich benutzte das Wort ganz bewusst – nicht sozial, sondern asozial. Immer wenden Sie sich gegen den sozialen Wohnungsbau. In Dresden haben Sie das getan, auch bei der Gründung der kommunalen Wohnungsgenossenschaft WiD. Sie will auch in Gorbitz, Prohlis und Johannstadt bauen. Ich danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Als Letzter in dieser Rederunde kommt jetzt Herr Kollege Pallas für die SPD-Fraktion am Pult zu Wort; bitte.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE schlägt ein Sächsisches Wohnraumfördergesetz vor. Ich finde zunächst einmal, dass Sie sich sehr viel Mühe mit dem Gesetzentwurf gegeben haben. Dafür haben Sie meinen Respekt. Ich stelle auch fest, dass Sie grundsätzlich bei den Zielen, die Sie mit dem Gesetzentwurf verknüpfen, viele Schnittmengen zu sozialdemokratischer Wohnungspolitik haben. Ich stimme Ihrer Analyse aber ausdrücklich nicht zu, Frau Kollegin Nagel, was den Zustand und die Entwicklung von Wohnungspolitik in den letzten Jahren betrifft. Hierbei Stillstand zu suggerieren, ist nichts als Quatsch. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Warum?) Der konkrete Gesetzentwurf bleibt außerdem zu sehr ein Sammelsurium an Ideen aus anderen Bundesländern, ohne dabei die spezifisch sächsischen Besonderheiten ausreichend zu würdigen. Die Situation in Sachsen ist geprägt von sehr unterschiedlichen Entwicklungen in den regionalen Wohnungsmärkten. Vor allem in den Großstädten, aber auch in prosperierenden Klein- und Mittelstädten ist der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum in den letzten Jahren weiter gestiegen. Wir haben steigende Mietpreise, wir haben Zweckentfremdung von Wohnraum und auch Neubau eher im höherpreisigen Segment durch private Investoren. Das erhöht den Druck auf diese Wohnungsmärkte immer weiter. Die städtischen Wohnungsmärkte, vor allem in Dresden und Leipzig, sind dabei von einer Anspannung der Stadtgebiete oder einzelner Stadtteile, einer Zunahme von Haushalten und einer Abnahme von Leerständen insgesamt geprägt. Es bringt auch nichts, nur ein Segment, nämlich das genossenschaftliche Wohnen, als Beispiel oder Referenz zu nehmen, sondern insgesamt haben wir eine sinkende Leerstandsquote. Wir haben die Abnahme preiswerter Wohnungsbestände und Sozialwohnungen und wir haben kontinuierlich steigende Bestands- und Angebotsmieten. Die Folge: Vor allem Haushalte mit kleineren Einkommen werden immer weiter aus den eher angesagten Stadtteilen verdrängt durch Steigerung der Bestandsmieten, durch teilweise exzessives Modernisieren, mit dem teilweise die Bevölkerung in ganzen Straßenzügen ausgetauscht wird. Familien finden immer schwerer bezahlbaren Wohnraum in ihrem sozialen Wohnumfeld. Der Anteil der Mietkosten vom Haushaltseinkommen steigt weiter. Auch hier ist es wichtig, nicht nur Durchschnittswerte in den Blick zu nehmen, sondern gerade im Bereich der einkommensschwachen Haushalte müssen teilweise bis zu 50 % des Monatseinkommens für Wohnkosten ausgegeben werden. An dieser Stelle möchte ich auch auf Herrn Thumm eingehen. Sachsen ist nun einmal ein Land mit einer sehr hohen Geringverdienerquote. Das sind Menschen, die sehr viel leisten, im Gegensatz zu dem, was Sie hier suggerieren. Hierbei rede ich von Leuten wie einer Paketbotin, einer Arzthelferin oder einem Kassierer. Das sind Menschen, die knapp über der Grenze sind, wo man Sozialleistungen beziehen kann, die jeden Tag zu kämpfen haben und nicht mehr angemessenen Wohnraum zu annehmbaren Preisen in ihrem Umfeld in den großen Städten finden. Hierbei von Leistungsgesellschaft zu schwadronieren, zeigt nur, dass die AfD die Partei der Besserverdiener ist und bei Weitem nichts für Menschen mit kleineren Einkommen zu bieten hat. (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Die Entwicklung in den großen Städten, aber auch in den prosperierenden kleineren Städten sind unhaltbare Zustände. Es sind soziale Fragen oder es ist die soziale Frage unserer Zeit, für ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Die Verfügbarkeit und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sollte die höchste Wichtigkeit für den sozialen Frieden in unserem Land in diesem Bereich haben. Deshalb haben wir uns als SPD bereits in der letzten Legislaturperiode dafür eingesetzt, dass der soziale Wohnungsbau in Sachsen überhaupt erst wieder eingeführt wird. Mit der Richtlinie „Gebundener Mietwohnraum“, die inzwischen etabliert ist, werden seit 2017 jährlich 20 Millionen Euro Fördermittel jeweils nach Dresden und Leipzig gegeben. Es gehört aber auch zur Wahrheit dazu, dass seitdem die Fördermittel nicht komplett verbaut werden können, sondern teilweise wieder zurückgegeben werden. Das hat nicht nur Ursachen in der Förderrichtlinie, im Gegenteil, wir haben weiter steigende Nachfragen in den Städten, aber wir haben auch Bauprojekte, die aus unterschiedlichen Gründen vor Ort nicht so schnell vonstattengehen, wie es wünschenswert wäre. Auch hier, Frau Nagel, wünsche ich mir einen ehrlichen Blick auf die Thematik. Auf der anderen Seite haben wir die Masse der Klein- und Mittelstädte und den ländlichen Raum mit einer ganz gegenteiligen Situation beim Wohnen. Diese Wohnungsmärkte sind geprägt von Wegzug, steigenden Leerständen, wachsendem Sanierungsbedarf, einem höheren Anteil von Wohneigentum, aber auch günstigen Mieten. Wir haben häufig in Ortszentren leerstehende Gebäude, häufig denkmalgeschützt, während in Randlagen immer weiter Baugebiete für Eigenheime ausgewiesen wurden. Das ist der sogenannte Donut-Effekt. Die Menschen und Wohnungsunternehmen in diesen Regionen brauchen andere Dinge als in den großen Städten. Wir brauchen Anreize zum Kauf und zur Sanierung von Bestandsgebäuden oder moderate Rückbauförderung in Kombination mit Städtebaufördermitteln. Vor allem Genossenschaften und kommunale Wohnungsgesellschaften verlangen in diesen Städten sehr günstige Mietpreise und haben aber einen großen Sanierungsbedarf in ihrem Bestand. Deshalb muss man hierbei unterstützen, dass diese Wohnungsbestände auf ein annehmbares Niveau modernisiert werden können, ohne dass dadurch in diesen Städten wiederum die Mieten gravierend steigen. Die Sachsenkoalition kennt diese Herausforderung. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir mit Wohnraumförderrichtlinien einen verlässlichen Rahmen für die verschiedenen Instrumente der Mietwohnraumförderung in Stadt und Land schaffen wollen. Wir wollen ein Bündnis für bezahlbares Wohnen, wir wollen den Sozialwohnungsbau qualitativ und quantitativ deutlich weiterentwickeln und wir wollen für den sozialen Wohnungsbau den Kreis der Anspruchsberechtigten durch Anhebung der Einkommensgrenzen erweitern, was bereits in der Umsetzung ist. Wir kümmern uns aber auch um Maßnahmen zum Abbremsen der Mietsteigerung. So werden gerade im Zusammenwirken mit Dresden und Leipzig die Voraussetzungen für die Einführung der Mietpreisbremse geschaffen. Die Kappungsgrenzenverordnung, also die Begrenzung der Steigerung von Bestandsmieten, wurde bereits verlängert. Gleichzeitig arbeiten wir Koalitionspartner an einer Lösung für ein Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir bei der Weiterentwicklung der Wohnraumförderung noch nicht so weit sind, wie wir das wollten. Auch ich bin dabei ungeduldig. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass uns in diesem Bereich die Corona-Pandemie einen Strich durch die Rechnung gemacht hat. Meine Damen und Herren, im Gegensatz zu dem Bild, was Frau Kollegin Nagel hier suggerieren wollte, passiert hier einiges zum Thema Wohnen. Wir haben ein funktionierendes System der Wohnraumförderung, welches wir weiterentwickeln. Für die Zukunft kann ich mir gut vorstellen, dass dieses Fördersystem in ein Sächsisches Wohnraumfördergesetz gegossen wird. Das müsste allerdings – viel stärker als Ihr Entwurf – auf die Besonderheiten der regionalen Wohnungsmärkte in Sachsen Bezug nehmen. Daran ändert auch Ihr heute vorgestellter Änderungsantrag nichts. Im Augenblick braucht es das Gesetz nicht, weil sich die Koalition auf einen anderen Weg verständigt hat. Ich danke Ihnen aber trotzdem für Ihre Arbeit, weil es die Gelegenheit gibt, darüber öffentlich zu reflektieren, und sie hat ermöglicht, dass wir im Zuge der Anhörungen im Ausschuss für Regionalentwicklung einige wichtige Punkte herausarbeiten konnten, welche wir als SPD für unsere Arbeit im Bereich der Wohnraumförderung für wichtig erachten und in die Diskussion einbeziehen werden. Das ist zum einen der Vorschlag nach einem turnusmäßigen sächsischen Wohnraumbericht, das sind aber auch die Forderungen nach Entbürokratisierung der Förderrichtlinien und Vorschriften sowie eine Verbesserung der Planungs- und Rechtssicherheit bei der Vergabe von Fördermitteln oder auch die Verwendung von Fördermittelanteilen für Ziele des Klimaschutzes und energetischer Erneuerung. Beides sind Vorschläge, die von Herrn Jäckel, dem Geschäftsführer der Wohnen in Dresden GmbH, gemacht wurden. Ihrem Gesetzentwurf können wir hingegen nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Pallas. Er sprach für die SPD-Fraktion. – Jetzt habe ich eine Wortmeldung. Herr Thumm, was ist Ihr Begehr?

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Thomas Thumm AfD

Ich möchte gern eine K zu diesem Redebeitrag machen.

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Dr. Matthias Rößler

Eine Kurzintervention? In Ordnung. Bitte, Sie haben das Wort.

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Thomas Thumm AfD

Sehr geehrter Herr Kollege Pallas, ich weiß nicht, wo Sie waren, (Albrecht Pallas, SPD: Hier!) – Entschuldigen Sie, lassen Sie mich erst sprechen! –, zumindest geistig, als ich meinen Redebeitrag hier gehalten habe. Ich habe klipp und klar gesagt, dass die Wohngeldförderung unser Anliegen ist und dass wir die sozial Schwachen in diesem Land mit ausreichend Wohngeld unterstützen möchten. (Beifall bei der AfD) Das ist das Erste. Das Zweite ist: Das, was Sie hier machen – die LINKEN vorschicken für Ihre rot-rot-grünen Stadträte, um hier Geld einzusammeln für die städtischen Wohnungsgesellschaften, damit dann ausreichend Geld in diese städtischen Wohnungsgesellschaften fließt –, ist ein sozialistisches Modell. 100 Euro dem Steuerzahler aus den Taschen herausziehen, um dann 50 Euro zurückzugeben und die anderen 50 Euro für rot-rot-grüne Genossen in Versorgungsposten hängen zu lassen, das ist asozial. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Proteste bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Thumm. Jetzt kommt die Reaktion von Kollegen Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Wer möchte, dass sich an den Problemen bei der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum grundlegend etwas ändert, der sollte nicht die Förderung mittels Wohngeld ins Zentrum seiner Bemühungen stellen, sondern der muss an den grundsätzlichen Strukturen an den Wohnungsmärkten etwas tun. Es führt kein Weg an einer sozialen Wohnraumförderung vorbei – Punkt 1. Herr Thumm, es tut mir leid, wenn ich Sie da getroffen habe – aber eigentlich tut es mir nicht leid –: Wenn Sie hier die Leistungsgesellschaft anpreisen und sagen, dass diese Menschen von den Maßnahmen nicht getroffen werden, dann bleibt nur der Schluss, dass Sie mit Leistungsgesellschaft eben nicht die Menschen meinen, die sich täglich abrackern und trotzdem zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel haben. Das lässt keinen anderen Schluss zu. Das ist nichts anderes als asozial; da haben Sie das Wort schon richtig benutzt. Zum Zweiten braucht es für die SPD nicht die Fraktion DIE LINKE, um beim Thema sozialer Wohnungsbau etwas zu tun. Wir waren es, die in der letzten Legislatur erkämpft haben, dass es diese Förderung im Freistaat Sachsen wieder gibt. Wir tragen das Thema weiter und wollen es weiterentwickeln. Wir freuen uns natürlich, dass es andere Fraktionen in diesem Haus gibt, die dieses Ziel teilen. Aber die Fraktion DIE LINKE brauchen wir dazu nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir könnten jetzt zur Eröffnung einer zweiten Rederunde kommen. – Es gibt keinen Redebedarf bei der Fraktion DIE LINKE. Gibt es aus den Fraktionen heraus weiteren Redebedarf? – AfD-Fraktion? – Ich kann keinen weiteren Redebedarf erkennen. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zum Zug. Das Wort ergreift der Staatsminister Thomas Schmidt.

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Thomas Schmidt

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An herausgehobener Stelle, als ersten Tagesordnungspunkt, diskutieren wir über ein wichtiges Thema. Ich halte es für völlig legitim und für ein wichtiges Instrument der Opposition, über Gesetzentwurfe solche Themen immer wieder anzustoßen und in die Diskussion zu bringen. Darüber gibt es überhaupt keine Frage. (Beifall des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Wir haben durch die Beiträge von Oliver Fritzsche, Herrn Löser und Herrn Pallas in der Diskussion gehört, wie ernsthaft und intensiv – und übrigens sehr konstruktiv – sich die Koalition mit den Themen der Wohnraumförderung auseinandersetzt. Dazu gibt es die Frage der Herangehensweise: Brauchen wir wirklich ein Gesetz? Es gibt auch die Frage der Umsetzung. Wir haben ein Bundesgesetz zur Wohnraumförderung als bewährte Rechtsgrundlage, die alles Notwendige regelt. Es hat sich in der Diskussion gezeigt, dass der Ansatz, auf die unterschiedlichen Wohnungsmärkte mit unterschiedlichen Richtlinien zu reagieren, in der Koalition als geeigneter Weg angesehen wird, um sich flexibel und passgenau zu verhalten. Darüber hinaus sind verschiedene Instrumente, die jetzt im Gesetz der LINKEN gefordert werden, in Sachsen längst umgesetzt oder in Erarbeitung. In den nächsten Wochen wird eine neu gestaltete Wohnraumförderung vorgelegt und am Ende umgesetzt. Drei überarbeitete bzw. neue Förderrichtlinien und eine erweiterte Einkommensgrenzenverordnung werden in den nächsten Jahren in Kraft treten und wirksam werden. Etliche inhaltliche Festlegungen Ihres Gesetzentwurfes sind damit bereits in Erarbeitung oder umgesetzt. Ich glaube, es war Herr Pallas, der gesagt hat, dass diese Regelungen aus Ihrem Gesetzentwurf keine spezifisch sächsischen sind; man kann sie theoretisch in jedem Land der Bundesrepublik vorlegen. Es wäre, wenn man ein sächsisches Gesetz macht, gerade wichtig, sächsische Spezifika unterzubringen. Meine Meinung ist es, dass es durch Förderrichtlinien passgenauer möglich ist, auf die Situationen der Regionen und Gemeinden im Wohnungsmarkt zu reagieren. Frau Kollegin Nagel, Sie haben gesagt, dass es Ihnen nicht nur um die großen Städte, sondern auch um den ländlichen Raum gehe. So richtig zu erkennen war das dann allerdings in Ihren Ausführungen nicht. Sie haben den Fokus doch vor allem auf Dresden und Leipzig gerichtet. Wir werden allerdings auch die Probleme des ländlichen Raumes mit hohen Leerständen, niedrigen Mieten und sich verschlechternder Wohnqualität aktiv angehen. Das sind Themen, die im vorgelegten Gesetzentwurf nicht vorkommen. (Beifall des Abg. Sören Voigt, CDU) Wir benötigen eine differenzierte Betrachtung und kein Gesetz, das einseitig nur auf den sozialen Wohnraum und damit auf die großen Städte ausgerichtet ist. Ich setze darauf, auf dem Land Investitionen für eine bessere Wohnqualität anzuregen, aber auch den Rückbau von Wohnungen zu unterstützen. In unseren wachsenden Großstädten und ihrem Umland wird es darum gehen müssen, neuen Wohnraum auch im unteren Preissegment zu schaffen. Im ländlichen Raum ist Wohnraum in hoher Qualität zu sichern, was über die Mieten oftmals nicht zu refinanzieren ist. Dafür stellen wir seit 2017 Dresden und Leipzig jedes Jahr 40 Millionen Euro für die Schaffung von rund tausend Sozialwohnungen zur Verfügung. Sie wissen, die Mietpreise liegen für diese Wohnungen bei ca. 6,50 Euro pro Quadratmeter. Wir setzen diese Förderung fort und erhöhen sogar noch die Mittel. Zukünftig sollen 50 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Wir verbessern mit dieser im Haushalt vorgeschlagenen Förderhöhe die Situation. Für den Bau von Eigenheimen für Familien, aber auch für die Anpassung von Wohnraum an seniorengerechte Bedarfe oder an die Erfordernisse für Menschen mit Behinderungen konnten wir in diesem Jahr rund 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das war mehr, als am Ende abgerufen wurde. Das ist ein Zeichen dafür, was wir hier für einen Schwerpunkt gesetzt haben. Damit stehen insgesamt rund 140 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung. Im nächsten Doppelhaushalt haben wir, wie gesagt, eine Erhöhung geplant; ich gehe davon aus, dass der Haushaltsgesetzgeber dem folgt. Die Blickrichtung ist auf die großen Städte und den ländlichen Raum, hier speziell auch auf die kleineren Städte, gleichermaßen ausgerichtet. Über einen Wohnraumbericht kann man sich sicherlich streiten. Darüber, ob dieser hohe Aufwand gerechtfertigt ist oder nicht, kann man diskutieren. Es gibt aber jetzt schon sehr viele Berichte, die einen umfangreichen und aktuellen Überblick über die Situation liefern. Ein empirica-Gutachten wäre ein Beispiel. Ich denke, wir sind in der Koalition auf einem sehr konstruktiven Weg mit intensiven Diskussionen. Ich weiß gar nicht, wie oft wir uns schon mit den wohnraumpolitischen Sprechern getroffen haben. Herzlichen Dank für die intensiven Gespräche. Herr Präsident sagte es am Anfang bereits: Das Jahr geht nicht nur im Kalender zu Ende, sondern auch unsere Tagungszeiten gehen zu Ende. Auch ich stehe zum letzten Mal an diesem Rednerpult und möchte am Ende meiner Rede die Gelegenheit nutzen, Ihnen herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit zu danken, vor allem mit dem Ausschuss für Regionalentwicklung. Ein besonderes Weihnachtsfest steht vor der Tür. Dafür wünsche ich Ihnen eine gesegnete Zeit, alles Gute für ein glückliches, möglichst besseres und vor allem gesundes neues Jahr! Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, der AfD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Staatsminister Thomas Schmidt sprach für die Staatsregierung. – Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz über den sozialen Wohnraum im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/891, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/4409 vor. Soll er nochmals eingebracht werden? (Zurufe von den LINKEN: Nein!) Sie haben es schon in Ihrem Redebeitrag gemacht, Frau Nagel. Gibt es dazu Redebedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Somit kommen wir zur Abstimmung über diesen Änderungsantrag in der Drucksache 7/4409. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der in der Drucksache 7/4409 vorliegende Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, dass wir über den Gesetzentwurf im Block abstimmen, und würde die einzelnen Bestandteile des Gesetzes natürlich vorher vortragen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das können wir so machen? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) – In Ordnung, vielen Dank. Ich rufe nun die einzelnen Gesetzesbestandteile auf und wir stimmen im Block darüber ab. Überschrift, Artikel 1, Sächsisches Wohnraumförderungsgesetz; Artikel 2, Änderung des Sächsischen Förderfondsgesetzes; Artikel 3, Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz in der Drucksache 7/891 abgelehnt. Meine Damen und Herren, nachdem sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag der Einbringerin statt. Ich frage Tagesordnungspunkt Grundständiges Lehramtsstudium Drucksache 7/4485, Prioritätenantrag der mit Stellungnahme Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die CDU-Fraktion ergreift nun Frau Kollegin Firmenich das Wort. Bitte, Frau Kollegin.

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Iris Firmenich CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Corona beschäftigt uns aktuell jeden Tag. Das sind Herausforderungen, auch im Bereich Bildung, Schule und Hochschule. Trotzdem dürfen wir langfristige Prozesse nicht aus den Augen verlieren. Unser Antrag zur Weiterentwicklung des grundständigen Lehramtsstudiums lenkt deshalb den Blick auf eines der wichtigsten Themen in unserem Land: auf die Bildung. Sie ist die wichtigste Investition in die Zukunft, und dafür brauchen wir ausreichend gut qualifizierte und hoch motivierte Lehrkräfte. Wir haben schmerzhaft erfahren, wie es ist, wenn es daran mangelt, und wir haben daraus gelernt und die Weichen gestellt, um die Lehrerversorgung bedarfsgerecht absichern zu können. Dazu gehören die Anhebung der Vergütung und die Angleichung der Vergütung zwischen den Schularten ebenso wie die Verbeamtung seit Beginn 2019, die Einstellungsgarantie für Referendare sowie die Zahlung von Anwärter-Sonderzuschlägen als Anreiz für die Tätigkeit an einer Schule im ländlichen Raum. Dies alles setzt aber voraus, dass sich genügend junge Menschen für den Beruf eines Lehrers oder einer Lehrerin begeistern lassen, dass sie sich entscheiden, ein Studium an einer Universität in Sachsen aufzunehmen und dann möglichst auch noch die Fächer und Schularten zu studieren, die gebraucht werden. Der Schlüssel für eine auskömmliche Lehrerversorgung ist die möglichst bedarfsgerechte Lehrerausbildung. Diese gilt es so gut wie möglich zu steuern, deshalb wurden 2012 zum ersten Mal Sonderzielvereinbarungen mit den lehrerbildenden Universitäten abgeschlossen, um ab dem Herbstsemester 2012/2013 die Zahl der Studienanfänger möglichst so zu lenken, dass sie die Schularten und Fächer studieren, die wir an unseren Schulen brauchen. Im Jahr darauf nahm die TU in Chemnitz die Ausbildung der Grundschullehrer wieder auf. Die Sonderzielvereinbarungen wurden inzwischen fortgeschrieben, und die Zahl daher die Fraktion DIE LINKE, ob sie eine Schlussabstimmung wünscht. – Sie wird nicht gewünscht. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen, und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ich rufe auf zukunftsgerecht weiterentwickeln Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD, der Staatsregierung der Studienanfänger bzw. Studienanfängerplätze hat sich seit 2011 inzwischen mehr als verdoppelt. Sie beträgt aktuell 2 400. Obwohl seit einigen Jahren sogar mehr als diese 2 400 jungen Lehramtsstudentinnen und -studenten an sächsischen Unis eingeschrieben sind, gelingt es nicht in allen Bereichen so zu steuern, dass die Zielvorgaben genau erfüllt werden. Nach wie vor entscheiden sich mehr junge Leute, das Lehramt für Gymnasium zu studieren, als dort gebraucht werden, und beim Lehramt für Oberschulen fehlen sie uns. Während sich dies später an den Schulen ausgleichen lässt, weil ein Lehrer für Gymnasium auch an einer Oberschule unterrichten kann, sieht es bei den Berufsschullehrern schon etwas differenzierter aus. Von den an der TU Dresden verfügbaren Studienplätzen für das Lehramt an beruflichen Schulen bleiben regelmäßig viele frei, obwohl der Bedarf an den Berufsschulen ständig wächst. Anders beim Lehramt für Sonderpädagogik. An der Uni Leipzig gibt es sogar mehr Studienanfänger, als die Zielvereinbarung vorsieht. Trotzdem fehlen sie uns in den Regionen im Land. Dort liegt das Problem woanders: Die jungen Menschen haben die Stadt Leipzig offenbar am Ende ihres Studiums so liebgewonnen, dass sie von dort nicht mehr wegwollen und sich schlecht in den ländlichen Raum locken lassen. Beim Lehramt für Musik gelingt es der Hochschule für Musik in Dresden leider auch nicht, die wenigen verfügbaren Studienplätze mit Studierenden zu besetzen. Es sind nicht viele, doch von den 29 Studienplätzen für Musik für Oberschule und Gymnasium bleiben zehn unbesetzt, und dann ist es eben doch etwa ein Drittel. (Unruhe bei der AfD) Auch der Blick auf die Fächerverteilung ist aufschlussreich. Nach wie vor gilt die Fächerkombination Deutsch/ Geschichte als besonders attraktiv. Bei Mathematik und Naturwissenschaften gleichen sich die Unis Dresden und Leipzig ganz gut aus. Durchgängig zu wenige Studienanfänger interessieren sich jedoch für das Fach Kunst, und das macht mir – ebenso wie Musik – große Sorgen. – So weit zu den Studienanfängern. Nun zu den Absolventenzahlen. Leider besteht offenbar weder an den Hochschulen noch in der landesweiten Statistik ein genauer Überblick über die Zahl derer, die das begonnene Lehramtsstudium abbrechen. Jeder, der den Studiengang, die Hochschule, die Hochschulart oder den -ort wechselt, ist statistisch gesehen kein Studienabbrecher. Das hilft uns allerdings nicht bei der Einschätzung des Studienerfolgs. Nach den Angaben der fünf Hochschulen, die Lehrer ausbilden, liegt die Studienerfolgsquote bei 75 % und damit im Mittel der allgemeinen Erfolgsquote. Für eine zielgenaue Steuerung wären allerdings detailliertere Angaben wünschenswert. Meine Hoffnung liegt da auf der Weiterentwicklung der Digitalisierung, zum Beispiel durch die Einführung eines digitalen Student Life Cycle an den Hochschulen, mit dessen Hilfe man solche Analysen durchaus erstellen kann. Obwohl in der Stellungnahme der Staatsregierung in Bezug auf die vorgelegten Zahlen immer mit der Einschränkung der relativen Ungenauigkeit wegen zeitlicher Verschiebungen und aufgrund von Datenschutz argumentiert wird, denke ich, kann man trotzdem daraus erkennen, dass sich das Verhältnis bei den Absolventenzahlen zwischen Oberschule und Gymnasium langsam zugunsten der Oberschulen etwas verschiebt. Das ist sehr positiv. Sorgenkind bleiben die Berufsschulen, bei denen seit 2016 eine rückläufige Tendenz erkennbar ist. Es gibt aber auch Grund zur Freude: Offensichtlich bleiben immer mehr Absolventen hier, treten in den grundständigen Vorbereitungsdienst, also die zweite Stufe der Lehramtsausbildung ein und bleiben auch danach noch im Schuldienst in Sachsen. Das ist ganz entscheidend für die Lehrerversorgung an unseren Schulen. Unser Maßnahmenpaket entfaltet also seine Wirkung. Im vergangenen Jahr haben fast genauso viele junge Lehrer ihren Vorbereitungsdienst in Sachsen angetreten, wie es Absolventen gab. Allerdings tut das nur ungefähr ein Drittel der frischgebackenen Sonderpädagogen. Wie gesagt: Keiner will weg aus Leipzig. Hier müssen wir mit der Ausbildung in die Region gehen und versuchen, die Studierenden dann dort zu halten. Wir wollen mit unserem Antrag darüber hinaus wissen, wie sich die Zentren für Lehrerbildung an den Unis entwickelt haben. Auch dort sieht die Bilanz sehr positiv aus. Die Zentren für Lehrerbildung sind Koordinatoren für die Lehrerausbildung. Aber sie leisten darüber hinaus noch vieles mehr. Sie kümmern sich um Lehrerfortbildung, führen eigene Lehrangebote durch, engagieren sich für die wissenschaftliche Forschung, entwickeln gemeinsam das Praktikumsportal, unterstützen den Bereich schulpraktischer Übungen und beeinflussen mit ihrem breiten Aufgabenspektrum die Qualität der Lehramtsausbildung ganz maßgeblich. Hervorheben möchte ich hier ganz besonders die TU Chemnitz; denn das Zentrum für Lehrerbildung wurde 2019 für die exzellente Lehre im Studiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Lehrpreis der TU Chemnitz ausgezeichnet und damit als Institution insgesamt gewürdigt. Das muss man auch einmal sagen dürfen. (Beifall bei der CDU und der SPD) – Genau. Wie reagieren wir nun auf den Mangel an Berufsschullehrern? Um die Situation zu verbessern, hat man an der TU Dresden in den vergangenen zehn Jahren verschiedene Projekte durchgeführt. Dazu gehören die Projekte KAtLA und KAtLA+. Dabei handelt es sich um Studienmodelle, die die TU Dresden in Kooperation mit der HTW Dresden entwickelt hat. Akademische und berufliche Ausbildung werden miteinander verbunden und ein Übergang von der HTW an die TU Dresden ins Lehramtsstudium ermöglicht. Das Projekt OptLA baut auf den Erfahrungen beider vorgenannter Modelle auf und bezieht in die Kooperation weitere Hochschulen ein, so die Westsächsische Hochschule Zwickau, die Hochschule Mittweida und die Hochschule Zittau/Görlitz. Auch hier ist es das Ziel, geeignete Studiengänge so zu entwickeln, dass sie eine Durchlässigkeit hin zum Lehramt für berufliche Schulen ermöglichen. Wir erhoffen uns damit, mehr Studieninteressenten zu gewinnen. Als sächsisches Erfolgsmodell erweist sich offenbar das FSJ Pädagogik. Darin können sich Abiturienten ausprobieren, ob ihnen der Beruf als Lehrer liegt, und sie haben auch die Chance, dort Schularten kennenzulernen, die sie innerhalb ihrer Schulbiografie selbst gar nicht besucht haben. Die Zahl der Bewerber für das FSJ Pädagogik ist ständig gestiegen, zumal die Unis inzwischen dafür einen Bonus in Form der Aufwertung der Durchschnittsnote für die Hochschulzulassungsberechtigung gewähren. Das Resümee im Ganzen gesehen ist also gar nicht schlecht. Jetzt kommt es darauf an, sich den Problemfeldern noch mehr zuzuwenden und das grundständige Lehramtsstudium zukunftsgerecht weiterzuentwickeln. Unser Ziel ist es, soweit es im kommenden Doppelhaushalt darstellbar ist, die Zahl der Studienplätze temporär um weitere 300 auf 2 700 aufzustocken und damit verschiedene Modellstudiengänge zu konzipieren und zu ermöglichen. Dabei geht es uns um die Regionalisierung der Lehramtsausbildung durch Kooperationen, unter anderem der Uni Leipzig mit Hochschulen für angewandte Wissenschaften, speziell am Standort Görlitz, und ebenso um die Verstetigung bzw. Ausweitung von KAtLA und KAtLA+. Bis Ende März 2021 sollen weiterhin Konzepte für einen Modellstudiengang Primarstufe Plus entsprechend dem Lehramtstyp 2 an der TU Chemnitz sowie ein Modell für die Stufenausbildung gemäß KMK Lehramtstyp 4 an der Uni Leipzig erstellt werden. Ebenfalls in Leipzig soll die Wirtschaftspädagogik verstetigt und ein Lehramtsstudiengang eingeführt werden. Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, zur Förderung der Qualität in der Lehramtsausbildung die Einrichtung einer School of Education zu prüfen. Wir bitten die Staatsregierung, über die Erfahrungen anderer Länder, die über eine solche School of Education verfügen, zu berichten und zu prüfen, ob das für Sachsen eine sinnvolle Option ist. Das Streben nach einer möglichst hohen Studienerfolgsquote, unterstützt durch geeignete Maßnahmen, um Studienabbrüche zu verhindern, sehen wir ebenso als eine Daueraufgabe an wie die kontinuierliche Begleitung der Umsetzung der Zielvereinbarungen an den einzelnen Hochschulen und die Berichterstattung darüber in dem zuständigen Landtagsausschuss. Dafür bitte ich Sie um Ihre Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Als Nächste in unserer Reihe der Redner kommt jetzt Frau Kollegin Dr. Maicher zu Wort. Sie spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. – Wir müssen jetzt nur hier vorn kurz desinfizieren. – Frau Kollegin, bitte.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag werden wir das Lehramtsstudium in Sachsen ausbauen und weiterentwickeln. Wir setzen Mittel aus dem Zukunftsvertrag ein, um die Zahl der Studienanfängerplätze auf 2 700 zu erhöhen und das Bildungspaket 2020 weiterzuführen. Wir erproben verschiedene Modellstudiengänge und regionalisieren die Lehramtsausbildung sowohl in der universitären Phase als auch im Vorbereitungsdienst. Damit setzen wir nicht nur die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, sondern sichern die Lehramtsausbildung qualitativ und quantitativ auf hohem Niveau. Doch dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, geschieht nicht zum Selbstzweck oder im luftleeren Raum. Vielmehr gehört hierbei auch das Wort Lehrermangel ins Zentrum der Debatte. Während lange allein über Einstellungszahlen gestritten wurde, wuchs gleichzeitig ein anderes Problem. Denn: Eine Lehrerstelle zu haben und diese zu besetzen, sind zweierlei Dinge. Das Problem bestand nicht länger nur in der Anzahl der Stellen, sondern in deren adäquater Besetzung entsprechend Schulart, Fächerkombination und Region. Vor diesem Dilemma – so ehrlich müssen wir sein – stehen wir nach wie vor. Um dem zu begegnen, ist bereits einiges passiert und vieles auf den Weg gebracht. Die Zahl der Studienplätze wurde stark erhöht, die Beratung angehender Lehramtsstudentinnen und -studenten wurde ausgebaut, und der Beirat Perspektive Land wurde eingerichtet. Um den Lehrer(innen)- beruf attraktiver zu machen, werden wir die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte weiter verbessern. Dazu gehören das vereinbarte Gesundheitsmanagement ebenso wie perspektivisch die Gewährung von Anrechnungsstunden und die Reduzierung des Pflichtstundenmaßes. Um bestens ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für den sächsischen Schuldienst zu gewinnen, muss aber auch die akademische Ausbildung attraktiv sein. Deshalb reicht nicht nur die Erhöhung der Studienplätze und die Verstetigung des Bildungspaketes, es braucht auch Initiativen zur Steigerung des Studienerfolges. Wir nehmen die Zentren der Lehrerbildung als wichtige Akteure der umfassenden Lehramtsausbildung in den Blick. Sie sollten zu allen Phasen der Lehrer(innen)-Ausbildung beitragen und damit die Qualität des Studiums erhöhen und Studienabbrüche vermeiden helfen. Deshalb haben wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart, die Zentren für Lehrerbildung auszubauen und strukturell zu stärken. Der Erfolg der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen und somit die Zukunft der Schulbildung liegt in der guten Abstimmung zwischen den Hochschulen, den Schulen, dem Landesamt für Schule und Bildung und den zuständigen Ministerien. Diesen Austausch wollen wir weiter voranbringen, um den Bedarf der Kapazitäten zu sichern, aber auch die Weiterentwicklung des sächsischen Schulwesens zu befördern. Wir wollen Lehrerinnen und Lehrer dort ausbilden, wo sie gebraucht werden. Die Regionalisierung, die mit der Ausbildung von Grundschulreferendaren in Löbau und in Annaberg begann, weiten wir aus. Ferner stärken wir die Zusammenarbeit der lehramtsbildenden Universitäten mit den Hochschulen, etwa zwischen der TU Dresden und der Westsächsischen Hochschule Zwickau oder auch der Hochschule Zittau/Görlitz für das Technisch-Berufliche Lehramt. Wir erproben außerdem erstmals einen Modellstudiengang für eine Ausbildung nach Schulstufen anstatt nach Schularten und sichern dieses Modell im Rahmen der Kapazitätserweiterung ab. Ich sehe darin eine große Chance zur Steigerung der Attraktivität der Lehramtsausbildung, sie erhöht die Vielseitigkeit des Lehramtsstudiums und baut Vorbehalte in Bezug auf unterschiedliche Wertigkeiten bestimmter Schularten ab. Außerdem wird dadurch nicht nur ein flexiblerer Einsatz zur Reduzierung des Personalmangels an Schulen ermöglicht, sondern die Lehrerinnen und Lehrer werden besser auf Änderungen der Schullandschaft vorbereitet. Zugleich schafft diese Schulstufenausbildung auch ein besseres Verständnis der Lehrenden für die fachlichen Inhalte und didaktischen Anforderungen der jeweils anschließenden oder vorhergehenden Schularten und Schulstufen. Unser gemeinsames Ziel ist klar: Wir wollen die bestmögliche Bildung für alle Kinder und Jugendlichen. Dafür braucht es gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer in ausreichender Zahl. Mit der Weiterentwicklung des Lehramtsstudiums und dem Beschluss des vorliegenden Antrags leisten wir dazu einen entscheidenden Beitrag. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Für die SPD-Fraktion wird jetzt Herr Kollege Mann sprechen. Bitte, Herr Kollege Mann, ich erteile Ihnen das Wort.

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Holger Mann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zur Bedeutung der Lehrerausbildung wurde hier schon viel Richtiges von Frau Firmenich und Frau Dr. Maicher gesagt. Das gibt mir nur kurz Gelegenheit, in Erinnerung zu rufen, dass die Staatsregierung seit Regierungseintritt der SPD im Jahr 2014 kontinuierlich in diesem Feld handelt, und das ist wichtig. Denn in der Lehrerausbildung brauchen wir zuvorderst Verlässlichkeit, eine langfristige Bildungsplanung zu Bedarfen und Ausbildungsplatzkapazitäten und nicht zuletzt Ausdauer. Die Ausbildung einer Lehrerin oder eines Lehrers dauert sieben Jahre. Das heißt, das, was wir für das kommende Jahr in den Haushaltsplan schreiben und womit wir sicherlich wieder die Kapazitäten erhöhen, ernten wir frühestens im Jahr 2028 und damit unsere Nachfolgerinnen und Nachfolger. Zu den konkreten Zahlen und Entwicklungen verweise ich ausdrücklich auf die umfangreiche Stellungnahme der Staatsregierung. Festhalten können wir an dieser Stelle nur, dass die Hochschulen bei den aktuell vorliegenden Zahlen von 2017/2018 im dreistelligen Bereich über dem aktuellen Plan liegen. Das ist – ich glaube, für alle sprechen zu können – ein gutes Signal. Deshalb an dieser Stelle auch mal danke an alle Professor(innen)en und Mitarbeiter(innen) an den lehrerbildenden Hochschulen sowie an die Mitarbeiter(innen) im Wissenschafts- wie auch im Kultusministerium. Ich rechne fest damit, dass der folgende Bericht weitere Details und Trends zutage fördern wird. Gestern debattierten wir schon beim Bildungsstärkungsgesetz über die Fiktion, den Klassenteiler zu senken, und stellten dabei gemeinsam fest, dass es dafür mehr Lehrkräfte braucht. Zur Wahrheit gehört aber auch: Wir benötigen bereits jetzt mehr Lehrkräfte. Aus den im Schulausschuss vorgestellten Daten zum Schuljahr 2021 geht hervor, dass wir es inzwischen zwar besser schaffen, den Grund- und Ergänzungsbereich abzudecken, es leider jedoch weiterhin Lücken gibt. Diese Lücken müssen wir mittelfristig schließen und können wir auch schließen, wenn wir diesen Weg, den wir bisher beschreiten, Schritt für Schritt vorangehen. Ich sprach von Verlässlichkeit. Wir stehen im Wort, das Lehramtsstudium weiter als Staatsexamen zu führen. Das schafft Sicherheit bei den Abiturienten, bei den Studierenden und auch bei den Hochschulen. Wir stehen aber auch im Wort, das Referendariat nahtlos an das Studienende in Sachsen anschließen zu lassen, sodass es die Studierenden antreten können. Auch das gelingt uns seit dem letzten Jahr immer besser. Wir stehen im Wort, den Zugang zum Lehramtsstudium zu befördern. Auch da haben wir – Frau Firmenich hat bereits darauf hingewiesen – mit dem Bonus für das FSJ Pädagogik einen Fortschritt erzielt. Zur langfristigen Bildungsplanung könnte meine Kollegin Sabine Friedel viel intensiver ausführen. Klar ist: Die aktualisierte Lehrerbedarfsprognose wird kontinuierlich fortgeschrieben, berücksichtigt die derzeit steigenden Kinderzahlen und bildet sowohl den Grund- als auch den Ergänzungsbereich ab. Daran orientiert bildet Sachsen aus und stellen wir aus dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre“ dauerhaft Ressourcen zur Verfügung. Das Bildungspaket mit seinen 306 Stellen wird fortgesetzt und weitere 34 Vollzeitäquivalente sollen hinzukommen. An dieser Stelle soll insbesondere für den größten lehrerbildenden Standort in Sachsen, die Universität Leipzig, betont werden: Auch wenn der Hochschulpakt am 31. Dezember 2020 stufenweise in den Zukunftsvertrag übergeht, gibt es hier keinen Abbruch. Auch der verspätete Haushaltsbeschluss wird in diesem Bereich keinen Einfluss haben, da die Ressourcen der Hochschulen über eine achtjährige Zuschussvereinbarung abgesichert sind. Deshalb können wir miteinander nach vorn blicken. Die Koalition hat sich in den Verhandlungen zu einer weiteren Aufstockung der Studienplätze auf 2 700 verständigt. Dies soll auch mit einem Innovationsschub für die Lehrerbildung einhergehen. Deshalb sollen verschiedene Modellstudiengänge entstehen. Als SPD-Fraktion wollen wir vor allen Dingen die Region Südwestsachsen stärken. Uns ist es wichtig, dass sich die Grundschullehrerausbildung an der TU Chemnitz weiterentwickelt. Wir wollen dort eine Primarstufe Plus ausbilden, das heißt, es soll eine Ausbildung entwickelt werden, die am Ende Primarstufe und Sekundarstufe I, also Klassen 1 bis 10, miteinander verbindet. Man studiert ein vertieftes Fach und kann so am Ende neben der Grundschule auch an Oberschulen, Oberschule Plus oder Gemeinschaftsschule eingesetzt werden. Dieses Modell hat aus unserer Sicht die Chance, den Übergang nach Klasse 4 auch in der Lehrerbildung zu verbessern. Vor allen Dingen ist es aber auch ein Modell, das die bestehenden Fächer an der TU Chemnitz passfähig nutzt, nämlich Deutsch, Mathematik, Englisch, Sport, Ethik und WTH, die dort bereits bestehen. Die Primarstufe Plus ist unsere Antwort auf den aus der Region halbjährlich durchaus wechselnden Ruf nach einer wahlweisen Oberschulen-, neuen Gymnasial- oder neuen Berufsschullehrerausbildung. Werte Kolleginnen und Kollegen! Sie finden im Antrag auch einen Modellstudiengang, der eine Kooperation zwischen Universität und Fachhochschule vorsieht. Das ist ein Modell, um die Ausbildung in der Fläche und in den Regionen zu stärken. Es kann ganz gezielt ganz bestimmte Schularten stärken. Wir sehen dabei am ehesten die Ausbildung im beruflichen Lehramt, insbesondere in den technischen Bereichen. Wir wollen in den kommenden Jahren die Ingenieurs-, Wirtschafts- und Gesundheitspädagogik stärken, um gut qualifizierte Lehrkräfte, den Nachwuchs in diesen Branchen zu haben. Aber auch das Förderschullehramt und die Verknüpfung zu Inklusionsstudien oder Heilpädagogik werden stärker in den Fokus rücken. Meine Damen und Herren! Sicherlich werden wir nach Vorlage der Konzepte und spätestens mit Beschluss des Doppelhaushaltes erneut über dieses Thema sprechen. Dies heute ist also eher der Auftakt für die Debatte in den kommenden Monaten, aber ein wichtiger Meilenstein auf unserer langen Roadmap für eine stabile und verlässliche Lehrerbildung. Die SPD-Fraktion wirbt deshalb um Zustimmung für diesen Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Für die AfD-Fraktion erteile ich jetzt Herrn Kollegen Dr. Weigand das Wort.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kommen wir nach einer halben Stunde Lob einmal zur Wahrheit in dieser Sache. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU und der SPD) – Ah, jetzt sind Sie aufgewacht. Ich habe doch gewusst, dass das funktioniert. Als ich Ihren Antrag „Grundständiges Lehramtsstudium zukunftsgerecht weiterentwickeln“ gelesen habe, dachte ich: Hoppla, da kennst du ja viele Sachen. Da sind viele Punkte drin, mit denen wir uns als AfD-Fraktion beschäftigen und die wir zum Teil schon gefordert haben. Man könnte kurzum sagen: AfD wirkt! (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Stephan Hösl, CDU) Da können Sie ein bisschen murren, aber es ist schon komisch, dass dieser Antrag genau drei Wochen nach unserer Großen Anfrage zur Lehramtsausbildung kommt. (Zurufe der Abg. Sabine Friedel und Holger Mann, SPD) – Frau Friedel, beruhigen Sie sich! – Nun zum Inhalt Ihres Schaufensterantrages, den Sie eigentlich hätten im Ausschuss stellen können. Sie wollen unter I.1. die Daten zur Weiterentwicklung der Studentenzahlen für das Lehramt haben – Frau Firmenich hat es gerade ausführlich vorgetragen –, aber wir möchten das gern noch detaillierter wissen, als Sie es beantragt haben. Wir möchten wissen, wer, wo, wann welches Studium begonnen hat, wann er in der Regelstudienzeit das Erste Staatsexamen abgeschlossen hat, an welcher Ausbildungsstätte er dann sein Referendariat abgeschlossen hat, wer davon das Zweite Staatsexamen abgeschlossen hat und in welcher Region Sachsens er die Lehramtstätigkeit aufgenommen hat. Das will unsere Große Anfrage, und wenn wir diese detaillierten Informationen haben, meine Damen und Herren, dann können wir die Lehramtsausbildung in Sachsen wirklich weiterentwickeln. Die Antwort zu der Anfrage wird Ende des Jahres vorliegen. Daher ist Ihr Antrag leider nur halbherzig und die Zahlen der Lehramtsstudenten hätten Sie auch meiner Kleinen Anfrage entnehmen können, die ich im Februar dieses Jahres beantwortet bekommen habe. Kommen wir zweitens zu I.5. Sie haben zum FSJ vorgetragen. Auch dazu liegt eine Kleine Anfrage von mir vor. Diesen Punkt, auf den Sie nicht eingegangen sind, hätten Sie sich auch schenken können. Knapp ein Drittel machen das FSJ Pädagogik an Grundschulen. Nur 15 bis 18 % – je nachdem, welchen Jahrgang wir uns anschauen – machen es an den Oberschulen. Sie haben gesagt, das sei ein Erfolgsmodell. Es ist für mich kein Erfolgsmodell, weil die Oberschulen momentan unser Sorgenkind in der Schullandschaft sind. (Beifall bei der AfD) Das sehen Sie auch, wenn Sie sich die Kenndaten zum Schuljahr 2020/2021 anschauen: Es fehlen 200 Vollzeitstellen an den Oberschulen, 76 mehr als vor einem Jahr. Bei den Förderschulen ist es ähnlich dramatisch, da fehlen auch 200 Vollzeitstellen. Nun kommen Sie mit Lehramtstyp 4, also Kombination Oberschul- und Gymnasiallehrer oder Primarstufe Plus, wo Sie Grundschul- und Oberschullehrer kombinieren. Herr Mann hat es gerade angedeutet: Das riecht mir schon zu sehr nach einem Lehrer für die Gemeinschaftsschule. Ich denke, die Einführung der Gemeinschaftsschule dieses Jahr, meine Damen und Herren, wird das Lehrerproblem an den Oberschulen noch verschlimmern. Sie wissen, wir waren die einzige Fraktion, die das abgelehnt hat. (Beifall bei der AfD) Um die Lehramtsausbildung für die Oberschulen wirklich aufzuwerten, brauchen wir – und das ist eine Kernforderung, die wir als AfD haben – eine Notenempfehlung von 1,5 für das Gymnasium, damit wir den Akademisierungswahn in diesem Land beenden. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen, zweitens, ein konsequentes Durchgreifen bei Mobbing, Gewalt und Drogen. Diese Probleme an den Oberschulen und gerade die Gewalt an Brennpunktschulen, an denen sie auch einen hohen Migrantenanteil haben, zeigen, dass wir endlich handeln müssen und nicht länger wegschauen dürfen. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen, drittens, eine stärkere technische Ausrichtung der Oberschule, um Handwerk und Mittelstand zu stärken. Damit werten wir die Oberschulen auf und dann kommen dort auch gern wieder Lehrer hin, die an den Oberschulen unterrichten. Sie wollen, viertens, in Ihrem Antrag unter II. das Bildungspaket 2020 in der Lehrerausbildung weiterführen. Sie fordern etwas, was Sie sowieso im Koalitionsvertrag auf Seite 15 vereinbart haben (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) und was die Staatsregierung Anfang des Jahres mit Start 2020 bereits festgelegt hat. Am 11. August dieses Jahres, also drei Monate, bevor Sie den Antrag gestellt haben, hat die Staatsregierung das bereits beschlossen, wie Sie der Antwort der Staatsregierung entnehmen können. Ich frage mich, ob Sie eigentlich in der Regierungskoalition miteinander reden. Auch diesen Antragspunkt hätten Sie sich sparen können. (Beifall bei der AfD) Fünftens wollen Sie unter III. die Lehrerausbildung außerhalb der Ballungszentren, beispielsweise in Görlitz, ausbauen. Das begrüßen wir, das hat bereits Kollege Wippel letztes Jahr im Landtagswahlkampf gefordert. Auch hier könnte man sagen: AfD wirkt! (Lachen des Abg. Sören Voigt, CDU) Wir wollen natürlich, dass weitere Standpunkte dazukommen. Sie führen unter anderem Zwickau auf. Das ist wichtig. Wir müssen bei dieser ganzen Betrachtung die Förderschulausbildung aus dem Leuchtturm Leipzig auch in die Fläche verlagern. Ich sage es noch einmal: Dort fehlen auch 200 Stellen. Wir können das Problem der Förderschulen nicht lösen, indem wir weiter bedingungslos Inklusion betreiben. Ich denke, die Schüler, die einen Förderbedarf brauchen, sind in den kleinen Gruppen der Förderschulen besonders gut aufgehoben. Wir müssen diese finanziell gut ausstatten, ausgestalten und die Förderschulen weiterhin gut ausbauen. (Beifall bei der AfD) Sie wollen außerdem unter III. die Ausbildungskapazitäten um weitere 300 Plätze auf 2 700 ausbauen. Das, meine Damen und Herren, sehen wir sehr kritisch. Sie bekämpfen das Symptom, aber nicht die Ursache; denn Sie verkennen, dass 40 % ihr Lehramtsstudium nicht zu Ende bringen. Das hat auch ein Bericht der TU Dresden bei der Podiumsdiskussion des Lehrerverbandes am 9. Oktober – Frau Dr. Schenderlein von der CDU war mit mir gemeinsam dabei – gezeigt. 40 % werden nicht fertig. Sie haben 2 400 Studenten, die beginnen, und nur 1 440, die fertig werden. Real in 2019 – Frau Firmenich, das haben Sie übrigens vergessen – sind nur 1 000 fertig geworden, 300 weniger als 2016. Das ist ein Armutszeugnis für die Lehrerausbildung in Sachsen. Ihre Lösung ist jetzt die Aufstockung um weitere 300 auf 2 700. Haben Sie schon jemals daran gedacht, die Abbrecherquote zu senken, beispielsweise durch Eignungstests zu Studienbeginn? Das ist eine Forderung der AfD, die wir hier in der letzten Wahlperiode gestellt haben und die Sie alle abgelehnt haben. (Beifall bei der AfD) Ich frage mich beim Blick in meine Fraktion – wir haben einige Handwerker dabei –, wer davon drei Gesellen ausbildet, damit er am Ende zwei bekommt. Das geht doch völlig am Bedarf vorbei, meine Damen und Herren. Wir müssen wieder zu einer Leistungsgesellschaft zurückkommen. Ein Eimer wird nicht voller, wenn man oben mehr Wasser hineinkippt, aber unten ein Loch drin ist. Man muss endlich anfangen, das Loch zu stopfen. (Beifall bei der AfD) Dafür braucht es vernünftige Eignungstests, denn jeder Student kostet uns im Jahr 8 550 Euro. Das ist Steuergeld, mit dem wir sorgsam umgehen müssen. (Beifall bei der AfD) Die CDU verliert irgendwie ihre Werte. Ich habe noch einmal in Plenarprotokolle geschaut. Sie hatten ja mal den Herrn Schreiber, ehemaliger Landtagsabgeordneter der CDU, der auch den Schulausschuss geleitet hat, und der sagte hier im Mai 2016 treffend: Es nützt überhaupt nichts, wenn wir Plätze für 2 000 Studienanfänger haben – damals hatten wir schon erhöht –, wenn nur 60 % davon beenden. Meine Damen und Herren, das ist das große Problem. Denken Sie endlich unternehmerisch! Denn wir als Freistaat Sachsen sind der Arbeitgeber für die Lehrer, und deshalb müssen wir auch die Ausbildung verbessern und die Abbrecherquote senken. (Beifall bei der AfD) Das sagen Sie zwar in Ihrem Antrag, aber da steht unter Punkt XV, dass Sie die Zahl der Studienabbrüche senken wollen. Das ist nur eine Aussage ohne wirkliche Maßnahmen; das ist ein zahnloser Tiger. Aber das kennen wir ja von der CDU. Also, wenn wir das Studium wirklich reformieren wollen, dann müssen wir schauen, wann der Student im Lehramtsbereich abbricht – nach dem 3., 8. oder 10. Semester. Daraus müssen wir die Schlussfolgerung ziehen. Wir haben aktuell 800 % mehr Bewerber für Lehramtsstudienplätze, als es Plätze gibt. Hier können wir also mit Eignungstests wirklich etwas schaffen. Wir müssen die Lehrer animieren, mehr zu arbeiten. Im Schuljahr 2018/2019 waren 12 500 von 31 000 Lehrern – 40 %! – in Teilzeit. Ich denke, hier ist noch deutlich Luft nach oben, um dem Lehrermangel zu begegnen. Stellen Sie sich daher hinter die Lehrer, damit sie sich ordentlich gegen die Helikopter-Eltern, gegen Mobbing und Gewalt in den Schulen wehren können, und schaffen Sie beispielsweise auch im Studienbereich Anreize. Sie haben zwar die finanziellen Anreize, aber wir können es auch mit einer Landlehrerquote schon zu Studienbeginn lenken. Das sind vernünftige Antworten auf das Lehrerproblem in Sachsen. (Beifall bei der AfD) Ich komme also zum Schluss. Sie haben hier einen Schaufensterantrag, gepaart mit halbherzigen Forderungen, und keine wirklichen Problemlösungen präsentiert. Da wir aber die Ausbildung in der Fläche genauso unterstützen wie Sie und es am Ende nicht heißen soll, die AfD möchte nicht, dass die Lehrer im Land ausgebildet werden, werden wir uns zu diesem Antrag enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Frau Kollegin Friedel, Sie möchten eine Kurzintervention vortragen? – Vermute ich; ich darf Ihnen das nicht suggerieren.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Herr Präsident, Sie haben richtig vermutet. Ich bin etwas verblüfft über viele Punkte, die gerade angesprochen worden sind – beispielsweise, dass Herrn Dr. Weigand nicht geläufig ist, welche Unterschiede es zwischen dem Studium auf der einen Seite und der dualen Ausbildung auf der anderen Seite gibt und dass Gesellen und Studierende zwei grundverschiedene Systematiken und Ausbildungsverhältnisse sind. Aber die Kurzintervention mache ich eigentlich, weil ich fürchte, Ihnen eine Illusion rauben zu müssen. Ganz am Anfang haben Sie erklärt, es sei ein großer Zufall – zwinker, zwinker –, dass die Koalition diesen Antrag nur drei Wochen nach Ihrer Aktivität ins Plenum einbringt. Die Illusion, die ich Ihnen rauben will, ist, dass die Koalition es schafft, innerhalb von zwei Wochen – denn die Tagesordnung fürs Plenum ist schon eine Woche alt – einen so umfassenden Antrag ganz fix abzustimmen. Das ist tatsächlich nicht möglich, weil wir natürlich auch fundiert arbeiten und in diesem Antrag sehr viele wesentliche Informationen und Konzepte dargelegt haben, wie Ihnen möglicherweise aufgegangen ist. Weil dieses Gefühl, dass viele Dinge nur passieren, weil man selbst aktiv ist, bei manchen um sich greift, hatte Erich Kästner schon vor langer Zeit ein schönes Gedicht geschrieben – ich zitiere nur das Ende, weil es kurz vor Weihnachten ist, schauen Sie es selbst nach –: „Stets meint die Katze, man wollt‘ mit ihr spielen. Wie der Katze geht‘s vielen.“ Danke. (Vereinzelt Beifall bei der SPD und der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Auf die Kurzintervention reagiert jetzt Herr Kollege Weigand.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrte Kollegin Friedel, wir haben zu Hause selbst einen Kater. Sie brauchen mir also keine Katzenzitate zu nennen. Den Kater bekommt man zum Spielen, wenn man ihn gut animiert. Wir sehen ja, dass Sie sich bewegen, wenn wir genügend Kleine und Große Anfragen sowie ein paar Initiativen bringen. Wir haben da eine unterschiedliche Wahrnehmung. Sie sind etwas selektiver als wir unterwegs, das ist eben der Unterschied. Grundsätzlich – und das ist ein Punkt der AfD – ist es mir egal, wer wo welche Ausbildung macht. Wenn die Studenten es nicht schaffen, in der Zeit fertig zu werden, der Geselle es aber trotzdem schafft, es selbst finanzieren und mit anpacken muss und dabei Steuergeld generiert, dann müssen wir wirklich einmal über das System nachdenken. Wir müssen den Akademisierungswahn in diesem Land einfach beenden. Wir haben zu viele Leute, die denken, dass sie 15 Jahre studieren und dann irgendetwas machen können. Wir wollen wieder zur Leistungsgesellschaft zurückkommen. Deshalb braucht es gute Oberschulen, die den Nachwuchs für Handwerk und Mittelstand schaffen. Dafür steht die AfD. Danke schön. (Beifall bei der AfD – Widerspruch bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Jetzt erteile ich Frau Kollegin Gorskih das Wort.

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Anna Gorskih Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der uns vorliegende Antrag enthält viele Forderungen, die sich auch im Koalitionsvertrag wiederfinden lassen. Wir hätten aber erwartet, dass einige Erfahrungen und Lehren aus der Corona-Pandemie in den Antrag einfließen. Grundsätzlich ist aus unserer Sicht das Lehramtsstudium an vielen Stellen reformbedürftig. Deutlicher denn je zeigt sich das in diesen schwierigen Pandemiezeiten. Stichwort Digitalisierung, beispielsweise bei der Ausgestaltung von digitalen Unterrichtsformaten, der entsprechenden methodischen und didaktischen Planung oder bezüglich der Gestaltung eines inklusiven Unterrichts, der jeden Schüler und jede Schülerin mitnimmt und auf ihre unterschiedlichen Bedürfnisse eingeht, obwohl sie gar nicht in der Schule und schwer zu erreichen sind. Wir hätten erwartet, dass sich solche Erfahrungen und Lehren aus Krisensituationen in einem Antrag wiederfinden, bei dem es schließlich um eine zukunftsfähige Ausrichtung der Lehramtsstudiengänge gehen soll. Sie fordern in Ihrem Antrag unter Punkt II eine dauerhaft den Bedarf deckende Kapazität an Lehramtsstudienplätzen aufrechtzuerhalten. Unter Punkt III fordern Sie eine weitere temporäre Kapazitätsaufstockung in Verbindung mit der Einrichtung von Modellstudiengängen auf bis zu 2 700 Lehramtsstudienplätze. Ja, wir haben einen Mangel an Lehrerinnen und Lehrern. Wir benötigen dringend mehr Lehrkräfte. Mehr Lehramtsstudierende wären nicht nur wünschenswert, sondern sie werden auch dringend gebraucht. Wir als LINKE haben schon in früheren Legislaturperioden auf den Mangel an Lehrerinnen und Lehrern hingewiesen und die Staatsregierung zum Handeln aufgefordert, leider vergebens. Nun zur Machbarkeit der Kapazitätserhöhung bei den Lehramtsstudienplätzen. Im Dezember 2017 verkündete die damalige Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange, dass das Ende der Fahnenstange erreicht sei, was die Zahl der Lehramtsstudienplätze angeht. Der Freistaat könne nicht mehr als 2 375 Studierende pro Jahr einschreiben. Weder seien genug räumliche Kapazitäten dafür vorhanden, noch seien personelle Ressourcen verfügbar. Mich würde interessieren, ob sich hierbei in den letzten drei Jahren etwas wesentlich geändert hat; denn anderenfalls, fürchte ich, wäre eine Kapazitätserhöhung nur auf Kosten der Qualität umsetzbar. Im Januar 2020 verkündete Herr Wissenschaftsminister Gemkow einen Beschluss der Staatsregierung, wonach die Zahl der Studienplätze im Lehramt von jährlich 2 400 auf 2 700 steigen soll. Dafür wolle man verlässliche Rahmenbedingungen an den Hochschulen gewährleisten. Finanziert werden soll das über den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“. Frau Maicher hat auch noch einmal wiederholt, dass die Kapazitätssteigerung aus den Mitteln des Zukunftsvertrages finanziert werden soll. Diese neuen Aufgaben lassen sich aus unserer Sicht keineswegs aus den Mitteln des Zukunftsvertrages finanzieren. Die finanziellen Ressourcen aus dem Zukunftsvertrag werden doch jetzt schon für die Kernaufgaben an den Hochschulen gebraucht. Dabei geht es noch nicht einmal um eine Kapazitätserhöhung, sondern um einen bedarfsgerechten Kapazitätserhalt, eine Verbesserung der Betreuungssituation, eine Steigerung der Lehrqualität und Qualitätssicherung. Bei der Finanzierung Ihrer ambitionierten Vorhaben blicken nicht nur wir sehr besorgt auf die Haushaltsverhandlungen, sondern das sehen auch die Uni Leipzig, die TU Dresden und die TU Chemnitz so. Die Direktoren der drei lehrerbildenden Hochschulen schreiben dazu in einem Brief: „Neue Aufgaben müssen mit neuen Finanzmitteln ausgestattet werden.“ Das sehen wir auch so. Bei der Verstärkung der Lehramtsausbildung, bei der Erhöhung der Kapazität der Studienplätze und bei gleichzeitiger Steigerung der Lehrqualität müssen entsprechend zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Ohne diese finanzielle Untersetzung kann jedes noch so ambitionierte Vorhaben nicht funktionieren. Wir brauchen nicht nur mehr Lehrerinnen und Lehrer, sondern vor allem auch qualitativ gut ausgebildete Lehrkräfte. Das kann nur gelingen, wenn zum Beispiel der Betreuungsschlüssel stimmt, wenn der Raum für kritische Perspektiven auf Bildung vorhanden ist. Trotz dieser ganz grundsätzlichen Kritik sind aus unserer Sicht alle Anstrengungen, um den Mangel an Lehrerinnen und Lehrern zu beheben und neue Wege im Lehramtsstudium zu gehen, zunächst zu begrüßen. Ob Sie Ihre Vorschläge finanziell und personell untersetzen, werden wir bei den Haushaltsverhandlungen sehr kritisch begleiten. Deshalb werden wir uns bei Ihrem Antrag der Stimme enthalten. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Wir sind jetzt am Ende der ersten Rederunde angelangt. Gibt es bei den Fraktionen den Bedarf für eine zweite Rederunde? – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zu Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Sebastian Gemkow.

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Sebastian Gemkow

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zuerst möchte ich mich ganz herzlich bei den Koalitionsfraktionen dafür bedanken, dass wir die Gelegenheit haben, über dieses wichtige Thema zu sprechen. Das wichtigste Gut, das uns allen am Herzen liegt, unsere Kinder, profitieren von dem, was hier an Bemühungen auf den Weg gebracht wurde. Die Abg. Frau Dr. Maicher, Frau Firmenich und Herr Mann haben schon über die Erfolge gesprochen. Deshalb möchte ich sie nicht in der Detailtiefe wiederholen und würde die entsprechenden Ausführungen später zu Protokoll geben. Ich möchte auf die Punkte eingehen, die hier noch angesprochen worden sind. Frau Abg. Gorskih, Sie hatten bezweifelt, dass aus dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“, der in den kommenden Jahren den Hochschulpakt sukzessive ablösen wird, die nötigen Ressourcen zur Verfügung stehen könnten, um die Lehramtsausbildung auszubauen. Ich kann Ihnen diese Sorge nehmen. Diese Mittel und Möglichkeiten stehen uns zur Verfügung. Wir haben es in der Koalition miteinander vereinbart, dass wir diese Lehramtsstudienplätze ausbauen wollen. Das werden wir gewährleisten, sowohl quantitativ, vor allem aber auch qualitativ; denn die Mittel, die wir hier im Zukunftsvertrag bekommen, versetzen uns auch in die Lage, die Qualität aufrechtzuerhalten, Stellen zu verstetigen und letztlich dafür zu sorgen, dass die Ausbildung im Freistaat Sachsen weiterhin so erstklassig bleibt, wie sie momentan ist. Ich möchte zu den vielen positiven Errungenschaften, über die schon gesprochen wurde, nichts weiter ausführen, aber wenigstens auf das eingehen, was noch zu tun ist. Es gibt weiterhin Handlungsbedarf, auch wenn die Voraussetzungen positiv sind. Wir müssen uns überlegen, wie wir geeignete Studierende für das Lehramt an berufsbildenden Schulen gewinnen und den Studienerfolg in eben den berufsbildenden Studiengängen absichern. Dazu stellen wir diesen Studiengang auf eine breitere Basis. Bislang ist es so, dass nur die TU Dresden das Lehramt an berufsbildenden Schulen anbietet und dort studiert werden kann. Künftig soll das auch die Universität Leipzig tun und insbesondere – das ist uns wichtig – wollen wir aus den großen Zentren rausgehen und außerhalb der Großstädte Kooperationen der Universitäten mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaften ermöglichen und dadurch auch den Zugang zum Staatsexamen außerhalb der großen Zentren. Ebenso ist die Staatsregierung bestrebt, die Entwicklung der Lehrerbildung in Deutschland und in Europa weltweit zu verfolgen. Frau Abg. Firmenich, Sie hatten angesprochen, dass wir einen Blick darauf werfen müssen. Das machen wir als Staatsregierung. Wir verfolgen mit Interesse die Entwicklung der Schools of Education, die an lehrerbildenden Hochschulen in Deutschland arbeiten. Wir schauen natürlich auch nach internationalen und nationalen Erfahrungen mit dem wachsenden Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern, schließen daraus für uns, was wir verändern können, wie machen es andere. Wir haben hier einen ganz offenen Blick; denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, es braucht das Ineinandergreifen verschiedener Ebenen, um die Lehramtsausbildungen im Freistaat Sachsen weiter erfolgreich zu gestalten. Unserer Verantwortung, die wir dabei als Staatsregierung tragen, sind wir uns bewusst und wir nehmen sie sehr gerne wahr. Vielen herzlichen Dank an alle, die sich um die Ausbildung an unseren Hochschulen im Freistaat Sachsen bemühen. Herzlichen Dank und alles Gute für Sie. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Staatsminister wollten Sie uns noch was zu Protokoll geben? – Nehmen wir natürlich gern entgegen. Vielen Dank! Das war die Staatsregierung. Jetzt könnten die einbringenden Fraktionen ein Schlusswort halten. – Ja bitte, Herr Kollege Mann. Sie tragen jetzt das Schlusswort vor.

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Holger Mann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Danke für die Debatte. Ich möchte kurz auf einen Teil der Kritik eingehen. Zunächst Herr Weigand, Sie arbeiten kräftig an ihrem Titel „Mister Arrogant“. (Heiterkeit) Aber hier zu kritisieren, dass man nicht alles im Start-2020- Programm von heute auf morgen umsetzt, ist schon wirklichkeitsfremd. Zwischen dem Beschluss dieses Programms und der heutigen Debatte liegt nun einmal der Ausbruch einer Pandemie. Ich weiß, einige in Ihrer Fraktion haben das bis heute nicht mitbekommen oder wollen es nicht wahrhaben. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Aber dass damit durchaus begrenzte Ressourcen verbunden sind und leider nicht jeder Wunsch erfüllt werden kann, liegt offensichtlich auf der Hand. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Ich bin wunschlos glücklich!) Sie fordern weiterhin in dieser Debatte einen Eignungstest für die Schulart. Das bleibt mir ehrlich gesagt ein Rätsel. Erklärung

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Sebastian Gemkow

Die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen ist für die Staatsregierung ein wichtiges Anliegen und eine wesentliche Grundlage dafür, ihnen die bestmögliche Bildung zugutekommen zu lassen ist, unsere Schulen mit hochqualifizierten und motivierten Lehrerinnen und Lehrern auszustatten. An fünf sächsischen Hochschulen – in Chemnitz, in Dresden und in Leipzig – erhalten die künftigen Lehrkräfte ihre grundständige Ausbildung. Jährlich nehmen mehr als 2 400 Sie weisen berechtigt darauf hin, dass wir zu wenig Lehramtsstudierende haben. Bei Schularten auch noch einen Eignungstest einzuführen – nämlich dort, wo wir die Studienplätze nicht besetzt bekommen –, was dann dazu führen soll, dass wir mehr Absolventen haben, wie das funktionieren soll, bleibt Ihr Geheimnis. Das mögen Sie bei sich praktizieren, wir halten es nicht für sinnvoll. Sie fordern unternehmerisches Denken ein. Dort heißt es immer, das Angebot muss dem Kunden schmecken und nicht dem Verkäufer. Auch das scheint mir hier nicht gegeben. Sie wollen die Menschen zwingen, die Katze im Sack zu kaufen. Das wird scheitern. (Zurufe von der AfD) Zu guter Letzt haben Sie in Ihrem Beitrag die Akademisierung der Lehreramtsausbildung kritisiert. Mir persönlich ist kein einziges entwickeltes westliches Land bekannt, das diesen Weg beschreitet. Das letzte Mal, dass wir das in unserem Land hatten, war nach dem Zweiten Weltkrieg. Ich weiß nicht, was Sie uns damit sagen wollen. Wir halten das nicht für zukunftsträchtig, was Sie hier wiedergegeben haben. Nein, wir wollen mit diesem Antrag weiterhin eine verlässliche Planungsgrundlage. Wir wollen kontinuierlich Ressourcen zur Verfügung stellen, um die Lehramtsausbildung auszubauen. Wir wollen vieles dafür tun, um den Studienerfolg zu erhöhen, und dabei unter anderem Wege in das Lehramt öffnen. Dabei haben wir durchaus die Oberschule, die Gemeinschaftsschule und das Berufsschullehramt im Fokus. Das wird und bleibt ein erfolgreicher Weg, um den Lehrerbedarf in Sachsen zu sichern. Deshalb werben wir hier zusammen für Ihre Zustimmung. Vielen Dank! (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Das war das Schlusswort. Meine Damen und Herren, Ich stelle nun die Drucksache 7/4485 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist die Drucksache 7/4485 beschlossen. Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll Studienanfängerinnen und Studienanfänger ein Lehramtsstudium auf. Damit haben wir seit dem Jahr 2011 die Zahl der Studienplätze in der Lehramtsausbildung mehr als verdoppelt. Um auch den künftigen Bedarf an Lehrkräften mit Absolventinnen und Absolventen unserer sächsischen Hochschulen zu decken, hat die Staatsregierung im Januar 2020 im Rahmen des Programms „Start 2020“ beschlossen, die Kapazitäten in den Jahren von 2021 bis 2024 noch weiter auf insgesamt 2 700 Studienanfängerinnen und Studienanfänger zu erhöhen. Hierfür sollen unseren Hochschulen die entsprechenden Mittel aus dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ bereitgestellt werden. Ebenso sollen aus dem Zukunftsvertrag – der in den kommenden Jahren den Hochschulpakt ablösen wird – die für die Lehrerbildung benötigten personellen Ressourcen verstetigt und mit Stellen untersetzt werden. Dabei gilt: Mit der Perspektive einer gesicherten beruflichen Zukunft können sich die Lehrenden an unseren Hochschulen auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, nämlich hoch qualifizierte und motivierte Lehrerinnen und Lehrer auszubilden. Maßgebliche Unterstützung in der Lehramtsausbildung geben an unseren lehrerbildenden Universitäten die Zentren für Lehrerbildung. Sie koordinieren die Ausbildung der Lehrkräfte für alle beteiligten Fächer sowie die verschiedenen Bereiche der Lehraus- und häufig auch der Lehrerfortbildung. Neben eigenen Lehrangeboten koordinieren sie auch die Zusammenarbeit mit Schulen und Verwaltungen und leisten Tagesordnungspunkt Soloselbstständige und Kleinunternehmer vergessen – „existenzsicherndes Drucksache 7/4769, Meine Damen und Herren, zum Tagesordnungspunkt 3 liegt Ihnen die Drucksache 7/4769 vor. Das ist ein Antrag der Fraktion AfD. Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge ist: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die einbringende AfD-Fraktion ergreift Herr Kollege Gahler das Wort. Bitte, Herr Kollege!

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Torsten Gahler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Seit März eilen wir von Lockdown zu Lockdown light und wieder zu Lockdown. Unsere Wirtschaft wird dabei schwer und nachhaltig geschädigt. Laut einer aktuellen Umfrage des ifo-Instituts sehen 15 % der Unternehmen ihre Existenz durch die Coronakrise bedroht. Bund und Länder haben deshalb zahlreiche Reparaturmaßnahmen in Form von Staatsgarantien, direkten staatlichen Beteiligungen, KfWSonderprogrammen, Überbrückungs- und Novemberhilfen vorgenommen; und ja, auch die in Sachsen zur Verfügung gestellten Nachrangdarlehen haben wir zur Kenntnis genommen. Das alles ist sicherlich gut gemeint, aber im Ergebnis nur ein Flickenteppich mit stark begrenzter Haltbarkeit und extremer Rechtsunsicherheit. Was meine ich damit? – Die Senkung der Umsatzsteuer ist bis zum Jahresende befristet. Die Auszahlung der Novemberhilfen unterliegt immer weiteren Verzögerungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie empfiehlt auf seiner Homepage sogar Unternehmen, die mehr als 5 000 Euro Fördersumme erwarten, und allen nicht Solowissenschaftliche Forschungsarbeit in der Bildungs-, Schul- und Unterrichtsforschung. Alle drei Zentren für Lehrerbildung haben überaus erfolgreich Bundesmittel aus dem Programm „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ eingeworben, um damit das Lehramtsstudium weiter zu verbessern und so schlussendlich den Studienerfolg der Lehramtsstudierenden noch stärker zu unterstützen und zu fördern. Darüber hinaus haben unsere lehrerbildenden Hochschulen eigene Studienerfolgsstrategien entwickelt. Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds zusätzliche Projekte zur Steigerung des Studienerfolgs. Die Erfahrungen und Kenntnisse, die die Studierenden im FSJ Pädagogik und in Vollzeitpraktika in pädagogischen Einrichtungen erworben haben, sind zudem gute Voraussetzungen für eine positive Motivation für den Lehrerberuf.

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Dr. Matthias Rößler

Ich rufe auf in der Corona-Krise nicht Übergangsgeld“ unbürokratisch ausreichen Antrag der Fraktion AfD selbstständigen, sie mögen bitte einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt damit beauftragen, den Antrag auf Novemberhilfe für sie zu stellen. Dasselbe empfiehlt im Übrigen die SAB. Wer bezahlt eigentlich den Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer? – Das ist nicht geklärt. Unbürokratisch, planbar und rechtssicher ist das alles nicht. Nachbesserungen sind hier erwünscht und geboten. Dieser Flickenteppich fällt durch seine Unübersichtlichkeit und zahlreichen Löcher auf. Diese gilt es nun schnellstmöglich zu schließen. Genau dort setzt unser Antrag an. Selbst Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat zutreffend erkannt, dass für die Bestreitung der Lebenshaltungskosten die Wirtschaftsförderprogramme nicht helfen. Was muss insbesondere für Soloselbstständige und Kleinunternehmer getan werden, denen es staatlich untersagt ist, ihre Tätigkeit auszuüben und die aufgrund ihrer Selbstständigkeit weder von einem Kurzarbeitergeld noch von einem ALG I profitieren, die kaum Geld für Strom oder warmes Essen haben? – Die gute Nachricht ist: Wir brauchen keine neuen Milliardensummen für ein Grundeinkommen à la Links. Wir brauchen auch kein Okay für weitere Zuschüsse seitens der EU. Was wir brauchen, ist eine unbürokratische Grundsicherung außerhalb des SGB II und außerhalb des ALG-II-Systems. So wie kein Arbeitnehmer in Hartz IV fallen möchte, so möchte auch kein Unternehmer in die Grundsicherung fallen; denn Arbeitsnehmer und Unternehmer wollen beide von ihrer Arbeit Lohn leben. Aber auch hier gilt bisher: Unbürokratisch, verlässlich und rechtssicher ist die Handhabe nicht; denn das Jobcenter prüft weiter das Schonvermögen. Es verlangt Kontoauszüge und prüft die Angaben nicht nur des Antragstellers, nein, sogar des Ehegatten. Die Irrsinnigkeit dieses Vorgehens wird offensichtlich, wenn man sich vor Augen führt, dass der Wegfall der Erwerbsquelle nicht auf eigenes ökonomisches Versagen, sondern auf staatlich angeordnete Maßnahmen zurückzuführen ist. (Beifall bei der AfD) Nun nützt es aber nichts, nur das Sozialschutzpaket nachzubessern; denn die Industrie- und Handelskammer hat in der letzten Anhörung im Wirtschaftsausschuss bereits geäußert, genauso wie früher die Staatsregierung, dass es nicht in der Natur des Unternehmers liege, Anträge beim Jobcenter auszufüllen. Warum also nicht einen anderen Weg einschlagen? Warum siedeln wir die Beantragung und Auszahlung eines existenzsichernden Übergangsgeldes mit der Grundsicherung nicht einfach beim Finanzamt an, frei vom Label Hartz IV, frei von bürokratischen Vermögensnachweisen und frei von Mehrkosten, die den Steuerzahler belasten? Einfach eine Kennziffer ergänzen, einfach einen Steuerschlüssel im Konsensverfahren analog zur Investitionszulage oder Ähnlichem einfügen und fertig. Die Daten über Umsätze, Verluste und die Gewerbekennzahl sind alle vorhanden und können einfach geprüft werden. (Beifall bei der AfD) Auch die Strafbarkeit eines falschen Antrags in dieser Notsituation sollte überdacht werden; denn allein von März bis November erfolgten über 8 000 Verdachtsanzeigen wegen Subventionsbetrugs gegen Soloselbstständige. Warum macht man es also kompliziert, wenn es auch einfach geht? Aber eines sei gesagt: Das möchte ich nicht. Bitte keine weiteren Tipps aus dem Kanzleramt. Nicht, dass den Soloselbstständigen und Kleinunternehmern Schwimm- und Ruderbewegungen empfohlen werden, (Beifall bei der AfD) nur weil Ihnen das Wasser bis zum Hals steht. Mir reicht es schon, dass unseren Kindern Kniebeugen und Klatschen gegen die Kälte im Klassenzimmer empfohlen wurden. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Danach spricht die CDU-Fraktion, Herr Abg. Hippold.

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Jan Hippold CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD ist für ihre Strategie bekannt, Krisen zu befeuern und sie dann für sich zu nutzen. (Zuruf von der AfD: Gehen Sie mal zu den Unternehmen!) Das spiegelt sich auch hier im Sächsischen Landtag regelmäßig wider. (Zurufe von der AfD: Oh!) – Ich habe Herrn Gahler auch nicht dazwischengeschrien. Vielleicht können Sie sich auch an den Stil halten, den wir hier im Hohen Haus einhalten sollten. Statt konstruktiv und gemeinwohlorientiert zu arbeiten, ist es Ihr Ziel, zu spalten, und das in einer Zeit, in der gemeinsame Verantwortung so wichtig ist wie nie. Der vorliegende Antrag ist hierbei keine Ausnahme. Seine fachliche Schwäche kann dabei nicht darüber hinwegtäuschen, wie Sie, die Abgeordneten der AfD-Fraktion, versuchen, politischen Profit aus der aktuellen Krisenlage zu ziehen; denn Ihr Antrag ist mit populistischen Behauptungen gespickt, ohne dabei einen sinnvollen fachlichen Beitrag zu leisten. Lassen Sie mich drei Beispiele nennen: Erstens. Der Versuch, Soloselbstständige und Kleinunternehmer gegen große deutsche Weltkonzerne mit Tausenden Beschäftigten auszuspielen, ist so einfallslos wie makaber, gerade im Kontext des größten Hilfsprogrammes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die Behauptung, man habe sich zuerst um Großunternehmen gekümmert, ist dabei schlichtweg falsch. Die erste Bundessoforthilfe startete im April 2020. Wir in Sachsen haben sogar bereits im März dieses Jahres das Hilfsprogramm „Sachsen hilft sofort“ ins Leben gerufen, das Soloselbstständige und Kleinunternehmer explizit unterstützt. Die Verhandlungen über Bundeskredite an die Lufthansa beispielsweise fanden hingegen erst Ende Mai ihren Abschluss. Zweitens. Auch stimmt Ihre Aussage nicht, es bestünden keine belastbaren Kontakte zu Soloselbstständigen und Kleinunternehmern. Im Gegenteil: Es gibt zahlreiche etablierte Gesprächsformate über die jeweiligen Wirtschaftsverbände und Kammern. Das sollten Sie eigentlich wissen. Viele meiner Kollegen und ich stehen mit Soloselbstständigen und Kleinunternehmern im intensiven Austausch. Aus diesem Grund wissen wir, dass sich die Herausforderungen branchenspezifisch sehr stark unterscheiden. Diese Zielorientierung prägt unsere derzeitigen Maßnahmen. Drittens. Der Antrag ist wirtschaftspolitisch nicht zielführend und fachlich unsinnig. Gerade aufgrund der eben genannten intensiven Kontakte wissen wir gut um die schwierige Situation vieler Unternehmen. Aus diesem Grund haben wir uns dafür eingesetzt, dass Soloselbstständige und Kleinunternehmer im Rahmen der Überbrückungs- und außerordentlichen Wirtschaftshilfen besondere Beachtung finden. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass diese auch im kommenden Jahr nicht alleingelassen werden. Mit den Überbrückungshilfen III werden unter anderem von der Pandemie betroffene Soloselbstständige und Kleinunternehmen bis Mitte des Jahres 2021 unterstützt. Dabei sind für Unternehmen bis zu 90 % der Fixkosten, fast alle Betriebs- und bestimmte Personalkosten in Höhe von bis zu 200 000 Euro im Monat förderfähig. Das ist gerade für KIeinunternehmer entscheidend. Soloselbstständige profitieren zudem im Rahmen der sogenannten Neustarthilfe von einer einmaligen Betriebskostenpauschale – Herr Gahler, Sie haben unbürokratische Hilfen angemahnt und so eine ist das – von bis zu 5 000 Euro, die unbürokratisch beantragt und ausgereicht wird. Damit können auch Lebenshaltungskosten und ein Unternehmerlohn abgedeckt werden. Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche, die besonders betroffen ist, wird außerdem ein Sonderfonds eingerichtet, über den zusätzliche coronabedingte Ausfall- und Vorbereitungskosten kompensiert werden können. Sie sehen, alle Ihre vermeintlichen Forderungen wurden im Rahmen der aktuellen Maßnahmen bereits mitgedacht und zum großen Teil umgesetzt. Mit Übergangshilfen stützen wir in Deutschland unsere Wirtschaft gemeinsam und zielorientiert über alle betroffenen Branchen hinweg. Das beinhaltet explizit Soloselbstständige und Kleinunternehmer im Besonderen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sehen, der vorliegende Antrag leistet keinen sinnvollen fachlichen Beitrag. Er ist nicht durchdacht und wirtschaftspolitisch unsinnig. Was jedoch am schlimmsten ist: Er verfolgt an vielen Stellen das Ziel der gesellschaftlichen Spaltung. In einer Zeit, in der Zusammenhalt und gemeinsame Verantwortung wichtiger sind denn je, ist das nach unserer Einschätzung eine moralische Bankrotterklärung. Wir werden Ihren Antrag selbstverständlich ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention? – Bitte.

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Torsten Gahler AfD

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Hippold! Sie haben erwähnt, Sie wären stark im Austausch mit Soloselbstständigen und Unternehmern. Warum können Sie dann Anfragen hinsichtlich der Ergebnisse des Meinungsaustausches mit Soloselbstständigen nicht beantworten? Warum rügt die IHK in der letzten Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, dass es in Fragen von Infektionsschutzmaßnahmen und Unternehmenshilfen keine Rückkopplung gab? Das ist die Aussage der IHK, und ja, wir wollen nicht spalten. Wir spielen nicht Arbeitnehmer gegen Unternehmer aus, und wir wollen auch nicht große gegen kleine Unternehmen ausspielen. Es geht gezielt um die Unterstützung von Soloselbstständigen und Kleinunternehmern. – Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Hippold, bitte.

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Jan Hippold CDU

Frau Präsidentin, vielen Dank für die Möglichkeit der Reaktion. – Noch einmal zu diesen Aussagen, die Sie getroffen haben: Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, in die Aussage der IHK in der Anhörung, an der ich nicht teilgenommen habe, hineinzudeuten, dass wir mit denen nicht im Gespräch sind. Ich persönlich kann sagen – und das trifft für viele meiner Kollegen zu –, dass wir sehr wohl intensiv mit der IHK im Austausch stehen, teilweise mehrfach in der Woche. Es liegt in der Natur des direkt gewählten Abgeordneten, dass man immer wieder von Soloselbstständigen angesprochen wird, manchmal auch außerhalb des Wahlkreises – in meinem speziellen Fall, weil ich den Wirtschaftsbereich in der CDU verantworte. Sicher kann man nicht mit jedem Soloselbstständigen und Kleinunternehmer sprechen. So ehrlich muss man sein. Das würde unser aller Kapazitäten übersteigen. Dafür gibt es diese Kammern. Wenn es um die Fragestellung der Nichtmitnahme im Infektionsschutzgesetz oder bei Festlegung des Infektionsschutzgesetzes geht, ist die Wahrnehmung auch immer subjektiv. Auf der einen Seite muss man über bestimmte Dinge sprechen, auf der anderen Seite gilt auch dort die Regel, dass ich nicht über jedes einzelne Detail sprechen kann. Da werden im Nachgang auch Dinge nachgeschärft. Ich bitte aber wirklich darum, nicht einfach so platt hinzustellen, dass wir mit Unternehmern überhaupt nicht sprechen würden. Das stimmt einfach nicht. Das ist eine blanke Lüge. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion Herr Abg. Brünler, bitte.

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Nico Brünler Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich den Titel des Antrags gelesen hatte, dachte ich zunächst, dass die AfD unseren damals abgelehnten Antrag aus dem Juni aufgegriffen hat, in dem wir uns für ein existenzsicherndes Grundeinkommen für Soloselbstständige und Kleinunternehmer während der Zeit der Corona-Krise ausgesprochen hatten. Ich war gespannt, wie sie ihn weiterentwickelt haben, allein – es kam nichts. Sie fordern die Staatsregierung einfach auf, zu prüfen und darzulegen, ob sie denn irgendwie in dieser Causa etwas machen könnte. Dann soll eine nicht näher beschriebene neu einzurichtende Struktur, für die sich die Staatsregierung auf allen Ebenen – Was meinen Sie eigentlich? Die Kommunen? Den Bund? Die EU?; egal, auf alle Fälle auf allen Ebenen – einsetzen soll, um dann eine nicht näher definierte Leistung zu gewähren. Das Problem: Das einzig Konkrete an Ihrem Antrag ist das Datum. Losgehen soll es im Januar. Ansonsten bleiben Sie schwammig und fordern, dass irgendwer doch mal endlich irgendwas tun müsse. Eine echte Idee haben Sie nicht, sonst hätten Sie sie in den Antrag hineinschreiben können, und dazu verweise ich noch einmal auf unseren Antrag von vor einem halben Jahr. Wäre er angenommen worden, hätten wir inzwischen eine Lösung, und zwar eine konkret definierte und aus dem Corona-Fonds des Nachtragshaushalts finanzierte. Ich zitiere gerne noch einmal daraus: „DIE LINKE will eine angemessene Absicherung der von den Auswirkungen der Coronakrise betroffenen Soloselbstständigen und Kleinunternehmen“ und wollte dazu „die Staatsregierung beauftragen, unverzüglich die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um ein aus den Mitteln des Staatshaushalts finanziertes Grundeinkommen in Höhe von 1 180 Euro monatlich während der Zeit der Pandemie zu gewähren“. Das Angebot richtete sich damals an alle Betroffenen. Es sollte ausdrücklich ohne Vermögenserhebung und Anrechnung auf andere Einkommensarten erfolgen. Wir hätten die Lösung also schon lange haben können. Das Problem ist, dass die regierungstragenden Fraktionen und auch Sie, meine Damen und Herren von der AfD, den Antrag damals abgelehnt haben. Nun wird Ihr Antrag scheinheilig. Ich habe mir die Mühe gemacht und mir das Protokoll der Sitzung vom 16. Juli 2020 vorgenommen. Ich habe geschaut, warum die AfD damals gegen eine existenzsichernde Hilfe für Soloselbstständige war. Ihr Abgeordneter Jörg Kühne begründete die Ablehnung mit folgenden drei Punkten: Erstens gebe es für die Betroffenen bereits genügend Fördermöglichkeiten. Das Argument ist schon reichlich schräg, wenn Sie nun selbst diesen Antrag stellen – aber egal. Zweitens sei eine existenzsichernde Grundsicherung als leistungsfeindlich abzulehnen. Das ist nicht minder schräg, wenn ich mir den Titel Ihres Antrags durchlese. Drittens fanden Sie es skandalös, dass davon ebenfalls Künstler und Menschen aus der Unterhaltungsbranche profitieren sollten. – Gut, in diesem Punkt sind Sie sich wahrscheinlich treu geblieben, wenngleich das nicht so explizit in Ihren Antrag enthalten ist. Man kann es drehen und wenden, wie man möchte: Die AfD hat mit verhindert, dass konkrete Hilfe rechtzeitig zur zweiten Corona-Welle bereitsteht. (Beifall des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Stattdessen verhöhnt sie nun die vielen Kleinunternehmer, denen mit unserem Antrag geholfen worden wäre und denen das Wasser bis zum Hals steht. Meine Damen und Herren Abgeordneten der AfD, im Namen der vielen Betroffenen: Danke für nichts. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Danke. – Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE spricht nun Herr Liebscher, bitte.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist es doch so weit gekommen: Der zweite harte Lockdown wurde beschlossen, und das kurz vor Weihnachten. Ich bin mir sicher, dass niemand diese Entscheidung gern getroffen hat. Dennoch musste angesichts immer weiter steigender Infektions- und Todeszahlen gehandelt werden. Nur so können wir die komplette Überlastung unserer Gesundheitseinrichtungen verhindern. Die derzeitige Krise verlangt uns allen viel ab. Seit Monaten schränken wir uns ein. Seit Monaten sind viele Bereiche unseres Lebens von Veränderungen und Verzicht geprägt: Verzicht auf Kontakte, Reisen, kulturelle Veranstaltungen und vieles mehr. Ganz ehrlich – ich verzichte gerne, wenn es hilft, Leben zu retten und schneller aus der Pandemie herauszukommen. Wir alle möchten schließlich zur Normalität zurückkehren. Wenn ich mir allerdings anschaue, wie die AfD diese Pandemie gezielt verharmlost und sich auf Demos herumtreibt, auf denen bewusst gegen die Maskenpflicht verstoßen wird, dann rückt diese Normalität wieder ein Stück weiter in die Ferne. Es ist sogar so weit bekommen, dass das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena einen Zusammenhang zwischen den sächsischen Corona-Hotspots und AfD-Wahlhochburgen vermutet. (Zuruf von der AfD: Volksverhetzung! – Weiterer Zuruf von der AfD: Zum Thema! – Staatsminister Martin Dulig: Das ist wohl unangenehm für Sie?) Ein bestätigter Kausalzusammenhang würde wohl niemanden wundern. Sie sind es doch, die gezielt Fakten verdrehen und durch Ihre rechtspopulistischen Äußerungen die Bekämpfung der Pandemie gefährden. (Lachen des Abg. Jörg Dornau, AfD) Es erstaunt mich, dass Sie plötzlich die Soloselbstständigen für sich entdeckt haben, da Sie doch in der Vergangenheit negativ über Kulturschaffende gesprochen haben. Sie legen hier eine Doppelmoral an den Tag, die ihresgleichen sucht. Indem Sie und Ihre Wählerschaft immer wieder gegen die Maßnahmen verstoßen und Stimmung gegen jene machen, die sich an die Maßnahmen halten, ziehen Sie die Pandemie in die Länge und verhindern, dass die Soloselbstständigen und Kleinunternehmer wieder ihrer Tätigkeit nachgehen können. So unüberlegt wie Ihr Handeln während der Pandemie ist auch Ihr Antrag. Es gibt bereits Geldleistungen für diese Gruppe, auch außerhalb des Sozialleistungssystems. Weil Sie das anscheinend wieder einmal bewusst ausgeblendet haben, helfe ich Ihnen gerne bei der Wahrheitsfindung. Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse von 75 % des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes zum Vergleichszeitraum November 2019 gezahlt. Sie wird nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Sie hilft auch denen, die mittelbar für ein Unternehmen arbeiten, das von der Schließung betroffen ist, beispielsweise Tontechnikern oder Bühnenbauern. Die bisherige Überbrückungshilfe auf der Grundlage nicht rückzahlbarer Zuschüsse wird über das Jahresende hinaus verlängert. Die Überbrückungshilfe III gilt von Januar bis Juni 2021. Dazu zählt ebenfalls die Neustarthilfe für Soloselbstständige. Die bisherige Erstattung der Fixkosten wird um eine einmalige Betriebskostenpauschale von maximal 5 000 Euro ergänzt. Diese hilft insbesondere Künstlerinnen und Künstlern, die im Rahmen der Überbrückungshilfe III sonst keine Fixkostenerstattung geltend machen können. Den Unternehmen wird ebenso geholfen. Es sind nun monatlich anstelle von bisher 50 000 Euro maximal 200 000 Euro Überbrückungshilfe und bis zu 10 000 Euro als einmaliger Zuschuss möglich. Was wir nicht zulassen dürfen, ist ein Durcheinander zwischen den verschiedenen Zuschüssen und Überbrückungsgeldern. Das wurde sonst dazu führen, dass diese seltener beantragt werden. Vieles wurde bereits geschafft. Ende November wurden in Sachsen bereits über 7 000 Anträge auf Novemberhilfe gestellt. 14 Millionen Euro wurden als Abschläge ausbezahlt. Ja, es gab beim Bund Verzögerungen. Durch die Verständigung auf Abschlagszahlungen konnte im November schon Geld ausbezahlt werden. Innerhalb meines Bekanntenkreises wurde mir auch zugetragen, dass die Hilfe für Soloselbstständige ausgezahlt wurde. Es muss jetzt eine politische Debatte folgen. Diese darf nicht nur innerhalb der Regierung geführt werden. Vor allem wir Abgeordnete sollten die Zeit nutzen, um gemeinsam die gegenwärtige Situation und die nächsten Schritte zu diskutieren. Denn es gibt eine Zeit nach dem Lockdown: Theater werden wieder öffnen, Veranstaltungen vor großem Publikum werden wieder möglich sein. Genau dann müssen wir in Sachsen gut aufgestellt sein, um unseren Soloselbstständigen den nötigen Aufschwung zu verschaffen. Was Sie von der AfD fordern, ist allerdings entweder längst umgesetzt oder überflüssig. Deshalb lehnen wir Ihren klar ab. Es heißt jetzt: Nach vorne schauen, nicht den Mut verlieren! Wir werden diese Pandemie gemeinsam meistern. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU sowie vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention? – Herr Gahler, bitte.

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Torsten Gahler AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Liebscher, am Anfang haben Sie viel Polemik in Ihre Rede hineingebracht. Sie haben uns anteilig die Schuld für Corona zugeschoben. Die Schuld liegt nicht ursächlich bei uns. Es liegt daran, dass das Gesundheitssystem kaputtgespart wurde. Das ist aber ein anderer Grund. (Beifall bei der AfD) Unser Antrag zielt darauf ab, dass wir die Hilfen unbürokratisch und gezielt von einer einzigen Stelle – nicht von der SAB oder dem Jobcenter, sondern gezielt von einer Behörde ausrichten und auszahlen lassen. Das ist die Intention. Natürlich haben wir nichts gegen Soloselbstständige und Künstler, das Gegenteil ist der Fall. Wir unterstützen deshalb mit unserem Antrag deren Anliegen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Liebscher, bitte.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Danke schön, Frau Präsidentin. Ja, wir leben in einer tollen Zeit. Wir haben eines der besten Gesundheitssysteme weltweit. Wir schaffen es gerade, es an seine Grenzen zu bringen. Warum passiert das? Dazu müssen Sie sich die letzten zwei Tage auch sich selbst einmal anschauen: Wenn Sie Gespräche führen, tragen Sie keine Maske. Anstatt 1,50 m Abstand halten Sie nur 15 cm Abstand. Das ist der Beweis, dass Sie an der Pandemie null interessiert sind und eine Verbesserung der Lage überhaupt nicht vorhaben. – Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion spricht nun Herr Abg. Mann, bitte.

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Holger Mann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich Folgendes sagen: Herr Gahler, ich finde es bemerkenswert, dass Ihr Wortbeitrag differenzierter als Ihr Antrag war. Das sei zumindest gesagt. Gesagt muss aber auch werden, dass das überhaupt nicht schwer war. Wir haben uns mit diesem Antrag auseinandergesetzt. Ich habe ihn sehr wohl gelesen und möchte deshalb zu Protokoll geben, dass der Punkt 1 in Masse Polemik, Falschbehauptung und Verleumdung enthält. Deshalb beschließen wir dies nicht, sondern lehnen den Antrag ab. Sie kritisieren unter anderem ferner, dass es kein eigenes Forum für die Soloselbstständigen gibt. Zunächst ist festzustellen, dass es die Soloselbstständigen nicht gibt. Ihre Arbeitsverhältnisse, Probleme und die sich gerade erst entwickelnden Vertretungen sind so vielfältig wie das Leben. Wen man in ein Forum fassen und als legitime Vertretungen einladen sollte, ist mithin eine offene Frage, die Ihr Antrag an keiner einzigen Stelle beantwortet. Richtig ist dagegen, dass ein großer Teil der Selbstständigen in den jeweiligen Branchen bereits durch Kammer-, Landwirtschafts-, Kultur- und Medienverbände vertreten ist. Zu Ihrem Punkt 2. Sie fordern, dass in Zukunft die Existenzsicherung von Soloselbstständigen in Sachsen außerhalb des Sozialleistungssystems geschehen soll. Was heißt das konkret? – Sie wollen, dass wir als Freistaat, obwohl wir hierfür weder eine gesetzliche Grundlage haben noch eine Kompetenz vorliegt, für 106 000 Selbstständige Unterhaltszahlungen übernehmen sollen. Verstehe ich Sie richtig? – Gemessen werden diese am tatsächlichen Existenzminimum allein für ein halbes Jahr, und so lange wird uns diese Pandemie wohl noch beschäftigen, gut und gerne 4 Millionen Euro. Dabei sind noch nicht einmal die Familienangehörigen mitgerechnet. Ich bin sehr gespannt, woher Sie diese Summe im Haushaltsaufstellungsverfahren aufbringen wollen, und werde gern daran erinnern, wenn wir uns darüber streiten, wo noch die eine oder andere Million aufzutreiben ist. Dass dafür aber noch im selben Antrag ein eigenes Bearbeitungs- und Zahlsystem eingerechnet werden müsste, obwohl Sie als AfD sonst in jeder zweiten Debatte die angeblich überbordende Bürokratie kritisieren – das ist auch gestern im Plenum wieder geschehen –, ist ebenso widersprüchlich. Man fragt sich, ob bei Ihnen die rechte Hand weiß, was die linke tut. Das hat ja Kollege Brünler schon gut herausgearbeitet. Die Interessen von Selbstständigen spielen dagegen in der Staatsregierung sehr wohl eine Rolle. Wirtschaftsminister Martin Dulig hat sich von Anfang an für die Berücksichtigung der besonderen Situation und deren Interessen beim Bund eingesetzt. Entsprechende Beschlüsse der Wirtschaftsminister der Länder haben Sie vielleicht wahrgenommen. Dass die Überbrückungshilfen nun Zuschüsse für Soloselbstständige und Freiberufler enthalten, ist ein konkretes Ergebnis dieser Anstrengungen. (Torsten Gahler, AfD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Holger Mann SPD

Ich möchte gern diesen Gedanken zu Ende bringen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ja, bitte.

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Holger Mann SPD

Danke. – Das sächsische Hilfsprogramm erlaubt zudem von Anfang an eine Berücksichtigung des sogenannten Unternehmerlohns bei der Berechnung der Hilfen im Kreditprogramm. Mit dem Kultur- und Kreativwirtschaftszentrum stehen wir im stetigen Kontakt, um die Situation der besonders betroffenen Kunstschaffenden und Kreativen zu verbessern. Die entsprechenden beschlossenen Hilfen im sächsischen CoronaPaket sind auch ein Ergebnis dessen. Erst vor drei Wochen hat in Leipzig das Haus der Selbstständigen eröffnet, eine Initiative, die das Bundesarbeitsministerium fördert, um dieser Gruppe Beratung und Unterstützung anzubieten und die notwendige stärkere Vernetzung sowie den Ausbau der Interessenvertretung voranzubringen – genau das Gegenteil dessen, was Sie in Ihrem Antrag behaupten. – Jetzt können Sie die Zwischenfrage stellen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte, Herr Gahler.

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Torsten Gahler AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Kollege Mann, sind Sie nicht der Meinung, dass es eine Vereinfachung wäre, wenn nicht drei verschiedene Stellen – SAB, Jobcenter und andere Stellen – Daten erfassen und erheben würden, zum Beispiel über Umsätze, Gewerbe, Einordnungen usw.? Das könnte doch an einer Stelle erfolgen, wo alle Daten bereits vorhanden sind. Dort sollte dann auch die Auszahlung erfolgen – also wirkliche Entbürokratisierung. (Staatsminister Martin Dulig: Das entscheidet doch nicht der Freistaat Sachsen!)

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Holger Mann SPD

Ich bin zum einen nicht der Meinung, dass es eine Vereinfachung ist, Bundes- und Landesrecht zu vermischen. Ich bin auch nicht der Meinung, dass es eine sinnvolle Vermischung ist, die Sicherung des Existenzminimums mit Erwerbseinkommen und Steuersystem zu vermischen, und ich bin erst recht nicht der Meinung, dass das durch unseren Freistaat leistbar ist. Deshalb ist das eine Fiktion, die Sie hier an die Wand malen, die nicht realisierbar ist. Deshalb wäre es auch nicht verantwortlich, dies zu beschließen. Zu guter Letzt: Der Bund – darauf hat der Kollege von der CDU schon verwiesen – bringt gerade die Neustarthilfe auf den Weg. Diese einmalige Pauschale in Höhe von bis zu 5.000 Euro können Soloselbstständige beantragen, die ihr Einkommen bisher aus überwiegend selbstständiger Tätigkeit erzielt haben. Sie soll weder zurückgezahlt werden müssen noch wird sie auf die Leistung der Grundsicherung angerechnet. Sie wird auch als Vorschuss ausgezahlt. Dieses Element der Überbrückungshilfe III wird ab Januar 2021 nutzbar sein. Dafür sollen – das kann man schnell hochrechnen – bis zu 10 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, wenn darauf alle Soloselbstständigen Zugriff nehmen müssen. Daher ist es mir ein Bedürfnis, noch einmal festzustellen, dass die Solidarleistung, die unsere Gesellschaft gerade über den Staat für wirtschaftlich Tätige leistet, in der Welt beispiellos ist. Soloselbstständige werden aus der Arbeitsversicherung unterstützt, auch wenn sie dort keine Beiträge eingezahlt haben. Sie erhalten Zuschüsse, Kredite und Steuervergünstigungen, welche die Gemeinschaft aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler trägt. Deshalb ist es aus meiner Sicht angebracht, dies einmal positiv zu würdigen. Sie von der AfD machen stattdessen alles verächtlich. Ihr Antrag ist eher ein weiterer Angriff auf den Staat, der das alles ermöglicht. Deshalb werden wir ihn ablehnen. Danke schön. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion hat weitere Redebeiträge angemeldet. Ist das noch so? – Auf meiner Liste stehen Herr Abg. Kumpf und Herr Abg. Kuhnert. – Herr Abg. Kuhnert, bitte.

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Roberto Kuhnert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte meinen Redebeitrag mit zwei kurzen Zitaten beginnen: Erstens. „Mit dem Wissen von heute hätte der Lockdown so drastisch nicht ausfallen müssen. Friseure und auch der Einzelhandel müssten nicht mehr schließen“ – Zitat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vom September 2020. Zweitens. „Die Situation ist viel dramatischer als im Frühjahr“ – Zitat Michael Kretschmer vom 10. Dezember 2020. Seit letztem Freitag wissen wir, dass auch große Teile des Einzelhandels in der nächsten Woche wieder geschlossen sind. Über die existenziell dramatische Situation, ausgerechnet das Weihnachtsgeschäft gestrichen zu bekommen, darauf muss man hierbei nicht gesondert hinweisen. Mir sind dabei zwei Dinge im Zusammenhang mit den Wirtschaftshilfen aufgefallen. Erstens: Die Regierenden geben vor, einen Plan zu haben. Zum Zweiten ist dieser weder durchdacht, geschweige denn als solcher akzeptabel. Dass Großkonzerne mit Milliardenhilfen gestützt werden, ist hinlänglich bekannt. Der Mittelstand dagegen wird kurzgehalten. Kleine Unternehmen und Soloselbstständige haben dabei gar keine Lobby. Genau hier bin ich bei unserem Antragspunkt II. Auch uns ist bekannt, dass es die Überbrückungshilfen und insbesondere die Neustarthilfe für Soloselbstständige gibt. Die Überbrückungshilfe orientiert sich allerdings am Umsatz, die Neustarthilfe wird nur einmalig ausgezahlt. Voraussetzung ist zudem die besondere Betroffenheit der wirtschaftlichen Tätigkeit, bedingt durch die aktuellen Corona-Einschränkungen. Soloselbstständige können einen Antrag bis zu einer Höhe von 5 000 Euro stellen. Kommt es jedoch im Rahmen eines Stichprobenverfahrens oder aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu einer vertieften Überprüfung, wird nicht einmal die Abschlagszahlung sofort zur Auszahlung gebracht. Meine Damen und Herren, diese Art der Hilfe ist weder unbürokratisch noch verlässlich. Sie sichert auch nicht die Existenz von Volkshochschullehrern, Wäschereibetreibern, Tontechnikern oder Haushaltshilfen. Bereits im November wurde Kritik laut. Viele kleine Unternehmer würden durch das Raster fallen. Auf der anderen Seite bezeichnete selbst die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag die Hilfen als – wörtlich – „Sturzgeburt“. Auch der beabsichtigte Wechsel von der Umsatzkompensation hin zur Fixkostenkompensation ist unter dem Gesichtspunkt der Verlässlichkeit durchaus kritikwürdig. Woher sollen gute Lösungen für Soloselbstständige und Kleinunternehmer kommen, wenn nicht einmal deren Probleme bekannt sind? Sehr geehrte Damen und Herren der Regierungsbank, Sie können uns und den Betroffenen viel erzählen, aber verlassen sie sich darauf: Wir werden all das genau sondieren und überprüfen, denn genau das ist die Kernaufgabe guter Oppositionsarbeit. (Beifall bei der AfD) Betrachten wir noch einmal die Kontaktstelle Lieferketten. Diese hatten wir bereits als großen Sommerbluff enttarnt. Sie mussten selbst zugeben, dass das dafür eingesetzte Personal wieder seiner ursprünglichen Aufgabe zugeführt wurde. Auch die Bundesregierung hat auf unsere Anfrage hin mitgeteilt, dass die Tätigkeit der Bundeskontaktstelle nur bis zum 31. Dezember 2020 befristet ist. Ihr Interesse an den Soloselbstständigen bzw. an deren Problemen scheint nicht sehr ausgeprägt zu sein. Ich fasse dazu einmal das Ergebnis der Antworten auf unsere Kleinen Anfragen zusammen: Eine Auswertung der Fördermaßnahmen, die ausschließlich Soloselbstständige betreffen, ist der Staatsregierung nicht möglich. Sie habe sich zwar in verschiedensten Formen und zu verschiedensten Anlässen mit Soloselbstständigen und anderen Unternehmen auch über deren wirtschaftliche und soziale Lage ausgetauscht, ob dann jemand tatsächlich soloselbstständig war oder nicht, kann sie aber nicht beantworten. Es haben beispielsweise Gespräche mit den Kammern und Verbänden stattgefunden. Ich komme jetzt auf den Punkt, den mein Kollege Torsten Gahler vorhin schon angesprochen hat, denn gerade der Austausch zwischen IHK und Staatsregierung wird stark bemängelt. So wurde von der IHK-Vertreterin wörtlich ausgeführt: „Ich habe mir einfach einmal erlaubt, Ihnen zu sagen, Sie leisten sich Körperschaften des öffentlichen Rechts. Wir haben als Aufgabe im § 1 stehen, dass wir die Behörden unterstützen und beraten, also tatsächlich Politikberatung machen. Nehmen Sie es doch in Anspruch. Wir sind doch viel näher an der Wirtschaft dran als jedes Ministerium oder Ähnliches. Wir würden Sie gern beraten. Wir würden gern rückkoppeln und Ihnen die Informationen zur Verfügung stellen.“ Mir ist daher völlig unklar, ob und was hier tatsächlich in Sachen Corona-Hilfen besprochen wurde. Aber die Staatsregierung gibt ja selbst zu, dass sie keine konkreten Kenntnisse über die Problemlagen von Soloselbstständigen hat. Jedenfalls konnte oder wollte sie keine benennen. Wenn man keine Kenntnisse hat, kann man in der Konsequenz auch nicht handeln. Hier noch ein weiteres Beispiel, die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage: Zu gesetzlichen Maßnahmen zur Vermeidung einer Inanspruchnahme der Grundsicherung wird sich die Staatsregierung erst positionieren, wenn der Bund entsprechende Maßnahmen ergriffen hat. Das, was man dieser Antwort entnimmt, sind Trägheit und Ideenlosigkeit. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das zusammengefasst ist nun alles andere als eine saubere Problemanalyse und fernab irgendwelcher passender Lösungen. Ich fordere Sie daher auf, sich konkret mit Soloselbstständigen auszutauschen, Plattformen einzurichten, die Kammern und Verbände einzubeziehen, auf deren Kompetenzen zurückzugreifen und dafür zu sorgen, dass die prekäre Situation der um ihre schmale Existenz Kämpfenden endlich ernst zu nehmen ist. (Beifall bei AfD) Flankierend dazu fordere ich Sie ebenfalls auf, ein existenzsicherndes Übergangsgeld außerhalb der SGB-IIStrukturen an Soloselbstständige für die Dauer der Tätigkeitsverbote auszuzahlen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Zuerst eine Kurzintervention. Herr Hippold, bitte.

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Jan Hippold CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kuhnert, ich muss doch die Gelegenheit nutzen, um auf die Aussage der Sachverständigen von der IHK zu reagieren. Ich selbst konnte bekanntermaßen nicht persönlich an der Sitzung teilnehmen, habe mir hinterher aber trotzdem Bericht erstatten lassen. Das war die Aussage einer Einzelperson. Es ist in der Tat nicht so – und diesen Eindruck wollte ich hier nicht so stehen lassen –, dass es keinerlei Gespräche zwischen der Staatsregierung und den Koalitionsfraktionen mit den Kammern gibt. Da gibt es eine große Anzahl an Gesprächen. Man kann selbstverständlich jederzeit darüber diskutieren, ob diese Gespräche zum einen ausreichend sind und zum anderen zu dem Ergebnis geführt haben, das sich die Beteiligten vorgestellt haben. Das ist eine davon losgelöste Frage. Was die Sachverständige in der Sitzung geäußert hat, war nach meiner Einschätzung eine Einzelmeinung. Sie selbst ist an den Gesprächen, die zwischen den Koalitionsfraktionen, der Staatsregierung und den Kammern ablaufen, nicht beteiligt gewesen. Ich gehe sehr stark davon aus, dass eine gewisse Abstimmung zwischen der Leitungsebene der betreffenden IHK und dieser Mitarbeiterin nicht in der Art und Weise durchgeführt wurde, dass sie alle Informationen gehabt hätte. Ich glaube, genau aus dem Grunde ist die Aussage so zustande gekommen. Das wollte ich nur noch einmal klarstellen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich frage noch einmal in die Runde: Gibt es vonseiten der Fraktionen Redebedarf? Die AfD hat noch einen Redner angemeldet. – Herr Kuhnert möchte noch auf Herrn Hippold antworten. Das steht ihm zu.

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Roberto Kuhnert AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe gerade den Eindruck gewonnen, dass das Zitat, welches ich benutzt habe, voll ins Schwarze getroffen hat. Die Betroffenheit war unverkennbar. Ich denke schon, dass es noch viele Unzulänglichkeiten gibt, über die man in der Regierungskoalition einmal nachdenken sollte, gerade in Zusammenarbeit mit entsprechenden Kammern. Ich bin froh, dass wir den Punkt angesprochen haben. Danke. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abg. Kumpf von der AfD-Fraktion, bitte.

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Mario Kumpf AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Kollege Torsten Gahler hat bereits ausgeführt, mit welchen Problemen sich die Soloselbstständigen derzeit beschäftigen müssen. Wenn ich mir dann aber die Reaktionen mancher Abgeordneten anschaue, habe ich das Gefühl, dass Sie immer noch nicht verstanden haben, um was es eigentlich geht und was wir eigentlich wollen. Wahrscheinlich muss man selbst erst einmal Erfahrungen mit der Soloselbstständigkeit gesammelt haben, um überhaupt verstehen zu können, was die Leute bedrückt, was die aktuelle Situation für die Leute bedeutet und wie es für die Betroffenen da draußen in Wirklichkeit aussieht. Wenn man nicht versteht oder verstehen will, weil man großkotzig über den Dingen steht, sollte man wenigstens einmal zuhören. (Beifall bei der AfD) Ich gebe Ihnen gern ein Beispiel aus meiner Familie. Meine Lebensgefährtin ist ausgebildete Friseurmeisterin und hat sich vor Jahren als Soloselbstständige selbstständig gemacht. Die aktuelle Situation im Geschäftsfeld Gewerbe ist: Friseurhandwerk zu, Nagelstudio zu, Gaststätte zu. Die Regierung hat im Frühjahr Hilfen auf die Beine gestellt. Wir erinnern uns: „Sachsen hilft sofort“. Die ging aber völlig an der Realität vorbei. Was bringen denn staatliche Subventionen, wenn ich damit zwar meine Ausrüstung erneuern kann, aber mein Kühlschrank zu Hause leer bleibt? Dabei ist ganz zu schweigen von den Raten, welche man zum Beispiel für sein Meisterdarlehen privat abstottern muss. So geht es Tausenden Selbstständigen in Sachsen, nur mit dem großen Unterschied, dass die meisten dieser Unternehmer nicht das Glück haben, mit einem Landtagsabgeordneten liiert zu sein, der fette Diäten kassiert – Diäten, wohlgemerkt, die von der Koalition immer weiter aufgeblasen werden –, während die Selbstständigen da draußen am Hungertuch der Verzweiflung nagen und der Gang zum Briefkasten jedes Mal schwerer wird. (Starker Beifall bei der AfD) Nun heißt es aus den Reihen von Herrn Kretschmer, dass die Betroffenen einfach Grundsicherung beantragen könnten. Hier stellen sich aber gleich mehrere Probleme ein. Erstens, im Grunde genommen handelt es sich bei der Grundsicherung eigentlich um eine Sozialleistung für Arbeitsuchende. Soloselbstständige wie meine Partnerin sind aber nicht arbeitssuchend, sondern leiden an einem faktischen Berufsverbot. Jemand, der gewohnt ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, will nicht mit einem Mal zum Hartz-IV-Empfänger werden. Das gilt für Unternehmer und Arbeitnehmer. Aber im Gegensatz zu Arbeitnehmern haben Soloselbstständige nicht die Möglichkeit, vom Arbeitslosengeld I oder vom Kurzarbeitergeld aufgefangen zu werden. Die Folge ist, dass viele Betroffene erst gar nicht die Grundsicherung beantragen, obwohl sie es könnten. Bevor sich die Kollegen hier wieder aufblasen, möchte ich Ihnen aus der Stellungnahme der Staatsregierung auf Anfrage der LINKEN zitieren: „Die Ursachen für eine eher zögerliche Beantragung liegen vielmehr augenscheinlich bei den Hürden für die Betroffenen, eine Sozialleistung zu beantragen.“ (Dr. Joachim Keiler, AfD: Hört, hört!) Damit kommen wir zum zweiten Problem. Die Beantragung der Grundsicherung scheitert allzu oft am bürokratischen Aufwand. Allein die Antragsunterlagen umfassen je nachdem, wen man fragt, inklusive der Anlagen Dutzende bis 100 Seiten und mehr. Man hat das Gefühl, erst einmal einen Anwalt konsultieren zu müssen, bevor man sich daranmacht, diese Unterlagen auszufüllen. Doch wer kann es sich schon leisten, wenn er ohnehin mit einem Berufsverbot behaftet ist? Hinzu kommt, dass Anwälte und Steuerberater derzeit völlig überlastet sind, weil sie als Prügelknabe der Regierung herhalten müssen. (Zuruf der Abg. Ines Springer, CDU) Selbst wenn es gelingt, den bürokratischen Aufwand zu meistern, haben viele Soloselbstständige Angst, etwas falsch gemacht zu haben. Ein beschämendes Gefühl, gepaart mit Demut und Verzweiflung, stellt sich ein. Bereits im Frühjahr haben wir gesehen, was passieren kann, wenn man irgendwo versehentlich den falschen Haken setzt. Allein in diesem Jahr wurde gegen Tausende Selbstständige Strafanzeige wegen Subventionsbetrugs gestellt. Sehr geehrte Damen und Herren! Mal im Ernst gefragt: Wäre es nicht viel einfacher, man würde den Betroffenen einfach das Geld auszahlen, als sie in diesen schweren Zeiten auch noch zu schikanieren? Entweder man ist so arrogant zu behaupten, dass die Soloselbstständigen in Sachsen nicht in der Lage sind, sich um ihre Grundsicherung zu bemühen, oder man kommt zu dem Schluss, dass das ganze System einfach falsch, ohne Logik und ohne Struktur aufgebaut ist. Das ist zum Beispiel meine Sichtweise. (Ines Springer, CDU: Wer hat Ihnen denn diese Sichtweise aufgeschrieben? – Heiterkeit bei den LINKEN) Die Lösung kann nur darin bestehen, was wir in unserem Antrag fordern: Die Staatsregierung muss sich auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die Situation für Soloselbstständige, die aufgrund der Corona-Verbote erwerbslos sind, erleichtert wird. Die Grundsicherung muss unbürokratisch ausgereicht werden, und zwar so, dass niemand gleich sein ganzes Vermögen offenlegen muss oder zum Sozialhilfeempfänger wird. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass den Betroffenen das Geld sowieso zusteht. So gesehen kostet das, was wir fordern, überhaupt keinen Cent mehr. Unser Antrag zielt darauf ab, die Modalitäten für die Beantragung der Unterstützung zu erleichtern. (Nico Brünler, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Mario Kumpf AfD

Nein, jetzt nicht. (Beifall bei der AfD) So viele Buntstifte habe ich nicht dabei, um das jetzt hier aufzumalen. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Sehr geehrte Damen und Herren! Den Künstlern und Handwerkern da draußen, den Musikern, den Kosmetikern, den Aushilfskräften und allen anderen Soloselbstständigen wünsche ich bereits jetzt ein gesegnetes Weihnachtsfest, und ich hoffe, dass diese Familien wenigstens über die Weihnachtsfeiertage ein wenig Frieden finden. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Nico Brünler, DIE LINKE, steht erneut am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention?

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! So ist es; da keine Zwischenfrage zugelassen wurde, jetzt auf diese Art und Weise: Ich möchte ausdrücklich noch einmal klarstellen, dass wir als LINKE zur Hilfe für Soloselbstständige bereits vor einem halben Jahr beantragt haben: Sie sollte existenzsichernd sein, und es sollte keine Anrechnung auf Vermögen und sonstige Einkommen erfolgen. Das ist das, worüber Sie jetzt die ganze Zeit reden. Ich muss feststellen, dass es Ihnen nicht um die Hilfe geht, sondern dass Sie entweder damals aus parteipolitischem Kalkül Hilfe für genau diese Gruppen abgelehnt hatten oder dass Sie sie jetzt verarschen. Sie wollen ihnen nicht helfen, sondern Ihnen geht es hier schlichtweg nur um die Schlagzeile. – Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN – Unruhe bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Zunächst die Frage: Möchten Sie antworten? (Mario Kumpf, AfD: Nein! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er hat ja nichts, um darauf zu antworten!) Gut. – Dann folgt eine Kurzintervention von Herrn Hippold.

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Jan Hippold CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Noch ein Hinweis bzw. eine Anmerkung meinerseits auf Redebeiträge, die wir im letzten halben Jahr hier im Sächsischen Landtag zur Grundsicherung bzw. zur Anrechenbarkeit der Gelder in Höhe der Grundsicherung bei Überbrückungshilfe gehalten haben: Sowohl als Koalitionsfraktionen als auch als Staatsregierung haben wir uns in den letzten Monaten dazu intensiv und mehrfach positioniert. Wir haben gegenüber der Bundesregierung darum gebeten, dass die 1 180 Euro – über diese Summe sprechen wir ja – nicht im Zuge der Grundsicherung ausgezahlt werden, sondern dass man diesen Betrag möglichst anrechnungsfähig mit den Überbrückungshilfen auszahlt. Man muss allerdings ehrlicherweise sagen, dass es auch in Berlin eine Koalition gibt und dass innerhalb der Koalition dazu keine Einigung gefunden werden konnte. Deshalb finde ich persönlich, dass diese Neustarthilfe in Höhe von 5 000 Euro als ein gewisser Teilerfolg hinzunehmen ist. Wenn man jetzt vielleicht annimmt, dass es für ein halbes Jahr ist, dann sind es natürlich keine 1 180 Euro im Monat. Ich finde es aber wirklich unbürokratisch. Selbst wenn ein Soloselbstständiger im März wieder arbeiten oder seiner Tätigkeit nachgehen könnte, bekommt er ebenfalls bis 5 000 Euro, was wiederum mehr als die 1 180 Euro sind. Deswegen sollte man nicht immer nur draufhauen, sondern man sollte vielleicht auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass Koalitionen und Politik oft Kompromisse sind und dass diese Kompromisse trotzdem nicht schlecht sind. Das wollte ich nur einmal richtiggestellt haben. (Beifall bei der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Kumpf, möchten Sie darauf antworten? – Nein. Wenn es keinen weiteren Redebedarf gibt, erteile ich nun Herrn Minister das Wort. Bitte. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es reicht nicht, das Coronavirus in Schach zu halten, sondern wir müssen es zurückdrängen und die Welle brechen. Es geht nicht darum, eine Entwicklung abzubremsen, sondern wir müssen eine Notbremsung hinlegen. Genau deshalb stehen wir als Landesregierung gemeinsam für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor diesem Virus ein. Ich denke an und bete dabei für die Menschen, die auf den Intensivstationen um ihr Leben ringen. Das Virus verlangt uns allen, auch in Sachsen, weitere Opfer ab, aber besonders denjenigen, die in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen oder bei unser aller täglicher Versorgung ihr Bestes leisten. Ich kann es gar nicht in Worte fassen, wie groß mein Dank denjenigen gilt und wie stark mein Respekt vor ihnen ist, die gerade Übermenschliches leisten. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Es geht mir nahe, wenn ich in die Gesichter von Pflegenden schaue, die entkräftet und wirklich an ihrer Grenze sind – und darüber hinaus. Manchmal sagen sie auch, sie können nicht mehr. Es geht mir nahe, wenn ich in die Gesichter von Pflegenden schaue, die trotzdem noch ein Lächeln haben und diese Zuversicht trotz dieser Belastung ausdrücken. Das geht mir nahe, und deshalb fehlen mir manchmal auch die Worte, das auszudrücken. Aber es geht um Schicksale, und ich will etwas wiederholen, was ich im Frühjahr dieses Jahres schon einmal gesagt habe: Es ist ein Irrtum, wenn wir denken, es sei eine politische Entscheidung, die wir getroffen haben, einen Lockdown zu verhängen, und weil es eine politische Entscheidung ist, wäre die Politik, der Staat in der Verantwortung, den Schaden komplett auszugleichen. Nein, auch hier gilt nach wie vor: Es geht um Existenzsicherung. Es geht darum, wie wir durch diese Krise kommen und wie wir am besten aus dieser Krise wieder herauskommen. Es geht um Elementares, um Existenzsicherung. Ja, unsere Entscheidungen sind für viele Menschen schmerzlich, aber sie sind in diesem Moment unausweichlich. Denn nichts, aber auch gar nichts steht über dem Leben und der Gesundheit unserer Nächsten. Ich weiß, dass diese Maßnahmen den Familien viel abverlangen, die nach Lösungen zur Betreuung der Kinder suchen. Ich weiß, dass Unternehmerinnen und Unternehmer, Selbstständige, Soloselbstständige, insbesondere im Handel und in der Kultur- und Kreativwirtschaft, sich sorgen und mit Ungewissheit auf die nächsten Wochen blicken. Gewiss ist aber auch eines: Wir lassen niemanden allein. Wir werden als Freistaat Sachsen gemeinsam mit dem Bund alles in unserer Macht Stehende in die Waagschale werfen, um zu helfen. Deshalb bedanke ich mich bei Bundesfinanzminister Olaf Scholz, dass er die Vorschläge von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und mir vom vergangenen Freitag zur Überbrückungshilfe III zur Unterstützung von betroffenen Unternehmen aufgegriffen hat. Die Überbrückungshilfe III ist damit für das erste Halbjahr 2021 ein umfassend ausgestattetes und schlagkräftiges Förderinstrument, um den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begegnen. Deshalb möchte ich vor allem Mut machen. Wie leistungsfähig unsere sächsische Wirtschaft ist, hat sich bereits im Sommer gezeigt, als eine raschere Erholung sichtbar wurde, wie sie selbst von den eigenen Unternehmen am Anfang so nicht prognostiziert worden war. Ich bin optimistisch und vertraue der Kraft unserer sächsischen Wirtschaft, dass wir auch diese Krise meistern. Doch aus den vielen persönlichen Gesprächen ist mir die aktuelle schwierige Lage insbesondere der stark betroffenen Branchen bekannt – und deshalb noch einmal ein Einschub: Es ist schon interessant, und ich empfehle allen einmal, Ihre Kleine Anfrage zu lesen, vor allem die Fragestellung, die Sie hineingeschrieben haben. Denn in dieser Fragestellung kommt eine Vorstellung von Politik zum Tragen, die mit der politischen Praxis gar nichts zu tun hat. Sie glauben doch nicht etwa, eine Regierung erfindet ein Format, dann treffen die sich und aus diesem einen Format werden Erkenntnisse abgeleitet? Das Wesen von Politik ist die ständige Kommunikation in diversen unterschiedlichen Formaten. Wir haben einen eigenen Wirtschaftsbeirat zur Begleitung dieser Corona-Pandemie gegründet, bestehend aus den Sozialpartnern, und die von Ihnen zitierten Kammern sind über die jeweilige Sprecherkammer Mitglied dieses Wirtschaftsbeirates. Die Anhörung fand ich auch deshalb interessant; weil sich das Zitat, das Sie gebracht haben, auf die Corona-SchutzVerordnung bezog. Sachsen ist eines der wenigen Bundesländer, die ihre Corona-Schutz-Verordnung trotz kurzer Fristen in eine Anhörung geben und damit die Kammern beteiligen. Man muss bitte Folgendes unterscheiden – darauf ist Kollege Hippold schon eingegangen –: Es geht bei der Kritik meist nicht um die Anzahl der Gespräche, sondern das eigentliche Spannungsfeld ist, dass bestimmte Ergebnisse natürlich unterschiedlich bewertet werden. Das darf man bitte nicht verwechseln. Jeden Tag haben wir eine Unmenge von Gesprächen, nicht nur als Regierung, sondern ich gehe davon aus, auch als Abgeordnete. Von daher: So zu tun, als würde hier niemand wissen, wie es den Leuten geht, ist doch zynisch. Denn wenn Sie einmal sehen, was uns alle in diesem Jahr bewegt hat, dann geht es wirklich um Schicksale. Deshalb noch einmal: Bitte erinnern Sie sich daran, worum es eigentlich bei dieser Krise geht – Leben zu sichern, Gesundheit zu schützen, Existenzen zu sichern. Wie Sie wissen, ist es mir ein großes Anliegen, vor allem die Kultur- und Kreativszene zu unterstützen. Über die Situation in der sächsischen Kultur- und Kreativwirtschaft stehen wir seit Beginn der Pandemie im Dialog mit dem KREATIVEN SACHSEN. Vor dem Hintergrund der schwierigen Lage bin ich froh, dass die Bundesregierung die umsatzbasierte November- und Dezemberhilfe aufgelegt hat. Mein Haus hat sich nun aktiv in die Bund-/Länder-Verhandlungen zur Ausgestaltung dieser Hilfen eingebracht, aber die Herausforderungen liegen wie so oft im Detail. Je einfacher solche Hilfen für die Betroffenen zugänglich sein sollen, desto komplexer sind die rechtlichen und technischen Fragestellungen, die es zu klären gilt. Es ist nun wahrlich keine Erfindung von Ihnen, zu überprüfen, ob das über die Finanzämter abgewickelt werden kann. Das haben alle Bundesländer gefordert. Aber der Bund hat gute Gründe genannt, warum er auf ein anderes Verfahren gegangen ist. Die von Ihnen oft zitierten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und andere prüfende Dritte – die jetzt natürlich unter Höchstlast arbeiten, aber sicherlich nicht nur aus altruistischen Motiven heraus – sind diejenigen, die für die Entbürokratisierung stehen, weil aufgrund ihrer Prüfung ein unbürokratisches Verfahren überhaupt möglich ist, die Bilanzen bereits geprüft sind und die umsatzbasierte Beantragung sichergestellt ist. Das ist doch genau das, was wir gemeinsam wollen. Ich verstehe Ihre Kritik an dieser Stelle nicht. (Norbert Mayer, AfD: Ihr habt die Bürokratie ausgelagert!) – Die Bürokratie ausgelagert? Wir haben einfach die Leute, die wir von Berufs wegen einschätzen können, ob eine Bilanz stimmt oder nicht, um ihr Testat gebeten. Das ist Entbürokratisierung. Das ist keine Verlagerung von Bürokratie, sondern das ist die Nutzung von Kompetenz und kein zusätzlicher Aufbau von Bürokratie. Sie müssen sich mal mit der Praxis beschäftigen. Manometer! (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Trotz der bekannten Kritik an bestimmten Detailregelungen bin ich mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden; denn die Abschlagszahlungen der Novemberhilfe fließen bereits, und das kommt vielen Unternehmen in Sachsen zugute. Auch dürfen die Mittel – und das ist eine wesentliche Neuerung gegenüber den bisherigen betriebskostenbasierten Soforthilfen – zur Deckelung der Lebenshaltungskosten genutzt werden. Das hilft zahlreichen Unternehmen und den Soloselbstständigen. Ab Januar 2021 gibt es im Rahmen der Überbrückungshilfe III auch die Neustarthilfe; auch darauf wurde schon eingegangen. Damit erhalten dann auch Soloselbstständige ohne hohe Betriebskosten – das betrifft zahlreiche Akteure der Veranstaltungswirtschaft – eine Unterstützung. Speziell mit Blick auf die Kultur- und Veranstaltungsbranche ist die Regelung zu Ausfallkosten für die Monate März bis Dezember 2020 aufgenommen worden. (Zuruf von der AfD) Die Kosten können rückwirkend geltend gemacht werden. Zusammen mit dem geplanten Kulturfonds zur Abfederung von Planungsrisiken in der Zeit der Pandemie sind es sehr sinnvolle Hilfsmaßnahmen, die sich an den spezifischen Bedarfen der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft orientieren. Um Ihnen die aktuellen Zahlen zu nennen – es wurde gerade reingerufen, es komme bei wenigen an; aber das ganze Gegenteil ist der Fall –: Aktuell liegen uns rund 10 000 gestellte Anträge vor, 6 800 Anträge davon mit Abschlagszahlungen. 22 Millionen Euro sind bereits ausgezahlt, das sind 90 %. Das Geld ist bereits auf dem Konto. Dort, wo die Gelder bei den Abschlagszahlungen fließen, ist es bereits erfolgt. Wir brauchen trotzdem Geduld, weil die Abwicklung der anderen Programme technisch umgesetzt werden muss. Das wird für die November- und Dezemberhilfe wohl frühestens ab nächster Woche möglich sein. Die Auszahlung erfolgt im Januar. Genau deshalb sollte es die Abschlagszahlung geben. Wir werden für die Überbrückungshilfe III einen langen Atem benötigen, und sicherlich erst im Februar werden wir das Antragsverfahren haben. Zurzeit reden wir mit dem Bund auch diesbezüglich über Abschlagszahlungen, damit keine Liquiditätsengpässe bei Not leidenden Unternehmen entstehen. Das alles ist der Beweis dafür, dass die Unterstützung funktioniert. Sicherlich gibt es überall Verbesserungspotenzial, aber daran arbeiten wir gemeinsam mit unseren Partnern. Eines darf nicht vergessen werden: Diese gewaltigen Förderprogramme sind mit nichts bisher Dagewesenem vergleichbar. Deshalb sollten wir vor allem dankbar dafür sein, dass wir in Deutschland leben, einem Land, das zu solch enormen Hilfen fähig ist. Über die Hälfte der Wirtschaftshilfen in der Europäischen Union werden ausschließlich in Deutschland geleistet. Das ist ein riesengroßer, enormer Kraftakt. Ich bin dankbar, dass ein Land wie Deutschland eine Kurzarbeiterregelung hat – wohl das wichtigste Instrument, um durch die Krise zu kommen. Wir sollten uns immer vergegenwärtigen, dass wir in einem Land leben, das in der Lage ist zu helfen. Zum Schluss möchte ich noch davor warnen, dass wir so tun, als seien diejenigen, die wissen, was zu tun ist, um Leben zu retten, auf der einen Seite und die Wirtschaft sei auf der anderen Seite. Ganz im Gegenteil: Die meisten Rückmeldungen, die wir aus der Wirtschaft bekommen, sind geprägt von einer hohen Akzeptanz und Bereitschaft, weil sie wissen, dass ihr wirtschaftlicher Erfolg davon abhängig ist, wie Deutschland aus dieser Pandemie herauskommt. Die meisten wissen, dass wir solche Maßnahmen treffen müssen, selbst wenn sie harte Einschnitte in Kauf nehmen müssen. Deshalb dürfen wir diesen Gegensatz nicht zulassen: der Staat auf der einen Seite, die Wirtschaft auf der anderen Seite. Ganz im Gegenteil, die Bereitschaft, die Akzeptanz sind riesengroß. Dafür bedanke ich mich, denn wir brauchen genau diese Solidarität miteinander. Ich will mich trotz alledem auch an jene richten, die das nicht so ernst nehmen. Wir haben zu viele Rückmeldungen, dass der Arbeitsschutz in den Betrieben nicht eingehalten wird. Die Maskenpflicht gilt in Unternehmen. Die Verordnung ist eindeutig. Auch in Unternehmen, in der Betriebsstätte ist Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Lediglich am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann, kann man die Maske abnehmen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das können Sie mal auf der Baustelle machen, mal nur aus Spaß!) Das ist genau der Punkt, und ich appelliere auch an die Unternehmen, ihrer eigenen Verantwortung dort gerecht zu werden, wo es vielleicht noch nicht so ernst genommen wird. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: In den Krankenhäusern wird es auch gemacht! –

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Rico Gebhardt Die Linke

Das gibt’s doch nicht! Eine Arroganz!) Ich sehe genauso, dass viele Kolleginnen und Kollegen im Einzelhandel eine hohe Akzeptanz für die Entscheidungen haben, obwohl sie es jetzt im Weihnachtsgeschäft wirklich bitter auf ihrem Konto sehen. Aber ich habe kein Verständnis für die Einzelhändler, die jetzt schon wieder einen Schleichweg suchen. Wir brauchen keine Schleichwege, um Verordnungen zu umgehen, sondern wir brauchen das klare Miteinander, um die Spielregeln einzuhalten. Wer die Spielregeln nicht einhält, ist mitverantwortlich dafür, dass bestimmte Maßnahmen verlängert werden müssen. Wir alle sollten die Motivation mitbringen, dass es uns gelingt, nach dem 10. Januar Schritt für Schritt wieder zu einer neuen Normalität zu kommen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das Schlusswort hat die AfD; Herr Abg. Gahler, bitte.

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Torsten Gahler AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir haben Mitgefühl mit jedem, der unter den Maßnahmen bezüglich Corona leidet. Wir haben Mitgefühl mit dem Gesundheitswesen, das aufgrund des Kaputtsparens in den letzten Jahren an seine Leistungsgrenzen kommt. Wir haben Mitleid mit den Unternehmern, mit den Händlern, mit den Soloselbstständigen im Erzgebirge, denen der Jahresumsatz wegbricht. Wir haben mit jedem Mitleid und wir bedauern es, wenn Menschen in die Situation kommen, dass sie ihre Lebenshaltungskosten nicht mehr selbst finanzieren können. Wir erkennen an, dass die Lebenshaltungskosten vom Staat übernommen werden müssen für diejenigen, die aufgrund von staatlichen Maßnahmen nicht mehr ihre Tätigkeit ausüben können und dürfen. Deshalb wollten wir mit unserem Antrag klarstellen: Es geht uns um die Lebenshaltungskosten, um normale Mechanismen, die nicht im SGB II oder ALG II geregelt und für Unternehmer Anwendung finden sollten. Die IHK hat dies in der öffentlichen Anhörung – das haben wir vorhin schon ausgeführt – mit auf den Weg gegeben. Es hilft wenig, wenn Kredite, Bürgschaften, Nachrangdarlehen oder Zuschüsse dann gezahlt werden; denn es geht bei diesem Antrag allein um die Deckung der Lebenshaltungskosten und diese müssen möglichst planbar und möglichst unbürokratisch ausgezahlt werden – deshalb die Bündelung an einer Stelle. (Beifall bei der AfD) Daher ist der Verweis auf die Sozialschutzpakete nicht zielführend. Werte Abgeordnete! Investitions- und Neustarthilfen sind wichtig. Sie sprechen aber nicht gegen diesen Antrag, sondern sie ergänzen ihn. Wir haben heute viele Debattenbeiträge gehört und auch die Ausführungen von Herrn Staatsminister, die ich zur Kenntnis genommen habe. Zum Schluss klang diese Schuldzuweisung an; das scheint jetzt üblich zu sein. Die AfD ist schuld an Corona – oder jetzt sind es neuerdings die Handwerker. (Heiterkeit bei der AfD – Staatsminister Martin Dulig: Wer hat das gesagt?) Das sollte vielleicht nicht ganz so stehen bleiben; denn jeder, der jetzt unter schwierigsten Bedingungen tätig ist, sollte gewürdigt werden. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie diesem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, dennoch mit einer großen Mehrheit abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt Maßnahmen zur Kindeswohl schützen, Recht und Bildung von Kindern und Drucksache 7/4594, Antrag Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Es beginnt als einreichende Fraktion DIE LINKE, danach folgen CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun der Fraktion DIE LINKE das Wort. Frau Tändler-Walenta, bitte.

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Seit dieser Woche sind Kitas und Schulen geschlossen bzw. in Notbetreuung. Die letzten Monate waren geprägt von einem Hin und Her, einer äußerst unsicheren Zeit für alle, für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Eltern und Kinder. Nun ist die Pandemie nichts Vorhersehbares oder Planbares. Auch die Intensität der zweiten Welle war so nicht vorhersehbar, auch wenn es seit dem Frühjahr warnende Stimmen aus der Wissenschaft gab. Schon heute kann man aber zusammenfassen, dass durch die Pandemie, durch den ersten Lockdown im April die Schwachstellen unseres Bildungssystems – und dazu zählt auch die frühkindliche Bildung – nicht nur offenbar geworden sind, sondern wie durch ein Brennglas verstärkt wurden. Zu den Fragen, wie wir mit den Schulen umgehen, wird meine Kollegin Luise Neuhaus-Wartenberg anschließend kurz ausführen. Ich möchte mich auf den Kitabereich konzentrieren. Zunächst lassen Sie uns auf die Zeit vor Corona schauen. Zusammengefasst sind es nur zwei Wörter, aber deutlicher lässt sich der Zustand in Deutschland nicht beschreiben: nicht kindgerecht. Akuter Personalmangel belastet nach wie vor die Kitaqualität, die Erzieherinnen und auch die Kinder. Die Personalsituation war und ist nicht mehr kindgerecht. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag ist Anfang des Jahres davon ausgegangen, dass bis zur Jahresmitte 750 Fachkräfte in sächsischen Kitas fehlen, und das war noch, bevor Corona in Deutschland war. Die Bertelsmann Stiftung geht sogar von 17 000 Fachkräften aus, um eine kindgerechte Betreuung gewährleisten zu können. Nun ist der Betreuungsschlüssel heute nicht das Thema; ich habe gestern darüber gesprochen. Aber der schlechte Betreuungsschlüssel in Sachsen wird natürlich zum besonderen Problem, wenn das Kitasystem durch Corona unter besonderen Druck gerät, wenn zum einen Fachkräfte ausfallen, weil sie infiziert, in Quarantäne oder noch nicht getestete Kontaktpersonen sind, und weil zum anderen besondere Aufwendungen für die Hygiene in der Kita Pandemiebekämpfung mit Augenmaß – auf Betreuung, Erziehung Jugendlichen gewährleisten! der Fraktion DIE LINKE selbst erforderlich sind. Dies führt zur deutlichen Mehrbelastung des Kollegiums und oftmals zur Zusammenlegung von Gruppen. Die Folge ist: Das Infektionsrisiko und der Krankenstand steigen. Dass der Bildungsauftrag einer Kita dann häufig zu kurz kommt, ist nicht verwunderlich. So ist es auch nicht verwunderlich, dass sich die Eltern im aktuellen Familienkompass mehr Kitapersonal wünschen. Die Verordnung, die nun seit Montag gilt, wurde Freitagabend veröffentlicht. Eine Meisterleistung, diese dann über das Wochenende entsprechend umzusetzen. Das heißt, die Eltern und die betreffenden Erzieherinnen und Erzieher müssen informiert, die Gruppeneinteilung vorgenommen, der Dienstplan angepasst, ja, und auch das Mittagessen muss koordiniert werden. Nun gut – durch die erste Welle gibt es einen gewissen Erfahrungsschatz. Auch die Nachfragen der Eltern sind weniger geworden. Alle versuchen, so gut es geht, gemeinsam an einem Strang zu ziehen und Verständnis für die jeweils gegenüberliegende Seite zu haben. Doch vor allem der Personalmangel hat sich noch einmal wesentlich verschärft, sodass eine Notbetreuung schon allein aufgrund der Fachkräftekapazität in der Kita die richtige Entscheidung war. Nun frage ich mich aber ernsthaft, warum es für Erzieherinnen und Erzieher über so lange Zeit nicht möglich war, sich testen zu lassen. Erst jetzt werden ihnen Schnelltests zur Verfügung gestellt. Aber ich frage noch einmal: Warum wurde Lehrerinnen und Lehrer ein wöchentlicher kostenfreier Test seit Mai ermöglicht und den Erzieherinnen und Erziehern nicht, vor allem vor dem Hintergrund, dass oft die Grundschule und der Hort in einem Gebäude sind? Warum werden die Zahlen für die Corona-Fälle in Kitas bei den Erzieherinnen und Kindern nicht veröffentlicht wie bei den Schulen? Im Bundesland Thüringen macht das selbstverständlich der Bildungsminister. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Warum gibt es keinen Stufenplan? Warum gab es den TeilLockdown ohne die erneute Gruppentrennung in den Kitas? Sicherlich werden Sie mir jetzt gleich antworten, dass es ja einen Stufenplan gab, dieser aber ab einem Inzidenzwert von 50 schon mit der Erstellung überholt war. Warum wurde der nicht angepasst? Warum erhalten die Erzieherinnen und Erzieher nicht die gebührende Beachtung in diesem Land? (Beifall bei den LINKEN) Fragen über Fragen, auf die spätestens nach dem Ende des zweiten Lockdowns, wann auch immer, wieder Antworten gebraucht werden. Daher unsere Vorschläge: Erstens, eine einheitliche Erfassung der Corona-Fälle auch in Kitas. Zweitens, ein Ampelmodell für Kitas. Drittens, Schutzmaßnahmen wie Desinfektionsmittel und Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen oder aber die finanziellen Mittel dafür. Viertens, schnellstmöglich, vorzugsweise gemeinsam mit dem Bund und im Rahmen der Kultusministerkonferenz, einen möglichst bundesweit einheitlichen Stufenplan als Orientierungsrahmen für alle Kindertageseinrichtungen und Schulen. Fünftens, kostenfreie Schnelltests bzw. – die Entwicklung ist seit unserem Antrag ja weitergegangen – bevorzugte Impfungen für das Personal in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Herr Abg. Gasse.

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Holger Gasse CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift Ihres Antrages, meine Damen und Herren der LINKEN, liest sich im Lichte der gestrigen Debatte zum Pandemiegeschehen im Freistaat Sachsen und Ihren Vorwürfen hinsichtlich des zu späten Reagierens der Staatsregierung mit Blick auf die Umsetzung dieses harten Lockdowns wirklich wie ein Hohn. Augenmaß – dazu fällt mir nichts ein. Was meinen Sie, wie wir reagiert haben? Ich darf Sie an dieser Stelle nochmals auf das aktuelle Pandemiegeschehen hinweisen und darauf, mit welch großer Umsicht sich die Staatsregierung – unter Berücksichtigung der Sorgen und Befürchtungen der Eltern um die Einschränkung der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und das Angebot bester Bildung an unseren Schulen – für den jetzigen Weg entschieden hat. Das war Ihnen gestern alles noch zu wenig und zu spät, und heute legen Sie dem Hohen Haus diesen Antrag vor? Ich muss mich wirklich mehr als wundern! (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Den haben wir doch schon gestern eingebracht! – Weiterer Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) – Ja, aber dann kann man es auch ändern. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Aber zum Antrag: Bereits vor dem jetzigen Lockdown hat die Staatsregierung im zuständigen Ausschuss des Landtags sowie nunmehr auch auf der Homepage des Staatsministeriums die Öffentlichkeit regelmäßig aktuell und umfassend über das Pandemiegeschehen an sächsischen Schulen informiert. Dazu hat es keines Antrags Ihrer Fraktion bedurft. (Staatsminister Christian Piwarz: Sehr richtig!) Zum Infektionsgeschehen in Kindertageseinrichtungen – Sie sprachen gerade davon – verweise ich – auch dies müsste Ihnen fachlich und sachlich bekannt sein – auf die Zuständigkeit der kommunalen Ebene für die frühkindliche Bildung – und damit für die Kindertageseinrichtungen. Entsprechende Meldungen hierzu sind an die Gesundheitsämter der jeweiligen Landkreise zu übermitteln, die diese dann in ihrer Statistik und in den nachfolgenden Meldungen berücksichtigen. Insofern verstehe ich auch hier Ihr Begehren nicht. Auf der Homepage des SMK finden sich darüber hinaus auch die für Kindertageseinrichtungen und Schulen zutreffende aktuelle Corona-Schutz-Verordnung sowie die Allgemeinverfügung des Kultusministeriums zur Unterrichtsgestaltung und zum Umgang mit auftretendem Infektionsgeschehen. Hier hatte Sachsen bereits vor dem aktuellen Lockdown – auch das sprachen Sie gerade an – einen Stufenplan erarbeitet, der bereits die unterschiedliche Entwicklung der Inzidenzzahlen beinhaltete. Auch hierzu hätten wir keinen Antrag gebraucht. Für ein einheitliches Vorgehen zur Gestaltung des Unterrichts hat sich die KMK auf ein Rahmenkonzept verständigt, und Sachsen hat dieses länderspezifisch umgesetzt und ausgestaltet. Der Aufrechterhaltung guter Lernbedingungen auch unter Pandemiebedingungen wurde damit ebenfalls Rechnung getragen. Das sächsische Kultusministerium hat die Allgemeinverfügung stets an die neuen Entwicklungen angepasst und dabei insbesondere den Gesundheitsschutz, aber auch die Aufrechterhaltung guter Bildungsbedingungen zugrunde gelegt; und auch der nachfolgende Fakt müsste Ihnen geläufig sein, wenn Sie diesen Antrag nicht nur als Schaufensterantrag gewertet wissen wollen, bei dem Sie abermals den verzweifelten Versuch unternehmen, die Staatsregierung ins Eck zu stellen. Für die fachliche Bereitstellung von technischer Ausstattung und Verbrauchsmitteln zum Gesundheitsschutz und zur Desinfektion in Schulen und Kindertageseinrichtungen zeichnen nun einmal die Kommunen verantwortlich, welche als Schulträger und Träger der frühkindlichen Bildung hierfür die Zuständigkeit haben, sowie die Träger von Kindertageseinrichtungen. Der Freistaat Sachsen hat diese besonderen Bedarfe auch im Rahmen des Gesetzes zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie berücksichtigt. Personelle Mittel, wie von den Antragstellern gefordert, können seitens des Freistaates nicht bereitgestellt werden, da hier die Personalhoheit der kommunalen Ebene für das technische Personal in Schulen und das Personal in Kindertageseinrichtungen zugrunde liegt. Kostenfreie Schnelltests für das sächsische Lehrpersonal in öffentlichen Schulen wie auch in Schulen in freier Trägerschaft wurden und werden bereits angeboten. Hier kommt der Freistaat seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber entsprechend nach. Für das Personal in Kindertageseinrichtungen – ich wiederhole mich – obliegt die Fürsorgepflicht, wie schon erwähnt, den Kommunen und Trägern der Kindertageseinrichtungen als direkten Arbeitgebern. – So weit an dieser Stelle nochmals zur Richtigstellung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der LINKEN! Natürlich liegen uns beste Bildung und umfassende Betreuung unserer Kinder besonders am Herzen, und wir unternehmen – auch das dürfte Ihnen nicht verborgen geblieben sein – immense Anstrengungen, um dies im Freistaat Sachsen sicherzustellen. Den aktuellen Beweis haben wir gestern mit dem verabschiedeten Bildungsstärkungsgesetz angetreten. Wir treten Fällen von Kindeswohlgefährdung gezielt entgegen und verfügen landesweit über entsprechende Kontakt- und Beratungsstellen sowie ein Netz an gut qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jugendämtern, die sich gezielt und stringent um diese Fälle kümmern – und dies besonders unter Pandemiebedingungen. Dass dies unter den aktuellen Bedingungen keine leichte Aufgabe darstellt, ist uns allen sicher klar. Gleichwohl müssen wir mit Blick auf die von Ihnen geforderte Gewährleistung des Rechts auf Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen zur Kenntnis nehmen, dass sich dieses Recht auf den Gesundheitsschutz aller Bürgerinnen und Bürger und die Abwendung von Gefahr für Leib und Leben für den Zeitraum des notwendigen – und ja, auch von Ihnen massiv geforderten – Lockdowns unterordnen muss – auch wenn uns das nicht leichtfällt. Wir sind uns sicher darin einig, dass das keinen Spaß macht. Ich habe vollstes Vertrauen in die Entscheidung der Staatsregierung, auch für eine gute Bildung und umfassende Betreuung. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das klang nicht so!) – Doch, selbstverständlich! – Nichtsdestotrotz sehe ich keinen Grund, Ihrem Antrag zuzustimmen. Ich danke Ihnen trotzdem für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Christian Piwarz) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion, bitte; Herr Abg. Schaufel.

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Frank Schaufel AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Gebhardt, dem Titel Ihres Antrags „Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung mit Augenmaß – Kindeswohl schützen, Recht auf Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen gewährleisten!“ könnten wir sofort zustimmen. Mit der Schließung aller Schulen und Betreuungseinrichtungen für Kinder seit diesem Montag haben wir dieses Recht nicht nur massiv eingeschränkt, sondern für viele Kinder komplett außer Kraft gesetzt; wir haben es bereits gehört. Bei den geltenden Ausnahmen für eine Notbetreuung fallen beispielsweise Alleinerziehende, die in keinem der als dringlich erklärten Berufe arbeiten, vollständig hinten herunter, Selbstständige und Freiberufler ebenso. Dazu kann ich mit Blick zur Staatsregierung nur sagen – wo ist sie? –: Gratulation, Sie haben nichts aus dem Frühjahr gelernt! Zurück zum Antrag. Die von Ihnen geforderte Transparenz hinsichtlich des Infektionsgeschehens in Kita und Schule haben wir sowohl über Kleine Anfragen als auch in Ausschuss- und Plenarsitzungen mehrfach eingefordert. Es freut mich, dass Sie hierzu die gleiche Meinung haben. Sie rennen bei uns offene Türen ein, wie man so sagt. Darüber hinaus haben wir die Staatsregierung bereits im Mai aufgefordert, eine umfangreiche Datengrundlage zu schaffen, um die körperlichen, seelischen, sozialen und kognitiven Auswirkungen des Lockdowns im Frühjahr auf Kinder und Jugendliche bewerten zu können. Heute, sechs Monate später, stehen wir am Anfang. Man hat nichts gelernt, trotz der ewigen Beteuerungen, man möchte den Sommer nutzen, um eine Strategie für Herbst und Winter zu entwickeln. Seit Montag sind die Schulen und Kitas wieder geschlossen; der LernSax funktioniert ebenfalls nicht, füge ich hinzu. (Martin Modschiedler, CDU: Er funktioniert wieder!) Werte LINKE, Sie möchten den Zugang zu Betreuung, Erziehung und Bildung gewährleisten. Sie fordern die Entwicklung von Handlungsstrategien, um komplette Schließungen zu vermeiden. Bei Ihren Aussagen in der Sondersitzung vor einer Woche hatte ich den Eindruck, dass Sie nicht mehr so entschlossen hinter Ihrer Forderung stehen. Täusche ich mich da? – Sie können mich gern eines Besseren belehren. Ihre Forderung nach finanzieller, personeller und technischer Ausstattung ist sicher gut gemeint, allerdings fehlen uns konkrete Vorschläge, wofür welche Mittel gedacht sein sollen. Ein moderner Hygienestandard an Schulen und Kitas, wie beispielsweise ausreichend Seifenspender, genügend Waschbecken etc., ist nicht nur begrüßenswert, sondern sollte selbstverständlich sein. (Staatsminister Christian Piwarz: Das ist eine Schulträgeraufgabe!) – Okay. (Heiterkeit) – Aber ich denke, die arbeiten eng zusammen. – Ihr letzter Punkt, die Bereitstellung und Durchführung von kostenlosen Schnelltests bei Verdachtsfällen, um eine vollständige Schließung von Kitas und Schulen zu vermeiden, wäre wünschenswert, ist aber unter den aktuellen Umständen hinfällig. Mit unserem Dringlichkeitsantrag wollten wir gestern die Staatsregierung endlich zu einem Strategiewechsel auffordern. Mit dem konsequenten Schutz von Risikogruppen, einer strengen Kontrolle von Einreise- und Quarantänebestimmungen an der polnischen und tschechischen Grenze (Zurufe von den LINKEN: Ah!) – ja – sowie einer flächendeckenden freiwilligen Testung der sächsischen Bevölkerung muss endlich eine Strategie umgesetzt werden, durch die auch die Schließung von Schulen und Kitas verhindert wird. Insgesamt umfasst Ihr Antrag ein paar gute Ansätze und notwendige Schritte. Im Großen und Ganzen können wir dem inhaltlich auch zustimmen, da wir in den letzten Monaten selbst einiges davon gefordert haben. Es braucht aber endlich ein Umdenken, kein ewiges Schließen und Öffnen, kein wochenweises Hüh und Hott. Es braucht endlich einen Strategiewechsel. Wir hätten uns von Ihnen, werte LINKE, tatsächlich mehr Standhaftigkeit für das Offenhalten von Schulen und Kitas gewünscht, sowie mehr Mut, um das Recht auf Betreuung, Erziehung und Bildung unserer Kinder tatsächlich zu erhalten. Heimunterricht, Notbetreuung, Ausgangsbeschränkungen sind nicht – (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) – Moment noch, Frau Schaper, ich bin gleich fertig. – der richtige Weg, um Kindern und Jugendlichen dieses Recht zu gewähren. Da wir aber sicher sein können, dass nach einer Wiederöffnung von Schulen und Kitas das Virus nicht verschwunden ist und die Regierung bisher nicht gewillt ist, ihre Strategie zu ändern, stimmen wir den Punkten in Ihrem Antrag zu, Herr Gebhardt. Danke für die Aufmerksamkeit. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oh, nee! –

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Wir können gern darauf verzichten!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht Frau Abg. Melcher.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war nach den Erfahrungen im Frühjahr lange Konsens, Kita und Schulen offenzuhalten und Kindern Bildung und Teilhabe zu ermöglichen. Richtschnur war dabei der Vierstufenplan des Kultusministeriums. Auch die Beschränkungen im November, der sogenannte Lockdown light, traf in erster Linie andere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Wir müssen jedoch zur Kenntnis nehmen, dass die ergriffenen Maßnahmen aus dem November nicht ausreichend waren. Das Infektionsgeschehen hat sich seit November deutlich verschärft. Ich glaube, wir sind uns als demokratische Fraktionen einig, dass die jetzigen Schul- und Kitaschließungen aufgrund der dramatischen Infektionszahlen unausweichlich sind. Auch wenn Schulen und Kitas in der Vergangenheit keine Superspreader waren, so ist der Druck auf die Einrichtungen durch das Infektionsgeschehen zuletzt doch enorm gestiegen. Das ist nicht nur allein unsere Einschätzung, sondern das hat auch der Schulausschuss vor zwei Wochen noch einmal sehr, sehr deutlich gemacht. Die Anzahl der Quarantänefälle bei Lehrer(inne)n, Kitakindern sowie Schüler(inne)n ist in den letzten Wochen stark angestiegen. Die seit Montag geltenden Maßnahmen werden aber auch zu ihrem Schutz sein, für die Erzieher(innen) und Lehrer(innen). Wir haben uns, genau wie im Frühjahr, für eine Notbetreuung in der Kita, in der Kindertagespflege und an Grundund Förderschulen starkgemacht. Dabei geht es uns auch um die Entlastung von Menschen in systemrelevanten Berufen, aber eben auch um Kindeswohlgefährdungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann Ihnen versichern, dass diese Entscheidung, alle Entscheidungen, die seit Frühjahr getroffen wurden, nicht leichtfertig getroffen wurden. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung. Deshalb ist es uns BÜNDNISGRÜNEN wichtig, den Fokus auf das weitere Vorgehen ab Januar zu richten. Hoffen wir das Beste, dass wir ab dem 11. Januar wieder Schulen und Kitas öffnen können. Diesen Appell richte ich jetzt auch einmal ganz klar an die AfD-Fraktion, die dadurch, dass sie das Virus immer noch leugnet und die Maßnahmen ignoriert, (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Falsch, falsch! –

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Fake News!) tatsächlich hier die Zukunft unserer Kinder verspielt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Klar ist aber auch jetzt schon: Auch in den kommenden Monaten kann nur von einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ausgegangen werden. Wichtig ist, dass wir weitere Maßnahmen und anstehende Entscheidungen mit Schüler- und Elternvertretungen, Gewerkschaften, Lehrerverbänden und Erzieher(inne)n diskutieren. Auch wenn das Virus und die Dynamik der Infektion uns zwingen, auf Sicht zu fahren, brauchen wir gemeinsam, nicht nur in Sachsen, Antworten darauf, wie wir angesichts der Lage mit dem Schuljahr umgehen wollen. Welche Auswirkungen hat es auf die Stundentafeln? Wie gestalten wir die Abschlussprüfungen? Wie können langfristig effektive Tests und Schutzkonzepte für Schülerinnen und Schüler, für Lehrerinnen und Lehrer aussehen? Wie schaffen wir es, langfristige Schäden so gering wie möglich zu halten? All diese Fragen hat auch noch einmal die letzte Anhörung im Schulausschuss aufgeworfen. Ich bin mir sicher, dass auch die Landesregierung all diese Fragen auf dem Schirm hat. Wir werden deshalb diesen Antrag ablehnen. Lassen Sie mich aber abschließend noch etwas sagen: Mich hat der Antrag der LINKEN und die darin enthaltene 180- Grad-Wendung dann doch etwas gewundert. Ich möchte Sie an eine Pressemitteilung vom 14. Mai dieses Jahres erinnern. Sachsen hat sich nach langen Wochen häuslicher Lernzeit und geschlossener Kindertageseinrichtungen, vielen Wochen der enormen Belastung für Eltern und Kinder auf den Weg gemacht, die Kindertageseinrichtungen und die Schulen wieder zu öffnen. Damals im Mai hatten wir – zur Erinnerung – einen Inzidenzwert von 5. Wir hatten im Zeitraum vom 5. bis zum 13. Mai insgesamt 193 Neuinfektionen, Tendenz sinkend. Damals haben Sie sich gegenüber der Presse wie folgt geäußert: „Sie spielen mit dem Feuer, Herr Piwarz!“ – Das waren Ihre Worte. Sie warnten damals vor diesem Experiment der Kita- und Schulöffnung. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Ja, ja!) Nun reichen Sie Mitte November einen Antrag ein, der unter allen Umständen die Öffnung der Kindertageseinrichtungen und Schulen fordert. Mitte November – nur zum Vergleich – hatten wir in Sachsen einen Inzidenzwert von über 200. Im Zeitraum vom 08. bis 15.11. hatten wir 8 300 Neuinfektionen, Tendenz, wie wir leider heute wissen, steigend. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Es mag ein Mittel der Opposition sein, sein Fähnchen in den Wind zu stellen, es ist aber definitiv keine Methode der Regierung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Leitplanke aller Entscheidungen ist – egal ob im Frühjahr oder jetzt – die Teilhabe von Kindern an Bildung und Schule, das Kindeswohl, aber eben auch der Infektionsschutz. Hoffen wir gemeinsam auf die kommenden Tage und Wochen. Wenn wir es schaffen, bald über Lockerungen zu reden, dann sollten die Kinder als Erste profitieren. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD, des Abg. Holger Gasse, CDU, und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Abg. Friedel für die SPD-Fraktion.

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Sabine Friedel SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank. Sowohl Herr Kollege Gasse als auch Frau Melcher haben bereits inhaltliche Ausführungen gemacht. Danke insbesondere für den letzten Punkt, denn das war auch das, was ich mich gefragt habe. Wir hatten von März bis Mai geschlossene Kitas und Schulen. Wir haben uns dann langsam wieder an den Regelbetrieb herangetastet, der vor den Sommerferien nie so richtig begonnen hat, und erst nach den Sommerferien den richtigen Regelbetrieb wieder aufrechterhalten. Wir waren uns damals in der Regierung einig, vielleicht hätten wir ein, zwei Wochen eher die ersten vorsichtigen Schritte wagen können. Die Pressemitteilung von der LINKEN hat Frau Melcher schon zitiert, die ging natürlich in die völlig andere Richtung. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Das war im Mai! Jetzt umzudrehen – ja, genau, das war im Mai –, man muss doch aber die gleichen Maßstäbe anlegen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Ja, eben!) Wir hatten damals einen Vierstufenplan, der endete bei der Inzidenz 50. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Wir haben heute völlig andere Inzidenzen, und da sagen Sie uns, die Kitas und Schulen müssen weiter geöffnet bleiben. Wir diskutieren gerade, ob es vielleicht eine Woche zu spät war. Aber diese Unsicherheit, dieses Sich-Herantasten ist nun einmal Gegenstand bei einer solchen Pandemie. Wir können gar nichts anderes tun. Insofern bin ich sehr überrascht. Ich teile wirklich auch die Aufgebrachtheit von Frau Melcher. In der Art und Weise hier Anträge vorzustellen – heute hü und morgen hott – und dann zu sagen, es sei alles ganz folgerichtig, das trifft auch nicht auf mein Verständnis. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Friedel. Jetzt gehen wir in eine zweite Rednerrunde. Es spricht nun für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich wollte jetzt eigentlich etwas anderes erzählen. Also, wissen Sie, Sabine Friedel und Christin Melcher, ja, wir können jetzt gerne über meine Pressemitteilung vom Mai reden. Wir können auch gern darüber reden, dass es explizit – Christin, das wissen Sie ganz genau – von Prof. Kiess Studien gegeben hat. Er hat auch in der Anhörung gesessen. Es gab ganz bestimmte Leute, die davor gewarnt und gesagt haben, es kann sein, dass das, was es bisher an Zahlenmaterial gibt, mit der Öffnung der Schulen im Mai dazu kommen wird, dass wir dort große Infektionsgeschehen haben. Das können wir jetzt gern miteinander weiter bereden; aber es wäre doch klug, einmal den Antrag zu nehmen, nämlich so, wie er dasteht. Darin steht, dass wir Bildung, Erziehung und Betreuung gewährleisten wollen. Darin steht nicht: unter allen Umständen öffnen oder offenhalten, sondern dass wir uns darüber unterhalten müssen, was ab Januar stattfinden muss. Von uns sind Vorschläge gekommen und nichts anderes. Wir wollen über Raumfilter reden und auch darüber, dass es in Größenordnungen gerade kleine und mittelständische Unternehmen gibt, die in diesem Feld unterwegs sind, dass wir das in einer Ausschusssitzung bei dem Staatsminister schon angefragt haben und er Gegenargumente gebracht hat. Im Übrigen ist das sein gutes Recht. Wir aber finden, dass wir noch einmal neu darüber diskutieren müssen, und zwar genau unter den Umständen, dass wir jetzt ein Infektionsgeschehen haben, das eben ein anderes als im Mai ist. – Punkt 1. Punkt 2: Meine Kollegin Marika Tändler-Walenta hat schon viel Grundsätzliches gesagt. Ich möchte trotzdem noch eines sagen, weil das hier jetzt auch eine Rolle gespielt hat. Zum Stufenplan: Das Problem ist, dass er, als er hätte in Kraft treten müssen, im Prinzip nicht in Kraft getreten ist, weil wir von der Zeit überrollt worden sind. Uns geht es nur um eines: Wenn wir Stufenpläne herausbringen, dann müssen diese tatsächlich sofort eine Konsequenz und eine Gültigkeit haben. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Mir sind in Größenordnungen E-Mails zugesandt worden, auch von Schulleiterinnen und Schulleitern, die mir mitgeteilt haben: Ihr könnt ja alle entscheiden, was ihr wollt, aber wir fühlen uns sehr allein gelassen und wissen eigentlich gar nicht, was wir machen sollen. Wenn wir im Januar damit beginnen wollen, dann müssen wir so schnell wie möglich darüber reden – das ist auch notwendig –, dass es wirklich verantwortbar ist; das haben wir gestern und auch vor vier Wochen im Plenum miteinander besprochen –, und den Leuten in den Schulen erklären, wie wir es machen. Die Raumluftfiltersysteme habe ich schon angesprochen. Wir meinen – an die Kollegen der AfD gerichtet – mit dem Desinfizieren einer Schule nicht die Waschbecken und dass dort irgendein Seifenspender steht, sondern wir meinen damit die Desinfektion von Oberflächen. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass das eine Aufgabe des Schulträgers ist – das ist gar keine Frage. Trotz allem müssen wir hier alle miteinander darüber diskutieren, ob es notwendig und richtig wäre, dass Tische, Stühle und Toiletten auf eine völlig andere Art und Weise desinfiziert werden müssen. Als Mutter eines 10-jährigen Sohnes kann ich nur sagen: Die Schule wird während dieses Infektionsgeschehens nur einmal in der Woche saubergemacht. Ja, ich weiß, dass dies die Aufgabe in Leipzig ist. Trotz allem müssen wir darüber reden, was wir im Januar miteinander tun. Ein letzter Punkt zu LernSax und zur Digitalisierung: Wir müssen darüber reden, was im Januar und im Februar passiert und was wir mit den Schülerinnen und Schülern machen, die nicht über digitale Endgeräte verfügen. Wir müssen über das System an sich noch einmal reden. Deswegen habe ich gestern schon gesagt, und Christin Melcher hatte es auch gerade formuliert: Lassen Sie uns doch einfach einmal gemeinsam schauen, was klug ist und was nicht klug ist, und nicht drüber reden, was ich im Mai in einer Pressemitteilung geschrieben habe. Das entsetzt mich tatsächlich. Wir hatten bisher ein anderes Verhältnis in der Diskussion. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Neuhaus-Wartenberg von der Fraktion DIE LINKE. Nun an Mikrofon 1 Frau Kollegin Friedel, bitte schön.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Herr Präsident; eine Kurzintervention. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gern.

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Sabine Friedel SPD

Liebe Frau Neuhaus-Wartenberg, ich verstehe nicht, dass Sie so tun, als ob wir über all diese Dinge nicht sprechen würden. Sowohl dieses Parlament als auch die Staatsregierung als auch die vielen Schulleiterinnen und Schulleiter beschäftigen sich seit März mit nichts anderem als mit der Frage: Wie gelingt es uns, die – unter den Umständen, die wir haben – besten Bildungsbedingungen für die Kinder und Jugendlichen in der Schule herzustellen? Sie haben das Thema Raumluftfilteranlagen angesprochen. Dazu Folgendes: Es gibt einige Schulträger, die haben welche angeschafft, und es gibt andere Schulträger, die sich dagegen entschieden haben, weil bei ihnen beispielsweise die räumlichen Voraussetzungen anders sind, weil die Schule bereits eine Luftfilteranlage hat oder die Lüftungsbedingungen dort viel sinnvoller zu gestalten sind, als es in anderen Schulen der Fall ist. Wir werden nicht die eine zentrale Lösung für alles finden. Bei Ihnen bin ich, wenn es um die Rahmenbedingungen geht, die wir brauchen. Wir brauchen so etwas wie einen Stufenplan, den wir ja schon einmal hatten. Das ist alles keine Frage. Aber an welchem Punkt er dann wie angewendet werden kann, muss die Schulleitung entscheiden. Diese Entscheidung können und wollen wir den Schulleitungen nicht abnehmen, denn dies wollen die Schulleitungen gerne selbst in der Hand behalten. Dort gehört es auch hin. Wir müssen uns, glaube ich, daran gewöhnen, dass wir auch in solchen Zeiten wie jetzt mehr Eigenverantwortung an die Schulen geben. Damit meine ich nicht, sie allein zu lassen oder „völlig allein zu lassen“, wie Sie es formuliert haben, sondern – Sie haben es vielleicht mitbekommen – Informationen und Hilfestellungen durch das Kultusministerium mit Schulleiterbriefen, Schulportalen und Ähnlichem zu geben. Diese sind sehr umfangreich. Dazu braucht es nicht noch eine Debatte darüber, ob und wie man nun die Oberflächen am besten desinfiziert, vor allem nicht im Sächsischen Landtag. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Friedel an Mikrofon 1 mit einer Kurzintervention. Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg möchte vermutlich erwidern. – Bitte schön.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe nicht gesagt, dass ich finde, dass wir die Schulleitungen und Schulträger(innen) und Direktor(innen)en etc. irgendwie allein lassen sollen, um Gottes willen. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) – Nein! Ich habe gesagt, dass an mich herangetragen worden ist, dass sie sich an bestimmten Stellen allein gelassen fühlen. Das ist das Erste. Das Zweite ist: Ich glaube, wir müssen uns noch einmal grundsätzlich darüber unterhalten, was tatsächlich die Rolle einer Opposition ist. Es ist mein gutes Recht, hier Dinge zu kritisieren und auch zu sagen, dass ich einige Dinge als falsch empfinde. (Carsten Hütter, AfD: Das ist ja mal eine Erkenntnis! Deswegen grätschen Sie uns immer dazwischen, Herr Gebhardt! Das ist ja mal schön! – Zuruf von der AfD: Das ist jetzt neu! – Weitere Zurufe von der AfD – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) – Das ist jetzt gar nicht der Punkt. – Ansonsten möchte ich sagen: Es ist schön, dass Sie mit allen möglichen Leuten seit März im Gespräch sind. Trotz alledem bleibt eines. Der Landeselternrat schrieb E-Mails, in denen stand, dass sie bitte ganz dringend vor dem 10. Januar darüber sprechen möchten, was mit den Lehrplänen im nächsten Jahr passiert, was mit den Prüfungen im nächsten Jahr passiert, was mit der Schulöffnung an sich im nächsten Jahr passiert, was wir mit den weiterführenden Schulen machen, nämlich mit den Kindern, die jetzt in der 4. Klasse sind und ab dem nächsten Jahr aufs Gymnasium gehen sollen usw. usf. Da steht eben eine grundsätzliche Sache dahinter, nämlich dass wir jetzt unter völlig widrigen Umständen Bildung gewährleisten müssen. Wir wollen darüber diskutieren, was gerade notwendig und vor allem, was vernünftig ist. Das ist wichtig, damit wir mit einer Sache aufräumen und nicht Leute im Land herumlaufen und sagen, dass wir eine Corona-Generation ausbilden; denn das würde ich für extrem schwierig halten. Nur darum geht es uns. Es ist wichtig, miteinander ins Gespräch zu kommen und zu sagen, was gerade klug und vernünftig ist. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Neuhaus-Wartenberg von der Fraktion DIE LINKE mit der Erwiderung. Gibt es weiteren Redebedarf der Fraktionen zum vorliegenden Antrag? Die CDU? – Kein Bedarf. Die AfD-Fraktion? – Kollege Schaufel, bitte schön.

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Frank Schaufel AfD

Für mich wäre nur noch einmal wichtig zu sagen, dass wir Anfang Januar die Botschaft bekommen, welche Strategie dann angewandt wird. Es ist wichtig, dass wir Klarheit darüber haben, was mit der ITTechnik in den Schulen ist und ob die Lüftung gesichert ist. (Zuruf der Abg. Kerstin Nicolaus, CDU) Ich sage Ihnen auch: Besonders die Kinder leiden wirklich sehr darunter. Die werden mittlerweile zu dick, weil es keinen Sportunterricht mehr gibt. Im Freien kann man Sportunterricht machen. Es wäre wirklich zu erwarten, dass uns Anfang Januar mal eine Strategie vorgesetzt wird, Herr Kultusminister. Danke. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Schaufel von der AfD-Fraktion. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass wir uns darüber geeinigt haben, dass, wenn man an das Rednerpult tritt und zum Plenum spricht, zum einen der Präsident und zum anderen das Plenum in seiner Allgemeinheit angesprochen werden. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen zum Antrag? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung; Herr Staatsminister Piwarz, bitte schön

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Christian Piwarz

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe ein wenig das Gefühl, dass wir diesen Tagesordnungspunkt nahtlos in die Befragung der Staatsregierung übergehen lassen könnten. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Es sind nur dummerweise zwei erste Beratungen dazwischen. Ich hatte eine Rede vorbereitet, will diese aber jetzt nicht verlesen, sondern ein Stück weit darauf eingehen, was hier vorgetragen wurde. Dass man es als Minister, als Regierung gerade aus Sicht der Opposition – egal, was man macht – im jeweiligen Moment immer falsch macht, ist okay. Damit kann man leben. Ich glaube, wir haben deutlich gemacht, dass wir uns die damalige Entscheidung zur Öffnung nicht leichtgemacht haben, das wissenschaftlich für uns begründet haben und dass wir uns die jetzige Entscheidung, die Schulen und Kindertagesstätten vorübergehend zu schließen, ebenso nicht leichtgemacht haben. (Zuruf von der AfD) Ich halte es schon für einen Gewinn, dass wir über den Sommer hinweg ein Bewusstsein in diesem Land – damit meine ich nicht nur den Freistaat Sachsen, sondern die Bundesrepublik Deutschland insgesamt – geschaffen haben, dass nicht wieder das eintritt, was wir im Frühjahr erlebt haben, nämlich, dass das Erste, was geschlossen wird, die Schulen und die Kindertagesstätten sind. (Beifall der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE, und Sabine Friedel, SPD) Das halte ich für einen Erfolg. Wenn ich jetzt auf Helge Braun höre – der mit meiner Meinung sonst nicht immer übereinstimmt –, der deutlich sagte: „Wir müssen dafür Sorge tragen, im neuen Jahr die Schulen und die Kindertagesstätten möglichst wieder zuerst zu öffnen“, dann ist das ein wichtiges Signal, das wir in diese Gesellschaft senden. Deswegen kann man natürlich darüber diskutieren, ob die Schulschließung möglicherweise ein Stück zu spät gekommen ist und ob man eher in den Wechselunterricht hätte gehen müssen. Dazu kommen wir in der Befragung noch einmal. Ich halte es für richtig, den Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechtzuerhalten und dafür Sorge zu tragen, dass Schülerinnen und Schüler ihre Schule besuchen und Kinder ihre Kindertageseinrichtung besuchen, ihre Freunde treffen und ihren geregelten Tagesablauf haben, wo sie Halt bekommen, wo sie viel an sozialer Interaktion bekommen und wo es hilft, dass es ihnen in jeder Hinsicht entsprechend auch gut geht. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leichtgemacht, mussten aber zur Kenntnis nehmen, dass das, was an Infektionsgeschehen in der Gesellschaft insgesamt stattfindet – und das ist deutlich höher als damals im Frühjahr –, natürlich auch in die Einrichtungen hineinwirkt und man dafür Sorge tragen musste, dass wir zusätzliche Kontakte reduzieren. Deswegen war aus meiner Sicht diese Entscheidung richtig, zumal sie flankiert war mit anderen, auch deutlich einschränkenden Maßnahmen. Wir haben uns bemüht, transparent darzustellen, wie die Situation an den Schulen ist. Sehen Sie es mir nach, Frau Tändler-Walenta – ich hatte das schon hineingerufen –: Wir können halt nur in die Schulen hineinschauen. Nur dort haben wir einen direkten Zugriff, von dort bekommen wir die Meldungen. Wir haben ein neues interaktives Erfassungstool dort, wo die Schulen minutengenau melden können, welche Infektions- und welche Quarantänelagen es gibt. Ich glaube, wir können – verglichen mit anderen Bereichen der Gesellschaft – ein vergleichsweise gutes Bild der Lage an den Schulen abbilden. Ich kann nur die Erwartung und die Bitte äußern, dass das im kommunalen Bereich für die Kitas genauso gilt und über die Gesundheitsämter – und wir wissen alle, dass das momentan aufgrund der Arbeitsbelastung die Schwachstelle ist – in die täglichen Lagemeldungen der Kreise und damit des Landes einfließt. Ein weiterer Punkt, der angesprochen wurde, ist der Stufenplan. Wir haben einen dezidierten Stufenplan ausgearbeitet mit vier Stufen. Ich will noch einmal daran erinnern, was eigentlich der Kern des Stufenplans gewesen ist: die Behörden vor Ort, die nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig sind, in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen. Nun kann man darüber diskutieren, ob das gelungen ist oder nicht, aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass nur ganz wenige Schulen von Gesundheitsämtern geschlossen wurden. Im Kitabereich fehlt uns der konkrete Überblick, weil wir dort nicht die direkte Rückmeldelage haben. Klar ist uns aber auch gewesen im November, als die Zahlen schon deutlich nach oben gegangen sind und wir von den Landkreisen die klare Information bekommen haben: Bitte kümmert euch darum!, dass wir es dann selbst gemacht haben. Wenn man sich erinnert: Die vorher geltende CoronaSchutz-Verordnung hat uns in die Situation versetzt, dass wir eigenverantwortlich gemeinsam mit dem Sozialministerium die Entscheidung zu Wechselunterricht oder zu Schulschließungen getroffen haben, eben auch aufgrund der Tatsache, dass wir uns ein vergleichsweise gutes Lagebild erarbeitet haben und in Rücksprache mit den Schulen tätig werden konnten. Ich halte diese einzelfallbezogene Entscheidung nach wie vor für richtig und für etwas, was wir hoffentlich bald, im Januar, dann auch in die Umsetzung bringen können; dass wir uns genau anschauen, wie die Infektionslage vor Ort ist – damit meine ich die Umgebung der Schule oder der Kita –, und dann auch sehen, wie das Infektions- und Quarantänegeschehen in der jeweiligen Einrichtung ist, um dann eine Entscheidung zu treffen: Kann sie im Regelbetrieb offen bleiben? Müssen wir den Regelbetrieb einschränken oder müssen wir die Einrichtung schließen? Wir haben gute Erfahrungen gesammelt. Es gab Schulen, die von sich aus etwas sehr euphorisch gesagt haben, wir wollen lieber ins Wechselmodell gehen. Wir haben manchmal dazu Ja gesagt, manchmal auch Nein, weil das konkrete Infektionsgeschehen es nicht hergegeben hat und wir damit keine Rechtsgrundlage hatten. Aber es hat auch nicht wenige Fälle gegeben, in denen wir aufgrund der Zahlen identifiziert haben, dort ist eine Problemlage bzw. deutet sich eine solche an, mit den Schulen in Kontakt getreten sind und von dort die Rückmeldung kam: Nein, wir wollen gern im Präsenzunterricht, im Regelbetrieb bleiben, wir können das stemmen, wir bekommen es im Sinne der Schülerinnen und Schüler hin. Insofern wird diese Flexibilität, dieses Eingehen auf die konkrete Situation etwas sein, das uns die nächsten Monate beschäftigen wird. – Ich gehe davon aus, dass wir den einen oder anderen Punkt noch in der Befragung vertiefen werden. Da es angesprochen wurde, will ich kurz auf das Thema der Luftreiniger eingehen, weil das ein beliebtes Thema ist. Wir haben immer deutlich gesagt: Das Wichtigste, was wir machen müssen, ist ein konsequentes Lüftungsregime. Ich habe vorhin schon in einer anderen Debatte von den frierenden Kindern in unseren Klassenräumen gehört. Ich denke mir dann immer: Wer das vorträgt, hat Lüften noch nicht so ganz verstanden. Es geht nicht darum, 45 Minuten sperrangelweit die Fenster zu öffnen – dann würde es in der Tat kalt –, aber ein beherztes Stoßlüften und 3 bis 5 Minuten Luftaustausch erzeugen ist wirkungsvoll und kann einiges an Schutz bieten. Bei diesen Luftreinigergeräten ist es erstaunlich, wie viele Angebote man plötzlich als Ministerium von Firmen bekommt, die plötzlich diese Geräte herstellen und natürlich das einzige und beste Produkt auf dem Markt haben. Diese Geräte sind ausgiebig getestet worden. Es gab dazu sogar eine Schalte der Kultusminister mit entsprechenden Experten, bei der klar herausgekommen ist, dass diese Geräte durchaus wirksam sind – gerade in den Räumlichkeiten, die nicht durch ein Fenster oder Ähnliches gelüftet werden können. Aber sie haben zwei entscheidende Nachteile. Der eine Nachteil ist: Sie sind laut – das heißt, sie würden auf jeden Fall den Unterricht stören –, und der zweite ist aus meiner Sicht der entscheidende: Sie kosten eine ganze Menge Geld. Darüber kann man ja durchaus noch reden. Nur, wenn das Bundesumweltamt, das dazu eine Stellungnahme abgegeben hat, sinngemäß sagt, einmal ordentlich stoßgelüftet sei derselbe Effekt wie 45 Minuten das Gerät laufen zu lassen, dann sage ich nicht nur aus haushalterischen Gesichtspunkten: lieber stoßlüften als diese Geräte anschaffen. Insofern gehört dort auch ein Stück Ehrlichkeit dazu. Ich bin froh, dass wir uns in diesem Hause einig sind und – so habe ich die Debatte verstanden –, dass es unser gemeinsames Interesse ist, Schulen und Kindertageseinrichtungen möglichst schnell im Januar wieder zu öffnen. „Möglichst schnell“ heißt nicht überstürzt, sondern mit einem Plan. Ich kann nachher in der Befragung noch einmal darauf eingehen, was dort unsererseits angedacht ist. Aber diese Gemeinsamkeit – und darum bitte ich uns alle – sollten wir über die Weihnachtstage und über den Jahreswechsel beibehalten, denn wir sind es am Ende den Kindern, den Schülern schuldig, dass wir ihnen die entsprechenden Möglichkeiten bieten. Wenn wir in diesem Parlament, das ansonsten viel streitet, wenigstens eine Einigkeit hergestellt haben, dann hat Ihr Antrag durchaus etwas Gutes bewirkt. Aber sehen Sie es mir nach, dass ich dem Hohen Hause anempfehlen muss, diesen Antrag dennoch abzulehnen. Danke schön. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Staatsminister Piwarz für die Staatsregierung. Wir kommen nun zum Schlusswort. Das Schlusswort hält für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Tändler-Walenta.

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Nun haben wir ja einiges über die Notwendigkeit und die Nichtnotwendigkeit unserer Forderungen gehört. Natürlich bitte ich an dieser Stelle um Zustimmung zu unserem Antrag. Aber – und das soll heute mein dringendster Appell an die Staatsregierung sein –: Schaffen Sie eine Perspektive, einen Stufenplan! Ja, wir wissen alle nicht, wie die Situation im Januar oder Februar aussehen wird. Aber vielleicht ist es sinnvoll, die Gruppen zunächst zu trennen bzw. weiterhin getrennt zu lassen. Vielleicht ist es sinnvoll, doch noch einmal über das Wechselmodell an Schulen nachzudenken. Verstehen Sie beides bitte als einen Zwischenschritt. Ich bin überzeugt davon, dass die Staatsregierung immer versucht, mit Augenmaß und auch mit wissenschaftlicher Unterstützung Entscheidungen zu treffen, die sicherlich nicht immer einfach sind. Dennoch gibt es Entscheidungen, auf die wir als Opposition eine andere Sicht haben. Für mich erschließt sich bis heute nicht, warum es keine Einzelfallprüfung für Alleinerziehende für die Notbetreuung gibt, die Kinder zumindest tageweise in die Notbetreuung geben zu können. Aber eines kann ich Ihnen – auch im Namen meiner Fraktion – versichern: Wir nehmen die kritische Situation wahr und wir nehmen auch das Virus ernst. Noch einmal ganz klar für alle: Der Lockdown war richtig, auch an Schulen und Kitas. Aber wir möchten eben schon in die Perspektive schauen und uns dann nicht fragen: Jetzt geht es wieder los, was machen wir denn eigentlich – wieder vollen Betrieb, oder vielleicht gibt es doch Zwischenschritte? Lassen Sie mich noch auf einen letzten Aspekt eingehen: die Ergebnisse der sogenannten COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. Das Ergebnis lautet, dass die Kinder und Jugendlichen vermehrt psychische und psychosomatische Auffälligkeiten zeigen. Die Studie kommt aber auch zu dem Ergebnis: Betroffen sind vor allem Kinder, die in Armut leben. Lassen Sie uns das gemeinsam nicht aus dem Blick verlieren, insbesondere in den kommenden Wochen. Ich möchte mit einem Satz enden, den ich vor Kurzem bei einer Anhörung im Ausschuss für Schule und Bildung zur Corona-Pandemie von Prof. Dr. Kiess von der Universität Leipzig gehört habe. Er schloss seine Stellungnahme mit den Worten – ich zitiere: „Was haben wir versäumt und was müssen wir tun? Ein Land, das Schulen nicht wichtig findet, das einen massiven Lehrermangel zulässt; ein Land, das die Altenheime runterfährt und dort kaum mehr Altenpfleger hat; ein Land, das meint, Krankenhäuser zu Profitzentren ausbauen zu müssen, hat ein Problem.“ Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Fraktion DIE LINKE mit dem Schlusswort. Wir kommen nun zur Abstimmung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 7/4594 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Bei einigen Dafür-Stimmen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen, ist die Drucksache nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Schaffung eines Lobbyregisters Drucksache 7/4681, Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die AfDFraktion für 8 Minuten. Ich übergebe das Wort an Herrn Kollegen Wiesner, bitte schön.

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Alexander Wiesner AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lobbyismus betrifft den Kern unserer Demokratie. Das stellte Lobby Control bereits vor Jahren fest. Von vielen lobbykritischen Verbänden wird die Intransparenz und die Entstehung von Gesetzen durch die Einflussnahme von Lobbyisten stark kritisiert. Zu Recht, denn bis jetzt ist es nicht ersichtlich, wer bei der Gestaltung von Gesetzentwürfen mitgewirkt hat. Verständlich, dass das Vertrauen in die politisch Handelnden schwindet. Über 80 % der Deutschen halten den Einfluss von Lobbyisten für zu hoch. Das Hauptproblem für die Bürger besteht darin, dass Lobbyisten meist im Verborgenen agieren und deren Einflussnahme auf Abgeordnete, Regierung und Ministerialbürokratie nicht erkennbar ist. Es besteht also dringender Bedarf, in Sachen Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Offenlegung politischer Interessenvertretung Antworten zu liefern. (Unruhe im Saal) Meine Damen und Herren! Die Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen steht auf unserer Agenda. Dies setzt eine größtmögliche Transparenz voraus, welche wir nur durch klare und strikte Regeln herbeiführen können. Deswegen wollen wir auf beiden Seiten den Hebel ansetzen, zum einen auf der Seite der Interessenvertreter, welche ihre Anliegen an die politischen Entscheider herantragen, und zum anderen auf der Seite aller beteiligten Funktionsträger, welche Gesetze vorbereiten und darüber entscheiden. Das im Koalitionsvertrag hinterlegte Vorhaben, „durch ein freiwilliges Lobbyregister mehr Transparenz zu schaffen“, halten viele Antikorruptionsvereinigungen und die AfDFraktion für unzureichend. Für eine Vielzahl von Verbänden und Vereinigungen ist ein verpflichtendes Lobbyregister für alle Interessenvertreter der Kern einer Transparenzregelung. Eine verpflichtende und unverzügliche Registrierung ausnahmslos aller Lobbyisten und Lobbygruppen bei der Kontaktaufnahme von Funktionsträgern ist in der anvisierten Breite der Datenangaben unumgänglich, denn nur so wird Transparenz hergestellt, nicht um ihrer selbst willen, sondern um der Demokratie willen. Darauf haben die sächsischen Bürger ein Anrecht. (Beifall bei der AfD) Um dieser Verpflichtung Nachdruck zu verleihen, soll bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht ein Bußgeld von bis zu 20 000 Euro ausgesprochen werden können. Nicht des Entwurfs (Lobbyregistergesetz – LobG) Gesetzentwurf der Fraktion AfD davon betroffen sind Eingaben natürlicher Personen, wenn diese keine privatwirtschaftlichen oder ausschließlich persönliche Interessen verfolgen, sowie natürlich Petitionen. Die legislative Fußspur mit der Auflistung aller an Gesetzentwürfen beteiligten Lobbyisten ist dabei ein entscheidendes Element der Offenheit und Nachvollziehbarkeit gegenüber jedem interessierten Bürger oder den vom Gesetz betroffenen Gruppen. Das gilt auch für die Beteiligung von Lobbyisten, bevor ein Referentenentwurf vorgelegt wird, und dies wollen wir klar und deutlich erkennbar machen. Um größtmögliche Klarheit zu schaffen, sollen die gesamten Vorgänge der Gesetzesbildung, welche stets zu aktualisieren sind, in einem webbasierten Lobbyregister zugänglich gemacht werden. Meine Damen und Herren! Wenn es um die Fragen von Transparenz und klaren, strikten Regelungen bei Einflussnahmen durch Lobbyisten geht, steht Deutschland aktuell äußerst schlecht da. Andere Länder sind da viel weiter. Die USA haben bereits vor 20 Jahren ein Lobbyregister eingeführt. Auch in Österreich, Polen, Großbritannien und Kanada existieren derartige Instrumente. Die Möglichkeit einer wirksamen Kontrolle der Parlamente und des Regierungshandelns in Deutschland wird von Antikorruptionsverbänden als ungenügend beschrieben. Da bildet auch Sachsen leider keine Ausnahme. Möglichkeiten, wie sich diese Missstände beheben lassen, gibt es viele. Angeführt werden die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters und schärfere Transparenzregeln oder auch die Bekanntmachung von Lobbyisten, die am Gesetzgebungsprozess mitgewirkt haben, mit einfachen Worten die von uns geforderte legislative Fußspur. Das sind alles Regeln, die uns lobbykritische Verbände ins Stammbuch geschrieben haben, denn nur im offenen – ich wiederhole, im offenen – Austausch von Positionen mit Experten und Verbänden kann die Politik gute Gesetze für unser Land schaffen. Meine Damen und Herren! Es ist schädlich für unsere Demokratie, dass viele Menschen den Eindruck haben, als ob die Gesetzgebung dem politischen Einfluss von mächtigen Interessenvertretungen ausgeliefert wäre. Um diesem Eindruck wirkungsvoll zu begegnen, braucht es mehr als nur zaghaftes Stolpern, es braucht mutige und feste Schritte, hin zu mehr Transparenz. (Beifall bei der AfD) Den sächsischen Bürgern muss es möglich sein, sich ein Bild darüber zu machen, wer im Einzelnen am Willensbildungsprozess auf dem Weg zu einem Gesetz beteiligt war, denn Demokratie heißt Herrschaft des Volkes und nicht Mitbestimmung von Interessengruppen. Die Transparenz, die wir hierbei herstellen können, wird auch das Vertrauen in die Politik stärken. Meine Damen und Herren! Deswegen sollten wir dieses Lobbyregistergesetz auf den Weg bringen. Ich freue mich auf konstruktive Debatten in den Ausschüssen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Wiesner für die AfD-Fraktion. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zum Schutz des Wege und Plätze im Drucksache 7/4800, Gesetzentwurf Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Fraktion DIE LINKE. Kollege Schultze, bitte schön. (Dr. Stephan Meyer, CDU: Das scheint ja der Fraktion DIE LINKE nicht so wichtig zu sein!)

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Mirko Schultze Die Linke

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegen Fraktionsmitglieder haben diesen Gesetzentwurf schon so oft gehört, augenscheinlich reicht das. Aber zum Thema selbst: Wenn es im großen Stil um Privatisierungen öffentlichen Eigentums, um Infrastruktur und um Lebensqualität geht, dann ist DIE LINKE immer diejenige, die die Maßnahmen der Privatisierung kritisiert und öffentliches Eigentum verteidigt. Manchmal kommt dies im großen Stil öffentlichkeitswirksam daher, ist landauf, landab hörbar und sichtbar wie zum Beispiel bei Krankenhäusern oder dem öffentlichen Gesundheitswesen. Manchmal kommt es aber auch leise daher, so wie jetzt. Wir sehen, was passiert – gerade gab es die Diskussion dazu –, wenn Grundversorgung zusammengestrichen, zusammengekürzt wird. Wir haben in Sachsen seit vielen Jahren ein Sparprogramm erlebt, das letztlich dazu geführt hat, dass viele Menschen nicht mehr wissen, was öffentliche Grundversorgung eigentlich alles könnte, wenn sie ordentlich ausgebaut wäre. Wie gesagt, die Diskussionen, die bisher liefen, waren die eine Seite. Dieses Mal haben wir es aber bei unserem Gesetzentwurf mit einem Sparzwang zu tun, der einmal nicht von der CDU und ihrem Sparzwang kommt, sondern der dieses Mal aus dem Ordnungszwang heraus kommt. Der Effekt ist aber genau derselbe: der Verlust öffentlicher Infrastruktur. Meine Damen und Herren, bis zu 10 000 Kilometer öffentliche Wegeinfrastruktur können in den nächsten Monaten Gesetz zur Schaffung eines Lobbyregister“ an den Ausschuss für Inneres und Sport federführend, an den Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Somit wurde die Überweisung einstimmig beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen nun zu des Entwurfs Bestands öffentlicher Straßen, Freistaat Sachsen der Fraktion DIE LINKE ausradiert werden. Dies gilt es, dem Frieden in den Kommunen zuliebe unbedingt zu verhindern. Historisch bedingt haben wir in Sachsen immer noch viele öffentliche Straßen, Wege und Plätze, die nicht in einem öffentlichen Bestandsverzeichnis eingetragen sind. Diese sollen nun aufgenommen werden. Das wurde am 20. August 2019 mit der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes den sächsischen Kommunen auferlegt. Wenn nicht bis Ende dieses Jahres – dieses Jahr ist so gut wie zu Ende – ein öffentliches Interesse an einem Weg gemeldet wird und dieser nicht bis Ende 2022 in das Bestandsverzeichnis eingetragen wird, dann verliert er den derzeitigen öffentlichen Status und wird zu einem Privatweg. Im Jahr 2020 ist und war eine so umfangreiche Aufgabe für eine Kommune schlicht nicht leistbar. Die Frist ist nicht zu halten. Die nötige Sorgfalt kann unter aktuellen Gegebenheiten nicht gewährleistet werden. Auch mittelfristig wird ein nicht zu unterschätzender zeitlicher und personeller Aufwand bei den Kommunen verlangt. Das wird nicht leistbar sein. Dadurch werden die Melde- und Eintragungsfristen nicht gehalten. Das betrifft Straßen, Wege und Plätze, die dann automatisch den Status „privat“ bekommen. Dies würde aber über das Ziel der letzten Änderung des Straßengesetzes der Bestandsverzeichnisbereinigung hinausschießen, die Herstellung des Rechtsfriedens im Gegenteil umkehren. Es würde keine Klarheit schaffen, und es würde die öffentliche Hand oder öffentliches Dasein nicht sichern. Es würde dafür sorgen, dass öffentliches Eigentum de facto privatisiert wird. Ich sehe schon weggefegte Wanderwege, den umzäunten Badesee oder das Privatwegschild auf dem Reit- und Radweg. Das betrifft insbesondere den ländlichen Raum. Deshalb hat meine Kollegin Frau Feiks, die hier aktiv geworden ist, bei der Staatsregierung angefragt. Sie wollte wissen, weil es nicht nur den ländlichen Raum als solches, sondern auch den Rad-, Reit- und Wandertourismus und die Land- und Forstwirtschaft betrifft, was die Staatsregierung hier getan hätte, um das Ganze zu vermeiden. Die Frage lautete: Wann hat die Staatsregierung welche Maßnahmen ergriffen, um die Akteure des Reittourismus in Sachsen, insbesondere Betriebe und Vereine des Reittourismus, aber auch Tourismusverbände und Gemeindeverwaltungen für die Meldung von Wegen für die Aufnahme in das jeweilige Straßen- und Bestandsverzeichnis zu sensibilisieren, zu unterstützen? Die Antwort der Staatsregierung: Gesonderte Maßnahmen hat die Staatsregierung nicht ergriffen. Wenn man aber noch einmal genau hinschaut und zum Wandertourismus geht, dann sieht man, dass der Landestourismusverband die Staatsregierung darauf hingewiesen hat, dass hier ein Problem auf uns zukommt. Die Staatsregierung hat es hinbekommen, dass im Inforundbrief des Landestourismusverbandes Ende Oktober, drei Monate vor Fristende und direkt zum Beginn der Corona-Welle, wenigstens ein Hinweis gestanden hat. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung hat bis heute die Bedeutung und die Dringlichkeit dieses Themas weder erkannt noch die Kommunen dazu befähigt, hier einzugreifen oder besser gesagt zu handeln. Es wäre jetzt mindestens eine Fristverlängerung notwendig. Wir sind aber der Meinung, dass es nicht darum geht, eine Frist zu verlängern, sondern wir sind dafür, dass der Teil aus dem Gesetz gestrichen wird, und beantragen das heute mit einer simplen Begründung. Zum einen sind öffentliche Wege heute noch nicht einzuordnen. Sie können sich vielleicht daran erinnern: Hätte man Sie vor zehn Jahren auf die Schaffung eines Radschnellweges angesprochen, hätten Sie wahrscheinlich nachschauen müssen, was ein Radschnellweg ist. Heute reden alle, wie wichtig es wäre, dass wir Radschnellwege schaffen, dass es am besten ist, dass diese Infrastruktur in öffentlicher Hand ist und wir die Wege nicht erst wieder neu widmen, wieder zurückkaufen, aneignen oder Ähnliches tun müssen. Es geht durchaus darum, dass die öffentliche Hand und die Daseinsvorsorge dafür sorgt, dass wir den Zugriff auf diese Struktur haben und dass sie nicht deshalb wegfällt, weil wir in tiefster Überzeugung und aus Diskussionen heraus festgestellt haben, dass die Wege nicht mehr als öffentlich gewidmete notwendig sind, sondern weil Fristen gesetzt worden sind, weil Fristen nicht eingehalten wurden und weil im Rahmen eines Gesetzes jemand festgestellt hat, dass 2022 so etwas automatisch von öffentlich in privat wechselt. Es geht auch um das Jedermann – – In dem zweiten Punkt in diesem Gesetz, den ich noch kurz anreißen will, geht es darum, wer das kann. Die Kommune und jemand, der ein besonderes Interesse hat, kann beantragen, dass etwas öffentlich bleibt. Aber was ist denn das besondere Interesse, gerade im ländlichen Raum an vielen Wegen? – Der Anlieger hat vielleicht kein Interesse daran, dass er zur Gemeinde geht und den Weg öffentlich behält. Es gibt genügend Dinge, wie zum Beispiel den vorhin von mir angesprochenen Weg zum See, der einfach ein Jedermannsrecht ist. Deshalb gehört auch das Jedermannsrecht in dieser Form veranlagt. Deshalb beantragen wir, dass wir die Regeln des § 54 Abs. 3 in diesem Gesetz streichen, weil sie keinen Sinn machen. Die Frist ist falsch und auch die Festbindung darauf, dass wir nur spezielles Interesse haben, wird sich in der Praxis als negativ erweisen. Ich freue mich auf die Diskussionen in den Ausschüssen. Ich bitte um die Verweisung an den beantragten Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als federführend, an den Ausschuss für Inneres und Sport und an den Ausschuss für Regionalentwicklung. Ich bin gespannt auf die Diskussionen und hoffe, dass wir das öffentliche Wegerecht in Sachsen behalten und nicht automatisch 10 000 Kilometer in die Privatisierung schicken. Danke schön. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Schultze von der Fraktion DIE LINKE. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zum Schutz des Bestandes öffentlicher Straßen, Wege und Plätze im Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – federführend –, an den Ausschuss für Regionalentwicklung, den Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, den Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltung? – Somit ist dies einstimmig beschlossen und der Gesetzentwurf an die jeweiligen Ausschüsse überwiesen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist nun beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Befragung der Für die Staatsregierung berichtet zunächst der Staatsminister für Kultus, Herr Christian Piwarz, zum Thema: „Schule in der Corona-Pandemie, Recht auf Bildung sichern!“. Hierzu stehen ihm nach Ziffer 1 der Anlage 8 zur Geschäftsordnung fünf Minuten zur Verfügung. Anschließend haben die Fraktionen über eine Dauer von insgesamt 40 Minuten die Möglichkeit, dem Staatsminister Fragen zu Themenkomplexen zu stellen, die seinen Bereich betreffen. Die jeweilige Frage darf eine Minute, die Antwort drei Minuten nicht überschreiten. Ich erteile nun Herrn Staatsminister Piwarz das Wort. Bitte schön.

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Christian Piwarz

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den fünf Minuten, die mir jetzt zu dem Thema, das wir gewählt haben, zur Verfügung stehen, wollte ich drei Dinge ansprechen. Den ersten Punkt hatten wir schon in der vorhergehenden Debatte. Dabei ging es um die Frage, mit welchen Prämissen wir dieses Schuljahr gestartet haben. Ich hatte hinreichend deutlich gemacht, was unser Antrieb gewesen ist, Schulen und Kitas möglichst lange im Regelbetrieb zu lassen, gerade im Interesse der Schülerinnen und Schüler, im Interesse der Kinder. Darauf will ich nicht noch einmal wiederholend eingehen. Das Zweite, worüber ich kurz sprechen möchte, ist die Frage, wie es weitergehen wird, weil wir von verschiedenen Seiten die Fragen bekommen, was geplant ist. Zunächst einmal muss man ganz klar festhalten: Das hängt entscheidend davon ab, wie sich die Infektionszahlen im Freistaat Sachsen in den nächsten Wochen entwickeln werden. Der Woche nach Weihnachten und der ersten JanuarWoche kommen eine entscheidende Bedeutung zu, womit wir bei den Inzidenzzahlen sind. Ich habe vorhin in der Debatte schon gesagt: Je mehr Infektionsgeschehen in der Gesamtgesellschaft ist, desto mehr werden wir das auch an Schulen und in Kitas erleben. Das ist zwangsläufig. Wir haben das in der Vergangenheit festgestellt. Es waren weit überwiegend die Einträge von außen, und je mehr Einträge von außen kommen, desto schwieriger ist es, Unterricht bzw. Betreuung in den Einrichtungen vorzunehmen. Deshalb müssen wir uns diese Zahlen genau anschauen. Was sind mögliche Wege? Das Einfachste und Schönste – aber wahrscheinlich auch das Unrealistischste – wäre, wir könnten wieder komplett im Regelbetrieb starten. Ich glaube allerdings nicht, dass das wirklich eine realistische Option ist. Also muss man überlegen, was die Prioritäten sind, die wir setzen, wenn wir wieder in die Öffnung gehen, nach Möglichkeit am 11. Januar, möglicherweise aber auch etwas später. Da sage ich ganz klar: Es gibt für mich zwei Prioritäten. Die erste sind die Kleinsten. Das sind die, die in die Kitas gehen, und die, die in der Primarstufe sind. Die brauchen umso mehr die direkte Betreuung, den direkten Kontakt, gerade in der Grundschule. Deshalb müssen wir Staatsregierung Wege finden, dass wir sie möglichst schnell wieder in die Einrichtungen bekommen. Wir haben eine gute Erfahrung mit unserem eingeschränkten Regelbetrieb gemacht; das heißt, festen Gruppen in den Kitas und den Grundschulen. Ich glaube, das können wir auch bei einem noch erhöhten Infektionsgeschehen durchaus realisieren. Die zweite Gruppe, die mir wichtig ist, sind die Abschlussklassen und die Vorabschlussklassen. Hier spreche ich speziell die Elfer bzw. Zwölfer am Gymnasium bzw. am BGY an. Die haben schon im letzten Schuljahr aufgrund der damaligen Schließungen Unterrichtsstoff versäumt, und die müssen wir genauso zu einem guten Abschluss führen wie die Abschlussklassen, die in diesem Jahr, also im vorangegangenen Schuljahr, ihren Abschluss gemacht haben. Deshalb hätte das für mich äußerste Priorität, auch wenn ich ansonsten vielleicht die Schulen noch nicht wieder im Präsenzunterricht habe. Zumindest den Schülerinnen und Schülern Präsenzunterricht anzubieten, wenn die Schulen ansonsten noch vergleichsweise leer sind, ist dort vereinzelt durchaus möglich. Die entsprechenden Lehrkräfte haben wir. Dann müssen wir schauen, wie die Gesamtsituation aussieht, ob ich für die übrigen Klassenstufen wieder ein Wechselmodell anbiete oder ob ich sie möglicherweise noch in einem bestimmten Zeitraum – wir haben ab dem 11. Januar noch vier Wochen bis zu den Winterferien – in der häuslichen Lernzeit belasse oder nicht. Das sind die Optionen, die wir momentan vorbereiten. Ich bitte um Verständnis, dass wir jetzt noch keine direkte Aussage treffen können, wie es tatsächlich nach dem 11. Januar weitergeht. Wir schauen uns in den Wochen, die ich benannt habe, die Entwicklung genau an. Der dritte Punkt, auf den ich eingehen will, ist das Thema LernSax. Sie können mir glauben, dass mich das am meisten ärgert, was wir diese Woche erlebt haben und teilweise noch erleben müssen. Wir hatten in der vergangenen Woche die Situation, dass wir einen Angriff auf den direkten Server von LernSax hatten, und wir hatten zu Beginn dieser Woche einen weiteren Angriff, der nicht LernSax galt, sondern dem Rechenzentrum, was für entsprechende Probleme gesorgt hat. Ich habe sehr wohl den heutigen Artikel in der „Sächsischen Zeitung“ zur Kenntnis und zum Anlass genommen, nachzuforschen, was der Hintergrund ist. Unsere Feststellungen, die wir getroffen und öffentlich verkündet haben, bleiben bestehen. Das haben uns beide Firmen, sowohl unser Vertragspartner als auch der technische Dienstleister, nochmals ausdrücklich bestätigt. Was sich weiterhin ergeben hat – das muss man in aller Klarheit so sagen –, ist, dass nicht die Serverkapazitäten an sich das Problem sind, sondern dass es sich um einen Softwarefehler in den Vermittlungsservern handelt, die die Anfragen – ich sage es einmal mit meinen laienhaften Worten – in Richtung der Server weiterverteilen. Dieses Problem wird derzeit behoben, ist im Moment unter Kontrolle und wird bereits bis zum Wochenende durch einen kompletten Systemtausch so gelöst, dass wir dann keine Probleme mehr zu erwarten haben. Das, was wir an Kapazität zur Verfügung haben, ist weit ausreichend, um die Anfragen zu bewältigen. Wir werden dazu in Kürze eine entsprechende Pressemitteilung herausgeben und deutlich machen, was dort die Hintergründe sind. Ganz egal, ob es die Hackerattacke oder das Softwareproblem im – wie es ordentlich heißt – NFS-Client ist: Das ist etwas, was nicht passieren darf, was nicht dazu führen darf, dass das System teilweise überhaupt nicht erreichbar ist. Das will ich ganz deutlich sagen. Das wurmt uns, das wurmt mich persönlich, und ich kann nur alle Schüler, alle Lehrer und alle Eltern um Nachsicht und Verständnis bitten. Wir arbeiten mit Hochdruck daran. Heute läuft – zumindest sind das die letzten Rückmeldungen – unser System mittlerweile wieder störungsfrei, und ich hoffe, dass spätestens nach dem Wochenende die Grundproblematik so abgestellt ist, dass wir bei LernSax wieder einen vernünftigen Betrieb haben. Es war mir wichtig, das noch einmal darzustellen. Gerne stehe ich dazu und für andere Nachfragen zur Verfügung. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Die Fraktionen haben nun die Möglichkeit, Fragen an den Staatsminister zu stellen. Reihenfolge: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wir beginnen mit der Fraktion CDU. Herr Gasse an Mikrofon 5, bitte schön.

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Holger Gasse CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich würde gern beim Thema LernSax noch einmal nachhaken. Sie haben jetzt ausgeführt, was aktuell die Situation betrifft, aber es schwingt unterschwellig immer mit, dass es keine Vorbereitung gab. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung seit dem Frühjahr unternommen, um LernSax weiterzuentwickeln – und vielleicht im Hinblick auf die Qualifizierung der Lehrer. Dann stellt sich mir noch die Frage: Wie wurden die Angebote angenommen? – Danke.

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Christian Piwarz

Vielen Dank, Kollege Gasse, für die Frage. Sie haben ein Klischee bedient, das gerne benutzt wird, man hätte die sechs Monate oder etwas länger nichts getan, um das Bildungssystem darauf vorzubereiten. Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir im Frühjahr die Situation hatten, dass damals die Serverkapazität nicht ausreichend war. Das haben wir abgestellt. LernSax ist seitdem fehlerfrei gelaufen, und wir haben die Monate nicht ungenutzt verstreichen lassen, sondern uns gezielt darum gekümmert, dass die Anwenderfreundlichkeit besser wird und dass auch die Angebote, die LernSax bzw. die anderen Datenbanken, die wir zur Verfügung haben, breiter werden. Was die Anwenderfreundlichkeit betrifft, so haben wir ein namhaftes Institut eines großen Telekommunikationsanbieters damit beauftragt, wie es so schön Neudeutsch heißt, die Usability zu überprüfen, also die Bedienerfreundlichkeit. Dort sind bereits Dinge eingeflossen. LernSax ist immer noch nicht die bedienerfreundlichste Plattform, aber sie ist deutlich bedienerfreundlicher geworden. Wir werden auch weiterhin daran arbeiten, und wir haben sehr umfangreich daran gearbeitet, zusätzlich digitale Inhalte zur Verfügung zu stellen. Das betrifft einerseits unsere Mediendatenbank MeSax, auf der wir in Größenordnungen digitale Lehrvideos, Lernvideos, Lernmaterialien zur Verfügung stellen, die allen Schulen zur Verfügung stehen, die darauf zugreifen wollen. Weiterhin haben wir ein zusätzliches Videokonferenztool BigBlueButton zur Verfügung gestellt, um es möglich zu machen, Videokonferenzen in Klassenstärke durchzuführen, und wir haben weitere Maßnahmen wie Etherpad und andere Dinge ergriffen, die wir jetzt zusammengeführt haben. Dazu gehört auch die bundesweite Bildungsdatenbank MUNDO, die bei uns gelistet ist. Das Ganze fassen wir unter dem Begriff „Schullogin“ zusammen. Nun gibt es einige, die sagen, jetzt kommt ihr schon wieder mit etwas Neuem. Nein, es ist nichts Neues, sondern es bündelt nur die verschiedenen Angebote. Mit Schullogin kann ich auf LernSax, auf MeSax, auf BigBlueButton, auf MUNDO und anderes zugreifen und habe damit die entsprechenden Möglichkeiten für digitales Lernen. Das Weitere ist, dass wir uns ganz bewusst mit der renommierten Firma Sofatutor zusammengetan und 33 000 Lizenzen erworben haben, die gerade Schülerinnen und Schülern zugutekommen, die in häuslicher Lernzeit lernen müssen, gezielte Angebote für die einzelnen Fächerkombinationen, und ab dem 1. Januar 2021 gibt es eine Kooperation mit dem Start up naklar.io. Da geht es um Tutoren, also um Menschen, die Schülern Dinge beibringen. Mit denen sind wir uns handelseinig geworden für die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch, dass auch dort, wo Schüler besonderen Unterstützungsbedarf haben, dieses Instrument von den Schulen eingesetzt werden kann. Die zweite Frage – meine Zeit geht zu Ende, aber ich bitte um Nachsicht, dass ich ein wenig umfangreicher bin –: Die Fortbildungen haben wir deutlich ausgeweitet und Angebote unterbreitet. Dazu muss man aber wissen, dass schon ab Anfang November aufgrund der Corona-Pandemie die Präsenzfortbildungen nicht mehr möglich waren. Bis jetzt können wir – Stand November – sagen, dass 41 % der Lehrkräfte der Schulen in MeSax und LernSax qualifiziert sind. Eigentlich war es geplant, weitere 30 % bis zum Jahresende zu qualifizieren. Das müssen wir nun ein Stück verschieben. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Minister, Sie müssen bitte trotzdem zum Schluss kommen.

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Christian Piwarz

Ich weiß das, danke. – Folgendes ist mir noch wichtig: Wir müssen daran arbeiten, dass insbesondere unsere Medienpädagogischen Zentren konkrete Hilfestellungen geben, um die Lehrkräfte und Schulen zu unterstützen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Jetzt hat die AfD-Fraktion die Möglichkeit, eine Frage zu stellen. Am Mikrofon 7 steht Kollege Dr. Weigand. Bitte.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatsminister! Wir haben gestern Abend diese Plenarsitzung nach einer langen Debatte verlassen. Danach war in der Zeitung zu lesen – inzwischen ist auch der Ministerpräsident etwas zurückgerudert –, dass die Gemeinden mit hohen Inzidenzwerten abgeriegelt werden sollen. Das solle noch überprüft werden, heißt es jetzt. Dort befinden sich natürlich auch Kinder, Erzieher und Lehrer. Für den Fall, dass diese Gemeinden weiter hohe Inzidenzwerte aufweisen und eine Abriegelung in Erwägung gezogen wird, möchte ich gern wissen: Wie wird mit den Kindern, Lehrern und Erziehern umgegangen, insbesondere mit denen, die in Nachbargemeinden wechseln? Wie sehen die aktuellen Planungen aus? Bis wann soll diese Planung, die aktuell zu den Gemeinden läuft, abgeschlossen sein?

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Christian Piwarz

Das betrifft nur indirekt meinen Geschäftsbereich, weil es im Bereich meiner Kollegin Köpping ressortiert. Insofern kann ich dazu nur bedingt Aussagen treffen. Ich weiß, dass im Arbeitskrisenstab über die Thematik diskutiert wird: Wie geht man mit den Gemeinden um, die eine besonders hohe Inzidenz aufweisen? Der Ministerpräsident hat deutlich gemacht, dass es nicht um eine Abriegelung geht. Vielmehr geht es erst einmal um folgende Fragen: Welche Maßnahmen gibt es, um genauer hineinzuschauen? Wie sieht das konkrete Infektionsgeschehen aus? Was sind die Ursachen? Wie kann man die Ursachen am besten bekämpfen? Insofern gibt es zum jetzigen Zeitpunkt für uns als Kultusministerium keinen konkreten Handlungsansatz, dort besondere Vorkehrungen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer zu treffen. Insofern ist es für uns nicht spruchreif. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun folgt die Fraktion DIE LINKE. Am Mikrofon 1 steht Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg. Bitte schön.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich danke auch dafür, dass die Befragung unmittelbar an die Debatte anknüpft. Das haben Sie vorhin schon gesagt. Ich habe tatsächlich eine Frage: Es wurde bereits viel darüber gesprochen, dass das kein Regelschuljahr sein wird. Aufgrund der Verfügbarkeit des Impfstoffes usw. muss damit gerechnet werden, dass sich die Situation noch bis zum Sommer hinzieht. Inwieweit sind Sie bereit, über – das meinte ich vorhin schon – eine andere Form des Lehrplans, also einen außerordentlichen Lehrplan, nachzudenken? Mein Eindruck ist, dass es von der Lehrerin oder dem Lehrer abgängig ist – ohne dass ich unseren Lehrkräften einen Vorwurf machen möchte –, was gerade unterrichtet wird und was nicht und auf welche Art und Weise. Alle sind extrem verunsichert. Es stellt sich folgende Frage: Packt man viel Stoff hinein, damit man es irgendwie hinbekommt, oder entzerrt man es und sagt, man macht nur das Notwendigste? – Ich würde mich gern darauf fokussieren, dass wir über die weiterführenden Klassen reden. Was passiert dann? Dazu hätte ich gern Ihre Meinung gehört. Danke schön.

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Christian Piwarz

Frau Kollegin, ich stimme Ihnen zu. Das ist kein normales Schuljahr. Das wird es auch sehr wahrscheinlich bis zum Schuljahresende nicht sein. Gerade die Zeit bis zu den Osterferien wird die eigentlich herausfordernde Zeit sein. Danach habe ich die Hoffnung, dass wir aufgrund der allgemeinen Wetterlage und vielleicht der Impfsituation in einen Zustand kommen, in dem man etwas entspannter sein kann. Das ist meine Vorhersage. Bis Ostern aber ist es noch einige Zeit hin. Es sagt sich immer so leicht, dass wir über veränderte Lehrpläne sprechen müssen. Ich möchte dabei die Bremse etwas anziehen, weil ich denke, dass die Lehrpläne, mit denen wir uns beschäftigen und die der Maßstab für uns sind, Berge sind, die über viele Jahre durch viele fachkundige Personen erarbeitet wurden. Es ist nicht so ohne Weiteres möglich, auf die Schnelle etwas ganz anderes zu machen. Worum es geht – so habe ich Sie auch verstanden –, sind folgende Fragestellungen: Kann ich aufgrund der Sondersituation bestimmte Einschnitte innerhalb des bestehenden Lehrplans vornehmen? Kann ich Weglassungen hinnehmen, weil ich damit besser zurechtkomme? Das gibt es bereits; das ist schon vor Beginn des Schuljahres kommuniziert worden. In Bezug auf die Abschlussklassen haben wir die Schulen darauf hingewiesen, auf welche Lernbereiche sie sich konzentrieren sollen, um sicherzustellen, dass prüfungsrelevantes Wissen in jedem Fall vermittelt wird und Schülerinnen und Schüler dadurch bestmöglich auf die Prüfungen vorbereitet werden. Ich tue mich mit einer generellen Diskussion schwer, grundsätzlich an die Pläne heranzugehen. Zum jetzigen Zeitpunkt weiß ich schlichtweg nicht, wie stark die Pandemie, die uns auf jeden Fall noch eine ganze Weile beschäftigen wird, unseren schulischen Alltag einschränken wird. Wenn man weiß, dass man viel Präsenzunterricht anbieten kann, dann muss man relativ wenig Einschnitte im Lernbereich bzw. in den Lehrplänen vornehmen. Sollten wir – im Worst Case – in die Situation geraten, dass wir uns tatsächlich bis zu den Osterferien – was Gott verhüten möge! –, im Wechselbetrieb befänden, dann müsste man deutlich darüber nachdenken, wo welche Konsequenzen zu ziehen wären. Für die Abschlussklassen ist das bereits geregelt. An den Gymnasien und den Oberschulen, genauso im beruflichen Bereich, werden wir die Schülerinnen und Schüler gut zum Abschluss bringen. Für diejenigen, die länger bei uns im System verbleiben, weil sie später ihren Abschluss machen, werden wir anhand dessen, was wir erleben, und einer Auswertung, wie viel Unterricht möglicherweise nicht stattfinden konnte, diese Entscheidung treffen müssen. Ich möchte Folgendes deutlich sagen, weil Sie es auch angesprochen haben: Wir werden nicht stur auf den Lehrplänen beharren. Wir werden uns aber ganz genau Folgendes anschauen: Was könnte geleistet werden? Was wird in den nächsten Wochen geleistet? Was konnte nicht absolviert werden? Daraus werden wir die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Zum Schluss geht es doch darum, den Schülerinnen und Schülern den bestmöglichen Abschluss zu geben und sie nicht darunter leiden zu lassen, dass die Pandemie den Schulbetrieb nicht im Regelbetrieb ermöglichen konnte. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun folgt die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Frau Kollegin Melcher steht am Mikrofon 3, bitte schön.

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Christin Melcher GRÜNE

Vielen Dank. Meine Frage zielt auf diejenigen ab, die vielleicht zu Hause nicht alles sofort erlernen und gut agieren können. Die Frage lautet daher wie folgt: Welche Maßnahmen bzw. Angebote gibt es für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen während der häuslichen Lernzeit? Stichwort: barrierefreie Angebote.

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Christian Piwarz

Vielen Dank, Frau Kollegin Melcher. Das hatte ich vorhin vergessen zu erwähnen. Wir reden ganz selbstverständlich von den Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien. Natürlich sind die Förderschulen an der Stelle besonders wichtig. Ich hatte sie bei den Prioritäten vorhin nicht direkt benannt, das möchte ich jetzt nachholen. Das zielt genau auf Ihre Frage ab. Im Regelfall benötigen die Schülerinnen und Schüler einen besonderen Betreuungsbedarf, weil es ihnen besonders schwerfällt, wenn sie aus diesem schulischen Alltag und damit auch aus ihrem Tagesalltag herausgerissen werden. Deswegen muss es unser Ziel sein – auch im Bereich der Förderschulen, gerade dort in den kleineren Klassen, nicht zwingend nur in der Primarstufe, sondern in allen Klassen –, möglichst viel Präsenzunterricht anzubieten. Dadurch können wir wieder die Struktur und den Rhythmus hineinbringen, ermöglichen Kommunikation und das Miteinander mit der Lehrkraft bzw. der pädagogischen Fachkraft. Wo das nicht notwendig ist, muss man einzelfallbezogen hineinschauen. Förderschullehrer sind eine besondere Spezies, die ein besonderes Verhältnis zu ihren Schülerinnen und Schülern haben. Die Schülerinnen und Schüler benötigen eine besondere Zuwendung, der Bedarf ist vorhanden. Deswegen müssen die Förderlehrer oder Sonderpädagogen die Schülerinnen und Schüler noch viel stärker in der häuslichen Lernzeit betreuen und für sie da sein. Wir müssen dafür sorgen, dass auch diejenigen, die im sozialhilflichen Bereich unterwegs sind – die Alltagsbegleiter und dergleichen mehr –, weiterhin unterwegs sein können, damit die Schülerinnen und Schüler nicht in die Isolation geraten. Man muss für jeden einzelnen Schüler möglichst passgenau die Betreuung ermöglichen. Ich möchte aber auch Folgendes ganz deutlich sagen – das ist eine zentrale Erkenntnis aus dem Frühjahr –: Wir werden, je länger die häusliche Lernzeit dauert, selbst wenn es ein Wechselmodell ist, Schülerinnen und Schüler verlieren. Wir werden gerade diejenigen verlieren, denen es besonders schwerfällt und die wenig Unterstützung beispielsweise aus ihrem Elternhaus erhalten. Deswegen muss die erste Priorität folgende sein: diese Schüler an die Schulen zurückzuholen und eine Beschulung vor Ort möglich zu machen. Ansonsten müssen wir die Begleitung mit den jeweiligen Maßnahmen vor Ort bestmöglich organisieren. Das sind wir den Schülerinnen und Schülern, die es besonders schwer haben, in besonderer Weise schuldig. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Am Mikrofon 1 steht Frau Kollegin Friedel von der SPD-Fraktion. Bitte.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Herr Präsident! Mir geht es um folgende Themen: Berufsorientierung und Praktika. Zum einen geht es um die Frage, wie die Berufsorientierung derzeit abgesichert werden kann. Was passiert insbesondere mit den Schulpraktika in der Sekundarstufe I? Zum anderen geht es um die Praktika. Es gibt auch vollzeitschulische Ausbildungen, in denen es Pflichtpraktika gibt. Wie wird damit angesichts der gegenwärtigen Lage umgegangen?

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Christian Piwarz

Das ist ein Thema, welches uns seit November, seitdem wir in diesen Teil-Lockdown gegangen sind, beschäftigt. Wir haben damals schon gesagt, dass die Berufsorientierung nicht mehr stattfinden kann, weil Externe nicht mehr an die Schulen kommen dürfen. Das betritt den GTA-Bereich ebenfalls. Das hat sich jetzt noch einmal verschärft. Damals haben wir viele Zuschriften von besorgten Eltern, aber auch von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern erhalten. Die Schülerinnen und Schüler wollten gerade jetzt ihr Praktikum machen, weil es doch wichtig sei, in die Berufswelt hineinzuschnuppern, um später zu wissen, wofür man sich entscheiden solle. Hierbei gilt auch: Wir müssen dafür Sorge tragen – das ist unser Ziel –, dass diese Praktika auch im Jahr 2021 möglich sind. Ich muss es bewusst etwas schwammig formulieren, weil ich nicht weiß, inwieweit die Pandemiesituation im Januar, Februar oder März das Ganze zulässt. Aber dort ist es wirklich notwendig, dass wir die Möglichkeiten eröffnen, vielleicht das Ganze noch einmal versuchen, ein Stück nach hinten zu schieben, zeitlich so zu strecken, dass es trotzdem für den Schüler ein Praktikum gibt. Dort braucht man auch das Entgegenkommen der Unternehmen, die Praktikumsplätze entsprechend anzubieten. Wir sind mit den Kammern im Gespräch, dass wir den Pakt für Ausbildung an dieser Stelle leben, weil ein großes Interesse daran besteht, dass die Berufsorientierung funktioniert. Dort muss man die gesamte Flexibilität des Systems nutzen. Wir werden auch zusehen, Möglichkeiten zu eröffnen, dass im Bereich der Berufsorientierung diejenigen, die dort notwendig sind, als Erste wieder an die Schulen gehen können. Es gibt weitere Maßnahmen, dass man Dinge in hybrider Form online gestalten kann, zum Beispiel Berufsorientierungsmessen und dergleichen mehr. Dort ist bereits vieles in Vorbereitung. Aber diesen direkten Austausch im Praktikum müssen wir im Jahr 2021 so schnell es geht möglich machen. Bei den Fachschulen, also bei denen, die darauf angewiesen sind, dass sie Praktikumszeiten nachweisen, sind wir so weit, dass wir die Fachschulordnung überarbeiten werden und dass es dort auch möglich ist, einen Abschluss zu erzielen, auch wenn die Pflichtstunden im praktischen Bereich nicht erfüllt werden, um keinen Nachteil zu produzieren; damit Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, ihren Abschluss trotzdem zu machen, auch wenn die praktischen Zeiten aus Gründen der Pandemie nicht abgeleistet werden können. Selbstverständlich bleibt es auch dort das Ziel, wo immer möglich diese praktischen Ausbildungszeiten anzubieten, weil sie einfach zur Ausbildung und damit zum beruflichen Werdegang des jungen Menschen gehören. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Nun beginnen wir mit der zweiten Fragerunde, Frau Firmenich von der CDU-Fraktion, bitte schön.

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Iris Firmenich CDU

Herr Staatsminister, Sie haben vorhin gesagt, dass die kleinen Klassen und Abschlussklassen Priorität genießen. Das begrüße ich sehr. Ich habe eine konkrete Nachfrage dazu, wie man mit den Abschlussklassen umgehen will. Gibt es konkrete Maßnahmen, wie man es schafft, dass sie einen guten Abschluss erreichen? Sie sind ja nun in der 11/2 schon im Homeschooling gewesen oder in der Lernzeit und gehen jetzt wieder in diese Phase. Ich glaube, dass wir uns schon Mühe machen müssen, das zu untersetzen.

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Christian Piwarz

Darin stimme ich Ihnen zu, Frau Kollegin. Deshalb hatte ich bewusst erwähnt, dass wir uns mit diesen Abschlussklassen – und da nehme ich gedanklich auch die Vorabschlussklassen, gerade im gymnasialen Bereich, mit hinein – besonders beschäftigen müssen. Wir haben wenig Zeit, bis der Abschluss kommt. Ich hatte schon darüber gesprochen, dass die Lernbereiche dort noch einmal fokussiert wurden, also eine konsequente Vorbereitung erfolgen kann, gerade im Bereich der 11 bzw. im beruflichen Gymnasium der 12, möglichst viele Möglichkeiten zu eröffnen, Noten anzusammeln. Das ist notwendig, um im Abitur entsprechend wirksam zu werden. Wir sind sehr stark am Überlegen – eigentlich nicht am Überlegen, es ist de facto schon festgezurrt: Wir wollen den Januar noch abwarten, wie wir starten können, um dann konkret festzulegen, was wir mit den Abschlussklassen machen. Wir haben im letzten Schuljahr gute Erfahrungen gemacht, dass sich die Abschlussklassen gezielt auf ihre Prüfungsfächer vorbereiten konnten und keinen sonstigen Unterricht mehr hatten. Das war damals der häuslichen Lernzeit geschuldet. Das Ergebnis war, dass wir sowohl bei den Gymnasiasten als auch bei den Oberschülern die besten Abschlüsse überhaupt erzielt haben. Viele der Schüler haben zurückgemeldet, dass es genau das ist, was sie brauchen – drei oder vier Wochen gezielte Prüfungsvorbereitung. Ich bin mir sehr sicher, dass wir das auch im Jahr 2021 für die Abschlussklassen anbieten werden. Darüber hinaus haben wir noch weitere Dinge in der Überlegung. Ich bitte aber ein Stück weit um Verständnis, dass wir erst im Januar entsprechend kommunizieren werden – je nachdem, ob und wie wir ab dem 11. Januar 2021 wieder Schulen und Kitas in den Betrieb nehmen können. Klar ist: Hauptaugenmerk sind die Abschlussklassen, und wir werden uns genauso viel Mühe geben wie beim zurückliegenden Jahrgang, dass wir auch diesen Abschlussjahrgang, egal an welcher Schule, zu einem guten Abschluss führen werden. (Dr. Rolf Weigand, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun wieder die AfD-Fraktion; Kollege Dr. Weigand.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ich möchte noch einmal auf die Grundschulen und Kitas eingehen. Sie haben gesagt, dass Sie diese zuerst öffnen möchten. Gibt es Pläne, die Lehrer und Erzieher in Abständen zu testen? Sie haben gerade gesagt, dass Sie diese gezielt öffnen, auch wenn es hohe Fallzahlen gibt. Gib es eine gewisse Teststrategie und einen Rückblick auf die Schließungen im Sommer? Wir hatten viele psychosoziale Folgen für einige Kinder. Gibt es Erzieher oder Lehrer, die gezielt angehalten sind, über diese vier Wochen, über die wir insgesamt reden, durch die zwei Wochen Ferien, die Problemfälle, die Sie ja von Kindern aus bildungsfernen oder prekären Schichten kennen, noch einmal gezielt hinzugehen? Ich gehe davon aus, dass das auch die Jugendämter in der Fläche nicht abdecken können. Welche Maßnahmen sind geplant, um sie nicht noch weiter abhängen zu lassen?

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Christian Piwarz

Das sind ja zwei Fragen. Ich versuche sie abzuarbeiten. Sicherlich machen wir uns Gedanken darüber. Ich hatte in der Anhörung vergangene Woche schon einmal geschildert, ob es Sinn macht, die Öffnung von Schulen und Kindertageseinrichtungen mit Testmaßnahmen zu flankieren. Wir sind weiterhin am Planen, ob und zu welchen Bedingungen das geht. Ich will es noch einmal offen sagen: Wir reden dort über Größenordnungen, die logistisch unwahrscheinlich schwierig zu bewerkstelligen sind. Wir brauchen insbesondere das medizinische bzw. medizinisch geschulte Personal, um beispielsweise Tests abzunehmen. Daran arbeiten wir im Moment. Aber es wäre aus meiner Sicht zum jetzigen Zeitpunkt vermessen, wenn ich Ihnen Dinge zusage, die ich zum Schluss nicht einhalten kann. Deshalb werde ich weiterhin im Ungefähren bleiben müssen. Sinnvoll ist es natürlich, wenn ich eine Einrichtung eröffne, möglichst sicherzustellen, dass diejenigen, die diese Einrichtung besuchen, coronafrei – sprich negativ getestet – sind. Das setzt umgekehrt auch voraus – angenommen wir würden diese Tests anbieten, wir können niemanden zwingen –, dass sich möglichst viele, wenn dieser Test angeboten würde, an diesem Test beteiligen. Hierbei wäre die Bitte: Sollte es so weit kommen, dann sollte man dafür sorgen, dass sich diejenigen testen lassen; denn dann können wir einigermaßen die Sicherheit haben, dass wir die Schulen und Kitas zumindest sinnvoll eröffnen. Die zweite Frage, die Sie ansprechen: Die Dinge sind einerseits das Pädagogische, wo wir bereits vor den Sommerferien gesagt haben: Liebe Lehrkräfte, bitte kümmert euch mit Beginn des neuen Schuljahres um die Lernstände eurer Schüler! Schaut euch individuell an, was sie in den Zeiten der häuslichen Lernzeit im Frühjahr geschafft oder nicht geschafft haben! Wo müsst ihr individuell hinterher sein? Dort braucht es wirklich den Pädagogen. Das, was ich an Rückmeldungen bekomme, ist – ich habe kein statistisches Bild, da das höchst individuell ist –, dass sich viele Pädagogen genau darum gekümmert haben und sagen: Wo stehen meine Schüler? Wo muss ich nacharbeiten? Wo habe ich Möglichkeiten, Dinge aufzuholen? In dieser Sommerschule haben wir einige Dinge klären können, aber die Beteiligung war ja nicht so, dass wir von einer flächendeckenden Beteiligung ausgehen können. Darüber haben wir bereits diskutiert. Insofern muss das konsequent weitergehen. Selbstverständlich müssen die Lehrer weiterhin aufmerksam sein. Wir haben ausdrücklich darum gebeten, einen stetigen Kontakt herzustellen, immer in Kommunikation mit den Schülern zu bleiben. Man soll also merken, ob die Schüler mit den Aufgabenstellungen zurechtkommen oder ob es noch einmal eine besondere Zuwendung braucht. Die anderen Themen, gerade im psychosozialen Bereich, sind etwas, wofür zwar der Lehrer die erste Auffang- und Anlaufstation ist, wofür wir aber auch die gesamten anderen unterstützenden Systeme haben müssen. Dort ist es wichtig, dass es trotzdem Angebote wie Sozialarbeit und Ähnliches, aufsuchende Sozialarbeit, die nicht in meinem Arbeitsbereich enthalten ist, gibt, dass man früh dem ganzen vorbeugen kann. Es ist vorhin bereits darauf eingegangen worden – ich komme gleich zum Schluss, Herr Präsident – – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ja!

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Christian Piwarz

Herr Prof. Kies hat in seiner Studie deutlich gemacht, dass es besonders diejenigen betrifft, die es ohnehin schon relativ schwer haben. Darauf sollten wir ein Augenmerk legen. Es ist ja eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der die Lehrer zuerst einmal einen Hinweis geben können, wir aber die anderen Unterstützungssysteme auch weiterhin brauchen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun die Fraktion DIE LINKE, Frau Kollegin Tändler-Walenta.

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Vielen Dank. Zu den Personen, die prioritär geimpft werden sollen, gehören auch die Beschäftigten in Schulen und Kitas. Meine konkrete Nachfrage: Gehen Sie davon aus, dass die Impfungen noch vor Eröffnung von Schulen und Kitas stattfinden können? Sie haben ja Ihre Prioritäten genannt: Kitas und Primarstufe plus Abschlussklassen. Kann denn dann eventuell gewährleistet sein, dass die dort tätigen Beschäftigten geimpft sind? Welche weiteren Schutzmaßnahmen sind darüber hinaus vorgesehen?

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Christian Piwarz

Zu den Schutzmaßnahmen, Frau Kollegin: Dort haben wir bereits ein umfangreiches Paket an Schutzmaßnahmen. Wenn man sich die Zahlen anschaut, dann stellt man fest, dass sie gestiegen sind, auch in den letzten Wochen, in denen die Schulen geöffnet waren. Sie sind aber trotzdem deutlich niedriger als in der Gesamtgesellschaft. Deshalb bleibe ich bei meiner klaren Position, dass Schulen und Kitas vergleichsweise sichere Orte sind. Dort haben wir klare Hygieneregeln, die wir auch einhalten können. Wenn die Kinder an anderen Stellen sind, können wir das nicht so sicher darstellen. Deshalb glaube ich, dass man darauf aufbauen und noch einmal nachschärfen kann. Wir haben dabei sehr gute Regeln. Zum Impfen: Nach den mir vorliegenden Informationen – und da bin ich nicht in der allerersten Reihe dabei – sind Lehrerinnen und Lehrer genauso wie Erzieherinnen und Erzieher in der Prioritätsstufe drei eingestuft – also zuerst das medizinische und Pflegepersonal, die vulnerablen Gruppen und als nächste Priorität unter anderem die Lehrer und Erzieher. Damit wird relativ deutlich, wenn wir überhaupt in diesem Jahr noch mit dem Impfen beginnen, dass sehr sicher die Impfung nicht vor Eröffnung der Einrichtungen stattfindet. Ich denke, es wird vielleicht – aber wie gesagt, da würde ich jetzt ein bisschen das berühmte Glas bemühen, in das man schaut, ob etwas herauskommt – im Verlaufe des Frühjahres realistisch erscheinen, dass dort tatsächlich auch die Kohorten geimpft werden können. Es hängt ja auch davon ab, wie viel Impfstoff zur Verfügung steht, und, und, und. Also im Januar mit großer Sicherheit: Nein. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Frau Kollegin Melcher, bitte schön.

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Christin Melcher GRÜNE

Vielen Dank. Meine Frage geht noch einmal in Hinblick auf die Beteiligung der Interessenverbände bei den zu erwartenden Entscheidungen, die jetzt auch im Hinblick auf die Schul- und Kitaöffnungen – womöglich ab Januar – anstehen, dahin, inwieweit dort auch Gewerkschaften, Lehrerverbände sowie Eltern- und Schülervertretungen einbezogen wurden oder werden.

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Christian Piwarz

Das ist eine etwas schwierige Antwort, die ich Ihnen da jetzt geben muss, weil sie möglicherweise missverständlich herüberkommt. Zum Schluss entscheiden wir als Exekutive. Wir tragen dafür auch die Verantwortung. Natürlich, der Landtag beispielsweise ist einzubeziehen und hat dort entsprechend seine Mitsprachemöglichkeiten, aber es ist schwierig, in diesem sonst sehr austarierten Spiel der Kräfte solche Entscheidungen vorzubereiten, weil sie möglicherweise länger dauern, als ich den Entscheidungshorizont überhaupt habe. Das heißt aber nicht, dass wir nicht mit den entsprechenden Partnern, mit denen wir auch sonst zusammenarbeiten, im Gespräch wären. Ich will das deutlich machen: Mit dem Landesschülerrat und dem Landeselternrat finden regelmäßig Gespräche statt, auch in meinem Beisein, da mindestens einmal im halben Jahr. In letzter Zeit haben wir gerade beim Landesschülerrat häufigere Treffen gehabt. Mit dem entsprechenden Vertreter meines Hauses – dem Abteilungsleiter der Abteilung 4 – findet es aller zwei Monate statt und auf Arbeitsebene noch deutlich häufiger. Wir sind im regelmäßigen Austausch, in Gesprächen mit den beiden großen Lehrerverbänden, also dem Sächsisches Lehrerverband und der GEW, und wir sind im steten Austausch entweder auf Arbeitsebene und zuletzt auch wiederholt auf Leitungsebene mit dem Lehrerhauptpersonalrat. Ich war zu den letzten beiden Sitzungen beim LHPR selbst mit dabei, um damals den potenziellen Wechselunterricht wie auch die Schulschließungen vorzustellen. Der Staatssekretär war mit dabei. Wir bemühen uns dort um den regelmäßigen Austausch. Aber wie gesagt, eine formelle Einbeziehung mit Anhörungsverfahren und dergleichen mehr ist aufgrund der Fragen, die sich uns stellen, und der knappen Entscheidungshorizonte nicht immer möglich. Gleichwohl nehmen wir all die Dinge, die an uns herangetragen werden, auf. Dazu gehören zum Beispiel die Schulleitungsverbände. Wir versuchen diese dort, wo es uns möglich erscheint, zu berücksichtigen. Wir haben nicht den Anspruch, allein den Stein der Weisen für uns gepachtet zu haben. Dort, wo wir sagen, dass das Vorschläge sind, die in unser administratives Raster hineinpassen, die wir für umsetzungsfähig halten, werden wir das tun. Dieser stete Austausch wird die nächsten Monate definitiv mitbestimmen. Das ist selbstverständlich. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Friedel, bitte schön.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. In welcher Art und Weise wird abgesichert, dass die Schulvorbereitung stattfinden kann, dass wir also nach wie vor einen halbwegs geordneten Übergang vom Kindergarten zur Grundschule hinbekommen?

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Christian Piwarz

Das ist eine schwierige Sache, weil vor allem die Kitas, aber auch die Grundschulen durch die häusliche Lernzeit jetzt, aber auch durch den eingeschränkten Regelbetrieb personell de facto ausgeplant sind. Wir brauchen deutlich mehr Personal, um das bewerkstelligen zu können. Dann stellt sich natürlich die Frage: Auf was kann ich noch verzichten, wenn ich wenigstens die Betreuung und die Beschulung sicherstelle? Da ist natürlich das Thema Schulvorbereitung etwas, das im Zweifel droht, nach hinten herunterzufallen. Wir haben einen klaren Plan. Wir müssen jetzt schauen, was zu tun ist, damit wir diesen Plan auch unter Pandemiebedingungen umsetzen können. Es klingt jetzt so, als ob es sich der Minister einfach machen würde, wenn er sagt: Na ja, das müssen dann die jeweiligen Einrichtungen miteinander vor Ort entscheiden, was sie hinbekommen. Das ist vielleicht ein Stück weit zu einfach formuliert. Ich glaube, dass wir hier schauen müssen, wie sich das gesamte Infektionsgeschehen entwickelt und ob wir vielleicht eine Chance haben, je später wir in das Jahr kommen, je wärmer die Temperaturen draußen sind – wir haben im letzten Jahr erlebt, dass das für das Infektionsgeschehen durchaus positiv ist –, Dinge, die vielleicht jetzt stattfinden müssen, dann nachzuholen. Es gelingt nur mit einem engen Schulterschluss der Einrichtungen, auf den wir Augenmerk legen müssen, wenn wir einigermaßen absehen können, wie wir durch die weiteren Monate dieser Pandemie kommen. Ich kann leider noch keine konkrete Antwort geben, sondern nur deutlich machen, dass das natürlich geleistet werden muss. Wir haben noch die Möglichkeit – das vielleicht auch als Ergänzung –, dass dort, wo wir feststellen, dass die Schulvorbereitung nicht ausreichend stattfinden konnte, gerade den Übergang zur Grundschulzeit stärker durch das pädagogische Personal zu betreuen, den Kindern mehr Zeit zu geben, im Schulsystem anzukommen. Die ersten beiden Schuljahre zusammengenommen steht dort genügend Zeit zur Verfügung. Ich glaube, wir können es bewerkstelligen, dass der Übergang in die schulische Zeit gut gelingt. Aber auch darauf müssen wir unser Augenmerk legen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Wir haben jetzt die zweite Fragerunde beendet und können in die dritte Fragerunde eintauchen. – Herr Kollege Gasse für die CDU-Fraktion, bitte schön.

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Holger Gasse CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Pandemie hat uns deutlich gezeigt, wie wichtig digitale Endgeräte sind. Deshalb möchte ich gern eine Nachfrage zum Digitalpakt des Bundes stellen: Können Sie etwas dazu sagen, wie weit der Sachstand der Abarbeitung mit besonderem Blick auf die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler aus sozial schwachen Familien mit digitalen Endgeräten ist? – Danke.

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Christian Piwarz

Ich hatte vermutet, dass die Frage kommt; das ist auch vollkommen naheliegend. Ich will gern die Zahlen deutlich machen. Ich will noch einmal darauf hinweisen: Der eigentlich klassische Digitalpakt sind die etwas mehr als 250 Millionen Euro, genauer gesagt, sind es 256 Millionen Euro, die für Anträge zur Verfügung stehen. Davon sind 247 Millionen Euro mittlerweile bewilligt. Was die Bewilligung betrifft, so sind wir in Sachsen wirklich weit. Da geht es um Schulgebäude, um WLAN-Ausleuchtung, Whiteboards und dergleichen mehr. Wenn man sich aber anschaut, wie viel bisher ausgezahlt wurde, dann sieht man, wo wir im Moment noch das Problem haben, was aber völlig nachvollziehbar ist. Von den bewilligten 247 Millionen Euro sind zum Stand jetzt 5,5 Millionen Euro ausgezahlt. Das hängt damit zusammen, dass jetzt entsprechende Planungsleistungen und entsprechende Bauleistungen durch den Schulträger in Auftrag gegeben werden. Bis 2024 muss das Ganze verbaut werden. Diese Zeit ist durch den Bund vorgegeben. Es ist klar, dass das ein Programm ist, das zwar mit einem großen Volumen, aber nicht schnell arbeitet. Das war auch nie so angedacht. Das muss Stück um Stück umgesetzt werden. Ich will deutlich machen, dass die Schulträger Planungssicherheit haben, weil die Bewilligungen weit überwiegend erfolgt sind. Jetzt geht es um die Umsetzung und ich weiß, dass viele Schulträger mit großem Elan daran arbeiten. Was die mobilen Endgeräte betrifft, so geht es um knapp 28 Millionen Euro. 27,8 Millionen Euro sind beantragt. Von den 559 Anträgen sind 550 bewilligt worden. 549 Anträge sind ausgezahlt. Das heißt, de facto ist das Geld ausgereicht. Es ist jetzt bei den Schulträgern. Von denen bekommen wir öfter die Rückmeldung, dass es auf dem Markt Lieferengpässe gibt, was durchaus sechs bis acht Wochen Verzug bedeutet. Es gibt Schulträger, bei denen es funktioniert. Heute war gerade ein Artikel in der Zeitung. Döbeln ist mittlerweile ausgestattet. Andere sagen, sie brauchen noch eine Zeit, bis die Geräte da sind. Wahrscheinlich nicht komplett bis zum Jahresende, aber spätestens am Jahresanfang sind die Geräte da. Rund 38 000 Geräte wurden mittlerweile angeschafft, sodass ein Grundstock an Ausstattung da ist. Wie das konkret ausgestaltet wird, welche Schüler darauf zugreifen können, das obliegt den einzelnen Schulträgern. Sie entscheiden, ob man das ausschließlich nach sozialer Bedürftigkeit macht oder ob man beispielsweise projektbezogen die Geräte den einzelnen Klassen zur Verfügung stellt, um bestimmte Aufgaben abzuarbeiten. Bei 38 000 Geräten ist auch klar, dass das keine Komplettausstattung ist. Das ist aus meiner Sicht aber auch nicht notwendig, weil in den Familien viele Geräte vorhanden sind. Das ist derzeit der Stand der Auszahlung und der Bewilligung in den beiden Förderprogrammen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion fragt jetzt Kollege Dr. Weigand. Bitte schön.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Herr Präsident! Herr Staatsminister, da Sie mit Fragen zum Digitalpakt gerechnet haben, noch eine von mir, die für Familien speziell im ländlichen Raum interessant ist, wo kein schnelles Internet vorhanden ist. Wenn die Schüler dort ein Endgerät mitbekommen, gibt es dann Modelle, bei denen sie noch eine SIM-Karte bekommen, um sich irgendwo einzuloggen? Das wäre meine Frage eins. Meine Frage zwei: Ende des letzten Schuljahres gab es die Diskussionen mit den Abiturienten über die zu schweren Prüfungen. Sie haben gesagt, dass sich eine Antwort eventuell bis Ostern – je nachdem, wie sich die Zahlen entwickeln – hinziehen wird. Gibt es für die Prüfungen bei den Abschlussklassen der Oberschulen und Gymnasien Überlegungen, diese anzupassen, oder versucht man das kleinzuhalten, bis der Aufschrei aus der Schülerschaft kommt?

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Christian Piwarz

Wir reagieren zwar schon auf Schüler, aber nicht auf jeden Aufschrei von ihnen, um das ganz deutlich zu sagen. Kollege Weigand ist aber geschickt und verbindet zwei Themen in einer Fragestellung. Ich arbeite sie trotzdem in der mir zur Verfügung stehenden Zeit ab. Fangen wir mit den Verträgen und Ähnlichem an. Nein, das ist im Digitalpakt nicht vorgesehen. Was es aber geben soll – wobei wir dazu noch keine definitiven Aussagen haben –, ist die Ankündigung des Bundes, dass es eine Einigung mit den großen Telekommunikationsanbietern gegeben hat, Schüler-Flatrates zur Verfügung zu stellen. Das hakt allerdings noch ein Stück weit, weil die gesamten Modalitäten noch nicht klar sind. Es scheint so zu sein, dass die Telekommunikationsunternehmen nicht in den direkten B2C-Kontakt kommen wollen, also nicht direkt mit den einzelnen Schülern oder Familien abschließen wollen, sondern es über die Schulträger ausreichen wollen – was natürlich wiederum eine ziemlich bürokratische Hürde ist, die wir noch miteinander besprechen müssen. Das wäre aber eine Möglichkeit, um zumindest mobiles Internet relativ günstig anzubieten, wobei die Ausbaupläne – Stichwort: 5G und damit auch 4G-Ausbau – Abhilfe schaffen können. Zu den Prüfungen: Wie wir das Abitur durchführen werden, wird deutschlandweit noch eine spannende Diskussion – das sage ich schon jetzt. Wir erinnern uns: Wir hatten die Diskussionen im Frühjahr dieses Jahres – Stichworte: Durchschnittsabitur und Verschiebung der Prüfungstermine. Das wird uns im kommenden Jahr mit aller Härte wieder ereilen, dessen bin ich ganz sicher. Einige Bundesländer haben bereits jetzt angekündigt, die Prüfungstermine nach hinten zu verschieben. Wir sagen im Moment: Jetzt ist noch nicht die Zeit für uns, zu entscheiden, ob dies tatsächlich notwendig ist. Wir haben die Option, es zu tun. Das bedeutet nur, dass wir dann andere Aufgaben nehmen müssen und nicht mehr die aus dem bundeseinheitlichen Pool nehmen können. Aber dadurch, dass unser Schuljahr diesmal sehr spät zu Ende ist – fast Ende Juli –, haben wir die Möglichkeit, dabei flexibel zu sein. Ziel ist aber wiederum, die regulären Termine mit den regulären Aufgaben zu nutzen. Deshalb sagte ich auch, die Schulen seien gewappnet, die Schüler bestmöglich vorzubereiten, was die Lernbereiche betrifft. Es ist nicht unser Ziel, einen Corona-Bonus oder Ähnliches zu geben. Im zurückliegenden Schuljahr hing es mit einer schwierigen Fragestellung im Fach Mathematik zusammen, weshalb wir dort im Einzelfall eine Ausnahme – eine Notenverbesserung – gemacht haben. Dies ist nichts, was wir für dieses Jahr wieder planen. Wir gehen davon aus, dass die Aufgaben in diesem Jahr so sind, dass es keinen Anlass zur Kritik gibt – außer der üblichen Kritik, die wir immer hören: dass die Aufgaben zu schwer seien. Dann haben wir es aber, denke ich, richtig gemacht. Insofern wird dies noch eine Diskussion sein. Unser Ziel ist es, bei den Terminen und Aufgabenstellungen zu bleiben. Ich hoffe, dass wir möglichst viele Bundesländer dabeibehalten. Aber dort wird sich zeigen, ob sich die Kultusminister, die in dieser Krise wirklich zu einer neuen Einheit zusammengewachsen sind – das darf ich an dieser Stelle sagen –, wieder auseinanderdividieren lassen oder ob sie zusammenstehen. Ich hoffe, dass wir auch weiterhin ein geordnetes Verfahren im Sinne der Schülerinnen und Schüler anbieten können. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Bevor ich an die Fraktion DIE LINKE übergebe, nochmals der Hinweis: Bitte nur eine Frage stellen, damit wir alle zu Wort kommen lassen können. An Mikrofon 1 Frau Kollegin Tändler-Walenta, bitte schön.

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Vielen Dank. Ich möchte gern das Thema Schülerbeförderung ansprechen. Es gab während des ersten Lockdowns ein wenig Unmut, vor allem aufseiten der Eltern, weil bezahlt, aber nicht zurückerstattet wurde. Das gleiche Problem werden wir jetzt wieder haben. Dieses Thema wird wieder auf den Tisch kommen. Deshalb die Frage, ob es dazu vielleicht schon Gedanken gibt.

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Christian Piwarz

Okay. Sonst hätte ich freundlich auf jemand anderen verwiesen, denn dafür wäre ich nicht zuständig.

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Ja, ob es vielleicht schon Ideen für die Bezahlung der Schülerbeförderung gibt. Man kann ja einen Garantieschein oder Ähnliches in den Raum stellen.

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Christian Piwarz

Ja. Es ist völlig klar, dass es aus der Sicht der Eltern eine Diskrepanz ist, wenn die Einrichtungen geschlossen sind und sie trotzdem Elternbeiträge bezahlen müssen. Es ist vollkommen nachvollziehbar, dass das Interesse besteht, dies nicht zu tun. Umgekehrt haben die Kommunen natürlich auch die Erwartung, dass der Freistaat Sachsen dann wieder einspringt. Wir sind dazu mit dem SSG und dem SLKT sowie dem Finanzminister im Gespräch. Welche Lösung gefunden wird, werden wir noch sehen. Wir hoffen, dass wir noch vor Weihnachten zu einer Lösung kommen; aber ich bin mir noch nicht sicher, ob es wirklich gelingen kann. Man muss sich zwei Aspekte in Erinnerung rufen: einerseits, dass die damalige Regelung im Frühjahr auch eine Beteiligung der Kommunen beinhaltete. Damals haben wir uns in die Kosten quasi – ich sage es einmal mit meinen Worten – hälftig hineingeteilt. Andererseits – darauf verweist der Finanzminister – wurden auch den Kommunen im Rahmen der Corona-Hilfen Gelder zur Verfügung gestellt. Ich kann zumindest seine Position nachvollziehen, dass er sagt, dann sollen sie es auch dafür einsetzen. Das ist genau ein Punkt der Gespräche, die wir miteinander führen. Wir müssen eine gemeinsame Lösung zwischen kommunaler Ebene und Freistaat finden, weil das Interesse der Eltern, einen Ersatz zu bekommen, völlig nachvollziehbar ist. Wir werden eine Lösung finden; ob schon vor Weihnachten oder danach, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Die Gespräche laufen und wir arbeiten intensiv daran. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zeitdauer der Befragung der Staatsregierung ist abgelaufen. Vielen Dank, Herr Staatsminister. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Aktuelle Aktuelle Debatte: Opposition Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 19 Minuten, AfD 20 Minuten, DIE LINKE 8 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 7 Minuten, SPD 6 Minuten und die Staatsregierung 10 Minuten, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die einbringende Fraktion, die AfD. Kollege Ulrich, bitte schön. (Präsidentenwechsel)

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Roland Ulbrich AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Altparteienkartell – (Beifall bei der AfD – Zurufe: Aaaach!) – sehen Sie, jetzt wird man nach dem Mittagessen noch einmal wach – will einen lästigen Konkurrenten loswerden, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) und es hat zu diesem Zweck den Verfassungsschutz beauftragt, die AfD zu beobachten. (Albrecht Pallas, SPD: Das können die gar nicht!) Das kommt dabei heraus, wenn die CDU aus Angst vor der Bundeskanzlerin so weit nach links rückt, dass sie sogar mit den grünen Deutschlandhassern koalieren kann. Ich erinnere nur daran, worüber sich unsere Frau Justizministerin in jungen Jahren so amüsiert hat: „Advent, Advent, ein Bulle brennt!“ – das passt ja gerade in die Jahreszeit! (Zurufe von den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) – Sie werden wach, das ist doch schön. In den Leipziger Krawallnächten, die in dieser Woche ihre kriminelle Fortsetzung fanden, waren wir von dieser Situation ja auch nicht weit entfernt. Aber kommen wir zu unserem Herrn Innenminister Wöller, dem eigentlichen Akteur in dieser Schmierenkomödie. (Gelächter bei der CDU und der SPD) Der hat sich ja mit der Listenstreichung bei der AfD zur Landtagswahl bereits einen unrühmlichen Namen gemacht. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Lachen der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE –

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Kerstin Köditz Die Linke

Der war das nicht, das waren Sie selbst!) Irgendwie scheint er nichts dazugelernt zu haben. Meinen Sie wirklich, Sie bekommen so unsere 27,5 % weg? Stunde – verdächtig gut?! Fraktion AfD (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Auch mit Ihrem nächsten hilflosen Versuch, den mächtigen Gegner, die CDU, kleinzuhalten, werden Sie wieder auf die Nase fallen, Herr Wöller. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Würden Sie eine Zwischenfrage gestatten?

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Roland Ulbrich AfD

Ja, gern. – Ah, da kommt sie her. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ja. Kollege Pohle, bitte.

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Ronald Pohle CDU

Vielen Dank. Herr Ulbrich, Sie sagten gerade, die Altparteien hätten den Verfassungsschutz beauftragt. a) Haben Sie dafür einen Beleg? b) Als Jurist ist Ihnen sicher bekannt, dass die Aussage, die Sie getroffen haben, unter Umständen verfassungsfeindlich ist? – Vielen Dank. (Norbert Mayer, AfD: Ach, das ist doch keine Frage!)

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Roland Ulbrich AfD

Zur Antwort: Darin sehe ich nichts. Ich sehe schon: Wir sind eine Parteiendemokratie, Herr Kollege, und diese Parteien tragen Regierungen, und wir wissen, dass der Verfassungsschutz wiederum weisungsgebunden ist; darauf komme ich übrigens gleich noch zu sprechen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich denke mal, dass diese wohlfeile Vereinfachung zulässig ist und auch von Ihnen verstanden wird. (Beifall bei der AfD –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Eine wohlfeile Vereinfachung?) – Ja, selbstredend. Wir waren bei der weisungsgebundenen Behörde Verfassungsschutz stehen geblieben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sehen Sie! Zuhören!) Worum geht es dabei eigentlich? Es sollen AfD-Abgeordnete ins Visier genommen werden, aber keiner weiß, welche und wie viele: Sind es drei, vier oder sechs? (Kerstin Köditz, DIE LINKE: 39! – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD – Zuruf von den LINKEN: Fragen Sie mal Herrn Ritter!) – Der darf es mir nicht sagen, und Frau Köditz darf es mir auch nicht sagen, sie macht sich sonst strafbar. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE –

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André Barth AfD

Frechheit, Frau Köditz! Das ist eine infame Behauptung!) Diese unklar bezifferte Gruppe soll irgendetwas gesagt oder getan haben, aber keiner erfährt genau, was es war. Man orientiert sich an einer der fragwürdigen Veröffentlichungen des Rechercheteams von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“. Eine tendenziöse Arbeitsgruppe, die sich auf das typisch moralisch überlegene Image des linksgrün-bunten Mainstreams stützt, hat sogar in Teilen die Existenzvernichtung zum Geschäftsmodell erhoben – eine wahrlich seriöse Quelle, aus der wir als Landtag unsere Informationen beziehen müssen. Mal abgesehen davon: Abgeordnete dürfen nicht so einfach beobachtet werden. Wir erinnern uns an das Ramelow-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wie ich bereits im Juli hier im Hohen Haus ausgeführt habe, bedürfte es für die legale Beobachtung von Abgeordneten eines speziellen Gesetzes, das es bisher nicht gibt. Aber wer kümmert sich schon um Gesetze, um Gerichtsurteile, wenn es gegen ein ominöses, willkürlich definiertes „Rechts“ geht. Deshalb hat – unabhängig von der geltenden Rechtslage – der ehemalige Präsident des Landesverfassungsschutzes bereits in jüngerer Vergangenheit eine unbestimmte Anzahl an AfDAbgeordneten beobachten lassen. Der Weisung zur Streichung seiner illegal erworbenen Erkenntnisse kam er einfach nicht nach. Das hätte zwingend ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen müssen. Aber Fehlanzeige in unserer ideologisierten Linksrepublik. (Lachen der Abg. Sabine Friedel, SPD) Eine Versetzung ins Kulturministerium schien zu genügen. Nachdem man den seriösen Hans-Georg Maaßen von seinem Posten entfernt hat, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah! – Weitere Zurufe) weiß sein Nachfolger Haldenwang selbstverständlich, was von ihm erwartet wird. Er hat auch schon seine Unterstützung öffentlich bekundet. Damit greift er in geradezu anrührender Fürsorglichkeit – unter Verletzung der horizontalen Gewaltenteilung – in die Landesangelegenheiten Sachsens ein. Aber ich möchte unseren Herrn Innenminister nicht weiter bedrängen. Wahrscheinlich sollte ich mich lieber für die unerwartete kostenlose Werbung, die Sie unserer Partei zukommen lassen, bedanken. Die können wir im Superwahljahr gut gebrauchen. Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Haben Sie den Blödsinn eigentlich selbst aufgeschrieben?) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Würden Sie bitte – – Wir haben uns bereits gestern dazu geäußert: Das ist eben nicht Hand davor und irgendwie ein Stoff dazwischen, sondern es wäre schön, wenn Sie Ihre Maske wirklich aufsetzen würden, wenn Sie sich zum Platz bewegen – und auch, wenn Sie vom Platz vorkommen. (Zuruf von der AfD: Er hat Sachsen geküsst!) Für die CDU-Fraktion bitte Rico Anton.

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Rico Anton CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Opposition – verdächtig gut?!“ – Na ja, wenn ich Ihnen die Fähigkeit zur Selbstironie zubilligen würde, dann könnte man fast ein Stück weit schmunzeln über diesen Debattentitel. Eines kann ich Ihnen sagen, ohne hier irgendwelche Geheimnisse zu verraten – und ich hoffe, es beruhigt Sie ein wenig –: Die AfD ist über jeden Verdacht erhaben, gut zu sein. Niemand, der ein halbwegs realistisches Bild von Ihrer Arbeit hat, könnte sich zu einer solch absurden Unterstellung versteigen. (Holger Hentschel, AfD: Das sehen wir anders!) – Das kann ich mir schon vorstellen. Vielleicht, wenn Sie Ihre Arbeit hier beobachten, kommen Sie dann zum anderen Ergebnis. Herr Kollege Ulbrich, Sie haben heute wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt, warum die AfD nicht gut ist. Wenn Ihre Fraktion jemanden wie Sie zu einem Thema dieser Brisanz ans Rednerpult lässt, dann lässt das schon tief blicken. Das ist schon fast ein Offenbarungseid. Außer den üblichen dummen Sprüchen und der Pflege des eigenen Opferkultes haben Sie doch hier wirklich nichts beizutragen. Herr Urban, Sie setzen dieses Debattenthema und schicken uns den Meier – nee, den Ulbrich. (Heiterkeit –

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Rico Gebhardt Die Linke

Was dasselbe wäre!) – Ja, der Unterschied ist marginal. Nehmen Sie das Thema überhaupt noch ernst, oder was soll das hier? Geschmackloser Klamauk noch kurz vor Weihnachten? Ich denke, Herr Urban, Sie haben sich doch längst in das Unvermeidliche gefügt. Wer sich dafür entschieden hat, eine rechtsradikale Partei zu sein, wer sich dafür entschieden hat, ein Sammelbecken für (Jörg Dornau, AfD: Unverschämtheit! Rechtsextremisten zu sein, der muss eben auch damit leben, (Zurufe von der AfD) dass er in den Fokus des Verfassungsschutzes gerät. (Staatsminister Roland Wöller: So ist es! – Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) Wer A sagt, muss auch B sagen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zurufe – Unruhe) Ich glaube, Herr Urban, Sie sind sich doch auch in dieser Frage, dass Sie da einfach durchmüssen, mit Ihren Freunden Höcke und Kalbitz längst einig. Über das Stadium, in dem Sie noch versucht haben, zumindest so zu tun, als wären Sie eine bürgerliche Partei – was Sie nie waren –, sind Sie doch längst hinaus. Aber Sie brauchen mich doch gar nicht, um Ihnen das zu erklären. Das hat Ihnen doch Ihr eigener Bundesvorsitzender Jörg Meuthen auf dem Bundesparteitag der AfD schon erklärt, warum die AfD in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten ist. (Anhaltende Unruhe – Zurufe) Dass Sie das anders sehen, haben Sie ja auch schon kundgetan. Vielleicht ist das jetzt auch ein Versprecher: Herr Flügel – ich meine: Herr Urban. Letztendlich steht doch eines fest: Die AfD wird seit dem 15.01.2019 vom Bundesamt für Verfassungsschutz und auch vom Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen als Prüffall geführt. Der sogenannte Flügel ist bundesweit seit März dieses Jahres als erwiesene extremistische Bestrebung eingestuft. Wenn Sie wissen wollen, warum das Landesamt für Verfassungsschutz sich mit Ihnen beschäftigt, dann schauen Sie einmal in den § 2 Abs. 1 Verfassungsschutzgesetz: Es ist gesetzliche Aufgabe des Verfassungsschutzes, sich mit Bestrebungen zu befassen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. (Unruhe – Zuruf des Abg. Lars Kuppi, AfD) Herr Ulbrich, Sie haben ja nun zum Thema Speicherung von Abgeordnetendaten referiert. Dampfen wir es doch einmal auf die zentralen Punkte ein. Unstrittig ist: Der verfassungsrechtliche Schutz des freien Mandats ist ohne Abstriche zu beachten. Das heißt per se aber nicht, dass eine Abgeordnetendatenspeicherung unzulässig ist. Die fortdauernde Datenspeicherung ist allerdings an eine sehr sorgfältige Begründungstätigkeit und Belegführung geknüpft. Letzteres hat das Landesamt für Verfassungsschutz in der Vergangenheit in der Tat nicht geleistet. Was waren die Konsequenzen? Die Fachaufsicht des Innenministeriums hat interveniert. Der Sächsische Staatsminister des Innern hat durchgegriffen und mit Dirk-Martin Christian einen neuen Präsidenten an die Spitze des Amtes berufen, und die PKK hat sich umfassend mit dem Vorgang befasst. Bei aller berechtigten Kritik an der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz in der Vergangenheit zeigt dieser Vorgang doch auch eines: Sowohl die Fachaufsicht durch das SMI als auch die parlamentarische Kontrolle durch die PKK funktionieren. Recht und Gesetz werden auch im Verwaltungshandeln der Behörden konsequent durchgesetzt. Was Ihnen vermutlich aber nicht gefällt, ist das Ergebnis für Ihre Partei. Das Landesamt hat nachgearbeitet. Bei einem Teil der strittigen Fälle wurde im Zuge dieser Nachprüfung keine sichere Belegführung gefunden. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Anton, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Rico Anton CDU

Ja, ich bin sofort fertig. Gleichwohl konnte in anderen Teilen ebendiese Belegführung erfolgen, auch für weitere Abgeordnete. Was bedeutet das? Dass diese Daten fortdauernd gespeichert werden können, dass in Ihren Reihen vom Verfassungsschutz eingestufte Rechtsextremisten sitzen. Davon kommen Sie kein Stück weg, meine Damen und Herren. (Jörg Dornau, AfD: Stasi 2.0!) Alles Weitere in der nächsten Rederunde. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Für die Linksfraktion spricht jetzt Kerstin Köditz.

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Kerstin Köditz Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion hat nun im Verfassungsschutz ein Problem erkannt, und zwar seitdem und soweit sie selbst ein Thema dieser Behörden im Bund und in den Ländern geworden ist. Seitdem ist es so: Die AfD hält sich für eine – hierfür verwende ich natürlich Anführungsstriche – „Rechtsstaatspartei“, der angeblich großes Unrecht widerfährt. Mich verwundert das. (Zurufe von der AfD) Der heutige Abgeordnete Holger Hentschel äußerte Anfang 2016 – ich zitiere –: „Ich bin gerne bereit, mit dem Verfassungsschutz zusammenzuarbeiten. Der Verfassungsschutz kann gerne zu unseren Veranstaltungen kommen. Wir haben nichts zu verbergen – im Gegenteil!“ (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD – Zurufe von der AfD) Jetzt, wo der Verfassungsschutz diese Einladung nach jahrelangem Zögern endlich annimmt, ist es Ihnen auch wieder nicht recht. (Beifall bei den LINKEN und der SPD – Zurufe von der AfD) Die AfD hält sich, so der Debattentitel, für „verdächtig hier drüben, in diesem Haus, eine Fraktion, die mit einem ähnlichen Slogan für sich warb: „Verboten gut!“ Nicht nur die Richtung ist dieselbe, sondern es gibt noch weitere Ähnlichkeiten, die nicht von der Hand zu weisen sind. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Dieser Eindruck ist nicht die Schuld der anderen, sondern allein Ihre Schuld. (Beifall bei den LINKEN – Zurufe von der AfD) Die AfD hat sich radikalisiert, weil sie sich radikalisieren wollte – mit voller Absicht, beispielsweise vor zwei Jahren in Chemnitz; hat ganz bewusst einen Schulterschluss mit der rassistischen – (Zurufe von der AfD –

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Jörg Dornau AfD

Erzählen Sie mal von der Radikalisierung in Connewitz!) – Pegida-Bewegung vollzogen und es dafür in Kauf genommen, auf der Straße gemeinsam mit Neonazi-Schlägerbanden zu marschieren. (Zuruf von der AfD: Ojemine! – Weitere Zurufe von der AfD – Holger Hentschel, AfD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Kollegin Köditz, würden Sie eine Zwischenfrage gestatten?

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Kerstin Köditz Die Linke

Ich bin gerade so in Stimmung. – Übrigens befand sich damals unter den Teilnehmern, wie wir heute wissen, der mutmaßliche Mörder von Lübke. (Sebastian Wippel, AfD: Der hat aber bestimmt kein Schild hochgehalten, wo das draufstand …!) Meine Damen und Herren von den demokratischen Fraktionen! Lassen wir uns hier bitte nicht auf falsche Debatten ein. Die AfD behauptet hier unablässig, der Verfassungsschutz würde politisch instrumentalisiert. (Norbert Mayer, AfD: Nur die SED ist der Garant für Demokratie!) Dazu gehört beispielsweise die Behauptung – sie kam vorhin wieder –, Maaßen wäre entmachtet worden, weil er die AfD nicht beobachten wollte. Oder: Meyer-Plath wurde rausgeschmissen, weil er sich – ich zitiere sogar aus der Pressemitteilung – „nicht zum Befehlsempfänger der CDU degradieren lassen wollte“. Das sind Propaganda-Lügen! Das BfV begann damit, sich mit der AfD zu beschäftigen, als Maaßen noch Präsident war. Meyer-Plath arbeitete darauf hin, die sächsische AfD bereits im Frühjahr zum Verdachtsfall hochzustufen. Lesen Sie doch in der Unterrichtung des Sächsischen Landtags nach. Das haben wir als PKK herausgearbeitet. Mir ist aber nicht bekannt, dass die PKK Anhaltspunkte für eine politische Instrumentalisierung gefunden hätte. Die Probleme waren anderer Art. Das hat Herr Anton gerade ausgeführt. Meine Damen und Herren von der AfD, wenn sich Einzelne von Ihnen im Spektrum der extremen Rechten deplatziert fühlen, dann ziehen Sie doch bitte die Konsequenzen. Distanzieren Sie sich von Ihren Verantwortlichen, in deren Reihen Sie sitzen. Wenn es nicht anders geht, dann machen Sie sich bitte klar, nicht festgetackert zu sein. Sie haben einen eigenen Kopf. Den Herren Urban und Zwerg schulden Sie doch nichts! (Gelächter bei der AfD) Vielleicht ist jetzt der Zeitpunkt, um diesen Schritt noch einigermaßen glaubwürdig zu gehen. Steigen Sie endlich aus! (Beifall bei den LINKEN und der SPD – Zuruf von der AfD: Das ist lächerlich! – Holger Hentschel, AfD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kerstin Köditz für die Fraktion DIE LINKE. Ich sehe eine Wortmeldung am Mikrofon 5; bitte.

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Holger Hentschel AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Zunächst einmal, Frau Köditz – – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Einen kleinen Moment: Würden Sie erst einmal sagen, was Sie möchten.

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Holger Hentschel AfD

Darf ich nicht erwidern nach der Rede? (Zurufe von der AfD: Eine Kurzintervention!) – Eine Kurzintervention! Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Genau!

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Holger Hentschel AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie so nachsichtig sind. – Frau Köditz, ich hoffe, dass Sie, wenn Sie mich verfolgen, meine politischen Aktivitäten, dann auch ein „gefällt mir“ gedrückt haben. (Zuruf von den LINKEN: „Verfolgen“ ist gut!) Dazu lade ich Sie gerne ein. – Das Nächste ist: Wir bei der AfD haben nichts zu verbergen. Wenn die Polizei, der Verfassungsschutz bei unseren Veranstaltungen zugegen sein möchte, dann ist er herzlich eingeladen. Er soll das offen machen. Wir haben nichts zu verbergen. (Sören Voigt, CDU: Aber die Presse schmeißen Sie raus!) – Nein, wir schmeißen auch keine Presse raus. (Widerspruch bei den LINKEN) Wir schmeißen definitiv keine Presse raus. Wenn wir jemanden rauswerfen, dann werfen wir jemanden begründet raus, weil – – (Zurufe von den LINKEN und der SPD) Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Kollegin Köditz, Sie hätten jetzt die Möglichkeit. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das ist mir zu albern!) – Sie möchten nicht; gut. – Dann bitte ich jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Valentin Lippmann. (Zuruf von der AfD: Bitte anschnallen!)

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Speicherung von Daten über Abgeordnete ist ein ernstes und brisantes Thema und eignet sich nicht für ein Schmierentheater, wie Sie es hier gerade aufgeführt haben. Herr Ulbrich, wenn man versucht, schwerwiegende und komplexe Verfassungsfragen derart zu persiflieren, wie Sie es gerade getan haben, dann beweist man nur eines: ein vollkommen instrumentelles Verhältnis zu unserer Verfassung und damit auch die Klarheit und Wahrheit, dass es Ihnen nur darum geht, die Verfassung dann zu nutzen, wenn sie Ihnen nützt, und anderenfalls zu bekämpfen. Die PKK hat sich intensiv mit dem befasst, was Sie dem Verfassungsschutz vorwerfen. Es gibt enge rechtliche Grenzen für die Speicherung von Abgeordneten und ja, die gelten auch für die AfD. (André Barth, AfD: Von Abgeordnetendaten und nicht von Abgeordneten!) Die Ramelow-Entscheidung und die drei dargelegten Optionen, wann Daten über Abgeordnete gespeichert werden können, gelten auch für die AfD. Es kann und darf nicht sein, dass im Kampf gegen Verfassungsfeinde die Grenzen der Verfassung nicht eingehalten werden. Das hat die PKK in einem 22-seitigen Abschlussbericht aufgearbeitet und festgestellt, dass der Verfassungsschutz in Teilen rechtswidrig gehandelt hat und – Obacht! – das Innenministerium – aus Ihrer Sicht ja Hauptverschwörer in der ganzen Sache bei der Beobachtung der AfD – korrekterweise eingegriffen hat. Schon hier beginnt Ihre Argumentationslogik der großen Verschwörung zu wanken. Aber es war ja klar, dass Sie eine Minimi-Debatte machen, um die große Verschwörung der anderen Parteien gegen die AfD aufdecken zu wollen. Klingt es doch fast zu gut, um wahr zu sein: Die Regierung nutze den Verfassungsschutz, um die missliebige Opposition zu bespitzeln. (Norbert Mayer, AfD: Das gibt es natürlich in Deutschland! – Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) Da werden finstere Machenschaften unterstellt. Gedanklich kommen dann die Anklänge zu autokratischen Staaten oder großen Skandalen in den Sinn. Herzlichen Glückwunsch! Nach Watergate, der „Spiegel“-Affäre und der Barschel-Affäre erleben wir jetzt die Aufführung des Meisterwerks, des Hütter-Ulbrich-Komplexes. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Kollege Lippmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Valentin Lippmann GRÜNE

Gern doch. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Am Mikrofon 7, bitte.

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Sebastian Wippel AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Lippmann, eine kurze Frage: Wenn es das alles nicht gibt, dann erklären Sie mir bitte einmal, warum man seinerzeit die Republikaner beobachtet hatte, die vom Bundesverfassungsgericht am Ende als nicht extremistisch festgestellt worden sind, und warum man die Junge Freiheit verdächtigt hat, die am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen hat. Wenn es das alles gar nicht gibt, dann hätten Sie die Beispiele von eben gar nicht zu erfinden brauchen und Ihrerseits persiflieren müssen. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Wippel, wenn man alles in einen Topf wirft und so tut, als hätte alles miteinander zu tun, dann kommt eben nichts dabei heraus. (Zuruf von der AfD) Ja, es gab in der Vergangenheit immer wieder Fälle rechtswidriger – wie Sie es sagen – Bespitzelung, rechtswidriger Beobachtung von Abgeordneten. Übrigens stammt die Ramelow-Entscheidung, auf die Sie sich hier berufen, daher, dass ein führender Vertreter und Abgeordneter der LINKEN vollkommen zu Unrecht aufgrund vermeintlicher extremistischer Bestrebungen beobachtet wurde und das Bundesverfassungsgericht dies festgestellt hat. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) Sie müssen auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass Sie die Rechte, die Sie zu Recht für sich reklamieren, Herrn Ramelow verdanken, der geklagt hat. Vielleicht sollten Sie das auch einmal für sich feststellen. Die Republikaner und die NPD sind vom Verfassungsschutz beobachtet worden, teils zu Recht, teils zu Unrecht. Und ja, es ist auch ein NPD-Verbotsverfahren eingestellt worden, (Sebastian Wippel, AfD: Die NPD gibt es gar nicht!) weil man offensichtlich zu viele V-Leute in der Führungsebene hatte. Niemand sagt, dass der Verfassungsschutz in der Vergangenheit alles richtig gemacht hat; ganz im Gegenteil. (Beifall der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Meine Fraktion ist eher der Auffassung, dass der Verfassungsschutz in der Vergangenheit sehr viel falsch gemacht hat. Aber das, was Sie hier tun, ist ein Schmierentheater ohne jedweden Beleg, sondern nur mit der Behauptung: Das hat es ja irgendwann bei anderen Parteien auch mal gegeben. Übrigens: Herr Wippel, Sie sind mit Ihrer Aussage in der Tradition von erwiesenermaßen rechtsextremen Parteien. Vielleicht denken Sie darüber noch mal nach, was Sie gerade bemüht haben. (Sebastian Wippel, AfD: Haben Sie meine Frage nicht verstanden? Sie haben mir nicht zugehört! Ich habe nicht über die NPD gesprochen und die Republikaner hätten … !) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte jetzt keine Dialoge. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist eine Zwischenfrage, Frau Präsidentin!)

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Valentin Lippmann GRÜNE

Herr Wippel hört mir nicht mal zu, wenn ich seine Zwischenfrage zu beantworten versuche. – Ich beantworte übrigens immer noch die Zwischenfrage, Frau Präsidentin. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ja.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Die Redezeit läuft aber weiter. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ja. (Allgemeine Heiterkeit)

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Valentin Lippmann GRÜNE

Ja, ja. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Zur kurzen Aufklärung: Uns ist hier vorn ein Lapsus passiert – es ist also zwischendurch mal angedrückt worden und mal wieder ausgedrückt worden usw. Das heißt also, die Redezeit, die jetzt hier gerade läuft, ist nicht mehr Ihre eigentliche Redezeit und wir müssen jetzt hier hinten rechnen und überlegen, was wir mit Ihnen machen. (Leichte Heiterkeit)

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Valentin Lippmann GRÜNE

Dann rechnen Sie mal weiter – ich mache weiter. Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Klärung. Also kurzum, Ihr Vergleich zeigt, wo Sie sich gerade selbst einordnen, nämlich bei den Republikanern oder der Jungen Freiheit – erwiesenermaßen rechts außen bis rechtsextrem, das zeigt alles. Und zweitens, Ihre Beispiele sind bemüht, weil sie nicht bedeuten, dass Sie recht haben, sondern ganz im Gegenteil, dass Sie unrecht haben, weil es in dem konkreten Beispiel erwiesen ist, dass der Verfassungsschutz Fehler gemacht hat. Das habe ich ja gerade gesagt. Von daher verstehe ich das nicht. – Ende der Zwischenfrage. Jetzt zurück zu Ihrer theatralischen Märchenstunde, die keinerlei Fakten offenbart. Denn, wenn es hier um das Handeln der Regierung und der sie tragenden Fraktionen ginge, warum hat dann die Parlamentarische Kontrollkommission, in der bekanntermaßen alle Fraktionen vertreten sind, zweimal einstimmig – auch die AfD; also dann wohl auch mit den Stimmen des Vertreters der AfD – und einmal mehrheitlich die Praxis des Verfassungsschutzes deutlich kritisiert? Ihre These, dass hier ein Altparteienkartell bestehe, was alles unterstütze und den Verfassungsschutz quasi anweise, die AfD zu beobachten, wird allein dadurch widerlegt, dass die PKK mehrheitlich bzw. einstimmig das Gegenteil festgestellt hat. Zweitens, wenn Ihre Hypothese stimmen würde, warum finden sich dann eigentlich in den Datenbergen des Verfassungsschutzes offenbar auch Daten über meine Fraktionskollegin Melcher? Ist die dann so etwas wie die Opposition in der Koalition, oder wie habe ich Ihre These, dass sich hier die Opposition allein in den Datenbeständen des Verfassungsschutzes widerspiegelt, zu verstehen? Drittens, warum sollte es denn eigentlich verboten sein, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu beobachten, nur weil sie von einer Oppositionsfraktion ausgehen? (Beifall der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Die AfD beweist nahezu tagtäglich, dass sie zu erheblichen Teilen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht, zu erheblichen Teilen rechtsextreme und verfassungsfeindliche Positionen vertritt. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und des Abg. Rico Anton, CDU – Zurufe von der AfD) Der Schutz einer funktionierenden Opposition ist ein hohes verfassungsrechtliches Gut, aber er ist kein Freibrief für verfassungsfeindliches Verhalten und damit auch kein Freibrief für die AfD, zu tun und zu lassen, was sie will, und darauf zu hoffen, dass der Verfassungsschutz die Augen zumacht. Viertens braucht es nun wahrlich keinen Verfassungsschutz, um die AfD kleinzubekommen – das erledigen Sie gerade schön selbst. Zuletzt ist damit zusammenfassend zu sagen: AfD – mit Blick auf Ihren Debattentitel – verdächtig gut?! Gut – nein. Verdächtig – ja. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung – Zurufe von der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Ich bitte jetzt Henning Homann für die SPD-Fraktion.

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Henning Homann SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist eine weitere Aktuelle Debatte der AfD unter dem Motto „Viel Lärm um nichts“, denn wir können doch einfach noch mal die Fakten in aller Nüchternheit vortragen. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat nur öffentlich zugängliche Informationen über die AfD zur Kenntnis genommen. Das haben Sie alles öffentlich verkündet – in Pressemitteilungen, in Redebeiträgen, in Facebook-Beiträgen –, und ich glaube, es wird mit Sicherheit in diesem Land noch ganz andere Menschen geben – zum Beispiel Journalistinnen und Journalisten –, die genauso sorgfältig hinschauen, was Sie eigentlich jeden Tag so von sich geben. Der zweite Punkt ist: Ja, darunter sind auch AfD-Abgeordnete und der Kollege Lippmann hat darauf hingewiesen, dass natürlich generell Abgeordnete unter einem besonderen Schutz in einer Demokratie stehen und dass Sie für diesen Schutz nichts getan haben, aber alle anderen Fraktionen in diesem Hause schon. Darüber wurde hier auch schon trefflich diskutiert. Es wurden keinerlei nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt – also auch keine verdeckten Maßnahmen wie zum Beispiel Observation –, sondern alles, was hier beim Verfassungsschutz gesammelt wurde, ist von Ihnen öffentlich zur Verfügung gestellt worden. Das heißt auch, dass die AfD-Abgeordneten nicht beobachtet wurden im Sinne dessen, dass die AfD eben auch noch kein Beobachtungsobjekt ist – noch nicht, wie wir in den letzten Tagen feststellen können. Das heißt, am Ende kommt dabei heraus, dass der Verfassungsschutz nur der Übermittler der schlechten Nachrichten ist. Die ganzen Verquickungen, die ganzen rechten Netzwerke, die inzwischen in der AfD und aus der AfD heraus ruchbar werden, haben Sie alle selbst sauber dokumentiert. Deshalb ist der Titel dieser Aktuellen Debatte der AfD eigentlich auch falsch und ich hätte Ihnen mehr Mut zur Wahrheit zugetraut. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf von der AfD) – Nein, ich will Ihnen ein bisschen dabei helfen. Wie wäre es denn mit ein bisschen mehr Mut zur Wahrheit gewesen? Zum Beispiel „Opposition – verdächtig irre, Björn Höcke: Corona ist vorbei“ – das hätte man hier mal thematisieren können. Oder: „Opposition – verdächtig skrupellos, Christian Lüth: Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD“ – darüber hätte man auch diskutieren können. Oder noch ein Titel für eine Aktuelle Debatte, der aus Ihrer Sicht den Mut zur Wahrheit gehabt hätte, wäre „Opposition – verdächtig unbürgerlich“ – und dort hätte man erklären können, wie Rolf Weigand und Romy Penz selbst die AfD auf dem Weg zur Pöbelpartei beschreiben. Das wäre doch mal Mut zur Wahrheit gewesen. Nein, Sie haben sich dagegen entschieden. Deshalb ist diese Aktuelle Debatte für Sie auch ein treffliches Eigentor. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Rico Anton, CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Homann für die SPD-Fraktion. Wir könnten jetzt in eine weitere Runde starten. – Kollege Hütter für die AfD-Fraktion, bitte.

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Carsten Hütter AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Begriff „Hütter kommt“ verbitte ich mir – ich erscheine, das reicht am Anfang erst mal. Frau Köditz, wenn Sie Personalvorschläge unterbreiten für die AfD-Fraktion nach dem Motto „Urban, Zwerg mal raus“ – wir fangen an dem Tag an darüber nachzudenken, an dem Sie Frau Nagel und Herrn Böhme aus Ihrer Fraktion entlassen haben. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Sie können ja nicht mal zuhören!) Sehr geehrter Herr Lippmann, kurz ein Tipp: In der PKK sitzen Sie, damit wir den Verfassungsschutz kontrollieren. Sie sind nicht dafür da, diesen hier im Grunde zu vermarkten und zu puschen. Meine Damen und Herren, ich möchte mit einem Zitat beginnen: „Deutschland ist weltweit wohl die einzige Demokratie, die den Inlandsnachrichtendienst gegen Parteien einsetzt, die in Konkurrenz zu den regierenden Parteien stehen.“ – Ein Zitat von Roger Köppel, Chefredakteur der „Schweizer Weltwoche“ am 1. Dezember 2020. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Diese Aussage sollte der Staatsregierung zu denken geben, aber nur kurz der Reihe nach. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat bei der Speicherung der Abgeordnetendaten nicht rechtmäßig gehandelt. Im PKK-Abschlussbericht vom 07.12.2020 ist das klar herausgearbeitet worden – ich zitiere: „Die vom LfV am 16.03.2020 nach erfolgter Relevanzprüfung beabsichtigte fortdauernde Speicherung der Abgeordnetendaten war aufgrund mangelnder Voraussetzungen rechtswidrig.“ Im PKK-Abschlussbericht wird auch eine mangelnde Analysefähigkeit des LfV ausdrücklich festgestellt, und dies nicht zum ersten Mal. Sehr geehrte Frau Köditz, auch dies haben Sie selbst schon des Öfteren festgestellt und in mehreren Pressemitteilungen so bestätigt. Dies ist kein Wunder, denn schließlich ist das LfV mit nur neun Juristen klar und deutlich unterbesetzt. Das ergab meine Kleine Anfrage in der Drucksache 7/4295. Die Defizite beim Verfassungsschutz sind also alles andere als verwunderlich. Rechtswidrige Datenspeicherung gab es aber nicht nur bei der AfD, meine Damen und Herren, sondern sehr wahrscheinlich auch bei den LINKEN-Abgeordneten Frau Köditz oder Herrn Gebhardt. Vermutlich ist auch Frau Melcher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betroffen, wie wir aus Zeitungsberichten erfahren durften. Damit nicht genug, meine Damen und Herren, es gab nicht nur rechtswidrige Datensammlungen beim LfV; die Staatsregierung wollte den Umstand, dass es zu solchen rechtswidrigen Sammlungen kam, offenbar vertuschen. Mindestens jedoch hat sie ihre Aufsichtspflicht gegenüber dem LfV nicht durchgesetzt. – Ich habe extra gesagt „nicht durchgesetzt“. Das lässt sich aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage Drucksache 6/17945 ableiten. Staatsminister Wöller antwortete mir am 10.07.2019 auf diese Anfrage: „Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen ist gegen Mitglieder des Sächsischen Landtages der 6. Legislaturperiode nicht gezielt nachrichtendienstlich im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen tätig und wird dies auch künftig nicht tun. (Sabine Friedel, SPD: Nachrichtendienstlich!) Soweit Abgeordnete zu Bestrebungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Verbindungen haben bzw. unterhalten, werden insbesondere erhobene Daten der Abgeordneten auch weiterhin unverzüglich gelöscht und nicht weiterverarbeitet.“ Heute wissen wir, dass gesammelte Daten von Abgeordneten nicht unverzüglich gelöscht wurden. (Sebastian Wippel, AfD: Da hat er wohl geschwindelt, der Herr Minister!) Man muss davon ausgehen, dass die Staatsregierung dies auch schon im Sommer 2019 wusste, meine Damen und Herren. Leider müssen wir feststellen, dass das unrechtmäßige Handeln an anderer Stelle munter weitergeht, nämlich bei der aktuellen Berichterstattung über die AfD, was wohl kommende Einstufungen als Verdachtsfall anbelangt. Verfassungsschutz-Interna werden an die Presse durchgestochen. Es ist nicht klar, wer es war, aber der Personenkreis der Verdächtigen, meine Damen und Herren, ist mehr als übersichtlich. Die AfD-Fraktion erwartet hier Aufklärung. Wir wollen gar nicht in Abrede stellen, dass das LfV zwischendurch auf einem recht guten Weg war. Wir kennen das transparente Vorgehen des neuen LfV-Präsidenten Christian an. Die Bemühungen, Unzulänglichkeiten im LfV zu benennen und abstellen zu wollen, sind klar erkennbar. Wir fordern aber weiterhin ausdrücklich ein Gutachten zur Bewertung der gesamten Behörde. Auf die Problemabstellung beim LfV scheint es aber der Staatsregierung momentan gar nicht anzukommen. Es ist klar, dass der Verfassungsschutz in Sachsen rechtswidrig gehandelt hat, unter fehlender Analysefähigkeit leidet und regelmäßig von Skandalen erschüttert wird. Genau diese Probleme müssen sofort abgestellt werden. Trotzdem soll nun die AfD als Verdachtsfall eingestuft werden. Wem wollen Sie hier eigentlich etwas vormachen? Der Bürger wird es sofort erkennen, dass die AfD aus überwiegend politischen Gründen beobachtet werden soll. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Hütter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Carsten Hütter AfD

Ziel ist offensichtlich die Unterstützung des LfV in Sachsen, die stärkste Oppositionskraft hier in Sachsen mundtot machen zu wollen. Selbst ein Blinder sieht, – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ihre Redezeit ist abgelaufen, Herr Hütter.

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Carsten Hütter AfD

– dass der Kampf gegen den Extremismus in Sachsen offensichtlich nicht am Herzen liegt. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ihre Redezeit ist abgelaufen!

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Carsten Hütter AfD

Gut, dann werde ich das später fortsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gibt es weiteren Redebedarf? – Für die CDU-Fraktion Rico Anton, bitte.

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Rico Anton CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will kurz auf den Redebeitrag von Herrn Hütter eingehen. Zum einen gibt es die Personaldebatten in der AfD, nun ja, es pfeifen die Spatzen mittlerweile schon von den Dächern, dass die Herren Zwerg und Urban nur noch auf ihren Stühlen in der ersten Reihe sitzen, weil sich die Fraktion auf niemand anderen verständigen konnte. Aber das ist Ihr internes Problem. (André Barth, AfD: Wer erzählt denn so einen Scheiß!) Es interessiert mich nicht im Geringsten, wie Sie Ihre internen Personalien regeln oder eben nicht. Und was zum anderen die Defizite beim Landesamt für Verfassungsschutz anbelangt: Herr Kollege Hütter, die PKK hat einen 22-seitigen Abschlussbericht erarbeitet, der öffentlich zugänglich ist. Jeder, der sich darüber informieren möchte, kann das bis ins letzte Detail tun. Vonseiten der Staatsregierung, des Staatsministers und des Landesamtes, insbesondere in Gestalt seines neuen Präsidenten, ist damit absolut transparent umgegangen worden, sofern das geheimhaltungsbedürftige Sachen zulassen. Hier gibt es keinerlei Dinge, die darüber hinaus noch aufklärungsbedürftig wären. Die Parlamentarische Kontrollkommission als von diesem Hohen Hause eingesetztes Gremium, um das Landesamt für Verfassungsschutz zu kontrollieren – und dem gehören Sie ja selbst an –, muss sich wohl nicht vorwerfen lassen, ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß und sachgerecht zu tun. Das eine ist, ob es Defizite gibt, die ohne Frage entsprechend zu beheben sind, und das andere ist, ob sich daraus ableiten lässt, dass an der Sache verfassungswidriger Bestrebungen der AfD nichts dran ist. Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun. (Carsten Hütter, AfD: Sie haben schon zugehört?) Ich habe größtes Vertrauen in das Landesamt für Verfassungsschutz, dass es nach Recht und Gesetz sowie nach den geltenden Regeln zu einem Ergebnis kommen wird. Das werden wir in der Stufe Verdachtsfall noch nicht erfahren, weil das die Rechtslage in Sachsen nicht zulässt, aber der Verdachtsfall, falls er festgestellt wird, ist noch nicht die letzte Stufe. Irgendwann wird es zu einer Information der Öffentlichkeit kommen, wie die ganze Sache ausgegangen ist. Dem sehen wir gespannt entgegen. Bis dahin können wir Medienberichte zur Kenntnis nehmen, die am Ende des Tages aber nichts sind, was über Spekulationen hinausgeht. Keine offizielle Quelle ist dazu befugt, Informationen zu diesem Sachverhalt an die Medien weiterzugeben. Deswegen steht es uns nicht zu, das zu kommentieren, weil wir es schlichtweg nicht dürfen. Weil das mein letzter Redebeitrag für dieses Jahr ist, wünsche ich allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. (Heiterkeit im Saal – Beifall bei der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das wünschen wir Ihnen auch, Herr Anton. Wünscht DIE LINKE das Wort? – Nein. Für die BÜNDNISGRÜNEN? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Vorerst nicht!) – Vorerst nicht. Für die SPD-Fraktion? (Sabine Friedel, SPD: Danke!) – Auch nicht. Dann für die AfD-Fraktion Herr Hütter, bitte.

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Carsten Hütter AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte gern die letzten Ausführungen meines Redebeitrags, weil vorhin die Zeit abgelaufen war, vortragen. Ich habe gesehen, Herr Gebhardt, dass Sie es sehr begrüßen, wenn ich mich schon alleine bewege. Selbst ein Blinder sieht, dass Ihnen, Herr Innenminister, der Kampf gegen den Extremismus in Sachsen offensichtlich nicht so am Herzen liegt, andernfalls müsste viel deutlicher gegen den Linksextremismus und religiösen Extremismus vorgegangen werden. (Widerspruch bei den LINKEN) – Ja, ich habe an Sie gedacht, liebe LINKE. Herr Staatsminister Wöller, stoppen Sie die Bespitzelung demokratisch gewählter Volksvertreter der AfD und räumen Sie stattdessen Ihren eigenen Laden auf! (Beifall bei der AfD) Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche: gewaltbereite und militante Kräfte! Beseitigen Sie bitte endlich den linksextremistischen Hotspot in Leipzig-Connewitz! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Wie stellen Sie sich das vor, Herr Hütter?) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Hütter für die AfD-Fraktion. Gibt es noch andere Fraktionen, die das Wort wünschen? – Nein. Dann bitte ich die Staatsregierung. Herr Prof. Wöller, bitte.

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Prof. Dr. Roland Wöller

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit diesem Antrag klagt die AfD-Fraktion im Grunde sich selbst an. (André Barth, AfD: Aktuelle Stunde!) – Auch die muss beantragt werden. Wenn Sie die Geschäftsordnung kennen, dann wissen Sie das. Insbesondere Ämter für Verfassungsschutz halten dieser Partei den Spiegel vor. Die AfD – und das kann ich gut verstehen – mag das Bild nicht, das sie darin sieht. Und nun grämt sie sich über den Spiegel. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte am 15. Januar 2019 den Flügel samt der Jungen Alternative zum Verdachtsfall erhoben. Seit dem 12. März 2020 ist der Flügel im gesamten Verfassungsschutzverbund sogar eine erwiesene extremistische Bestrebung. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen ist von Gesetzes wegen verpflichtet, Informationen über Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten, die gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Deshalb wird der Flügel auch in Sachsen nachrichtendienstlich beobachtet. Solche extremistischen Bestrebungen sind Teil der AfD. Dies hat sogar der Co-Parteichef Jörg Meuthen auf dem letzten Bundesparteitag der AfD freimütig zugegeben. (Zuruf von der AfD: Das hat er so nicht gesagt!) Die Partei liefere dem Verfassungsschutz Argumente frei Haus. Klarer kann man es nicht auf den Punkt bringen, und Kollege Anton hat dies ebenfalls in seinem Redebeitrag dankenswerterweise getan. Das Landesamt darf zudem personenbezogene Daten speichern, wenn sie erforderlich sind, um antidemokratische Bestrebungen zu erforschen und wenn tatsächliche Anhaltspunkte für solche Bestrebungen vorliegen. Auch die Sammlung und Speicherung von Abgeordnetendaten kann im Einzelfall gerechtfertigt sein, wenn dies dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dient. Im Falle der Parlamentarier sind die Hürden sehr hoch und die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit streng. Deshalb darf das Landesamt die erhobenen Daten von Parlamentsabgeordneten nur so lange speichern, wie dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Unzulässige Speicherungen sind dagegen zu löschen. Die AfD hat dem Verfassungsschutz viele Argumente geliefert; mit ihren Provokateuren, mit ihrem Überdrehen und – ich verwende immer noch die Wortwahl von Jörg Meuthen – mit ihren unzulässigen NS-Vergleichen und ich füge hinzu, mit Kontakten ins rechtsextreme Milieu, vor allem aber mit ihrem Flügel und mit dessen beschämenden Flügelschlägen, mit menschenverachtenden und menschenentwürdigenden Äußerungen. Die Brandrede von Jörg Meuthen kam nicht aus heiterem Himmel. Am 1. September 2018 demonstrierte die AfD Seite an Seite mit Pegida und vielen Rechtsextremisten in Chemnitz. Nun einmal zu Ihnen Herr Abg. Ulbrich: Sie haben den versuchten rechtsextremen Anschlag auf die jüdische Synagoge in Halle als Sachbeschädigung bezeichnet, (Zurufe von den LINKEN: Pfui! Ekelhaft!) und Sie fragen weiter – Zitat „Was ist schlimmer, eine beschädigte Synagogentür oder zwei getötete Deutsche?“ Meine Damen und Herren, das ist purer Antisemitismus! Den werden wir Ihnen in dem Hohen Hause nicht, aber auch überhaupt nicht durchgehen lassen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Dr. Stephan Meyer, CDU: Da lacht er noch!) Ich hätte mir, wir hätten uns nie vorstellen können, dass nach dem Holocaust jüdisches Leben in Sachsen und in Deutschland wieder bedroht sein könnte, und, meine Damen und Herren, die AfD hat einen Anteil daran. Die AfD führt Ressentiments und Vorurteile und gefährdet jüdisches Leben, (Zuruf von der AfD: Erzählen Sie doch nicht so einen Blödsinn!) was wir aber mit allen Mitteln schützen werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Anfang Oktober stuft der Verfassungsschutz den sächsischen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier als Rechtsextremisten ein. Maximilian Krah, der AfD-Abgeordnete im Europäischen Parlament, sagt – Zitat: „Wir schießen den Weg frei. Es gibt nur uns – ansonsten geht alles den Bach runter.“ – Zitatende. Der Vorsitzende der sächsischen AfD-Fraktion, Jörg Urban, erklärt Wahlen zu „demokratischen Denkmäntelchen“ und stellt sich konsequent auf die Seite des Flügels. Dieser mag formell aufgelöst sein, dessen Geist lebe aber weiter, wie es der ehemalige Anführer des Flügels gesagt hat. Oder wieder der Bundestagsabgeordnete Jens Maier nennt den Flügel eine „Haltungsgemeinschaft, die weiterhin aktiv sein“ solle. Die AfD laviert zwischen einer Protestpartei und einer Antisystempartei. Eigene Mitglieder beklagen die Radikalisierung der Partei. Pöbelei, Beschimpfungen und Beleidigungen des politischen Gegners sind zum politischen Stil geworden. So schadet die AfD nicht nur der Demokratie, sie schadet auch der politischen Kultur unseres Landes. Tagesordnungspunkt Fragestunde Drucksache Es lag eine schriftliche Anfrage von Rico Gebhardt für die Linksfraktion vor. Rico Gebhardt hat einer schriftlichen Beantwortung zugestimmt, und diese schriftliche Beantwortung ist tatsächlich schon erfolgt. Damit können wir Meine Damen und Herren, die Parlamentarische Kontrollkommission des Sächsischen Landtags hat sich von Juli bis Dezember dieses Jahres eingehend mit der Sammlung und Speicherung von Abgeordnetendaten befasst. Mit Blick auf die Daten zu AfD-Abgeordneten hat sie festgestellt: Die Sammlung der Daten war zunächst rechtmäßig. Die vorübergehende Speicherung der Daten bis zur Relevanzprüfung war ebenfalls rechtmäßig. Danach war aber die beabsichtigte weitere Speicherung der Daten rechtswidrig und die Löschungsanordnung der Fachaufsicht des Innenministeriums rechtmäßig und geboten. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat zwischenzeitlich ihre Bewertung abgeschlossen und das Ergebnis in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Die Kolleginnen und Kollegen Vorredner haben darauf hingewiesen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Parlamentarischen Kontrollkommission herzlich für ihre Arbeit bedanken. Meine Damen und Herren! Auch der sächsische Verfassungsschutz hält der AfD den Spiegel vor: eine Partei, die sich radikalisiert, Abgeordnete, die rechtsextreme Nähe suchen und mit ihr kooperieren, Äußerungen, die mehr als beschämend sind, eine Führung, die sich von solchen Äußerungen nicht nur nicht distanziert, sondern sich noch radikalisiert, ein politischer Stil, der alles andere als stilvoll ist, sondern abscheulich. Die AfD regt sich nun über den Spiegel auf, leider nicht über das Bild, das darin vorkommt. Für dieses Bild allerdings sind Sie allein verantwortlich. Meine Damen und Herren! Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind zerbrechliche Güter. Wir müssen sie schützen. Deshalb treten wir für eine wachsame und wehrhafte Demokratie ein, und dabei kann jede und jeder von uns einen Beitrag leisten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Prof. Dr. Wöller für die Staatsregierung. Damit sind wir am Ende der Aktuellen Debatte und können den Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 7/4801 diesen Tagesordnungspunkt, weil uns nichts Weiteres vorliegt, auch beenden. Schriftliche

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Rico Gebhardt Die Linke

Kreditaufnahmen des Staatsministeriums der Finanzen auf der Grundlage des Sächsischen Coronabewältigungsfondsgesetzes Mit Inkrafttreten des Sächsischen Coronabewältigungsfondsgesetzes ist der Fondsverwalter, das Staatsministerium der Finanzen, ermächtigt worden, mit Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses (HFA) aus dem Fondsvermögen Ausgaben zur Beseitigung der Folgen und zur Vorbeugung weiterer Schäden der Coronavirus-Pandemie zu leisten und zur Deckung dieser Ausgaben der Einwilligung des HFA Kredite im Umfang von bis zu 6 Milliarden Euro aufzunehmen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Für welche konkreten Maßnahmen hat das Staatsministerium der Finanzen bis zum Stichtag: 6. Dezember 2020 in welcher Höhe unter Inanspruchnahme der vom HFA dazu bewilligten Kreditermächtigung auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 SächsCorBG mit dem Stichtag 31. Juli 2020 tatsächlich Kreditaufnahmen getätigt bzw. konkrete Kredite aufgenommen? 2. In welcher Weise, zu welchen Konditionen (insbesondere Kreditzinsen, Tilgungsleistungen/-fristen und gegebenenfalls Kreditgebühren) und mit welchen Bestimmungen zur Rückführung der Kredite sind in Umsetzung der Kreditaufnahmen nach der Fragestellung 1 bei welchen Kreditinstituten, anderen Stellen oder zulasten welcher Kostenstellen oder Vermögen des Freistaates Sachsen tatsächlich Kredite aufgenommen bzw. Kreditverträge geschlossen worden?

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Hartmut Vorjohann

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Zum Stichtag 6. Dezember 2020 wurde die vom Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags eingeräumte Kreditermächtigung in Höhe von 1,5 Milliarden Euro in Anspruch genommen. Die Kreditmittel dienen der Finanzierung der zum Stichtag getätigten und nicht durch andere Einnahmen gedeckten Ausgaben sowie weiterer im Dezember 2020 erwarteter Ausgaben. Aufgrund des Gesamtdeckungsprinzips des Fonds lassen sich die Kreditmittel hierbei nicht konkreten Einzelmaßnahmen zuordnen. Beantwortung Zu Frage 2: Für den Fonds wurden bislang Kredite am Kreditmarkt in Höhe von insgesamt 1,5 Milliarden Euro als Landesschatzanweisungen (LSA) aufgenommen. Die Kredite sind als Sammelschuldbuchforderungen im Staatsschuldbuch des Freistaates Sachsen hinterlegt. Welche Investoren konkret Anteile erworben haben, ist folglich nicht bekannt. LSA: 178927, Laufzeit 5 Jahre, endfällige Tilgung am 06.08.2025, effektiver Zins - 0,455 %, nominaler Zins 0,01 %, Emissionskurs 102,357 %, Betrag: 0,5 Milliarden Euro LSA: 178928, Laufzeit 3 Jahre, endfällige Tilgung am 17.08.2023, effektiver Zins - 0,486 %, nominaler Zins 0,01 %, Emissionskurs 101,503 %, Betrag: 0,5 Milliarden Euro LSA: 178929, Laufzeit 7 Jahre, endfällige Tilgung am 15.10.2027, effektiver Zins - 0,405 %, nominaler Zins 0,01 %, Emissionskurs 102,953 %, Betrag: 0,5 Milliarden Euro Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Meine Damen und Herren! Bevor ich Ihnen sage, wann die nächste Sitzung stattfindet, möchte ich mich den Worten von Herrn Dr. Rößler von heute früh anschließen. Ich möchte Ihnen frohe Weihnachten wünschen, möchte uns wünschen, dass wir gesund über das Weihnachtsfest und gesund ins neue Jahr kommen. Ich hoffe, dass wir in Fragen von Debattenkultur usw. miteinander arbeiten und ackern und dass das nächste Jahr vielleicht an Stellen ein ruhigeres und vor allem gesünderes Jahr für uns alle wird. Ansonsten möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass der Termin für unsere nächste Landtagssitzung, und 2021, 13 Uhr, festgelegt worden ist. Die Einladung und Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor. Damit ist die letzte Sitzung in diesem Jahr, und zwar die 20. Landtagssitzung des 7. Sächsischen Landtags, ab sofort geschlossen. Kommen Sie gut nach Hause! Danke schön. (Schluss der Sitzung: 15:48 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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