Albrecht Pallas
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE schlägt ein Sächsisches Wohnraumfördergesetz vor. Ich finde zunächst einmal, dass Sie sich sehr viel Mühe mit dem Gesetzentwurf gegeben haben. Dafür haben Sie meinen Respekt. Ich stelle auch fest, dass Sie grundsätzlich bei den Zielen, die Sie mit dem Gesetzentwurf verknüpfen, viele Schnittmengen zu sozialdemokratischer Wohnungspolitik haben. Ich stimme Ihrer Analyse aber ausdrücklich nicht zu, Frau Kollegin Nagel, was den Zustand und die Entwicklung von Wohnungspolitik in den letzten Jahren betrifft. Hierbei Stillstand zu suggerieren, ist nichts als Quatsch. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Warum?) Der konkrete Gesetzentwurf bleibt außerdem zu sehr ein Sammelsurium an Ideen aus anderen Bundesländern, ohne dabei die spezifisch sächsischen Besonderheiten ausreichend zu würdigen. Die Situation in Sachsen ist geprägt von sehr unterschiedlichen Entwicklungen in den regionalen Wohnungsmärkten. Vor allem in den Großstädten, aber auch in prosperierenden Klein- und Mittelstädten ist der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum in den letzten Jahren weiter gestiegen. Wir haben steigende Mietpreise, wir haben Zweckentfremdung von Wohnraum und auch Neubau eher im höherpreisigen Segment durch private Investoren. Das erhöht den Druck auf diese Wohnungsmärkte immer weiter. Die städtischen Wohnungsmärkte, vor allem in Dresden und Leipzig, sind dabei von einer Anspannung der Stadtgebiete oder einzelner Stadtteile, einer Zunahme von Haushalten und einer Abnahme von Leerständen insgesamt geprägt. Es bringt auch nichts, nur ein Segment, nämlich das genossenschaftliche Wohnen, als Beispiel oder Referenz zu nehmen, sondern insgesamt haben wir eine sinkende Leerstandsquote. Wir haben die Abnahme preiswerter Wohnungsbestände und Sozialwohnungen und wir haben kontinuierlich steigende Bestands- und Angebotsmieten. Die Folge: Vor allem Haushalte mit kleineren Einkommen werden immer weiter aus den eher angesagten Stadtteilen verdrängt durch Steigerung der Bestandsmieten, durch teilweise exzessives Modernisieren, mit dem teilweise die Bevölkerung in ganzen Straßenzügen ausgetauscht wird. Familien finden immer schwerer bezahlbaren Wohnraum in ihrem sozialen Wohnumfeld. Der Anteil der Mietkosten vom Haushaltseinkommen steigt weiter. Auch hier ist es wichtig, nicht nur Durchschnittswerte in den Blick zu nehmen, sondern gerade im Bereich der einkommensschwachen Haushalte müssen teilweise bis zu 50 % des Monatseinkommens für Wohnkosten ausgegeben werden. An dieser Stelle möchte ich auch auf Herrn Thumm eingehen. Sachsen ist nun einmal ein Land mit einer sehr hohen Geringverdienerquote. Das sind Menschen, die sehr viel leisten, im Gegensatz zu dem, was Sie hier suggerieren. Hierbei rede ich von Leuten wie einer Paketbotin, einer Arzthelferin oder einem Kassierer. Das sind Menschen, die knapp über der Grenze sind, wo man Sozialleistungen beziehen kann, die jeden Tag zu kämpfen haben und nicht mehr angemessenen Wohnraum zu annehmbaren Preisen in ihrem Umfeld in den großen Städten finden. Hierbei von Leistungsgesellschaft zu schwadronieren, zeigt nur, dass die AfD die Partei der Besserverdiener ist und bei Weitem nichts für Menschen mit kleineren Einkommen zu bieten hat. (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Die Entwicklung in den großen Städten, aber auch in den prosperierenden kleineren Städten sind unhaltbare Zustände. Es sind soziale Fragen oder es ist die soziale Frage unserer Zeit, für ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Die Verfügbarkeit und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sollte die höchste Wichtigkeit für den sozialen Frieden in unserem Land in diesem Bereich haben. Deshalb haben wir uns als SPD bereits in der letzten Legislaturperiode dafür eingesetzt, dass der soziale Wohnungsbau in Sachsen überhaupt erst wieder eingeführt wird. Mit der Richtlinie „Gebundener Mietwohnraum“, die inzwischen etabliert ist, werden seit 2017 jährlich 20 Millionen Euro Fördermittel jeweils nach Dresden und Leipzig gegeben. Es gehört aber auch zur Wahrheit dazu, dass seitdem die Fördermittel nicht komplett verbaut werden können, sondern teilweise wieder zurückgegeben werden. Das hat nicht nur Ursachen in der Förderrichtlinie, im Gegenteil, wir haben weiter steigende Nachfragen in den Städten, aber wir haben auch Bauprojekte, die aus unterschiedlichen Gründen vor Ort nicht so schnell vonstattengehen, wie es wünschenswert wäre. Auch hier, Frau Nagel, wünsche ich mir einen ehrlichen Blick auf die Thematik. Auf der anderen Seite haben wir die Masse der Klein- und Mittelstädte und den ländlichen Raum mit einer ganz gegenteiligen Situation beim Wohnen. Diese Wohnungsmärkte sind geprägt von Wegzug, steigenden Leerständen, wachsendem Sanierungsbedarf, einem höheren Anteil von Wohneigentum, aber auch günstigen Mieten. Wir haben häufig in Ortszentren leerstehende Gebäude, häufig denkmalgeschützt, während in Randlagen immer weiter Baugebiete für Eigenheime ausgewiesen wurden. Das ist der sogenannte Donut-Effekt. Die Menschen und Wohnungsunternehmen in diesen Regionen brauchen andere Dinge als in den großen Städten. Wir brauchen Anreize zum Kauf und zur Sanierung von Bestandsgebäuden oder moderate Rückbauförderung in Kombination mit Städtebaufördermitteln. Vor allem Genossenschaften und kommunale Wohnungsgesellschaften verlangen in diesen Städten sehr günstige Mietpreise und haben aber einen großen Sanierungsbedarf in ihrem Bestand. Deshalb muss man hierbei unterstützen, dass diese Wohnungsbestände auf ein annehmbares Niveau modernisiert werden können, ohne dass dadurch in diesen Städten wiederum die Mieten gravierend steigen. Die Sachsenkoalition kennt diese Herausforderung. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir mit Wohnraumförderrichtlinien einen verlässlichen Rahmen für die verschiedenen Instrumente der Mietwohnraumförderung in Stadt und Land schaffen wollen. Wir wollen ein Bündnis für bezahlbares Wohnen, wir wollen den Sozialwohnungsbau qualitativ und quantitativ deutlich weiterentwickeln und wir wollen für den sozialen Wohnungsbau den Kreis der Anspruchsberechtigten durch Anhebung der Einkommensgrenzen erweitern, was bereits in der Umsetzung ist. Wir kümmern uns aber auch um Maßnahmen zum Abbremsen der Mietsteigerung. So werden gerade im Zusammenwirken mit Dresden und Leipzig die Voraussetzungen für die Einführung der Mietpreisbremse geschaffen. Die Kappungsgrenzenverordnung, also die Begrenzung der Steigerung von Bestandsmieten, wurde bereits verlängert. Gleichzeitig arbeiten wir Koalitionspartner an einer Lösung für ein Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir bei der Weiterentwicklung der Wohnraumförderung noch nicht so weit sind, wie wir das wollten. Auch ich bin dabei ungeduldig. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass uns in diesem Bereich die Corona-Pandemie einen Strich durch die Rechnung gemacht hat. Meine Damen und Herren, im Gegensatz zu dem Bild, was Frau Kollegin Nagel hier suggerieren wollte, passiert hier einiges zum Thema Wohnen. Wir haben ein funktionierendes System der Wohnraumförderung, welches wir weiterentwickeln. Für die Zukunft kann ich mir gut vorstellen, dass dieses Fördersystem in ein Sächsisches Wohnraumfördergesetz gegossen wird. Das müsste allerdings – viel stärker als Ihr Entwurf – auf die Besonderheiten der regionalen Wohnungsmärkte in Sachsen Bezug nehmen. Daran ändert auch Ihr heute vorgestellter Änderungsantrag nichts. Im Augenblick braucht es das Gesetz nicht, weil sich die Koalition auf einen anderen Weg verständigt hat. Ich danke Ihnen aber trotzdem für Ihre Arbeit, weil es die Gelegenheit gibt, darüber öffentlich zu reflektieren, und sie hat ermöglicht, dass wir im Zuge der Anhörungen im Ausschuss für Regionalentwicklung einige wichtige Punkte herausarbeiten konnten, welche wir als SPD für unsere Arbeit im Bereich der Wohnraumförderung für wichtig erachten und in die Diskussion einbeziehen werden. Das ist zum einen der Vorschlag nach einem turnusmäßigen sächsischen Wohnraumbericht, das sind aber auch die Forderungen nach Entbürokratisierung der Förderrichtlinien und Vorschriften sowie eine Verbesserung der Planungs- und Rechtssicherheit bei der Vergabe von Fördermitteln oder auch die Verwendung von Fördermittelanteilen für Ziele des Klimaschutzes und energetischer Erneuerung. Beides sind Vorschläge, die von Herrn Jäckel, dem Geschäftsführer der Wohnen in Dresden GmbH, gemacht wurden. Ihrem Gesetzentwurf können wir hingegen nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei SPD)
