Juliane Nagel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Oh-Rufe von der AfD) DIE LINKE will, dass es in Sachsen endlich eine nennenswerte Wohnungspolitik gibt. (Zuruf von der AfD: Ihr Scheindemokraten!) Ein zentraler Bestandteil davon ist die soziale Wohnraumförderung. Schauen wir uns die Istsituation an. Der Bestand an Sozialwohnungen ist in Sachsen in den letzten Jahren auf ein Drittel – ich wiederhole noch einmal – auf ein Drittel geschrumpft, von 32 605 im Jahr 2014 auf 11 469 im Jahr 2019. Mit der erst 2017 wieder gestarteten finanziellen Unterstützung für den sozialen Wohnungsbau wurde das Defizit keineswegs kompensiert. Nur wenig mehr als 200 Wohnungen sind seitdem in den Großstädten Dresden und Leipzig real neu geschaffen worden. Das ist zu wenig. In Leipzig geben die Menschen im Schnitt 30 % ihres Einkommens für die Miete aus. Alleinerziehende und alleinstehende Rentnerinnen und Rentner sogar 36 %. In Dresden sieht es kaum anders aus. Die explodierenden Mieten belasten vor allem ältere Menschen sowie Geringverdienerinnen und Geringverdiener. Sie wissen, Sachsen ist ein Land des Niedriglohns. Das Problem verschärft sich zudem durch die grassierende Coronakrise weiter. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wohnraum ist ein elementares Bedürfnis und kann durch kein Ersatzgut substituiert werden. Die Wohnraumversorgung ist zentraler Bestandteil der Daseinsversorge und zählt zu den Kernaufgaben des Sozialstaates. Nach Artikel 7 Abs. 1 unserer Sächsischen Verfassung erkennt der Freistaat das Recht eines jeden Menschen auf angemessenen Wohnraum als Staatsziel an. In diesem Sinne wollen wir erreichen, dass der Freistaat endlich eine aktive und sozial orientierte Wohnungspolitik mit den Instrumenten, die die örtlichen des Entwurfs Wohnraum im Freistaat Sachsen der Fraktion DIE LINKE des Ausschusses für Regionalentwicklung Situationen erfordern, betreibt. Ja, wir haben in Sachsen – das will ich explizit an den Anfang stellen – verschiedene Entwicklungen im Wohnungswesen: Wohnungsnot und massiv steigende Mieten in Bestand und Neubau in den beiden Großstädten und zunehmend auch in den Speckgürteln auf der einen Seite und Wohnungsleerstand und Modernisierungs- und Sanierungsstau im übrigen Land. Doch der Mangel an bezahlbaren Wohnungen in den Großstädten lässt sich nicht mit Verweis auf die Situation im ländlichen Raum beheben. Das eine gegen das andere auszuspielen hilft keinem, sondern führt zu Stillstand, wie wir ihn wohnungspolitisch in Sachsen erleben. (Albrecht Pallas, SPD: Bitte?) – Ich werde das noch ausführen, Herr Kollege Pallas. – Wir können im Bereich der Landeswohnungspolitik auf ein Sammelsurium aus Förderrichtlinien und Verordnungen blicken. Eine systematische Grundlage oder Strategie fehlt. Selbst der von der rechten Seite dieses Parlaments gern zitierte Prof. Kofner plädierte in der Anhörung am 3. Juli dieses Jahres im Ausschuss für Regionalentwicklung für eine Konsolidierung der bestehenden Vorschriften in einem Wohnraumfördergesetz; (Zurufe von der AfD) denn Sachsen ist eines der wenigen Bundesländer, das nicht über ein Landeswohnraumfördergesetz verfügt. Stattdessen greifen wir auf das Bundesgesetz zurück. Uns ist klar, wir brauchen kein Gesetz um des Gesetzes willen. Aber wir können damit innovative Ziele formulieren, eine stabile Basis für ein Fördersystem und mehr Planungs- und Rechtssicherheit für Bauträger schaffen. Diese grundsätzlichen Erwägungen waren unter den verschiedenen Sachverständigen in der Anhörung hier am 3. Juli in diesem Plenarsaal Konsens. Dies schlagen wir Ihnen mit unserem Gesetz vor. Mit der gesetzlichen Verankerung von Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung wollen wir eine dauerhafte und stetige Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum erreichen und dies auch an Ziele, wie etwa die Förderung von ökologischen und ressourcenschonenden Bauweisen, knüpfen. Gefördert werden sollen Wohnungsneubau, aber auch der Erwerb von Bestandswohnraum zur Selbstnutzung oder – das ist neu und wurde in der Anhörung gelobt – Belegungsrechte an bestehendem Wohnraum, energetische Sanierung oder barrierefreier Umbau im Bestand sowie Pilot- und Modellprojekte. Die Förderung ist selbstverständlich an die Gewährleistung der Ziele sozialer Wohnraumförderung gebunden und daran, Haushalte mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, die das nicht aus eigener Kraft vermögen. Dies soll mit Belegungsund Mietbindungen geschehen. Wohnumfeld und Quartiersmaßnahmen sollen mit unserem Änderungsantrag – den ich jetzt mit einbringe – nur in Verbindung mit Belegungsbindung förderfähig sein. Hier nehmen wir uns der Kritik aus der Sachverständigenanhörung an, denn Hauptziel des Gesetzes ist und bliebt die Senkung der Mietbelastungsquoten. Dass wir neben den Darlehen und Zuschüssen auch preisvergünstigtes Bauland vorzugsweise im Erbbaurecht als Förderinstrument vorsehen, wurde vom Gros der Sachverständigen als durchaus innovativ und nachhaltig gelobt. Über die Vergabe von Baugrundstücken in Erbbaupacht kann die öffentliche Hand die Hoheit über Grund und Boden behalten und die Vergabe dauerhaft an soziale Kriterien binden und damit das Prinzip des sozialen Wohnungsbaus als faktisch zeitlich begrenzte Zwischennutzung endlich beenden. Wenn ich kurz einschieben darf: Die Förderrichtlinie „Mietpreisgebundener Wohnraum“ befindet sich anscheinend noch in der internen Anhörung. So wie wir den Entwurf kennen, schafft es die Überarbeitung dieser Förderrichtlinie nicht einmal, die 15 Jahre, die wir als Bindung festgeschrieben haben, auf die 20 Jahre zu erhöhen, wie es selbst im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Sie können mich gern eines Besseren belehren, aber wenn es dort scheitern wird, ist das ein Armutszeugnis für die Koalition. Ich empfehle auch aus diesem Grund, unserem Gesetzesentwurf zuzustimmen, weil wir hier tatsächlich eine nachhaltige dauerhafte Bindung an soziale Zwecke mit diesem Instrument der Erbbaupachtvergabe erreichen können. Wir wollen diesen Punkt noch einmal durch die explizite Erwähnung in § 6 Abs. 2 hervorheben. Von sozialer Wohnraumförderung sollen die profitieren, die ihn brauchen. In den Begriffsbestimmungen passen wir die Definition dessen, was Haushalte sind, an die Gegenwart an. Oder, wie Steffen Jäckel, der Geschäftsführer der kommunalen Dresdner WiD, in der Anhörung sagte: „Der überarbeitete Begriff der Bedarfsgemeinschaften wirkt passgenau ins 21. Jahrhundert. Wir leben nicht mehr nur in traditionellen Familien mit Mutti, Vati, Kind. Es gibt mittlerweile sehr viele Formen dazwischen.“ Auch die Einkommensgrenzen wollen wir mit dem Gesetz anpassen, damit noch mehr Menschen Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Wir haben uns hier der Kritik aus der Anhörung angenommen und orientieren uns mit dem Vorschlag im Änderungsvertrag an die Einkommensgrenzen des Landes Brandenburg, das in etwa eine ähnliche Einkommenssituation wie Sachsen vorweist. Dies würde nichtsdestotrotz zu einer Erweiterung des berechtigen Kreises führen. Zahlengenau wollen wir die geltenden Einkommensgrenzen von derzeit 13 800 Euro für einen Einpersonenhaushalt auf 15 600 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt von 20 700 Euro auf 22 000 Euro und für jede weitere Person im Haushalt auf 4 900 Euro heraufsetzen. Jährlich sollen die Einkommensgrenzen entsprechend dem Verbraucherindex automatisch angepasst werden. Wir haben die recht hohen Einkommensgrenzen – das noch einmal zur Erklärung – aus dem ursprünglichen Gesetzesentwurf wieder ein wenig herabgesetzt, damit wir der Gefahr aus dem Weg gehen, dass die angestellte Ärztin mit ihrer Partnerin, die Lehrerin ist, nicht mit einem alleinerziehenden Vater mit zwei Kindern um eine der knappen Sozialwohnungen konkurrieren muss. Wir können uns vorstellen, wer hier den Kürzeren ziehen würde. Wir sind gespannt darauf, was uns die Staatsregierung mit der angekündigten Einkommensgrenzenverordnung vorlegen wird, die diese Woche in der Kabinettspressekonferenz angekündigt wurde. Wir wollen an dieser Stelle festhalten: Links wirkt. (Beifall bei den LINKEN) Ein weiterer Punkt, den wir in unserem Gesetz vorsehen, ist das Berichtswesen. (Zurufe von der AfD und den LINKEN) Wir wollen mit unserem Gesetz einen jährlichen Wohnraumbericht einführen, mit dem das zuständige Ministerium zur Entwicklung der Versorgung der Bevölkerung in Sachsen mit leistbarem Wohnraum berichtet. Dieser soll auch statistische Daten zur Wohnungsnot, zur Wohnungslosigkeit, den Wohnungsbeständen, aber auch zur Mietentwicklung, Mietbelastung usw. enthalten. In Dresden und Leipzig gibt es bereits derartige Berichte. Auf Landesebene brauchen wir endlich diese Grundlage, um seröse Ableitungen für eine aktive soziale Wohnraumpolitik abzuleiten. Nicht nur das, ein solcher Bericht würde tatsächlich für die Öffentlichkeit einen Mehrwert bieten und die öffentliche Debatte in der Zivilgesellschaft und unter Expertinnen und Experten befeuern können. Wie Jonathan Diesselhorst von der IG Bau in der Anhörung sagte, ein Wohnungswesensbericht hätte auch demokratiepolitisch einen wahrlichen Mehrwert. Einen allerletzten Punkt unseres Änderungsantrages will ich jetzt auch ans Ende meiner Rede setzen: das liebe Geld. Wir haben hier die Empfehlung des Städte- und Gemeindetages durch den Änderungsantrag aufgenommen; denn wenn wir beim sozialen Wohnungsbau durchstarten wollen, braucht es mehr verlässliche finanzielle Bemühungen. Wir wollen an zentraler Stelle des Gesetzentwurfs darum eine Finanzierungsgarantie festschreiben. Es reicht nicht, die Bundesmittel weiterzureichen, obwohl wir froh sind, dass das seit geraumer Zeit überhaupt passiert, seit diesem Jahr auch mit zwingender Kofinanzierung des Landes. Aber wir wissen auch, die 50 bzw. 65 Millionen Euro per anno reichen sowohl für Dresden als auch für Leipzig und die darüber hinaus formulierten Bedarfe von Städten und Landkreisen nicht aus. In diesem Sinne: Beenden Sie den wohnungspolitischen Stillstand in Sachsen endlich und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Dies wäre gerade in den winterlichen Zeiten, in denen Menschen auch in Sachsen Mietschulden anhäufen oder räumungsbedroht sind, und in Zeiten der ökonomischen Einbußen durch die coronabedingten Einschränkungen ein wichtiges Signal. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
