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Thomas Löser

GRÜNE 17.12.2020 Sitzungen 7/20

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass die Linksfraktion diesen Gesetzentwurf über die Weiterentwicklung des sozialen Wohnraums und der zugehörigen Instrumente vorgelegt hat. Das Thema verdient nämlich sehr große Aufmerksamkeit. Laut einer Ende Oktober veröffentlichten Statistik für die Bundesrepublik Deutschland geben wir durchschnittlich 26 % unseres Einkommens für Wohnen aus. 14 % der Bevölkerung müssen mehr als 40 % ihres Einkommens für Wohnen aufwenden und gelten damit als überbelastet durch Wohnkosten. Im europäischen Vergleich liegt diese Überbelastungsquote – hören Sie zu – nur in Griechenland, Bulgarien und Dänemark noch höher. Schauen wir nach Sachsen in die Landeshauptstadt Dresden. Laut einer kürzlich veröffentlichten Stadtratsanfrage ist die Angebotsmiete im Zeitraum 2005 bis 2020 um 40 % gestiegen. Das ist fast eine Verdopplung in nur 15 Jahren. Im Jahr 2019 lag der Mittelwert der Angebotsmiete bei 7,95 Euro kalt pro Quadratmeter. Nun – das ist zu Recht gesagt worden – ist die Situation in den großen Städten in Sachsen eine andere als in den Mittelstädten oder auf dem Land. Diese Zahlen sollten aber schon aufhorchen lassen. Es ist deshalb wesentlich, mit einem ausreichenden Angebot an preisgünstigen Wohnungen dafür zu sorgen, dass jeder ein bezahlbares Zuhause haben kann. Die Koalition hat diese Problematik erkannt und ganz bewusst eine zweigleisige Strategie gewählt, die sowohl die großen Städte als auch den ländlichen Raum im Blick hat. Wir GRÜNE haben uns vor allem dafür stark gemacht, die Bundesmittel, die wir für den sozialen Wohnungsbau erhalten, so, wie vom Bund vorgesehen, in gleicher Höhe mit Landesmitteln zu ergänzen und damit dem Mangel an günstigem Wohnraum entgegenzuwirken bzw. ihm vorzubeugen. Der Koalitionsvertrag sieht im Bereich Wohnen die Fortschreibung oder Einführung einzelner Instrumente für eine aktive Wohnraumpolitik vor. Es ist erst einmal ein großer Erfolg, dass dem Bereich des sozialen Wohnungsbaus und der Wohnungspolitik nun ein größeres Augenmerk als in den vorangegangenen Legislaturen gilt. Dabei geht unser Dank auch an die Koalitionspartner von SPD und CDU. Ja, wir haben im Jahr 2020 nicht alles geschafft, was wir uns alles selbst ins Pflichtenheft geschrieben hatten. Wir werden den gemeinsam vereinbarten Weg weiterverfolgen. Einiges wie die Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung ist bereits erledigt. Anderes wie die Überarbeitung der Förderrichtlinie sozialer Wohnungsbau, die Einführung einer Mietpreisbremse oder die Möglichkeit für Kommunen, gegen die Wohnraumzweckentfremdung vorzugehen, ist in der Vorbereitung. Ebenfalls in der Vorbereitung ist eine Änderung der Sächsischen Einkommensgrenzenverordnung – die Erhöhung der Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein, also die Voraussetzung dafür, dass man in eine soziale Wohnung einziehen kann. Wir sind für eine Erhöhung, aber der Gesetzentwurf der Linksfraktion sieht diese Erhöhung in einem Maße vor, die wir nicht mittragen können. Daran ändert auch der Änderungsantrag nicht viel. Die derart umfangreichen Erweiterungen des Kreises der Anspruchsberechtigten verwischt die Grenze zwischen denen, die die staatliche Hilfe wirklich brauchen, und denen, die auf dem Markt eine Wohnung finden könnten. (Beifall des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Zudem befürchten wir eine Konkurrenz unter den Berechtigten, bei der Vermieter möglicherweise diejenigen Mieter bevorzugen würden, die innerhalb der Einkommensgrenzen höhere Einkommen haben. Das konterkariert das eigentliche Ansinnen. Das ist übrigens auch ein Argument, welches man von in kommunaler Verantwortung stehenden Politikern der LINKEN hören kann. Liebe Linksfraktion! Es ist richtig, in dieser Sache Druck zu machen. Ob es der richtige Weg ist, das mit einem Gesetzentwurf aus der letzten Legislatur zu tun, der 15 Seiten lang zu viele Dinge in einen Topf wirft, würde ich persönlich mit Nein beantworten. Auch die Anhörung des Gesetzentwurfes hat nicht ergeben, dass das Zusammenfassen vieler einzelner Regelungsbereiche einen besonderen Mehrwert hat. Das ändert auch der Änderungsantrag nicht. Meine Fraktion wird den Gesetzentwurf deshalb ablehnen. Wir werden uns aber dafür einsetzen, einige der Ideen – Frau Nagel hat darauf hingewiesen –, beispielsweise einen regelmäßigen Wohnungsmarktbericht, der auch von Sachverständigen in der Anhörung sehr begrüßt wurde, aufzugreifen und in die Diskussion innerhalb der Koalition einzubringen. Denn das steht unabhängig von den Verzögerungen durch die Corona-Pandemie fest: Die Umsetzung des Koalitionsvertrages im Themenbereich Wohnen ist ein Herzensanliegen von uns GRÜNEN, und wir werden genau darauf achten, dass es ein Gleichgewicht der Maßnahmen im Bereich Wohnen gibt und der soziale Wohnungsbau als Teil der grundlegenden Daseinsvorsorge gesichert ist. So weit meine offizielle Rede, und jetzt möchte ich noch auf meinen Vorredner erweitern. Herr Kollege von der AfD, ich finde Ihren Vortrag – ich benutzte das Wort ganz bewusst – nicht sozial, sondern asozial. Immer wenden Sie sich gegen den sozialen Wohnungsbau. In Dresden haben Sie das getan, auch bei der Gründung der kommunalen Wohnungsgenossenschaft WiD. Sie will auch in Gorbitz, Prohlis und Johannstadt bauen. Ich danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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