Jan Hippold
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Noch ein Hinweis bzw. eine Anmerkung meinerseits auf Redebeiträge, die wir im letzten halben Jahr hier im Sächsischen Landtag zur Grundsicherung bzw. zur Anrechenbarkeit der Gelder in Höhe der Grundsicherung bei Überbrückungshilfe gehalten haben: Sowohl als Koalitionsfraktionen als auch als Staatsregierung haben wir uns in den letzten Monaten dazu intensiv und mehrfach positioniert. Wir haben gegenüber der Bundesregierung darum gebeten, dass die 1 180 Euro – über diese Summe sprechen wir ja – nicht im Zuge der Grundsicherung ausgezahlt werden, sondern dass man diesen Betrag möglichst anrechnungsfähig mit den Überbrückungshilfen auszahlt. Man muss allerdings ehrlicherweise sagen, dass es auch in Berlin eine Koalition gibt und dass innerhalb der Koalition dazu keine Einigung gefunden werden konnte. Deshalb finde ich persönlich, dass diese Neustarthilfe in Höhe von 5 000 Euro als ein gewisser Teilerfolg hinzunehmen ist. Wenn man jetzt vielleicht annimmt, dass es für ein halbes Jahr ist, dann sind es natürlich keine 1 180 Euro im Monat. Ich finde es aber wirklich unbürokratisch. Selbst wenn ein Soloselbstständiger im März wieder arbeiten oder seiner Tätigkeit nachgehen könnte, bekommt er ebenfalls bis 5 000 Euro, was wiederum mehr als die 1 180 Euro sind. Deswegen sollte man nicht immer nur draufhauen, sondern man sollte vielleicht auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass Koalitionen und Politik oft Kompromisse sind und dass diese Kompromisse trotzdem nicht schlecht sind. Das wollte ich nur einmal richtiggestellt haben. (Beifall bei der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Kumpf, möchten Sie darauf antworten? – Nein. Wenn es keinen weiteren Redebedarf gibt, erteile ich nun Herrn Minister das Wort. Bitte. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es reicht nicht, das Coronavirus in Schach zu halten, sondern wir müssen es zurückdrängen und die Welle brechen. Es geht nicht darum, eine Entwicklung abzubremsen, sondern wir müssen eine Notbremsung hinlegen. Genau deshalb stehen wir als Landesregierung gemeinsam für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor diesem Virus ein. Ich denke an und bete dabei für die Menschen, die auf den Intensivstationen um ihr Leben ringen. Das Virus verlangt uns allen, auch in Sachsen, weitere Opfer ab, aber besonders denjenigen, die in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen oder bei unser aller täglicher Versorgung ihr Bestes leisten. Ich kann es gar nicht in Worte fassen, wie groß mein Dank denjenigen gilt und wie stark mein Respekt vor ihnen ist, die gerade Übermenschliches leisten. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Es geht mir nahe, wenn ich in die Gesichter von Pflegenden schaue, die entkräftet und wirklich an ihrer Grenze sind – und darüber hinaus. Manchmal sagen sie auch, sie können nicht mehr. Es geht mir nahe, wenn ich in die Gesichter von Pflegenden schaue, die trotzdem noch ein Lächeln haben und diese Zuversicht trotz dieser Belastung ausdrücken. Das geht mir nahe, und deshalb fehlen mir manchmal auch die Worte, das auszudrücken. Aber es geht um Schicksale, und ich will etwas wiederholen, was ich im Frühjahr dieses Jahres schon einmal gesagt habe: Es ist ein Irrtum, wenn wir denken, es sei eine politische Entscheidung, die wir getroffen haben, einen Lockdown zu verhängen, und weil es eine politische Entscheidung ist, wäre die Politik, der Staat in der Verantwortung, den Schaden komplett auszugleichen. Nein, auch hier gilt nach wie vor: Es geht um Existenzsicherung. Es geht darum, wie wir durch diese Krise kommen und wie wir am besten aus dieser Krise wieder herauskommen. Es geht um Elementares, um Existenzsicherung. Ja, unsere Entscheidungen sind für viele Menschen schmerzlich, aber sie sind in diesem Moment unausweichlich. Denn nichts, aber auch gar nichts steht über dem Leben und der Gesundheit unserer Nächsten. Ich weiß, dass diese Maßnahmen den Familien viel abverlangen, die nach Lösungen zur Betreuung der Kinder suchen. Ich weiß, dass Unternehmerinnen und Unternehmer, Selbstständige, Soloselbstständige, insbesondere im Handel und in der Kultur- und Kreativwirtschaft, sich sorgen und mit Ungewissheit auf die nächsten Wochen blicken. Gewiss ist aber auch eines: Wir lassen niemanden allein. Wir werden als Freistaat Sachsen gemeinsam mit dem Bund alles in unserer Macht Stehende in die Waagschale werfen, um zu helfen. Deshalb bedanke ich mich bei Bundesfinanzminister Olaf Scholz, dass er die Vorschläge von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und mir vom vergangenen Freitag zur Überbrückungshilfe III zur Unterstützung von betroffenen Unternehmen aufgegriffen hat. Die Überbrückungshilfe III ist damit für das erste Halbjahr 2021 ein umfassend ausgestattetes und schlagkräftiges Förderinstrument, um den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begegnen. Deshalb möchte ich vor allem Mut machen. Wie leistungsfähig unsere sächsische Wirtschaft ist, hat sich bereits im Sommer gezeigt, als eine raschere Erholung sichtbar wurde, wie sie selbst von den eigenen Unternehmen am Anfang so nicht prognostiziert worden war. Ich bin optimistisch und vertraue der Kraft unserer sächsischen Wirtschaft, dass wir auch diese Krise meistern. Doch aus den vielen persönlichen Gesprächen ist mir die aktuelle schwierige Lage insbesondere der stark betroffenen Branchen bekannt – und deshalb noch einmal ein Einschub: Es ist schon interessant, und ich empfehle allen einmal, Ihre Kleine Anfrage zu lesen, vor allem die Fragestellung, die Sie hineingeschrieben haben. Denn in dieser Fragestellung kommt eine Vorstellung von Politik zum Tragen, die mit der politischen Praxis gar nichts zu tun hat. Sie glauben doch nicht etwa, eine Regierung erfindet ein Format, dann treffen die sich und aus diesem einen Format werden Erkenntnisse abgeleitet? Das Wesen von Politik ist die ständige Kommunikation in diversen unterschiedlichen Formaten. Wir haben einen eigenen Wirtschaftsbeirat zur Begleitung dieser Corona-Pandemie gegründet, bestehend aus den Sozialpartnern, und die von Ihnen zitierten Kammern sind über die jeweilige Sprecherkammer Mitglied dieses Wirtschaftsbeirates. Die Anhörung fand ich auch deshalb interessant; weil sich das Zitat, das Sie gebracht haben, auf die Corona-SchutzVerordnung bezog. Sachsen ist eines der wenigen Bundesländer, die ihre Corona-Schutz-Verordnung trotz kurzer Fristen in eine Anhörung geben und damit die Kammern beteiligen. Man muss bitte Folgendes unterscheiden – darauf ist Kollege Hippold schon eingegangen –: Es geht bei der Kritik meist nicht um die Anzahl der Gespräche, sondern das eigentliche Spannungsfeld ist, dass bestimmte Ergebnisse natürlich unterschiedlich bewertet werden. Das darf man bitte nicht verwechseln. Jeden Tag haben wir eine Unmenge von Gesprächen, nicht nur als Regierung, sondern ich gehe davon aus, auch als Abgeordnete. Von daher: So zu tun, als würde hier niemand wissen, wie es den Leuten geht, ist doch zynisch. Denn wenn Sie einmal sehen, was uns alle in diesem Jahr bewegt hat, dann geht es wirklich um Schicksale. Deshalb noch einmal: Bitte erinnern Sie sich daran, worum es eigentlich bei dieser Krise geht – Leben zu sichern, Gesundheit zu schützen, Existenzen zu sichern. Wie Sie wissen, ist es mir ein großes Anliegen, vor allem die Kultur- und Kreativszene zu unterstützen. Über die Situation in der sächsischen Kultur- und Kreativwirtschaft stehen wir seit Beginn der Pandemie im Dialog mit dem KREATIVEN SACHSEN. Vor dem Hintergrund der schwierigen Lage bin ich froh, dass die Bundesregierung die umsatzbasierte November- und Dezemberhilfe aufgelegt hat. Mein Haus hat sich nun aktiv in die Bund-/Länder-Verhandlungen zur Ausgestaltung dieser Hilfen eingebracht, aber die Herausforderungen liegen wie so oft im Detail. Je einfacher solche Hilfen für die Betroffenen zugänglich sein sollen, desto komplexer sind die rechtlichen und technischen Fragestellungen, die es zu klären gilt. Es ist nun wahrlich keine Erfindung von Ihnen, zu überprüfen, ob das über die Finanzämter abgewickelt werden kann. Das haben alle Bundesländer gefordert. Aber der Bund hat gute Gründe genannt, warum er auf ein anderes Verfahren gegangen ist. Die von Ihnen oft zitierten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und andere prüfende Dritte – die jetzt natürlich unter Höchstlast arbeiten, aber sicherlich nicht nur aus altruistischen Motiven heraus – sind diejenigen, die für die Entbürokratisierung stehen, weil aufgrund ihrer Prüfung ein unbürokratisches Verfahren überhaupt möglich ist, die Bilanzen bereits geprüft sind und die umsatzbasierte Beantragung sichergestellt ist. Das ist doch genau das, was wir gemeinsam wollen. Ich verstehe Ihre Kritik an dieser Stelle nicht. (Norbert Mayer, AfD: Ihr habt die Bürokratie ausgelagert!) – Die Bürokratie ausgelagert? Wir haben einfach die Leute, die wir von Berufs wegen einschätzen können, ob eine Bilanz stimmt oder nicht, um ihr Testat gebeten. Das ist Entbürokratisierung. Das ist keine Verlagerung von Bürokratie, sondern das ist die Nutzung von Kompetenz und kein zusätzlicher Aufbau von Bürokratie. Sie müssen sich mal mit der Praxis beschäftigen. Manometer! (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Trotz der bekannten Kritik an bestimmten Detailregelungen bin ich mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden; denn die Abschlagszahlungen der Novemberhilfe fließen bereits, und das kommt vielen Unternehmen in Sachsen zugute. Auch dürfen die Mittel – und das ist eine wesentliche Neuerung gegenüber den bisherigen betriebskostenbasierten Soforthilfen – zur Deckelung der Lebenshaltungskosten genutzt werden. Das hilft zahlreichen Unternehmen und den Soloselbstständigen. Ab Januar 2021 gibt es im Rahmen der Überbrückungshilfe III auch die Neustarthilfe; auch darauf wurde schon eingegangen. Damit erhalten dann auch Soloselbstständige ohne hohe Betriebskosten – das betrifft zahlreiche Akteure der Veranstaltungswirtschaft – eine Unterstützung. Speziell mit Blick auf die Kultur- und Veranstaltungsbranche ist die Regelung zu Ausfallkosten für die Monate März bis Dezember 2020 aufgenommen worden. (Zuruf von der AfD) Die Kosten können rückwirkend geltend gemacht werden. Zusammen mit dem geplanten Kulturfonds zur Abfederung von Planungsrisiken in der Zeit der Pandemie sind es sehr sinnvolle Hilfsmaßnahmen, die sich an den spezifischen Bedarfen der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft orientieren. Um Ihnen die aktuellen Zahlen zu nennen – es wurde gerade reingerufen, es komme bei wenigen an; aber das ganze Gegenteil ist der Fall –: Aktuell liegen uns rund 10 000 gestellte Anträge vor, 6 800 Anträge davon mit Abschlagszahlungen. 22 Millionen Euro sind bereits ausgezahlt, das sind 90 %. Das Geld ist bereits auf dem Konto. Dort, wo die Gelder bei den Abschlagszahlungen fließen, ist es bereits erfolgt. Wir brauchen trotzdem Geduld, weil die Abwicklung der anderen Programme technisch umgesetzt werden muss. Das wird für die November- und Dezemberhilfe wohl frühestens ab nächster Woche möglich sein. Die Auszahlung erfolgt im Januar. Genau deshalb sollte es die Abschlagszahlung geben. Wir werden für die Überbrückungshilfe III einen langen Atem benötigen, und sicherlich erst im Februar werden wir das Antragsverfahren haben. Zurzeit reden wir mit dem Bund auch diesbezüglich über Abschlagszahlungen, damit keine Liquiditätsengpässe bei Not leidenden Unternehmen entstehen. Das alles ist der Beweis dafür, dass die Unterstützung funktioniert. Sicherlich gibt es überall Verbesserungspotenzial, aber daran arbeiten wir gemeinsam mit unseren Partnern. Eines darf nicht vergessen werden: Diese gewaltigen Förderprogramme sind mit nichts bisher Dagewesenem vergleichbar. Deshalb sollten wir vor allem dankbar dafür sein, dass wir in Deutschland leben, einem Land, das zu solch enormen Hilfen fähig ist. Über die Hälfte der Wirtschaftshilfen in der Europäischen Union werden ausschließlich in Deutschland geleistet. Das ist ein riesengroßer, enormer Kraftakt. Ich bin dankbar, dass ein Land wie Deutschland eine Kurzarbeiterregelung hat – wohl das wichtigste Instrument, um durch die Krise zu kommen. Wir sollten uns immer vergegenwärtigen, dass wir in einem Land leben, das in der Lage ist zu helfen. Zum Schluss möchte ich noch davor warnen, dass wir so tun, als seien diejenigen, die wissen, was zu tun ist, um Leben zu retten, auf der einen Seite und die Wirtschaft sei auf der anderen Seite. Ganz im Gegenteil: Die meisten Rückmeldungen, die wir aus der Wirtschaft bekommen, sind geprägt von einer hohen Akzeptanz und Bereitschaft, weil sie wissen, dass ihr wirtschaftlicher Erfolg davon abhängig ist, wie Deutschland aus dieser Pandemie herauskommt. Die meisten wissen, dass wir solche Maßnahmen treffen müssen, selbst wenn sie harte Einschnitte in Kauf nehmen müssen. Deshalb dürfen wir diesen Gegensatz nicht zulassen: der Staat auf der einen Seite, die Wirtschaft auf der anderen Seite. Ganz im Gegenteil, die Bereitschaft, die Akzeptanz sind riesengroß. Dafür bedanke ich mich, denn wir brauchen genau diese Solidarität miteinander. Ich will mich trotz alledem auch an jene richten, die das nicht so ernst nehmen. Wir haben zu viele Rückmeldungen, dass der Arbeitsschutz in den Betrieben nicht eingehalten wird. Die Maskenpflicht gilt in Unternehmen. Die Verordnung ist eindeutig. Auch in Unternehmen, in der Betriebsstätte ist Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Lediglich am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann, kann man die Maske abnehmen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das können Sie mal auf der Baustelle machen, mal nur aus Spaß!) Das ist genau der Punkt, und ich appelliere auch an die Unternehmen, ihrer eigenen Verantwortung dort gerecht zu werden, wo es vielleicht noch nicht so ernst genommen wird. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: In den Krankenhäusern wird es auch gemacht! –
