Rico Gebhardt
Was dasselbe wäre!) – Ja, der Unterschied ist marginal. Nehmen Sie das Thema überhaupt noch ernst, oder was soll das hier? Geschmackloser Klamauk noch kurz vor Weihnachten? Ich denke, Herr Urban, Sie haben sich doch längst in das Unvermeidliche gefügt. Wer sich dafür entschieden hat, eine rechtsradikale Partei zu sein, wer sich dafür entschieden hat, ein Sammelbecken für (Jörg Dornau, AfD: Unverschämtheit! Rechtsextremisten zu sein, der muss eben auch damit leben, (Zurufe von der AfD) dass er in den Fokus des Verfassungsschutzes gerät. (Staatsminister Roland Wöller: So ist es! – Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) Wer A sagt, muss auch B sagen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zurufe – Unruhe) Ich glaube, Herr Urban, Sie sind sich doch auch in dieser Frage, dass Sie da einfach durchmüssen, mit Ihren Freunden Höcke und Kalbitz längst einig. Über das Stadium, in dem Sie noch versucht haben, zumindest so zu tun, als wären Sie eine bürgerliche Partei – was Sie nie waren –, sind Sie doch längst hinaus. Aber Sie brauchen mich doch gar nicht, um Ihnen das zu erklären. Das hat Ihnen doch Ihr eigener Bundesvorsitzender Jörg Meuthen auf dem Bundesparteitag der AfD schon erklärt, warum die AfD in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten ist. (Anhaltende Unruhe – Zurufe) Dass Sie das anders sehen, haben Sie ja auch schon kundgetan. Vielleicht ist das jetzt auch ein Versprecher: Herr Flügel – ich meine: Herr Urban. Letztendlich steht doch eines fest: Die AfD wird seit dem 15.01.2019 vom Bundesamt für Verfassungsschutz und auch vom Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen als Prüffall geführt. Der sogenannte Flügel ist bundesweit seit März dieses Jahres als erwiesene extremistische Bestrebung eingestuft. Wenn Sie wissen wollen, warum das Landesamt für Verfassungsschutz sich mit Ihnen beschäftigt, dann schauen Sie einmal in den § 2 Abs. 1 Verfassungsschutzgesetz: Es ist gesetzliche Aufgabe des Verfassungsschutzes, sich mit Bestrebungen zu befassen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. (Unruhe – Zuruf des Abg. Lars Kuppi, AfD) Herr Ulbrich, Sie haben ja nun zum Thema Speicherung von Abgeordnetendaten referiert. Dampfen wir es doch einmal auf die zentralen Punkte ein. Unstrittig ist: Der verfassungsrechtliche Schutz des freien Mandats ist ohne Abstriche zu beachten. Das heißt per se aber nicht, dass eine Abgeordnetendatenspeicherung unzulässig ist. Die fortdauernde Datenspeicherung ist allerdings an eine sehr sorgfältige Begründungstätigkeit und Belegführung geknüpft. Letzteres hat das Landesamt für Verfassungsschutz in der Vergangenheit in der Tat nicht geleistet. Was waren die Konsequenzen? Die Fachaufsicht des Innenministeriums hat interveniert. Der Sächsische Staatsminister des Innern hat durchgegriffen und mit Dirk-Martin Christian einen neuen Präsidenten an die Spitze des Amtes berufen, und die PKK hat sich umfassend mit dem Vorgang befasst. Bei aller berechtigten Kritik an der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz in der Vergangenheit zeigt dieser Vorgang doch auch eines: Sowohl die Fachaufsicht durch das SMI als auch die parlamentarische Kontrolle durch die PKK funktionieren. Recht und Gesetz werden auch im Verwaltungshandeln der Behörden konsequent durchgesetzt. Was Ihnen vermutlich aber nicht gefällt, ist das Ergebnis für Ihre Partei. Das Landesamt hat nachgearbeitet. Bei einem Teil der strittigen Fälle wurde im Zuge dieser Nachprüfung keine sichere Belegführung gefunden. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Anton, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
