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Nico Brünler

Die Linke 17.12.2020 Sitzungen 7/20

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich den Titel des Antrags gelesen hatte, dachte ich zunächst, dass die AfD unseren damals abgelehnten Antrag aus dem Juni aufgegriffen hat, in dem wir uns für ein existenzsicherndes Grundeinkommen für Soloselbstständige und Kleinunternehmer während der Zeit der Corona-Krise ausgesprochen hatten. Ich war gespannt, wie sie ihn weiterentwickelt haben, allein – es kam nichts. Sie fordern die Staatsregierung einfach auf, zu prüfen und darzulegen, ob sie denn irgendwie in dieser Causa etwas machen könnte. Dann soll eine nicht näher beschriebene neu einzurichtende Struktur, für die sich die Staatsregierung auf allen Ebenen – Was meinen Sie eigentlich? Die Kommunen? Den Bund? Die EU?; egal, auf alle Fälle auf allen Ebenen – einsetzen soll, um dann eine nicht näher definierte Leistung zu gewähren. Das Problem: Das einzig Konkrete an Ihrem Antrag ist das Datum. Losgehen soll es im Januar. Ansonsten bleiben Sie schwammig und fordern, dass irgendwer doch mal endlich irgendwas tun müsse. Eine echte Idee haben Sie nicht, sonst hätten Sie sie in den Antrag hineinschreiben können, und dazu verweise ich noch einmal auf unseren Antrag von vor einem halben Jahr. Wäre er angenommen worden, hätten wir inzwischen eine Lösung, und zwar eine konkret definierte und aus dem Corona-Fonds des Nachtragshaushalts finanzierte. Ich zitiere gerne noch einmal daraus: „DIE LINKE will eine angemessene Absicherung der von den Auswirkungen der Coronakrise betroffenen Soloselbstständigen und Kleinunternehmen“ und wollte dazu „die Staatsregierung beauftragen, unverzüglich die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um ein aus den Mitteln des Staatshaushalts finanziertes Grundeinkommen in Höhe von 1 180 Euro monatlich während der Zeit der Pandemie zu gewähren“. Das Angebot richtete sich damals an alle Betroffenen. Es sollte ausdrücklich ohne Vermögenserhebung und Anrechnung auf andere Einkommensarten erfolgen. Wir hätten die Lösung also schon lange haben können. Das Problem ist, dass die regierungstragenden Fraktionen und auch Sie, meine Damen und Herren von der AfD, den Antrag damals abgelehnt haben. Nun wird Ihr Antrag scheinheilig. Ich habe mir die Mühe gemacht und mir das Protokoll der Sitzung vom 16. Juli 2020 vorgenommen. Ich habe geschaut, warum die AfD damals gegen eine existenzsichernde Hilfe für Soloselbstständige war. Ihr Abgeordneter Jörg Kühne begründete die Ablehnung mit folgenden drei Punkten: Erstens gebe es für die Betroffenen bereits genügend Fördermöglichkeiten. Das Argument ist schon reichlich schräg, wenn Sie nun selbst diesen Antrag stellen – aber egal. Zweitens sei eine existenzsichernde Grundsicherung als leistungsfeindlich abzulehnen. Das ist nicht minder schräg, wenn ich mir den Titel Ihres Antrags durchlese. Drittens fanden Sie es skandalös, dass davon ebenfalls Künstler und Menschen aus der Unterhaltungsbranche profitieren sollten. – Gut, in diesem Punkt sind Sie sich wahrscheinlich treu geblieben, wenngleich das nicht so explizit in Ihren Antrag enthalten ist. Man kann es drehen und wenden, wie man möchte: Die AfD hat mit verhindert, dass konkrete Hilfe rechtzeitig zur zweiten Corona-Welle bereitsteht. (Beifall des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Stattdessen verhöhnt sie nun die vielen Kleinunternehmer, denen mit unserem Antrag geholfen worden wäre und denen das Wasser bis zum Hals steht. Meine Damen und Herren Abgeordneten der AfD, im Namen der vielen Betroffenen: Danke für nichts. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Danke. – Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE spricht nun Herr Liebscher, bitte.

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