Carsten Hütter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Begriff „Hütter kommt“ verbitte ich mir – ich erscheine, das reicht am Anfang erst mal. Frau Köditz, wenn Sie Personalvorschläge unterbreiten für die AfD-Fraktion nach dem Motto „Urban, Zwerg mal raus“ – wir fangen an dem Tag an darüber nachzudenken, an dem Sie Frau Nagel und Herrn Böhme aus Ihrer Fraktion entlassen haben. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Sie können ja nicht mal zuhören!) Sehr geehrter Herr Lippmann, kurz ein Tipp: In der PKK sitzen Sie, damit wir den Verfassungsschutz kontrollieren. Sie sind nicht dafür da, diesen hier im Grunde zu vermarkten und zu puschen. Meine Damen und Herren, ich möchte mit einem Zitat beginnen: „Deutschland ist weltweit wohl die einzige Demokratie, die den Inlandsnachrichtendienst gegen Parteien einsetzt, die in Konkurrenz zu den regierenden Parteien stehen.“ – Ein Zitat von Roger Köppel, Chefredakteur der „Schweizer Weltwoche“ am 1. Dezember 2020. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Diese Aussage sollte der Staatsregierung zu denken geben, aber nur kurz der Reihe nach. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat bei der Speicherung der Abgeordnetendaten nicht rechtmäßig gehandelt. Im PKK-Abschlussbericht vom 07.12.2020 ist das klar herausgearbeitet worden – ich zitiere: „Die vom LfV am 16.03.2020 nach erfolgter Relevanzprüfung beabsichtigte fortdauernde Speicherung der Abgeordnetendaten war aufgrund mangelnder Voraussetzungen rechtswidrig.“ Im PKK-Abschlussbericht wird auch eine mangelnde Analysefähigkeit des LfV ausdrücklich festgestellt, und dies nicht zum ersten Mal. Sehr geehrte Frau Köditz, auch dies haben Sie selbst schon des Öfteren festgestellt und in mehreren Pressemitteilungen so bestätigt. Dies ist kein Wunder, denn schließlich ist das LfV mit nur neun Juristen klar und deutlich unterbesetzt. Das ergab meine Kleine Anfrage in der Drucksache 7/4295. Die Defizite beim Verfassungsschutz sind also alles andere als verwunderlich. Rechtswidrige Datenspeicherung gab es aber nicht nur bei der AfD, meine Damen und Herren, sondern sehr wahrscheinlich auch bei den LINKEN-Abgeordneten Frau Köditz oder Herrn Gebhardt. Vermutlich ist auch Frau Melcher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betroffen, wie wir aus Zeitungsberichten erfahren durften. Damit nicht genug, meine Damen und Herren, es gab nicht nur rechtswidrige Datensammlungen beim LfV; die Staatsregierung wollte den Umstand, dass es zu solchen rechtswidrigen Sammlungen kam, offenbar vertuschen. Mindestens jedoch hat sie ihre Aufsichtspflicht gegenüber dem LfV nicht durchgesetzt. – Ich habe extra gesagt „nicht durchgesetzt“. Das lässt sich aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage Drucksache 6/17945 ableiten. Staatsminister Wöller antwortete mir am 10.07.2019 auf diese Anfrage: „Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen ist gegen Mitglieder des Sächsischen Landtages der 6. Legislaturperiode nicht gezielt nachrichtendienstlich im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen tätig und wird dies auch künftig nicht tun. (Sabine Friedel, SPD: Nachrichtendienstlich!) Soweit Abgeordnete zu Bestrebungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Verbindungen haben bzw. unterhalten, werden insbesondere erhobene Daten der Abgeordneten auch weiterhin unverzüglich gelöscht und nicht weiterverarbeitet.“ Heute wissen wir, dass gesammelte Daten von Abgeordneten nicht unverzüglich gelöscht wurden. (Sebastian Wippel, AfD: Da hat er wohl geschwindelt, der Herr Minister!) Man muss davon ausgehen, dass die Staatsregierung dies auch schon im Sommer 2019 wusste, meine Damen und Herren. Leider müssen wir feststellen, dass das unrechtmäßige Handeln an anderer Stelle munter weitergeht, nämlich bei der aktuellen Berichterstattung über die AfD, was wohl kommende Einstufungen als Verdachtsfall anbelangt. Verfassungsschutz-Interna werden an die Presse durchgestochen. Es ist nicht klar, wer es war, aber der Personenkreis der Verdächtigen, meine Damen und Herren, ist mehr als übersichtlich. Die AfD-Fraktion erwartet hier Aufklärung. Wir wollen gar nicht in Abrede stellen, dass das LfV zwischendurch auf einem recht guten Weg war. Wir kennen das transparente Vorgehen des neuen LfV-Präsidenten Christian an. Die Bemühungen, Unzulänglichkeiten im LfV zu benennen und abstellen zu wollen, sind klar erkennbar. Wir fordern aber weiterhin ausdrücklich ein Gutachten zur Bewertung der gesamten Behörde. Auf die Problemabstellung beim LfV scheint es aber der Staatsregierung momentan gar nicht anzukommen. Es ist klar, dass der Verfassungsschutz in Sachsen rechtswidrig gehandelt hat, unter fehlender Analysefähigkeit leidet und regelmäßig von Skandalen erschüttert wird. Genau diese Probleme müssen sofort abgestellt werden. Trotzdem soll nun die AfD als Verdachtsfall eingestuft werden. Wem wollen Sie hier eigentlich etwas vormachen? Der Bürger wird es sofort erkennen, dass die AfD aus überwiegend politischen Gründen beobachtet werden soll. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Hütter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
