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Dr. Matthias Rößler

17.12.2020 Sitzungen 7/20

Ich rufe auf in der Corona-Krise nicht Übergangsgeld“ unbürokratisch ausreichen Antrag der Fraktion AfD selbstständigen, sie mögen bitte einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt damit beauftragen, den Antrag auf Novemberhilfe für sie zu stellen. Dasselbe empfiehlt im Übrigen die SAB. Wer bezahlt eigentlich den Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer? – Das ist nicht geklärt. Unbürokratisch, planbar und rechtssicher ist das alles nicht. Nachbesserungen sind hier erwünscht und geboten. Dieser Flickenteppich fällt durch seine Unübersichtlichkeit und zahlreichen Löcher auf. Diese gilt es nun schnellstmöglich zu schließen. Genau dort setzt unser Antrag an. Selbst Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat zutreffend erkannt, dass für die Bestreitung der Lebenshaltungskosten die Wirtschaftsförderprogramme nicht helfen. Was muss insbesondere für Soloselbstständige und Kleinunternehmer getan werden, denen es staatlich untersagt ist, ihre Tätigkeit auszuüben und die aufgrund ihrer Selbstständigkeit weder von einem Kurzarbeitergeld noch von einem ALG I profitieren, die kaum Geld für Strom oder warmes Essen haben? – Die gute Nachricht ist: Wir brauchen keine neuen Milliardensummen für ein Grundeinkommen à la Links. Wir brauchen auch kein Okay für weitere Zuschüsse seitens der EU. Was wir brauchen, ist eine unbürokratische Grundsicherung außerhalb des SGB II und außerhalb des ALG-II-Systems. So wie kein Arbeitnehmer in Hartz IV fallen möchte, so möchte auch kein Unternehmer in die Grundsicherung fallen; denn Arbeitsnehmer und Unternehmer wollen beide von ihrer Arbeit Lohn leben. Aber auch hier gilt bisher: Unbürokratisch, verlässlich und rechtssicher ist die Handhabe nicht; denn das Jobcenter prüft weiter das Schonvermögen. Es verlangt Kontoauszüge und prüft die Angaben nicht nur des Antragstellers, nein, sogar des Ehegatten. Die Irrsinnigkeit dieses Vorgehens wird offensichtlich, wenn man sich vor Augen führt, dass der Wegfall der Erwerbsquelle nicht auf eigenes ökonomisches Versagen, sondern auf staatlich angeordnete Maßnahmen zurückzuführen ist. (Beifall bei der AfD) Nun nützt es aber nichts, nur das Sozialschutzpaket nachzubessern; denn die Industrie- und Handelskammer hat in der letzten Anhörung im Wirtschaftsausschuss bereits geäußert, genauso wie früher die Staatsregierung, dass es nicht in der Natur des Unternehmers liege, Anträge beim Jobcenter auszufüllen. Warum also nicht einen anderen Weg einschlagen? Warum siedeln wir die Beantragung und Auszahlung eines existenzsichernden Übergangsgeldes mit der Grundsicherung nicht einfach beim Finanzamt an, frei vom Label Hartz IV, frei von bürokratischen Vermögensnachweisen und frei von Mehrkosten, die den Steuerzahler belasten? Einfach eine Kennziffer ergänzen, einfach einen Steuerschlüssel im Konsensverfahren analog zur Investitionszulage oder Ähnlichem einfügen und fertig. Die Daten über Umsätze, Verluste und die Gewerbekennzahl sind alle vorhanden und können einfach geprüft werden. (Beifall bei der AfD) Auch die Strafbarkeit eines falschen Antrags in dieser Notsituation sollte überdacht werden; denn allein von März bis November erfolgten über 8 000 Verdachtsanzeigen wegen Subventionsbetrugs gegen Soloselbstständige. Warum macht man es also kompliziert, wenn es auch einfach geht? Aber eines sei gesagt: Das möchte ich nicht. Bitte keine weiteren Tipps aus dem Kanzleramt. Nicht, dass den Soloselbstständigen und Kleinunternehmern Schwimm- und Ruderbewegungen empfohlen werden, (Beifall bei der AfD) nur weil Ihnen das Wasser bis zum Hals steht. Mir reicht es schon, dass unseren Kindern Kniebeugen und Klatschen gegen die Kälte im Klassenzimmer empfohlen wurden. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Danach spricht die CDU-Fraktion, Herr Abg. Hippold.

Protokoll ↗