Mirko Schultze
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegen Fraktionsmitglieder haben diesen Gesetzentwurf schon so oft gehört, augenscheinlich reicht das. Aber zum Thema selbst: Wenn es im großen Stil um Privatisierungen öffentlichen Eigentums, um Infrastruktur und um Lebensqualität geht, dann ist DIE LINKE immer diejenige, die die Maßnahmen der Privatisierung kritisiert und öffentliches Eigentum verteidigt. Manchmal kommt dies im großen Stil öffentlichkeitswirksam daher, ist landauf, landab hörbar und sichtbar wie zum Beispiel bei Krankenhäusern oder dem öffentlichen Gesundheitswesen. Manchmal kommt es aber auch leise daher, so wie jetzt. Wir sehen, was passiert – gerade gab es die Diskussion dazu –, wenn Grundversorgung zusammengestrichen, zusammengekürzt wird. Wir haben in Sachsen seit vielen Jahren ein Sparprogramm erlebt, das letztlich dazu geführt hat, dass viele Menschen nicht mehr wissen, was öffentliche Grundversorgung eigentlich alles könnte, wenn sie ordentlich ausgebaut wäre. Wie gesagt, die Diskussionen, die bisher liefen, waren die eine Seite. Dieses Mal haben wir es aber bei unserem Gesetzentwurf mit einem Sparzwang zu tun, der einmal nicht von der CDU und ihrem Sparzwang kommt, sondern der dieses Mal aus dem Ordnungszwang heraus kommt. Der Effekt ist aber genau derselbe: der Verlust öffentlicher Infrastruktur. Meine Damen und Herren, bis zu 10 000 Kilometer öffentliche Wegeinfrastruktur können in den nächsten Monaten Gesetz zur Schaffung eines Lobbyregister“ an den Ausschuss für Inneres und Sport federführend, an den Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Somit wurde die Überweisung einstimmig beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen nun zu des Entwurfs Bestands öffentlicher Straßen, Freistaat Sachsen der Fraktion DIE LINKE ausradiert werden. Dies gilt es, dem Frieden in den Kommunen zuliebe unbedingt zu verhindern. Historisch bedingt haben wir in Sachsen immer noch viele öffentliche Straßen, Wege und Plätze, die nicht in einem öffentlichen Bestandsverzeichnis eingetragen sind. Diese sollen nun aufgenommen werden. Das wurde am 20. August 2019 mit der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes den sächsischen Kommunen auferlegt. Wenn nicht bis Ende dieses Jahres – dieses Jahr ist so gut wie zu Ende – ein öffentliches Interesse an einem Weg gemeldet wird und dieser nicht bis Ende 2022 in das Bestandsverzeichnis eingetragen wird, dann verliert er den derzeitigen öffentlichen Status und wird zu einem Privatweg. Im Jahr 2020 ist und war eine so umfangreiche Aufgabe für eine Kommune schlicht nicht leistbar. Die Frist ist nicht zu halten. Die nötige Sorgfalt kann unter aktuellen Gegebenheiten nicht gewährleistet werden. Auch mittelfristig wird ein nicht zu unterschätzender zeitlicher und personeller Aufwand bei den Kommunen verlangt. Das wird nicht leistbar sein. Dadurch werden die Melde- und Eintragungsfristen nicht gehalten. Das betrifft Straßen, Wege und Plätze, die dann automatisch den Status „privat“ bekommen. Dies würde aber über das Ziel der letzten Änderung des Straßengesetzes der Bestandsverzeichnisbereinigung hinausschießen, die Herstellung des Rechtsfriedens im Gegenteil umkehren. Es würde keine Klarheit schaffen, und es würde die öffentliche Hand oder öffentliches Dasein nicht sichern. Es würde dafür sorgen, dass öffentliches Eigentum de facto privatisiert wird. Ich sehe schon weggefegte Wanderwege, den umzäunten Badesee oder das Privatwegschild auf dem Reit- und Radweg. Das betrifft insbesondere den ländlichen Raum. Deshalb hat meine Kollegin Frau Feiks, die hier aktiv geworden ist, bei der Staatsregierung angefragt. Sie wollte wissen, weil es nicht nur den ländlichen Raum als solches, sondern auch den Rad-, Reit- und Wandertourismus und die Land- und Forstwirtschaft betrifft, was die Staatsregierung hier getan hätte, um das Ganze zu vermeiden. Die Frage lautete: Wann hat die Staatsregierung welche Maßnahmen ergriffen, um die Akteure des Reittourismus in Sachsen, insbesondere Betriebe und Vereine des Reittourismus, aber auch Tourismusverbände und Gemeindeverwaltungen für die Meldung von Wegen für die Aufnahme in das jeweilige Straßen- und Bestandsverzeichnis zu sensibilisieren, zu unterstützen? Die Antwort der Staatsregierung: Gesonderte Maßnahmen hat die Staatsregierung nicht ergriffen. Wenn man aber noch einmal genau hinschaut und zum Wandertourismus geht, dann sieht man, dass der Landestourismusverband die Staatsregierung darauf hingewiesen hat, dass hier ein Problem auf uns zukommt. Die Staatsregierung hat es hinbekommen, dass im Inforundbrief des Landestourismusverbandes Ende Oktober, drei Monate vor Fristende und direkt zum Beginn der Corona-Welle, wenigstens ein Hinweis gestanden hat. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung hat bis heute die Bedeutung und die Dringlichkeit dieses Themas weder erkannt noch die Kommunen dazu befähigt, hier einzugreifen oder besser gesagt zu handeln. Es wäre jetzt mindestens eine Fristverlängerung notwendig. Wir sind aber der Meinung, dass es nicht darum geht, eine Frist zu verlängern, sondern wir sind dafür, dass der Teil aus dem Gesetz gestrichen wird, und beantragen das heute mit einer simplen Begründung. Zum einen sind öffentliche Wege heute noch nicht einzuordnen. Sie können sich vielleicht daran erinnern: Hätte man Sie vor zehn Jahren auf die Schaffung eines Radschnellweges angesprochen, hätten Sie wahrscheinlich nachschauen müssen, was ein Radschnellweg ist. Heute reden alle, wie wichtig es wäre, dass wir Radschnellwege schaffen, dass es am besten ist, dass diese Infrastruktur in öffentlicher Hand ist und wir die Wege nicht erst wieder neu widmen, wieder zurückkaufen, aneignen oder Ähnliches tun müssen. Es geht durchaus darum, dass die öffentliche Hand und die Daseinsvorsorge dafür sorgt, dass wir den Zugriff auf diese Struktur haben und dass sie nicht deshalb wegfällt, weil wir in tiefster Überzeugung und aus Diskussionen heraus festgestellt haben, dass die Wege nicht mehr als öffentlich gewidmete notwendig sind, sondern weil Fristen gesetzt worden sind, weil Fristen nicht eingehalten wurden und weil im Rahmen eines Gesetzes jemand festgestellt hat, dass 2022 so etwas automatisch von öffentlich in privat wechselt. Es geht auch um das Jedermann – – In dem zweiten Punkt in diesem Gesetz, den ich noch kurz anreißen will, geht es darum, wer das kann. Die Kommune und jemand, der ein besonderes Interesse hat, kann beantragen, dass etwas öffentlich bleibt. Aber was ist denn das besondere Interesse, gerade im ländlichen Raum an vielen Wegen? – Der Anlieger hat vielleicht kein Interesse daran, dass er zur Gemeinde geht und den Weg öffentlich behält. Es gibt genügend Dinge, wie zum Beispiel den vorhin von mir angesprochenen Weg zum See, der einfach ein Jedermannsrecht ist. Deshalb gehört auch das Jedermannsrecht in dieser Form veranlagt. Deshalb beantragen wir, dass wir die Regeln des § 54 Abs. 3 in diesem Gesetz streichen, weil sie keinen Sinn machen. Die Frist ist falsch und auch die Festbindung darauf, dass wir nur spezielles Interesse haben, wird sich in der Praxis als negativ erweisen. Ich freue mich auf die Diskussionen in den Ausschüssen. Ich bitte um die Verweisung an den beantragten Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als federführend, an den Ausschuss für Inneres und Sport und an den Ausschuss für Regionalentwicklung. Ich bin gespannt auf die Diskussionen und hoffe, dass wir das öffentliche Wegerecht in Sachsen behalten und nicht automatisch 10 000 Kilometer in die Privatisierung schicken. Danke schön. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Schultze von der Fraktion DIE LINKE. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zum Schutz des Bestandes öffentlicher Straßen, Wege und Plätze im Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – federführend –, an den Ausschuss für Regionalentwicklung, den Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, den Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltung? – Somit ist dies einstimmig beschlossen und der Gesetzentwurf an die jeweiligen Ausschüsse überwiesen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist nun beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Befragung der Für die Staatsregierung berichtet zunächst der Staatsminister für Kultus, Herr Christian Piwarz, zum Thema: „Schule in der Corona-Pandemie, Recht auf Bildung sichern!“. Hierzu stehen ihm nach Ziffer 1 der Anlage 8 zur Geschäftsordnung fünf Minuten zur Verfügung. Anschließend haben die Fraktionen über eine Dauer von insgesamt 40 Minuten die Möglichkeit, dem Staatsminister Fragen zu Themenkomplexen zu stellen, die seinen Bereich betreffen. Die jeweilige Frage darf eine Minute, die Antwort drei Minuten nicht überschreiten. Ich erteile nun Herrn Staatsminister Piwarz das Wort. Bitte schön.
